Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, diplomatische Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, diplomatische Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen…
Frage 48 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Plant die Bundesregierung, diplomatische Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen Waffenstillstand im Sudan hinzuwirken und die humanitäre Lage vor Ort zu verbessern, und wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant, und beabsichtigt die Bundesregierung die Ernennung einer oder eines Sondergesandten für humanitäre Hilfe für den Sudan, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Oktober 2025:
Die Bundesregierung setzt sich bilateral, im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen (VN) intensiv für Frieden und die Verbesserung der humanitären Lage im Sudan ein. Dazu fanden hochrangige Side-Events anlässlich der VN- Generalversammlung in New York 2023, 2024 und 2025 sowie zwei Konferenzen zum Jahrestag des Kriegsausbruchs im April 2024 in Paris und im April 2025 in London statt, bei denen Deutschland die Rolle des Mitveranstalters übernahm. Im Oktober 2025 reiste die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, in den Sudan und in die Region, wo sie Gespräche zu dringend benötigten Fortschritten im politischen Übergangsprozess und der Verbesserung der Umstände für humanitäre Hilfe im Sudan führte. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die EU- Sondergesandte für das Horn von Afrika, Annette Weber, in ihrer Initiative zum Schutz ziviler Infrastruktur im Sudan. Im Rahmen der EU hat sich die Bundesregierung im Oktober 2025 für Ratsschlussfolgerungen zum Sudan eingesetzt, welche die geeinten Bemühungen zur Förderung von Friedensverhandlungen im Sudan unterstreichen. Die Bundesregierung setzt sich laufend im Wege ihrer humanitären Diplomatie für den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von Frauen und Mädchen ein. In direkten Gesprächen mit den Konfliktparteien und deren Unterstützern sowie in öffentlichen Erklärungen fordert die Bundesregierung konsequent die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie Konsequenzen bei Verstößen und setzt sich für einen humanitären Waffenstillstand, humanitäre Zugänge, Ermöglichen von Cross-Border-Lieferungen, Achtung des internationalen Flüchtlingsrechts durch die Nachbarländer sowie eine friedliche Beendigung des Konflikts ein. Zuständig für dieses Thema ist im Auswärtigen Amt die Beauftragte für Humanitäre Hilfe, die in dieser Funktion Ende April 2025 in den Sudan gereist ist. Die Ernennung eines Sondergesandten für humanitäre Hilfe für den Sudan ist daher von der Bundesregierung nicht beabsichtigt.
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