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Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen

lobbyregister / register_entry 15.03.2024 · Original ↗

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Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist ein Think Tank / Do Tank an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Über Petitionen, Briefe, Emails und Gespräche versucht sie eine Änderung des Abgeordnetengesetzes dahingehend zu erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Abgeordnetentätigkeit würde so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch. Der Bund müsste als Arbeitgeber und der Abgeordnete als Beschäftigter Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Im Sommer 2021 hat sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Dr. Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias W. Birkwald (Die Linke) schrieben: „Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (...)“ Im Jahr 2023, also im aktuellen Bundestag, kam es wiederum zu ähnlichen Stellungnahme (siehe Upload "Stellungnahmen...") von Dr. Tanja Machalet (SPD), Carsten Linnemann (CDU), Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Vogel (FDP). Die Abgeordneten selbst können mit einfacher Parlamentsmehrheit ihre Altersversorgung besser als bisher regeln. Die oben genannten Tätigkeiten der SRzG im Bereich der Interessenvertretung haben das Ziel, die MdB davon zu überzeugen, dass genau dies im öffentlichen Interesse läge. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Kinder- und Jugendpolitik; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Sonstige Interessenbereiche; Wahlrecht; Klimaschutz; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Einbezug von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung: AbgG (§ 20) legt fest: „Die Altersentschädigung bemißt sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (...). Der Steigerungssatz beträgt (...) für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung (...).“ Die heutige Abgeordnetenpension (also die beamtenrechtsanalog organisierte Altersversorgung von MdB) unterscheidet sich vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, in welchem sich 80 Prozent der Bevölkerung befindet. Das Regelungsvorhaben will erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Abgeordnetentätigkeit würde dann so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch.

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