Schriftliche Frage 66 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wann konkret plant die Regierung einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Femizide vorzulegen (www.tagesscha u.…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 66 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wann konkret plant die Regierung einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Femizide vorzulegen (www.tagesscha u.…
Frage 66 (Kathrin Gebel, Die Linke):
Wann konkret plant die Regierung einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Femizide vorzulegen (www.tagesscha u.de/inland/gesellschaft/femizide-gesetzesverscha erfung-100.html), und wird dieser einen eigenen Straftatbestand für Femizide beinhalten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. Juli 2026:
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal beim Tatbestand des Mordes zu verbessern (Zeilen 2917 bis 2921). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant in Umsetzung des Koalitionsvertrags eine klarstellende Ergänzung des § 211 des Strafgesetzbuches. Ein entsprechender Referentenentwurf wird derzeit erarbeitet.
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