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Schriftliche Frage 22 von Sascha Lensing (AfD): Welche im Bericht des US-Senators Ron Wyden vom 4. August 2026 dargestellten Sachverhalte zur Deutschen Bank waren der Bundesanstalt für Fin…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 22 von Sascha Lensing (AfD): Welche im Bericht des US-Senators Ron Wyden vom 4. August 2026 dargestellten Sachverhalte zur Deutschen Bank waren der Bundesanstalt für Fin… Frage 22 (Sascha Lensing, AfD): Welche im Bericht des US-Senators Ron Wyden vom 4. August 2026 dargestellten Sachverhalte zur Deutschen Bank waren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits vor dessen Veröffentlichung bekannt (bitte nach Möglichkeit unter Angabe des jeweiligen Zeitpunkts und der Erkenntnisquelle), und auf welcher Grundlage gelangte die BaFin nach Auswertung des Berichts zu der am 23. September 2026 mitgeteilten Bewertung, dass sich daraus keine neuen Erkenntnisse ergeben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 23 im Plenarprotokoll 21/95; www.finance.senate.gov/rank ing-members-news/wyden-releases-new-report-o n-failure-of-wall-street-banks-to-blow-the-whistl e-on-jeffrey-epsteins-sex-trafficking-and-money-l aundering-schemes)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Oktober 2026: Der Report von US-Senator Ron Wyden „Looking the Other Way: How Wall Street Banks enabled Jeffrey Epstein′s sex trafficking“ vom 4. August 2026 nimmt bei seinen Sachverhaltsdarstellungen zur Deutschen Bank (S. 43–50) umfangreich Bezug auf die Consent Ordner under New York Banking Law §§ 39 and 44 des New York State Department of Financial Services (NYDFS) vom 6. Juli 2020, die am 7. Juli 2020 auf der Website des NYDFS veröffentlicht wurde. Jeffrey Epstein war Kunde der US-Niederlassungen der Deutschen Bank, weshalb für die Prüfung und Bewertung von geldwäscherelevanten Sachverhalten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein die US-Behörden zuständig sind und sich diese nach US-amerikanischem Recht richten. Die oben genannten Consent Ordner des NYDFS vom 6. Juli 2020 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ausgewertet. Es wird insoweit auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 sowie 21/4372 verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen Antwortteile. Die Bafin hat auch den oben genannten Report von US- Senator Ron Wyden vom 4. August 2026 ausgewertet und kommt dabei zu demselben Ergebnis. Es wird insoweit entsprechend auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 sowie 21/4372 verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen Antwortteile.

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