Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der deutschen EU Digital Identity Wallet
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Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der deutschen EU Digital Identity Wallet
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6866
21. Wahlperiode 06.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Jeanne
Dillschneider, Dr. Anna Lührmann, Lukas Benner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der
deutschen EU Digital Identity Wallet
Die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll Bürgerinnen und Bürgern
künftig ermöglichen, sich europaweit digital auszuweisen und persönliche
Nachweise sicher, selbstbestimmt und grenzüberschreitend zu verwenden. Sie
ist damit ein zentrales Vorhaben für die Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung. Voraussetzung für ihre Akzeptanz sind nach Auffassung der
Fragestellenden ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz, eine einfache und
barrierefreie Nutzung sowie transparente organisatorische Verfahren.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die deutsche EUDI-Wallet zum 2.
Januar 2027 bereitstellen zu wollen. Aktuelle Medienberichte und Äußerungen von
Projektbeteiligten werfen jedoch vielfältige Fragen zum konkreten Zeitplan,
zum Funktionsumfang, zur technischen Architektur und zur Steuerung des
Projekts auf (www.tagesspiegel.de/politik/verzogerungen-bei-digitaler-
brieftaschewildbergers-leute-steuern-prestigeprojekt-ins-chaos-15692691.html). Demnach
bestünden unter anderem Unsicherheiten hinsichtlich der rechtzeitigen
Bereitstellung zentraler Funktionen, der verwendeten technischen Standards sowie
möglicher Interessenkonflikte bei der Projektsteuerung und Auftragsvergabe.
Insgesamt bleibt intransparent, welche Auswirkungen sich derzeit
abzeichnende Verzögerungen auf die europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und
auf weitere Vorhaben der digitalen Verwaltung haben, wie beispielsweise die
Bereitstellung der sogenannten Deutschland-App.
Aus Sicht der Fragestellenden muss die Bundesregierung Sorge tragen, dass
sich ein Scheitern wie bei der App „ID Wallet“ des digitalen Führerscheins und
anderer E‑Government-Vorhaben der vergangenen Jahre nicht wiederholt, um
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierungsfähigkeit des
Staates nicht zu untergraben (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fuehrerschein-di
gital-id-wallet-1.5425432). Angesichts der zentralen Bedeutung der EUDI-
Wallet für einen modernen, nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen
digitalen Staat ist aus Sicht der Fragestellenden daher umfassende Transparenz über
den aktuellen Projektstand, bestehende Risiken, Zuständigkeiten und die
weiteren Umsetzungsschritte erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung unverändert an dem Ziel fest, die staatlich
bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 für Bürgerinnen
und Bürger in Betrieb zu nehmen, und wie bewertet sie gegenwärtig das
Risiko, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann?
2. Welche verbindlichen Meilensteine und Fristen wurden seit Beginn der
Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet festgelegt, welche davon wurden
jeweils fristgerecht erreicht, welche wurden verschoben, und aus welchen
Gründen erfolgten die jeweiligen Verschiebungen?
3. Welche konkreten Funktionen und Nachweise sollen am 2. Januar 2027
tatsächlich zur Verfügung stehen, und welche ursprünglich für den Start
vorgesehenen Funktionen werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich
noch nicht verfügbar sein?
4. Zu welchem Zeitpunkt sollen nach derzeitiger Planung insbesondere
a) qualifizierte elektronische Signaturen,
b) die Verwendung von Pseudonymen,
c) die Autorisierung von Zahlungen,
d) der digitale Führerschein,
e) Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise,
f) elektronische Gesundheits- oder Versicherungsnachweise,
g) Vollmachten und Mandate, eine natürliche oder juristische Person zu
vertreten, und
h) behördliche Genehmigungen und Lizenzen
über die deutsche EUDI-Wallet nutzbar sein?
5. Wird die deutsche EUDI-Wallet zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen
Bereitstellung sämtliche nach der Verordnung (EU) 2024/1183 und den
dazugehörigen Durchführungsrechtsakten erforderlichen Funktionen und
Anforderungen erfüllen, und wenn nein,
a) welche Anforderungen werden noch nicht erfüllt,
b) aus welchen Gründen,
c) welche rechtlichen und praktischen Folgen ergeben sich daraus, und
d) bis wann werden die erforderlichen Funktionen jeweils den
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen?
6. In welcher Form und in welchem Umfang werden die Umsetzung
folgender Projekte mit der Umsetzung der EUDI-Wallet in Deutschland durch
die Bundesregierung konzeptionell und praktisch berücksichtigt
a) Errichtung des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) im
Rahmen der SDG (Single Digital Gateway)-Verordnung;
b) Erarbeitung der föderalen Zielarchitektur für Postfach- und
Kommunikationslösungen (ZaPuK);
c) Einführung des digitalen Euros;
d) Einführung der EU-Brieftaschen für Unternehmen?
7. Steht aus Sicht der Bundesregierung durch etwaige Verspätungen bei der
Bereitstellung der EUDI-Wallet auch der bisher anvisierte Starttermin der
„Deutschland-App“ infrage, und wenn ja, mit wie vielen Wochen bzw.
Monaten der verzögerten Bereitstellung rechnet die Bundesregierung
bisher?
8. Welche konkreten Auswirkungen hätte eine Verzögerung oder zunächst
nur eingeschränkte Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet auf andere
geplante Digitalisierungsvorhaben des Bundes, insbesondere auf die
angekündigte Deutschland-App, und
a) welche Funktionen der Deutschland-App oder anderer
Digitalisierungsvorhaben setzen die rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit
der deutschen EUDI-Wallet voraus,
b) welche zeitlichen und, technischen Abhängigkeiten bestehen zwischen
diesen Vorhaben,
c) welche Zeitpläne und vorgesehenen Funktionsumfänge müssten bei
einer Verzögerung der deutschen EUDI-Wallet angepasst werden?
9. Wird zum geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027
Zero-Knowledge-Proof oder ein vergleichbares kryptografisches
Verfahren einsatzbereit sein, und wenn nein,
a) welches technische Verfahren soll stattdessen verwendet werden,
b) welche personenbezogenen Daten werden bei diesem Verfahren an die
vertrauenden Beteiligten (Relying Parties) übermittelt,
c) können die übermittelten Daten von diesen Beteiligten gespeichert,
mit anderen Daten verknüpft oder weiterverarbeitet werden, und
d) zu welchem Zeitpunkt soll ein Zero-Knowledge-Proof oder ein
vergleichbar datensparsames kryptografisches Verfahren zur Verfügung
stehen?
10. Welche personenbezogenen Daten, Identitätsdaten, Nachweise sowie
Protokoll-, Diagnose- und Metadaten sollen bei der Nutzung der
deutschen EUDI-Wallet gespeichert oder verarbeitet werden, aufgeschlüsselt
danach, welche Daten
a) unmittelbar auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer,
b) in zentralen oder dezentralen Hintergrundsystemen des Bundes, der
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) oder beauftragter
Dritter,
c) bei den Ausstellerinnen und Ausstellern der jeweiligen Nachweise und
d) bei den vertrauenden Beteiligten
gespeichert oder verarbeitet werden, und welche jeweiligen Speicher- und
Löschfristen sind vorgesehen?
11. Bei welchen der für die deutsche EUDI-Wallet geplanten
Anwendungsfällen ist eine Klarnamenabfrage vorgesehen, und auf welcher jeweiligen
gesetzlichen Grundlage beruht dies?
12. Artikel 5a Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1183 sieht vor, dass
vertrauende Beteiligte die Nutzung von Pseudonymen nicht verweigern
dürfen, sofern eine Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, durch
welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wird
sichergestellt, dass vertrauende Beteiligte bzw. das System nicht zwischen einer
Klarnamen- und einer Pseudonymnutzung unterscheiden können, sodass
dieses Recht nicht durch eine faktische Diskriminierung pseudonym
auftretender Nutzerinnen und Nutzer unterlaufen wird?
13. Ist vorgesehen, in der deutschen EUDI-Wallet ein biometrisches Lichtbild
oder andere biometrische Daten zu speichern oder zu verarbeiten, und
wenn ja,
a) für welche Anwendungsfälle,
b) an welchem technischen Speicherort,
c) auf welcher Rechtsgrundlage, und
d) mit welchen Zugriffsmöglichkeiten für Dritte?
14. Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen auf
europäischer Ebene zur verpflichtenden Aufnahme biometrischer Lichtbilder
in die EUDI-Wallet zu welchem Zeitpunkt vertreten, und aus welchen
Gründen hat sie ihre Position gegebenenfalls geändert?
15. Wie soll das Register der vertrauenden Beteiligten ausgestaltet werden,
und
a) welche Angaben müssen Beteiligte für die Registrierung abseits von
Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nummer 910/2024 machen,
b) wird vor der Registrierung geprüft, zu welchen konkreten Zwecken
ein Dienst welche personenbezogenen Daten und Attribute über die
deutsche EUDI-Wallet abfragen möchte,
c) wird geprüft, ob die angeforderten Daten und Attribute für den
jeweiligen Zweck erforderlich und verhältnismäßig sind, und wenn ja, nach
welchen Kriterien,
d) welche Maßnahmen werden getroffen, sofern die Anforderung von
bestimmten Daten nicht erforderlich und verhältnismäßig ist,
e) welche Kontrollen erfolgen vor der Registrierung und welche
nachträglich oder kontinuierlich, und
f) aufgrund welcher konkreten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe
abseits unzureichender Angaben nach Artikel 5b Absatz 2 der
Verordnung (EU) Nummer 910/2024 könnte eine Registrierung verweigert,
ausgesetzt oder entzogen werden?
16. Hat die Bundesregierung in ihrem Zeitplan vorgesehen, dass vor dem
geplanten Start eine vollständige datenschutzrechtliche Bewertung der
konkreten technischen Ausgestaltung einschließlich einer
Datenschutzfolgenabschätzung und einer Bewertung durch die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vorliegt, und wenn ja,
welchen Zeitraum räumt sie der Prüfung ein?
17. Wie bewertet die Bundesregierung Datenmissbrauchsrisiken in der
Verwendung signierter Daten gegenüber dem Einsatz authentifizierter Kanäle
(vgl. zu diesen Alternativen www.vzbv.de/sites/default/files/2025-02/vzb
v-Gutachten%20zur%20Architektur%20der%20EUDI-Wallet.pdf), wie
stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Risiken bei der Nutzung
signierter Daten im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet vermieden oder
zumindest reduziert werden, und ist eine Beschränkung der Nutzung
signierter Daten auf bestimmte Anwendungsfälle vorgesehen und wenn ja,
welche?
18. Sieht der Zeitplan der Bundesregierung vor, dass vor dem geplanten Start
der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027
a) die Technische Richtlinie BSI TR‑03189 des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ihrer für die deutsche EUDI-
Wallet maßgeblichen Fassung vorliegt,
b) die Übereinstimmung der konkreten technischen Ausgestaltung der
deutschen EUDI-Wallet mit dieser Technischen Richtlinie vollständig
geprüft wurde und
c) eine abschließende Sicherheitsbewertung des BSI vorliegt, und falls
eine oder mehrere dieser Voraussetzungen zum geplanten Start nicht
erfüllt sein werden,
d) welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus,
e) unter welchen Voraussetzungen hält sie eine Inbetriebnahme dennoch
für vertretbar,
f) welche Einschränkungen des Betriebs oder des Funktionsumfangs
wären in diesem Fall vorgesehen, und
g) welche Stelle trifft die abschließende Entscheidung über die
Inbetriebnahme?
19. Welche internen oder externen Sicherheits- und Datenschutzbedenken
hinsichtlich der Architektur der deutschen EUDI-Wallet wurden seit
Projektbeginn gegenüber der Bundesregierung, der SPRIND, der BfDI oder dem
BSI geäußert, und wie wurden diese jeweils bewertet, dokumentiert und
im Projekt berücksichtigt?
20. Auf welchen Betriebssystemen und Gerätetypen soll die staatlich
bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet zum geplanten Start am 2. Januar 2027
nutzbar sein, und
a) ist vorgesehen, die Wallet zunächst ausschließlich für Geräte mit den
Betriebssystemen Android und iOS anzubieten,
b) welche Mindestanforderungen gelten jeweils hinsichtlich
Betriebssystemversion, Hardware und Sicherheitskomponenten,
c) wie viele in Deutschland genutzte mobile Endgeräte werden diese
Voraussetzungen nach Schätzung der Bundesregierung nicht erfüllen,
d) welche Nutzungsmöglichkeiten werden für Personen geschaffen, die
kein kompatibles Smartphone, kein Gerät mit Android oder iOS oder
überhaupt kein eigenes mobiles Endgerät besitzen, und
e) ist eine Nutzung über andere Betriebssysteme, Desktopgeräte,
Hardware-Wallets oder durch eine alternative staatliche Lösung
geplant?
21. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die digitale Souveränität
Deutschlands und Europas die Abhängigkeit der Nutzung einer zentralen
staatlichen digitalen Infrastruktur von mobilen Betriebssystemen, App-
Stores, Sicherheitskomponenten und technischen Vorgaben
außereuropäischer Unternehmen, und
a) welche konkreten Abhängigkeiten von Apple, Google und weiteren
außereuropäischen Anbietern bestehen bei Entwicklung, Verbreitung,
Betrieb und Aktualisierung der deutschen EUDI-Wallet,
b) welche Auswirkungen hätten eine Sperrung, verzögerte Freigabe oder
Änderung der Geschäfts- und Zugangsbedingungen der jeweiligen
App-Stores oder Betriebssystemanbieter,
c) welche technischen und vertraglichen Vorkehrungen bestehen, um
einen dauerhaften und diskriminierungsfreien Zugang zur Wallet
sicherzustellen,
d) welche Alternativen zu den App-Stores von Apple und Google werden
geprüft, und
e) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese
Abhängigkeiten mittel- und langfristig zu reduzieren?
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Nutzung der deutschen
EUDI-Wallet entsprechend den europarechtlichen Vorgaben freiwillig
bleibt und Personen, die die Wallet nicht nutzen können oder möchten,
keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen, und
a) welche alternativen digitalen und nicht digitalen Zugangswege werden
für diese Dienstleistungen dauerhaft vorgehalten,
b) wie wird verhindert, dass die Nutzung der Wallet durch längere
Bearbeitungszeiten, zusätzliche Kosten oder einen eingeschränkten
Funktionsumfang alternativer Zugangswege faktisch verpflichtend wird,
c) an welche Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn
ihnen eine Leistung wegen der Nichtnutzung der EUDI-Wallet
verweigert oder erschwert wird?
23. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stand-Alone-Anwendung
zur Altersverifikation (sogenannte Mini-Wallet), und wenn ja, wie sieht
hierfür der konkrete Zeitplan aus?
24. Welche Haushaltsmittel sind seit Beginn des Projekts in die Entwicklung
der deutschen EUDI-Wallet geflossen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr
und nach
a) Personalkosten,
b) externen Dienstleistungen und Beratung,
c) IT-Infrastruktur und Cloud-Diensten,
d) technischer Entwicklung,
e) Konsultations- und Beteiligungsverfahren,
f) Standardisierung und internationaler Gremienarbeit,
g) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, sowie
h) sonstigen?
25. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis zur
erstmaligen Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet und bis zur Bereitstellung
des vollständigen vorgesehenen Funktionsumfangs?
26. Wie viele Personen waren seit Beginn des Projekts bei der SPRIND mit
der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet befasst, aufgeschlüsselt nach
Quartal, Vollzeitäquivalenten und den Tätigkeitsbereichen Entwicklung
und Technik, Architektur und Standards, Datenschutz und Sicherheit,
Recht, Projektmanagement und Verwaltung sowie Kommunikation und
Konsultation unterschieden nach
a) fest angestelltem SPRIND-Personal,
b) externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern und Beraterinnen und
Beratern?
27. Wurden durch das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung seit seiner Übernahme der Zuständigkeit Änderungen an der
Projektstruktur, der Aufgabenverteilung, der Projektsteuerung oder den
beteiligten Akteuren vorgenommen, und wenn ja,
a) welche Änderungen,
b) zu welchem Zeitpunkt,
c) aus welchen Gründen, und
d) mit welchen Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und technische
Architektur?
28. Nach welchen Kriterien und Kompetenzprofilen wurde die Jury des
SPRIND-Funke-Wettbewerbs zur EUDI-Wallet besetzt, und
a) welche beruflichen, geschäftlichen oder ehrenamtlichen Verbindungen
von Jurymitgliedern zu Wettbewerbsteilnehmenden, deren
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern, der Open Wallet Foundation,
waren der Bundesregierung oder der SPRIND bekannt,
b) wie wurden mögliche Interessenkonflikte geprüft und dokumentiert,
und
c) welche Befangenheits- oder Ausschlussregelungen kamen zur
Anwendung?
29. Welche förmlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen traf die Jury
des SPRIND-Funke-Wettbewerbs in den einzelnen Wettbewerbsstufen,
wie lauteten die jeweiligen aggregierten Abstimmungsergebnisse, und in
welchen Fällen nahmen Jurymitglieder aufgrund möglicher Befangenheit
nicht an Beratung oder Abstimmung teil?
30. Waren Jurymitglieder bzw. an der Bewertung beteiligte Personen zugleich
als Referentinnen bzw. Referenten auf Konferenzen vertreten, auf denen
auch Funke-Teilnehmende bzw. deren Produkte vorgestellt wurden, und
gab es gemeinsame öffentliche Auftritte von Mitgliedern des SPRIND-
Wallet-Teams mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die
zugleich Funke-Teilnehmende oder deren Zulieferer waren (z. B. im Bereich
Hardware-Sicherheitstoken, wenn ja, bitte mit Datum, Anlass und
beteiligten Personen/Unternehmen auflisten)?
31. Welche Treffen fanden seit 2022 auf Leitungs-, Arbeits- oder
Projektebene mit externen Stakeholdern aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft zur EUDI-Wallet statt, jeweils aufgeschlüsselt nach
Datum, beteiligten Organisationen, Gegenstand und Dauer des Treffens?
32. Ist der Bundesregierung die vom Chaos Computer Club (CCC) und von
einzelnen IT-Sicherheitsexpertinnen und IT-Sicherheitsexperten öffentlich
geäußerte Kritik an der technischen und organisatorischen Ausgestaltung
der deutschen EUDI-Wallet bekannt, insbesondere die von Bianca Kastl
auf dem 39. Chaos Communication Congress dargestellten möglichen
strukturellen Parallelen zu Sicherheitsproblemen anderer staatlicher
Digitalisierungsprojekte, und
a) wie bewertet die Bundesregierung diese Kritik, und was hat sie
konkret unternommen, um diese zu entkräften,
b) welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die Entwicklung,
Sicherheitsarchitektur und Projektsteuerung der deutschen EUDI-Wallet
gezogen,
c) welche offiziellen Gespräche oder sonstigen Austauschformate zur
deutschen EUDI-Wallet fanden seit Projektbeginn zwischen der
Bundesregierung, der SPRIND oder dem BSI und dem Chaos Computer
Club statt?
33. Welche Gremien, insbesondere Lenkungsausschüsse, Expertenräte und
Steuerungsgruppen, haben sich seit der Anhörung des Ausschusses für
Digitales im Jahr 2022 mit der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet
befasst, und
a) wie setzen sich diese Gremien jeweils zusammen,
b) welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben sie,
c) in welcher Frequenz haben sie getagt?
34. In welcher Form waren oder sind die Open Wallet Foundation, deren
Beschäftigte, Gremienmitglieder oder Mitgliedsunternehmen an der
Konzeption, Entwicklung oder technischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-
Wallet beteiligt, und
a) an welchen Gesprächen, Konsultationen, Arbeitsgruppen oder
Entscheidungsprozessen waren sie beteiligt,
b) welche Vorschläge oder technischen Spezifikationen wurden von
ihnen eingebracht,
c) welche dieser Vorschläge oder Spezifikationen wurden in die
Anforderungen oder die technische Architektur der deutschen EUDI-Wallet
übernommen,
d) bestanden oder bestehen Vertrags-, Beratungs- oder sonstige
entgeltliche Beziehungen zur Bundesregierung, zur SPRIND oder zu deren
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern, und
e) welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche
Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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