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Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der deutschen EU Digital Identity Wallet (Antwort zu Drs. 21/6866)

dip / drucksache 21.07.2026 · WP 21 · 21/7319 · Antwort · Original ↗

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Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der deutschen EU Digital Identity Wallet (Antwort zu Drs. 21/6866) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7319 21. Wahlperiode 21.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Jeanne Dillschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6866 – Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der deutschen EU Digital Identity Wallet V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglichen, sich europaweit digital auszuweisen und persönliche Nachweise sicher, selbstbestimmt und grenzüberschreitend zu verwenden. Sie ist damit ein zentrales Vorhaben für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung für ihre Akzeptanz sind nach Auffassung der Fragestellenden ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz, eine einfache und barrierefreie Nutzung sowie transparente organisatorische Verfahren. Die Bundesregierung hat angekündigt, die deutsche EUDI-Wallet zum 2. Januar 2027 bereitstellen zu wollen. Aktuelle Medienberichte und Äußerungen von Projektbeteiligten werfen jedoch vielfältige Fragen zum konkreten Zeitplan, zum Funktionsumfang, zur technischen Architektur und zur Steuerung des Projekts auf (www.tagesspiegel.de/politik/verzogerungen-bei-digitaler-bri eftasche-wildbergers-leute-steuern-prestigeprojekt-ins-chaos-15692691.html). Demnach bestünden unter anderem Unsicherheiten hinsichtlich der rechtzeitigen Bereitstellung zentraler Funktionen, der verwendeten technischen Standards sowie möglicher Interessenkonflikte bei der Projektsteuerung und Auftragsvergabe. Insgesamt bleibt intransparent, welche Auswirkungen sich derzeit abzeichnende Verzögerungen auf die europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und auf weitere Vorhaben der digitalen Verwaltung haben, wie beispielsweise die Bereitstellung der sogenannten Deutschland-App. Aus Sicht der Fragestellenden muss die Bundesregierung Sorge tragen, dass sich ein Scheitern wie bei der App „ID Wallet“ des digitalen Führerscheins und anderer E‑Government-Vorhaben der vergangenen Jahre nicht wiederholt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierungsfähigkeit des Staates nicht zu untergraben (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fuehrersch ein-digital-id-wallet-1.5425432). Angesichts der zentralen Bedeutung der EUDI-Wallet für einen modernen, nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen digitalen Staat ist aus Sicht der Fragestellenden daher umfassende Transparenz über den aktuellen Projektstand, bestehende Risiken, Zuständigkeiten und die weiteren Umsetzungsschritte erforderlich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 20. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bislang nach wie vor nicht alle Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS- Verordnung) verabschiedet sowie einige bereits verabschiedete Durchführungsrechtsakte noch nicht alle fachlich erforderlichen Vorgaben enthalten. So fehlen noch die Spezifikationen für die Pseudonym-Funktion und der Wallet-zu-Wallet- Kommunikation. Erst mit Vorliegen dieser Spezifikationen ist eine nationale Umsetzung einer vollständig eIDAS-konformen EUDI-Wallet möglich. Um unter anderem diesem Umstand gebührend Rechnung tragen zu können, erfolgt die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet bewusst in einem iterativen, agilen Projektvorgehen, um technische, rechtliche und europäische Entwicklungen fortlaufend berücksichtigen zu können. Eine agile Vorgehensweise ist gängiger Standard bei Entwicklungsvorhaben dieser Größe und Komplexität.  1. Hält die Bundesregierung unverändert an dem Ziel fest, die staatlich bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 für Bürgerinnen und Bürger in Betrieb zu nehmen, und wie bewertet sie gegenwärtig das Risiko, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann? Die Bundesregierung hält unverändert an dem 2. Januar 2027 als Zieltermin zur Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet für Bürgerinnen und Bürger fest.  2. Welche verbindlichen Meilensteine und Fristen wurden seit Beginn der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet festgelegt, welche davon wurden jeweils fristgerecht erreicht, welche wurden verschoben, und aus welchen Gründen erfolgten die jeweiligen Verschiebungen? Die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet wurde im Sommer 2024 aufgenommen. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, erfolgt sie bewusst in einem agilen Projektvorgehen, etwa um technische, rechtliche und europäische Entwicklungen fortlaufend berücksichtigen zu können. Gleichwohl wurden im Projektverlauf Meilensteine definiert. Dazu zählen: der Aufbau und Betrieb der offiziellen Testumgebung (EUDI-Wallet-Sandbox) zur Erprobung von PID (12/2025) und EAAs (04/2026), die Gründung des Orchestrators (Common Codes GmbH) (05/2026) als zentrale Entität im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Steuerung und Weiterentwicklung des EUDI-Wallet-Ökosystems, der Start der ersten Runde der Pentests im Rahmen der Beschleunigten Sicherheitsüberprüfung (BSZ) (06/2026), die Migration der Betriebsumgebung von der Übergangsumgebung in die Produktionsumgebung des Betriebspartners (07/2026). Diese Meilensteine wurden erreicht bzw. befinden sich planmäßig in Umsetzung.  3. Welche konkreten Funktionen und Nachweise sollen am 2. Januar 2027 tatsächlich zur Verfügung stehen, und welche ursprünglich für den Start vorgesehenen Funktionen werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich noch nicht verfügbar sein? Zum Start wird, wie vorgesehen, der digitale Ausweis (PID) auf Basis von Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel sowie die Nutzung digitaler Nachweise (EAAs), darunter z. B. der digitale Führerschein, zur Verfügung stehen. Des Weiteren wird mit dem so genannten „EUDI Hub“ das Portal zur Verfügung stehen, mit dem Akzeptanzstellen (Relying Parties) und Nachweisaussteller (EAA-Issuer) verwaltet und die Informationen über diese veröffentlicht werden. Weitere Funktionen nach der novellierten eIDAS-Verordnung, wie die qualifizierte elektronische Signatur (QES), Pseudonyme oder Datenaustausch von Wallet zu Wallet, werden im Rahmen des iterativen Entwicklungsprozesses schrittweise ergänzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Zu welchem Zeitpunkt sollen nach derzeitiger Planung insbesondere a) qualifizierte elektronische Signaturen, b) die Verwendung von Pseudonymen, c) die Autorisierung von Zahlungen, d) der digitale Führerschein, e) Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise, g) Vollmachten und Mandate, eine natürliche oder juristische Person zu vertreten, und h) behördliche Genehmigungen und Lizenzen Die in der Frage 4 Buchstabe a bis h genannten Funktionen und Nachweise sind Teil des schrittweisen Aufbaus des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems als sichere und vertrauensvolle Infrastruktur für digitale Nachweise. Die Funktionen Qualifizierte elektronische Signatur (a), Pseudonyme (b) sowie Zahlungsautorisierung (c) werden abhängig von der Ausgestaltung der entsprechenden europäischen Durchführungsrechtsakte in späteren Entwicklungsstufen bereitgestellt. Die Priorität und Termine für die Bereitstellung dieser Funktionen werden im Rahmen der weiteren Roadmap-Planung definiert. Mit der staatlichen EUDI-Wallet wird eine sichere Infrastruktur bereitgestellt, mit der digitale Nachweise gespeichert, verwaltet und geteilt werden können. Sie definiert dabei nicht jeden einzelnen Anwendungsfall selbst: Ob und ab wann ein konkreter Nachweis genutzt werden kann, hängt maßgeblich von den jeweiligen Nachweisausstellern und Akzeptanzstellen ab. Dazu zählen auch die unter d, e, f, g und h erwähnten Nachweise. f) elektronische Gesundheits- oder Versicherungsnachweise, über die deutsche EUDI-Wallet nutzbar sein? Nach aktueller Planung soll im Bereich der GKV ab dem offiziellen Go‑Live im Januar 2027 die EUDI-Wallet mithilfe der Personenidentifizierungsdaten (PID) als zusätzliches Identifizierungsmittel für die Anmeldung bei der Gesundheits-ID genutzt werden können. Der Referentenentwurf zum „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) sieht vor, dass die EUDI-Wallet ab dem 1. Dezember 2028 in Verbindung mit entsprechenden elektronischen Nachweisen in der Wallet in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis nach § 291a Absatz 1 dienen soll.  5. Wird die deutsche EUDI-Wallet zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bereitstellung sämtliche nach der Verordnung (EU) 2024/1183 und den dazugehörigen Durchführungsrechtsakten erforderlichen Funktionen und Anforderungen erfüllen, und wenn nein, a) welche Anforderungen werden noch nicht erfüllt, b) aus welchen Gründen, d) bis wann werden die erforderlichen Funktionen jeweils den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen? Der staatlichen EUDI-Wallet stehen zum Start im Januar 2027 der digitale Ausweis auf Basis der Personenidentifizierungsdaten (PID) sowie die Nutzung digitaler Nachweise (EAAs) zur Verfügung. Das Projekt verfolgt eine klare, aus dem Konsultationsprozess abgeleitete Vision, auf Basis dessen die Fokussierung auf die beiden Kernfunktionen mit zentralen gesellschaftlichen Mehrwerten erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Neben der staatlichen EUDI-Wallet-App stellt die Bundesregierung zum 2. Januar 2027 gleichermaßen das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem, den digitalen Ausweis sowie weitere relevante Ökosystem-Bestandteile bereit. Diese Infrastruktur für das sichere Ausstellen, Speichern und Teilen von digitalen Nachweisen ist ein Grundbaustein sicherer Digitalisierung und stärkt die digitale Souveränität aller Nutzenden und von Deutschland insgesamt. c) welche rechtlichen und praktischen Folgen ergeben sich daraus, und Deutschland nimmt mit Einführung der EUDI-Wallet ein vollständig funktionsfähiges nationales EUDI-Wallet-Ökosystem für digitale Nachweise in Betrieb. Bereitgestellt werden nicht nur die staatliche Wallet-App für iOS und Android mit ihren zentralen Funktionen, sondern die gesamte dafür erforderliche Infrastruktur. Damit steht die Infrastruktur bereit, in der digitale Nachweise sicher ausgestellt, gespeichert und geteilt werden können. Die zum Start bereitgestellten Funktionen sind in eIDAS-konformer Weise umgesetzt und werden schrittweise erweitert.  6. In welcher Form und in welchem Umfang werden die Umsetzung folgender Projekte mit der Umsetzung der EUDI-Wallet in Deutschland durch die Bundesregierung konzeptionell und praktisch berücksichtigt a) Errichtung des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) im Rahmen der SDG (Single Digital Gateway)-Verordnung; Die Bundesregierung hat in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der FITKO (Föderale IT-Kooperation) ein Vorhaben zum Aufbau eines zentralen Ausstellungsdienstes gestartet, mit dem auf Wunsch von Nutzenden der EUDI- Wallet Nachweise aus den an das NOOTS angeschlossenen Registern direkt in die Wallet ausgestellt werden können. Nach aktueller Planung soll dieser Ausstellungsdienst im ersten Quartal 2027 produktiv zur Verfügung gestellt werden, sodass spätestens ab dem zweiten Quartal 2027 darüber erste Nachweise in die EUDI-Wallet ausgestellt werden können. b) Erarbeitung der föderalen Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK); Die novellierten eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) regelt den Funktionsumfang für EUDI- Wallets. Entsprechend dieser ist eine Kommunikations- oder Postfachfunktionalität für EUDI-Wallets nicht vorgesehen. Fachliche Anknüpfungspunkte zu ZaPuK bestehen folglich insbesondere beim Thema Identifizierung und Authentifizierung von natürlichen Personen mittels der EUDI-Wallet. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der FITKO, der für das Vorhaben ZaPuK federführend zuständigen Stelle. c) Einführung des digitalen Euros; Die Bundesregierung beabsichtigt, zukünftig auch Bezahlfunktionalitäten mit der EUDI-Wallet zu ermöglichen. Mit Blick auf den digitalen Euro sieht der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines digitalen Euro vom 28. Juni 2023 vor, dass Front-End-Dienste für den digitalen Euro mit der EUDI-Wallet interoperabel sein oder in diese integriert werden sollen. Zudem sollen Nutzende, auf freiwilliger Basis, die EUDI-Wallet für Onboarding-Zwecke und für Autorisierungen von Zahlungen verwenden können. Diese Maßgaben werden bei den laufenden Arbeiten an der Umsetzung der EUDI-Wallet berücksichtigt. d) Einführung der EU-Brieftaschen für Unternehmen? Der Entwurf der European Business Wallet-Verordnung wird noch auf europäischer Ebene verhandelt.  7. Steht aus Sicht der Bundesregierung durch etwaige Verspätungen bei der Bereitstellung der EUDI-Wallet auch der bisher anvisierte Starttermin der „Deutschland-App“ infrage, und wenn ja, mit wie vielen Wochen bzw. Monaten der verzögerten Bereitstellung rechnet die Bundesregierung bisher? Die Bundesregierung geht nicht von Verzögerungen bei der Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet aus.  8. Welche konkreten Auswirkungen hätte eine Verzögerung oder zunächst nur eingeschränkte Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet auf andere geplante Digitalisierungsvorhaben des Bundes, insbesondere auf die angekündigte Deutschland-App, und a) welche Funktionen der Deutschland-App oder anderer Digitalisierungsvorhaben setzen die rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit der deutschen EUDI-Wallet voraus, b) welche zeitlichen und, technischen Abhängigkeiten bestehen zwischen diesen Vorhaben, c) welche Zeitpläne und vorgesehenen Funktionsumfänge müssten bei einer Verzögerung der deutschen EUDI-Wallet angepasst werden? Der geplante Funktionsumfang der staatlichen EUDI-Wallet zum Start des EUDI-Wallet-Ökosystems Anfang 2027 ist den Stellen des Bundes, die relevante Digitalisierungsvorhaben verantworten, bekannt und wird in diesen Vorhaben entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Wird zum geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 Zero-Knowledge-Proof oder ein vergleichbares kryptografisches Verfahren einsatzbereit sein, und wenn nein, Zero-Knowledge-Proofs (ZKPs) stehen zum Start der staatlichen EUDI-Wallet noch nicht zur Verfügung, da hierzu noch Abstimmungen auf europäischer Ebene geführt werden. a) welches technische Verfahren soll stattdessen verwendet werden, Grundsätzlich ist jeder Nachweis in der staatlichen EUDI-Wallet bereits kryptografisch (ECDSA) signiert. Das gewährleistet die Unfälschbarkeit der digitalen Nachweise sowie eine Überprüfung auf Echtheit, ohne dass ein „Rückruf" an den Aussteller („Phone Home") erforderlich ist. Diese bestehende Architektur ermöglicht bereits umfassenden Datenschutz, etwa mittels selektiver Offenlegung (Selective Disclosure), bei der ausschließlich die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Attribute geteilt werden. b) welche personenbezogenen Daten werden bei diesem Verfahren an die vertrauenden Beteiligten (Relying Parties) übermittelt, Es werden ausschließlich die Daten übermittelt, die die Relying Party im Rahmen ihres registrierten Nutzungszwecks anfragt und die die Nutzenden aktiv in der Wallet freigeben. Eine Weitergabe ohne Zustimmung erfolgt nicht. c) können die übermittelten Daten von diesen Beteiligten gespeichert, mit anderen Daten verknüpft oder weiterverarbeitet werden, und Relying Parties dürfen die übermittelten Daten von Nutzenden nur zu den vorab (im EUDI-Hub) registrierten Nutzungszwecken weiterverarbeiten. Eine Verknüpfung von Interaktionen über verschiedene Präsentationen oder Relying Parties hinweg wird durch das Prinzip der „Unlinkability“ verhindert. Grundsätzlich gelten für die Verarbeitung und Speicherung von Daten die Regeln der DSGVO. d) zu welchem Zeitpunkt soll ein Zero-Knowledge-Proof oder ein vergleichbar datensparsames kryptografisches Verfahren zur Verfügung stehen? Zero-Knowledge-Proofs werden derzeit auf europäischer Architektur- und Standardisierungsebene weiter ausgearbeitet. Ein konkreter Zeitpunkt für die Bereitstellung kann daher noch nicht benannt werden; die Einführung erfolgt im Rahmen des iterativen Entwicklungsprozesses. Die staatliche EUDI-Wallet arbeitet von Anfang an mit datensparsamen Verfahren. Datenminimierung wird über Selektive Freigabe erreicht. Die Nichtverknüpfbarkeit wird über Einmal- Nachweise (im Kontext der Ausstellung eines Bündels von Einmal- Nachweisen) erreicht. Damit können Nachweise, in Abhängigkeit der geteilten Daten, auch anonym mit Relying Parties geteilt werden. 10. Welche personenbezogenen Daten, Identitätsdaten, Nachweise sowie Protokoll-, Diagnose- und Metadaten sollen bei der Nutzung der deutschen EUDI-Wallet gespeichert oder verarbeitet werden, aufgeschlüsselt danach, welche Daten a) unmittelbar auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer, Auf dem persönlichen Endgerät von Nutzenden werden die jeweiligen in der EUDI-Wallet gespeicherten Nachweise sowie die hierfür erforderlichen Identitäts- und Nachweisdaten verarbeitet. Dazu zählen insbesondere die Personenidentifizierungsdaten (PID) sowie weitere von den Nutzenden aufgenommene Nachweise (EAAs). Protokolle der Aktivitäten werden in der EUDI-Wallet-App gespeichert. Diagnose- und Metadaten werden nur verarbeitet bzw. in der Wallet-App gespeichert, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse und Nachvollziehbarkeit erforderlich ist. b) in zentralen oder dezentralen Hintergrundsystemen des Bundes, der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) oder beauftragter Dritter, Das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem umfasst mehrere zentral betriebene Komponenten, deren Architektur, Funktionen und Datenflüsse öffentlich dokumentiert sind. In diesen Komponenten werden keine Transaktions- oder Nutzungsdaten erhoben. Identitäts- und Nachweisdaten werden nicht zentral gespeichert. Zum Betrieb der Hintergrundsysteme werden zentral im Wesentlichen lediglich Verwaltungsdaten gespeichert, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Wallet Backend-Infrastruktur: • Angaben zur Verwaltung der Wallet-Instanz (pseudonyme Kennung, Gültigkeits- bzw. Widerrufsstatus, kryptografische Schlüssel, Sperrcodes) • sicherheitsbezogene Angaben zum Gerät (Gerätemodell, Betriebssystem- und App-Version); EUDI-Hub: • die Registrierungsdaten der teilnehmenden Organisationen (Akzeptanzstellen/Nachweisaussteller) sowie nicht-personenbezogene Kennzahlen. Diese Daten enthalten keine Klarnamen, keine Nachweisinhalte und keine Nutzungshistorie. Sofern es personenbezogene Daten betrifft, werden die konkreten Aufbewahrungs- und Löschfristen im Rahmen der Betriebskonzepte und der laufenden Datenschutz-Folgenabschätzung festgelegt. Weiterführende Informationen ergeben sich aus der öffentlich einsehbaren Architekturdokumentation der staatlichen EUDI-Wallet sowie dem Blueprint für das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem: • https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-wallet/wallet-development-docum entation-public/latest/ • https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-wallet/eidas-2.0-architekturkonze pt/content/ecosystem-vision-and-fundamentals/what-is-the-ecosystem/. c) bei den Ausstellerinnen und Ausstellern der jeweiligen Nachweise und Nachweisaussteller (Issuer) verarbeiten die Daten, die sie zur Ausstellung des jeweiligen Nachweises benötigen und bereits nach geltendem Recht vorhalten (etwa der PID-Provider die aus dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel abgeleiteten Identitätsdaten, ein Führerschein-Aussteller die Fahrerlaubnisdaten). Rechtsgrundlage, Umfang und Aufbewahrung richten sich nach dem jeweiligen Fachrecht und der eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Ausstellers. Die staatliche EUDI-Wallet begründet insoweit keine neuen Speicherpflichten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1297 verwiesen. d) bei den vertrauenden Beteiligten gespeichert oder verarbeitet werden, und welche jeweiligen Speicher- und Löschfristen sind vorgesehen? Relying Parties erhalten nur diejenigen Datenfelder, die Nutzende auf eine konkrete Anfrage hin nach ausdrücklicher Zustimmung freigeben und auch nur solche, die die Relying Parties zuvor für ihren jeweiligen Anwendungsfall registriert hat. Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit und der selektiven Offenlegung werden dabei nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Angaben übermittelt. Ob und wie lange übermittelte Daten gespeichert werden, richtet sich nach der eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Relying Parties und den für sie geltenden Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Die EUDI-Wallet begründet insoweit keine neuen Speicherpflichten, sondern ermöglicht es den Relying Parties, weniger Daten zu verarbeiten als bei herkömmlichen Verfahren. Speicher- und Löschfristen liegen in der eigenen Verantwortung der Relying Parties. 11. Bei welchen der für die deutsche EUDI-Wallet geplanten Anwendungsfällen ist eine Klarnamenabfrage vorgesehen, und auf welcher jeweiligen gesetzlichen Grundlage beruht dies? Das nationale EUDI-Wallet-Projekt stellt mit der Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet und der Entwicklung des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems eine sichere Infrastruktur für digitale Nachweise bereit. Konkrete Nachweise und Anwendungsfälle in dieser Infrastruktur werden von den jeweiligen Issuern und Relying Parties verantwortet. Jede Relying Party muss vor der Nutzung der EUDI-Wallet einen Registrierungsprozess durchlaufen und dabei ihren Anwendungsfall sowie die hierfür erforderlichen Datenfelder offenlegen. Diese Angaben sind jederzeit öffentlich einsehbar. Ob im Rahmen eines konkreten Anwendungsfalls Identitätsdaten, wie z. B. der Name, abgefragt werden, entscheidet die jeweilige Relying Party nach Maßgabe ihres Dienstes und der für sie geltenden Rechtsgrundlage. 12. Artikel 5a Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1183 sieht vor, dass vertrauende Beteiligte die Nutzung von Pseudonymen nicht verweigern dürfen, sofern eine Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass vertrauende Beteiligte bzw. das System nicht zwischen einer Klarnamen- und einer Pseudonymnutzung unterscheiden können, sodass dieses Recht nicht durch eine faktische Diskriminierung pseudonym auftretender Nutzerinnen und Nutzer unterlaufen wird? Die Frage nimmt Bezug auf Artikel 5a Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1183. Die dort angesprochene Pflicht, die Nutzung von Pseudonymen nicht zu verweigern, ergibt sich zutreffend aus Artikel 5b Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 geänderten Fassung. Sie richtet sich an die Relying Parties. Diese dürfen die Nutzung von Pseudonymen nicht ablehnen, soweit eine Identifizierung nicht durch Unions- oder nationales Recht vorgeschrieben ist. Abgesichert wird das Recht auf Pseudonymnutzung u. a. durch die Registrierungspflicht der Relying Parties und die dabei erfolgende Offenlegung des Anwendungsfalls sowie der angeforderten Datenfelder. Dadurch kann jederzeit öffentlich eingesehen und überprüft werden, ob Klarnamen verlangt werden, wo Pseudonyme grundsätzlich ausreichend scheinen. Die Verordnung verlangt hingegen nicht, dass Relying Parties oder das System nicht zwischen einer Namens- und einer Pseudonymnutzung unterscheiden können und sie verlangt auch nicht, dass die Pseudonymnutzung über die EUDI-Wallet erfolgen muss. Daher ist die Eingabe von pseudonymen Nutzendendaten direkt in den Zielsystemen ein legitimes und etabliertes Mittel. Soweit über die Nichtverweigerung hinaus eine faktische Benachteiligung pseudonym auftretender Nutzender verhindert werden soll, ergibt sich dies nicht aus der novellierten eIDAS-Verordnung, sondern aus den allgemeinen Vorgaben zur Datenverarbeitung, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem allgemeinen Gleichbehandlungsrecht, sowie aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Aufsicht hierüber obliegt den zuständigen Fach- und Datenschutzbehörden. 13. Ist vorgesehen, in der deutschen EUDI-Wallet ein biometrisches Lichtbild oder andere biometrische Daten zu speichern oder zu verarbeiten, und wenn ja, Nach derzeitigem Planungsstand ist die europarechtlich vorgegebene Integration des Lichtbildes für die Weiterentwicklung der staatlichen EUDI-Wallet nach der ersten Stufe geplant. a) für welche Anwendungsfälle, Das Lichtbild kann im Rahmen von vielfältigen Präsenz-Situationen, z. B. Identitätskontrollen beim Abholen eines Pakets, benötigt werden. Auch für Online-Anwendungen gibt es Anwendungsfälle. Beispielhaft wird in der offiziellen Testumgebung (EUDI-Wallet-Sandbox) der Anwendungsfall der notariellen Online-Verfahren durch die Bundesnotarkammer erprobt. Nach geltendem Recht müssen Notarinnen und Notare die höchstpersönliche Mitwirkung der anwesenden Person an der Beurkundungsverhandlung sicherstellen. Der Abgleich des aus dem deutschen oder europäischen Ausweisdokument ausgelesenen Lichtbildes mit der an der Videokonferenz teilnehmenden Person ermöglicht dies in der digitalen Umsetzung. b) an welchem technischen Speicherort, Als Bestandteil der Personenidentifizierungsdaten (PID) wird das Lichtbild auf dem persönlichen Gerät (Smartphone) des/der jeweiligen Nutzenden gespeichert. c) auf welcher Rechtsgrundlage, und Seitens der EU-Kommission wurde die verpflichtende Aufnahme biometrischer Lichtbilder in die EUDI-Wallet vorgeschlagen (siehe Frage 14). Basierend auf der Verabschiedung des entsprechenden EU-Durchführungsrechtsakts wird das Lichtbild ein verpflichtendes Datenfeld in der PID. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung wird derzeit noch geprüft und auf Grundlage des Digitale- Identitätengesetzes (DIdG) perspektivisch ausdefiniert. d) mit welchen Zugriffsmöglichkeiten für Dritte? Der Zugriff auf das Lichtbild im Rahmen der Personenidentifizierungsdaten (PID) kann nur basierend auf dem registrierten Nutzungszweck einer Relying Party erfolgen. Nur wenn Nutzende der Datenabfrage aktiv zustimmen, werden die entsprechenden Daten übermittelt. 14. Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur verpflichtenden Aufnahme biometrischer Lichtbilder in die EUDI-Wallet zu welchem Zeitpunkt vertreten, und aus welchen Gründen hat sie ihre Position gegebenenfalls geändert? Im Rahmen der letzten beiden Sitzungen des eIDAS-Komitees am 6. Mai 2026 und 18. Juni 2026 wurden seitens der EU-Kommission Änderungen für einige die EUDI-Wallet betreffende Durchführungsrechtsakte vorgeschlagen, darunter auch die verpflichtende Aufnahme biometrischer Lichtbilder in die EUDI- Wallet. Nach sorgfältiger Abwägung sowie auf Grundlage mehrerer interner Abstimmungen, u. a. mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), erachtet die Bundesregierung eine sichere Bereitstellung und datensparsame sowie selektive Nutzung von biometrischen Lichtbildern im transparenten und vertrauenswürdigen (deutschen) EUDI-Wallet-Ökosystem als grundsätzlich sinnvoll. Mit Blick auf die Verhandlungen im eIDAS- Komitee setzte die Bundesregierung sich daher aktiv für den Schutz des Lichtbilds und für vertrauenswürdige Rahmenbedingungen bei der Nutzung im deutschen EUDI-Wallet-Ökosystem ein. 15. Wie soll das Register der vertrauenden Beteiligten ausgestaltet werden, und Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 geänderten Fassung bezieht. Die nachfolgenden Ausführungen geben den aktuellen Planungsstand wieder. Die konkrete Ausgestaltung der Registrierungs- und Prüfprozesse befindet sich noch in Konzeption und Umsetzung. Die registrierten Organisationen und Anwendungsfälle sind öffentlich einsehbar. a) welche Angaben müssen Beteiligte für die Registrierung abseits von Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nummer 910/2024 machen, Über Artikel 5b Absatz 2 hinaus werden keine weiteren Angaben benötigt. b) wird vor der Registrierung geprüft, zu welchen konkreten Zwecken ein Dienst welche personenbezogenen Daten und Attribute über die deutsche EUDI-Wallet abfragen möchte, Für jeden Anwendungsfall sind zusätzlich der Verwendungszweck, die abzufragenden Attribute sowie die Rolle der Organisation im Ökosystem anzugeben. Auf dieser Grundlage stellt der Registrar die Zertifikate aus, anhand derer die EUDI-Wallet der bzw. dem Nutzenden die Organisation transparent macht und prüft, ob die angeforderten Attribute den registrierten entsprechen. Der Registrar prüft jedoch primär Identität und Vollständigkeit bzw. Verifizierbarkeit der Angaben, nicht jedoch die inhaltliche Angemessenheit. c) wird geprüft, ob die angeforderten Daten und Attribute für den jeweiligen Zweck erforderlich und verhältnismäßig sind, und wenn ja, nach welchen Kriterien, Eine materielle Prüfung, ob die angeforderten Daten- und Attributsabrufe im Einzelfall nach dem jeweils einschlägigen Fachrecht zulässig und in Art und Umfang auch erforderlich und verhältnismäßig sind, wird durch den Registrar nicht vorgenommen. Sie ist europarechtlich nicht vorgesehen und wäre auch nicht leistbar. Dies liegt in der Verantwortlichkeit des jeweils anfordernden vertrauenden Beteiligten. Die Verwendungszwecke und angeforderte Attribute werden außerdem im Register der vertrauenden Beteiligten veröffentlicht und sind damit öffentlich einsehbar. d) welche Maßnahmen werden getroffen, sofern die Anforderung von bestimmten Daten nicht erforderlich und verhältnismäßig ist, Eine Relying Party kann technisch nur diejenigen Attribute abfragen, die sie zuvor für ihren Anwendungsfall registriert hat. Die EUDI-Wallet prüft bei jeder Transaktion, ob die Anfrage diesem Rahmen entspricht, und macht sie den Nutzenden transparent. Eine Abfrage von Daten, die über die registrierten Attribute hinausgeht, ist damit ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Teilfrage c verwiesen. e) welche Kontrollen erfolgen vor der Registrierung und welche nachträglich oder kontinuierlich, und Vor der Registrierung prüft der Registrar, ob es sich um eine in Deutschland ordnungsgemäß registrierte Organisation handelt, und verifiziert deren Identität sowie die Angaben zum Anwendungsfall. Eine fortlaufende Kontrolle findet insoweit statt, als die registrierten Angaben aktuell zu halten sind und die EUDI-Wallet bei jeder Transaktion prüft, ob eine vertrauende Beteiligte nur die registrierten Attribute abfragt (siehe Antwort zu Teilfrage d). f) aufgrund welcher konkreten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe abseits unzureichender Angaben nach Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nummer 910/2024 könnte eine Registrierung verweigert, ausgesetzt oder entzogen werden? Über unzureichende Angaben nach Artikel 5b Absatz 2 hinaus kann eine Registrierung insbesondere verweigert werden, wenn sich die Identität oder die ordnungsgemäße Registrierung der Organisation nicht verifizieren lässt. Ausgesetzt oder widerrufen werden kann eine Registrierung unter Rückziehung der zugehörigen Zertifikate insbesondere auf Ersuchen der zuständigen Datenschutzbehörde sowie bei Wegfall der Registrierungsvoraussetzungen. Die konkreten Verfahren und Richtlinien hierzu befinden sich derzeit in Ausarbeitung. 16. Hat die Bundesregierung in ihrem Zeitplan vorgesehen, dass vor dem geplanten Start eine vollständige datenschutzrechtliche Bewertung der konkreten technischen Ausgestaltung einschließlich einer Datenschutzfolgenabschätzung und einer Bewertung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vorliegt, und wenn ja, welchen Zeitraum räumt sie der Prüfung ein? Die datenschutzrechtliche Bewertung der konkreten technischen Ausgestaltung erfolgt fortlaufend und projektbegleitend. Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung wird vor der Inbetriebnahme der staatlichen EUDI-Wallet erstellt und finalisiert. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist bereits seit Projektbeginn in den Architektur- und Konsultationsprozess eingebunden. Die weitere Beteiligung im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und wird auch über die reine Entwicklungsphase hinaus fortgesetzt. 17. Wie bewertet die Bundesregierung Datenmissbrauchsrisiken in der Verwendung signierter Daten gegenüber dem Einsatz authentifizierter Kanäle (vgl. zu diesen Alternativen www.vzbv.de/sites/default/files/2025-02/v zbv-Gutachten%20zur%20Architektur%20der%20EUDI-Wallet.pdf), wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Risiken bei der Nutzung signierter Daten im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet vermieden oder zumindest reduziert werden, und ist eine Beschränkung der Nutzung signierter Daten auf bestimmte Anwendungsfälle vorgesehen und wenn ja, welche? Im Rahmen der Entscheidung zur Architektur der staatlichen EUDI-Wallet wurden verschiedene Ansätze auch im offenen Konsultationsprozess diskutiert. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich dann auf Basis einer Gegenüberstellung der verschiedenen Optionen (Dokumentation: https://gitlab.openco de.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Online_Consultations/2410 09_Consultation/PID-Options_Analysis?ref_type=heads), die von Expertinnen und Experten aus SPRIND, BSI, BMI und BfDI erstellt wurde, sowie unter Zustimmung des BSI für eine Architektur entschieden. Im Verlauf dieses Prozesses wurden auch diverse Sicherheits- und Datenschutzimplikationen diskutiert, festgehalten und berücksichtigt. Die von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. beschriebene Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Nutzender/eine Nutzende einen Nachweis präsentiert hat, ist in bestimmten Situationen (regulierte Anwendungsfälle) erstrebenswert. Abgesehen davon, zeigt eine Analyse des Umgangs mit signierten Daten im Kontext Digitale Identitäten, dass gängige Frameworks den Relying Parties die Daten nach der Prüfung der Signatur als reine Nutzendendaten zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellen, ohne Signatur. Diese wird damit üblicherweise nur zur Absicherung der Integrität und Authentizität auf dem Transport zur Relying Party verwendet. Bei Verwendung des (vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. erwähnten) Authentifizierten Kanals wäre der Aussteller der PID in jeden Nutzungsvorgang einer PID involviert und würde damit die Person und den Nutzungszeitpunkt erfahren. Das ist bei der Nutzung signierter Daten ausgeschlossen. Damit hat die gewählte Option bessere Eigenschaften in Bezug auf die Unbeobachtbarkeit des Nutzendenverhaltens. Eine Beschränkung der Nutzung signierter Daten auf bestimmte Anwendungsfälle ist nicht vorgesehen. 18. Sieht der Zeitplan der Bundesregierung vor, dass vor dem geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 a) die Technische Richtlinie BSI TR 03189 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ihrer für die deutsche EUDI-Wallet maßgeblichen Fassung vorliegt, b) die Übereinstimmung der konkreten technischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet mit dieser Technischen Richtlinie vollständig geprüft wurde und c) eine abschließende Sicherheitsbewertung des BSI vorliegt, und falls eine oder mehrere dieser Voraussetzungen zum geplanten Start nicht erfüllt sein werden, d) welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, e) unter welchen Voraussetzungen hält sie eine Inbetriebnahme dennoch für vertretbar, f) welche Einschränkungen des Betriebs oder des Funktionsumfangs wären in diesem Fall vorgesehen, und g) welche Stelle trifft die abschließende Entscheidung über die Inbetriebnahme? Zum Go-Live Anfang Januar 2027 werden die Sicherheitseinschätzungen nach TR‑03189 und TR‑03107 vorliegen. Es wird zudem eine Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ) für die Wallet-App und die Wallet Secure Cryptographic Application (WSCA) angestrebt. Die Zertifizierung der staatlichen EUDI- Wallet nach TR‑03189 wird zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese alle eIDAS‑2.0-Funktionen enthält, erfolgen. Auf Basis der Ergebnisse der Sicherheitseinschätzung und der BSZ sowie weitere Maßnahmen (insb. OWASP Security Code Audit und Bug Bounty Programm inklusive Open Source-Stellung des Quellcodes der vorgesehenen Wallet-Komponenten) wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung eventueller Restrisiken über den Start der staatlichen EUDI-Wallet entscheiden. Der Start der staatlichen EUDI-Wallet mit den Funktionalitäten digitaler Ausweis (PID) und Nachweise (EAAs) wird unter nationalem Recht erfolgen. 19. Welche internen oder externen Sicherheits- und Datenschutzbedenken hinsichtlich der Architektur der deutschen EUDI-Wallet wurden seit Projektbeginn gegenüber der Bundesregierung, der SPRIND, der BfDI oder dem BSI geäußert, und wie wurden diese jeweils bewertet, dokumentiert und im Projekt berücksichtigt? Die Architektur der staatlichen EUDI-Wallet wurde in einem transparenten fachlichen Prozess entwickelt. Dabei wurden verschiedene technische Ansätze im Rahmen des offenen Konsultationsprozesses geprüft und mit Blick auf Sicherheit, Datenschutz, Nutzungsfreundlichkeit und Umsetzbarkeit bewertet. Grundlage der Entscheidung war eine fachliche Gegenüberstellung der Optionen durch Expertinnen und Experten aus SPRIND, BSI, BMI und BfDI. Sicherheits- und Datenschutzaspekte wurden im Verfahren fortlaufend dokumentiert, bewertet und in der weiteren Ausgestaltung berücksichtigt. Alle Beiträge zum Architektur- und Konsultationsprozess wurden über Open- Code (siehe: https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/work_items) verwaltet. Zum Architekturkonzept wurden verschiedene Online-Workshops in Deutsch und Englisch durchgeführt, um möglichst breites Feedback zu erhalten. Die Aufnahmen sind hier zu finden: • https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Onl ine_Consultations/240208_Consultation_Proposal_V1?ref_type=heads • https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Onl ine_Consultations/240325_Consultation_Proposal_V2_(Deutsch)?ref_typ e=heads • https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Onl ine_Consultations/240325_Consultation_Proposal_V2_(English)?ref_type= heads Des Weiteren wurde ein dezidierter Datenschutz-Workshop durchgeführt, in diesem Kontext wurden die Analyse-Ergebnisse der internen Diskussionen zu den Lösungsoptionen „Signierte Daten“ und „Authentifizierter Kanal“ vorgestellt. Die Dokumentation inklusive der Analyseergebnisse finden sich unter dem folgenden Link: https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-tree/m ain/02_Workshops/240514_Data_Protection_Workshop?ref_type=heads. 20. Auf welchen Betriebssystemen und Gerätetypen soll die staatlich bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet zum geplanten Start am 2. Januar 2027 nutzbar sein, und a) ist vorgesehen, die Wallet zunächst ausschließlich für Geräte mit den Betriebssystemen Android und iOS anzubieten, b) welche Mindestanforderungen gelten jeweils hinsichtlich Betriebssystemversion, Hardware und Sicherheitskomponenten, c) wie viele in Deutschland genutzte mobile Endgeräte werden diese Voraussetzungen nach Schätzung der Bundesregierung nicht erfüllen, Nach derzeitigem Planungsstand wird die staatliche EUDI-Wallet in der ersten Stufe als mobile Anwendung für gängige Smartphones mit den Betriebssystemen Android (ab Version 13) und iOS (ab Version 18) angeboten und ein Sicherheitsmodul im mobilen Endgerät voraussetzen. Damit wird die Nutzung auf den am weitesten verbreiteten mobilen Plattformen ermöglicht, die gleichermaßen die erforderlichen Sicherheits- und Integritätsmechanismen bieten. Voraussichtlich mehr als 80 Prozent der mobilen Endgeräte werden über diese Bereitstellung erreicht. Ziel der Bundesregierung ist zudem, nach der ersten Bereitstellung der nationalen Wallet über die App-Stores von Apple und Google auch eine Bereitstellung über alternative App-Stores zu ermöglichen. d) welche Nutzungsmöglichkeiten werden für Personen geschaffen, die kein kompatibles Smartphone, kein Gerät mit Android oder iOS oder überhaupt kein eigenes mobiles Endgerät besitzen, und e) ist eine Nutzung über andere Betriebssysteme, Desktopgeräte, Hardware-Wallets oder durch eine alternative staatliche Lösung geplant? Einschränkungen in dieser Bereitstellung ergeben sich im Wesentlichen durch veraltete Betriebssystemversionen, die keine Sicherheitsupdates mehr empfangen. Da die staatliche EUDI-Wallet auch die Verwendung von Nachweisen auf anderen Geräten unterstützt, kann die Wallet auch für Abläufe auf anderen Geräten, wie z. B. Desktop-Geräten, verwendet werden. Weitere Betriebssysteme können zu einem späteren Zeitpunkt entweder durch die staatliche Wallet oder die Wallets alternativer Anbieter unterstützt werden. 21. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die digitale Souveränität Deutschlands und Europas die Abhängigkeit der Nutzung einer zentralen staatlichen digitalen Infrastruktur von mobilen Betriebssystemen, App- Stores, Sicherheitskomponenten und technischen Vorgaben außereuropäischer Unternehmen, und a) welche konkreten Abhängigkeiten von Apple, Google und weiteren außereuropäischen Anbietern bestehen bei Entwicklung, Verbreitung, Betrieb und Aktualisierung der deutschen EUDI-Wallet, b) welche Auswirkungen hätten eine Sperrung, verzögerte Freigabe oder Änderung der Geschäfts- und Zugangsbedingungen der jeweiligen App-Stores oder Betriebssystemanbieter, Die Stärkung digitaler Souveränität ist ein ausdrückliches Ziel der Bundesregierung und des nationalen EUDI-Wallet-Projekts. Speicherung und Verwendung digitaler Nachweise erfolgen nach den Regeln der Europäischen Union. Sicherheitskritische Teile der technischen Infrastruktur, darunter die kryptographische Schlüsselverwaltung, werden in deutschen Rechenzentren betrieben und unterliegen deutschem und europäischem Recht. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Plattformanbietern ist dabei bewusst auf das technisch notwendige Minimum beschränkt. Konkret beschränkt sie sich auf den initialen Download der App: Die staatliche EUDI-Wallet steht zum Start über den Google Play Store sowie den App Store von Apple bereit. Für die Nutzung der Wallet ist weder ein Apple- noch ein Google-Konto erforderlich; eine Verknüpfung mit einem solchen Konto findet nicht statt. Im laufenden Betrieb bestehen keine weiteren Abhängigkeiten von Apple, Google oder anderen außereuropäischen Anbietern. Die Play Integrity API von Google wird in der staatlichen EUDI-Wallet nicht eingesetzt. Nach Abschluss der Evaluation wurde entschieden, diese Komponente nicht in die Architektur zu integrieren, die zur abschließenden Sicherheitseinschätzung übergeben wird. c) welche technischen und vertraglichen Vorkehrungen bestehen, um einen dauerhaften und diskriminierungsfreien Zugang zur Wallet sicherzustellen, In regulatorischer Hinsicht ist insbesondere der Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925) einschlägig. Dieser verpflichtet die als Torwächter benannten Plattformbetreiber, Dritten den Zugang zu denselben Betriebssystem- und Hardwarefunktionen zu gewähren, die sie selbst nutzen, und untersagt eine Selbstbevorzugung sowie die Behinderung alternativer Vertriebswege. Damit wird ein Anspruch auf zugangsrelevante Schnittstellen begründet, der nicht von der Zustimmung des jeweiligen Anbieters abhängt. In technischer Hinsicht ist die EUDI-Wallet so ausgelegt, dass ihre Verfügbarkeit und Sicherheit nicht von Einzelfallentscheidungen einzelner Unternehmen abhängen. Sie beruht vielmehr auf offenen, plattformunabhängigen Standards. d) welche Alternativen zu den App-Stores von Apple und Google werden geprüft, und e) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Abhängigkeiten mittel- und langfristig zu reduzieren? Die Integration der EUDI-Wallet in weitere Distributionskanäle jenseits der App Stores von Apple und Google wird geprüft und angestrebt. Voraussetzung für jeden alternativen Distributionsweg ist, dass das nach der novellierten eIDAS-Verordnung geforderte Vertrauensniveau „Hoch“ gewährleistet werden kann und die Integrität der EUDI-Wallet-App nicht beeinträchtigt wird. Konkrete Entscheidungen zu alternativen Vertriebswegen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend benannt werden. Die staatliche EUDI-Wallet leistet durch ihre Konzeption bereits einen konkreten Beitrag zur Stärkung digitaler Souveränität. Nutzende sind für ihre digitale Identität nicht länger auf Software außereuropäischer Technologiekonzerne angewiesen. Architektur und Quellcode werden unter Open-Source-Lizenzen veröffentlicht, was eine unabhängige Überprüfbarkeit und Weiterentwicklung ermöglicht. Die vollständige Architekturdokumentation ist bereits öffentlich zugänglich. 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Nutzung der deutschen EUDI-Wallet entsprechend den europarechtlichen Vorgaben freiwillig bleibt und Personen, die die Wallet nicht nutzen können oder möchten, keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen, und a) welche alternativen digitalen und nicht digitalen Zugangswege werden für diese Dienstleistungen dauerhaft vorgehalten, Weder die europäische (novellierte) eIDAS-Verordnung noch das nationale Digitale-Identitätengesetz (DIdG) sehen eine Einschränkung oder Abschaffung bestehender alternativer Zugangswege vor. Diese werden daher auch weiterhin zur Verfügung stehen. b) wie wird verhindert, dass die Nutzung der Wallet durch längere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Kosten oder einen eingeschränkten Funktionsumfang alternativer Zugangswege faktisch verpflichtend wird, Artikel 5a Absatz 15 der novellierten eIDAS-Verordnung gilt uneingeschränkt: Fachlich zuständige öffentliche Stellen und privatwirtschaftliche Diensteanbieter haben Sorge zu tragen, dass der Zugang zu ihren Diensten weiterhin über alternative Zugangswege möglich ist. c) an welche Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn ihnen eine Leistung wegen der Nichtnutzung der EUDI-Wallet verweigert oder erschwert wird? Bürgerinnen und Bürger (sowie Einwohnerinnen und Einwohner) können sich im behördlichen Kontext an die jeweils fachaufsichtlich zuständigen Stellen wenden. Im privatwirtschaftlichen Bereich fällt diese Aufgabe in den Bereich des Verbraucherschutzes. 23. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stand-Alone- Anwendung zur Altersverifikation (sogenannte Mini-Wallet), und wenn ja, wie sieht hierfür der konkrete Zeitplan aus? Die Einführung der sogenannten Mini-Wallet in Deutschland ist nicht vorgesehen. 24. Welche Haushaltsmittel sind seit Beginn des Projekts in die Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet geflossen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und nach a) Personalkosten, b) externen Dienstleistungen und Beratung, c) IT-Infrastruktur und Cloud-Diensten, d) technischer Entwicklung, e) Konsultations- und Beteiligungsverfahren, f) Standardisierung und internationaler Gremienarbeit, g) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, sowie h) sonstigen? Im Rahmen nationalen Umsetzung der novellierten europäischen eIDAS- Verordnung sind in die Entwicklung der deutschen (staatlichen) EUDI-Wallet und des EUDI-Wallet-Ökosystems nachfolgende Haushaltsmittel geflossen. Die Kosten sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Der Haushaltsmittelabfluss bewegt sich im Rahmen des haushaltsmäßigen Ansatzes. 2023 Gesamt: 167.439,96 Euro Aufgrund des Schutzes von Rechten Dritter kann an dieser Stelle nur ein Gesamtbetrag genannt werden. 2024 Zu a): Personalkosten: 1.486.222,15 Euro Zu b): externen Dienstleistungen und Beratung: 4.925.316,25 Euro Zu c): IT-Infrastruktur und Cloud-Dienste: 13.683,58 Euro Zu d): technische Entwicklung: 3.399.035,26 Euro Zu e): Betriebsausgaben: 534.213,48 Euro 2025 Zu a): Personalkosten: 3.157.181,86 Euro Zu b): externen Dienstleistungen und Beratung: 8.045.797,07 Euro Zu c): IT-Infrastruktur und Cloud-Dienste: 113.313,85 Euro Zu d): technische Entwicklung: 2.272.400 Euro Zu e): Betriebsausgaben: 966.087,83 Euro 2026 (bis 31. Mai 2026) a) Personalkosten: 2.584.135,61 Euro b) externen Dienstleistungen und Beratung: 5.561.469,40 Euro c) IT-Infrastruktur und Cloud-Dienste: 123.067,06 Euro d) technische Entwicklung: 84.966 Euro e) Betriebsausgaben: 119.730,52 Euro Die Posten a) Personalkosten und b) externe Dienstleistungen und Beratungen zahlen unmittelbar auf die weiteren aufgeführten Posten (technischer Entwicklung, Konsultations- und Beteiligungsverfahren, Standardisierung und internationaler Gremienarbeit sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) ein. Unter Betriebsausgaben sind alle sonstigen Kosten, z. B. allgemeine Ausgaben, Veranstaltungen, Fortbildungen, Reisekosten oder Gemeinkosten, gefasst. Die Kosten für den Funke-Wettbewerb sind unter d) Kosten für die technische Entwicklung erfasst. Der Funke-Wettbewerb ermöglichte die prototypische Erprobung der EUDI-Wallet und seine Ergebnisse flossen in die Entwicklung der EUDI-Wallet ein. Der Betrieb der EUDI-Wallet wird seit 2025 vorbereitet. 25. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis zur erstmaligen Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet und bis zur Bereitstellung des vollständigen vorgesehenen Funktionsumfangs? Im Rahmen des nationalen EUDI-Wallet-Projekts sind für Entwicklung und Betrieb der deutschen (staatlichen) EUDI-Wallet sowie des EUDI-Wallet- Ökosystems folgende Gesamtkosten verbraucht bzw. vorgesehen: 2023 bis 2026: 79.335.664,44 Euro zzgl. Umsatzsteuer 2027 bis 2028: 135.013.214,29 Euro zzgl. Umsatzsteuer Nicht enthalten in dieser Kostenaufstellung sind die Kosten für die (Vorbereitung der) Nutzung des EUDI-Wallet Ökosystems wie die Kosten für die Ausstellung von Nachweisen, den Anschluss von Akzeptanzstellen an das EUDI- Wallet Ökosystem oder den PIN-Rücksetzdienst. Insgesamt bewegen sich die Gesamtkosten im Rahmen des haushaltsmäßigen Ansatzes. 26. Wie viele Personen waren seit Beginn des Projekts bei der SPRIND mit der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet befasst, aufgeschlüsselt nach Quartal, Vollzeitäquivalenten und den Tätigkeitsbereichen Entwicklung und Technik, Architektur und Standards, Datenschutz und Sicherheit, Recht, Projektmanagement und Verwaltung sowie Kommunikation und Konsultation unterschieden nach a) fest angestelltem SPRIND-Personal, Untenstehend ist fest angestelltes SPRIND-Personal, aufgeschlüsselt nach Quartal, Vollzeitäquivalenten und Tätigkeitsbereichen einzusehen: In der Projektaufbauphase wurden Ressourcen der SPRIND mitgenutzt, die nicht ausschließlich dem EUDI-Wallet-Projekt zugeordnet waren, diese Ressourcen sind hier nicht aufgeführt. Ebenso ist eine trennscharfe Zuordnung nach Vollzeitäquivalenten und Themen/Aufgabenbereichen schwer darstellbar, da auch implizit Themen/Aufgabenbereiche mit abgedeckt wurden. 2023 2024 2025 2026 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Entwicklung & Technik – 0,8 0,8 0,8 2,8 4,8 7,8 7,8 8,8 8,65 7,85 18,15 21,15 24,15 Architektur & Standards – 0 0 0,8 0,8 2,2 3,6 3,8 5,6 5,725 5,925 5,925 6,125 6,175 Datenschutz & Sicherheit – 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 5 6 6,175 Recht – 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2,375 Projektmanagement & Verwaltung – 0,5 0,5 1,3 1,8 2,8 3,8 4,3 4,3 5,3 5,3 7,3 9,25 13,05 Kommunikation & Konsultation – 0 0 0 0 0 0 0,6 0,6 3,1 3,1 3,3 6,9 10,7 b) externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern und Beraterinnen und Beratern? Die Angabe von externen Dienstleistenden und Beratenden nach Quartal, Vollzeitäquivalenten und Tätigkeitsbereich wird in dieser Form nicht erfasst. Daher werden externe Dienstleistende und Beratende nach Quartal, Kosten und Tätigkeitsbereich aufgestellt, wobei sich die Kosten nicht ausschließlich auf Personenstunden beziehen, sondern sämtliche zur Verfügung gestellten Dienstleistungen beinhalten. Die Erfassung der Kosten pro Quartal bezieht sich jeweils auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung, nicht auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Kosten sind einschließlich Umsatzsteuer und in Euro (Euro) zu verstehen. Eine Übersicht ist Anlage 1* zu entnehmen. 27. Wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Übernahme der Zuständigkeit Änderungen an der Projektstruktur, der Aufgabenverteilung, der Projektsteuerung oder den beteiligten Akteuren vorgenommen, und wenn ja, a) welche Änderungen, b) zu welchem Zeitpunkt, c) aus welchen Gründen, und d) mit welchen Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und technische Architektur? Im nationalen EUDI-Wallet-Projekt wurde durch die Übernahme der Zuständigkeit die Taktung in Bezug auf die regelmäßige politisch-strategische Feinjustierung auf Leitungsebene seit Übernahme des Vorhabens durch das BMDS deutlich erhöht. Im Verlauf des Projektfortschritts im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde eine ergänzende Programmstruktur mit den Schwerpunkten Anbindung der öffentlichen Verwaltung an das deutsche EUDI-Wallet Ökosystem, Abstimmungen mit der EU- Kommission und weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie Koordinierung der nationalen Maßnahmen zur Einführung der staatlichen EUDI-Wallet aufgebaut. Hierdurch gab es keine Auswirkungen auf die in den Teilfrage d genannten Bereiche. 28. Nach welchen Kriterien und Kompetenzprofilen wurde die Jury des SPRIND-Funke-Wettbewerbs zur EUDI-Wallet besetzt, und Die Besetzung der Jury des Funke-Wettbewerbs erfolgte auf Grundlage fachlicher Expertise und einschlägiger Kompetenzprofile, insbesondere in den Bereichen digitale Identitäten, Open-Source-Entwicklung, Kryptografie, IT- Sicherheit und Wallet-Ökosysteme. a) welche beruflichen, geschäftlichen oder ehrenamtlichen Verbindungen von Jurymitgliedern zu Wettbewerbsteilnehmenden, deren Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern, der Open Wallet Foundation, waren der Bundesregierung oder der SPRIND bekannt, Brian Behlendorf, zum Zeitpunkt des Funke CTO der OpenWallet Foundation, war Jury-Mitglied. Er ist ein international renommierter Experte für Open Source und Apache-Entwickler. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Der Projektleiter der SPRIND war als international renommierter Experte für digitale Identitäten Jurymitglied und bis Juli 2025 in genehmigter Nebentätigkeit als Technical Advisor der OpenWallet Foundation tätig. b) wie wurden mögliche Interessenkonflikte geprüft und dokumentiert, und c) welche Befangenheits- oder Ausschlussregelungen kamen zur Anwendung? Funke-Jurymitglieder waren vertraglich zur Offenlegung verpflichtet und mussten sich bei betroffenen Abstimmungen enthalten. 29. Welche förmlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen traf die Jury des SPRIND-Funke-Wettbewerbs in den einzelnen Wettbewerbsstufen, wie lauteten die jeweiligen aggregierten Abstimmungsergebnisse, und in welchen Fällen nahmen Jurymitglieder aufgrund möglicher Befangenheit nicht an Beratung oder Abstimmung teil? Die Auswahl der Teams zur Teilnahme am SPRIND-Funke-Wettbewerb sowie der nachfolgenden Stufen erfolgte auf Grundlage der in der Ausschreibung veröffentlichten Bewertungskriterien sowie im Rahmen der Auswahlsitzungen nach Diskussion mittels eines Konsenses zwischen allen Jurymitgliedern. Ausnahme: Bei der Bewertung der Bewerbung des Google-Teams für den nonfunded Track äußerte die Jury Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Ein Jurymitglied sprach sich aufgrund von Datenschutz- und Wettbewerbsbedenken deutlich gegen Google aus. Da das Team alle Bewertungskriterien und Anforderungen (einschließlich der Datenschutzanforderungen) erfüllte, beschloss die Mehrheit der Jurymitglieder, das Team zur Teilnahme einzuladen. Dieser Hinweis wurde im Juni 2024 auf der Website der SPRIND transparent veröffentlicht. 30. Waren Jurymitglieder bzw. an der Bewertung beteiligte Personen zugleich als Referentinnen bzw. Referenten auf Konferenzen vertreten, auf denen auch Funke-Teilnehmende bzw. deren Produkte vorgestellt wurden, und gab es gemeinsame öffentliche Auftritte von Mitgliedern des SPRIND-Wallet-Teams mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die zugleich Funke-Teilnehmende oder deren Zulieferer waren (z. B. im Bereich Hardware-Sicherheitstoken, wenn ja, bitte mit Datum, Anlass und beteiligten Personen/Unternehmen auflisten)? Nachfolgend werden die im Rahmen der Frist ermittelbaren, einschlägigen Veranstaltungen genannt, an denen Jurymitglieder bzw. an der Bewertung beteiligte Personen des SPRIND-Funke-Wettbewerbs als Referentinnen oder Referenten neben Funke-Teilnehmenden teilgenommen haben. Konkrete Details zu beteiligten Personen und Anlässen können nicht aufgeführt werden. • Diverse Veranstaltungen und Treffen im Rahmen des Piloprojekts „LSP Potential“ von Juli 2023 bis September 2025. Entsprechende Mitglieder und Funke-Teilnehmende nahmen erst ab Beginn der Stufe 2 des SPRIND- Funke-Wettbewerbs (ab Dezember 2024) entsprechend teil • Erste Funke-Konferenz am 3. September 2024 mit allen entsprechend teilgenommenen Funke-Teams • European Identity and Cloud Conference am 6. Juni 2024: Vorstellung der Funke-Teams sowie der Mitglieder des nationalen EUDI-Wallet-Projekts in einer gemeinsamen Panel Session mit der Europäischen Kommission und anderen internationalen Gästen • OAuth Security Workshop am 26. Februar 2024 • European Digital Identity unConference (DICE) am 18. Juni 2024 • Zweite Funke-Konferenz am 11. Dezember 2024 mit allen entsprechend teilgenommenen Funke-Teams dieser Stufe • Dritte Funke-Konferenz am 14. Oktober 2025 mit allen entsprechend teilgenommenen Funke-Teams dieser Stufe • Internet Identity Workshop am 8. April 2025 • EUDI ON Veranstaltung am 25. Juni 2026 mit ausgewählten Funke-Teams (u. a. Lissi, Authada) 31. Welche Treffen fanden seit 2022 auf Leitungs-, Arbeits- oder Projektebene mit externen Stakeholdern aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur EUDI-Wallet statt, jeweils aufgeschlüsselt nach Datum, beteiligten Organisationen, Gegenstand und Dauer des Treffens? Die folgenden Tabellen enthalten die im Rahmen der Frist ermittelbaren Termine auf Leitungs-, Arbeits- und Projektebene primär zum Thema EUDI-Wallet, aufgeschlüsselt nach den in der Frage genannten Stakeholdergruppen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Eine Übersicht der stattgefundenen Treffen ist Anlage 2* zu entnehmen. 32. Ist der Bundesregierung die vom Chaos Computer Club (CCC) und von einzelnen IT-Sicherheitsexpertinnen und IT-Sicherheitsexperten öffentlich geäußerte Kritik an der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet bekannt, insbesondere die von Bianca Kastl auf dem 39. Chaos Communication Congress dargestellten möglichen strukturellen Parallelen zu Sicherheitsproblemen anderer staatlicher Digitalisierungsprojekte, und a) wie bewertet die Bundesregierung diese Kritik, und was hat sie konkret unternommen, um diese zu entkräften, b) welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die Entwicklung, Sicherheitsarchitektur und Projektsteuerung der deutschen EUDI- Wallet gezogen, Der Bundesregierung sind die öffentlich geäußerten Einschätzungen verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure, IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten sowie des Chaos Computer Clubs (CCC) zur technischen und organisatorischen Ausgestaltung der staatlichen EUDI-Wallet bekannt. Die Bundesregierung be- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. grüßt die fachliche Auseinandersetzung mit dem Projekt und bewertet diese als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung eines sicheren, datenschutzfreundlichen und nutzendenzentrierten EUDI-Wallet-Ökosystems. Das nationale EUDI-Wallet-Projekt setzt auf einen transparenten und partizipativen Entwicklungsansatz. Architekturentscheidungen und technische Dokumentationen werden öffentlich bereitgestellt und im Rahmen von Konsultationen diskutiert (siehe hier: https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/wallet-dev elopment-documentation-public/-/work_items?sort=created_date&state=all&fir st_page_size=20). Nach Abschluss interner Audits sollen der Quellcode der staatlichen EUDI- Wallet sowie weiterer Komponenten als Open Source veröffentlicht und ein Bug-Bounty-Programm gestartet werden. Zudem erfolgt eine Sicherheitseinschätzung unter Einbindung des BSI. c) welche offiziellen Gespräche oder sonstigen Austauschformate zur deutschen EUDI-Wallet fanden seit Projektbeginn zwischen der Bundesregierung, der SPRIND oder dem BSI und dem Chaos Computer Club statt? Der CCC war von Beginn an zur Beteiligung am öffentlichen Dialog eingeladen, z. B. in Form des Konsultationsprozesses und dem öffentlichen Datenschutzworkshop (vom 24. Mai 2024). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war dabei stets beteiligt, insbesondere bei Themen der IT-Sicherheit. Der CCC hat sich gegen eine Beteiligung entschieden. Die Dokumentation der Konsultationsformate ist hier einsehbar: https://gitlab.openc ode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2. Zwischen dem BSI und dem Chaos Computer Club fanden darüber hinaus keine offiziellen Gespräche oder sonstigen Austauschformate zur EUDI-Wallet statt. 33. Welche Gremien, insbesondere Lenkungsausschüsse, Expertenräte und Steuerungsgruppen, haben sich seit der Anhörung des Ausschusses für Digitales im Jahr 2022 mit der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet befasst, und Für die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet wurde ein mehrstufiges Steuerungsmodell etabliert, das operative Koordination, technische und risikobezogene Abstimmung sowie politische Steuerung über eine definierte Eskalationslogik miteinander verzahnt. Die wichtigsten Gremien der aktuellen Struktur sind der Lenkungsausschuss (LenkA), das Review Board sowie der Leadership Sync. a) wie setzen sich diese Gremien jeweils zusammen, Zusammensetzung der Gremien • Lenkungsausschuss (LenkA): Unter Leitung des Bundesministers; Beteiligte umfasst den Parlamentarischen Staatssekretär, die Präsidentin des BSI, den Direktor von SPRIND; berichtend die Leitung des Umsetzungsprogramms (BMDS) und anlassbezogen weitere Beteiligte. • Review Board: Unter Leitung des Umsetzungsprogramms (BMDS), Chief Product Owner (CPO) des Nationalen EUDI-Wallet Projekts (BMDS, SPRIND, BSI). • Leadership Sync: Zentrales Format zur operativen Koordination zwischen Chief Product Owner (CPOs), Product Owner (POs), Team- und Stream- Leads sowie die Heads der Common Codes GmbH. b) welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben sie, Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse • Lenkungsausschuss (LenkA): Zentrales und oberstes Lenkungs- und Entscheidungsgremium. Zuständig für die strategische Ausrichtung (Vision, Mission, politische und strategische Weichenstellung), die Prioritätensetzung sowie die Klärung von Eskalationen. • Review Board: Gremium für technische Koordination, Risikomanagement, Entscheidungen und Eskalationen, die nicht auf Arbeitsebene gelöst werden können. • Project Leadership Sync: Gremium zum Austausch, zur Informationsweitergabe und zur übergreifenden Abstimmung im EUDI-Wallet-Projekt und -Programm. Entscheidungen können auf der Ebene des nationalen Wallet- Projekts getroffen werden – Entscheidungen auf Programmebene fallen hier nicht in den Geltungsbereich. c) in welcher Frequenz haben sie getagt? Tagungsfrequenz • Lenkungsausschuss (LenkA): Initial monatlich; seit Mitte 2026 aufgrund des gestiegenen Koordinierungsbedarfs auf eine wöchentliche Kadenz erhöht. Diese umfasst kürzere operative Sitzungen pro Woche sowie eine ausgedehnte („große“) Sitzung pro Monat. • Review Board: Initialer Aufsatz in zweiwöchentlicher Taktung; seit Juli 2026 erfolgt eine wöchentliche Abstimmung. • Leadership Sync: Wöchentliche Taktung. Vor Etablierung der heutigen Steuerungsstruktur haben sich im Rahmen des Interministeriellen Ausschusses Digitale Identitäten (IMA DI, zuvor: GovLab DE DI) zwei steuernde Gremien mit der EUDI-Wallet befasst: der Lenkungsausschuss des IMA DI sowie dessen Abstimmungsformat auf Staatssekretärsebene (StS‑Jour‑Fixe), das im Rahmen des Lenkungsausschusses tagte. Beteiligt waren die Häuser BMI (Federführung), BMWK, Bundeskanzleramt, BMDV, BMF und das BSI; weitere nachgeordnete Behörden konnten beratend hinzugezogen werden. Im Zuge der Erweiterung zum IMA DI wurden zudem BMAS, BMG und BMJ fest integriert, sodass dem Ausschuss zuletzt neun Häuser angehörten. Die Leitung lag durchgehend beim BMI. Der Lenkungsausschuss des IMA DI tagte in vierteljährlicher Taktung. 34. In welcher Form waren oder sind die Open Wallet Foundation, deren Beschäftigte, Gremienmitglieder oder Mitgliedsunternehmen an der Konzeption, Entwicklung oder technischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet beteiligt, und Zur besseren Einordnung wird klargestellt, dass es sich bei der Open Wallet Foundation (OWF) um ein Open Source Software-Projekt unter dem Dach der Linux Foundation Europe handelt. Sie entwickelt selbst keine Standards und veröffentlicht keine eigene Wallet, sondern stellt standardbasierte Open- Source-Komponenten bereit, die Dritte zum Bau eigener Wallets nutzen können. Die technischen Standards, auf denen digitale Wallets aufsetzen, werden in Standardisierungsgremien wie der OpenID Foundation entwickelt und sind für die staatliche EUDI-Wallet über den europäischen Architektur- und Referenzrahmen (ARF) sowie die Durchführungsrechtsakte der Kommission unionsrechtlich verbindlich vorgegeben. Die technische und architektonische Ausgestaltung der (deutschen) staatlichen EUDI-Wallet erfolgt durch SPRIND im Auftrag des BMDS, das die finale Entscheidungshoheit innehat. Die OWF als Institution war nicht mit der Konzeption, Entwicklung oder technischen Ausgestaltung der staatlichen EUDI-Wallet beauftragt und traf keine das Projekt betreffenden Entscheidungen. Berührungspunkte zur Arbeit der OWF ergeben sich zwangsläufig daraus, dass im Ökosystem standardbasierte Open-Source-Komponenten aus dem Umfeld der OWF frei nachgenutzt werden können. Dies trifft indes auf jedes standardkonforme Wallet-Projekt in der Europäischen Union zu, das auf der Referenzimplementierung der Europäischen Kommission beruht. a) an welchen Gesprächen, Konsultationen, Arbeitsgruppen oder Entscheidungsprozessen waren sie beteiligt, Die OWF als Institution war an Gesprächen, Konsultationen, Arbeitsgruppen oder Entscheidungsprozessen zur staatlichen EUDI-Wallet nicht als Entscheidungsträgerin beteiligt. Der Architektur- und Konsultationsprozess war und ist öffentlich und steht allen interessierten Akteuren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen offen, einschließlich Mitgliedsunternehmen der OWF. b) welche Vorschläge oder technischen Spezifikationen wurden von ihnen eingebracht, Von der OWF als Institution wurden keine Vorschläge oder technischen Spezifikationen in das nationale EUDI-Wallet-Projekt eingebracht. Die technische Ausgestaltung der staatlichen EUDI-Wallet folgt den unionsrechtlich verbindlichen Vorgaben, u. a. dem ARF sowie den Durchführungsrechtsakten der EU- Kommission und den dort referenzierten offenen Standards, die in Standardisierungsgremien entwickelt werden. c) welche dieser Vorschläge oder Spezifikationen wurden in die Anforderungen oder die technische Architektur der deutschen EUDI-Wallet übernommen, Da die OWF als Institution keine Vorschläge in das Projekt eingebracht hat, wurden auch keine OWF-spezifischen Spezifikationen über die ohnehin verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben hinaus übernommen. Die Anforderungen und die technische Architektur der deutschen EUDI-Wallet richten sich nach dem ARF und den Durchführungsrechtsakten. Soweit im EUDI-Wallet- Ökosystem quelloffene Komponenten aus dem Umfeld der OWF nachgenutzt werden, geschieht dies auf derselben offenen, diskriminierungsfreien Grundlage wie in den übrigen Mitgliedstaaten und bei der Referenzimplementierung der Kommission. d) bestanden oder bestehen Vertrags-, Beratungs- oder sonstige entgeltliche Beziehungen zur Bundesregierung, zur SPRIND oder zu deren Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern, und Die OWF wurde weder von der Bundesregierung noch von der SPRIND mit Leistungen beauftragt. Ein entgeltliches Auftrags-, Beratungs- oder Dienstleistungsverhältnis, das der OWF Einfluss auf Anforderungen, Architektur oder Auswahlentscheidungen der staatlichen EUDI-Wallet einräumen würde, besteht und bestand nicht. Der Bundesregierung sind jedenfalls keine entgeltlichen Beziehungen bekannt, die die Unabhängigkeit der Projektentscheidungen berührt hätten. e) welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden? Interessenkonflikte werden durch unterschiedliche Mechanismen adressiert. Unter Anderem prüft SPRIND alle Projektmitarbeitenden bei ihrer Einstellung und verpflichtet sie, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen. Bisher gab es keine Interessenskonflikte im Projekt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 Kleine Anfrage 21/6866 2023 2024 2025 2026 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Entwick -lung & Technik 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.215.283,95 1.839.001,66 1.877.829,81 2.071.193,59 Architektur & Standards 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 115.174,80 0,00 Datenschutz & Sicherheit 0,00 0,00 41.730,00 83.460,00 166.438,50 138.280,22 103.843,50 128.363,78 41.088,00 190.032,00 0,00 442.869,34 0,00 Recht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 416,50 16.600,50 26.819,10 60.647,66 95.151,76 161.747,75 Projektmanage ment & Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 63.109,66 24.510,04 70.186,20 185.073,77 101.313,63 207.115,81 178.711,23 74.369,80 90.903,37 Kommunikation & Konsultation 0,00 0,00 9.710,40 130.021,25 194.378,33 128.515,17 191.694,66 143.222,43 99.131,10 348.543,70 792.486,10 512.566,73 275.779,89 Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 1. Treffen mit externen Stakeholdern aus der Wirtschaft – chronologisch (2022-2026) Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand 2022 2023 10.08.2023 n. a. GovLabDE Digitale Identitäten und Apple Inc. Vorstellung Digitale Identitäten (eID und EUDI-Wallet) 23.10.2023 ganztägig Privatwirtschaftliche EUDI-Wallet-Betreiber Geschäfts- und Betriebsmodelle für privat betriebene EUDI-Wallets: 26.10.2023 ganztägig BMI/BSI und Apple Inc. Digitale Identifizierung (eID/EUDI- Wallet) 2024 09.01.2024 n. a. T-Systems Potentiale EUDI-Wallet für Deutschland 12.01.2024 n. a. Google & Department of Homeland Security (USA) Vorstellung EUDI-Wallet und Einbindung der eID 10.07.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Grundidee/Prinzipien AG Ecosystem Governance and Operating Models: 01.08.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Ecosystem Governance & Operating Models 15.08.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Beiträge aus der Community zu EGOM 26.08.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Ecosystem Governance & Operating Models 09.09.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Letzte Community- Präsentationen 23.09.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Erste Synthese der Community- Inputs 07.10.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Erstes Operating-Model-Konzept 21.10.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Synthese / Operating-Model- Entwurf 04.11.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Organizational Wallet & Implikationen 18.11.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Value Proposition aus Ökosystem-Perspektive 02.12.2024 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Use Cases im Ökosystem 2025 Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 20.01.2025 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Ecosystem Governance & Operating Models 03.02.2025 n. a. Vertreter Rentenversicherungssektor Working Group Ecosystem Governance Model: Use Cases Rentenversicherungssektor 17.02.2025 n. a. Vertreter Banken- /Finanzsektor Working Group Ecosystem Governance Model: Use Cases Banking-/Finanzsektor 17.03.2025 n. a. Expertinnen/Experten & Unternehmen Working Group Ecosystem Governance Model: Abschlusssitzung Ecosystem Governance 13.05.2025 30 min Gematik Mögliche Use Cases Gesundheitswesen 15.05.2025 60 min Visa Payment mit der EUDI-Wallet 15.05.2025 60 min G+D Vorstellung und Informationen zu EUDI-Wallet 03.06.2025 55 min Visa Payment mit der EUDI-Wallet 04.06.2025 25 min DKB Use Cases EUDI-Wallet Finanzbranche 10.06.2025 30 min Amadeus Vorstellung Projekt & mögliche Einbindung 13.06.2025 60 min DAK Use Cases Krankenversicherung 18.06.2025 30 min Sign8 QTSPs und EUDI-Wallet 20.06.2025 30 min Mastercard Payment mit der EUDI-Wallet 27.06.2025 60 min Datev Use Case SteuerberaterInnen 27.06.2025 60 min Deutsche Post Kennenlernen & Use Cases 27.06.2025 60 min Commerzbank Use Cases Finanzbranche 30.06.2025 30 min gematik Mögliche Use Cases Gesundheitswesen 08.07.2025 60 min A-Trust QTSPs und EUDI-Wallet 09.07.2025 120 min BARMER Use Cases Krankenversicherung 15.07.2025 60 min Verimi Rolle Service Provider 15.07.2025 60 min Nortal Rolle Service Provider 16.07.2025 60 min ARD Use Cases Digitale Plattformen 18.07.2025 30 min diconium Use Cases Automobilbranche 28.07.2025 30 min Deutsche Post Mögliche Use Cases 28.07.2025 60 min VisualVest Vorstellung EUDI-Wallet 19.08.2025 30 min Byte Bayern Roadmap EUDI-Wallet 20.08.2025 30 min govdigital Vorstellung EUDI-Wallet 25.08.2025 45 min Schwarz Vorstellung & Einbindung 16.09.2025 30 min Microsoft Vorstellung & Einbindung 16.09.2025 45 min hvv Vorstellung & Einbindung 16.09.2025 60 min Commerzbank Erfahrungsaustausch LSP Potential 18.09.2025 60 min BARMER Use Cases Krankenversicherung Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 23.09.2025 60 min cambio Kennenlernen & Anwendungsfälle 23.09.2025 60 min Bearing Point Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 24.09.2025 60 min Cantamen Kennenlernen & Anwendungsfälle 07.10.2025 30 min diconium Use Cases Automobilbranche 09.10.2025 60 min Vertreter Gesundheitsbranche Info-Veranstaltung Partner Gesundheitswesen 09.10.2025 60 min Enari Elektronische Sportlerakte (eSA) 09.10.2025 30 min Amadeus Use Cases Luftfahrt 14.10.2025 60 min Mietz Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 22.10.2025 60 min hvv Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 28.10.2025 60 min Deutsche Bahn Use Cases Mobilität 28.10.2025 45 min Commerzbank Use Cases Finanzbranche 06.11.2025 30 min Amadeus Use Cases Luftfahrt 13.11.2025 45 min Stepstone Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 20.11.2025 30 min Deutsche Post Mögliche Use Cases 20.11.2025 30 min Miles Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 28.11.2025 90 min Lufthansa / Amadeus Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 04.12.2025 90 min Stepstone, Schwarz, Dt. Post, hvv, AOK, ARD, Barmer, BNotK, Cantamen, Commerzbank, Datev, DB, DRV, Gematik, GDV, GDW, HS Zittau-Görlitz, ING, Lufthansa, PKV, Vodafone EUDI-Wallet Roundtable BMDS 08.12.2025 60 min Robon eDelivery Einbindung internationaler Service Provider 09.12.2025 120 min diconium Mögliche Teilnahme Sandbox 15.12.2025 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Sandbox Dezember-Kohorte 16.12.2025 60 min KfW Informationen zu Sandbox-Teilnahme 17.12.2025 50 min Famedly Vorstellung & Anwendungsfälle 2026 07.01.2026 30 min Verifiables Mögliche Teilnahme Sandbox 15.01.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Januar Sandbox 22.01.2026 60 min Rewe Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 22.01.2026 20 min Schwarz Digits Mögliche Anwendungsfälle 06.02.2026 60 min Drivers Check Use Cases Mobilität 11.02.2026 45 min ING Vorstellung Sandbox 12.02.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Februar Sandbox 25.02.2026 30 min GDV Mögliche Teilnahme Sandbox 04.03.2026 45 min Govpart DC4EU LSP Feedback Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 05.03.2026 60 min ATOS QEAAs in EUDI-Wallet 06.03.2026 30 min Mastercard Payment EUDI-Wallet 12.03.2026 25 min bcs EUDI-Wallet AG Multimodalität 12.03.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte März Sandbox 12.03.2026 60 min PD Mögliche Anwendungsfälle 16.03.2026 30 min N26 Use Cases Finanzbranche 23.03.2026 30 min T-Systems Vorstellung Sandbox 26.03.2026 30 min S-Bahn Berlin Mögliche Anwendungsfälle 26.03.2026 30 min Telekom MMS Deutschland App – EUDI-Wallet 31.03.2026 45 min MissmoneyPenny Teilnahme Sandbox 31.03.2026 45 min BCG Vorstellung EUDI-Wallet 01.04.2026 60 min Rossmann Use Cases Einzelhandel 01.04.2026 30 min Airbnb Use Cases Gastgewerbe 08.04.2026 55 min E.ON Use Cases Energiewirtschaft 09.04.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte April Sandbox 16.04.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Vorstellung EAA-Funktion Sandbox 29.04.2026 30 min Mobivention Mögliche Anwendungsfälle 29.04.2026 30 min DB Use Cases Mobilität 04.05.2026 30 min Authada Rolle von Service Providern 05.05.2026 30 min Rewe Use Cases Einzelhandel 11.05.2026 30 min Rossmann Use Cases Einzelhandel 11.05.2026 30 min interID Rolle Intermediäre 12.05.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Mai Sandbox 13.05.2026 60 min Signal Iduna Vorstellung EUDI-Wallet 18.05.2026 30 min Adesso Informationen zu EUDI-Wallet 19.05.2026 45 min SCHUFA EUDI-Wallet-Ökosystem / SPRIND meets SCHUFA 20.05.2026 60 min AOK Anwendungsfälle Krankenkassen 26.05.2026 30 min Thieme Use Cases Gesundheitswesen 26.05.2026 60 min MediaMarktSaturn Use Cases MediaMarkt/Saturn 08.06.2026 45 min B. Braun Informationsveranstaltung 09.06.2026 n. a. Technisches Fachpublikum inkl. Verwaltungs-IT Integrationsworkshop für technische Deep-Dives zur EUDI-Wallet (D-Stack) 11.06.2026 120 min GovTech Campus Vorstellung EUDI-Wallet & Sandbox 12.06.2026 120 min Forum ZV (Bundesbank) Vorstellung Sandbox und Ausblick 18.06.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Juni Sandbox 23.06.2026 240 min Banken LSP-Potential Stand der Sandbox 01.07.2026 30 min Hopt-Schuler Austauschtermin EUDI-Wallet Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 2. Treffen mit externen Stakeholdern aus Verbänden – chronologisch (2022-2026) Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand 2022 2023 2024 22.02.2024 60 min Caritasverband Antragsbearbeitung, Dokumentenaustausch, Zugänglichkeit 07.03.2024 60 min Deutscher Bibliothekenverband Persönliche Ausweise (Personalausweis, Kulturpass) 07.03.2024 60 min Deutsches Studierendenwerk (DKSB) Studierendenausweise (grenzüberschreitend) 07.05.2024 60 min LSVD+ (Verband Queere Vielfalt) Ausweispflicht Transgender, „Ergänzungsausweis" 13.05.2024 60 min Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband Barrierefreiheit (EAA), technische Anforderungen 25.06.2024 45 min Bitkom e. V. Verwaltungsdigitalisierung und Digitale Identitäten 03.12.2024 n. a. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Digitale Identitäten & Verbraucherpolitische Bilanz 2025 22.05.2025 180 min GDV Use Cases Versicherungsbranche 30.05.2025 45 min GDW Kennenlernen & Use Cases Wohnwirtschaft 10.06.2025 60 min Bundesnotarkammer Use Cases Bundesnotarkammer 26.06.2025 60 min Bundesnotarkammer Pilotierung Use Case Bundesnotarkammer 14.07.2025 60 min BAGSO Bedürfnisse älterer Menschen 16.07.2025 120 min Bundesnotarkammer Pilotierung Use Case Bundesnotarkammer 17.07.2025 60 min IHK Use Cases Handelskammern 01.08.2025 30 min GDV Vorbereitung Workshop Versicherungsbranche 01.08.2025 45 min Bitkom e. V. Informationen zu EUDI-Wallet 13.08.2025 30 min Bundesverband Carsharing Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung 19.08.2025 60 min Bitkom e. V. Austausch mit QTSPs 15.09.2025 60 min Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Auswirkungen auf Verbraucherschutz 26.09.2025 60 min Buergerservice.org e. V. Erkenntnisse aus nPA/eID 02.10.2025 60 min Bundesarbeitsgemeinschaf t Selbsthilfe e. V. Inklusion Menschen mit Behinderungen 07.10.2025 60 min BAG Wohnungslosenhilfe e. V. Auswirkungen auf Obdachlose Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 08.10.2025 60 min BAGSO Bilanz „DigitalPakt Alter“ (2023–2025) 12.10.2025 120 min BAGSO Digitale Teilhabe älterer Menschen (120 Freiwillige) 16.10.2025 60 min BAGSO Planungstreffen (für 29.10.2025) 17.10.2025 180 min GDV Workshop SPRIND & GDV-AG „eIDAS / EUDI-Wallet" 22.10.2025 45 min Bundesverband dt. Wohnungs- /Immobilienunternehmen Use Case Umzug 27.10.2025 60 min Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO) Zugang Sozialleistungen, Inklusion 28.10.2025 60 min BAGSO Folgetreffen Planung (für 29.10.2025) 28.10.2025 30 min BAGSO Vorstellung Projekt 29.10.2025 n. a. BAGSO (DigitalPaktAlter) Info-Veranstaltung für 120 Freiwillige 30.10.2025 60 min Sparkassenverband Use Cases Finanzbranche 06.11.2025 60 min Deutsches Rotes Kreuz Vorstellung Projekt & Einbindung 20.11.2025 30 min VÖB Vorstellung & Einbindung 19.12.2025 60 min Bitkom e. V. Vorstellung Sandbox EUDI-Wallet 2026 13.01.2026 60 min Zentralwohlfahrtsstelle der Juden i. D. e. V. (ZWST) Zugang Sozialleistungen, Inklusion 13.01.2026 60 min BAGFW, DRK, Der Paritätische Planungstreffen (für 30.01.2026) 22.01.2026 90 min VÖB Vortrag EUDI-Wallet 28.01.2026 30 min DSGV Use Cases Finanzbranche 30.01.2026 n. a. BAGFW (Caritas, DRK, AWO, Paritätischer, ZWST, Diakonie) Info-Veranstaltung Wohlfahrtsverbände 10.02.2026 30 min Bitkom e. V. Use Cases Einzelhandel 11.02.2026 60 min HDE Use Cases Einzelhandel 24.02.2026 90 min Bitkom e. V. Roundtable Wallet-Technologien Versicherungsbranche 03.03.2026 n. a. Verband Internationaler Banken in Deutschland e. V. EUDI-Wallet zur Vereinfachung zentraler Prozesse im Finanzsektor 10.03.2026 30 min Bitkom e. V. DiGA und EUDI-Wallet 23.04.2026 30 min Deutscher Reiseverband Vortrag EUDI-Wallet Reisebranche 23.04.2026 90 min Bitkom e. V. Roundtable Wallet-Technologien Versicherung (Technik) 27.04.2026 60 min BdB eIDAS 2.0: Follow Up ARF, IAs, LSPs 06.05.2026 30 min BiPRO Vorstellung EUDI-Wallet Versicherungssektor 08.05.2026 30 min GdW Vorbesprechung GdW- Wohnzukunftstag Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 12.05.2026 60 min Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V. Vorstellung nationales Projekt & EUDI- Wallet 19.05.2026 30 min GVG e. V. Update zum Stand der EUDI-Wallet 20.05.2026 30 min GDV Austausch aktuelle Punkte (Sandbox, EUDI:ON) 22.05.2026 60 min HDE Austausch zur EUDI-Wallet Mai 2026 60 min BAGSO Digitale Teilhabe älterer Menschen – Follow up 11.06.2026 180 min Wirtschaftsrat der CDU Vorstellung EUDI-Wallet Bundesfachkommission Digitale Transformation 29.06.2026 60 min Deutsche Kreditwirtschaft Austausch zu Rulebooks 03.07.2026 30 min Bitkom e. V. MoU Bitkom e. V. – BMDS 3. Treffen mit externen Stakeholdern aus der Wissenschaft – chronologisch (2022–2026) Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand 2022 2023 2024 2025 2026 17.– 19.02.2026 n. a. TU München Erstkontakt Use Case & Aktivitäten TUM/Bayern 25.02.2026 240 min Hochschule Harz Use Case „Digitale Kurkarte"; Interessengruppe HS/Wissenschaft 23.03.2026 90 min AG Bildungsbereich: Universität Duisburg- Essen, HIS eG, Technische Universtität Graz / CAMPUSonline, HTW Dresden, HSZG 2. Workshop EAA/Immatrikulationsbesch. – Rulebook 27.03.2026 30 min Sciences Po Nancy Bildungsnachweise in EUDI-Wallet 31.03.2026 n. a. AG Bildungsbereich: Universität Duisburg- Essen, Technische Universität Graz, HTW Dresden Widerrufsprozess, BAföG-Bescheinigung, Datenmodell 01.04.2026 n. a. Ruhr-Universität Bochum Initiierung Videocall EUDI-Wallet 07.– 09.04.2026 n. a. AG Bildungsbereich, HTW Dresden 3. EAA-Imma-Workshop; Kickoff Sandbox (09.04.2026) 15.04.2026 120 min KMK + HS: HSZ BW, Universität Freiburg, HSZG/HTW Dresden, Universität Flensburg, Universität Gießen, BundID/EUDI-Wallet Workshop; AG „OZG – Lebenslage Studium" Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 Filmuniversität, Hochschule Harz, Universität Duisburg- Essen; Länderkoordinatoren 16.04.2026 n. a. Sandbox EAA – u. a. Universität zu Köln, CAMPUSonline Start EAA-Erprobung in EUDI-Sandbox 22.04.2026 n. a. Ruhr-Universität Bochum Auftakt-Austausch EUDI-Wallet 20.– 23.04.2026 n. a. Universität Duisburg- Essen Weiteres Vorgehen HISinOne-CM.nrw / EUDI 28.04.2026 n. a. AG Bildungsbereich (Universität Duisburg- Essen u. a.) 4. Workshop Imma/EAA – Rulebook Campus.Connect 04.05.2026 n. a. AG Bildungsbereich (Universität Duisburg- Essen u. a.) EAA-Imma-Treffen (Protokoll) ab 06.05.2026 jew. 60 min EUDI-Education JF – Universität Duisburg- Essen, Technische Universität Graz u. a. Jour fixe (jeden 3. Dienstag) Projektsteuerung 20.05.2026 n. a. FernUniversität Hagen Kontaktaufnahme („Kontakt HIS") 19.– 21.05.2026 n. a. HIS-Nutzertagung (HIS eG + Hochschulen) Austausch mit HIS-Community der Hochschulen 09.06.2026 n. a. SMWK Sachsen Austausch; Hinweis Hochschul-Event 30.06. 10.06.2026 n. a. SMWK Sachsen Liste aktueller Hochschul-Erprobungen Sandbox 15.06.2026 n. a. Universität Duisburg- Essen Sandbox-Pilotierung PID/EAA/ESC 15.06.2026 n. a. Technische Universität München Sandbox-Pilotierung; Closed Beta; Imma- Use-Case 15.06.2026 n. a. Universität zu Köln Sandbox-Pilotierung; CAMPUSonline; Zugänge 15.06.2026 n. a. Technische Universität Berlin Sandbox-Pilotierung; StudentVC; Pilot mit FU Berlin 16.06.2026 jew. 60 min EUDI-Education JF – Universität Duisburg- Essen, TU Graz/CAMPUSonline Projektfortschritt, Aufgabenverteilung 24.06.2026 n. a. Hochschule des Bundes – FB Bundeswehrverwaltung EUDI-Wallet-Sandbox mit HISinOne; Einladung 30.06. 25.06.2026 n. a. HTW Dresden / HSZG / HIS eG / Universität Duisburg-Essen Ausstellung Immatrikulationsbescheinigung als EAA 30.06.2026 90 min Nationales EUDI- Wallet-Projekt „EUDI- Wallet x Academic Sector" Projektupdate; Use Cases Imma (HIS) & Student-ID (FU Berlin) Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 30.06.2026 120 min AG Bildungsbereich: Universität Duisburg- Essen, Techniche Universität Graz/CAMPUSonline, Technische Universität Berlin, Freie Universität Berlin Student Card & ESC – Anforderungssammlung 01.07.2026 n. a. Technische Universität Berlin StudentVC-Test Sandbox; Pilot FU Berlin 02./09.07.20 26 n. a. AG Bildungsbereich: Universität Duisburg- Essen, HTW Dresden Student Card Use Cases & Attribute – Rulebook-Vorbereitung 4. Treffen mit externen Stakeholdern aus Zivilgesellschaft – chronologisch (2022-2026) Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand 2022 2023 01.06.2023 n.a. Digitalpolitische Zivilgesellschaft Round Table GovLabDE Digitale Identitäten 31.07.2023 n. a. Öffentliche Teilnehmende Kick-Off Architektur- & Konsultationsprozess 30.08.2023 n. a. Öffentliche Teilnehmende Identifizierung relevanter Use Cases 2024 08.02.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 1. OOC – erster Architektur-Vorschlag 21.02.2024 60 min Diakonie Unterstützung für Migranten und Flüchtlinge 23.02.2024 60 min Öffentliche Teilnehmende Alltag von Menschen mit Demenz 28.02.2024 60 min Tafel Deutschland Digitalisierung in Deutschland 29.02.2024 60 min HateAid Opfer digitaler Gewalt, Täteridentifizierung 08.03.2024 60 min Deutsche Rheuma-Liga Selbsthilfe/Gesundheitsversorgung 18.03.2024 60 min Stiftung Lesen Digitale Vermittlung, Lesekompetenz 25.03.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 2. OOC – zweiter Architektur-Vorschlag: 26.03.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 3. OOC – Operating Models (Proposal V2) 24.04.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 4. OOC – SPRIND Funke „EUDI-Wallet Prototypes“ 14.05.2024 ganztägig Diverse NGOs (Digitale Gesellschaft, epicenter.works, CCC, Digitalcourage, netzpolitik.org, Superrr, Datenschutz-Workshop für EUDI-Wallets Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 Stiftung Datenschutz, HateAid) 11.06.2024 60 min Deutsche Aidshilfe Diskriminierung / Stigmatisierung 14.06.2024 60 min Verbraucherzentrale Recht auf Pseudonymität 25.06.2024 60 min Deutscher Kinderschutzbund Kind- / altersgerechte Gestaltung 15.07.2024 60 min Offene Petition Niederschwellige politische Teilhabe 17.07.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: OOC – SD-JWT / SD-JWT VC 31.07.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: OOC – OpenID for Verifiable Presentations 14.08.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: OOC – SD-JWT VC 28.08.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: OOC – eIDAS 2.0 Implementing Act 09.10.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 10. OOC – Projektupdate / PID-Optionen 16.10.2024 90 min BLZ Bayern Projektvorstellung im Rahmen der Webtalkreihe „BLZ: Demokratie im Gespräch“ 23.10.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 11. OOC – Revocation (Token Status List) 06.11.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 12. OOC – Product Vision & Value Proposition 08.11.2024 60 min Staatenlos Ausgrenzung staatenloser Personen 20.11.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 13. OOC – ISO-Spezifikationen 04.12.2024 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 14. OOC – 4 Jahre SDI / Lessons Learned 2025 22.01.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 15. OOC – Relying Party Authentication 29.01.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 16. OOC – Relying Party Authentication 05.02.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 17. OOC – Pseudonyms 19.02.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 18. OOC – Relying Party Authorization 19.03.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 19. OOC – Wallet Revocation 16.04.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 20. OOC – Self asserted data 14.05.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 21. OOC – Value Proposition testing: 16.06.2025 n. a. Epicenter.works eIDAS-Monitor-Konzeptpapier 24.06.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 22. OOC – Funke Challenge team presentations Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 Juli 25 60 min Agora Digitale Transformation / Mastodon Bedarfe der Zivilgesellschaft zum Fediverse 30.07.2025 n. a. Epicenter.works Austausch über eIDAS Monitor und EMP 04.09.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 23. OOC – Experience the wallet & architecture 12.09.2025 60 min Stiftung Digitale Chancen (SDC) Teilhabe, kinder-/jugendfreundlicher Zugang 15.09.2025 60 min Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Zugang zu Sozialleistungen, Inklusion 02.10.2025 60 min GMK Kinder-/jugendgerechter Zugang, Jugendpolitik 08.10.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 24. OOC – QES in EUDI-Wallets 14.10.2025 60 min epicenter.works „Schutz der Souveränität der Nutzer" (Funke-Konferenz) 17.11.2025 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 25. OOC – Rolling Out an Ecosystem from Scratch 24.11.2025 n. a. Stiftung Digitale Chancen Planungstreffen (für 11.12.2025) 11.12.2025 90 min Stiftung Digitale Chancen – SDC-Beirat Info-Veranstaltung zur EUDI-Wallet 2026 19.01.2026 60 min Aktivistische Vertretende Geschlechtervielfalt Inklusion trans-, inter-, nicht-binärer Personen 13.01.2026 120 min ZWST Marginalisierte Gruppen – Zugang (User- Flows) 26.02.2026 120 min BMAS / Begleitgremium BMAS (Sozialheldinnen und -helden) Digitaler Schwerbehindertenausweis / Inklusion 27.03.2026 60 min Epicenter.works Rolle des Intermediärs im EUDI-Wallet- Ökosystem 07.04.2026 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 26. OOC – Experience Trust Part 1 April 2026 60 min Beirat Bundesinitiative Barrierefreiheit 7. Sitzung des Beirats April 2026 120 min BMAS / (Sozialheldinnen und - helden) Vorstellung User-Flows Wallet- Einrichtung 20.04.2026 n. a. Epicenter.works Digital Identity Ecosystem Monitor (WhoIdentifies.me) 23.04.2026 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 27. OOC – Experience Trust Part 2 18.05.2026 240 min Re:publica (u. a. DRK) EUDI-Wallet / Barrierefreiheit 11.06.2026 90 min Öffentliche Teilnehmende Open Online Consultation: 28. OOC – Intermediaries in the EUDI- Wallet ecosystem 01.06.2026 300 min Stiftung Digitale Chancen Beiratssitzung SDC und Jugendschutz Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866 25.06.2026 30 min OpenPetition Pitch & Match Briefing für EUDI:ON 25.06.2026 60 min Stiftung Digitale Chancen EUDI:ON Briefing 25.06.2026 60 min OpenPetition, Stiftung Digitale Chancen, DRK EUDI:ON Pitch & Match 25.06.2026 60 min Stiftung Digitale Chancen EUDI:ON Vortrag (Paneldiskussion) Juli 2026 60 min Deutschland sicher im Netz Sicherer & souveräner Umgang mit der digitalen Welt

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