polradar

Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden (Antwort zu Drs. 21/7948)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8183 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden (Antwort zu Drs. 21/7948) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8183 21. Wahlperiode 24.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7948 – Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die hohe Inflation bedeutet für viele Studierende eine große finanzielle Belastung. Laut dem Deutschen Studierendenwerk sind 36 Prozent der Studierenden armutsbetroffen (www.studierendenwerke.de/beitrag/36-armutsbetroffen e-studierende). Das BAföG (Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht derzeit nur noch weniger als 15 Prozent der Studierenden. Viele Studierende müssen auf einen KfW-Studienkredit (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) zurückgreifen, um sich das Studium zu finanzieren. Nach Ansicht der Fragestellenden machen die hohen Zinsen den KfW- Studienkredit jedoch immer unattraktiver und diesen für viele Studierende zur schlecht kalkulierbaren Kostenfalle (www.studis-online.de/studienkredit/kfw- zinsentwicklung.php).  1. Wie viele Personen a) erhalten derzeit im Rahmen eines KfW-Studienkredits Zahlungen der KfW, befinden sich also in der Auszahlungsphase, b) befinden sich derzeit in der Karenzzeit eines KfW-Studienkredits, c) befinden sich derzeit in der Rückzahlungsphase eines KfW- Studienkredits (bitte nach Laufzeit aufschlüsseln und nach Jahren aggregieren und jeweils die Anzahl der notleidenden Darlehen angeben)? Nach Auskunft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgte die Auswertung über die einzelnen Darlehensphasen am 15. September 2026 und ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist die Anzahl der Darlehen der Anzahl der Personen gleichzusetzen. Bei der Anzahl der notleidenden Darlehen handelt es sich um Darlehen in der Rückzahlungsphase, die aktuell gestundet, aber nicht ausgefallen sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 23. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Darlehensphase Anzahl Darlehen Anzahl notleidende Darlehen Auszahlungsphase 19 705 Karenzphase 18 395 Rückzahlungsphase 159 511 1 002 Nach Angabe der KfW gruppiert die in der folgenden Tabelle dargestellte Auswertung die Darlehen in der Rückzahlungsphase nach der Dauer der aktuell vereinbarten Restlaufzeit. Laufzeitgruppe Konten Anzahl Konten Anzahl notleidende Darlehen unter 1 Jahr 10 201 106 1 Jahr bis unter 2 Jahre 7 539 17 2 Jahre bis unter 3 Jahre 10 478 34 3 Jahre bis unter 4 Jahre 10 075 43 4 Jahre bis unter 5 Jahre 7 125 34 5 Jahre bis unter 6 Jahre 7 117 41 6 Jahre bis unter 7 Jahre 16 988 142 7 Jahre bis unter 8 Jahre 14 753 110 8 Jahre bis unter 9 Jahre 11 333 110 9 Jahre bis unter 10 Jahre 11 958 146 10 Jahre bis unter 11 Jahre 4 672 28 11 Jahre bis unter 12 Jahre 5 553 26 12 Jahre bis unter 13 Jahre 6 497 39 13 Jahre bis unter 14 Jahre 8 707 36 14 Jahre bis unter 15 Jahre 8 478 42 15 Jahre und mehr 18 037 48  2. Wie viele KfW-Studienkredite wurden in den vergangenen vier Jahren beantragt, und welcher Anteil der Anträge wurde abgewiesen (bitte nach Kalendermonaten aufschlüsseln)? Nach Angaben der KfW enthält die nachfolgende Tabelle die Antragszahlen im KfW-Studienkredit sowie die Anzahl der davon abgelehnten Anträge (Stückzahlen und Anteil) in den vergangenen vier Kalenderjahren auf Monatsbasis mit Stand vom 15. September 2026. Jahr Monat Anzahl Anträge Anzahl abgelehnter Anträge Anteil abgelehnter Anträge in Prozent 2022 09 2 463 147 6,0 2022 10 1 663 107 6,4 2022 11 1 119 100 8,9 2022 12 704 47 6,7 2023 01 873 55 6,3 2023 02 815 58 7,1 2023 03 1 055 102 9,7 2023 04 668 62 9,3 2023 05 594 70 11,8 2023 06 611 47 7,7 2023 07 607 37 6,1 2023 08 884 63 7,1 2023 09 1 511 89 5,9 2023 10 996 79 7,9 2023 11 752 60 8,0 2023 12 383 29 7,6 Jahr Monat Anzahl Anträge Anzahl abgelehnter Anträge Anteil abgelehnter Anträge in Prozent 2024 01 523 36 6,9 2024 02 510 36 7,1 2024 03 644 41 6,4 2024 04 631 27 4,3 2024 05 550 34 6,2 2024 06 444 15 3,4 2024 07 532 27 5,1 2024 08 753 35 4,6 2024 09 1 111 38 3,4 2024 10 978 53 5,4 2024 11 676 36 5,3 2024 12 403 28 6,9 2025 01 624 28 4,5 2025 02 602 29 4,8 2025 03 713 45 6,3 2025 04 625 31 5,0 2025 05 574 34 5,9 2025 06 478 21 4,4 2025 07 625 23 3,7 2025 08 857 40 4,7 2025 09 1 254 75 6,0 2025 10 1 046 56 5,4 2025 11 706 29 4,1 2025 12 519 15 2,9 2026 01 596 30 5,0 2026 02 567 29 5,1 2026 03 684 45 6,6 2026 04 533 33 6,2 2026 05 412 26 6,3 2026 06 397 23 5,8 2026 07 539 34 6,3 2026 08 720 30 4,2 2026 09 580 12 2,1  3. In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Zinszahlungen im Rahmen eines KfW-Studienkredits bei der KfW geleistet (wenn möglich, bitte nach Kalendermonaten und unterschieden nach direkt von Studienkreditnehmenden gezahlte Zinsen und durch die Bundesregierung geleistete Zinszahlungen auflisten)? Die angefragten Informationen sind nach Angaben der KfW in der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass die durch den Bund geleisteten Zahlungen aufgrund der Komplexität der Auswertung so ausgewiesen werden, als ob sie allen Darlehensnehmern zugeschrieben wurden. Tatsächlich erhielten aber nur die Darlehensnehmer eine Zinsübernahme durch den Bund, die sich in dem jeweiligen Monatszeitraum in der Auszahlungsphase befanden. Die Zinsübernahme durch den Bund galt von Mai 2020 bis September 2022. Die Verschiebung um einen Monat resultiert daraus, dass die Zinsen für den vorherigen Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Stand der Auswertung war laut KfW der 11. September 2026. Jahr Monat Durchschnittliche Zinszahlung pro Darlehen in Euro Davon durch Endkreditnehmer getragen in Euro Davon durch den Bund getragen in Euro 2021 9 32,95 22,97 9,98 10 35,41 25,04 10,37 11 33,36 23,98 9,38 12 33,11 24,72 8,39 2022 1 33,25 24,37 8,88 2 33,36 24,12 9,24 3 33,57 23,92 9,65 4 36,73 26,71 10,02 5 36,09 25,95 10,15 6 35,86 26,84 9,02 7 36,11 26,58 9,53 8 36,23 26,29 9,94 9 36,43 26,06 10,38 10 38,56 27,82 10,74 11 60,42 60,42 0,00 12 60,35 60,35 0,00 2023 1 60,60 60,60 0,00 2 61,08 61,08 0,00 3 61,38 61,38 0,00 4 64,56 64,56 0,00 5 78,14 78,14 0,00 6 78,29 78,29 0,00 7 78,74 78,74 0,00 8 79,32 79,32 0,00 9 79,59 79,59 0,00 10 82,59 82,59 0,00 11 87,92 87,92 0,00 12 88,03 88,03 0,00 2024 1 88,23 88,23 0,00 2 89,08 89,08 0,00 3 89,34 89,34 0,00 4 95,92 95,92 0,00 5 85,79 85,79 0,00 6 86,01 86,01 0,00 7 86,88 86,88 0,00 8 87,04 87,04 0,00 9 87,25 87,25 0,00 10 94,54 94,54 0,00 11 78,85 78,85 0,00 12 78,52 78,52 0,00 Jahr Monat Durchschnittliche Zinszahlung pro Darlehen in Euro Davon durch Endkreditnehmer getragen in Euro Davon durch den Bund getragen in Euro 2025 1 78,52 78,52 0,00 2 78,85 78,85 0,00 3 79,48 79,48 0,00 4 88,60 88,60 0,00 5 70,32 70,32 0,00 6 69,91 69,91 0,00 7 69,90 69,90 0,00 8 70,20 70,20 0,00 9 70,35 70,35 0,00 10 76,34 76,34 0,00 11 66,91 66,91 0,00 12 66,37 66,37 0,00 2026 1 66,20 66,20 0,00 2 66,30 66,30 0,00 3 66,08 66,08 0,00 4 72,46 72,46 0,00 5 70,41 70,41 0,00 6 69,92 69,92 0,00 7 69,94 69,94 0,00 8 69,82 69,82 0,00  4. Welchen Betrag hat ein KfW-Studienkreditnehmer in den letzten zehn Jahren durchschnittlich zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung eines Studienkredits im Rahmen dessen insgesamt an Zinsen gezahlt (wenn möglich, bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln und auch den aktuellsten Wert angeben)? Nach Angaben der KfW zeigt die folgende Tabelle mit Auswertungsstand 11. September 2026 die durchschnittliche Gesamtzinsbelastung von in dem jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten und damit abgewickelten Darlehen („letzte Rate im Jahr xxx“). Zu beachten ist dabei laut KfW, dass der Anstieg von mehreren Faktoren wie der vertraglich vereinbarten Marge, dem Zinsniveau und auch der Länge des Engagements abhängig ist. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Jahr Durchschnittliche Gesamtzinsbelastung bei im jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten Darlehen in Euro 2017 1 633,30 2018 1 793,34 2019 1 899,14 2020 2 107,57 2021 2 177,66 2022 2 422,25 2023 2 820,60 2024 3 412,81 2025 4 003,60 2026 4 493,45  5. Welchen Zinssatz haben Personen durchschnittlich in den vergangenen vier Jahren für einen KfW-Studienkredit gezahlt (bitte nach Monaten sowie nach Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle enthält die Angaben der KfW. Bei dem Mittelwert für das Jahr 2026 handelt es sich um den Stand vom 15. September 2026. Eine Aufteilung nach einzelnen Kreditphasen und Monaten ist mit angemessenem Aufwand nicht möglich, da die Daten nicht in strukturierter Form vorliegen. Der Zinssatz im KfW-Studienkredit wird zudem halbjährlich – immer zum Roll- Over-Termin am 1. April bzw. 1. Oktober des Kalenderjahres – angepasst, sodass die Daten nach dieser Systematik aufgearbeitet wurden. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Stand der Auswertung: 15. September 2026 Jahr Mittelwert Zinssatz in Prozent Oktober 2022 5,46 April 2023 6,97 Oktober 2023 7,80 April 2024 7,53 Oktober 2024 6,83 April 2025 6,04 Oktober 2025 5,81 April 2026 6,22  6. Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW- Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Festzins-Tilgungsplan, bei dem sie a) mehr als 7 Prozent Zinsen, b) mehr als 5 Prozent Zinsen und c) mehr als 3 Prozent Zinsen zahlen? Die Angaben der KfW zu Personen mit einem Festzins-Tilgungsplan sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Insgesamt unterliegen aktuell 3 091 Darlehensnehmer einem Tilgungsplan mit einem festen Zinssatz. 767 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz zwischen 3 bis einschließlich 5 Prozent. Bei 1 614 Darlehensnehmer mit einer Festzinsvereinbarung liegt der Zinssatz zwischen > 5 bis einschließlich 7 Prozent. 710 Darlehensnehmer haben im Rahmen ihrer Festzinsvereinbarung einen Zinssatz von über 7 Prozent. Stand der Auswertung: 15. September 2026 Zinssatzgruppe (in Prozent) Anzahl Darlehen 3–5 Zinsen (einschließlich) 767 > 5–7 Zinsen (einschließlich) 1 614 > 7 Zinsen 710  7. Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW- Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Tilgungsplan mit variablem Zinssatz, bei dem sie a) mehr als 7 Prozent Zinsen, b) mehr als 5 Prozent Zinsen und c) mehr als 3 Prozent Zinsen zahlen? Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Aktuell befinden sich 14 615 Darlehen in der Rückzahlungsphase und haben einen variablen Zinssatz unter 5 Prozent. 118 962 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz zwischen 5 bis einschließlich 7 Prozent. 22 843 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz von über 7 Prozent. Stand der Auswertung 15. September 2026 Zinssatzgruppe (in Prozent) Anzahl Darlehen 3–5 Zinsen (einschließlich) 14 615 > 5–7 Zinsen (einschließlich) 118 962 > 7 Zinsen 22 843  8. Wie viele KfW-Studienkreditnehmende zahlen derzeit einen Zinssatz von über 7 Prozent (bitte auch prozentualen Anteil an Gesamtzahl der Studienkreditnehmenden nennen)? Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der Auswertung vom 15. September 2026 ersichtlich. Anzahl der Darlehen mit Zinssatz > 7 Prozent Anteil am Gesamtportfolio (in Prozent) 29 937 15,1  9. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die ausstehenden KfW- Studienkredite (bitte nach Rückzahlungs-, Karenz- und Auszahlungsphase sowie gruppiert in „unterliegen Zinssatz von unter 5 Prozent“, „unterliegen Zinssatz zwischen 5 Prozent und 7 Prozent“ und „unterliegen Zinssatz von über 7 Prozent“ aufschlüsseln)? Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der Auswertung vom 15. September 2026 ersichtlich. Phase Zinssatzgruppe Anzahl Darlehen Kapitalsaldo in Euro Auszahlungsphase weniger als 5 Prozent Zinsen 4 58 386,62 5 Prozent – 7 Prozent Zinsen 16 971 217 904 814,07 mehr als 7 Prozent Zinsen 2 730 70 342 246,61 Karenzphase weniger als 5 Prozent Zinsen 11 282 405,46 5 Prozent – 7 Prozent Zinsen 14 730 252 516 750,03 mehr als 7 Prozent Zinsen 3 654 85 134 990,16 Rückzahlungsphase weniger als 5 Prozent Zinsen 15 382 207 687 609,88 5 Prozent – 7 Prozent Zinsen 120 576 1 614 805 225,76 mehr als 7 Prozent Zinsen 23 553 290 098 220,38 10. Wie hoch war der Gewinn bzw. Verlust, den die KfW in den vergangenen zehn Jahren lediglich mit dem KfW-Studienkredit gemacht hat (bitte nach Jahren auflisten), und werden mit den Einnahmen aus dem KfW- Studienkredit die Verwaltungskosten mit gedeckt? Nach Angaben der KfW verfolgt sie mit dem KfW-Studienkredit keine Gewinnerzielungsabsicht. Über den Zinssatz deckt sie allerdings die während der Kreditlaufzeit entstehenden Kosten inklusive der Risiko- und Verwaltungskosten ab. Bestimmte Kostenkomponenten werden laut KfW in der Kreditbepreisung modellbasiert ermittelt, d. h. die realen Kosten (z. B. Ausfälle und Risikokosten) können bei der Betrachtung an einem Stichtag (wie z. B. dem für den Jahresabschluss relevanten 31. Dezember eines Jahres) von der modellierten Erwartung abweichen. Weichen die tatsächlichen Kosten vom prognostizierten Modell der KfW ab, ergeben sich Verluste oder Gewinne. Durchschnittlich hat sich beim KfW-Studienkredit von 2011 bis 2025 nach Auskunft der KfW ein jährlicher Ergebnisbeitrag von ca. 0,1 Prozent auf das Studienkredit-Portfolio ergeben. Die Bundesregierung hat die KfW gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, ob erzielte Gewinne in den KfW-Studienkredit reinvestiert werden können. Die KfW hat dies geprüft, hält einen Ausschluss temporärer Gewinne auf Jahresbasis aber nur dann für möglich, wenn auch temporäre Verluste anderweitig getragen werden würden. Die Bundesregierung kann Informationen zu den vorliegenden Fragen im Detail nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Zwar ist das verfassungsrechtliche Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Dieses Informationsrecht ist jedoch mit den im Rahmen des Staatswohls geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der KfW (und deren Vertragspartnern) sowie den durch eine Offenlegung beeinträchtigten fiskalischen Interessen des Bundes abzuwägen und in Ausgleich zu bringen. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im Übrigen im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Die erfragten Informationen können insofern nicht im Detail weitergegeben werden, als sie die streng vertraulichen Grundlagen und den Kernbereich der internen Unternehmenssteuerung der KfW betreffen und somit Geschäftsgeheimnisse darstellen, welche konkrete Risiken für das Staatswohl und die fiskalischen Interessen des Bundes bergen. Die Integrität sensibler Informationen ist ein grundlegendes Merkmal des Bankwesens. Eine Offenlegung dieser Informationen würde die Position der KfW in Relation zu anderen Marktteilnehmern, Wettbewerbern und Partnern signifikant schwächen. Bei einem Informationszugang stünden diese Informationen nicht nur Geschäftspartnern wie etwa Durchleitungsbanken und Refinanzierungspartnern, sondern auch gegenwärtigen und künftigen Teilnehmern an KfW-Sonderkrediten zur Verfügung. Eine Offenlegung ermöglicht Rückschlüsse auf bestehende und künftige Kalkulationen von KfW-Produkten. Es bestünde daher die konkrete Gefahr, dass sich bei Offenlegung unternehmensinterner Informationen die Preisgestaltung der KfW produktübergreifend verschlechtert. Unter anderem besteht auch das Risiko, dass Geschäftspartner auf der Refinanzierungsseite die Weitergabe sensibler Informationen zukünftig als Risikofaktor zulasten der KfW einpreisen und damit versuchen, die KfW zu einer für letztere stark nachteiligen Zinsgestaltung zu bewegen. Dies würde die Effizienz der KfW als zentrales Förderinstrument des Bundes deutlich einschränken. Neben konkreten wirtschaftlichen Risiken ist durch die Veröffentlichung von Margenbestandteilen auch eine Erosion der gemeinsamen Vertrauensbasis zwischen der KfW und ihren Geschäftspartnern zu befürchten, die als Grundlage ihres erfolgreichen förderpolitischen Wirkens von existenzieller Bedeutung ist. Dies würde den fiskalischen Interessen des Bundes direkt zuwiderlaufen, deren Wahrnehmung in hohem Maße von der Integrität und Zuverlässigkeit nachgelagerter Stellen abhängt. Bei den dargestellten Risiken handelt es sich nicht um reine Reputationsrisiken, sondern um konkrete wirtschaftliche Risiken. Es besteht damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass das fiskalische Interesse des Bundes als maßgebliches Verfassungsgut beeinträchtigt werden könnte. Eine öffentliche Verwendung der Informationen birgt zuletzt die Gefahr einer negativen Beeinträchtigung der Aufsichtsbeziehung der Bundesregierung zur KfW und damit wiederum der Fördertätigkeit der KfW. Ungeachtet aller gesetzlichen Aufsichtsrechte und Informationspflichten wird diese Tätigkeit maßgeblich auch von einem Vertrauensverhältnis in die Verlässlichkeit der Aufsichtsbehörde beim Umgang mit den Daten getragen. Die Offenlegung bestimmter Informationen ist im hiesigen Fall besonders kritisch, da sie sich auf konzeptionell bedingte Gewinne/Verluste und deren konzerninterne Auswirkungen bezieht, wobei die Gefahr besteht, dass ausgewählte Informationen aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch missverstanden bzw. falsch bewertet werden. Dem Kontroll- und Informationsanspruch des Parlaments sowie den fiskalischen Interessen des Bundes wird durch die Veröffentlichung unter Verwendung der Geheimschutzordnung in hinreichendem Maße Rechnung getragen. Die detaillierte Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.* 11. Wie hat sich die Differenz zwischen dem Zinssatz, den die KfW am Kapitalmarkt aufwenden muss, und dem Zinssatz, der für einen KfW- Studienkredit gezahlt wird, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aus jährlichen oder, wenn möglich, monatlichen Durchschnittswerten ermitteln)? Die Bundesregierung kann die fragegegenständlichen Informationen nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber vorliegend im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Die fragegegenständlichen Informationen stellen nach Angaben der KfW die Grundlage für die internen Risikoberechnungen im Zusammenhang mit dem Bildungsprodukt KfW- Studienkredit dar und sind damit unmittelbar relevant für die Risikobeurteilung dieses Produkts. Eine öffentliche Verwendung der Informationen trägt die Gefahr * Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. einer negativen Beeinträchtigung der Fördertätigkeit der KfW und damit der fiskalischen Interessen des Bundes als weiteres maßgebliches Verfassungsgut. Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.* 12. Wie wird sich laut Bundesregierung die Zahl der BAföG- Darlehensnehmenden in den nächsten fünf Jahren entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 13. Welche Erfordernisse ergeben sich laut Prognose der Bundesregierung daraus für die für das BAföG benötigten Bundeshaushaltsmittel in den nächsten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr die prognostizierten Kosten für den Bundeshaushalt und jeweils Berechnungen für die aktuelle Gesetzeslage und die im Kabinett verabschiedete BAföG-Änderung angeben)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Schätzung der Gefördertenzahlen und der benötigten Haushaltsmittel beruht auf den Prognosen des Fraunhofer Instituts für angewandte Informationstechnik (FIT). Die Zahl der geförderten Studierenden entspricht annähernd der Zahl der mit Darlehensanteil Geförderten nach dem BAföG. Die auf Basis der geltenden Rechtslage (29. BAföGÄndG) prognostizierte Anzahl der im Jahresdurchschnitt geförderten Studierenden nach dem BAföG, sowie die auf Basis des Regierungsentwurfs des 30. BAföG-Änderungsgesetzes prognostizierte Anzahl für die Jahre 2026 bis 2030 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr, Geförderte in Tausend 2026 2027 2028 2029 2030 29. BAföGÄndG 276 256 244 236 231 RegE 30. BAföGÄndG 276 278 284 286 284 Die auf Basis der geltenden Rechtslage (29. BAföGÄndG) prognostizierte Fördersumme für Studierende nach dem BAföG (Zuschuss und Darlehen), sowie die auf Basis des Regierungsentwurfs des 30. BAföG-Änderungsgesetzes prognostizierte Fördersumme für den angefragten Zeitraum kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr; Angaben in Mio. Euro 2026 2027 2028 2029 2030 29. BAföGÄndG 2 310 2 026 1 856 1 745 1 672 RegE 30. BAföGÄndG 2 310 2 234 2 178 2 241 2 208 * Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen