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Schriftliche Frage 148 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Bundesregierung eine oder mehrere Marketingagenturen oder andere externe Dienstleister mit der Entwicklung des Namens („d-you“) und…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 148 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Bundesregierung eine oder mehrere Marketingagenturen oder andere externe Dienstleister mit der Entwicklung des Namens („d-you“) und… Frage 148 (Tobias Ebenberger, AfD): Hat die Bundesregierung eine oder mehrere Marketingagenturen oder andere externe Dienstleister mit der Entwicklung des Namens („d-you“) und des Logos der staatlichen EUDI-Wallet beauftragt, und wenn ja, welche Kosten sind hierfür angefallen bzw. werden hierfür voraussichtlich anfallen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 7. Oktober 2026: Die Entwicklung von Name und Logo der nationalen Wallet-App „dyou“ erfolgte im Rahmen der Beauftragung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Durch diese wurde eine Designagentur mit der Entwicklung und Gestaltung des Namens und des Logos beauftragt. Die Agentur wurde durch weitere Dienstleister im Bereich Markenentwicklung, Marktforschung und Nutzertests unterstützt. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 102.363,00 Euro netto. Die Summe enthält neben der reinen Entwicklung auch Anteile aus dem App-Branding, da Name und Logo dort entsprechend integriert und getestet werden mussten. Personalkosten bei SPRIND und, seit Gründung, bei der Common Codes GmbH wurden nicht separat erfasst und sind daher in der Summe nicht einkalkuliert.

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