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Rede von Claudia Moll (SPD) – Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten

dip / rede 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 103. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 33a bis 33c: Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten.

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Rede von Claudia Moll (SPD) – Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten Guten Morgen zusammen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Anträge zur Zukunft der Pflegeversicherung liegen heute vor. Alle drei sprechen Probleme an, die wir in der Tat lösen müssen. Die Eigenanteile steigen, die Pflegeversicherung steht finanziell unter enormem Druck, und die Menschen, die jeden Tag Pflege leisten, brauchen dringend mehr Unterstützung. Darüber besteht weitgehend Einigkeit. Aber es reicht nicht, zu sagen, was alles besser werden soll. Wir müssen auch beantworten, wie wir es finanzieren und wie wir es tatsächlich umsetzen. Die Linke fordert eine Pflegebürgervollversicherung. Künftig sollen sämtliche pflegebedingten Kosten von der Versicherung übernommen werden. Ich kann dieses Anliegen gut nachvollziehen. Pflegebedürftigkeit führt leider viel zu häufig dazu, dass Menschen ihre gesamten Ersparnisse verlieren oder auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das ist nicht nur demütigend, sondern auch eine starke Belastung für unsere kommunalen Haushalte. Die Linke will die Beitragsbemessungsgrenze dazu massiv anheben, weitere Einkommensarten einbeziehen und die private Pflegeversicherung vollständig in die soziale Pflegeversicherung überführen. Das sind konkrete Finanzierungsvorschläge. Natürlich brauchen wir eine breitere und gerechtere Einnahmebasis. Aber eine breitere Einnahmebasis darf eben auch kein Blankoscheck für die Ausgabenseite sein. Eine Regierungskoalition ist gut beraten, solche Auswirkungen zu berücksichtigen. Eine Vollversicherung könnte die pflegebedingten Eigenanteile für viele Menschen zwar eventuell erheblich senken – das ist zunächst mal auch ein berechtigtes Anliegen –, aber die Kosten verschwinden nicht, nur weil künftig die Pflegeversicherung die Rechnung übernimmt. Sie müssen dann von der Versichertengemeinschaft finanziert werden. Mit einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und steigenden Pflegekosten wird auch diese Rechnung größer. Deshalb müssen wir zwei Dinge zusammenbringen: Wir wollen die Pflegebedürftigen finanziell entlasten, aber wir müssen gleichzeitig sicherstellen, dass die Pflegeversicherung langfristig bezahlbar bleibt und Beschäftigte und Arbeitgeber nicht immer stärker belastet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen fordern in ihrem Antrag mehr Prävention, bessere Rehabilitation, mehr Digitalisierung und eine stärkere Versorgung vor Ort. Da liegen wir in vielen Fragen sehr nah beieinander. Natürlich ist es sinnvoller, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern, als später allein die Folgen zu finanzieren. Und natürlich müssen wir die Kompetenzen der Pflegefachkräfte stärker nutzen und die Menschen besser durch unser Versorgungssystem begleiten. Aber Prävention ist keine sichere Gegenfinanzierung für die Ausgaben des kommenden Jahres. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen angemessen aus Steuermitteln finanziert werden. Dafür setzen wir Sozialdemokraten uns auch ein. Und ich betone es immer wieder: Auch die Länder müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Denn wer heute in einem Pflegeheim lebt, bezahlt nicht nur für die Pflege, sondern auch erhebliche Investitionskosten. Für die Finanzierung der pflegerischen Infrastruktur stehen die Länder in der Verantwortung. Wenn sie das nicht machen, landen die Kosten bei den Pflegebedürftigen. Wer die Menschen im Pflegeheim finanziell entlasten will, muss deshalb auch hier ansetzen, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Damit komme ich zum zweiten Antrag der Linken. Er trägt den Titel: „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“. Dazu liegt uns heute die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor, den Antrag abzulehnen, und wir werden dieser Empfehlung folgen. Unser Nein zu diesem Antrag ist aber kein Ja zu Leistungskürzungen. Wir haben bereits erhebliche Verschlechterungen aus dem ursprünglichen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes verhindert: Die geplante Halbierung des Pflegegeldes zu Beginn der Pflegebedürftigkeit ist vom Tisch, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten, und auch die vorgesehenen Kürzungen bei den gestaffelten Zuschlägen zu den Pflegeheimkosten haben wir verhindert. Aber wir dürfen uns auf diesen Erfolgen nicht ausruhen. Auch nach dem Kabinettsbeschluss bleibt eine erhebliche Lücke in der Finanzierung. Zugleich muss verhindert werden, dass durch die neue Budgetsystematik funktionierende Versorgungsstrukturen gefährdet werden und dass die Unterstützung tatsächlich auch genutzt werden kann, auch und besonders in strukturschwachen Regionen, auch und ganz besonders bei Familien mit schwerstkranken und behinderten Kindern – in Situationen, in denen Vertrautheit häufig eine wichtigere Rolle spielt als Professionalität. Die beiden Anträge werden wir nun im Gesundheitsausschuss beraten. Beim Pflegeneuordnungsgesetz haben wir noch wichtige Arbeit vor uns; denn es gibt weitere ganz konkrete Fragen, die wir beantworten müssen, zum Beispiel: Warum sollen Unterstützungsleistungen künftig nicht mehr angespart werden können, wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt gebraucht werden? Und ich sage es noch einmal: Wir müssen dafür sorgen, dass bewährte Versorgungsstrukturen nicht wegbrechen, dass Unterstützung durch vertraute Menschen möglich bleibt und dass pflegende Angehörige Entlastung bekommen, bevor sie selbst nicht mehr können. Ich habe viele Jahre in der Pflege gearbeitet, und ich weiß, dass gute Pflege nicht allein eine Frage des Geldes ist. Sie braucht Menschen, sie braucht Vertrauen, sie braucht Zeit. Und sie braucht Rahmenbedingungen, unter denen Pflege überhaupt geleistet werden kann. Deshalb müssen wir beides zusammenbringen: –

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