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Rheinischer Schützenbund e.V. 1872

lobbyregister / register_entry 26.03.2024 · Original ↗

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Rheinischer Schützenbund e.V. 1872 Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Rheinische Schützenbund e.V. 1872 nimmt im Sinne seiner Mitgliedsorganisationen die Interessenvertretung im Bereich des Leistungssports, Breitensports für das Sportschießen und den Bogensport wahr. Die Sportförderung gehört genauso wie die Themen des Waffenrechts, des Bleiverbotverfahrens und analoger Umweltthemen sowie der Ehrenamtsförderung zu den Hauptthemen der Interessenvertretung gegenüber der Bundesebene. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, Gesprächstermine oder Diskussionsveranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie der zuständigen Ministerien, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der aktuellen Herausforderungen das Waffenrecht von weiteren bürokratischen Hemmnissen zu befreien sowie die Förderung des Leistungssports und die Förderung von sportlichen Großveranstaltungen in den Fokus politischen Handelns zu rücken. Auch die Sensibilisierung der Bundespolitik hinsichtlich Regelungen der EU-Kommission und Einflussnahmen der Bundesregierung auf EU-Ebene wie z.B. beim aktuellen REACH-Verfahren für einen Beschränkungsvorschlag zur Nutzung von Blei bei der Verwendung von Munition im Schießsport gehören zu den Zielen unseres Verbandes. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Interessenbereiche: Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Breitensport; Kriminalitätsbekämpfung; Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Extremismusbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Profisport; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Erleichterungen der Befürwortungspraxis im Waffengesetz: In der Bildung der nächsten Bundesregierung ist mir Veränderungen im Waffengesetz zu rechnen. In diesem Fall behalten wir uns vor, auf Regelungen des Waffengesetzes Einfluss zu nehmen, die die Waffenbefürwortungspraxis gem. § 14 WaffG weiter verschärfen. - REACH-Verfahren und Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission zur Verwendung von Blei als Bestandteil von Munition: Im REACH-Verfahren und beim Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission zur Verwendung von Blei als Bestandteil von Munition verfolgen wir das Ziel, Ausnahmeregelungen zur Nutzung von Blei im Bereich der Munition von Sportwaffen zu erreichen. Hier wird eine Anerkennung deutscher Schießstandrichtlinien als Ziel gesetzt. Zudem wird die Beibehaltung Nutzung von bleihaltiger-Schrotmunition im Bereich des Trap- und Skeet-Schießens als Ziel gesetzt und Erleichterungen bei bürokratischen Auflagen der Nutzung und des Betriebs entsprechender Schießstände.

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