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Schriftliche Frage 23 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, ob sich aus den von USamerikanischen Behörden beziehungsweise dem U…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 23 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, ob sich aus den von USamerikanischen Behörden beziehungsweise dem U… Frage 23 (Sascha Lensing, AfD): Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, ob sich aus den von USamerikanischen Behörden beziehungsweise dem US-Senat dargestellten Sachverhalten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein trotz der von der Bundesregierung am 23. September 2026 angeführten Zuständigkeit US-amerikanischer Behörden aufsichtsrechtliche Folgerungen für die Deutsche Bank AG oder deren gruppenweite Geldwäscheprävention ergeben, und wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte diese Prüfung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 23 im Plenarprotokoll 21/95)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Oktober 2026: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die in der Antwort der Bundesregierung vom 23. September 2026 (Plenarprotokoll 21/95, S. 11773) in Bezug genommene Consent Ordner des New York State Department of Financial Services vom 6. Juli 2020 ausgewertet. Es wird insoweit auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 sowie 21/4372 verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen Antwortteile. Die Bafin hat auch den in der Antwort der Bundesregierung vom 23. September 2026 (Plenarprotokoll 21/95, S. 11773) in Bezug genommenen Report von US-Senator Ron Wyden vom 4. August 2026 ausgewertet und kommt dabei zu demselben Ergebnis. Es wird insoweit entsprechend auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 sowie 21/4372 verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen Antwortteile.

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