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Schriftliche Frage 72 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt festgelegten „geeigneten Informations- und Steuerungsinstrumente“ im S…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

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Schriftliche Frage 72 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt festgelegten „geeigneten Informations- und Steuerungsinstrumente“ im S… Frage 72 (Sonja Lemke, Die Linke): Welche vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt festgelegten „geeigneten Informations- und Steuerungsinstrumente“ im Sinne von § 3 Absatz 3 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes bestehen derzeit bezogen auf die elf Wissenschaftseinrichtungen, für die das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gilt, und inwieweit plant die Bundesregierung jeweils, diese Instrumente nach Inkrafttreten der Streichung dieses Absatzes weiter aufrechtzuerhalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 2. Oktober 2026: Mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (HHA) vom 25. Juni 2025 hat er alle darin nicht explizit aufgeführten Berichtspflichten der Bundesregierung aufgehoben. Dies betrifft auch die Aufhebung der Pflicht, jährlich zur Nutzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) durch die erfassten Einrichtungen zu berichten (sog. WissFG-Monitoring). Für die in den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) einbezogenen Organisationen geschah dies bisher durch entsprechende Erweiterung des PFI-Monitorings; für die übrigen vom WissFG erfassten Einrichtungen durch die Vorlage separater Berichte hierzu. Die Pflicht zum WissFG-Monitoring konnte neben den einschlägigen HHA-Beschlüssen auch auf die Ermächtigung in § 3 Absatz 3 WissFG gestützt werden. Mit dem Entfall sowohl dieser gesetzlichen Ermächtigung als auch der einschlägigen HHA-Beschlüsse gibt es keine Grundlage mehr für das bisherige WissFG-Monitoring. Die Einrichtungen unterliegen im Übrigen unverändert der zuwendungs- und satzungsrechtlichen Kontrolle, die soweit erforderlich vom jeweils zuständigen Bundesministerium gezielt zur Informationsgewinnung und Steuerung genutzt werden kann.

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