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Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 15.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Wie lauten jeweils die Zeitpläne der Bundesregierung für den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung und, wie es die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, angekündigt hat, eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung sowie eines Gesetzes zur besseren Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren (www.lto.de/recht/nachrichten/n/sorgerecht-umgangsrecht-gewalt-am-partner und www.lto.de/recht/nachrichten/n/bmj-gesetzesentwurf-vaterschaftsanfechtung-bverfg-urteil-umsetzung)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung strebt an, den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung zeitnah im Kabinett zu beschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Umsetzung Zeit bis zum 31. März 2026 gegeben. Bei dem Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung sind die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Konkrete Angaben zum Zeitpunkt der Vorlage eines Entwurfs sind daher nicht möglich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird den Auftrag des Koalitionsvertrages, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zulasten des Täters zu berücksichtigen, mit einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts umsetzen. Der Diskussionsentwurf aus der letzten Legislaturperiode wurde in mehreren Gesprächen mit der Praxis erörtert und wird derzeit fortentwickelt. Ein Referentenentwurf wird zügig und zeitnah vorgelegt werden, da der bessere Schutz vor häuslicher Gewalt nicht nur im Kindschaftsrecht, sondern insgesamt ein zentrales Thema ist.

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