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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)

dip / drucksache 27.08.2025 · WP 21 · 21/1371 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1371 21. Wahlperiode 27.08.2025 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 27. August 2025 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen (VN) in Südsudan (UNMISS) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats der VN 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und den Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch Resolution 2779 (2025) vom 8. Mai 2025. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag und Aufgaben Nach Maßgabe der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats der VN ist UNMISS beauftragt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um folgende Aufträge umzusetzen: a) Schutz von Zivilpersonen, insbesondere von Frauen, Kindern, Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und vulnerablen Gruppen; b) Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe; c) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses; d) Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie Berichterstattung darüber. Im Rahmen dieses Auftrags ergeben sich dabei für die Bundeswehr folgende Aufgaben: – Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben; – Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die VN. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung an UNMISS werden folgende Fähigkeiten bereitgehalten: – Einzelpersonal zur Verwendung in den für die Friedensmission in Südsudan gebildeten Stäben und Hauptquartieren; – Expertinnen und Experten zur Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben; – technische Ausrüstungshilfe und Ausbildungshilfe für truppenstellende Nationen sowie für die VN; – Eigensicherung und Nothilfe. 5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an UNMISS die hierfür genannten Fähigkeiten den VN anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, UNMISS auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen des Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2026. 6. Status und Rechte Status und Rechte der im Rahmen von UNMISS eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach – den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen; – den zwischen den VN beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Südsudans sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasst das Staatsgebiet Südsudans. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Liegenschaften der VN in der Region können im Rahmen der für die Friedensmission in Südsudan auszuführenden Aufgaben genutzt werden. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugangs, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von UNMISS kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von UNMISS teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMISS werden für den Zeitraum 1. November 2025 bis 31. Oktober 2026 voraussichtlich insgesamt rund 1 Million Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2025 rund 0,2 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2026 rund 0,8 Millionen Euro. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden im Haushaltsjahr 2025 mittels der aus dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 ersichtlichen Ansätze des Einzelplans 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2026 wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Südsudan bleibt einer der fragilsten Staaten der Welt. Nach einem Bürgerkrieg (2013 bis 2015) und erneuten Kämpfen (2016 bis 2018) unterzeichneten die südsudanesischen Konfliktparteien 2018 das erneuerte Friedensabkommen („Revitalized Agreement on the Resolution of the Conflict in the Republic of South Sudan“, R-AR- CSS). Dieses Friedensabkommen wurde bisher nur unzureichend von den Vertragsparteien umgesetzt und droht, aufgrund des politischen Konfliktes zwischen Staatspräsident Salva Kiir (Sudan People’s Liberation Movementin-Government, SPLM-iG) und dem Ersten Vizepräsident Riek Machar (Sudan People’s Liberation Movementin-Opposition, SPLM-iO) zu scheitern. Seit Anfang März 2025 führen Spannungen zwischen dem Lager von Präsident Kiir, der der Mehrheitsethnie der Dinka angehört, und dem Lager des Ersten Vizepräsidenten Machar, der Angehöriger der zweitgrößten Ethnie der Nuer ist, zu erheblichen Eskalationen. In verschiedenen Landesteilen, insbesondere im Norden des Landes, kommt es zwischen den Präsident Kiir unterstehenden South Sudan People’s Defence Forces (SSPDF) und Kräften der SPLM-iO bzw. der militanten „White Army“-Nuer- Jugendmilizen zu Kämpfen mit massiven Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Im März 2025 stellte Präsident Kiir den Ersten Vizepräsidenten Machar unter Hausarrest und ließ weitere Vertreter seiner Partei verhaften. Die im oben genannten Abkommen vorgesehene Übergangsperiode wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt 2024 bis Februar 2027. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen in der Geschichte Südsudans wurden auf Dezember 2026 verschoben. Die südsudanesische Bevölkerung leidet unter einer der schwersten humanitären Krisen weltweit. Etwa drei Viertel der Bevölkerung (etwa 9 Millionen Menschen) sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Massive Ernährungsunsicherheit, in manchen Landesteilen Hungersnot, wird durch die bewaffneten Konflikte, starke Defizite in der Regierungsführung, exzessive Korruption und eine schwere Wirtschaftskrise sowie Überschwemmungen und Dürren verstärkt. Die Menschenrechtslage im Land ist sehr kritisch. Der Raum für die Entfaltung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten ist stark eingeschränkt. Sexualisierte und genderbasierte Gewalt ist weit verbreitet und wird systematisch als Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe besteht fort, auch gibt es extralegale Hinrichtungen. Der aktuelle Konflikt im Nachbarland Sudan beeinträchtigt Südsudan stark, insbesondere aufgrund der bereits über eine Million Geflüchteten bzw. Rückkehrern aus Sudan und des in Folge des dortigen Konfliktes ins Stocken geratenen Erdölexports. II. Rolle des militärischen Beitrages von UNMISS In Südsudan spielt UNMISS eine zentrale Rolle beim Schutz von Zivilisten und ist nach wie vor der wichtigste Stabilitätsanker. Die Mission setzt der kritischen humanitären und politischen Lage ein Element von Stabilität und internationalem Engagement entgegen. Die Schaffung und Erhaltung von Zugängen für humanitäre Hilfe gehören dabei ebenso zum Auftrag der Mission, wie die Unterstützung beim Aufbau rechtstaatlicher Institutionen. Das aktuelle Mandat des Sicherheitsrats der VN (Resolution 2779 (2025)) vom 8. Mai 2025 zielt auf die Prävention von Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten und fordert die südsudanesische Regierung auf, schnellstmöglich die Vereinbarungen des erneuerten Friedensabkommens (R-ARCSS) bezüglich der Aufstellung der nationalen Sicherheitskräfte umzusetzen. Die Auswirkungen des Sudan-Konfliktes, die innenpolitische Lage und die katastrophale wirtschaftliche sowie humanitäre Situation im Land führen zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der Sicherheitslage. Insbesondere vor diesem Hintergrund gewinnt UNMISS für den Schutz von Zivilpersonen weiter an Bedeutung. Zur Gewährleistung dieses Schutzes setzt UNMISS nach Möglichkeit mobile Patrouillen ein und operiert aus temporären Feldlagern, die sich über den gesamten Südsudan verteilen, um auch in Hochrisikogebieten im Falle von Lageverschärfungen schnell vor Ort sein zu können. Der VN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 2779 (2025) beschlossen, die Gesamttruppenstärke der UNMISS mit einer Obergrenze von 17.000 Soldatinnen und Soldaten und einer Obergrenze von 2.101 Polizeikräften beizubehalten. Die Mission ist ermächtigt, Zivilpersonen durch aktive Präsenz und Patrouillentätigkeiten zu schützen, Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu schaffen, bei der Umsetzung des erneuerten Friedensabkommens zu unterstützen sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe zu beobachten, zu untersuchen und über sie zu berichten. Die Gegebenheiten vor Ort sorgen zunehmend für Herausforderungen bei der Mandatsumsetzung. UNMISS beklagt eine stetige Zunahme von Zugangsbeschränkungen durch südsudanesische Sicherheitsbehörden. Die militärische Komponente von UNMISS trägt dazu bei, die Bereitstellung humanitärer Hilfe für etwa drei Viertel der Bevölkerung Südsudans durch ziviles Personal der VN sowie durch humanitäre Organisationen zu ermöglichen. Gleichzeitig unterstützt UNMISS die Umsetzung des Friedensprozesses. Insbesondere die Aufstellung südsudanesischer Sicherheitskräfte sowie gute Regierungsführung liegen dabei im Fokus. Deutsche Militärbeobachterinnen und -beobachter leisten in UNMISS als flexibel und agil einsetzbare Sensoren und Multiplikatoren einen wesentlichen Beitrag zum Lagebild der Mission und tragen unter anderem zur Prävention von Menschenrechtverletzungen sowie zum Vertrauensaufbau bei der südsudanesischen Bevölkerung bei. Dabei wird der gesamte deutsche Beitrag zu UNMISS von den VN sehr geschätzt. Er ist ein wichtiges Zeichen der Unterstützung Deutschlands für die VN-Friedenssicherung und die Menschen in Südsudan. III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Deutschland leistet als einer der größten bilateralen Geber einen wichtigen Beitrag in Südsudan und vertritt dabei einen umfassenden Ansatz, der auf den Afrikapolitischen Leitlinien und den Leitlinien zur zivilen Krisenprävention („Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“) basiert. Die Ziele des Stabilisierungsengagements der Bundesregierung fokussieren auf die Eindämmung der Gewalt gegen Frauen und den Schutz der Zivilbevölkerung. Konkret sollen etwa Frauen in Gesetzgebungs- und Demokratieprozessen durch Trainings befähigt werden, Reformen im Gesetzgebungsverfahren und Justizwesen anzustoßen, um genderbasierte Gewalt zurückzudrängen. Des Weiteren beteiligt sich die Bundesregierung finanziell an dem South Sudan Multi-Partner Trust Fund for Reconciliation, Stabilization, Resilience (RSRTF), der die Arbeit von UNMISS unterstützt. Der Fonds fördert Maßnahmen in den Bereichen Versöhnung, Stabilisierung und Resilienz. Konkret hat der Fonds zum Beispiel die Einrichtung einer mobilen Gerichtseinheit und lokaler Mediationsplattformen gefördert, um die lokale Sicherheit zu erhöhen. Auch bei der humanitären Hilfe ist die Bundesregierung eine der größten Geberinnen. 2025 stellt Deutschland hierfür bislang über 32 Millionen Euro – ausschließlich aus Verpflichtungsermächtigungen – bereit. Damit werden lebensnotwendige Ernährungshilfen geleistet und die Gesundheits-, Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung im Land unterstützt. Zudem dient die humanitäre Hilfe der Versorgung von Geflüchteten und Rückkehrern aus Sudan. Mit ihrer Entwicklungspolitik unterstützt die Bundesregierung in Südsudan besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen. Dies betrifft insbesondere Frauen und Kinder, Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrer und aufnehmende Gemeinden. In Reaktion auf den erneuten Ausbruch des Bürgerkriegs 2016 hat die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit Südsudan auf regierungsferne Umsetzung umgestellt. Aufgrund der politischen und humanitären Lage setzt die Bundesregierung zur direkten Unterstützung der südsudanesischen Bevölkerung strukturbildende Übergangshilfe ein, deren Ziel die Stärkung vulnerabler Haushalte und lokaler Strukturen ist. Gleichzeitig fördert die Bundesregierung die langfristige Entwicklung des Landes und Friedensperspektiven lokaler Gemeinden. Der Fokus liegt dabei auf Ernährungssicherung, ländlicher Entwicklung und Wasserversorgung. Hinzu kommen Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung Geflüchteter und Prävention von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Aktuell fördert die Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben in Südsudan in Höhe von insgesamt rund 277 Millionen Euro. Die Bundesregierung entsendet im Sinne des integrierten Ansatzes zudem ziviles Personal sowie Polizistinnen und Polizisten in die Mission, die in Dschuba (Mission Headquarter und Field Office Dschuba) sowie den Field Offices Bentiu, Rumbek und Torit eingesetzt sind. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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