Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1371
21. Wahlperiode 27.08.2025
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission
der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 27. August
2025 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen (VN) in Südsudan (UNMISS) zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der einschlägigen
Resolution des Sicherheitsrats der VN 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und den
Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch Resolution 2779 (2025) vom 8. Mai
2025.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen
und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne
des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag und Aufgaben
Nach Maßgabe der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats der VN ist
UNMISS beauftragt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um folgende
Aufträge umzusetzen:
a) Schutz von Zivilpersonen, insbesondere von Frauen, Kindern,
Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und vulnerablen Gruppen;
b) Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer
Hilfe;
c) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des
Friedensprozesses;
d) Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre
Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie
Berichterstattung darüber.
Im Rahmen dieses Auftrags ergeben sich dabei für die Bundeswehr folgende
Aufgaben:
– Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs-
und Unterstützungsaufgaben;
– Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender
Nationen sowie für die VN.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung an UNMISS werden folgende Fähigkeiten
bereitgehalten:
– Einzelpersonal zur Verwendung in den für die Friedensmission in Südsudan
gebildeten Stäben und Hauptquartieren;
– Expertinnen und Experten zur Wahrnehmung von Verbindungs-,
Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben;
– technische Ausrüstungshilfe und Ausbildungshilfe für truppenstellende
Nationen sowie für die VN;
– Eigensicherung und Nothilfe.
5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an UNMISS
die hierfür genannten Fähigkeiten den VN anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter
Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen gegeben sind, UNMISS auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen des
Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2026.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der im Rahmen von UNMISS eingesetzten Kräfte richten sich
nach dem Völkerrecht, insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen;
– den zwischen den VN beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung Südsudans sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet
insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der
Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen
beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht
zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt
durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des
Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst
auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer
UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen
Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasst das Staatsgebiet Südsudans.
Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken
des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden
internationalen Bestimmungen.
Liegenschaften der VN in der Region können im Rahmen der für die
Friedensmission in Südsudan auszuführenden Aufgaben genutzt werden.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugangs, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung
von Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der
besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von UNMISS kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach
Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents
bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von UNMISS teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des
Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Kosten und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMISS werden für den Zeitraum 1. November
2025 bis 31. Oktober 2026 voraussichtlich insgesamt rund 1 Million Euro
betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon
entfallen auf das Haushaltsjahr 2025 rund 0,2 Millionen Euro und auf das
Haushaltsjahr 2026 rund 0,8 Millionen Euro. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden
im Haushaltsjahr 2025 mittels der aus dem Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2025 ersichtlichen Ansätze des Einzelplans 14 Kapitel 1401 Titelgruppe
08 bestritten. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2026
wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 im Einzelplan 14
Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Südsudan bleibt einer der fragilsten Staaten der Welt. Nach einem Bürgerkrieg (2013 bis 2015) und erneuten
Kämpfen (2016 bis 2018) unterzeichneten die südsudanesischen Konfliktparteien 2018 das erneuerte
Friedensabkommen („Revitalized Agreement on the Resolution of the Conflict in the Republic of South Sudan“, R-AR-
CSS). Dieses Friedensabkommen wurde bisher nur unzureichend von den Vertragsparteien umgesetzt und droht,
aufgrund des politischen Konfliktes zwischen Staatspräsident Salva Kiir (Sudan People’s Liberation
Movementin-Government, SPLM-iG) und dem Ersten Vizepräsident Riek Machar (Sudan People’s Liberation
Movementin-Opposition, SPLM-iO) zu scheitern. Seit Anfang März 2025 führen Spannungen zwischen dem Lager von
Präsident Kiir, der der Mehrheitsethnie der Dinka angehört, und dem Lager des Ersten Vizepräsidenten Machar,
der Angehöriger der zweitgrößten Ethnie der Nuer ist, zu erheblichen Eskalationen. In verschiedenen
Landesteilen, insbesondere im Norden des Landes, kommt es zwischen den Präsident Kiir unterstehenden South Sudan
People’s Defence Forces (SSPDF) und Kräften der SPLM-iO bzw. der militanten „White Army“-Nuer-
Jugendmilizen zu Kämpfen mit massiven Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Im März 2025 stellte Präsident Kiir
den Ersten Vizepräsidenten Machar unter Hausarrest und ließ weitere Vertreter seiner Partei verhaften.
Die im oben genannten Abkommen vorgesehene Übergangsperiode wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt
2024 bis Februar 2027. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen in der Geschichte
Südsudans wurden auf Dezember 2026 verschoben.
Die südsudanesische Bevölkerung leidet unter einer der schwersten humanitären Krisen weltweit. Etwa drei
Viertel der Bevölkerung (etwa 9 Millionen Menschen) sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Massive
Ernährungsunsicherheit, in manchen Landesteilen Hungersnot, wird durch die bewaffneten Konflikte, starke Defizite in der
Regierungsführung, exzessive Korruption und eine schwere Wirtschaftskrise sowie Überschwemmungen und
Dürren verstärkt.
Die Menschenrechtslage im Land ist sehr kritisch. Der Raum für die Entfaltung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten
ist stark eingeschränkt. Sexualisierte und genderbasierte Gewalt ist weit verbreitet und wird systematisch als
Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe besteht fort, auch gibt es extralegale Hinrichtungen.
Der aktuelle Konflikt im Nachbarland Sudan beeinträchtigt Südsudan stark, insbesondere aufgrund der bereits
über eine Million Geflüchteten bzw. Rückkehrern aus Sudan und des in Folge des dortigen Konfliktes ins Stocken
geratenen Erdölexports.
II. Rolle des militärischen Beitrages von UNMISS
In Südsudan spielt UNMISS eine zentrale Rolle beim Schutz von Zivilisten und ist nach wie vor der wichtigste
Stabilitätsanker. Die Mission setzt der kritischen humanitären und politischen Lage ein Element von Stabilität
und internationalem Engagement entgegen. Die Schaffung und Erhaltung von Zugängen für humanitäre Hilfe
gehören dabei ebenso zum Auftrag der Mission, wie die Unterstützung beim Aufbau rechtstaatlicher
Institutionen. Das aktuelle Mandat des Sicherheitsrats der VN (Resolution 2779 (2025)) vom 8. Mai 2025 zielt auf die
Prävention von Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten und fordert die südsudanesische Regierung auf,
schnellstmöglich die Vereinbarungen des erneuerten Friedensabkommens (R-ARCSS) bezüglich der Aufstellung
der nationalen Sicherheitskräfte umzusetzen. Die Auswirkungen des Sudan-Konfliktes, die innenpolitische Lage
und die katastrophale wirtschaftliche sowie humanitäre Situation im Land führen zu einer kontinuierlichen
Verschlechterung der Sicherheitslage. Insbesondere vor diesem Hintergrund gewinnt UNMISS für den Schutz von
Zivilpersonen weiter an Bedeutung. Zur Gewährleistung dieses Schutzes setzt UNMISS nach Möglichkeit mobile
Patrouillen ein und operiert aus temporären Feldlagern, die sich über den gesamten Südsudan verteilen, um auch
in Hochrisikogebieten im Falle von Lageverschärfungen schnell vor Ort sein zu können.
Der VN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 2779 (2025) beschlossen, die Gesamttruppenstärke der UNMISS
mit einer Obergrenze von 17.000 Soldatinnen und Soldaten und einer Obergrenze von 2.101 Polizeikräften
beizubehalten. Die Mission ist ermächtigt, Zivilpersonen durch aktive Präsenz und Patrouillentätigkeiten zu
schützen, Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu schaffen, bei der Umsetzung des erneuerten
Friedensabkommens zu unterstützen sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und
Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe zu beobachten, zu untersuchen und über sie zu berichten.
Die Gegebenheiten vor Ort sorgen zunehmend für Herausforderungen bei der Mandatsumsetzung. UNMISS
beklagt eine stetige Zunahme von Zugangsbeschränkungen durch südsudanesische Sicherheitsbehörden.
Die militärische Komponente von UNMISS trägt dazu bei, die Bereitstellung humanitärer Hilfe für etwa drei
Viertel der Bevölkerung Südsudans durch ziviles Personal der VN sowie durch humanitäre Organisationen zu
ermöglichen.
Gleichzeitig unterstützt UNMISS die Umsetzung des Friedensprozesses. Insbesondere die Aufstellung
südsudanesischer Sicherheitskräfte sowie gute Regierungsführung liegen dabei im Fokus.
Deutsche Militärbeobachterinnen und -beobachter leisten in UNMISS als flexibel und agil einsetzbare Sensoren
und Multiplikatoren einen wesentlichen Beitrag zum Lagebild der Mission und tragen unter anderem zur
Prävention von Menschenrechtverletzungen sowie zum Vertrauensaufbau bei der südsudanesischen Bevölkerung bei.
Dabei wird der gesamte deutsche Beitrag zu UNMISS von den VN sehr geschätzt. Er ist ein wichtiges Zeichen
der Unterstützung Deutschlands für die VN-Friedenssicherung und die Menschen in Südsudan.
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Deutschland leistet als einer der größten bilateralen Geber einen wichtigen Beitrag in Südsudan und vertritt dabei
einen umfassenden Ansatz, der auf den Afrikapolitischen Leitlinien und den Leitlinien zur zivilen
Krisenprävention („Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“) basiert.
Die Ziele des Stabilisierungsengagements der Bundesregierung fokussieren auf die Eindämmung der Gewalt
gegen Frauen und den Schutz der Zivilbevölkerung. Konkret sollen etwa Frauen in Gesetzgebungs- und
Demokratieprozessen durch Trainings befähigt werden, Reformen im Gesetzgebungsverfahren und Justizwesen
anzustoßen, um genderbasierte Gewalt zurückzudrängen. Des Weiteren beteiligt sich die Bundesregierung finanziell
an dem South Sudan Multi-Partner Trust Fund for Reconciliation, Stabilization, Resilience (RSRTF), der die
Arbeit von UNMISS unterstützt. Der Fonds fördert Maßnahmen in den Bereichen Versöhnung, Stabilisierung
und Resilienz. Konkret hat der Fonds zum Beispiel die Einrichtung einer mobilen Gerichtseinheit und lokaler
Mediationsplattformen gefördert, um die lokale Sicherheit zu erhöhen.
Auch bei der humanitären Hilfe ist die Bundesregierung eine der größten Geberinnen. 2025 stellt Deutschland
hierfür bislang über 32 Millionen Euro – ausschließlich aus Verpflichtungsermächtigungen – bereit. Damit
werden lebensnotwendige Ernährungshilfen geleistet und die Gesundheits-, Wasser-, Sanitär- und
Hygieneversorgung im Land unterstützt. Zudem dient die humanitäre Hilfe der Versorgung von Geflüchteten und Rückkehrern
aus Sudan.
Mit ihrer Entwicklungspolitik unterstützt die Bundesregierung in Südsudan besonders vulnerable
Bevölkerungsgruppen. Dies betrifft insbesondere Frauen und Kinder, Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrer und
aufnehmende Gemeinden. In Reaktion auf den erneuten Ausbruch des Bürgerkriegs 2016 hat die Bundesregierung die
Entwicklungszusammenarbeit mit Südsudan auf regierungsferne Umsetzung umgestellt.
Aufgrund der politischen und humanitären Lage setzt die Bundesregierung zur direkten Unterstützung der
südsudanesischen Bevölkerung strukturbildende Übergangshilfe ein, deren Ziel die Stärkung vulnerabler Haushalte
und lokaler Strukturen ist. Gleichzeitig fördert die Bundesregierung die langfristige Entwicklung des Landes und
Friedensperspektiven lokaler Gemeinden. Der Fokus liegt dabei auf Ernährungssicherung, ländlicher
Entwicklung und Wasserversorgung. Hinzu kommen Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung Geflüchteter und
Prävention von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Aktuell fördert die Bundesregierung
entwicklungspolitische Vorhaben in Südsudan in Höhe von insgesamt rund 277 Millionen Euro.
Die Bundesregierung entsendet im Sinne des integrierten Ansatzes zudem ziviles Personal sowie Polizistinnen
und Polizisten in die Mission, die in Dschuba (Mission Headquarter und Field Office Dschuba) sowie den Field
Offices Bentiu, Rumbek und Torit eingesetzt sind.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der
Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen.
Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen
stetig evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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