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Protokoll der 981. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 11.10.2019 · WP 19 · 981 · Original ↗

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Protokoll der 981. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 981 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 981. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. Oktober 2019 I n h a l t : Gedenken an die Opfer des Anschlags in Halle 423 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 424 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 425 Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar W o i d k e , wird zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel G ü n t h e r , und der Ministerpräsident des Landes Sachsen- Anhalt, Dr. Reiner H a s e l o f f , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . 425 2. Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . 426 Beschluss: Es werden gewählt: Minister Stefan L u d w i g (Brandenburg) zum Vorsitzenden, Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig- Holstein) und Staatsminister Rainer R o b r a (Sachsen-Anhalt) zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . 426 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 451/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidenten in Drucksache 451/19 gewählt . . . . . . . . . 426 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 452/19) . . . . . 426 Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n - r e i c h (Bayern) und Senatorin Dilek K a l a y c i (Berlin) werden wiedergewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 5. Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 455/19) . 447 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476* 6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein – (Drucksache 428/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 477* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 477* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsministerin Melanie Huml (Bayern) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476* 7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes – (BNichtrSchG) – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz – (Drucksache 435/19 (neu)) 450 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 450 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 479* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 451 8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg, Niedersachsen – (Drucksache 347/19) . . . . . 443 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Guido Wolf (Baden-Württemberg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 9. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg – (Drucksache 420/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 10. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 421/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 11. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 469/19) . . . 451 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 470/19) . . . . . 451 Mitteilung: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 426/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 451 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 14. Entschließung des Bundesrates „Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Brandenburg – (Drucksache 433/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 453 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 480* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 454 15. Entschließung des Bundesrates – Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten – Antrag der Länder Bayern und Saarland – (Drucksache 344/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 454 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 454 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 455 16. Entschließung des Bundesrates – Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien – Antrag der Länder Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein – (Drucksache 425/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 478* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 476* 17. Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Thüringen – (Drucksache 429/19) . . . . . . . . . . 455 Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 18. Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln – Antrag der Länder Berlin und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 472/19 (neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 Regine Günther (Berlin) . . . . . . . . . 456 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 19. Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen – (Drucksache 447/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 20. Entschließung des Bundesrates „Klimaschutz im Grundgesetz verankern“ – Antrag der Länder Thüringen und Berlin – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 581/18) in Verbindung mit 23. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 47/19) . . 444 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 444 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 445 Mitteilung zu 20: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Beschluss zu 23: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . 446 21. Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und gelöstes Plastik vermeiden – Für eine umfassende Strategie zur Reduktion schwer abbaubarer Polymere – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 461/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 480* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 22. Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 385/19) . 457 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 481* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 457 24. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 345/19) . . 457 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 457 25. Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 450/19) in Verbindung mit 49. Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht – Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsordnungsantrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 346/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 437 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 438 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 475* Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 475* Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 475* Mitteilung zu 25: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 440 Beschluss zu 49: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 26. Entschließung des Bundesrates: Alternative Vergabemodelle zur bisherigen Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen prüfen – Antrag der Länder Bayern, Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 445/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Reinhard Meyer (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 483* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 484* Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 484* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 457 27. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 395/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 457 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 484* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460 28. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) (Drucksache 453/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 441 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 442 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (Drucksache 410/19) . . . . . . . . . . . 460 Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 460 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 486* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 30. Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Drucksache 396/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 487* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 31. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) (Drucksache 397/19) . 462 Barbara Klepsch (Sachsen) . . . . . . . . 462 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 398/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 478* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476* 33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 399/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 34. Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 400/19) . . . . . . . . 426 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 426, 472*, 474*, 474 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 427, 469* Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 428 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . 429 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 431 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 432 Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) 433 Reinhard Meyer (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . 471*, 471* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 471* Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . 472* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 475* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 401/19) . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 476* 36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 402/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 37. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 454/19) . . . 464 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 487* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 488* Johannes Geismann, Staatssekretär des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 489* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 38. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 (Drucksache 403/19) . . . . 447 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 476* 39. Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 – RBSFV 2020) (Drucksache 449/19) . 447 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 479* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476* 40. Verordnung zur Anpassung lebensmittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2017/625 (Drucksache 378/19) . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476* 41. Einundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 408/19) . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476* 42. Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 394/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477* 43. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer- Richtlinien 2019 – ErbStR 2019) (Drucksache 387/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 44. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 414/19) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten- Arbeitsgruppe „Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft“ im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022 – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 417/19) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss der Kommission zum Europäischen Solidaritätskorps – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 419/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 414/1/19 . . . . . . . . . 477* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 417/1/19 . . . . . . . . . 477* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 419/1/19 . . . . . . . . . 477* 45. Vorschlag für die Besetzung der Kommission für die Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung bei der Filmförderungsanstalt – gemäß Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 FFG – (Drucksache 310/19) 447 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 310/1/19 . . . . . . . . . . . . . 477* 46. Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 StipV – (Drucksache 384/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 384/1/19 . . . . . . . . . . . . . 477* 47. Entschließung des Bundesrates – Arbeitnehmerfreizügigkeit – Transnationale Zusammenarbeit verbessern – Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/19) . . . 465 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 48. Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz – Antrag der Länder Thüringen und Bremen – Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 406/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 465 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 50. Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) (Drucksache 456/19) . . . . . . . . . . . . . 466 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 490* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 51. Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – (Drucksache 478/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 478/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 477* 52. Entschließung des Bundesrates – „Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 484/19) 446 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . 446 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Jürgen Lennartz (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Reinhard Meyer, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Heike Taubert, Finanzministerin Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Johannes Geismann, Staatssekretär des Bundeskanzleramtes 981. Sitzung Berlin, den 11. Oktober 2019 Beginn: 9.32 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 981. Sitzung des Bundesrates. Mit Entsetzen und Trauer haben wir von dem Anschlag in Halle erfahren. Ein Verbrecher schießt am helllichten Tag mitten in einer Stadt auf Menschen und zeigt dies noch in einem Livestream im Internet. Zwei Tote und mehrere Verletzte seiner feigen Tat gibt es zu beklagen. Die Mitglieder der Jüdischen Gemeinde in Halle haben überlebt. Gerettet von einer Tür, die zum Schutz vor genau einem solchen Angreifer verriegelt war. Es ist schon bitter genug, dass Mitglieder einer Religionsgemeinschaft in Deutschland ihren Gottesdienst hinter verschlossenen Türen abhalten. Umso schlimmer, wenn sich auch noch die Notwendigkeit einer solchen Sicherung beweist. Im Jahr 2019 sitzen Jüdinnen und Juden in ihrer Synagoge und beten um ihr Leben. Bei uns in Deutschland. Das macht fassungslos. Wir müssen uns alle, jeder an seinem Platz, fragen: Was können wir mehr tun, um gegen solchen Hass vorzugehen? Die Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist es nun, die Tat vollständig aufzuklären und Konsequenzen folgen zu lassen. Die Aufgabe von uns allen, der gesamten Gesellschaft, ist es, die Verbreitung von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verhindern. Denn es fängt im Kleinen an mit der Verschiebung von roten Linien in den Worten und geht bis zum Überschreiten der Grenze zum terroristischen Handeln. Jeder von uns ist gefragt, im Alltag zu jeder Zeit deutlich zu machen, dass wir für ein offenes und tolerantes Land stehen. Wir müssen jedem widersprechen, der – und sei es auch nur im Ansatz – rechtsextremistisches Gedankengut äußert. Mitglieder der jüdischen Gemeinden ebenso wie Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen sich sicher in unserem Land fühlen! Das ist und bleibt unsere Verantwortung und Aufgabe. Vor der Geschichte und für die Zukunft. Unsere Gedanken sind heute bei den Angehörigen der Opfer. Ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl. Ich bitte Sie nun, aus Respekt gegenüber allen Menschen jüdischen Glaubens in unserem Land und im Gedenken an die Opfer sich für einen Moment zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben: Aus der Landesregierung des Saarlandes und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist am 18. September 2019 Herr Minister Ulrich C o m m e r ç o n . Ebenfalls am 18. September 2019 hat die Landesregierung des Saarlandes Frau Ministerin Christine S t r e i c h e r t - C l i v o t zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Am 1. Oktober 2019 wurde Frau Staatsrätin Almut M ö l l e r zur neuen Bevollmächtigten von Hamburg ernannt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und bedanken uns bei dem ausgeschiedenen Mitglied. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 52 Punkten vor. Die Punkte 9, 10 und 19 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 werden die Punkte 34, die verbundenen Punkte 25 und 49, TOP 28, TOP 8, die verbundenen Punkte 20 und 23 sowie dann TOP 52 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Die Abstimmung zu TOP 34 wird zurückgestellt und nach der Abstimmung über die Grüne Liste durchgeführt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? Dann ist sie so festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holsteins Bundesratspräsidentschaft endet; die Ratspräsidentschaft von Brandenburg steht an. Den Staffelstab habe ich symbolisch bereits an meinen Nachfolger Dietmar Woidke, der ja noch gewählt werden muss, weitergereicht. Das ist meine letzte Sitzung als Präsident des Bundesrates. Ich bin dankbar, dass ich dieses Amt in einem besonderen Jahr übernehmen durfte. Das Grundgesetz und damit auch der Bundesrat sind 70 Jahre alt geworden. Das Frauenwahlrecht 100 Jahre. Der Mauerfall jährt sich zum 30. Mal. Es war ein Amtsjahr der besonderen Jubiläen. Und der Bundesrat hat dieses besondere Jahr genutzt, um seine Arbeit und Rolle selbstbewusst nach außen zu tragen. Mit vielen Aktionen und Veranstaltungen. Dafür danke ich von Herzen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates. Sie haben sich für das Image des Bundesrates ins Zeug gelegt und Sie haben mich wunderbar in meiner Amtsführung unterstützt. Ihnen allen ein ganz, ganz herzliches Dankeschön! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist und bleibt wichtig, über die Arbeit des Bundesrates aufzuklären. Noch immer entspricht die öffentliche Wahrnehmung der Länderkammer nicht ihrer tatsächlichen Bedeutung. Dass die Parlamente und die Länder im föderalen System Deutschlands die erste Geige spielen, wird klarer, wenn man auf die Entstehung des Grundgesetzes zurückschaut. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren Landtagsabgeordnete. Unser Grundgesetz ist deshalb eine Verfassung der Landtage. Die Wurzeln unserer Verfassung liegen in den Ländern. Deshalb ist es nicht überraschend, dass deren Perspektive den Inhalt des Grundgesetzes prägte. Folgerichtig begrenzt der Bundesrat Zuständigkeiten und Macht des Bundestages und der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren. In den meisten Fällen ist es uns gelungen, praktikable Lösungen zu finden. Kompromisse, die die Perspektiven von Bund und Ländern zusammenfassten und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelten. Im Ergebnis führt dies zu einer größeren Akzeptanz gesetzgeberischer Entscheidungen. Das galt in dieser Zeit auch für den Digitalpakt. Das war wohl das am härtesten verhandelte Vorhaben in Schleswig-Holsteins Ratspräsidentschaft. Am Ende haben wir Länder uns durchgesetzt. Das ist unser gemeinsamer Erfolg. Der Bundesrat hat sich in den sieben Jahrzehnten seines Bestehens als Gegengewicht zu Bundesregierung und Bundestag etabliert. Die Länder kontrollieren und begrenzen. Die Länder hinterfragen und verändern Entscheidungen. Der Bundesrat ist Garant dafür, dass unterschiedliche Meinungen gehört werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner Antrittsrede habe ich gefragt, wieso wir nicht auch im Bundesrat moderne technische Möglichkeiten nutzen. Wieso wir zum Beispiel Abstimmungen nicht elektronisch durchführen statt durch Handauszählung. Nun geht in der heutigen Sitzung tatsächlich ein System in die Lernphase, das den Bundesrat bei seinen Abstimmungen unterstützt – ein KI-gestütztes Auszählsystem. KI steht in diesem Fall nicht für „Kiel“, sondern für „Künstliche Intelligenz“. Das neue System basiert auf Gestenerkennung und einem selbstlernenden Algorithmus. Das System vereint somit die traditionelle Abstimmung durch Handaufheben mit neuester Technologie. Ohne dass die Abstimmenden zusätzliche technische Hilfsmittel benutzen müssen. Der bereits gut trainierte Algorithmus lernt nun am Ernstfall, den Plenarsitzungen des Bundesrates, um später einwandfreie Ergebnisse zu liefern. Sie können sich entspannt zurücklehnen; Sie werden das heute gar nicht merken. Das ist schon eine kleine, mutige Veränderung im Bundesrat, mit der ich mich aus dem Amt verabschieden darf. Es passt ein bisschen zum Motto dieser Bundesratspräsidentschaft: „Mut verbindet“. Dieses Motto ist vielfach zum Ausdruck gekommen. Etwa in klaren, proeuropäischen Botschaften. Wie bei unseren Besuchen in den Niederlanden, in Polen und in Frankreich. In Paris haben wir das Freundschaftsabkommen zwischen französischem Senat und Bundesrat erneuert. Oder auch bei der großen Afrika-Reise, bei der wir in Namibia der deutschen Gräueltaten gedacht haben. Und die Beziehungen Deutschlands mit Angola vertieft haben. Wichtig war mir in dieser Amtszeit, Zuversicht zu verbreiten. Lust auf Politik zu machen. Wieder das Positive zu betonen nach der Devise: Was können wir in diesem Land alles bewegen, wenn wir zusammenhalten, wenn wir uns trauen, wieder etwas mutiger zu werden! Der Höhepunkt dieser Bundesratspräsidentschaft, das will ich zugeben, war die Einheitsfeier am 2. und 3. Oktober bei uns in Kiel, wo wir, glaube ich, alle zusammen ein fröhliches Bürgerfest gefeiert haben. 500.000 Menschen – das hatten wir uns als Ziel gesetzt. Das Wetter spielte mit; das will ich zugeben. Es haben sich viele Menschen bei uns in Schleswig-Holstein wohl gefühlt. Ich glaube, es war eine gute Verbindung zwischen dem Gedenken an die deutsche Einheit sowie Fröhlichkeit und Zukunftsoptimismus. Ich hoffe, Sie haben es ähnlich empfunden. Mut verbindet – das ist auch hier das Motto gewesen. Daraus ist die Idee des „Einheitsbuddelns“ entstanden. Gemeinsam kann man mehr erreichen. Daher haben wir gefragt: Was wäre, wenn möglichst jeder Mensch in Deutschland am 3. Oktober einen Baum pflanzen würde? Und das von jetzt an jedes Jahr. Das gäbe in jedem Jahr einen neuen Wald für unser Klima. Wir haben diese Tradition begründet. Ich will es nicht vorwegnehmen, Herr Woidke, aber ich habe Ihr freundliches Gesicht, als ich gesagt habe, dass Sie das fortsetzen können, so interpretiert, dass Sie das auch machen werden. (Heiterkeit) Wir haben ja dieses Mal gesehen, dass unzählige Bürger in allen Ländern in Deutschland hierbei mitgemacht haben. Und ich finde: Politik und Verantwortung dürfen durchaus auch Spaß machen. Auch das ist mir im Jahr unserer Präsidentschaft wichtig gewesen: Ich habe mich dafür stark gemacht, dass die politische Kultur in unserem Land besser, eine andere wird. Damit die Menschen nicht die Lust und die Freude verlieren, sich politisch zu engagieren. Dafür müssen wir zu einem angemessenen Diskurs zurückfinden. Dies gilt für politischen Streit untereinander und für die Debatte zwischen Politik und Bürgern. Dabei geht es ums Zuhören, um Respekt vor anderen Meinungen – auch um das Aushalten von anderen Meinungen. Deshalb ist das Motto „Mut verbindet“ auch ein Appell gewesen. Dafür, dass wir enger zusammenrücken, respektvoll miteinander umgehen, unsere Demokratie wertschätzen und die Errungenschaft von Freiheit und Rechtsstaat würdigen. Das ist immerwährende Aufgabe von Demokraten. Und deshalb will ich mich abschließend auch bei Ihnen bedanken: Kein Bundesratspräsident, kein Ministerpräsident kann da viel allein ausrichten, sondern es braucht den gemeinsamen Einsatz für unsere Demokratie und eine faire politische Kultur. Darin fühlte ich mich unterstützt in diesem Amt. Deswegen bedanke ich mich bei Ihnen allen für genau diese Unterstützung im zurückliegenden Jahr. Nur gemeinsam geben wir dem Bundesrat und damit dem Föderalismus ein Gesicht. Meinem Nachfolger Dietmar Woidke wünsche ich alles Gute in seinem neuen Amt. – Vielen herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall) Aber noch ist er nicht gewählt. Deswegen rufe ich auf Punkt 1 der Tagesordnung: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2019 beginnende neue Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, zum Präsidenten des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die Länder aufzurufen. Georg Eisenreich (Bayern), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Daniel Günther: Dann kann ich, ohne die Künstliche Intelligenz zu bemühen, feststellen, (Heiterkeit) dass Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar W o i d k e für das Geschäftsjahr 2019/2020 einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt ist. Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Ja. Dann darf ich Ihnen – ich glaube, im Namen des gesamten Hauses – die herzlichen Glückwünsche übermitteln. (Beifall – Gratulation im Halbrund) Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl zum Ersten Vizepräsidenten mich, zum Zweiten Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Reiner H a s e l o f f , vor. Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Vorschläge sind einstimmig angenommen. Herr Kollege Dr. Haseloff und ich selbst nehmen die Wahl ebenfalls an. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den Vorsitzenden der Europakammer und seine zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn Minister Stefan L u d w i g (Brandenburg) zum Vorsitzenden, Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-Holstein) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Staatsminister Rainer R o b r a (Sachsen-Anhalt) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und seine zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. Wir kommen zu Punkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 451/19) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des Präsidenten vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 452/19) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2019/2020 Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern) und Frau Senatorin Dilek K a l a y c i (Berlin) als Schriftführer wiederzuwählen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Damit sind beide Schriftführer einstimmig wiedergewählt. Herzlichen Glückwunsch! Wir kommen zu TOP 34: TOP 34 Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (Drucksache 400/19) Hierzu liegt eine ganze Reihe von Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Klimaschutz besteht zu einem großen Anteil darin, auf die Verstromung von Stein- und Braunkohle zu verzichten. Diese politische Entscheidung ist in einem beeindruckenden Verfahren umgesetzt und begleitet worden. Der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde die schwierige Aufgabe übertragen, einen Fahrplan zu erarbeiten, wie dieses wichtige Projekt gelingen könnte. Der Versuch, Ökonomie und Ökologie hier zu befrieden, diese Streitfrage zu klären, ist in einem langen, intensiven Prozess erfolgt. Ich will sagen, dass ich dem ganzen Unterfangen am Anfang sehr skeptisch gegenübergestanden habe, mich aber jetzt verpflichtet fühle, am Erfolg dieses Ergebnisses und dieses Prozesses mitzuarbeiten. Die Empfehlungen der Kommission gehen aus meiner Sicht auch für den Freistaat Sachsen an die Grenze dessen, was machbar und leistbar ist, aber sie verletzen diese Grenze nicht. Es liegt jetzt an uns gemeinsam – Bundesregierung und Ländern –, dass dieses gewaltige technologische Projekt gelingt. Zu Recht verweist die Kommission darauf, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und für die Unternehmen überschaubar bleiben müssen. Deutschland muss wettbewerbsfähig bleiben. Die Frage der Energieversorgung, die Frage, was Strom und Energie in unserem Land kosten, hat dabei ganz große Bedeutung. Aus diesem Grund ist es richtig, dass die Kommission auch die Entlastung der Unternehmen fordert und dass sie drei Referenzdaten – die Jahre 2023, 2026 und 2029 – vorschlägt, an denen überprüft werden muss, ob sich die Annahmen, die hier getroffen worden sind, am Ende bewahrheiten. Denn, meine Damen und Herren, das, was hier passiert, ist eine Operation am offenen Herzen. Die Energieversorgung ist die Achillesferse jeder Volkswirtschaft. Für uns geht es heute aber im Wesentlichen darum, wie den Regionen, die von der Kohleverstromung bisher auch wirtschaftlich gelebt haben, in Zukunft eine andere Wirtschaftsstruktur möglich gemacht werden kann. Für die Lausitz kann man das anhand weniger Zahlen sagen: Bisher beträgt die Wertschöpfung aus der Energiewirtschaft 1 Milliarde Euro im sächsischen und im brandenburgischen Teil der Lausitz. Das bedeutet, dass diese 1 Milliarde Euro und die vielen Tausend Beschäftigten, die damit verbunden sind, in den kommenden Jahren durch andere Unternehmen, durch andere Wirtschaftszweige ersetzt werden sollen. Das zeigt, dass vor uns eine gewaltige Aufgabe liegt. Die 40 Milliarden Euro, die die Kommission vorgesehen und die Bundesregierung zugesagt hat, sind ein gewaltiger finanzieller Beitrag, der alle Beteiligten in die Verantwortung nimmt, dafür zu sorgen, dass dieses Geld zweckentsprechend wirkungsvoll eingesetzt wird. Wir sind es den Menschen in diesen Regionen schuldig, dass dieser Prozess zu einem Erfolg wird. Mein Rat – auch an die Bundesregierung – ist, sehr genau auf diejenigen zu hören, die diesen Prozess am Ende umsetzen und gestalten müssen: Das sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, das sind die Landräte, das sind die Bundesländer, meine Damen und Herren. Dieses Vorhaben, das vor uns liegt, ist so einzigartig und so besonders, dass man es nicht entlang der bisherigen Förderrichtlinien und Mechanismen nach dem Schema F abarbeiten kann, sondern hier braucht es einen besonderen Ansatz. Ich finde, dass sich ein Teil davon in dem Gesetz, über das wir heute debattieren, wiederfindet. Aber ich sage deutlich: An diesem Gesetz muss weiter gearbeitet werden. So, wie es derzeit vorliegt, kann es nicht bleiben, um diese Aufgabe wirklich erfolgreich zu absolvieren. Zu den Aufgaben, die vor uns liegen, gehört auf der einen Seite der Ausbau der Infrastruktur. Gerade in der Lausitz, aber auch im mitteldeutschen Revier sind die Regionen zu schlecht angeschlossen an das Eisenbahnnetz, an das Straßennetz. Kein Unternehmen wird sich für diese Regionen entscheiden und dort investieren, wenn nicht am Ende auch hier eine deutliche Verbesserung realisiert werden kann, und das in einer kurzen Zeit, meine Damen und Herren. Das Zweite ist Forschung, Innovation und Bildung. Auch dazu finden sich in diesem Gesetz konkrete Vorschläge. Dann geht es um das Versprechen einer sozialen Absicherung, das den Beschäftigten gegeben worden ist. Ich denke, auch hier sind alle politisch Verantwortlichen in der Pflicht. Ich wünsche mir eine intensive Debatte und ein Aufeinander-Zugehen, damit am Ende mehrere Dinge gelingen: Der große Betrag, den Deutschland für diese Aufgabe bereitstellt, muss vernünftig, zweckentsprechend und wirkungsvoll eingesetzt werden. Die Menschen, die bisher von der Energiewirtschaft gelebt haben, die Regionen, die davon abhängig gewesen sind, müssen eine neue Zukunft haben. Das muss uns miteinander gelingen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion wird täglich geführt: Im politischen Raum, auf der Straße, bei Demonstrationen scheint Klimaschutz eines der Megathemen unserer Zeit zu sein. Und ich glaube, es wird ein Megathema bleiben. Deswegen sind die Fragen, über die wir uns hier unterhalten, auch Fragen, die weit über die Kohleregionen hinausgehen. Denn wir in Deutschland haben eine riesengroße Chance: Wir haben die Chance zu zeigen, dass Klimaschutz mit Wirtschaftswachstum einhergehen kann. Wenn wir diese Chance nutzen, wenn wir alle gemeinsam in diese Richtung arbeiten, dann gibt es nicht nur gute Perspektiven für die Regionen, in denen heute noch Braunkohle oder Steinkohle verstromt wird, sondern es gibt auch gute Perspektiven für den weltweiten Klimaschutz. In Modellregionen zu zeigen, wie Wirtschaftswachstum der Zukunft Stück für Stück klimaneutraler werden kann, wie Industrieproduktion, Wirtschaftskraft, Verkehr und vieles andere mehr Stück für Stück klimaneutraler werden können, das ist die Chance, die es für diese Regionen gibt. Es ist für den Klimaschutz weltweit eine Chance, wenn dem Weg, den Deutschland gegangen ist, andere Länder und Regionen folgen und sich daran vielleicht in Teilen ein Beispiel nehmen. Wir haben allein in Europa 41 Kohleregionen. Deswegen ist das Gelingen dieses Prozesses, an dessen Anfang wir hier stehen, von immenser Bedeutung – nicht nur für die Regionen selber, nicht nur für die Bundesländer, sondern für Deutschland, für ganz Europa und sogar für den weltweiten Klimaschutz. Ich möchte mich hier ganz herzlich bedanken. Michael Kretschmer hat es gesagt: Wir sind natürlich noch nicht mit allem zufrieden – was ja im Bundesrat sehr selten vorkommt –, was die Bundesregierung bisher auf den Weg gebracht hat. Die Bundesregierung wird an ihrer Zusage, die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ 1:1 umzusetzen, gemessen. Daran werden auch wir die Bundesregierung weiter messen. Ich bin aber dankbar dafür, dass es, wenn man sich sonstige politische Prozesse in Deutschland anguckt, hier mit relativ großer Geschwindigkeit – und, Herr Bareiß, mit großer Qualität, wenn man die Geschwindigkeit zugrunde legt – gelungen ist, schnell etwas auf den Weg zu bringen. „Schnell“ heißt auch, dass wir schnell sein müssen, weil die Menschen in den Regionen Sicherheit brauchen. Sie brauchen Sicherheit für die Arbeitsplätze der Zukunft. Sie brauchen Sicherheit für die regionale Entwicklung. Und die Regionen verdienen möglichst schnell klare Antworten auf die Dinge, die sie bewegen können und bewegen wollen. Ich glaube, es ist eine sehr große Sache, die uns da gemeinsam gelungen ist: Die Bundesregierung steigt das erste Mal seit vielen Jahren wieder direkt in die Strukturentwicklung von Regionen ein. Ich kenne die Diskussion aus Brandenburg. Ich glaube, die anderen sogenannten Kohleländer kennen diese Diskussion auch. Es gibt innerhalb der Länder, aber natürlich auch zwischen den Ländern schon einige, die ein bisschen neidisch gucken und sagen: In den Kohleregionen ziehen jetzt alle an einem Strang, die Bundesregierung bringt sich direkt in die Strukturentwicklung mit Milliardensummen ein! Das ist richtig, nachvollziehbar und aufgrund des von Michael Kretschmer genannten politischen Zieles auch mehr als notwendig. Aber ich glaube, dass wir in Zukunft darüber reden müssen, wie wir auch anderen Regionen, die momentan mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, diese gemeinsame Möglichkeit eröffnen. Denn diese riesengroße Gemeinsamkeit, die schon der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zugrunde lag, brauchen wir auch in anderen Regionen, um gemeinsame Lösungen für die Entwicklung und für die Perspektiven von Regionen in Deutschland zu finden – Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen gemeinsam mit den Kommunen und den Menschen, die dort zu Hause sind. In dieser Hinsicht ist heute hier im Bundesrat ein sehr schöner Tag. – Herzlichen Dank und alles Gute! Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt das Wort. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass der Bund den Gesetzentwurf vorgelegt hat. Der ambitionierte Zeitplan wurde damit eingehalten. Inhaltlich wurden viele Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umgesetzt. Das ist eine wichtige Botschaft. Positiv sind unter anderem umfangreiche Finanzzusagen sowie Fördermöglichkeiten in Verkehrsinfrastruktur sowie Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur. Diese Maßnahmen tragen zweifellos zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Revieren bei. Die Zusagen reichen aber nicht aus, um den absehbaren Wegfall von Wertschöpfung und gut bezahlten Arbeitsplätzen auszugleichen. Erstens. Die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Reviere bleibt unklar. Weder das von der Strukturwandelkommission vorgesehene projektoffene Budget von 0,7 Milliarden Euro pro Jahr noch die empfohlenen 1,3 Milliarden Euro jährlich für zusätzliche Maßnahmen des Bundes finden sich im Gesetz wieder. Der Gesetzentwurf sieht stattdessen eine bloße Obergrenze von „bis zu“ 2 Milliarden Euro jährlich vor, von denen allein 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt als zusätzliche Verstärkungsmittel hinterlegt werden sollen. Im Vergleich zu den Kommissionsempfehlungen wird also nur jeder vierte Euro verbindlich zugesagt. Die betroffenen Reviere brauchen jedoch finanzielle Planungssicherheit, um die Last der Strukturwandelmaßnahmen langfristig tragen zu können. Die jetzige Regelung im Bundeshaushalt sorgt dafür, dass wir noch nicht einmal die vorgesehenen Finanzhilfen von 700 Millionen Euro pro Jahr vollständig abrufen können. Ärger zwischen den Bundesressorts ist absehbar, wenn 1,5 Milliarden Euro umgeschichtet, das heißt in den Ressorts eingespart werden müssen, und das jährlich. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass diese Umschichtungen zulasten von Projekten in Nicht- Kohleländern erfolgen. Das können wir alle nicht wollen. Ich denke, es ist im Interesse aller Länder, dass die Finanzzusagen nicht nur zu einem Viertel, sondern vollständig durch zusätzliche Bundesmittel gedeckt werden. Ich bitte daher nachdrücklich um Unterstützung des Antrages mit Ziffer 58. Neben der Verbindlichkeit der Finanzzusagen möchte ich auf eine zweite Schwachstelle des Gesetzes hinweisen: Es besteht breiter Konsens, dass der Strukturwandel nur dann erfolgreich ist, wenn der Ausstieg von einem Einstieg begleitet wird: Wo alte Arbeitsplätze wegfallen, müssen neue, zukunftsträchtige entstehen. Gefördert werden muss damit die Innovationskraft der Reviere. Das Gesetz bietet uns dabei jedoch nur wenig Unterstützung. Hier reicht es nicht, die sogenannten öffentlichen Rahmenbedingungen – Straßen, Schienen, Breitbandförderung als Aufholprozess, Kinderbetreuung, Behörden – zu stärken, wir müssen auch den Unternehmenssektor ansprechen. Wir bedauern es deshalb, dass das Gesetz keine direkten Anreize für Unternehmen enthält. Die Möglichkeit von Sonderabschreibungen bei Investitionen im Revier, wie im früheren Entwurf des BMWi bereits enthalten, wäre ein wichtiges Signal gewesen. Leider wurde es herausgestrichen. Enttäuschend sind auch die Fördermöglichkeiten von außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zunächst braucht es für Innovationen natürlich kluge Köpfe. Den Bereich schulische Bildung spart das Gesetz jedoch völlig aus. Hier wäre eine Ergänzung um Fördermöglichkeiten nach Artikel 104c des Grundgesetzes essenziell. Wir fordern keine grundlegende Korrektur des Entwurfs und auch keine Ausweitung des vorgesehenen Budgets. Wichtig sind uns allein die Verbindlichkeit der Finanzzusagen und konkrete Möglichkeiten, um die Innovationskraft der Reviere zu stärken. Die Menschen vor Ort erwarten zu Recht, dass der Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen durch neue, zukunftsfähige Einrichtungen und Unternehmen ausgeglichen wird. Ich sage dazu: Sie erwarten das deswegen, weil es hier um eine politische, staatliche Intervention in einen Markt geht, nicht um allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, wie das in anderen Branchen der Fall ist. Hier geht es um die Erfüllung der Klimaziele. Da gehen wir politisch hinein, um CO2 einzusparen. Wenn sich der Staat auf einen Sektor konzentriert und in einer ersten wesentlichen Tranche vor weiteren Klimafestlegungen so stark in das Marktgeschehen, in die Wirtschaftsstruktur hineinbewegt, dann muss auch der Ausgleich geschaffen werden. Ansonsten verlieren wir die politische Akzeptanz bei den Betroffenen, wie wir das bei den Landtagswahlen in den letzten Jahren dort erlebt haben. Ohne verbindliche finanzielle Zusagen und besondere Möglichkeiten der Innovationsförderung werden unsere Ziele nur schwer erreichbar sein. Ich bitte Sie daher in diesen Punkten um Unterstützung. Wir sind froh, dass wir jetzt die Arbeit beginnen können. Aber ich kann sagen: So, wie das Gesetz jetzt aussieht, können wir ihm nicht zustimmen, weil es deutliche Abweichungen von dem, was die Kommission empfohlen hat, aufweist. Da wir jedoch ein Ergebnis brauchen – und das wollen wir gemeinsam; es ist auch Bestandteil eines gemeinsamen nationalen Klimakonzeptes –, müssen wir uns aufeinander zubewegen. Das ist auch das, was ich mitnehme, Herr Bareiß. Bei Ihnen persönlich laufe ich da offene Türen ein, aber versuchen Sie das der gesamten Bundesregierung klarzumachen! – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Dann hat Herr Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen das Wort. Bodo Ramelow (Thüringen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war im Jahr 1986. Da hat Michael B e l e i t e s ein Manuskript verfasst, das „Pechblende“ hieß, ein handgeschriebenes Dokument über den Uranbergbau in der DDR und seine Folgen. Wenn wir heute über den Klimawandel und über die Dekarbonisierung reden, dann sollten wir uns eine Sekunde daran erinnern, dass wir in Deutschland auch den Uranabbau hatten und dass wir den Atomausstieg gemeinsam beschlossen haben. Ich erinnere an Michael Beleites, weil er gestern Morgen beim Internationalen Wismut-Symposion in Chemnitz darauf hingewiesen hat, dass er nie geglaubt hätte, dass dieses Wunder – von dem man heute reden muss – geschieht, dass der Uranbergbau in Sachsen und in Thüringen in eine grüne Landschaft verwandelt wurde. Deswegen beginne ich mit einem dicken Dankeschön an die Bundesregierung. Denn es ist eben nicht ganz selbstverständlich und nicht banal, dass man mit den bösen Folgen des Wismut-Bergbaus einen Ausstieg geschafft hat, der mit Hilfe der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland erst ermöglicht worden ist. Ich sage das ausdrücklich im 30. Jahr der Grenzöffnung. Wir haben Prozesse in Gang bekommen, bei denen ich manchmal das Gefühl habe, dass wir uns nie auch nur eine Sekunde Zeit nehmen, um einmal mit Stolz darauf zu gucken, was wir geschafft haben. Der Wismut-Umbau ist gelungen. In der Region – in Thüringen und in Sachsen – ist man stolz darauf, dass die Wismut GmbH, die eine Bundesgesellschaft ist, so viel gemacht hat, dass aus einer verstrahlten Landschaft heute eine Landschaft geworden ist, die ausstrahlt – aber im positiven Sinne. Heike Taubert, unsere Finanzministerin, hat dort letzten Sonntag einen Weltrekord absolviert, nämlich den längsten Kalten Hund, der jemals auf der Welt hergestellt wurde, und zwar für ein soziales Projekt für junge Leute – auf einem Gelände, auf dem noch vor 30 Jahren radioaktives, strahlendes Material gelegen hat und wo Tausende von Bergleuten am Bergbau zugrunde gegangen sind. Damit beginne ich, weil dort in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Deutschland Ost und Deutschland West gemeinsam mit der Bundesregierung im positiven Sinne etwas auf den Weg gebracht worden ist. Heute gehen wir einen zweiten Prozess an: Kohleausstieg und Dekarbonisierung. Dazu will ich sagen: Ich bin sehr dafür. Die konsequente Erneuerung unserer Energieträger in regionale, regenerative und dezentrale Energieversorgung und Energieproduktion muss im Vordergrund stehen, nicht nur die Betrachtung, was das eigentlich für die Lausitz heißt. Diese Betrachtung ist wichtig und notwendig. Kollege Kretschmer, Kollege Woidke und Kollege Haseloff haben darauf hingewiesen, was das bedeutet. Aber: Was bedeutet es, wenn wir dort eine neue Kraft entwickeln wollen? Deswegen will ich an ein zweites Thema erinnern – ich werde gleich erläutern, warum diese Themen zusammengehören –: Das ist die Stilllegung der Kalibergbauindustrie, die wir in Ostdeutschland erlebt haben, mit schlimmen Verwerfungen. Ich erinnere an die Kaligrube Bischofferode. Dort hat es 1993 den schlimmsten Arbeitskampf gegeben, wo Menschen für die Region gehungert haben. Sie haben nicht nur für ihren Arbeitsplatz, sie haben für das katholische Eichsfeld und die strukturbedingenden Merkmale gehungert, dafür, was es bedeutet, das weiße Salz abzubauen, für das es im Fall Bischofferode einen Abnehmer in Norwegen gab, der die Produktion der nächsten zehn Jahre schon gekauft hatte. Insoweit gibt es immer diese Diskussion, das sei doch alles nicht sinnstiftend gewesen. Das ist ein tiefer Einschnitt gewesen, wenn wir in die Vergangenheit zurückgehen und noch einmal einen Blick darauf werfen, was wir alles auch an Folgen der Treuhand-Politik zu stemmen hatten. In der Frage Kali in Bischofferode ist es gelungen, einen Schlusspunkt zu setzen. Das Bergwerk ist stillgelegt. Die LMBV kümmert sich vorbildlich darum. Ein zweites Lob an die Bundesregierung! Das ist eine gemeinsam verabredete Vorgehensweise für die Bergleute. Es ist trotzdem bis heute ein schwerer, schwerer Eingriff in ihr Leben. Sie tragen immer noch mit Stolz ihre Bergmannsuniform. Aber das Bergwerk wird nicht zurückkommen. Das Bergwerk wird zu einem Verwahrbergwerk, damit 4.500 Bergleute an der Werra in Zukunft noch Arbeit haben. Deswegen will ich darauf hinweisen, dass Hessen und Thüringen eine gemeinsame Verantwortung haben. Ich danke dem Kollegen Bouffier und der Hessischen Landesregierung, dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass uns dieses Bergbaurevier nicht verlorengeht. Jetzt könnte ich als Thüringer Ministerpräsident sagen: Leider hat die Treuhand damals die Entscheidung getroffen, dass der Firmensitz nach Kassel kommt. – Die Steuerkraft geht nach Kassel. Aber die Bergleute arbeiten alle untertägig und kriegen denselben Lohn. Deswegen muss es darauf ankommen, wie wir mit dem Bergbaurevier als Ganzes umgehen. An diesem Thema hängt noch die alte Grube Spring, die die Bundesregierung über die Treuhand einmal freigestellt hat. Die 2 Milliarden Drohschulden liegen im Moment ausschließlich im Thüringer Landeshaushalt. Ich finde, wir sollten aufpassen, dass wir diese Verteilung der Lasten nicht einfach schweigend hinnehmen. Deswegen sage ich zum Dritten: Wenn wir die Verträge zum Kohleausstieg auf den Weg bringen und die Dekarbonisierung vorantreiben, braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung der Bundesrepublik Deutschland – der Bundesregierung und aller Länder. Ich bin hier nicht nach vorne gegangen, um zu sagen: Auch wir hätten da gerne noch irgendetwas. Ich bin nach vorne gegangen, weil ich darauf hinweisen will, dass es da Reparaturbedarf gibt. Das Altenburger Land ist Kohleabbaurevier. Es gehört zum Leipziger Kohlerevier. Durch Zufall haben die Bürger des Altenburger Landes für Thüringen gestimmt und die Bürger von Altenburg für Leipzig. Altenburg hängt an der S-Bahn von Leipzig und definiert sich als Leipziger Wirtschaftsraum. Wenn wir das Revier Altenburg nicht in diese Strukturstärkung hineinbekommen, werden wir auf einmal an einer Landesgrenze, die politisch entschieden worden ist, eine Strukturentwicklung haben, die abreißt und abbricht. Das können wir den Bürgern nicht erklären. Denn die Braunkohletagebaue sind alle da, also ist die Tagebaunachsorge eine gemeinsame Verantwortung. Herr Bareiß, ich bin gerne bereit zu sagen: Der Staatsvertrag, den wir zur Braunkohlenachsorge gemeinsam abgeschlossen haben, muss inkludiert werden. Ich will das nicht noch einmal extra für die Region haben, sondern ich will, dass die Region gemeinsame Anträge stellen kann. Wir müssen berechtigt sein, mit Sachsen gemeinsam über die Landesgrenze hinweg für das Altenburger Land Anträge zu stellen. Deswegen haben wir hier einen Antrag gestellt und bitten um Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, dieses gegenüber der Bundesregierung auszudrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf ein Zweites möchte ich hinweisen, weil es so gut wie gar nicht thematisiert wird: die Rauchgasentschwefelung. Das Waldsterben in den 80er Jahren lag an den schwefligen Abgasen, die aus den großen Braunkohlekraftwerken herauskamen. Dann wurde mit einem Riesenaufwand Rauchgasentschwefelung aufgebaut. Die Rauchgasentschwefelung ist eine hervorragende Technologie. Sie hat ein Abfallprodukt, auf das ich einmal hinweisen möchte: 7 Millionen Tonnen REA-Gips entstehen aus der Kohleverstromung. In den Papieren steht bislang nur, REA-Gips soll durch Naturgips substituiert werden. 7 Millionen Tonnen REA-Gips entstehen jährlich. Diesen 7 Millionen stehen 4 Millionen Tonnen Naturgips gegenüber, die in Deutschland abgebaut werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nicht, dass am Ende beschlossen wird, dass der Harz abgebaggert wird. Man hat dann von Nordhausen zwar eine bessere Sicht auf die Nordsee. Aber ob es wirklich schön ist, wenn wir in Bezug auf die Gipskarstlandschaft, eine der wichtigsten und schönsten Naturlandschaften in der Region, ohne Federlesens sagen: Der REA-Gips entfällt, weil wir ja aus der Kohleverstromung aussteigen wollen? Woher die Alternative für leichte Baustoffe kommt, thematisieren wir nicht. Meine Damen und Herren, diesen alternativen Gips zu ersetzen, indem man Naturgips aus Ägypten oder aus Äthiopien oder was weiß ich woher holt, wenn am Ende für den Transport aller dieser Alternativgipse genauso viel CO2 emittiert wird wie das, was im Moment dort eingespart werden soll, dann kann man die Kraftwerke auch laufen lassen. Deswegen werbe ich für ein Baustoffforschungszentrum. Und da schließt sich der Kreis. Wir können leichte Baustoffe auch zum Beispiel aus einem Kaliabprodukt, Anhydrid, herstellen. Das sollten wir erforschen. Wir sollten es einmal untersuchen. Denn wenn es im Vorharz etwas gibt, dann sind das Kalihalden, und in den Kalihalden liegen noch 12 Prozent Gips. Lassen Sie uns das doch untersuchen! Ich werbe dafür, dass man wenigstens einen Blick darauf hat, dass das, was jetzt beschlossen wird, auch mit Stellen zu tun hat, wo kein Steinkohlekraftwerk ist – wie in Rostock oder an der Nordsee –, sondern ein Gipsabbau, was einem gar nicht in den Sinn kommt, wenn man über Kohle redet. Wenn wir aber über Kohle reden, müssen wir auch über einen Maßnahmenplan reden, wie wir alternative Baustoffe bekommen. Ich werbe dafür, dass man das bedenkt. Wie der Kollege Kretschmer gesagt hat, ist das noch nicht der letzte Schluss. Aber es ist der richtige Weg. Die Bürger sagen heute: Was mit der Wismut geschehen ist, ist etwas, was Wunden heilt, die sehr tief gewirkt haben. – Wenn wir so an den Kohleausstieg herangehen, nämlich auch die Wunden im Blick haben, die Wunden heilen lassen und dann darüber nachdenken, dass wir keine neuen Wunden produzieren, dann bin ich der festen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass wir es gemeinsam schaffen, die Länderkammer und die Bundesregierung, den Kohleausstieg zum Erfolg zu machen. Letztlich brauchen wir Wasserstofftechnologie, Brennstoffzellen – darüber werden wir noch reden – und einen Energiemix, bei dem wir dezentral, regional und regenerativ Wertschöpfung in die Regionen bekommen. In diesem Sinne werbe ich noch einmal dafür, dass Sie an unser Altenburger Land denken, wenn gleich unser Ergänzungsantrag zur Abstimmung kommt. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen das Wort. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute in diesen Stunden, in denen wir hier sitzen, sind viele junge Leute bei Fridays for Future auf der Straße, demonstrieren, sagen: Das geht alles viel zu langsam mit dem Klimaschutz. – Aber das, was wir hier beschließen, ist ein gewaltiger Beitrag, wo wir aus Klimaschutzgründen, nicht aus Wettbewerbsfähigkeit, Zehntausenden Menschen sagen: Ihr verliert euren Arbeitsplatz, aber wir gehen einen Schritt Richtung Klimaschutz, Reduktion von CO2 in Deutschland. – So muss man, glaube ich, erklären, was wir heute hier machen. Andere Länder fragen: Wieso bekommen die vier Länder, die Kohle haben – und vielleicht noch das Altenburger Land, wie wir gerade gehört haben –, jetzt eine Hilfe des Bundes, wir haben auch Strukturwandel gehabt! Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist das sogar in einem Land spürbar. Die Menschen in Gelsenkirchen sagen: Wir haben 13 Prozent Arbeitslosigkeit, die Lausitz hat die Hälfte. Der Lausitz wird aber jetzt geholfen. Dem rheinischen Revier wird geholfen, was es vielleicht gar nicht so nötig hätte wie das Ruhrgebiet. Wieso kriegen die eigentlich Milliarden und wir nicht? – Das sind berechtigte Fragen, die man in einem Bundesland, aber auch in der gesamten Bundesrepublik ausgleichen und erklären muss. Das Argument hat Kollege Haseloff heute ja noch einmal gesagt. „Kohleländer“ klingt für die, die Nicht- Kohleländer sind, immer so: Da gibt es seit Jahren Kohlesubventionen. Früher gab es den Kohlepfennig. Ganz Deutschland zahlt Milliarden für die Kohleländer. – Das war die Steinkohle. Dafür hat man das gezahlt. Sie wurde subventioniert. Am Ende 1.200 Meter unter der Erde Kohle herauszuholen war teuer. Diese Subvention haben wir 2018 beendet. Da ist es übrigens ähnlich wie mit dem Gips, Herr Kollege Ramelow. Ökologisch und nachhaltig ist das nur begrenzt. Wir haben Geld gespart. Aber die Steinkohlekraftwerke gibt es ja immer noch. Und jetzt wird die Kohle aus Südafrika oder Südamerika eingefahren, 10.000 Kilometer über die Weltmeere, so dass dem Weltklima relativ wenig damit gedient ist, dass Prosper- Haniel in Bottrop geschlossen wurde. Dem Steuerzahler hat es geholfen, aber nicht dem Klima. Deshalb hängen diese Dinge zusammen. Aber mit der Form, über die wir jetzt reden, der Braunkohle, könnten die Menschen noch jahrelang gut leben. Wie Kollege Kretschmer eben beschrieben hat, bedeutet das für die Lausitz 1 Milliarde Wertschöpfung in der Region. Das ist übrigens das, was die Gewerkschaften immer „Gute Arbeit“ nennen. So hohe Löhne für die Beschäftigten wird man bei dem, was man jetzt ersetzt, wahrscheinlich gar nicht mehr erzielen können. Trotzdem machen wir das. Ich schildere das so ausführlich, weil heute ja ein doppelter Friday for Future ist. Hier ist Future für die neuen Generationen, und wir sagen den jungen Leuten, die demonstrieren: Wir machen Ernst mit einem Ausstieg. – Man muss denen auch einmal erklären: Es ist nicht banal, was wir hier machen. Hier geht es um Hunderttausende, die mit ihren Familien davon betroffen sind. Und um die Kraftwerke herum sitzen die stromintensiven Unternehmen, die fragen: Aber haben wir denn in ein paar Jahren noch bezahlbaren Strom? Die Stahlindustrie – Sie kennen das, was um Thyssenkrupp diskutiert wird –, die Aluminiumindustrie und die chemische Industrie sagen: Ihr steigt aus der Kernkraft aus und jetzt auch noch aus der Braunkohle, und die Steinkohle ist schon weg! Diese Sorgen zusammenzufassen und zu helfen mit einem Paket, das dann auch die Energiewende zum Erfolg bringt, das ist das, was uns heute hier vorliegt. Es ist ein Ergebnis der Kohlekommission. Stephan Weil und ich haben das in einem anderen Zusammenhang einmal mit angeregt: Nicht die Politik legt fest, was der Konsensweg ist, sondern wir bitten Wissenschaftler, Greenpeace, BDI, IG BCE und 20 andere, sich zusammenzusetzen und uns zu sagen, wie so etwas realistisch zu welchem Datum und zu welchem Preis gelingen kann. Das ist das Ergebnis der WSB-Kommission. Es ist ein in der Politik eher ungewöhnlicher Weg, die Sachverständigen nicht nachher anzuhören, sondern am Anfang, und dann als Politik das umzusetzen, was sie auf den Tisch gelegt haben. Dieser Weg kann zu einer Versöhnung im Land beitragen, wenn wir das jetzt konsequent umsetzen. Wir in Nordrhein-Westfalen haben gesagt: Wir gehen bei diesen Schritten voran. Die ersten Kraftwerke werden im Westen abgeschaltet. Weil wir wissen, dass in der Lausitz mehr Zeit benötigt wird, um neue Arbeit entstehen zu lassen, wird 2021, 2022, 2023 ein Block nach dem anderen vom Netz gehen. Letzte Bemerkung von mir: Das, was dann da neu entsteht, sollte etwas sein, was der Energiewende in ganz Deutschland nützt. Wenn ein Braunkohlekraftwerk schließt und es uns gelingt, dorthin beispielsweise ein Store-to-Power-Kraftwerk zu bringen, wo in einer Salzlösung 1 Gigawatt Strom gespeichert werden könnte, ist das ein Beitrag zur Energiewende für ganz Deutschland und nicht nur für die Region. Deshalb müssen wir darauf achten: Das, was jetzt dort gemacht wird, muss ebenfalls wieder industrieller Arbeit dienen. Es dürfen nicht irgendwelche Pseudomaßnahmen sein. Ein Zweites: Wenn wir das alles so machen, wie wir es in Deutschland seit Jahren tun – mit Planverfahren, Bezirksregierungen, Einsprüchen, Anhörungen und, und, und –, steht in den Regionen in 20 Jahren noch nichts. Für dieses Thema brauchen wir eine Planungsbeschleunigung, damit sich da sehr schnell etwas verändert. Das Braunkohlekraftwerk ist schnell geschlossen. Aber es darf nicht 15 bis 20 Jahre dauern, ehe das neue Gaskraftwerk genehmigt ist. Das gilt für jegliches Projekt, um das es hier geht. Deshalb glaube ich, dass wir bei allem, was uns jetzt vorliegt, auch mehr Tempo in der Umsetzung brauchen. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Ministerin Rehlinger aus dem Saarland das Wort. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umbau des Energiesystems, Klimaschutz mit ganz konkreten Maßnahmen sowie verbindlichen Zielvorgaben, und das alles ohne Strukturbruch und ohne dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit oder den Kern unserer Industrie in Deutschland gefährden und – weil es noch nicht kompliziert genug ist, mit einer weiteren Schleife versehen – in einer Zeit, in der wir nicht nur aus der Kohleverstromung aussteigen, sondern uns auch noch in der Umsetzung des Atomausstiegs befinden, das und nicht weniger ist die Aufgabe, die es auch als politische Gestaltungsaufgabe anzunehmen gilt und für die es Festlegungen zu treffen gilt, mit denen alle diese Ziele, die genannt worden sind, gleichermaßen erreichbar sind. Das ist eine immense Aufgabe. Ich glaube aber, dass sie leistbar ist, wenn wir im Geist der Kohlekommission – abgekürzt – arbeiten und diesen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen forttragen. Die Kohlekommission hat eine energie- und strukturpolitisch tragfähige Empfehlung erarbeitet. Sie hat dies, wie schon beschrieben worden ist, unter Einbeziehung aller Betroffenen und gesellschaftlich relevanten Akteure getan. Sie hat sich natürlich in allererster Linie mit der Frage des Braunkohleabbaus in den betroffenen Revieren und der Braunkohleverstromung befasst. Am Ende hat sie sich aber auch mit der Steinkohleverstromung befasst – wie ich finde zutreffenderweise –, was nicht ganz einfach war. Insofern ist es ganz passend, dass das Saarland nach Nordrhein-Westfalen hier am Redepult steht und dazu Aussagen treffen kann. Denn den Ausstieg aus dem Steinkohleabbau haben wir schon hinter uns, das Saarland etwas länger als Nordrhein-Westfalen. Vielleicht kann es auch Ermutigung sein, dass diese strukturpolitische Aufgabe in den beiden Bundesländern zwar noch nicht vollends gelungen ist, sich aber doch auf einem ganz guten Wege befindet. Insofern ist es folgerichtig, die beiden Bundesländer nicht außen vor zu lassen, auch wenn es dort nicht mehr um die Abbaugebiete geht. Hier geht es um innere Zusammenhänge. Es geht auch darum, in welcher Taktung Strukturwandelprozesse zu bewältigen sind. Wenn man gerade erst aus einem Abbau ausgestiegen ist und als Nächstes aus der Verstromung aussteigen muss, dann sind das Doppelbetroffenheiten, die man nicht ausblenden kann, wenn man die Bewältigung von Strukturaufgaben vor sich hat, sondern die dringend mit einbezogen werden müssen. Es gibt wahrscheinlich kein anderes Bundesland, das so eng mit den Themen Kohle und Stahl verbunden ist wie das Saarland. Wir verdanken diesem Umstand quasi unsere Existenz. Wir waren oft Spielball zwischen Deutschland und Frankreich. Dass es bei uns Kohle gab und dass man daraus weitere Produkte gemacht hat, war der Grund, warum gestritten worden ist, warum wir immer wieder hin und her geschoben worden sind und warum es ein eigenständiges Saarland gibt. Deshalb ist das für uns eine wirtschaftspolitische Frage, die aber deutlich über die wirtschaftspolitische Bedeutung hinausgeht. Weil wir diesen Umbau als Herausforderung sehen, die zwar punktuell trifft, sich aber im Grunde genommen für die gesamte Gesellschaft in Deutschland stellt, sind wir, wie andere auch, der Auffassung, dass dabei der Bund in besonderer Verantwortung steht – natürlich die Länder, aber eben auch der Bund. Ich halte es für richtig, dass man erstens diesen gesellschaftlichen Kompromiss ermöglicht hat, aber zweitens eine Politik wählt, die einen proaktiven Ansatz beinhaltet. Es geht eben nicht darum, erst den Strukturwandel auf den Weg zu bringen und anschließend in den Reparaturbetrieb einzusteigen. Vielmehr ist im vorsorgenden Sinne dafür zu sorgen, dass dort, wo Wertschöpfung und Beschäftigung in Zukunft wegfallen, jetzt schon neue Impulse gesetzt werden können über staatliche Investitionshilfen für regionale Infrastrukturen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Insofern bildet das Strukturstärkungsgesetz einen ganz wichtigen Schritt. Wie aber deutlich geworden ist, ist es nur ein erster Schritt. Es muss realisiert werden, und es muss gegebenenfalls angepasst werden, denn wir haben Wegmarken formuliert. Insofern wird es sicherlich Zwischenerfolge auf dem Weg geben. Aber das dürfen nicht Teilerfolge sein. Das eine zu tun, nämlich aussteigen, und den Strukturbruch trotzdem zu gefährden, das wäre ein falscher Teilerfolg. Wir brauchen Zwischenwegmarken, und wir brauchen Überprüfungen. In diesem Sinne ist der Kompromiss völlig zutreffend angelegt worden. Entscheidend ist, dass es vorausschauend geschehen kann. Und entscheidend ist, dass im Rahmen der Gesetzgebung Ausdruck findet, dass die Gewährung der Strukturhilfen auch unabhängig vom Datum der Beendigung der Verstromung von Steinkohle an dem jeweiligen Standort erfolgen kann. Wir wollen ja nicht erst anfangen, wenn der Schalter ausgemacht wird, sondern schon vorher die guten Ideen umsetzen, die in den Regionen durchaus vorhanden sind. Es gibt ein Zweites zu beachten: Man kann das eine nicht ohne das andere denken – das Strukturstärkungsgesetz auf der einen Seite und das Kohlekraftwerkeausstiegsgesetz auf der anderen Seite. Auch hier können wir zum einen am besten auf Verhandlungslösungen setzen, zum anderen dafür sorgen, dass es bei den Stilllegungsprozessen eine sozialverträgliche Herangehensweise gibt, und dass drittens finanzielle Anreizmechanismen mit angelegt sind, damit eine Umstellung der Kohlekraftwerke auf andere Energieträger erfolgen kann. Denn insbesondere dort, wo wir nach wie vor produzierendes Gewerbe haben, wo wir energieintensive Betriebe und die Stahlindustrie haben, brauchen wir natürlich Versorgungssicherheit für die Zukunft. Das wird nur gehen, wenn die Anreizmechanismen wirken, so dass auch Kohlekraftwerke zum Beispiel auf den Energieträger Gas umgestellt werden können, damit diese Standorte im Zusammenspiel von Energie und Industrie für die Zukunft gut aufgestellt sind. In diesem Sinne machen wir heute einen wichtigen Schritt, wenn es darum geht, Klimaschutz in diesem Land konkret zu machen. Es ist ein mühsamer Weg. Aber es ist ein lohnender Weg. Ich finde, wir haben heute einen erfolgreichen ersten Schritt auf diesem Weg gemacht. – Herzlichen Dank und Glück auf! Präsident Daniel Günther: Jetzt hat Herr Minister Dr. Althusmann aus Niedersachsen das Wort. Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung eines Strukturstärkungsgesetzes ist ohne Zweifel ein wichtiger Meilenstein zum vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Zusammen mit dem in wenigen Wochen vorliegenden Ausstiegsgesetz wird schnell klar, dass die immer wieder und gerade aktuell erhobene Behauptung, es passiere nichts in Deutschland, mit Sicherheit nicht den Tatsachen entspricht. Im Übrigen: Seien wir uns ausreichend der Tatsache bewusst, dass kein anderes vergleichbares Industrieland der Welt gleichzeitig aus der Kernkraft und aus der Kohle aussteigt – ein Weg nicht ohne Risiko, ein Weg aber vermutlich mit großen Chancen für Deutschland und großen Chancen für Europa. Der Gesetzentwurf setzt ein klares Zeichen, dass wir es mit der sogenannten Energiewende tatsächlich ernst meinen. Wir wollen den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 verringern, den Ausstoß von CO2 im Bereich Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Landwirtschaft, Abfall um 38 Prozent gegenüber 2005. Das heißt übersetzt: Wir wollen die Ziele von Paris bis 2050 erreichen. Manchem mag das Jahr 2038 ein nicht ganz so mutiges Datum für den Ausstieg sein. Aber mit Blick auf die Versorgungssicherheit, mit Blick auf die Bezahlbarkeit von Strom in unserem Land und die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Auswirkungen dieses Wandels ist das ein vernünftiges Ziel. Wir werden in der Klimapolitik damit konkreter und auch verbindlicher. Ich sage aber auch offen: Sollten technologische Lösungen in den nächsten 10, 15 Jahren frühere Daten erreichbar erscheinen lassen, wären wir vermutlich nicht klug beraten, diese Chancen nicht zu ergreifen. Letztendlich sollte uns immer eines bewusst sein: Grundlage unseres Wohlstandes als Industrieland Deutschland sind ein starker Arbeitsmarkt, starke Arbeitsplätze, eine starke mittelständische und industrielle Wirtschaft und eine gute Infrastruktur. Und natürlich die Frage der Planungsbeschleunigung: Es kann nicht richtig sein, dass wir in Deutschland – ob nun beim Netzausbau, bei der Digitalisierung oder beim Straßen-, Schienen-, Wasserwegeausbau – zum Teil 10, 20, 30 Jahre für Planungs- und Genehmigungsverfahren brauchen. Das ist für ein Industrieland nicht angemessen. Wir lassen die vom Strukturwandel betroffenen Regionen nicht im Stich. Wir setzen die Rahmenbedingungen und die Handlungsoptionen richtig, damit der Strukturwandel jetzt auch inhaltlich mit Leben erfüllt werden kann und dann gelingt. Dabei muss man alle Menschen mitnehmen, insbesondere die vom Ausstieg betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die in den Regionen lebenden Menschen. Veränderung und Strukturwandel brauchen Akzeptanz. Da ist noch Klärungsbedarf. Da ist noch eine Menge Erklärungsbedarf. Und da gibt es sicherlich auch auf Seiten der Politik in den Ländern noch manchen Erklärungsbedarf – auch in Niedersachsen, obwohl wir natürlich nicht so stark betroffen sind wie die klassischen Braunkohleländer, aber mit Helmstedt eben auch. Es geht hier nicht um Planwirtschaft, wie manche behaupten. Es geht um Verlässlichkeit politischen Handelns. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz faire Übergangsbedingungen in den Kohleregionen. Für die Menschen vor Ort schaffen wir Klarheit. Wir schaffen Zukunftsperspektiven. Vor allen Dingen sagen wir klar, wohin es in der Zeit nach der Kohle geht. Ein Festhalten an der Kohleverstromung würde nicht nur die damit verbundenen Klimaziele unterlaufen, der Einsatz der mit dem Gesetz vorgesehenen Zukunftsinvestitionen in Milliardenhöhe – rund 41 Milliarden bekanntlich – würde damit verhindert. Die Regionen bekommen jetzt Planungssicherheit für die Umsetzung strukturpolitisch ausgerichteter Maßnahmen. Sie bekommen vor allen Dingen konkrete Finanzierungszusagen. Und – was ich für ebenso entscheidend halte – sie können selbst die Akzente ihrer beabsichtigten Entwicklung festlegen. Das heißt: Strukturpolitik ist in diesem Fall eben nicht Planwirtschaft, sondern die Regionen sind aufgefordert, die klügsten und technologisch innovativsten Ideen für die Nachfolgenutzung zu entwickeln. Genau das sollte schnellstmöglich angepackt werden. Alle vom vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Regionen sind von den vorliegenden Gesetzesänderungen betroffen, auch die Region Helmstedt in Niedersachsen, die sich bereits vor einigen Jahren verpflichtet hatte, einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende zu leisten, und die Verstromung beendet hat. Mit den jetzt gefundenen Regelungen auf Basis des Abschlussberichtes der Kohlekommission und der Beschlussfassung der Eckwerte der Bundesregierung liegt ein zustimmungsfähiger Gesetzentwurf vor. Wir sollten ihn unterstützen. Wir wollen, dass diese Hilfen für den Strukturwandel zügig anlaufen können, zügig genehmigt werden, keine überbürokratisierten Beantragungsverfahren letztendlich wiederum dazu führen, dass wir uns selbst behindern. Gerade mit Blick auf die strukturpolitische Lage und die sozioökonomischen Daten von Helmstedt kann ich bestätigen, dass ein frühzeitiges Einleiten von begleitenden Strukturmaßnahmen dringend geboten ist. Und da dort die Zeit nach der Kohle schon begonnen hat, bietet der Einsatz der Strukturhilfen ohne Zweifel auch für die übrigen Kohleregionen eine echte Chance. Die Erfahrungen in Helmstedt werden von einigen möglicherweise als Praxislabor betrachtet. Gemeinsam können wir auch über unsere Regionen hinaus demonstrieren, was es heißt, beherzt Klimaschutzziele zu verfolgen und dabei die betroffenen Menschen mitzunehmen. Also zeigen wir mit diesem Gesetzentwurf, wie die Ziele Klimaschutz und Strukturwandel in nicht einfachen Zeiten zusammengebracht werden können! Auch wir in Niedersachsen werden mutig und entschlossen diesen Weg gehen. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Dann hat Herr Minister Meyer aus Mecklenburg-Vorpommern das Wort. Reinhard Meyer (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Strukturstärkungsgesetz ist ein wichtiges Zeichen für das Engagement des Bundes in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen. Ohne Zweifel! Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung ist auch ein wichtiger Schritt, um die international vereinbarten CO2- Ziele einzuhalten. Deswegen ist es gut, wenn sich der Bund beim Thema Klimaschutz auf den Weg macht. Die Förderung von erneuerbaren Energien ist dabei genauso konsequent voranzutreiben wie die Entwicklung alternativer Antriebe. Für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen ist damit ein tiefgreifender Strukturwandel verbunden. Alternativen müssen entwickelt, wichtige Technologieentscheidungen getroffen, Infrastrukturen geschaffen werden. Aber wichtig ist, meine Damen und Herren, dass all dies auch sozialverträglich geschieht. Denn – Thema Akzeptanz – wir werden es nicht akzeptieren können, wenn die Menschen irgendwann sagen, Klimaschutz können sich nur die Besserverdienenden im Land leisten. Auch das ist eine wichtige Aufgabe, auf die wir achten sollten. Es ist also folgerichtig, dass der Bund hier bis zu 40 Milliarden Euro bereitstellen will. Ich will ausdrücklich sagen: Es ist zu begrüßen, dass dies auch für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken gilt. Das ist viel Geld. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das alles als Nicht-Kohleland, wenn ich das so sagen darf. Das gehört zur Solidarität im Föderalismus. Es gehört auch zu dem gemeinsamen Verständnis, dass wir hier gemeinsame Aufgaben haben. Aber, meine Damen und Herren, zur Solidarität gehört auch, dass wir darüber hinausdenken. Strukturwandel ist ein Problem nicht nur der Kohleregionen, sondern wir haben viele Problemregionen in Deutschland. Das müssen wir hier deutlich sagen. Strukturschwäche ist ein Problem, das keineswegs auf vom Kohleausstieg betroffene Regionen beschränkt ist. Strukturschwäche ist auch kein ostdeutsches Problem, es ist ein Problem in vielen Regionen in Deutschland, in Ost, West, Nord und Süd. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat gerade 19 Regionen identifiziert – elf im Osten, acht im Westen –, die Probleme haben und wo wir uns gemeinsam Gedanken machen müssen, wie geholfen werden kann. Deswegen war es konsequent, dass der Bund die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins Leben gerufen hat. Ich habe im Zusammenhang mit dieser Debatte eine große Bitte, Herr Bareiß: Viele haben in dieser Kommission sehr engagiert gearbeitet, vor allen Dingen auf Länderseite, weil wir damit Hoffnungen verbunden haben, wie wir die Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland gemeinsam hinkriegen können. Wir haben ein wenig das Gefühl, dass der Bund, nachdem das Strukturstärkungsgesetz vorgelegt worden ist, das Thema der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in den Hintergrund hat treten lassen. Ich hoffe, dass dies nicht der Fall ist. Ich hoffe auch, dass der Bund noch ein bisschen Geld übrig gelassen hat für die Regionen, die auch von Strukturschwäche betroffen sind. Denn wir brauchen diese Hilfe. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Ich sage sehr deutlich: Ich hätte wenig Verständnis, wenn man nach der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ feststellt: Wir haben im Bundeshaushalt leider kein Geld mehr dafür vorgesehen, das müsst ihr in Ländern und Kommunen jetzt alleine machen. – Das kann nicht das gemeinsame Verständnis sein, meine Damen und Herren. Wenn Strukturförderung betrieben wird, dann muss sich diese auf alle strukturschwachen Regionen richten. Wir brauchen einen strukturpolitischen Ansatz für alle benachteiligten Regionen in Deutschland. Sie darf sich nicht an Himmelsrichtungen orientieren, aber auch nicht allein an nicht mehr gewollten Energieträgern, sondern vor allen Dingen am Aufholbedarf. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Den Bürgern – ob in Gelsenkirchen, in Cottbus, in Pasewalk oder Pirmasens – müssen wir Antworten für ihre Regionen geben. Und dafür werben wir. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitglied der Bundesregierung möchte ich mich erst mal für das Lob bedanken, das wir heute gehört haben. Aber uns ist auch bewusst, dass die schärfste Form der Bitte immer das Danke ist. Insofern ist mir klar, dass Sie am heutigen Tag eine große Erwartungshaltung an den Bund, an uns alle haben, dass wir diese Erwartungshaltung erfüllen müssen, dass wir die Glaubwürdigkeit in den nächsten Jahren aufrechterhalten müssen, dass wir also enorme Leistungen erbringen müssen, die – auch finanziell – gemeinsam erzielt werden müssen. Als letzter Redner in dieser Debatte möchte ich zu Beginn unterstreichen, dass der Klimaschutz nochmals eine stärkere – auch öffentliche – Wahrnehmung erfahren hat. Aber ich will auch betonen, dass wir in den letzten Jahren klimapolitisch und energiepolitisch gemeinsam viel erreicht haben; das haben sowohl die neuen als auch die alten Länder vollbracht. Wir haben die Treibhausgas-Emissionen um über 30 Prozent reduziert. In diesem Jahr können wir 44 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Wir haben es gemeinsam geschafft, lieber Herr Ramelow, beispielsweise die Altfolgen der Kernenergie zu lösen. Wir haben die Finanzierung des Rückbaus und die Finanzierung der Endlagerung hinbekommen, sie für die nächsten Jahre gesichert und die Organisationen aufgebaut, um diese große Aufgabe der nächsten Jahre zu leisten. Auch das hat gezeigt, dass wir gemeinsam die Energiewende, Klimaschutz, aber auch andere große Themen anpacken und den Ausstieg aus den verschiedenen Energien organisieren. Wir haben das alles in einer Zeit geschafft, in der wir seit zehn Jahren Wirtschaftswachstum erzielen. Und wir haben einen Industrieanteil von 23 Prozent, mit dem wir in Europa in der Spitzengruppe liegen. Das ist etwas, was wir in den nächsten Jahren halten müssen. Wir haben also schon viele Erfolge erzielt und Großes geleistet. Darauf kann man gemeinsam stolz sein. Aber es geht weiter. Wir haben uns für die nächsten Jahre große Ziele gesetzt. Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland die Klimaziele 2030 und 2050 erreichen wird. Es wird aber auch deutlich, dass der Kohleausstieg erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Reviere haben wird. Viele Menschen dort sehen dem Kohleausstieg mit gemischten Gefühlen entgegen. Wir haben diesen Menschen zugesagt, schnell zu handeln und nicht erst abzuwarten. Wir wollen proaktiv mit der Unterstützung für die Reviere beginnen, noch bevor die Folgen des Kohleausstiegs spürbar werden. Und die Bundesregierung hält Wort: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir eine Grundlage dafür, dass sich diese Regionen in den nächsten Jahren positiv entwickeln können. Wir wollen damit aber nicht nur die Folgen des Strukturwandels mildern, sondern den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu einer Chance für diese Regionen machen. Wir wollen nicht weniger, als einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung, sichere Arbeitsplätze und Perspektiven in diesen Regionen schaffen. Wir wollen damit zügig beginnen. Wir treffen derzeit Vorbereitungen, dass die ersten Projekte schon im kommenden Jahr starten können. Die betroffenen Länder erhalten mit diesem Gesetz Mittel und den finanziellen Spielraum, um die Wirtschaftsstruktur der Reviere zu modernisieren und Zukunftsbranchen weiterzuentwickeln. Das Strukturstärkungsgesetz fußt auf zwei großen Säulen: Die erste Säule bilden Finanzhilfen des Bundes an die betroffenen Länder und ihre Gemeinden für bedeutsame Investitionen von bis zu 14 Milliarden Euro bis zum Jahre 2038. Hiermit können beispielsweise öffentliche Gewerbeparks oder Forschungseinrichtungen der Länder ausgebaut werden. Die Länder können damit den Strukturwandel und die regionale Entwicklung aus eigener Kraft vor Ort vorantreiben. Die zweite Säule besteht aus zusätzlichen Maßnahmen des Bundes für die Kohleregionen von bis zu 26 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038. Hierbei geht es vor allem um Infrastrukturausbau, beispielsweise von Breitbandnetzen, Schienenwegen und Straßen, aber auch um Kompetenzzentren, Netzwerke und Reallabore, wo Zukunft konkret gestaltet wird. Auch die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen soll dazu beitragen. Darüber hinaus haben wir verschiedene Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung zusammengefasst, zusätzliche erstinstanzliche Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts reformiert. Das gilt vor allem für die Straßen- und Schienenprojekte. Dies kürzt langwierige Rechtsstreitigkeiten spürbar ab. So können wichtige und notwendige Infrastrukturmaßnahmen schneller vorangetrieben werden. In einem neuen Bund-Länder-Koordinierungsgremium werden wir alle Maßnahmen aufeinander abstimmen und damit sicherstellen, dass wir wirklich Schritt für Schritt vorankommen oder notfalls gegensteuern können. Ich bin überzeugt: Insgesamt haben wir ein ausgewogenes und wirksames Paket geschnürt, das nachhaltiges Wachstum vorantreibt, aber auch Sicherheit für die Regionen schafft. Wir knüpfen mit dem Strukturstärkungsgesetz an einen Leitgedanken unserer Wirtschaftspolitik an, dass wir unsere Industrie- und Wirtschaftsstandorte sichern wollen und weiterhin ein starker Industriestandort bleiben wollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet derzeit ein weiteres Gesetzgebungspaket zum Kohleausstieg und macht damit einen nächsten Schritt, der im November im Kabinett beschlossen werden soll. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, weiterhin eine sichere und bezahlbare Energie- und Stromversorgung in unserem Land aufrechtzuerhalten. Dies ist ein ganz wichtiger Bestandteil des Gesamtpaketes. Lassen Sie uns diese Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zügig vorantreiben und zum Abschluss bringen – zum Wohl der Menschen in den Kohleregionen, aber auch zum Wohl der Menschen in unserem ganzen Land! – In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Erklärungen zu Protokoll1 abgegeben haben: Herr Ministerpräsident Dr. Woidke (Brandenburg), Herr Minister Ludwig (Brandenburg), Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen), Herr Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz), Herr Ministerpräsident Kretschmer (Sachsen) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) für Herrn Ministerpräsidenten Ramelow. Wie vereinbart, wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt2. Der Punkt wird nach der Abstimmung über die Grüne Liste erneut aufgerufen. Dann werden wir die Abstimmung durchführen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 25 und 49 auf: TOP 25 25. Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 450/19) in Verbindung mit TOP 49 49. Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht – Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsordnungsantrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 346/19) Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das passt jetzt eigentlich ganz gut: Nachdem wir uns doch länger darüber unterhalten haben, wie wir aussteigen, müssen wir auch darüber reden, wie wir einsteigen. Nachdem wir uns in unserer Gesellschaft entschieden haben, rauszugehen aus der Atomkraft und aus der Kohle, müssen wir klären: Wo wollen wir denn reingehen? Ich unterstelle einmal, dass wir alle der Auffassung sind, dass wir auch künftig eine erfolgreiche Industriegesellschaft sein wollen, allerdings auf einer deutlich klimagerechteren Basis als zuvor. Wenn das stimmt, dann liegt ein gewaltiger Umbauprozess vor uns, der alle 1 Anlagen 1 bis 9 2 Siehe Seite 447 gesellschaftlichen Bereiche erfassen wird, insbesondere auch die Industrie. Es ist völlig klar: Es gibt in der Situation, in der der Klimawandel immer spürbarer wird, eine große Sehnsucht nach einfachen Lösungen. Zum Beispiel wird gefragt, ob das denn alles sein muss mit dieser Industrie. Ich glaube, es ist keine Option, über De- Industrialisierung nachzudenken. Wir müssen darüber diskutieren und klären, wie wir als Industrieland umweltgerechter sein können. Aber dass Industrie in unserem Land die Basis des Wohlstands ist, das wird man nicht bestreiten können. Es gibt auch eine Sehnsucht nach einem Allheilmittel. Das gibt es nur leider auch nicht. Wenn überhaupt, und auch nur von ferne, dann wird allerdings ein Instrument umso relevanter, das sich unter vielen anderen dadurch auszeichnet, dass es gewissermaßen ein Vielzweckmittel ist, womit also die CO2-Reduzierung in ganz unterschiedlichen Bereichen massiv vorangetrieben werden kann und wir gleichzeitig alle Nachteile vermeiden können. Ich rede von Wasserstoff. Wasserstoff ermöglicht die dramatische Reduzierung von CO2 da, wo bis jetzt fossile Energieträger eingesetzt werden, und ist in vielen Sektoren parallel und gleichzeitig nutzbar: im Bereich der Mobilität durch synthetische Kraftstoffe, als Antrieb beispielsweise für Züge, für Schiffe, insbesondere auch für Lkw, im Bereich der Industrie, im gesamten Sektor der Grundstoffindustrie, insbesondere bei Stahl. Alle, die in ihren Ländern davon betroffen sind, wissen, wie heikel die Situation der deutschen Stahlindustrie ist, die sich mit einem harten internationalen Wettbewerb auseinandersetzen muss, gleichzeitig aber ohne Ausweg den Zwang auf sich zukommen sieht, die CO2- Emissionen deutlich zu reduzieren. Das wird nur gelingen, wenn man einen Technologiewechsel Richtung Wasserstoff vornimmt. Wir werden es im Bereich der Gebäudewirtschaft erleben, dass Wasserstoff eine deutlich größere Bedeutung gewinnen wird, oder auch bei der Entlastung der Stromnetze durch Nutzung von Gasnetzen. Die Technik ist in weiten Bereichen ausgereift. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man heute sagen. Aber die Bedingungen stimmen eben noch nicht, so dass es viele gute Projekte auf dem Papier gibt, aber von der Realisierung in der Praxis in den letzten Jahren noch nicht viel zu sehen gewesen ist. Diese Bedingungen müssen wir jetzt herstellen. Anders kann es nicht gehen. Die doppelte Belastung durch die EEG-Umlage bei der Verwendung von Wasserstoff muss weg. Das liegt auf der Hand. Wir brauchen einen deutlichen Ausbau von Experimentierfeldern, von Reallaboren, wie es heute heißt, weit über das Maß hinaus, das bis jetzt vorgesehen ist. Wir brauchen ein Marktanreizprogramm, mit dem die ersten Unternehmen auch tatsächlich zeigen, dass es geht, und vieles andere mehr. Das ist das Gebot der Stunde. Wir haben dabei keine Zeit zu verlieren. Wenn es darum geht die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, heißt das, dass jetzt die entsprechenden Umstellungsprozesse eingeleitet werden müssen, damit sie in zehn Jahren tatsächlich auch die volle Wirksamkeit entfalten können. Das alles ist, wenn ich das so sagen darf, eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung; denn über welchen Wasserstoff sprechen wir? Grün oder grau? Aus fossilen Energieträgern oder aus erneuerbaren Energien? Wenn der Ausgangspunkt der ganzen Debatte die Frage der CO2-Reduzierung ist, dann kann es darauf nur eine Antwort geben: Wir brauchen Wasserstoff auf der Basis von erneuerbaren Energien. Auch in dieser Hinsicht ist der Status quo, gelinde gesagt, unbefriedigend. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen – und da hat sie meine volle Unterstützung –, im Jahre 2030 65 Prozent des Bedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Nur, der Bedarf wird dann auf der Grundlage, die ich geschildert habe, um etliches höher sein, als er heute ist. Daraus ergibt sich: Wenn wir das, was als Zielvorgabe gesetzt worden ist, nur halbwegs ernst meinen, müssen wir jetzt mit dem konsequenten Zubau von erneuerbaren Energien weitermachen, nachdem wir in dieser Hinsicht leider eher eine Durststrecke erleben. Auch in dieser Hinsicht haben wir keine Zeit zu verlieren. Denn der Umbau unserer Wirtschaft in Richtung auf CO2-Reduzierung wird sehr große Mengen Strom erfordern. Diese auf erneuerbarer Basis, das ist die Grundlage für den ganzen Rest. Es gibt jede Menge Angst und Unsicherheit in der Diskussion. Für die einen ist der Klimawandel Anlass zur Angst, für die anderen ist der Klimaschutz Anlass zur Sorge. Die einen sorgen sich mit Recht um die natürlichen Arbeitsbedingungen, aber auch die anderen haben Grund, sich zu fragen: Was macht das eigentlich mit meinem Arbeitsplatz? Ich empfinde es als eine zentrale Aufgabe der Politik, in den nächsten zehn Jahren zu zeigen, dass wir beides miteinander vereinbaren können. Wenn uns das gelingen soll, dann müssen wir dafür die Voraussetzungen schaffen. Dann kann dieser Umbauprozess, vor dem wir stehen, nicht nur eine Riesenaufgabe, sondern vor allen Dingen auch eine Riesenchance sein, die zeigen wird, dass man auf diesem Globus gleichzeitig sehr erfolgreich und sehr klimagerecht sein kann. Dieses Ziel löst jede Menge positive Motivation aus, jedenfalls bei mir. Ich wünsche mir sehr, dass sich der Bundesrat diesem Antritt in Richtung Wasserstoff anschließt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat lange gedauert, bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass eine Energiewende, die als reine Stromwende angefangen hat, so nicht zum Erfolg kommen wird. Es hat lange gedauert, bis man die Erkenntnis gewonnen hat – immer noch nicht alle –, dass nur mit Elektroden die Energieversorgung in Deutschland nicht herstellbar sein wird, sondern dass Moleküle notwendig sind, jedenfalls für bestimmte Arten der Energienutzung, etwa im Bereich des Flugverkehrs, der Schifffahrt, aber auch darüber hinaus, dass eine Energiewende auch weg vom Strom hin zu einer molekülen Art und Weise notwendig ist – das ist Wasserstoff. Herr Ministerpräsident Weil hat das gerade als eine der richtigen Chancen der Zukunft beschrieben. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass diese Diskussion, die uns ja seit Jahren begleitet, immer davon geprägt ist: Aber die Wirkungsgrade, die Effizienz, das Thema Umwandlung! In der Tat muss man einräumen: Das Umwandeln von grünem Strom in Wasserstoff sorgt für Produktivitätsverluste. Da bin ich der Auffassung, dass wir technologisch nicht schon am Ende der Veranstaltung sind, sondern sehr wohl noch Schritte gehen können, die Wirkungsgrade erhöhen müssen, damit wir wirtschaftlich tatsächlich in der Lage sind, eine Wasserstoffwirtschaft insgesamt aufzubauen. Die ersten Schritte dazu – da unterstütze ich ganz ausdrücklich das, was Herr Weil gerade gesagt hat – müssen sein, dass wir die Hemmnisse beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beseitigen. Die Hemmnisse heißen heute, dass staatlich induzierte Strompreisbestandteile die Umwandlung von grünem Strom in Wasserstoff künstlich so verteuern, dass es per se unwirtschaftlich ist. Im Klimapaket der Bundesregierung steht, dass man sich dem nähern will. Ich finde das einen guten, aber, sehr geehrter Herr Bareiß, immer noch nicht besonders mutigen Ansatz; denn wir diskutieren über diese Frage inzwischen seit sehr vielen Jahren. Die Tatsache, dass wir für das Umwandeln eines Energieträgers in ein Speichermedium dieses so behandeln, als sei es Letztverbrauch, ist ein Anachronismus, der die technologische Weiterentwicklung behindert. Er behindert auch, wie Herr Weil gerade zu Recht gesagt hat, die industriepolitische Chance – deshalb stehe ich hier als Wirtschaftsminister –, nicht nur die umwelt- und klimatechnische Seite. Die industriepolitische Chance besteht dann, wenn wir tatsächlich in der Lage sind, industriell Wasserstoff aus grünem Strom zu produzieren. Das haben wir bis heute nicht. Unsere Anlagengrößenordnungen sind alle noch viel zu klein, weil es sich eben über die staatlich induzierten Strompreisbestandteile in Wahrheit nicht rechnet, das wirtschaftlich herzustellen. Dies ist der erste und wichtige Schritt, den die Bundesregierung jetzt gehen kann, aber auch gehen muss. Ein zweiter Punkt – ich bin dem Land Brandenburg sehr dankbar dafür, den Antrag hier gestellt zu haben – betrifft die Direktive der Europäischen Kommission für die Erneuerbaren, RED II, mit der man auch die Chance hat, Anreizsysteme zu schaffen, zum Beispiel im Bereich der Mobilität, wenn nämlich das Beimischen von grünem Wasserstoff, aber auch das Fahren mit grünem Wasserstoff als anrechenbar für die Flottenemissionswerte von Kfz-Herstellern, aber auch von Mineralölherstellern, also Antriebsartenherstellern, ermöglicht wird. Wir müssen wirtschaftliche Anreize schaffen und in diese Richtung denken und dürfen nicht nur mit Fördertatbeständen und Dauersubventionen agieren. Nur wenn das wirtschaftlich umsetzbar wird, kann es ein technologischer Exportschlager für Deutschland sein. Mich verbindet seit dem Herbst des Jahres 2018 zu der Frage RED II fast schon eine Brieffreundschaft mit der Bundesumweltministerin. Es wird hin und her ausgetauscht, warum man von Seiten des Bundesumweltministeriums gerade diesen Mobilitätssektor nicht angehen will und die Direktive so in deutsches Recht umsetzt, dass es diese Anreizwirkungen gibt. Man hat Angst, dass irgendetwas durch grauen Wasserstoff ersetzt werden soll. Aber, meine Damen und Herren, das muss doch regelbar sein. Deshalb ist der Appell des Antrags, den Brandenburg erneut eingebracht hat, nur zu unterstützen, dass bei der Umsetzung der RED II jetzt auch dieser Mobilitätssektor zwingend ins Auge gefasst werden muss. Die norddeutschen Küstenländer haben im Herbst des letzten Jahres vereinbart, eine gemeinsame Wasserstoffstrategie auf die Reise zu schicken. Sie soll am 7. November von den Ländern Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen werden. Wir haben das im letzten Jahr deshalb gemeinsam auf die Reise geschickt, weil wir die ungeheuren Chancen darin sehen. Parallel hat der Bund nun angekündigt, lieber Herr Bareiß, im Dezember seine Wasserstoffstrategie vorzulegen. Ich biete unbedingt an, dass wir nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander, sondern miteinander darüber nachdenken, wie wir das Thema Wasserstoff nach vorne bringen. Wir lassen Sie gerne an allen unseren Überlegungen teilhaben. Lassen Sie uns bitte auch an den Überlegungen des Bundes teilhaben! Beziehen Sie die Länder ein, wenn es um die Wasserstoffstrategie des Wirtschaftsministeriums geht, weil wir sonst zu richtigen Zielen nicht kommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Jetzt hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Wort. Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In der Tat ging es in der letzten Debatte darum, wie wir aus Technologien aussteigen werden. Ich glaube, die große, auch spannende und wichtige Aufgabe ist eher, wie wir in den nächsten Jahren in Technologien einsteigen, die für unser Land wichtig sind. Deshalb ist diese Debatte für mich die wichtigere des heutigen Morgens. Darin geht es um die Frage, wie wir die Zukunft anpacken. Die Debatte vorhin hat gezeigt, dass wir vor einem großen Kraftakt stehen: Energiewende auf der einen Seite, CO2-Reduktion auf der anderen Seite. Eine ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft ist in den nächsten Jahren eine Mammutaufgabe, die wir gemeinsam anpacken müssen. Das geht nur, wenn wir dieses Projekt technologieoffen angehen, aber auch eine Technologieoffensive daraus machen und neue Ideen und neue Produkte auch in Deutschland zur Anwendung bringen. Damit können wir auch eine Offensive fahren, die dazu führt, dass andere Länder von diesem Weg überzeugt sind und Produkte entstehen, die wir exportieren können, wodurch wir das Ganze zu einem Erfolgsprojekt für die ganze Welt machen. Das ist etwas, was mich persönlich umtreibt. Ich glaube, dass wir hier eine ganz große Verantwortung haben, Energiewende und Klimaschutz so zu machen, dass sie bezahlbar und wirtschaftlich sind und dass die Versorgungssicherheit umwelt- und klimafreundlich gewährleistet ist. Ich bin dankbar für die Wortmeldungen, weil sie zeigen, dass wir an einem Strang ziehen, dass wir das Thema Wasserstoff gemeinsam voranbringen wollen. In der Tat haben wir etwas länger gebraucht, aber wir haben es geschafft, dass wir jetzt gemeinsam mit der Bundesregierung eine nationale Wasserstoffstrategie vorlegen werden und damit von unserer Seite eine erste Grundlage für Gespräche schaffen. Wir führen schon laufend Gespräche, aber wir brauchen noch einmal eine Standortbestimmung und müssen auch die Potenziale von Wasserstoff klar definieren. Wir müssen die Anwendungsbereiche, die wir im Blick haben, beschreiben und die Frage beantworten, wo wir die Rolle von Wasserstoff und Wasserstofftechnologien in den nächsten Jahren sehen und wo wir vielleicht in der Wirtschaft und in der Energiepolitik wettbewerbsfähiger werden müssen. Darüber hinaus wird es eine breite Diskussion gemeinsam mit den Wirtschaftsexperten, mit der Forschung, aber auch mit den Ländern darüber geben, wie wir die politischen Rahmenbedingungen ausgestalten müssen. Auch dazu liegen schon konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Die Auswirkungen müssen aber im Gesamtkontext betrachtet werden. Ich glaube, dass wir dann eine gemeinsame Strategie auf den Weg bringen. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir in den nächsten Monaten angehen müssen. Ich möchte betonen, dass wir nicht bei null anfangen. Wir haben schon einige Dinge auf den Weg gebracht, auch das Wasserstoffthema sehr stark vorangetrieben. Beispielsweise nehmen in den erst vor wenigen Wochen vorgestellten Reallaboren neun von 20 Projekten konkret die Themen Wasserstoff, Elektrolyse und Wasserstoffstrategie in den Blick. Gerade im Norden unseres Landes wird hier sehr viel geleistet. Insgesamt fließen 300 Millionen Förderung des Bundes in diese Projekte. Das allein zeigt schon, dass hier in den nächsten Jahren viel entsteht, teilweise an Forschung und Entwicklung, aber auch an konkreter Umsetzung für die Wasserstoffproduktion und Wasserstoffanwendung, so dass auch die Sektorkopplung in der Praxis funktionieren kann und wir in großflächigen Anlagen den Erfolg erzielen, den wir uns wünschen. Aber nicht nur im Hinblick auf die Reallabore ist in den letzten Wochen einiges passiert. Schon vor drei Jahren haben wir mit dem Marktanreizprogramm eine stationäre Brennstoffzelle als Technologie im Bereich der Wasserstoffstrategie mit dem höchsten Fördervolumen gefördert und vorangetrieben. Das sind zwar kleine Stückzahlen, aber es zeigt, dass wir hier einen Impuls in einen Markt hineingegeben haben, wo Deutschland heute noch nicht Spitzenreiter ist. Spitzenreiter sind andere: Japan hat schon sehr viel vorgelegt und ist auch bei den Stückzahlen wesentlich besser als wir. Aber ich glaube, dass wir hier in den nächsten Jahren noch viel erreichen können und dass daraus in der Umsetzung eine Industriestrategie für sichere und gute Arbeitsplätze in der Zukunft wird. Die Wasserstofftechnologie und -strategie in Deutschland wird auch für die Industrie, für die Wirtschaft sehr wichtig. Wir brauchen Perspektiven für die Zukunft. Wir sind im Bereich der Elektrolyse und auch bei der Brennstoffzelle heute schon gut, wir müssen aber führend werden und die Technologieführerschaft behalten. Deshalb brauchen wir eine Rahmensetzung, die zukunftsfähig ist und die Interessen aller berücksichtigt. Wir haben auch im Bereich der Industrieproduktion und der Industrieprozesse große Themen, die wir gemeinsam angehen müssen. Die Stahlproduktion muss in den nächsten Jahren ebenfalls Stück für Stück CO2- freundlicher werden. Auch die Chemieproduktion ist ein ganz großes Thema. Um den großen Industrieanteil zu halten und zwei große Branchen zu erhalten, müssen wir Wasserstoff stärker in die Prozesse einfließen lassen. Auch dies wird noch eine große Herausforderung sein. Ich erlaube mir zu sagen, dass wir große Erwartungen an das Thema Wasserstoff haben. Nur mit Wasserstoff wird es funktionieren, dass die Industrie CO2-freundlicher und klimafreundlicher wird. Ich bin dankbar für die Initiative zu RED II. Auch da haben Sie einen Mitstreiter des BMWi an Ihrer Seite. Ich glaube, dass wir auch hier eine Umsetzung brauchen. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe werden ein ganz wichtiger Bereich im Mobilitätssektor, im Verkehr sein. Wir müssen hier auf bestehende Infrastruktur aufbauen und versuchen, schneller voranzukommen, höhere Beimischungsquoten zuzulassen, zu ermöglichen und einzufordern. Daher brauchen wir die schnelle Umsetzung der RED II in nationales Recht. Wir sollten bis Ende des Jahres fertig werden. Ich hoffe, dass wir in der Bundesregierung schneller vorankommen, damit auch die konkrete Anwendung vorankommt und ein Markt für Zukunftstechnologien geschaffen wird. Wichtig sind Ordnungspolitik und Rahmensetzungen für einen Markt, der in den nächsten Jahren entstehen muss, um eine Nachfrage für synthetische Kraftstoffe zu schaffen. Das Thema Wasserstoff wird ein ganz wichtiger Baustein für Energiewende und Klimaschutz sein. Wir müssen hier schneller vorankommen. Wir brauchen mehr Mut, auch mehr Geld, mehr Initiativen. Ich glaube, dass die Wasserstoffstrategie von Bund und Ländern ein ganz wichtiger Baustein wird. Wir haben damit ein großes Thema vor Augen, das wir gemeinsam anpacken. Deshalb nochmals danke für Ihre Wortbeiträge und für Ihre Initiative! Sie haben in uns einen Mitstreiter an Ihrer Seite. Präsident Daniel Günther: Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt 25, dem Entschließungsantrag Niedersachsens. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Wir fahren fort mit Punkt 49, dem Entschließungsantrag von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Brandenburg hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage daher, wer dafür ist, bereits heute eine Sachentscheidung zu treffen. Ihr Handzeichen bitte! – Das ist die Mehrheit. Dann verfahren wir so. Frau Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Hamburg), Frau Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland- Pfalz) sowie Frau Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) geben je eine Erklärung zu Protokoll1 ab. 1 Anlagen 10 bis 12 Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen? – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28: TOP 28 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) (Drucksache 453/19) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes von Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kurier-, Express- und Paketbranche in Deutschland boomt, auch dank des boomenden Onlinehandels. Allein im letzten Jahr sind schätzungsweise mehr als dreieinhalb Milliarden Pakete in Deutschland ausgeliefert worden. Die Branche selbst geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzt und dass wir in den nächsten Jahren mit Steigerungsraten von jährlich 5 Prozent zu rechnen haben. Nun sollte man davon ausgehen, dass diese expansive, gute Lage dazu führt, dass sich auch die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche und die Löhne positiv entwickeln, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Leider wissen wir zwischenzeitlich, dass das Gegenteil der Fall ist. Von 2007 bis 2017 sank das mittlere Bruttomonatseinkommen in der Kurier-, Express- und Paketbranche um sage und schreibe 13 Prozent. In diese Berechnungen sind die vielen selbstständigen und scheinselbstständigen Paketausfahrerinnen und Paketausfahrer und die vielen Subunternehmer noch überhaupt nicht einbezogen, so dass anzunehmen ist, dass die Zahlen bei realistischer Betrachtungsweise und nach Aufklärung der nicht einbezogenen Arbeitsverhältnisse sogar noch schlechter aussehen, als die offiziellen Erhebungen widerspiegeln. Die Bedingungen in der Branche sind also, auf den Punkt gebracht, mehr als prekär. Viele sprechen davon, dass in etlichen Bereichen sogar mafiöse Zustände herrschen. Stundenlöhne von viereinhalb bis 6 Euro, die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die systematische Umgehung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind gängige Praxis. Meine Damen und Herren, es ist mehr als überfällig, dass der Gesetzgeber tätig wird. Genau deshalb hat unter anderen Bremen im April dieses Jahres eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Mit dem vorliegenden Entwurf des Paketboten- Schutz-Gesetzes wird ein geeignetes gesetzliches Instrument geschaffen, um den Missständen in der Branche entgegenzuwirken. Ziel des Gesetzentwurfs ist es zum einen, fairen Wettbewerb herzustellen und dafür die Grundlagen zu schaffen, zum anderen – ich denke, das ist noch wichtiger – den sozialen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche zu verbessern. Das Paketboten-Schutz-Gesetz greift dabei die bewährten Regelungen aus der Bau- und Fleischwirtschaft auf und wird versuchen, auf dieser Grundlage Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten effektiv zu bekämpfen und entsprechend zu sanktionieren. Wichtig ist dabei, dass wir mit dem Entwurf gar kein gesetzgeberisches Neuland betreten, sondern eigentlich nur bereits geltende gesetzliche Bestimmungen aus anderen Branchen auf die Paketbranche übertragen. Durch die im Gesetzentwurf geregelte Nachunternehmerhaftung wird sichergestellt: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. So wird zugunsten der Beschäftigten sichergestellt, dass im Falle einer Nichtleistung des Nachunternehmers – ob bewusst, insolvenzbedingt oder durch sonstige Gründe bedingt – der ursprüngliche Auftragnehmer die Beiträge abzuführen hat. Meine Damen und Herren, obwohl die Umsetzung mit einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden sein wird und zusätzliche Verwaltungstätigkeiten mit sich bringt, bedeuten die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen für die Branche zugleich die Chance, ihr Image und ihre Reputation deutlich zu verbessern. Vertreterinnen und Vertreter aus der Bauindustrie und der Fleischwirtschaft, die entsprechende Regelungen kennen, bestätigen mittlerweile immer öfter die positiven Auswirkungen der Nachunternehmerhaftung auf ihre Branche. Sie sagen – vielleicht nicht immer laut, aber im direkten Gespräch fast immer –, dass die positiven Auswirkungen auch aus engerer betriebswirtschaftlicher Sicht die befürchteten negativen Auswirkungen deutlich überwiegen. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht nur eine Verpflichtung der betroffenen Unternehmen, sie bietet zugleich die Gewähr dafür, dass in der Branche bestimmte Standards gesetzt und eingehalten werden und dass gerade die Unternehmen, die vernünftige Arbeitsbedingungen bieten, die sich an die Regeln halten, die nach den Regeln spielen, in der Lage sind, fairen Wettbewerb auszuüben und in diesem Wettbewerb zu bestehen. Damit dient der Gesetzentwurf letztlich beiden Seiten: Er dient den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber zugleich den Interessen der Unternehmen und der langfristigen Entwicklung der Paketbranche. Deshalb verdient der Gesetzentwurf aus Bremer Sicht unbedingte Unterstützung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Nordrhein-Westfalen gehören faire Arbeit und fairer Wettbewerb zusammen. Wir haben bei uns und bundesweit viele gute Unternehmen, in denen unter Einhaltung der Mitbestimmung auf Augenhöhe miteinander gesprochen wird und verlässliche Vereinbarungen getroffen werden, von denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren. Wenn sich ein Unternehmen – am besten auch noch tariflich – verpflichtet, faire, gute und auskömmliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen, dann muss aber auch klar sein, dass das nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen und die Arbeiter werden darf. Die Formel ist im Grunde ganz einfach: fairer Wettbewerb gleich faire Arbeit. Nunmehr hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Thema Paketboten vorgelegt. Leider beschränkt sich dieser – entgegen der Entschließung des Bundesrates vom 12. April 2019 in Drucksache 92/19 – auf die Nachunternehmerhaftung. Die Nachunternehmerhaftung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber aus unserer Sicht nicht aus. Der Zoll als zuständige Behörde muss die Möglichkeit bekommen, die gemachten Angaben auch zu kontrollieren. Das geht nur, wenn die Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich für die gesamte geleistete Arbeitszeit abgeführt worden sind und der Mindestlohn eingehalten wird. Im Rahmen einer großangelegten Überwachungsaktion in der Fleischindustrie haben wir in Nordrhein- Westfalen festgestellt, dass zum Schutz der Beschäftigten die Dokumentationspflicht der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, wie sie mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft eingeführt worden ist, zwingend erforderlich ist. Nur über den Abgleich der Arbeitszeiten mit den Lohnabrechnungen war es bei den Prüfungen möglich, die Einhaltung des Mindestlohns und die Einhaltung der Arbeitszeiten zu prüfen. Bei der Überwachungsaktion in der Fleischindustrie sind gravierende Verstöße im Bereich der Arbeitszeiten und das Unterschreiten des Mindestlohns festgestellt worden. Letzteres ist über die Prüfung der Arbeitszeiten nachgewiesen worden. ( V o r s i t z : Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke) In der Branche der Paketzustellung wie in der Branche der Fleischindustrie wird der Wettbewerb nahezu ausschließlich über den Arbeitslohn geführt. Insofern ist auch in der Branche der Paketzusteller die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten für deren ordnungsgemäße Vergütung und für die Abführung ausreichender Sozialversicherungsbeiträge von zentraler Bedeutung. Mit der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten wird das entscheidende rechtliche Instrument geschaffen, das eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketboten schafft und ihren Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch regelmäßig überlange Arbeitszeiten sichert. Ansonsten bleibt die vorgesehene Nachunternehmerhaftung ein stumpfes Schwert. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Form unseres Änderungsantrages, den wir gemeinsam mit Niedersachsen eingebracht haben, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Dr. Holthoff-Pförtner! Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bitte, Frau Griese. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Regelungen zur Nachunternehmerhaftung im Sozialgesetzbuch sehen vor, dass ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung eines Dienstes beauftragt, für dessen Zahlungspflicht gegenüber den Trägern der Sozialversicherung haftet, und zwar immer dann, wenn dieser der Zahlungspflicht nicht nachkommt. Diese besondere Form des Haftungsübergangs – die beiden Vorredner haben es schon erwähnt – haben wir seit 2012 in der Baubranche und seit 2017 in der Fleischwirtschaft, und das aus gutem Grund: Es kam in diesen Branchen vermehrt zur Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb waren diese Kontrollmechanismen nötig. Wir haben jetzt ähnliche Erkenntnisse zur Paketdienstbranche; der Zoll hat das festgestellt. Die Paketdienste sind ein wesentlicher Teil der KEP-Branche, der Kurier-, Express- und Paketdienste. Es ist eine Branche, die aufgrund des zunehmenden Onlinehandels durch Wachstum geprägt ist. Allein im letzten Jahr wurden 3,6 Milliarden Pakete von 8.000 Unternehmen in Deutschland ausgeliefert. Diese Zahlen zeigen nicht nur das enorme Wachstum, sie zeigen vor allem auch die Dimension und die Dringlichkeit dafür, jetzt zu handeln und für gute Arbeitsbedingungen in dieser Branche zu sorgen. Wir sind uns im Ziel sehr einig. Ich kann Herrn Dr. Holthoff-Pförtner nur bitten, auf die Koalitionspartner im Bundestag einzuwirken, jetzt tatsächlich zu einer Regelung zu kommen. Wir erleben, dass der Arbeitsmarkt in der Paketbranche zweigeteilt ist. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit meist fest angestellten Zustellern, zum Beispiel die Deutsche Post AG. Da geht man überwiegend von geordneten Verhältnissen aus. Auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Subunternehmern arbeiten. Diese Unternehmen geben oft einen Teil ihrer Aufträge wieder an nachgeordnete Subunternehmer weiter. In diesem Geflecht kommt es zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Das hat zuletzt eine bundesweite Schwerpunktkontrolle des Zolls im Februar 2019 sehr eindrücklich gezeigt. Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, der Boom in der Paketbranche darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen – auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten. Dass der soziale Schutz in dieser Branche ausgehebelt wird, ist nicht hinnehmbar. Das muss beendet werden. Es geht um nicht weniger als um Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt. Lassen Sie mich noch auf eines hinweisen: Für die Zahlung des Mindestlohns gilt die Haftung durch den Hauptunternehmer ohnehin schon jetzt, und das branchenübergreifend. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf führen wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge nun auch für die Paketdienstbranche ein und stellen damit sicher, dass diese Beiträge tatsächlich gezahlt werden. Wir sorgen für mehr Beitragsehrlichkeit, damit auch für mehr Transparenz der Arbeitszeiten. Das stärkt die Sozialversicherungssysteme, sichert die soziale Absicherung aller Paketzusteller und fördert den fairen Wettbewerb in der Branche. Herr Dr. Bovenschulte hat es erwähnt: Diese gesetzliche Regelung knüpft an die guten Erfahrungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft an, in denen sich das Instrument der Nachunternehmerhaftung bewährt hat. Der Entwurf sieht vor, dass die Hauptunternehmer in der Paketdienstbranche für säumige Sozialversicherungsbeiträge ihrer beauftragten Subunternehmer in Haftung genommen werden. Sie können sich von dieser besonderen Form der Haftung befreien, wenn sie sich vergewissern, dass es sich um einen beitragsehrlichen Auftragnehmer handelt. Das ist möglich durch eine Präqualifikation, mit der nachgewiesen werden kann, dass der Subunternehmer seiner Zahlungspflicht nachkommt, oder durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen und der Berufsgenossenschaften, die ihre Erfahrungen mit diesem Arbeitgeber haben. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der Antragsteller Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen –, dass der Subunternehmer differenzierte Entgeltunterlagen zu führen hat. Das bedeutet im Wesentlichen, dass er dokumentieren muss, welcher Arbeitnehmer oder welche Arbeitnehmerin für welchen Auftrag, also für welchen Hauptunternehmer, tätig wurde. Erst diese Dokumentation versetzt die zuständigen Stellen in die Lage, zu einem späteren Zeitpunkt Forderungen tatsächlich zu realisieren. Was wir nicht vorhaben, ist, eine ganze Branche dauerhaft unter Generalverdacht zu stellen. Wir wollen lediglich zu dem Zeitpunkt, zu dem es dringend nötig ist, ordnungspolitisch eingreifen und zu nachhaltigen Verbesserungen in der Branche beitragen. Die Regelungen zur Nachunternehmerhaftung sind deshalb zunächst bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt. Gewinner werden in erster Linie die Beschäftigten der Branche sein, deren soziale Absicherung damit gesichert wird. Gewinner sind aber auch wir alle, die wir von einem fairen und geordneten Wettbewerb mit zuverlässigen Paketdiensten profitieren werden. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung dieses Gesetzesvorhabens, damit es noch vor dem Weihnachtsgeschäft, wenn die Paketzusteller besonders gefordert sind, in Kraft treten kann. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Griese! Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer stimmt für Ziffer 1? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen – (Drucksache 347/19) Dem Antrag ist auch Hamburg beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer – wie in Ziffer 1 empfohlen – dafür ist, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Minister Wolf (Baden- Württemberg) zum Beauftragten bestellt. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 20 und 23 auf: TOP 20 20. Entschließung des Bundesrates „Klimaschutz im Grundgesetz verankern“ – Antrag der Länder Thüringen und Berlin – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 581/18) in Verbindung mit TOP 23 23. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 47/19) Zu diesen Tagesordnungspunkten liegen uns Wortmeldungen vor. Das Wort hat zunächst Herr Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. Bitte sehr. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Februar dieses Jahres hat Schleswig-Holstein den Antrag „Klimaschutz in der Marktwirtschaft“ in den Bundesrat eingebracht. Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, zeitnah darüber zu beschließen. In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung ein Klimapaket geschnürt, in dem viele Punkte dieser Initiative enthalten sind: Einen CO2-Preis für jede Tonne gibt es zukünftig in den Bereichen Wärme und Verkehr. Sektorenkopplung in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr wird gefördert. Und es gibt zukünftig eine Entlastung bei der EEG-Umlage. Unser Antrag in diesem Bereich geht aber ein Stück weiter. Wir wollen nämlich, dass für regenerativ erzeugten Strom, für den keine EEG-Umlage beansprucht wurde, nicht die volle EEG-Umlage anfällt. Dieser Punkt ist wichtig für die weiteren Beratungen. Wir haben das vorhin beim Thema Wasserstoff diskutiert. Sie alle kennen das Problem, das einige Bundesländer mit sogenanntem Wegwerfstrom haben; gerade in Schleswig-Holstein ist das ein erheblicher Anteil. Mancher von Ihnen glaubt ja, dass es uns freut, dass wir die EEG-Umlage nach Schleswig-Holstein bekommen. Wir würden sie aber lieber für ehrliche Arbeit bekommen, wenn nämlich Windkraftanlagen wirklich laufen würden. Es ist schon eine bittere Situation, dass wir im Moment darüber diskutieren, aus bestimmten Energieformen auszusteigen, aber nicht in der Lage sind, die Energieformen, die wir haben, entsprechend zu nutzen. Wir finden uns ja damit ab, dass der Netzausbau in unserem Land relativ lange dauert. Aber wir wollen zumindest in die Lage versetzt werden, die Windkraftanlagen nicht abschalten zu müssen, sondern Energie bei uns zu speichern beziehungsweise umzuwandeln, um technologisch weiter voranzukommen. Dafür wäre dieser Punkt sehr, sehr wichtig. Von daher wäre es gut, wenn es heute Zustimmung zu diesem Antrag geben würde. Das wäre ein Zeichen, dass es uns gemeinsam Ernst ist mit dem Klimaschutz – über die politischen Ebenen bei uns in Deutschland hinweg. Wir müssen die Menschen mitnehmen; auch das berücksichtigt der Antrag. Wir wollen, dass die Unternehmen in unserem Land mit dieser Umstellung wachsen, dass damit keine Sorgen verbunden sind. Und wir wollen Anreize setzen, dass Energieeffizienz belohnt wird. Natürlich brauchen wir Sozialverträglichkeit. Wir wollen, dass die Menschen nicht die Sorge haben, dass sich nur die Reichen den Klimawandel leisten können, sondern deutlich machen, dass er eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die viele Menschen gerne anpacken. Wir aus Schleswig-Holstein haben mit diesem Antrag einen Anstoß gegeben. Ich glaube, dass wir jetzt die Chance haben, auch als gesamte Bundesrepublik einen großen Anstoß zu geben; denn die Welt wird schon ein Stück weit darauf gucken, wie wir in Deutschland es hinbekommen, diese ambitionierten Ziele umzusetzen. Ich weiß, manchmal hat man das Gefühl: Mit unseren 82 Millionen Menschen sind wir ein kleines Land, was können wir bei dem gesamten Klimawandel eigentlich in die Waagschale werfen! Aber wenn wir, ein relativ reiches Land, unter Beweis stellen, dass man es hinbekommen kann, Wertschöpfung im Land zu halten, durch Innovationen zu erreichen, dass die Menschen in Arbeit bleiben, und trotzdem die Klimaziele zu erreichen, dann, glaube ich, werden andere Länder diesem Beispiel folgen. Was wiederum für uns eine große Chance bedeutet, weil wir dann die Technologien, die wir haben, in andere Länder liefern können. Von daher würde ich mir sehr wünschen, dass es heute Zustimmung zu unserem Vorschlag gibt. Dann können wir als Bundesrat uns zumindest nachgelagert in die Debatte einbringen. Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung. Damit würden die Länder ein Zeichen setzen, dass wir für vernünftigen Klimaschutz, für das Erreichen der Klimaziele auch eigene Ideen einbringen. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Günther! Das Wort hat Frau Ministerin Siegesmund aus Thüringen. Bitte sehr. Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Artikel 20a des Grundgesetzes sind die natürlichen Lebensgrundlagen verankert. Ich zitiere: „Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“. Angesichts der Tragweite und der Bedeutung des globalen Klimawandels sind wir der Auffassung, dass wir neben dem Begriff der „natürlichen Lebensgrundlagen“ konkretisierend auch den „Klimaschutz“ in das Grundgesetz aufnehmen müssen – ein weiterer Punkt, den wir, anknüpfend an das, was Herr Ministerpräsident Günther gerade gesagt hat, in die Waagschale werfen können. Wir wollen, dass dadurch jeder und jedem vor Augen geführt wird, dass auch in Mitteleuropa die Klimakrise angekommen ist. Wir wollen, dass künftig der Klimaschutz den höchsten Rang einnimmt, den wir in der Bundesrepublik kennen: Verfassungsrang. So einfach der Vorschlag formuliert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, so bedeutend ist die Botschaft. Staatszielbestimmungen sind „Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung, die der Staatstätigkeit die fortdauernde Beachtung oder Erfüllung bestimmter Aufgaben vorschreiben“. Mit der Regelung als Staatsziel würde der Klimaschutz daher Vorrang vor einfachgesetzlichen Normen und Rechtsgütern erlangen und stünde gleichrangig neben anderen Verfassungsgütern wie den Grundrechten und anderen Staatszielbestimmungen. Ich möchte daran erinnern, dass 2015 die Bundesrepublik sich im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel bekannt hat, die globale Erhitzung deutlich unter 2 Grad beziehungsweise möglichst unter 1,5 Grad zu halten, um der heutigen wie den folgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Paris muss unser Maßstab sein. Der Vorsorge vor den Risiken und Folgen der globalen Erderwärmung ist deshalb maßgebliche Priorität im politischen Handeln auch in der Bundesrepublik einzuräumen. Heute, an diesem Freitag, sind wieder viele Tausend Menschen auf der Straße, die genau dafür kämpfen. Ich denke, es ist deutlich zu machen, dass es nicht nur um Einzelmaßnahmen geht, sondern um Größeres. Ich höre gegenwärtig von vielen politischen Seiten, welche zentrale Zukunftsaufgabe der Klimaschutz für Mensch und Natur darstellt. Wenn es aber konkret wird, dann ist man zurückhaltend. Im Bundestag hat man über die Frage auch schon diskutiert: Klimaschutz im Grundgesetz – ja oder nein? Unsere Thüringer Initiative haben wir im November 2018 eingebracht. Es gab wirklich viel Zeit zu wägen, was das jetzt heißt, ob die Länderkammer der Ansicht ist: Klimaschutz im Grundgesetz, das wollen wir als föderale Struktur fördern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was die Menschen von Fridays for Future, Parents for Future und vielen anderen zu Recht sagen, ist: Uns läuft die Zeit davon. Wir haben 2018 in die Begründung unseres Antrages geschrieben: Die Dürre des Sommers 2018 führt uns in vielen Regionen der Bundesrepublik vor Augen, welche Folgen der Klimawandel haben kann und warum es jetzt darum geht, zielgerichtete Klimaschutzpolitik zu betreiben. Sie können das Jahr 2018 nun um das Jahr 2019 ergänzen. Wir haben eine zum Teil dramatische Situation in unseren Wäldern. Übrigens nicht nur in denen, wo es um die Frage geht, wie wir den Wald aus der Fichte heraus umbauen, auch Buchen- und andere Wälder sind davon betroffen. Deswegen brauchen wir neben Sofortprogrammen, die dann immer schnell geschnürt werden, vor allen Dingen eines: ein klares Bekenntnis. Denn mit der Natur und dem Klima lässt sich nicht verhandeln. Das, was jetzt vorliegt, das sogenannte Klimapaket der großen Koalition, reicht bei Weitem nicht aus, um den notwendigen engagierten Klimaschutz auch umzusetzen und die Klimaziele zu erreichen. Der vorgesehene Ausbau der Erneuerbaren reicht nicht aus. Der CO2-Preis entfaltet vor Mitte des nächsten Jahrzehnts keine Lenkungswirkung. Zum Klimaschutzgesetz können wir im Bundesrat nicht einmal Stellung nehmen oder es beeinflussen. Wesentliche Bestandteile des Gesetzespaketes sind im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Das, was vorliegt, reicht also zum einen nicht aus und ist zum anderen über uns im Bundesrat kaum heilbar. Deswegen: Der Bundesrat hat heute die Chance, ein deutliches politisches Zeichen zugunsten des Klimaschutzes zu setzen. Wir bitten Sie, heute Farbe zu bekennen. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Siegesmund! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 20. Die Ausschussberatungen zu dieser Vorlage sind noch nicht abgeschlossen. Thüringen hat jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich darf Sie fragen: Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Das ist eine Minderheit. Dann werden die Ausschussberatungen fortgesetzt. Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 23. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag des Landes Niedersachsen vor. Der bayerische Antrag wurde zurückgezogen. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 1! – Ziffer 1 ist angenommen. Ziffer 2! – Auch das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ziffer 3! – Auch das ist die Mehrheit. Dann darf ich den Antrag Niedersachsens aufrufen. Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 4 der Ausschussempfehlungen! – Auch das ist die Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Auch das ist die Mehrheit. So beschlossen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Punkt 52: TOP 52 Entschließung des Bundesrates – „Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 484/19) Es gibt eine Wortmeldung. Herr Ramelow, der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, hat das Wort. Bodo Ramelow (Thüringen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Vormittag im Hohen Haus ist für mich eine große Freude: Wir haben selten so intensiv über Energiethemen und über soziale Folgen von Energiewechsel, Energieumbau beraten. Ich bin ganz begeistert, mit welchem Schwung wir heute Beschlüsse mit großer Mehrheit fassen. Das macht deutlich, dass wir uns nicht nach Parteifarben sortieren, sondern inhaltlich tatsächlich in der Lage sind, Dinge anzuschieben, die man so, von außen betrachtet, eigentlich nie erwarten würde. Deswegen bin ich immer stolz, Teil des Bundesrates zu sein und zu sagen: Ein buntes Haus ist doch in der Lage, gute Sachpolitik zu machen. Ich wollte Sie jetzt teilhaben lassen an einem Ärger, der mich persönlich seit einigen Wochen umtreibt. Ich habe gedacht: Diesen Ärger nehme ich mal mit in den Bundesrat und lasse Sie teilhaben. Ein großer Discounter bietet seit neuestem Elektroroller an. Sie können sie online ordern und kriegen sie nach Hause gebracht. Wir alle sind ja für Elektromobilität – oder fast alle, viele; ein bisschen Skepsis haben wir vorhin ja auch formuliert, ob Wasserstofftechnik und Brennstoffzellentechnik nicht vielleicht doch besser seien. Aber in einem Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir, glaube ich, relativ schnell einig sein: Eine Elektromobilität, die mit Fahrzeugen hergestellt wird, in die Batterien verbaut werden, die man nicht mehr ausbauen kann, das ist Umweltfrevel. Ich habe durch Zufall diese Anzeige gesehen und mich dann darum gekümmert. Ich wollte wissen, wie man es schafft, für einen Preis, der unter 1.000 Euro liegt, ein solches Fahrzeug in den Markt zu bringen. Und dann steht schon im Kleingedruckten und in den Erläuterungen: Es hat nur 400 Ladezyklen. Diese Elektrofahrzeuge sind große Roller. Schwester Agnes mit ihrer Schwalbe aus Suhl – nur mit Elektroantrieb – lässt grüßen! Nur, die Schwalbe mit Elektroantrieb, die man heute kauft, kostet deutlich mehr, vier Mal so viel wie das, was der Discounter anbietet. Und dann landet das Fahrzeug nach 400 Ladezyklen im Schrott. Wenn wir Glück haben, landet es im Schrott! Die Frage ist: Wer zerlegt es dann? Wenn es in der Recyclinganlage landet und die Mechanik so ein Ding zusammenpresst, die Batterien aber nicht ausgebaut sind, dann ist die Gefahr, dass ein Umweltschaden der besonderen Art eintritt. Wenn es gut geht, ist es nur ein Umweltschaden. Wenn es schlecht geht, explodiert das Ding, oder es fängt zu brennen an. Die Entsorger weisen uns darauf hin, dass diese netten Tretroller jetzt überall herumstehen. Ich möchte keine Polemik machen gegen diejenigen, die der Meinung sind, sie würden für die letzte Meile genutzt. Diese netten Tretroller stehen auch vor dem Bundesrat herum. Wenn man abends zur Bundesratsvorberatung hierherkommt und sieht, wie die überall in der Gegend herumliegen, hat man das Gefühl, das ist der neue Elektroschrottsammelplatz der Bundesrepublik. Aber in allen anderen Städten sieht es mittlerweile genauso aus. Wenn Sie sehen, dass die Hälfte dieser Elektroroller mit nicht ausbaubaren Batterien versehen sind, und dann noch wissen – diese Information habe ich mir besorgt –, dass die durchschnittliche Lebensdauer eines solchen Teils 28 Tage beträgt und es anschließend auf der Müllhalde landet, dann sage ich: Das ist nicht die Elektromobilität, von der wir alle gesprochen haben. Das ist nicht die Form der Mobilität, die wir wollen. Das ist nicht die Herangehensweise, den Schülerinnen und Schülern zu erklären, wie wir Mobilität ressourcensparend und umweltschonend entwickeln wollen. Deswegen ist Elektromobilität alleine noch keine Antwort. Die Entsorger sagen uns: Sorgt doch dafür, dass alles, was in Fahrzeuge eingebaut wird, immer wechselbar ist! Schreibt das doch vor! Dann habe ich versucht herauszufinden, was alles an Gesetzen und Verordnungen geändert werden muss. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es immer die Ausnahmetatbestände sind, die dazu führen, dass so ein Fahrzeug dann in die Welt kommt. Mit den Tretrollern hat man das Ganze noch beschleunigt, ja explosionsartig vorangebracht. Kaum jemand hat sich Gedanken darüber gemacht, wie die Entsorgung geht. Ich bin sehr klar dafür, dass wir vorschreiben: Elektrospeichermedien müssen ausbaubar, wechselbar sein. Und ehrlicherweise mache ich mir auch die Forderung unserer Entsorgungswirtschaft zu eigen: Sie müssen bepfandet werden. Es muss ein Pfand darauf erhoben werden. Meine Damen und Herren, wir alle kennen das: Jede Propangasflasche hat einen hohen Pfandwert. Und es muss regelmäßig geprüft werden, ob sie technisch in Ordnung ist. Warum machen wir das, was bei Propangas selbstverständlich ist, angesichts dieser explosionsartigen Ausbreitung von Treteinrichtungen, die gar keine Tretroller sind, nicht? Sonstige Bemerkungen über Alkoholfahrten und die Ordnungsämter, die jetzt sehen müssen, wie sie Knöllchen verteilen, mache ich jetzt gar nicht. Ich meine: Batterien zum Antrieb von Elektrofahrzeugen müssen ausbaubar sein. Nicht nur das: Sie müssen einen geordneten Entsorgungsweg gehen. Und sie müssen regelmäßig überprüft werden. Sie müssen am Ende so behandelt werden, dass sie nicht zu rollenden Bomben auf unseren Autobahnen werden. Wir hatten vor kurzem in Thüringen einen brennenden 40-Tonner, der komplett voll war mit Lithium- Ionen-Batterien. Die Feuerwehr kann Ihnen erzählen, was das bedeutet! Wenn wir uns nicht darauf einstellen, was der technologische Teil dieser Veränderung bedeutet, dann werden wir mit Problemen konfrontiert, die uns später alle einholen. Deswegen wollte ich Sie heute mal teilhaben lassen an meinem Frust über solche Fahrzeuge, die von einem Discounter für 990 Euro in die Welt gebracht werden, um sie dann beschleunigt dem Müll zuzuführen. Ich nenne das Umweltfrevel. Ich wäre froh, wenn wir innerhalb unserer Möglichkeiten gemeinsam einen Impuls setzen und die Bundesregierung bitten, gegenüber der EU tätig zu werden. Diese Verstopfung von Müllbergen sollten wir nicht zulassen, schon gar nicht unter der Tarnung, dass damit die Umwelt geschont werde oder dass dies eine saubere Technologie sei. Das ist sie nicht, wenn sie falsch gemacht wird. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Ministerpräsident Ramelow! I

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