Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden (Antwort zu Drs. 21/7948)
Text
Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden (Antwort zu Drs. 21/7948)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8183
21. Wahlperiode 24.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7948 –
Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die hohe Inflation bedeutet für viele Studierende eine große finanzielle
Belastung. Laut dem Deutschen Studierendenwerk sind 36 Prozent der
Studierenden armutsbetroffen (www.studierendenwerke.de/beitrag/36-armutsbetroffen
e-studierende). Das BAföG (Sozialleistung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht derzeit nur noch weniger als 15 Prozent der
Studierenden. Viele Studierende müssen auf einen KfW-Studienkredit (KfW =
Kreditanstalt für Wiederaufbau) zurückgreifen, um sich das Studium zu finanzieren.
Nach Ansicht der Fragestellenden machen die hohen Zinsen den KfW-
Studienkredit jedoch immer unattraktiver und diesen für viele Studierende zur
schlecht kalkulierbaren Kostenfalle (www.studis-online.de/studienkredit/kfw-
zinsentwicklung.php).
1. Wie viele Personen
a) erhalten derzeit im Rahmen eines KfW-Studienkredits Zahlungen der
KfW, befinden sich also in der Auszahlungsphase,
b) befinden sich derzeit in der Karenzzeit eines KfW-Studienkredits,
c) befinden sich derzeit in der Rückzahlungsphase eines KfW-
Studienkredits (bitte nach Laufzeit aufschlüsseln und nach Jahren
aggregieren und jeweils die Anzahl der notleidenden Darlehen angeben)?
Nach Auskunft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgte die
Auswertung über die einzelnen Darlehensphasen am 15. September 2026 und ist aus
der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist die Anzahl der Darlehen der Anzahl
der Personen gleichzusetzen. Bei der Anzahl der notleidenden Darlehen handelt
es sich um Darlehen in der Rückzahlungsphase, die aktuell gestundet, aber
nicht ausgefallen sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 23. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darlehensphase Anzahl Darlehen Anzahl notleidende Darlehen
Auszahlungsphase 19 705
Karenzphase 18 395
Rückzahlungsphase 159 511 1 002
Nach Angabe der KfW gruppiert die in der folgenden Tabelle dargestellte
Auswertung die Darlehen in der Rückzahlungsphase nach der Dauer der aktuell
vereinbarten Restlaufzeit.
Laufzeitgruppe Konten Anzahl Konten Anzahl notleidende Darlehen
unter 1 Jahr 10 201 106
1 Jahr bis unter 2 Jahre 7 539 17
2 Jahre bis unter 3 Jahre 10 478 34
3 Jahre bis unter 4 Jahre 10 075 43
4 Jahre bis unter 5 Jahre 7 125 34
5 Jahre bis unter 6 Jahre 7 117 41
6 Jahre bis unter 7 Jahre 16 988 142
7 Jahre bis unter 8 Jahre 14 753 110
8 Jahre bis unter 9 Jahre 11 333 110
9 Jahre bis unter 10 Jahre 11 958 146
10 Jahre bis unter 11 Jahre 4 672 28
11 Jahre bis unter 12 Jahre 5 553 26
12 Jahre bis unter 13 Jahre 6 497 39
13 Jahre bis unter 14 Jahre 8 707 36
14 Jahre bis unter 15 Jahre 8 478 42
15 Jahre und mehr 18 037 48
2. Wie viele KfW-Studienkredite wurden in den vergangenen vier Jahren
beantragt, und welcher Anteil der Anträge wurde abgewiesen (bitte nach
Kalendermonaten aufschlüsseln)?
Nach Angaben der KfW enthält die nachfolgende Tabelle die Antragszahlen im
KfW-Studienkredit sowie die Anzahl der davon abgelehnten Anträge
(Stückzahlen und Anteil) in den vergangenen vier Kalenderjahren auf Monatsbasis
mit Stand vom 15. September 2026.
Jahr Monat Anzahl
Anträge
Anzahl abgelehnter
Anträge
Anteil abgelehnter Anträge
in Prozent
2022 09 2 463 147 6,0
2022 10 1 663 107 6,4
2022 11 1 119 100 8,9
2022 12 704 47 6,7
2023 01 873 55 6,3
2023 02 815 58 7,1
2023 03 1 055 102 9,7
2023 04 668 62 9,3
2023 05 594 70 11,8
2023 06 611 47 7,7
2023 07 607 37 6,1
2023 08 884 63 7,1
2023 09 1 511 89 5,9
2023 10 996 79 7,9
2023 11 752 60 8,0
2023 12 383 29 7,6
Jahr Monat Anzahl
Anträge
Anzahl abgelehnter
Anträge
Anteil abgelehnter Anträge
in Prozent
2024 01 523 36 6,9
2024 02 510 36 7,1
2024 03 644 41 6,4
2024 04 631 27 4,3
2024 05 550 34 6,2
2024 06 444 15 3,4
2024 07 532 27 5,1
2024 08 753 35 4,6
2024 09 1 111 38 3,4
2024 10 978 53 5,4
2024 11 676 36 5,3
2024 12 403 28 6,9
2025 01 624 28 4,5
2025 02 602 29 4,8
2025 03 713 45 6,3
2025 04 625 31 5,0
2025 05 574 34 5,9
2025 06 478 21 4,4
2025 07 625 23 3,7
2025 08 857 40 4,7
2025 09 1 254 75 6,0
2025 10 1 046 56 5,4
2025 11 706 29 4,1
2025 12 519 15 2,9
2026 01 596 30 5,0
2026 02 567 29 5,1
2026 03 684 45 6,6
2026 04 533 33 6,2
2026 05 412 26 6,3
2026 06 397 23 5,8
2026 07 539 34 6,3
2026 08 720 30 4,2
2026 09 580 12 2,1
3. In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Zinszahlungen
im Rahmen eines KfW-Studienkredits bei der KfW geleistet (wenn
möglich, bitte nach Kalendermonaten und unterschieden nach direkt von
Studienkreditnehmenden gezahlte Zinsen und durch die Bundesregierung
geleistete Zinszahlungen auflisten)?
Die angefragten Informationen sind nach Angaben der KfW in der folgenden
Tabelle ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass die durch den Bund geleisteten
Zahlungen aufgrund der Komplexität der Auswertung so ausgewiesen werden,
als ob sie allen Darlehensnehmern zugeschrieben wurden. Tatsächlich erhielten
aber nur die Darlehensnehmer eine Zinsübernahme durch den Bund, die sich in
dem jeweiligen Monatszeitraum in der Auszahlungsphase befanden. Die
Zinsübernahme durch den Bund galt von Mai 2020 bis September 2022. Die
Verschiebung um einen Monat resultiert daraus, dass die Zinsen für den vorherigen
Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden.
Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/309 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden
Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Stand der Auswertung war
laut KfW der 11. September 2026.
Jahr Monat Durchschnittliche
Zinszahlung pro Darlehen
in Euro
Davon durch
Endkreditnehmer getragen
in Euro
Davon durch den
Bund getragen
in Euro
2021 9 32,95 22,97 9,98
10 35,41 25,04 10,37
11 33,36 23,98 9,38
12 33,11 24,72 8,39
2022 1 33,25 24,37 8,88
2 33,36 24,12 9,24
3 33,57 23,92 9,65
4 36,73 26,71 10,02
5 36,09 25,95 10,15
6 35,86 26,84 9,02
7 36,11 26,58 9,53
8 36,23 26,29 9,94
9 36,43 26,06 10,38
10 38,56 27,82 10,74
11 60,42 60,42 0,00
12 60,35 60,35 0,00
2023 1 60,60 60,60 0,00
2 61,08 61,08 0,00
3 61,38 61,38 0,00
4 64,56 64,56 0,00
5 78,14 78,14 0,00
6 78,29 78,29 0,00
7 78,74 78,74 0,00
8 79,32 79,32 0,00
9 79,59 79,59 0,00
10 82,59 82,59 0,00
11 87,92 87,92 0,00
12 88,03 88,03 0,00
2024 1 88,23 88,23 0,00
2 89,08 89,08 0,00
3 89,34 89,34 0,00
4 95,92 95,92 0,00
5 85,79 85,79 0,00
6 86,01 86,01 0,00
7 86,88 86,88 0,00
8 87,04 87,04 0,00
9 87,25 87,25 0,00
10 94,54 94,54 0,00
11 78,85 78,85 0,00
12 78,52 78,52 0,00
Jahr Monat Durchschnittliche
Zinszahlung pro Darlehen
in Euro
Davon durch
Endkreditnehmer getragen
in Euro
Davon durch den
Bund getragen
in Euro
2025 1 78,52 78,52 0,00
2 78,85 78,85 0,00
3 79,48 79,48 0,00
4 88,60 88,60 0,00
5 70,32 70,32 0,00
6 69,91 69,91 0,00
7 69,90 69,90 0,00
8 70,20 70,20 0,00
9 70,35 70,35 0,00
10 76,34 76,34 0,00
11 66,91 66,91 0,00
12 66,37 66,37 0,00
2026 1 66,20 66,20 0,00
2 66,30 66,30 0,00
3 66,08 66,08 0,00
4 72,46 72,46 0,00
5 70,41 70,41 0,00
6 69,92 69,92 0,00
7 69,94 69,94 0,00
8 69,82 69,82 0,00
4. Welchen Betrag hat ein KfW-Studienkreditnehmer in den letzten zehn
Jahren durchschnittlich zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung eines
Studienkredits im Rahmen dessen insgesamt an Zinsen gezahlt (wenn
möglich, bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln und auch den
aktuellsten Wert angeben)?
Nach Angaben der KfW zeigt die folgende Tabelle mit Auswertungsstand
11. September 2026 die durchschnittliche Gesamtzinsbelastung von in dem
jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten und damit abgewickelten Darlehen („letzte
Rate im Jahr xxx“). Zu beachten ist dabei laut KfW, dass der Anstieg von
mehreren Faktoren wie der vertraglich vereinbarten Marge, dem Zinsniveau und
auch der Länge des Engagements abhängig ist. Marginale Unterschiede der
Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich
insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei
vereinzelten Darlehen.
Jahr Durchschnittliche Gesamtzinsbelastung bei
im jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten Darlehen in Euro
2017 1 633,30
2018 1 793,34
2019 1 899,14
2020 2 107,57
2021 2 177,66
2022 2 422,25
2023 2 820,60
2024 3 412,81
2025 4 003,60
2026 4 493,45
5. Welchen Zinssatz haben Personen durchschnittlich in den vergangenen
vier Jahren für einen KfW-Studienkredit gezahlt (bitte nach Monaten
sowie nach Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle enthält die Angaben der KfW. Bei dem Mittelwert für das
Jahr 2026 handelt es sich um den Stand vom 15. September 2026. Eine
Aufteilung nach einzelnen Kreditphasen und Monaten ist mit angemessenem
Aufwand nicht möglich, da die Daten nicht in strukturierter Form vorliegen. Der
Zinssatz im KfW-Studienkredit wird zudem halbjährlich – immer zum Roll-
Over-Termin am 1. April bzw. 1. Oktober des Kalenderjahres – angepasst,
sodass die Daten nach dieser Systematik aufgearbeitet wurden. Marginale
Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben
sich insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni
bei vereinzelten Darlehen.
Stand der Auswertung: 15. September 2026
Jahr Mittelwert Zinssatz in Prozent
Oktober 2022 5,46
April 2023 6,97
Oktober 2023 7,80
April 2024 7,53
Oktober 2024 6,83
April 2025 6,04
Oktober 2025 5,81
April 2026 6,22
6. Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-
Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Festzins-Tilgungsplan, bei
dem sie
a) mehr als 7 Prozent Zinsen,
b) mehr als 5 Prozent Zinsen und
c) mehr als 3 Prozent Zinsen
zahlen?
Die Angaben der KfW zu Personen mit einem Festzins-Tilgungsplan sind aus
der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden
Zinsgruppen gebildet. Insgesamt unterliegen aktuell 3 091 Darlehensnehmer einem
Tilgungsplan mit einem festen Zinssatz. 767 Darlehensnehmer haben einen
Zinssatz zwischen 3 bis einschließlich 5 Prozent. Bei 1 614 Darlehensnehmer
mit einer Festzinsvereinbarung liegt der Zinssatz zwischen > 5 bis
einschließlich 7 Prozent. 710 Darlehensnehmer haben im Rahmen ihrer
Festzinsvereinbarung einen Zinssatz von über 7 Prozent.
Stand der Auswertung: 15. September 2026
Zinssatzgruppe (in Prozent) Anzahl Darlehen
3–5 Zinsen (einschließlich) 767
> 5–7 Zinsen (einschließlich) 1 614
> 7 Zinsen 710
7. Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-
Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Tilgungsplan mit variablem
Zinssatz, bei dem sie
a) mehr als 7 Prozent Zinsen,
b) mehr als 5 Prozent Zinsen und
c) mehr als 3 Prozent Zinsen
zahlen?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine
bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Aktuell befinden sich 14 615
Darlehen in der Rückzahlungsphase und haben einen variablen Zinssatz unter
5 Prozent. 118 962 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz zwischen 5 bis
einschließlich 7 Prozent. 22 843 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz von über
7 Prozent.
Stand der Auswertung 15. September 2026
Zinssatzgruppe (in Prozent) Anzahl Darlehen
3–5 Zinsen (einschließlich) 14 615
> 5–7 Zinsen (einschließlich) 118 962
> 7 Zinsen 22 843
8. Wie viele KfW-Studienkreditnehmende zahlen derzeit einen Zinssatz von
über 7 Prozent (bitte auch prozentualen Anteil an Gesamtzahl der
Studienkreditnehmenden nennen)?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der
Auswertung vom 15. September 2026 ersichtlich.
Anzahl der Darlehen
mit Zinssatz > 7 Prozent
Anteil am Gesamtportfolio
(in Prozent)
29 937 15,1
9. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die ausstehenden KfW-
Studienkredite (bitte nach Rückzahlungs-, Karenz- und Auszahlungsphase sowie
gruppiert in „unterliegen Zinssatz von unter 5 Prozent“, „unterliegen
Zinssatz zwischen 5 Prozent und 7 Prozent“ und „unterliegen Zinssatz
von über 7 Prozent“ aufschlüsseln)?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der
Auswertung vom 15. September 2026 ersichtlich.
Phase Zinssatzgruppe Anzahl Darlehen Kapitalsaldo in Euro
Auszahlungsphase weniger als 5 Prozent Zinsen 4 58 386,62
5 Prozent – 7 Prozent Zinsen 16 971 217 904 814,07
mehr als 7 Prozent Zinsen 2 730 70 342 246,61
Karenzphase weniger als 5 Prozent Zinsen 11 282 405,46
5 Prozent – 7 Prozent Zinsen 14 730 252 516 750,03
mehr als 7 Prozent Zinsen 3 654 85 134 990,16
Rückzahlungsphase weniger als 5 Prozent Zinsen 15 382 207 687 609,88
5 Prozent – 7 Prozent Zinsen 120 576 1 614 805 225,76
mehr als 7 Prozent Zinsen 23 553 290 098 220,38
10. Wie hoch war der Gewinn bzw. Verlust, den die KfW in den vergangenen
zehn Jahren lediglich mit dem KfW-Studienkredit gemacht hat (bitte
nach Jahren auflisten), und werden mit den Einnahmen aus dem KfW-
Studienkredit die Verwaltungskosten mit gedeckt?
Nach Angaben der KfW verfolgt sie mit dem KfW-Studienkredit keine
Gewinnerzielungsabsicht. Über den Zinssatz deckt sie allerdings die während der
Kreditlaufzeit entstehenden Kosten inklusive der Risiko- und
Verwaltungskosten ab.
Bestimmte Kostenkomponenten werden laut KfW in der Kreditbepreisung
modellbasiert ermittelt, d. h. die realen Kosten (z. B. Ausfälle und Risikokosten)
können bei der Betrachtung an einem Stichtag (wie z. B. dem für den
Jahresabschluss relevanten 31. Dezember eines Jahres) von der modellierten Erwartung
abweichen. Weichen die tatsächlichen Kosten vom prognostizierten Modell der
KfW ab, ergeben sich Verluste oder Gewinne.
Durchschnittlich hat sich beim KfW-Studienkredit von 2011 bis 2025 nach
Auskunft der KfW ein jährlicher Ergebnisbeitrag von ca. 0,1 Prozent auf das
Studienkredit-Portfolio ergeben. Die Bundesregierung hat die KfW gebeten,
Möglichkeiten zu prüfen, ob erzielte Gewinne in den KfW-Studienkredit
reinvestiert werden können. Die KfW hat dies geprüft, hält einen Ausschluss
temporärer Gewinne auf Jahresbasis aber nur dann für möglich, wenn auch
temporäre Verluste anderweitig getragen werden würden.
Die Bundesregierung kann Informationen zu den vorliegenden Fragen im
Detail nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Zwar ist das verfassungsrechtliche
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages grundsätzlich auf die
Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Dieses
Informationsrecht ist jedoch mit den im Rahmen des Staatswohls geschützten
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der KfW (und deren Vertragspartnern)
sowie den durch eine Offenlegung beeinträchtigten fiskalischen Interessen des
Bundes abzuwägen und in Ausgleich zu bringen.
Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im Übrigen im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ einzustufen.
Die erfragten Informationen können insofern nicht im Detail weitergegeben
werden, als sie die streng vertraulichen Grundlagen und den Kernbereich der
internen Unternehmenssteuerung der KfW betreffen und somit
Geschäftsgeheimnisse darstellen, welche konkrete Risiken für das Staatswohl und die
fiskalischen Interessen des Bundes bergen.
Die Integrität sensibler Informationen ist ein grundlegendes Merkmal des
Bankwesens. Eine Offenlegung dieser Informationen würde die Position der
KfW in Relation zu anderen Marktteilnehmern, Wettbewerbern und Partnern
signifikant schwächen. Bei einem Informationszugang stünden diese
Informationen nicht nur Geschäftspartnern wie etwa Durchleitungsbanken und
Refinanzierungspartnern, sondern auch gegenwärtigen und künftigen Teilnehmern an
KfW-Sonderkrediten zur Verfügung. Eine Offenlegung ermöglicht
Rückschlüsse auf bestehende und künftige Kalkulationen von KfW-Produkten. Es
bestünde daher die konkrete Gefahr, dass sich bei Offenlegung unternehmensinterner
Informationen die Preisgestaltung der KfW produktübergreifend verschlechtert.
Unter anderem besteht auch das Risiko, dass Geschäftspartner auf der
Refinanzierungsseite die Weitergabe sensibler Informationen zukünftig als Risikofaktor
zulasten der KfW einpreisen und damit versuchen, die KfW zu einer für
letztere stark nachteiligen Zinsgestaltung zu bewegen. Dies würde die Effizienz der
KfW als zentrales Förderinstrument des Bundes deutlich einschränken. Neben
konkreten wirtschaftlichen Risiken ist durch die Veröffentlichung von
Margenbestandteilen auch eine Erosion der gemeinsamen Vertrauensbasis zwischen der
KfW und ihren Geschäftspartnern zu befürchten, die als Grundlage ihres
erfolgreichen förderpolitischen Wirkens von existenzieller Bedeutung ist.
Dies würde den fiskalischen Interessen des Bundes direkt zuwiderlaufen, deren
Wahrnehmung in hohem Maße von der Integrität und Zuverlässigkeit
nachgelagerter Stellen abhängt. Bei den dargestellten Risiken handelt es sich nicht um
reine Reputationsrisiken, sondern um konkrete wirtschaftliche Risiken. Es
besteht damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass das fiskalische Interesse
des Bundes als maßgebliches Verfassungsgut beeinträchtigt werden könnte.
Eine öffentliche Verwendung der Informationen birgt zuletzt die Gefahr einer
negativen Beeinträchtigung der Aufsichtsbeziehung der Bundesregierung zur
KfW und damit wiederum der Fördertätigkeit der KfW. Ungeachtet aller
gesetzlichen Aufsichtsrechte und Informationspflichten wird diese Tätigkeit
maßgeblich auch von einem Vertrauensverhältnis in die Verlässlichkeit der
Aufsichtsbehörde beim Umgang mit den Daten getragen. Die Offenlegung
bestimmter Informationen ist im hiesigen Fall besonders kritisch, da sie sich auf
konzeptionell bedingte Gewinne/Verluste und deren konzerninterne
Auswirkungen bezieht, wobei die Gefahr besteht, dass ausgewählte Informationen aus
dem Zusammenhang gerissen und dadurch missverstanden bzw. falsch bewertet
werden.
Dem Kontroll- und Informationsanspruch des Parlaments sowie den
fiskalischen Interessen des Bundes wird durch die Veröffentlichung unter
Verwendung der Geheimschutzordnung in hinreichendem Maße Rechnung getragen.
Die detaillierte Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.*
11. Wie hat sich die Differenz zwischen dem Zinssatz, den die KfW am
Kapitalmarkt aufwenden muss, und dem Zinssatz, der für einen KfW-
Studienkredit gezahlt wird, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte
aus jährlichen oder, wenn möglich, monatlichen Durchschnittswerten
ermitteln)?
Die Bundesregierung kann die fragegegenständlichen Informationen nicht
öffentlich zur Verfügung stellen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist
grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit
gerichtet. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber vorliegend im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, die bei
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder nachteilig sein können, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Die fragegegenständlichen
Informationen stellen nach Angaben der KfW die Grundlage für die internen
Risikoberechnungen im Zusammenhang mit dem Bildungsprodukt KfW-
Studienkredit dar und sind damit unmittelbar relevant für die Risikobeurteilung dieses
Produkts. Eine öffentliche Verwendung der Informationen trägt die Gefahr
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
einer negativen Beeinträchtigung der Fördertätigkeit der KfW und damit der
fiskalischen Interessen des Bundes als weiteres maßgebliches Verfassungsgut.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.*
12. Wie wird sich laut Bundesregierung die Zahl der BAföG-
Darlehensnehmenden in den nächsten fünf Jahren entwickeln (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
13. Welche Erfordernisse ergeben sich laut Prognose der Bundesregierung
daraus für die für das BAföG benötigten Bundeshaushaltsmittel in den
nächsten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr die prognostizierten Kosten für
den Bundeshaushalt und jeweils Berechnungen für die aktuelle
Gesetzeslage und die im Kabinett verabschiedete BAföG-Änderung angeben)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Schätzung der Gefördertenzahlen und der benötigten Haushaltsmittel
beruht auf den Prognosen des Fraunhofer Instituts für angewandte
Informationstechnik (FIT).
Die Zahl der geförderten Studierenden entspricht annähernd der Zahl der mit
Darlehensanteil Geförderten nach dem BAföG. Die auf Basis der geltenden
Rechtslage (29. BAföGÄndG) prognostizierte Anzahl der im
Jahresdurchschnitt geförderten Studierenden nach dem BAföG, sowie die auf Basis des
Regierungsentwurfs des 30. BAföG-Änderungsgesetzes prognostizierte Anzahl
für die Jahre 2026 bis 2030 kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr, Geförderte in Tausend 2026 2027 2028 2029 2030
29. BAföGÄndG 276 256 244 236 231
RegE 30. BAföGÄndG 276 278 284 286 284
Die auf Basis der geltenden Rechtslage (29. BAföGÄndG) prognostizierte
Fördersumme für Studierende nach dem BAföG (Zuschuss und Darlehen), sowie
die auf Basis des Regierungsentwurfs des 30. BAföG-Änderungsgesetzes
prognostizierte Fördersumme für den angefragten Zeitraum kann der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Jahr; Angaben in Mio. Euro 2026 2027 2028 2029 2030
29. BAföGÄndG 2 310 2 026 1 856 1 745 1 672
RegE 30. BAföGÄndG 2 310 2 234 2 178 2 241 2 208
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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