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Schriftliche Frage 143 von Pierre Lamely (AfD): Wie gestaltet sich die EUDI-Wallet, welche durch die Deutsche Telekom bzw. die EUid bereitgestellt wird und mittels derer bei einer mögliche…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 143 von Pierre Lamely (AfD): Wie gestaltet sich die EUDI-Wallet, welche durch die Deutsche Telekom bzw. die EUid bereitgestellt wird und mittels derer bei einer mögliche… Frage 143 (Pierre Lamely, AfD): Wie gestaltet sich die EUDI-Wallet, welche durch die Deutsche Telekom bzw. die EUid bereitgestellt wird und mittels derer bei einer möglichen Altersbeschränkung für soziale Medien (16 Jahre, bzw. 13 Jahre bei Einverständnis der Eltern) die Altersverifikation stattfinden soll, konkret (www. bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-112 5920; www.telekom.com/de/medien/medieninfor mationen/detail/digitale-identitaet-ab-18-108 7292)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 13. Februar 2026: Die staatliche EUDI-Wallet wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit weiteren Projektpartnern umgesetzt. Zielbild ist ein tragfähiges, vertrauenswürdiges EUDI-Wallet- Ökosystem, in dem perspektivisch auch Wallets anderer, nicht staatlicher Anbieter genutzt werden können. Das EUDI-Wallet-Ökosystem (EUDI Wallet Ecosystem) vereinfacht den Zugang zu einer Vielzahl öffentlicher und privater Dienste in Deutschland – online wie offline. Es verbessert Nutzererfahrung und senkt administrative Hürden, während Privatsphäre, Sicherheit und die rechtliche Anerkennung von elektronischen Nachweisen gewährleistet werden. Organisationen können künftig unkompliziert Teil des EUDI-Wallet-Ökosystems werden, indem sie sich über das Ecosystem-Management-Portal registrieren. Die PID („Personenidentifizierungsdaten“) ist die digitale Kernidentität in der EUDI-Wallet. Sie wird aus den Chip-Daten des Personalausweises generiert und in die Wallet übertragen – für eine sichere, interoperable und rechtssichere Identifizierung bei öffentlichen und privaten Diensten. Die PID wird durch die Bundesdruckerei hoheitlich ausgestellt und wird rechtlich dem Online-Ausweis gleichgestellt. Voraussetzung für die PID- Erstellung ist die aktivierte Online-Ausweisfunktion sowie die Nutzung der physischen Ausweiskarte inklusive gesetzter eID-PIN. Hintergrund dafür sind die strengen Anforderungen in der europäischen eIDAS- Verordnung, die durch Verwendung des Online-Ausweises erfüllt werden können. Mit der PID wird es möglich sein, das Erreichen eines bestimmten Alters rechtssicher und datensparsam nachzuweisen (z. B. „über 18 Jahre“), ohne weitere persönliche Daten preisgeben zu müssen. Beim Aufruf einer entsprechenden Webseite oder Nutzung einer altersbeschränkten App, die den Altersnachweis mittels EUDI-Wallet anbietet, wird der Nutzer in seine EUDI-Wallet geleitet, wo er die Datenübermittlung mittels seiner eigenen Wallet-PIN einfach freigeben kann. Dabei wird auch angezeigt, wer die Daten anfragt. Weitere Informationen einschließlich technischer Dokumentation und Links zu den rechtlichen Grundlagen der EU-Kommission werden unter https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-wallet/eidas2/start/ bereitgestellt.

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