Schriftliche Frage 120 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wie ist der konkrete Zeitplan der Bundesregierung (Kabinettbeschluss, 1. Lesung etc.) jeweils für die Umsetzung der beiden Referentenentwürf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 120 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wie ist der konkrete Zeitplan der Bundesregierung (Kabinettbeschluss, 1. Lesung etc.) jeweils für die Umsetzung der beiden Referentenentwürf…
Frage 120 (Kathrin Gebel, Die Linke):
Wie ist der konkrete Zeitplan der Bundesregierung (Kabinettbeschluss, 1. Lesung etc.) jeweils für die Umsetzung der beiden Referentenentwürfe Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) und Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (FamFG- Reform)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 5. Oktober 2026:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 11. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts sowie am 18. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ausgewertet. Eine Kabinettbefassung für den Regierungsentwurf zu beiden Vorhaben ist für das IV. Quartal 2026 geplant.
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