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Schriftliche Frage 65 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 22. September 2026 erfolgten Auflösung der Übergangsregierung im Südsudan dur…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 65 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 22. September 2026 erfolgten Auflösung der Übergangsregierung im Südsudan dur… Frage 65 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 22. September 2026 erfolgten Auflösung der Übergangsregierung im Südsudan durch Präsident Salva Kiir, und hält sie Anpassungen der Aufgaben von UNMISS, angesichts der aktuellen politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen, für erforderlich, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 9. Oktober 2026: Für die Bundesregierung ist die Umsetzung des Revitalisierten Friedensabkommens essenziell als Basis für Frieden und Stabilität des Landes sowie für die Sicherheit der Zivilbevölkerung. Darauf drängt die Bundesregierung in allen politischen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Südsudans. Der Einsatz der Bundesregierung erfolgt bilateral, auch vor Ort auf Botschafterebene, und gemeinsam mit unseren engsten Partnern. Außerdem thematisiert die Bundesregierung dies in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Afrikanischen Union und der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) sowie mit der Sonderbeauftragten der EU für das Horn von Afrika Annette Weber. Die Aufgaben der VN-Friedensmission UNMISS ergeben sich aus dem jeweiligen aktuellen Sicherheitsratsmandat, welches der VN- Sicherheitsrat zuletzt am 30. April 2026 durch Resolution 2820 (2026) verlängert hat. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen bleibt es umso wichtiger, dass UNMISS ungehindert seinen Aufgaben nachgehen kann. Dazu gehört mit Blick auf das Kernmandat insbesondere der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten als vorrangige Aufgabe, außerdem für Stabilität zu sorgen, humanitäre Zugänge sicherzustellen und humanitäre Konvois abzusichern.

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