Betriebliche Altersversorgung stärken - Freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erleichtern
Text
Betriebliche Altersversorgung stärken - Freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erleichtern
Antrag
der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara
Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner,
Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Betriebliche Altersversorgung stärken – Freiwillige Beitragszahlung in die
gesetzliche Rentenversicherung erleichtern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Neben einer Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), unter anderem
durch eine Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus, kann eine betriebliche
Altersversorgung (bAV) dazu beitragen, den individuell erreichten Lebensstandard
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im Alter zu erhalten. Damit die bAV jedoch
zu einer belastbaren Säule des deutschen Alterssicherungssystems wird, muss sie
flächendeckend in allen Wirtschaftszweigen, Betriebsgrößen und Einkommensgruppen
verbreitet sein.
Aktuell erfüllt die betriebliche Altersversorgung diese Voraussetzung nicht. So
verfügen beispielsweise nur etwa 25 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als
zehn Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorgung, während dies bei drei
Viertel der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten der Fall ist
(BMAS 2024, Verbreitung der Altersvorsorge 2023). Zudem stagniert die
Verbreitungsquote bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Jahren bei ca. 50
Prozent (BMAS 2024, Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der
betrieblichen Altersversorgung 2023).
Um das erstrebenswerte Ziel einer flächendeckenden Verbreitung der bAV zu
erreichen, wurden Maßnahmen ergriffen, die zum einen unzureichend waren und zum
anderen die Sozialversicherungssysteme geschädigt haben. So hat die
Sozialabgabenfreiheit der für eine Entgeltumwandlung verwendeten Entgeltbestandteile seit ihrer
Einführung zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe in den Sozialversicherungen geführt.
Die Bundesregierung bezifferte die Mindereinnahmen der Sozialversicherungen allein
im Jahr 2023 auf ca. 3 Milliarden Euro (BT-Drucksache 21/4115, Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 140 der Abgeordneten Sarah Vollath). Ein
solcher Ausbau der bAV auf Kosten der Sozialversicherungen ist nicht tragbar.
Auch die Ermöglichung und Ausweitung von reinen Beitragszusagen durch das erste
bzw. zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sind kritisch zu betrachten. Mit dieser
Zusageart steigen die Risiken für die Arbeitnehmer:innen, während viele
Arbeitgeberpflichten entfallen. Falls das mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz verfolgte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6468
21. Wahlperiode 11.06.2026
Ziel, die betriebliche Altersversorgung weiter zu verbreiten, zu einer größeren
Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung führen sollte, werden auch die oben
beschriebenen Mindereinnahmen für die Sozialversicherungen weiter wachsen.
Aus den oben genannten Gründen bedarf es weiterhin ursachenadäquater Lösungen,
um den Verbreitungsgrad der bAV zu erhöhen. Die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge
in die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der bAV zu entrichten, würde eine
solche Lösung darstellen.
Die GRV bietet Renditen zwischen ca. 3 Prozent und 4 Prozent, auch für jüngere
Geburtsjahrgänge (siehe Domingues Semeano et al. 2025, IMK Policy Brief Nr. 203). Sie
bietet zudem eine Absicherung gegen Erwerbsminderung und Tod sowie eine
transparente und vergleichsweise leicht verständliche Leistungsberechnung. Daher wäre eine
begrenzte Öffnung der GRV für zusätzliche Beiträge für viele Pflichtversicherte eine
attraktive Lösung. Zudem würde sie das Problem der Portabilität von Anwartschaften
bei einem Jobwechsel adressieren. Diese Lösung würde ebenfalls viele Hemmnisse
der Arbeitgeber:innen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, gegenüber
der Einführung der bAV, wie die Angst vor dem Verwaltungsaufwand und
Haftungsrisiken sowie fehlende bAV-Kenntnisse im Betrieb, adressieren (siehe BMAS 2014,
Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung
der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der
1. eine bürokratiearme Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung in Höhe von
jährlich maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen
Rentenversicherung für alle in der Rentenversicherung Versicherungspflichtigen
schafft;
2. die freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung gemäß
Nummer 1 als betriebliche Altersversorgung anerkennt und dabei dafür Sorge
trägt, dass die Arbeitgeber:innen sich angemessen hieran beteiligen und ferner
die Haftungspflichten der Arbeitgeber:innen auf die korrekte Abführung der
Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung beschränkt;
3. die Sozialabgabenfreiheit der für die betriebliche Altersversorgung verwendeten
Entgeltbestandteile bei einer Entgeltumwandlung in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung beendet und stattdessen eine einkommensabhängige staatliche
Förderung in Form von Zulagen für Menschen mit kleinen und mittleren
Einkommen bei Entgeltumwandlung einführt;
4. die Möglichkeit, bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
gemäß § 187a SGB VI Beiträge zum Ausgleich der Abschläge zu zahlen, im
Gegenzug zur Einführung der Möglichkeiten nach Nummer 1, schrittweise
abschafft;
5. mögliche Beitragssatzsenkungen, die sich aus freiwilligen Beitragszahlungen
gemäß Nummer 1 ergeben, ausschließt, beispielsweise durch eine Anhebung der
Höchstnachhaltigkeitsrücklage in § 158 SGB VI.
Berlin, den 9. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zu den Nummern 1 und 4: Aktuell dürfen versicherungspflichtige Personen in der Rentenversicherung nur in
sehr eingeschränktem Rahmen zusätzliche Beiträge in die GRV einzahlen. Hinzu kommt, dass der
Hauptanwendungsfall, bei dem zusätzliche Beiträge gezahlt werden, die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von
Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn gemäß § 187a SGB VI, mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können dagegen durch Anwendung von § 7 SGB VI jährlich
freiwillige Beiträge bis zu einer Höhe, die sich allein aus der Multiplikation des Beitragssatzes mit der
Beitragsbemessungsgrenze ergibt, einzahlen. Die Einführung einer bürokratiearmen Möglichkeit zur begrenzten
freiwilligen Beitragszahlung für alle Versicherungspflichtigen reduziert deren Benachteiligung gegenüber freiwillig
versicherten Personen. Gleichzeitig wird den Versicherungspflichtigen so eine günstige und renditereiche
Alternative für die zusätzliche Altersvorsorge geboten, ohne dass signifikante Risiken für die Solidargemeinschaft in
der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen (siehe dazu Domingues Semeano und Logeay 2025, Deutsche
Rentenversicherung 4/2025). Mit der Einführung einer bürokratiearmen Möglichkeit für freiwillige
Beitragszahlungen in die GRV, entfällt die Notwendigkeit für freiwillige Beitragszahlungen gemäß § 187a SGB VI. Dies
reduziert den Verwaltungsaufwand der Rentenversicherungsträger.
Zu Nummer 2: Die GRV ist renditestark, günstig und bietet zusätzlich Schutz gegen Erwerbsminderung und Tod
ohne individuelle Risikoprüfung. Zusätzlich sind die Berechnung der erworbenen Anwartschaften und deren
Wert bei Zahlung von Beiträgen transparent und vergleichsweise leicht verständlich. Aufgrund dieser
Eigenschaften können Beitragszahlungen in die GRV insbesondere für gering- und durchschnittlich verdienende
Personen in kleinen und mittleren Unternehmen eine attraktive Form der betrieblichen Altersversorgung darstellen.
Diese Lösung könnte die Probleme mit der Portabilität von bAV-Anwartschaften, insbesondere für Beschäftigte
mit häufigem Jobwechsel, reduzieren. Gleichzeitig adressiert sie viele Probleme der Arbeitgeber:innen,
insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, bei der Einführung einer bAV, wie beispielsweise einen hohen
Verwaltungsaufwand, mangelnde bAV-Kenntnisse und Haftungsrisiken.
Zu Nummer 3: Der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung darf nicht zulasten der
Sozialversicherungssysteme erfolgen. Daher sollte die Sozialabgabenfreiheit der bei einer Entgeltumwandlung verwendeten
Entgeltbestandteile in einem ersten Schritt in den Sozialversicherungssystemen beendet werden, in denen dies nicht zu
einer doppelten Verbeitragung des Einkommens über Erwerbsphase und Ruhestand insgesamt betrachtet, führt.
Zu Nummer 5: Vorhersehbare positive finanzielle Auswirkungen von freiwilligen Beitragszahlungen in die
gesetzliche Rentenversicherung sollten nicht für eine kurzfristige Absenkung, sondern für eine längere
Stabilisierung des Beitragssatzes verwendet werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Agnes Conrad (Antrag)
- authored ← Anne Zerr (Antrag)
- authored ← Cansin Köktürk (Antrag)
- authored ← Cem Ince (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Desiree Becker (Antrag)
- authored ← Dietmar Bartsch (Antrag)
- authored ← Doris Achelwilm (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Ines Schwerdtner (Antrag)
- authored ← Isabelle Vandre (Antrag)
- authored ← Janina Böttger (Antrag)
- authored ← Janine Wissler (Antrag)
- authored ← Jörg Cezanne (Antrag)
- authored ← Lisa Schubert (Antrag)
- authored ← Mirze Edis (Antrag)
- authored ← Pascal Meiser (Antrag)
- authored ← Sarah Vollath (Antrag)
- authored ← Sascha Wagner (Antrag)
- authored ← Tamara Mazzi (Antrag)
- authored ← Zada Salihovic (Antrag)
- part_of_vorgang → Betriebliche Altersversorgung stärken - Freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erleichtern (Antrag)