Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8293
21. Wahlperiode 30.09.2026
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission
der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am
30. September 2026 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen (VN) in Südsudan
zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der einschlägigen
Resolution des Sicherheitsrats der VN 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und den
Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch Resolution 2820 (2026) vom 30. April
2026.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen
und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne
des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag und Aufgaben
Nach Maßgabe der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats der VN ist
UNMISS beauftragt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um folgende Aufträge
umzusetzen:
a) Schutz von Zivilpersonen;
b) Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe;
c) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des
Friedensprozesses;
d) Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre
Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie
Berichterstattung darüber.
Im Rahmen dieses Auftrags ergeben sich dabei für die Bundeswehr folgende
Aufgaben:
- Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und
Unterstützungsaufgaben;
- Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen
sowie für die VN.
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4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung an UNMISS werden folgende Fähigkeiten
bereitgehalten:
- Einzelpersonal zur Verwendung in den für die Friedensmission in Südsudan
gebildeten Stäben und Hauptquartieren;
- Expertinnen und Experten zur Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs-,
Bobachtungs- und Unterstützungsaufgaben;
- Technische Ausrüstungshilfe und Ausbildungshilfe für truppenstellende
Nationen sowie für die Vereinten Nationen;
- Eigensicherung und Nothilfe.
5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an UNMISS die
hierfür genannten Fähigkeiten den VN anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter
Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen gegeben sind, UNMISS auf Grundlage der maßgeblichen
Resolutionen des Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive
Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum
31. Oktober 2027.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der im Rahmen von UNMISS eingesetzten Kräfte richten sich
nach dem Völkerrecht, insbesondere nach
- den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen;
- den zwischen den VN beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung Südsudans sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet
insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der
Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen
beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur
Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch
deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts
und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst auch den
Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte
sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt
unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasst das Staatsgebiet Südsudans.
Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken
des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden
internationalen Bestimmungen.
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Liegenschaften der VN in der Region können im Rahmen der für die
Friedensmission in Südsudan auszuführenden Aufgaben genutzt werden.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der
Einsatzdurchführung von Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden,
gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von UNMISS kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe
der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden
rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung
und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von UNMISS teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne
des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des
Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Kosten und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMISS werden für den Zeitraum 1.
November 2026 bis 31. Oktober 2027 voraussichtlich insgesamt rund 0,9 Millionen Euro
betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon
entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 0,1 Millionen Euro und auf das
Haushaltsjahr 2027 rund 0,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben
ist im Bundeshaushalt 2026 und wird im Rahmen der Aufstellung des
Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Südsudan bleibt einer der fragilsten Staaten der Welt. Nach einem Bürgerkrieg (2013 bis 2015) und erneuten
Kämpfen (2016 bis 2018) unterzeichneten die südsudanesischen Konfliktparteien 2018 das „erneuerte
Friedensabkommen“ (Revitalized Agreement on the Resolution of the Conflict in the Republic of South Sudan,
R-ARCSS). Trotz des darin vereinbarten Waffenstillstands kommt es in vielen Landesteilen außerhalb der
Hauptstadt Dschuba zu Kampfhandlungen zwischen der Regierungsarmee „South Sudan People’s Defence
Forces“ (SSPDF) und Oppositionskräften sowie der „White Army“ (militante Jugendgruppierung der Nuer) und
der „National Salvation Front“ (NAS). Zum Jahreswechsel 2025/2026 kam es insbesondere im Bundesstaat
Jonglei zu einer erneuten Gewalteskalation, die zu massiver Vertreibung der Zivilbevölkerung geführt hat. Die
südsudanesische Bevölkerung leidet unter einer der drängendsten humanitären Krisen weltweit. Diese ist
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überwiegend durch bewaffnete Konflikte bedingt und wird durch schlechte Regierungsführung, ein hohes Maß
an Korruption und die klimawandelbedingte Zunahme von Extremwetterereignissen wie Dürren und
Überschwemmungen verschärft. Der Krieg in Sudan beeinträchtigt die Lage zusätzlich. So sind rund 1,4
Millionen Flüchtlinge sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer in Südsudan angekommen.
Trotz Bodenschätzen und fruchtbaren Bodens herrscht eine Wirtschaftskrise, aktuell sind laut Angaben der
Vereinten Nationen rund 10 Millionen Menschen bzw. zwei Drittel der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe
angewiesen. Gewalt und Unsicherheit haben laut Hilfsorganisationen 2025 das höchste Niveau seit
Unterzeichnung des erneuerten Friedensabkommens 2018 erreicht. Es kommt immer wieder zu Angriffen gegen
humanitäre Helfende und Plünderungen humanitärer Güter. Seit 2013 wurden mindestens 260 humanitäre Helfer
getötet, seit Jahresbeginn bereits 31. Südsudan bleibt eines der gefährlichsten Länder für humanitäres Personal.
Am 24. August 2026 wurden nach ersten VN-Angaben zwei äthiopische Blauhelmsoldaten auf Patrouille in einem
Hinterhalt in Jonglei State getötet und drei weitere verletzt. Drei Angehörige des South Sudan National Police
Service und zwei Zivilisten sollen ebenfalls verletzt worden sein.
Seit Februar 2020 ist eine Übergangsregierung der nationalen Einheit unter Führung von Staatspräsident Salva
Kiir und seinem ersten Vizepräsidenten und jetzigen Konfliktgegner Riek Machar an der Macht. Entgegen des
erneuerten Friedensabkommens von 2018 drängt Präsident Kiir seit Frühjahr 2025 die Opposition aus der
Übergangsregierung. Vizepräsident Machar und weitere Oppositionsvertreter stehen seit September 2025 vor
Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, im März 2025 Angriffe gegen Regierungstruppen orchestriert zu haben. Die
ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der Unabhängigkeit wurden mehrfach verschoben
und sind nun für den 22. Dezember 2026 angekündigt. Eigentlich laut erneuertem Friedensabkommen notwendige
Voraussetzungen für die Wahlen, u. a. eine Volkszählung und Abschluss des Verfassungsprozesses, wurden durch
Parlamentsbeschlüsse nun von der Wahl entkoppelt. Dies stellt eine Verletzung des Friedensabkommens dar, denn
jegliche Änderung am Friedensabkommen müsste durch alle Unterzeichner zur Abstimmung gestellt werden.
Auch scheinen finanzielle Ausstattung sowie Zeit für die nötigen Vorbereitungen der Wahlen sehr knapp
bemessen. Außerdem wird eine Verschlechterung der Sicherheitslage befürchtet.
Die Menschenrechtslage im Land ist sehr kritisch. Der Raum für die Entfaltung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten
ist stark eingeschränkt. Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt ist weit verbreitet und wird systematisch als
Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe besteht fort, wird verhängt und teilweise auch vollstreckt; es gibt auch
extralegale Hinrichtungen.
Der aktuelle Krieg im Nachbarland Sudan beeinträchtigt Südsudan auch in ökonomischer Hinsicht. Die
wirtschaftliche Lage in Südsudan verschlechterte sich 2025, nachdem eine der Pipelines für den Ölexport in die
Hafenstadt Port Sudan als Folge des Sudan-Krieges beschädigt wurde. Sie konnte mittlerweile ihren Betrieb
wieder aufnehmen, dennoch ist die Fördermenge im Vergleich zu vor dem Krieg noch stark eingeschränkt.
II. Rolle des militärischen Beitrages von UNMISS
UNMISS spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Zivilpersonen in Südsudan. Die Mission ist, trotz der
Reduzierung von militärischem sowie zivilem Personal und der Schließung von Standorten infolge der
Haushaltskürzungen bei den VN-Friedensmissionen, die auch UNMISS betrafen, nach wie vor der wichtigste
Stabilitätsanker in der Region.
Die Schaffung und Erhaltung von Zugängen für humanitäre Hilfe gehören dabei ebenso zum Auftrag der Mission
wie die Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen. Das aktuelle Mandat des Sicherheitsrats der
VN (Resolution 2820) vom 30. April 2026 bekräftigt den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten als vorrangige
Aufgabe und fordert die südsudanesische Regierung auf, schnellstmöglich die Vereinbarungen bezüglich der
Aufstellung der nationalen Sicherheitskräfte umzusetzen. Die Auswirkungen innersüdsudanesischer Konflikte,
des Sudankrieges, die innenpolitische Lage und die katastrophale wirtschaftliche sowie humanitäre Situation im
Land führen zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der Sicherheitslage in der Region. Insbesondere vor
diesem Hintergrund bleibt der Schutz von Zivilpersonen von zentraler Bedeutung. Zur Gewährleistung dieses
Schutzes setzt UNMISS nach Möglichkeit mobile Patrouillen ein und operiert aus temporären Feldlagern, die sich
über den gesamten Südsudan verteilen, um auch in Hochrisikogebieten schnell bei etwaigen Krisen vor Ort sein
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zu können. Hierzu ist im Statusabkommen zwischen der Regierung des Südsudans und den VN grundsätzlich die
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit (Freedom of Movement) von UNMISS vereinbart.
Der Sicherheitsrat der VN hat mit der Resolution 2820 (2026) beschlossen, die Obergrenze der
Gesamttruppenstärke von UNMISS von 17.000 auf 12.500 Soldatinnen und Soldaten abzusenken und die
Obergrenze von 2.101 Polizeikräften beizubehalten. Die Mission ist ermächtigt, Zivilpersonen durch aktive
Präsenz und Patrouillentätigkeiten im Raum zu schützen, Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe
zu schaffen, bei der Durchführung des erneuerten Friedensabkommens zu unterstützen sowie Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe zu beobachten, zu untersuchen und
über sie zu berichten. Das Mandat des Sicherheitsrats der VN schließt die Anwendung militärischer Gewalt im
Rahmen der erlassenen Einsatzregeln ein.
Die militärische Komponente von UNMISS trägt täglich dazu bei, die Bereitstellung humanitärer Hilfe für etwa
zwei Drittel der Bevölkerung Südsudans durch ziviles Personal der VN sowie durch humanitäre Organisationen
zu ermöglichen. Die Mission leistet hierdurch mit einem integrierten Ansatz einen essentiellen Beitrag für die
südsudanesische Bevölkerung und bleibt von großer Bedeutung für humanitäre Hilfsleistungen.
Gleichzeitig unterstützt UNMISS weiterhin die Umsetzung des erneuerten Friedensabkommens. Angesichts
wiederholter Verzögerungen und der angespannten politischen Lage liegt der Schwerpunkt zunehmend auf
Stabilisierung der Sicherheitslage, Schutz der Zivilbevölkerung und Verhinderung eines Rückfalls in landesweite
Gewalt.
Deutsche Militärbeobachterinnen und -beobachter leisten als flexibel und agil einsetzbare Sensoren und
Multiplikatoren von UNMISS einen wesentlichen Beitrag zum Lagebild der Mission und tragen so u. a. zur
Dokumentation von Menschenrechtverletzungen sowie zum Vertrauensaufbau bei der südsudanesischen
Bevölkerung bei. Dabei wird der gesamte deutsche Beitrag für UNMISS sehr geschätzt und ist ein wichtiges
Zeichen der Unterstützung Deutschlands für die VN-Friedenssicherung, die Menschen in Südsudan und die
Stabilität der Region. Neben militärischen Kräften wird durch die 2024 wiederaufgenommene Entsendung von
Polizeikräften der integrierte Ansatz der Bundesregierung unterstrichen, welcher zudem umfangreiche humanitäre
Hilfe, Stabilisierungs- und Menschenrechtsprojekte sowie die Anwendung von Instrumenten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit beinhaltet.
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Deutschland leistet als einer der größten bilateralen Geber einen wichtigen Beitrag in Südsudan und vertritt dabei
einen umfassenden Ansatz, der auf den Afrikapolitischen Leitlinien und den Leitlinien zur zivilen
Krisenprävention („Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“) basiert.
Das Auswärtige Amt engagiert sich im Rahmen seines Stabilisierungsengagements im Umfeld der Mission, vor
allem durch Beteiligung am „South Sudan Multi-Partner Trust Fund for Reconciliation, Stabilization, Resilience“
(RSRTF). Die Bundesregierung hat seit 2018 insgesamt 21,5 Millionen US Dollar in den Treuhandfonds
eingezahlt, letztmalig wurden 3 Millionen Euro im Jahr 2023 eingezahlt. Der Fonds finanziert in Zusammenarbeit
mit UNMISS und den weiteren VN-Einrichtungen vor Ort verschiedene Projekte in Südsudan, die darauf
ausgerichtet sind, Versöhnung, Stabilisierung und Resilienz zu fördern. Kernaufgabe sind dabei der Schutz der
Zivilbevölkerung, die Sicherung des Zugangs zu humanitärer Hilfe, die Unterstützung bei der Umsetzung des
erneuerten Friedensabkommens und die Beobachtung der Menschenrechtssituation. Die Beteiligung
Deutschlands ist zur Stabilisierung der Region Horn von Afrika von Interesse, um negative Auswirkungen auf
die Nachbarstaaten zu minimieren.
Darüber hinaus engagiert sich das Auswärtige Amt bei der Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen,
Eindämmung von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt sowie Förderung eines inklusiven Dialogs.
Auch im Bereich der humanitären Hilfe ist die Bundesregierung einer der größten Geber. 2025 stellte Deutschland
hierfür über 39 Millionen Euro bereit (2026 bislang rd. 13,2 Millionen Euro). Damit wird lebensnotwendige
Ernährungshilfe geleistet und die Gesundheits- und Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung im Land
unterstützt. Zudem dient die humanitäre Hilfe der Versorgung von Geflüchteten sowie Rückkehrerinnen und
Rückkehrern aus Sudan.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Mit ihrer Entwicklungspolitik verfolgt die Bundesregierung in Südsudan die Verringerung von Hunger und Armut
sowie die Unterstützung von Friedensperspektiven lokaler Gemeinden. Dies betrifft insbesondere Frauen und
Kinder, Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrerinnen und Rückkehrer und die aufnehmenden Gemeinden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begann bereits 2006 den südlichen
Landesteil Sudans mit EZ-Maßnahmen zu unterstützen. In Reaktion auf den erneuten Ausbruch des Bürgerkriegs
2016 wurde die EZ mit Südsudan auf regierungsferne Umsetzung umgestellt. Aufgrund der politischen und
humanitären Lage ist die strukturbildende Übergangshilfe (Haushaltstitel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau,
Infrastruktur“), deren Ziel die Stärkung vulnerabler Haushalte und lokaler Strukturen gegenüber
multidimensionalen Krisen ist, ein wichtiges Instrument zur direkten Unterstützung der südsudanesischen
Bevölkerung.
Die Maßnahmen der Übergangshilfe umfassen insbesondere die Verbesserung der Ernährungssituation und die
Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Zudem wird der Zugang zu Basisdienstleistungen (Bildung,
Gesundheit, Wasser, Gesundheitsdiensten, psychosoziale Versorgung und Prävention von geschlechterbezogener
Gewalt) und Kinderschutzsystemen verbessert sowie Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert.
Gleichzeitig fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die langfristige
Entwicklung des Landes. Der Fokus liegt dabei auf Ernährungssicherung, ländlicher Entwicklung und
Wasserversorgung. Im Bereich Ernährungssicherung und ländliche Entwicklung unterstützen EZ-Vorhaben
301.500 Menschen aus 33.500 Haushalten bei der Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion, der Förderung
gemeindebasierter Entwicklungsplanung, Katastrophenrisikomanagement sowie Berufsbildung.
Zusätzlich wird gezielt an der Verbesserung der Lebenssituation von Frauen durch Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Teilhabe gearbeitet.
Hinzu kommen über die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ Maßnahmen zur psychosozialen
Unterstützung Geflüchteter und Prävention von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Aktuell fördert das BMZ in Südsudan laufende Vorhaben in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Die Bundesregierung entsendet im Sinne des integrierten Ansatzes zudem ziviles Personal sowie Polizistinnen
und Polizisten in die Mission, die in Dschuba (Mission Headquarter und Field Office Dschuba) sowie im Field
Office Bentiu tätig sind, darunter auch einen Leitenden Polizeidirektor, der als Police Commissioner eingesetzt
ist.
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