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Rede von Axel Müller (CDU/CSU) – Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten

dip / rede 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 103. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 33a bis 33c: Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten.

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Rede von Axel Müller (CDU/CSU) – Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die drei Anträge von Linken und Grünen eingehe, ein paar grundsätzliche Gedanken: Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule unseres Sozialstaates. Sie steht neben Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Sie hat die Pflege von einem rein privaten Risiko zu einer solidarisch getragenen Aufgabe gemacht. Das war und ist ein großer Erfolg. Doch wir müssen heute offen sagen: Dieses System, das 30 Jahre funktioniert hat, gerät zunehmend unter Druck. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit Einführung dieser Pflegeversicherung von 1,5 Millionen auf 6 Millionen Menschen gestiegen. Die jährlichen Ausgaben liegen inzwischen bei 75 Milliarden Euro, statt einst 10 Milliarden Euro. Gründe dafür sind die demografische Entwicklung – mehr ältere, hochaltrige Menschen –, aber auch die Leistungsausweitungen seit der Pflegereform von 2017. Damals wurden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Erstmals wurden kognitive und demenzielle Einschränkungen umfassender berücksichtigt. Das war inhaltlich richtig, hat aber die Ausgaben erheblich erhöht. Die Frage ist nun: Wie beantworten wir diese Schieflage? – Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geben darauf im Kern dieselbe Antwort: mehr Leistungen, mehr Umverteilung und eine Abkehr vom bisherigen Finanzierungsmodell. Insbesondere Die Linke will das Teilkaskoprinzip aufgeben und die Pflegeversicherung in Richtung einer Vollkaskoversicherung entwickeln. Sie stellen damit gleich die Systemfrage, indem Sie eine Auflösung der privaten Pflegeversicherung und eine Zusammenlegung mit der gesetzlichen Pflegeversicherung fordern. Das halte ich für einen falschen Weg. Die Pflegeversicherung wurde bewusst als Teilkaskomodell angelegt, um die Beiträge dauerhaft beherrschbar zu halten. Eine Vollkaskoversicherung würde die Ausgaben dynamisch und erheblich steigern, deutlich schneller, als die vorgeschlagenen Einnahmemaßnahmen dies ausgleichen könnten. Wir würden damit erheblich an der Beitragsspirale weiterdrehen. Und eine Beitragsbemessungsgrenze von 15 000 Euro, die Sie vorschlagen, würde die Leistungsträger unserer Gesellschaft schlichtweg erdrosseln. Dahinter steckt offenbar auch die Vorstellung, man könne damit auf die Rücklagen der privaten Pflegeversicherung zurückgreifen. Aber die Rückstellungen der privaten Versicherer sind – losgelöst von den Fragen des Eigentums- und Vertrauensschutzes – jedenfalls keine staatliche Reservekasse. Und Sie übersehen beispielsweise auch die Bedeutung der Beihilfe für die gute Finanzlage dieser Versicherer. Wir brauchen also keinen Systembruch, und wir brauchen keine Debatte über die Abschaffung der privaten Pflegeversicherung. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung, um die Erfolgsgeschichte, die ich beschrieben habe, für die Zukunft fortzuschreiben. Genau darauf zielt im Übrigen auch das Pflegeneuordnungsgesetz ab, das wir in der nächsten Sitzungswoche hier erstmals beraten werden. Es ist kein radikales Umbauprogramm, sondern ein Paket aus notwendigen Sofortmaßnahmen und strukturellen Verbesserungen. Es enthält Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, von der ich mir, ehrlich gesagt, mehr erhofft hatte. Auf der Einnahmenseite haben wir die Beitragsbemessungsgrenze moderat erhöht. Damit tragen höhere Einkommen stärker zur Finanzierung bei. Das ist also ganz in Ihrem Sinne. Wir erhöhen den Kinderlosenzuschlag um 0,3 Prozentpunkte, und wir stellen die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine stabilere Grundlage, ohne den allgemeinen Beitragssatz zu erhöhen. Gleichzeitig schützen wir eine Gruppe, auf die unser Pflegesystem existenziell angewiesen ist: die pflegenden Angehörigen. 86 Prozent der Menschen werden zu Hause gepflegt. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige wollen wir unangetastet lassen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, wofür ich dem Minister sehr dankbar bin. Aber das Pflegeneuordnungsgesetz ist mehr als eine Finanzreform. Es stärkt Prävention und Rehabilitation – ähnlich manchen Überlegungen der Grünen. Künftig soll es einen Pflegecheck ab dem 60. Lebensjahr geben. Es soll der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gelten; denn Pflegebedürftigkeit ist nicht immer unausweichlich. Oft lässt sich der Eintritt in die Pflegebedürftigkeit hinauszögern, eventuell der Grad verbessern oder eine Versorgung zu Hause länger sichern. Auch das Sozialraumbudget ist ein richtiger Ansatz. Es fördert Unterstützung im Alltag, etwa im Quartier, in der Nachbarschaft oder durch kommunale Strukturen. Ziel muss es sein, Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben lassen zu können. Zu Hause vor ambulant vor stationär: Das ist nicht nur menschlich richtig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Aber das merkt man ja auch an den vielen Zuschriften zum Pflegeneuordnungsgesetz, die uns täglich erreichen. Das Gesetz ist noch nicht die Antwort auf alle offenen Fragen. Deshalb hat Minister Linnemann eine unabhängige Kommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die weitere Entwicklung vorlegen soll. Wir gehen damit den Weg der kontrollierten Schritte weiter: erst Stabilisierung, dann strukturelle Reform, dann wesentliche Verbesserungen. Abschließend: Mit radikalen Systemwechseln kann man keine Menschen gewinnen. Sie überfordern sie. Was die Menschen brauchen, sind verlässliche Leistungen, bezahlbare Beiträge und die Sicherheit, dass die Erfolgsgeschichte der Pflegeversicherung auch in 10, 20, 30 Jahren –

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