Schriftliche Frage 95 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wann wird die Bundesregierung eine Evaluation der Wirksamkeit der Regelungen der Artikel 1 und 3 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Var…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 95 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wann wird die Bundesregierung eine Evaluation der Wirksamkeit der Regelungen der Artikel 1 und 3 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Var…
Frage 95 (Maik Brückner, Die Linke):
Wann wird die Bundesregierung eine Evaluation der Wirksamkeit der Regelungen der Artikel 1 und 3 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorlegen, und warum wurde die gesetzliche Fünf-Jahres- Frist für die Evaluation nicht eingehalten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 4. Juni 2026:
Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Laufe des Jahres einen Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorlegen. Die Bundesregierung nimmt den Auftrag des Gesetzgebers zur Evaluierung des Gesetzes ernst und hat kurz nach Inkrafttreten begonnen, die notwendigen Datenerhebungen vorzubereiten. Die 2023 und 2024 notwendig gewordenen Haushaltskonsolidierungen des Bundes haben aber dazu geführt, dass die Evaluierung nicht durch ein externes Forschungsteam unterstützt werden konnte. Demgemäß hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mitte 2024 alle beteiligten Kreise zu schriftlichen Rückmeldungen aufgefordert, um aus deren Perspektive wichtige Entwicklungen in die Evaluierung einbeziehen zu können. Daran haben sich die Justizverwaltungen der Länder und zahlreiche Verbände beteiligt. Anfang 2026 wurden Fachgespräche mit Betroffenenverbänden, Fachgesellschaften, Justizverwaltungen der Länder und Ressorts geführt. Die aus den Beteiligungen gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit in einem Bericht zusammengefasst und bewertet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Dabei soll auch die Entwicklung im Jahr 2025 noch mit einbezogen werden, deren statistische Daten aber erst nach der Aufbereitung durch das Statistische Bundesamt im Sommer 2026 vorliegen werden.
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