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Reform der Politikerpensionen - Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/958)

dip / drucksache 03.07.2026 · WP 21 · 21/6852 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Reform der Politikerpensionen - Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/958) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6852 21. Wahlperiode 03.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/958 – Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2708 – Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen A. Problem Zu Buchstabe a Die einbringende Fraktion stellt in ihrem Antrag fest, dass es ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit sei, die Wähler und die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages im gleichen Alterssicherungssystem zu versichern. Damit könne auch das Vertrauen in die Integrität der in den Deutschen Bundestag gewählten Politiker erhöht werden. Darüber hinaus könne durch eine Einbeziehung der Abgeordneten in die Versichertengemeinschaft die gesellschaftliche Akzeptanz des Rentensystems insgesamt gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund fordert die einbringende Fraktion die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe im Deutschen Bundestag, die bis zum 31. Dezember 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten solle, um für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Altersversorgung in einem „Bausteinmodell“ neu zu strukturieren und die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern. Zu Buchstabe b Die einbringende Fraktion stellt in ihrem Antrag fest, dass es eines grundlegenden Kurswechsels in der Rentenpolitik bedürfe, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stärken. Auf dem Weg hin zu einer sogenannten Erwerbstätigenversicherung sollen in einem ersten Schritt die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung im Deutschen Bundestag und im weiteren Verlauf weitere Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund fordert die einbringende Fraktion die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe im Deutschen Bundestag, die einen Gesetzentwurf ausarbeiten solle, um ab dem Beginn der 22. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Altersversorgung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Zudem soll die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert werden, um die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum 1. Januar 2028 schrittweise zu verdoppeln sowie ab dem 1. Juli 2026 eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ einzuführen, um besonders hohe Renten in verfassungsmäßig zulässigem Maße abzuflachen. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 21/958 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/2708 abzulehnen. Berlin, den 25. Juni 2026 Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Macit Karaahmetoğlu Vorsitzender Dr. Hendrik Hoppenstedt Berichterstatter Peter Bohnhof Berichterstatter Esther Dilcher Berichterstatterin Helge Limburg Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Peter Bohnhof, Esther Dilcher, Helge Limburg und Ina Latendorf I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/958 in seiner 30. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2708 in seiner 41. Sitzung am 14. November 2025 beraten und an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/958 in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 21/958 in seiner 30. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 21/2708 in seiner 30. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat die Beratung der Vorlagen unter den Buchstaben a und b in seiner 7. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 21. Mai 2026 sowie in seiner 8. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 11. Juni 2026 vertagt. In seiner 9. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 25. Juni 2026 hat der Ausschuss die Vorlagen unter den Buchstaben a und b abschließend beraten. Die Fraktion der SPD verwies auf die von der Rentenkommission vorgelegten Ergebnisse und erklärte, im Hinblick darauf eigene gesetzgeberische Vorschläge machen zu wollen und deshalb die Anträge der Fraktionen AfD und Die Linke abzulehnen. Die Fraktion der AfD kritisierte, dass die Beratung der Anträge zunächst wiederholt vertagt worden sei und diese nun ohne vertiefte Diskussion abgelehnt werden sollten. Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Die Linke erklärte die Fraktion der AfD, diesen abzulehnen, da darin nicht lediglich die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern zusätzlich auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert werde. Die Fraktion Die Linke erinnerte daran, dass die Koalitionsfraktionen in der Vergangenheit stets auf die noch ausstehenden Ergebnisse der Rentenkommission verwiesen hätten. Diese lägen nun vor und enthielten ebenfalls den Vorschlag, die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Insofern sei es unverständlich, dass die Koalitionsfraktionen dem Antrag der Fraktion Die Linke nun nicht in Übereinstimmung mit der Rentenkommission zustimmten. Die Fraktion betonte, dass die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung angesichts der Diskrepanz zwischen den Ansprüchen, die Abgeordnete in kürzester Zeit ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erwerben würden, und den Rentenansprüchen durchschnittlicher Arbeitnehmer längst überfällig sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, das Ziel der Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu teilen. Es sei zu begrüßen, dass auch die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission eine solche Einbeziehung vorschlage. Vor diesem Hintergrund sollte die Thematik nun unmittelbar angegangen werden und nicht noch die in dem Antrag der Fraktion Die Linke vorgesehene interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Die Fraktion merkte zudem an, dass die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung aus ihrer Sicht auch für die Abgeordneten der Landtage gelten sollte, wenngleich dies auf Landesebene diskutiert werden müsse. Die Fraktion der CDU/CSU stellte in Aussicht, dass die von der Rentenkommission unterbreiteten Vorschläge als Gesamtkonzept beschlossen würden. Die in den Anträgen formulierte Forderung nach der Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sei von der Rentenkommission explizit mit aufgeführt worden und werde daher Eingang in die gesetzgeberischen Vorschläge der Koalitionsfraktionen finden. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/958 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2708 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Berlin, den 25. Juni 2026 Dr. Hendrik Hoppenstedt Berichterstatter Helge Limburg Berichterstatter Peter Bohnhof Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Esther Dilcher Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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