Schriftliche Frage 58 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Was umfasst das vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frank Schwabe in der Frag…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Text
Schriftliche Frage 58 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Was umfasst das vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frank Schwabe in der Frag…
Frage 58 (Kathrin Gebel, Die Linke):
Was umfasst das vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frank Schwabe in der Fragestunde am 12. November 2025 angekündigte „Gesamtkonzept“ bzw. „Bündel an Maßnahmen“ im Gewaltschutz neben der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und verpflichtenden sozialen Trainingskursen für Täter (vgl. Plenarprotokoll 21/39, S. 4407)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. November 2025:
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat angesichts der besorgniserregend hohen Opferzahlen für die Bundesregierung hohe Priorität. Um betroffene Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können, ist ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: Im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist – über die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und die Möglichkeit zur Anordnung sozialer Trainingskurse hinaus – auch vorgesehen, die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen zu verschärfen. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Darüber hinaus sollen Gefährdungsanalysen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen dadurch verbessert werden, dass Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Hierdurch kann das Gefahrenpotenzial besser eingeschätzt und gewaltbetroffene Frauen und Kinder besser geschützt werden. Die Reform des Kindschaftsrechts wird Regelungen zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht enthalten. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits im Dezember 2024 einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, in dem entsprechende Regelungen enthalten waren. Dieser Entwurf wurde sehr positiv aufgenommen. Derzeit wird der Entwurf überarbeitet, um den Schutz vor häuslicher Gewalt noch weiter zu verbessern. Auch im familiengerichtlichen Verfahren sind Änderungen geplant, um den Schutz gewaltbetroffener Personen gezielt zu stärken. So soll gewaltbetroffenen Personen die Geheimhaltung ihres neuen Aufenthaltsorts leichter ermöglicht werden, indem insbesondere für Kindschaftsund Kindesunterhaltsverfahren ein Wahlgerichtsstand eingeführt wird. Ebenso wird geprüft, ob die sich aus der Istanbul-Konvention ergebenen Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen gesetzlich klargestellt werden können, um deren Einhaltung in den gerichtlichen Verfahren noch besser sicherzustellen. Des Weiteren soll klargestellt werden, dass Gerichte in Kindschaftssachen, in denen Anzeichen für Gewalt zwischen den Eltern vorliegen, nicht auf ein Einvernehmen hinwirken sollen. Schließlich soll der Informationsaustausch zwischen den an Kindesschutz- und Gewaltschutzverfahren beteiligten Gerichten, dem Jugendamt und der Polizei verbessert werden. Ferner erarbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gegenwärtig einen Referentenentwurf, der den Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung sowie eines anwaltlichen Beistands zur Ausübung der Nebenklage auf bestimmte Delikte erweitert, die im Rahmen häuslicher Gewalt begangen werden. Hierdurch können Opfer häuslicher Gewalt im Strafverfahren besser unterstützt werden, was zugleich Retraumatisierungen vermeiden und häufig auch zu einer besseren Aussagequalität führen kann. Schließlich prüft das BMJV derzeit auch für den Bereich des materiellen Strafrechts intensiv, wie sich hier ein verbesserter Schutz von Frauen vor Gewalt erreichen lässt. Bereits in der Ressortabstimmung befindet sich etwa ein Referentenentwurf, der beim Einsatz von sogenannten K.O.- Tropfen zur Ermöglichung einer Sexual- oder Raubstraftat eine im Einzelfall schuldangemessene Bestrafung ermöglichen soll. Ferner befasst sich das BMJV gegenwärtig mit einer erweiterten strafrechtlichen Erfassung von verschiedenen Erscheinungsformen der bildbasierten sexualisierten Gewalt. Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen plant das BMJV weitere Maßnahmen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Hierfür hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre für überregionale Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt sowie für eine begleitende Aufklärungs- und Informationskampagne beschlossen. So soll modellhaft die Einführung psychosozialer Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren erprobt und in Strafsachen auf gravierende Fälle häuslicher Gewalt erweitert werden, um Opfer häuslicher Gewalt durchgängig im Verfahren zu unterstützen. Die begleitende Aufklärungskampagne verfolgt das Ziel, Bewusstsein zu schaffen und Tabus abzubauen, um die gesellschaftliche Wahrnehmung von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt zu verändern. Darüber hinaus soll die Kampagne Hilfe sichtbar machen, damit konkrete Anlaufstellen und Unterstützungsangebote besser bekannt werden. Die Kampagne richtet sich in erster Linie an von Gewalt betroffene Frauen, aber auch an Personen aus ihrem sozialen Umfeld. Der Fokus liegt auf dem ländlichen Raum, in dem Hilfsangebote häufig weniger bekannt sind.
Relationen
- asked ← Kathrin Gebel (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung