Protokoll der 981. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 981. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 981
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
981. Sitzung
Berlin, Freitag, den 11. Oktober 2019
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer des Anschlags in Halle 423
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 424
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 425
Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes
Brandenburg, Dr. Dietmar W o i d k e ,
wird zum Präsidenten des Bundesrates
gewählt.
Der Ministerpräsident des Landes
Schleswig-Holstein, Daniel G ü n t h e r , und
der Ministerpräsident des Landes Sachsen-
Anhalt, Dr. Reiner H a s e l o f f ,
werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . 425
2. Wahl des Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer
– gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . 426
Beschluss: Es werden gewählt: Minister
Stefan L u d w i g (Brandenburg) zum
Vorsitzenden, Ministerin Dr. Sabine
S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-
Holstein) und Staatsminister Rainer
R o b r a (Sachsen-Anhalt) zu
stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . 426
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
– gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 451/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag des Präsidenten
in Drucksache 451/19 gewählt . . . . . . . . . 426
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 452/19) . . . . . 426
Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n -
r e i c h (Bayern) und Senatorin Dilek
K a l a y c i (Berlin) werden
wiedergewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
5. Achtes Gesetz zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 455/19) . 447
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476*
6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Notfallsanitätergesetzes – Antrag der Länder
Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-
Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 428/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 477*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 477*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsministerin Melanie Huml (Bayern) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476*
7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes –
(BNichtrSchG) – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein und Berlin, Bremen,
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 435/19 (neu)) 450
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 450
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 479*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 451
8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und des
Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der
Elektromobilität – Antrag der Länder
Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg,
Niedersachsen – (Drucksache 347/19) . . . . . 443
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Guido Wolf (Baden-Württemberg) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
9. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Mietrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag der Länder Hamburg und
Brandenburg – (Drucksache 420/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
10. Entwurf eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit des Werbens für
terroristische Straftaten – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 421/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
11. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Schriftformerfordernisses im Mietrecht
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 469/19) . . . 451
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 470/19) . . . . . 451
Mitteilung: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache
426/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 451
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz)
zur Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
14. Entschließung des Bundesrates
„Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten
erneuern“ – Antrag der Länder Berlin,
Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Thüringen und Brandenburg – (Drucksache
433/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 453
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453
Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 480*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 454
15. Entschließung des Bundesrates –
Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten
– Antrag der Länder Bayern und Saarland –
(Drucksache 344/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 454
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 454
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 455
16. Entschließung des Bundesrates – Änderung
rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit
Tieren im Internet (Online-Handel) und in
Printmedien – Antrag der Länder Rheinland-
Pfalz und Schleswig-Holstein – (Drucksache
425/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 478*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 476*
17. Entschließung des Bundesrates zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels
zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen
– Antrag der Länder Hamburg, Bremen,
Thüringen – (Drucksache 429/19) . . . . . . . . . . 455
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456
18. Entschließung des Bundesrates zur
Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln –
Antrag der Länder Berlin und Bremen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 472/19
(neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456
Regine Günther (Berlin) . . . . . . . . . 456
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456
19. Entschließung des Bundesrates – Nationale
Minderheiten und Volksgruppen in das
Grundgesetz aufnehmen – Antrag der
Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg,
Sachsen – (Drucksache 447/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
20. Entschließung des Bundesrates
„Klimaschutz im Grundgesetz verankern“ –
Antrag der Länder Thüringen und Berlin –
Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23
Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 581/18)
in Verbindung mit
23. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz
in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes
und effizientes System der Abgaben und
Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 47/19) . . 444
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 444
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 445
Mitteilung zu 20: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Beschluss zu 23: Annahme der Entschließung
in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . 446
21. Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und
gelöstes Plastik vermeiden – Für eine
umfassende Strategie zur Reduktion schwer
abbaubarer Polymere – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 461/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 456
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 480*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
22. Entschließung des Bundesrates für eine
erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im
Schienenverkehr – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 385/19) . 457
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 481*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 457
24. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Haftung der Betreiber von
E-Commerce-Plattformen – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 345/19) . . 457
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 457
25. Entschließung des Bundesrates für den
umfassenden Aufbau einer
Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
– Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 450/19)
in Verbindung mit
49. Entschließung des Bundesrates für eine auf
einen ambitionierten Aufbau einer
erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland
ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren
Energien Richtlinie (Renewable Energy
Directive, RED II) in nationales Recht –
Antrag der Länder Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Brandenburg – (Drucksache
346/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 437
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 438
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 475*
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 475*
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 475*
Mitteilung zu 25: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 440
Beschluss zu 49: Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441
26. Entschließung des Bundesrates: Alternative
Vergabemodelle zur bisherigen
Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen
prüfen – Antrag der Länder Bayern, Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 445/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Reinhard Meyer (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 483*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 484*
Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 484*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 457
27. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung
unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der
Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
(Angehörigen-Entlastungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
395/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 457
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 484*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460
28. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Nachunternehmerhaftung in der Kurier-,
Express- und Paketbranche zum Schutz der
Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
(Drucksache 453/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 441
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 441
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 442
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443
29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Direktzahlungen-
Durchführungsgesetzes (Drucksache 410/19) . . . . . . . . . . . 460
Hans-Joachim Fuchtel, Parl.
Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 460
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 486*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462
30. Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung
des Solidaritätszuschlags 1995 (Drucksache
396/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 487*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462
31. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der
pharmazeutisch-technischen Assistentinnen
und pharmazeutisch-technischen Assistenten
(PTA-Reformgesetz) (Drucksache 397/19) . 462
Barbara Klepsch (Sachsen) . . . . . . . . 462
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464
32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes,
des Standortauswahlgesetzes, der
Endlagervorausleistungsverordnung und anderer
Gesetze und Verordnungen – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
398/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 478*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476*
33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erdölbevorratungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
399/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464
34. Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 400/19) . . . . . . . . 426
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 426, 472*, 474*, 474
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 427, 469*
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 428
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . 429
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 431
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 432
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) 433
Reinhard Meyer (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . 471*, 471*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 471*
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . 472*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 475*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2019/692 des
Europäischen Parlamentes und des Rates über
gemeinsame Vorschriften für den
Erdgasbinnenmarkt – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 401/19) . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 476*
36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Preisstatistik – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
402/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464
37. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Entlastung insbesondere der mittelständischen
Wirtschaft von Bürokratie (Drittes
Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 454/19) . . . 464
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 487*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 488*
Johannes Geismann, Staatssekretär des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 489*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
38. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Übereinkommens über den internationalen
Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai
1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls
vom 3. Juni 1999 (Drucksache 403/19) . . . . 447
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 476*
39. Verordnung zur Bestimmung des für die
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach
§ 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur
Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020
(Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung
2020 – RBSFV 2020) (Drucksache 449/19) . 447
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 479*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476*
40. Verordnung zur Anpassung
lebensmittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher
Vorschriften an die Verordnung (EU)
2017/625 (Drucksache 378/19) . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476*
41. Einundsechzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 408/19) . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476*
42. Zwölfte Verordnung zur Änderung
gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache
394/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477*
43. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Anwendung des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-
Richtlinien 2019 – ErbStR 2019) (Drucksache
387/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
44. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Expertengruppe der
Kommission für das Kulturerbe – gemäß
§ 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 414/19)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Experten-
Arbeitsgruppe „Gleichstellung der
Geschlechter in der Kultur- und
Kreativwirtschaft“ im Rahmen des
Arbeitsplans Kultur 2019-2022 – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
417/19)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Programmausschuss
der Kommission zum Europäischen
Solidaritätskorps – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache
419/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 414/1/19 . . . . . . . . . 477*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 417/1/19 . . . . . . . . . 477*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 419/1/19 . . . . . . . . . 477*
45. Vorschlag für die Besetzung der
Kommission für die Produktions- und
Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-,
Vertriebs- und Videoförderung bei der
Filmförderungsanstalt – gemäß Artikel 21
Absatz 1 Satz 1 FFG – (Drucksache 310/19) 447
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 310/1/19 . . . . . . . . . . . . . 477*
46. Benennung von Mitgliedern für den Beirat
Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß
§ 12 StipG i.V.m. § 5 StipV – (Drucksache
384/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 384/1/19 . . . . . . . . . . . . . 477*
47. Entschließung des Bundesrates –
Arbeitnehmerfreizügigkeit – Transnationale
Zusammenarbeit verbessern – Antrag der
Länder Hamburg, Bremen und Berlin gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/19) . . . 465
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
48. Entschließung des Bundesrates zur
Überprüfung des Katalogs der
Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz – Antrag der
Länder Thüringen und Bremen –
Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen –
(Drucksache 406/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 465
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
50. Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz
2020) (Drucksache 456/19) . . . . . . . . . . . . . 466
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 490*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 110
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
51. Benennung eines Mitglieds für den Beirat der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG –
(Drucksache 478/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 478/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 477*
52. Entschließung des Bundesrates – „Verbot
des Einbaus nicht wechselbarer Batterien
bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter,
Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs“
– Antrag des Freistaats Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 484/19) 446
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . 446
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Jürgen Lennartz (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit
und Soziales
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa
und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung und Gleichstellung
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Reinhard Meyer, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für
Wissenschaft und Kunst
Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und
Verbraucherschutz
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und
Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Heike Taubert, Finanzministerin
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Johannes Geismann, Staatssekretär des
Bundeskanzleramtes
981. Sitzung
Berlin, den 11. Oktober 2019
Beginn: 9.32 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 981. Sitzung des Bundesrates.
Mit Entsetzen und Trauer haben wir von dem
Anschlag in Halle erfahren. Ein Verbrecher schießt am
helllichten Tag mitten in einer Stadt auf Menschen und
zeigt dies noch in einem Livestream im Internet. Zwei
Tote und mehrere Verletzte seiner feigen Tat gibt es zu
beklagen.
Die Mitglieder der Jüdischen Gemeinde in Halle
haben überlebt. Gerettet von einer Tür, die zum Schutz
vor genau einem solchen Angreifer verriegelt war. Es ist
schon bitter genug, dass Mitglieder einer
Religionsgemeinschaft in Deutschland ihren Gottesdienst hinter
verschlossenen Türen abhalten. Umso schlimmer, wenn sich
auch noch die Notwendigkeit einer solchen Sicherung
beweist. Im Jahr 2019 sitzen Jüdinnen und Juden in ihrer
Synagoge und beten um ihr Leben. Bei uns in
Deutschland. Das macht fassungslos. Wir müssen uns alle, jeder
an seinem Platz, fragen: Was können wir mehr tun, um
gegen solchen Hass vorzugehen?
Die Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist es nun, die
Tat vollständig aufzuklären und Konsequenzen folgen zu
lassen. Die Aufgabe von uns allen, der gesamten
Gesellschaft, ist es, die Verbreitung von Antisemitismus,
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verhindern. Denn es
fängt im Kleinen an mit der Verschiebung von roten
Linien in den Worten und geht bis zum Überschreiten der
Grenze zum terroristischen Handeln.
Jeder von uns ist gefragt, im Alltag zu jeder Zeit
deutlich zu machen, dass wir für ein offenes und tolerantes
Land stehen. Wir müssen jedem widersprechen, der
– und sei es auch nur im Ansatz – rechtsextremistisches
Gedankengut äußert.
Mitglieder der jüdischen Gemeinden ebenso wie
Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen
sich sicher in unserem Land fühlen! Das ist und bleibt
unsere Verantwortung und Aufgabe. Vor der Geschichte
und für die Zukunft.
Unsere Gedanken sind heute bei den Angehörigen der
Opfer. Ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl.
Ich bitte Sie nun, aus Respekt gegenüber allen
Menschen jüdischen Glaubens in unserem Land und im
Gedenken an die Opfer sich für einen Moment zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft bekanntzugeben:
Aus der Landesregierung des Saarlandes und damit
aus dem Bundesrat ausgeschieden ist am 18. September
2019 Herr Minister Ulrich C o m m e r ç o n .
Ebenfalls am 18. September 2019 hat die Landesregierung des
Saarlandes Frau Ministerin Christine S t r e i c h e r t -
C l i v o t zum stellvertretenden Mitglied des
Bundesrates bestellt.
Am 1. Oktober 2019 wurde Frau Staatsrätin Almut
M ö l l e r zur neuen Bevollmächtigten von Hamburg
ernannt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen
Kolleginnen und bedanken uns bei dem ausgeschiedenen
Mitglied.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 52 Punkten vor.
Die Punkte 9, 10 und 19 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 werden die Punkte 34,
die verbundenen Punkte 25 und 49, TOP 28, TOP 8, die
verbundenen Punkte 20 und 23 sowie dann TOP 52 – in
dieser Reihenfolge – behandelt.
Die Abstimmung zu TOP 34 wird zurückgestellt und
nach der Abstimmung über die Grüne Liste durchgeführt.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung?
Dann ist sie so festgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holsteins
Bundesratspräsidentschaft endet; die Ratspräsidentschaft von
Brandenburg steht an. Den Staffelstab habe ich
symbolisch bereits an meinen Nachfolger Dietmar Woidke, der
ja noch gewählt werden muss, weitergereicht.
Das ist meine letzte Sitzung als Präsident des
Bundesrates.
Ich bin dankbar, dass ich dieses Amt in einem
besonderen Jahr übernehmen durfte. Das Grundgesetz und
damit auch der Bundesrat sind 70 Jahre alt geworden.
Das Frauenwahlrecht 100 Jahre. Der Mauerfall jährt sich
zum 30. Mal. Es war ein Amtsjahr der besonderen
Jubiläen. Und der Bundesrat hat dieses besondere Jahr genutzt,
um seine Arbeit und Rolle selbstbewusst nach außen zu
tragen. Mit vielen Aktionen und Veranstaltungen.
Dafür danke ich von Herzen allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Bundesrates. Sie haben sich für das
Image des Bundesrates ins Zeug gelegt und Sie haben
mich wunderbar in meiner Amtsführung unterstützt.
Ihnen allen ein ganz, ganz herzliches Dankeschön!
(Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist und bleibt
wichtig, über die Arbeit des Bundesrates aufzuklären.
Noch immer entspricht die öffentliche Wahrnehmung der
Länderkammer nicht ihrer tatsächlichen Bedeutung.
Dass die Parlamente und die Länder im föderalen
System Deutschlands die erste Geige spielen, wird klarer,
wenn man auf die Entstehung des Grundgesetzes
zurückschaut. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren
Landtagsabgeordnete. Unser Grundgesetz ist deshalb eine
Verfassung der Landtage. Die Wurzeln unserer
Verfassung liegen in den Ländern. Deshalb ist es nicht
überraschend, dass deren Perspektive den Inhalt des
Grundgesetzes prägte. Folgerichtig begrenzt der Bundesrat
Zuständigkeiten und Macht des Bundestages und der
Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren.
In den meisten Fällen ist es uns gelungen, praktikable
Lösungen zu finden. Kompromisse, die die Perspektiven
von Bund und Ländern zusammenfassten und die
Interessen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelten. Im
Ergebnis führt dies zu einer größeren Akzeptanz
gesetzgeberischer Entscheidungen.
Das galt in dieser Zeit auch für den Digitalpakt. Das
war wohl das am härtesten verhandelte Vorhaben in
Schleswig-Holsteins Ratspräsidentschaft. Am Ende
haben wir Länder uns durchgesetzt. Das ist unser
gemeinsamer Erfolg.
Der Bundesrat hat sich in den sieben Jahrzehnten
seines Bestehens als Gegengewicht zu Bundesregierung
und Bundestag etabliert. Die Länder kontrollieren und
begrenzen. Die Länder hinterfragen und verändern
Entscheidungen. Der Bundesrat ist Garant dafür, dass
unterschiedliche Meinungen gehört werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner
Antrittsrede habe ich gefragt, wieso wir nicht auch im Bundesrat
moderne technische Möglichkeiten nutzen. Wieso wir
zum Beispiel Abstimmungen nicht elektronisch
durchführen statt durch Handauszählung.
Nun geht in der heutigen Sitzung tatsächlich ein
System in die Lernphase, das den Bundesrat bei seinen
Abstimmungen unterstützt – ein KI-gestütztes
Auszählsystem. KI steht in diesem Fall nicht für „Kiel“, sondern
für „Künstliche Intelligenz“. Das neue System basiert auf
Gestenerkennung und einem selbstlernenden
Algorithmus. Das System vereint somit die traditionelle
Abstimmung durch Handaufheben mit neuester Technologie.
Ohne dass die Abstimmenden zusätzliche technische
Hilfsmittel benutzen müssen. Der bereits gut trainierte
Algorithmus lernt nun am Ernstfall, den Plenarsitzungen
des Bundesrates, um später einwandfreie Ergebnisse zu
liefern. Sie können sich entspannt zurücklehnen; Sie
werden das heute gar nicht merken.
Das ist schon eine kleine, mutige Veränderung im
Bundesrat, mit der ich mich aus dem Amt verabschieden
darf. Es passt ein bisschen zum Motto dieser
Bundesratspräsidentschaft: „Mut verbindet“.
Dieses Motto ist vielfach zum Ausdruck gekommen.
Etwa in klaren, proeuropäischen Botschaften. Wie bei
unseren Besuchen in den Niederlanden, in Polen und in
Frankreich. In Paris haben wir das
Freundschaftsabkommen zwischen französischem Senat und Bundesrat
erneuert.
Oder auch bei der großen Afrika-Reise, bei der wir in
Namibia der deutschen Gräueltaten gedacht haben. Und
die Beziehungen Deutschlands mit Angola vertieft haben.
Wichtig war mir in dieser Amtszeit, Zuversicht zu
verbreiten. Lust auf Politik zu machen. Wieder das
Positive zu betonen nach der Devise: Was können wir in
diesem Land alles bewegen, wenn wir zusammenhalten,
wenn wir uns trauen, wieder etwas mutiger zu werden!
Der Höhepunkt dieser Bundesratspräsidentschaft, das
will ich zugeben, war die Einheitsfeier am 2. und 3.
Oktober bei uns in Kiel, wo wir, glaube ich, alle zusammen
ein fröhliches Bürgerfest gefeiert haben. 500.000
Menschen – das hatten wir uns als Ziel gesetzt. Das Wetter
spielte mit; das will ich zugeben. Es haben sich viele
Menschen bei uns in Schleswig-Holstein wohl gefühlt.
Ich glaube, es war eine gute Verbindung zwischen dem
Gedenken an die deutsche Einheit sowie Fröhlichkeit und
Zukunftsoptimismus. Ich hoffe, Sie haben es ähnlich
empfunden.
Mut verbindet – das ist auch hier das Motto gewesen.
Daraus ist die Idee des „Einheitsbuddelns“ entstanden.
Gemeinsam kann man mehr erreichen. Daher haben wir
gefragt: Was wäre, wenn möglichst jeder Mensch in
Deutschland am 3. Oktober einen Baum pflanzen würde?
Und das von jetzt an jedes Jahr. Das gäbe in jedem Jahr
einen neuen Wald für unser Klima. Wir haben diese
Tradition begründet. Ich will es nicht vorwegnehmen, Herr
Woidke, aber ich habe Ihr freundliches Gesicht, als ich
gesagt habe, dass Sie das fortsetzen können, so
interpretiert, dass Sie das auch machen werden.
(Heiterkeit)
Wir haben ja dieses Mal gesehen, dass unzählige Bürger
in allen Ländern in Deutschland hierbei mitgemacht
haben.
Und ich finde: Politik und Verantwortung dürfen
durchaus auch Spaß machen. Auch das ist mir im Jahr
unserer Präsidentschaft wichtig gewesen: Ich habe mich
dafür stark gemacht, dass die politische Kultur in
unserem Land besser, eine andere wird. Damit die Menschen
nicht die Lust und die Freude verlieren, sich politisch zu
engagieren.
Dafür müssen wir zu einem angemessenen Diskurs
zurückfinden. Dies gilt für politischen Streit
untereinander und für die Debatte zwischen Politik und Bürgern.
Dabei geht es ums Zuhören, um Respekt vor anderen
Meinungen – auch um das Aushalten von anderen
Meinungen.
Deshalb ist das Motto „Mut verbindet“ auch ein
Appell gewesen. Dafür, dass wir enger zusammenrücken,
respektvoll miteinander umgehen, unsere Demokratie
wertschätzen und die Errungenschaft von Freiheit und
Rechtsstaat würdigen.
Das ist immerwährende Aufgabe von Demokraten.
Und deshalb will ich mich abschließend auch bei Ihnen
bedanken: Kein Bundesratspräsident, kein
Ministerpräsident kann da viel allein ausrichten, sondern es braucht
den gemeinsamen Einsatz für unsere Demokratie und
eine faire politische Kultur. Darin fühlte ich mich
unterstützt in diesem Amt. Deswegen bedanke ich mich bei
Ihnen allen für genau diese Unterstützung im
zurückliegenden Jahr. Nur gemeinsam geben wir dem Bundesrat
und damit dem Föderalismus ein Gesicht.
Meinem Nachfolger Dietmar Woidke wünsche ich
alles Gute in seinem neuen Amt. – Vielen herzlichen
Dank.
(Lebhafter Beifall)
Aber noch ist er nicht gewählt. Deswegen rufe ich auf
Punkt 1 der Tagesordnung:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2019 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Landes
Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, zum Präsidenten des
Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die
Länder aufzurufen.
Georg Eisenreich (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Daniel Günther: Dann kann ich, ohne
die Künstliche Intelligenz zu bemühen, feststellen,
(Heiterkeit)
dass Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar W o i d k e für
das Geschäftsjahr 2019/2020 einstimmig zum
Präsidenten des Bundesrates gewählt ist.
Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Sie die
Wahl an?
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Ja.
Dann darf ich Ihnen – ich glaube, im Namen des
gesamten Hauses – die herzlichen Glückwünsche
übermitteln.
(Beifall – Gratulation im Halbrund)
Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl zum Ersten Vizepräsidenten mich, zum Zweiten
Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Landes
Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Reiner H a s e l o f f , vor.
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen.
Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.
Herr Kollege Dr. Haseloff und ich selbst nehmen die
Wahl ebenfalls an.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den
Vorsitzenden der Europakammer und seine zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn
Minister Stefan L u d w i g (Brandenburg) zum
Vorsitzenden, Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n -
W a a c k (Schleswig-Holstein) zur ersten
stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Staatsminister Rainer
R o b r a (Sachsen-Anhalt) zum zweiten
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das
Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen.
Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und
seine zwei Stellvertreter einstimmig gewählt.
Wir kommen zu Punkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 451/19)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des
Präsidenten vor.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen.
Damit ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 452/19)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2019/2020
Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern)
und Frau Senatorin Dilek K a l a y c i (Berlin) als
Schriftführer wiederzuwählen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen.
Damit sind beide Schriftführer einstimmig
wiedergewählt.
Herzlichen Glückwunsch!
Wir kommen zu TOP 34:
TOP 34
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen (Drucksache 400/19)
Hierzu liegt eine ganze Reihe von Wortmeldungen
vor. Als Erstes hat das Wort Herr Ministerpräsident
Kretschmer aus Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beitrag
der Bundesrepublik Deutschland zum Klimaschutz
besteht zu einem großen Anteil darin, auf die
Verstromung von Stein- und Braunkohle zu verzichten.
Diese politische Entscheidung ist in einem
beeindruckenden Verfahren umgesetzt und begleitet worden. Der
Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“ wurde die schwierige Aufgabe übertragen, einen
Fahrplan zu erarbeiten, wie dieses wichtige Projekt
gelingen könnte.
Der Versuch, Ökonomie und Ökologie hier zu
befrieden, diese Streitfrage zu klären, ist in einem langen,
intensiven Prozess erfolgt. Ich will sagen, dass ich dem
ganzen Unterfangen am Anfang sehr skeptisch
gegenübergestanden habe, mich aber jetzt verpflichtet fühle,
am Erfolg dieses Ergebnisses und dieses Prozesses
mitzuarbeiten.
Die Empfehlungen der Kommission gehen aus meiner
Sicht auch für den Freistaat Sachsen an die Grenze
dessen, was machbar und leistbar ist, aber sie verletzen diese
Grenze nicht. Es liegt jetzt an uns gemeinsam –
Bundesregierung und Ländern –, dass dieses gewaltige
technologische Projekt gelingt.
Zu Recht verweist die Kommission darauf, dass die
Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem
Land und für die Unternehmen überschaubar bleiben
müssen. Deutschland muss wettbewerbsfähig bleiben.
Die Frage der Energieversorgung, die Frage, was Strom
und Energie in unserem Land kosten, hat dabei ganz
große Bedeutung. Aus diesem Grund ist es richtig, dass
die Kommission auch die Entlastung der Unternehmen
fordert und dass sie drei Referenzdaten – die Jahre 2023,
2026 und 2029 – vorschlägt, an denen überprüft werden
muss, ob sich die Annahmen, die hier getroffen worden
sind, am Ende bewahrheiten.
Denn, meine Damen und Herren, das, was hier
passiert, ist eine Operation am offenen Herzen. Die
Energieversorgung ist die Achillesferse jeder Volkswirtschaft.
Für uns geht es heute aber im Wesentlichen darum,
wie den Regionen, die von der Kohleverstromung bisher
auch wirtschaftlich gelebt haben, in Zukunft eine andere
Wirtschaftsstruktur möglich gemacht werden kann.
Für die Lausitz kann man das anhand weniger Zahlen
sagen: Bisher beträgt die Wertschöpfung aus der
Energiewirtschaft 1 Milliarde Euro im sächsischen und im
brandenburgischen Teil der Lausitz. Das bedeutet, dass
diese 1 Milliarde Euro und die vielen Tausend
Beschäftigten, die damit verbunden sind, in den kommenden
Jahren durch andere Unternehmen, durch andere
Wirtschaftszweige ersetzt werden sollen. Das zeigt, dass vor
uns eine gewaltige Aufgabe liegt.
Die 40 Milliarden Euro, die die Kommission
vorgesehen und die Bundesregierung zugesagt hat, sind ein
gewaltiger finanzieller Beitrag, der alle Beteiligten in die
Verantwortung nimmt, dafür zu sorgen, dass dieses Geld
zweckentsprechend wirkungsvoll eingesetzt wird. Wir
sind es den Menschen in diesen Regionen schuldig, dass
dieser Prozess zu einem Erfolg wird.
Mein Rat – auch an die Bundesregierung – ist, sehr
genau auf diejenigen zu hören, die diesen Prozess am
Ende umsetzen und gestalten müssen: Das sind die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, das sind die
Landräte, das sind die Bundesländer, meine Damen und Herren.
Dieses Vorhaben, das vor uns liegt, ist so einzigartig
und so besonders, dass man es nicht entlang der
bisherigen Förderrichtlinien und Mechanismen nach dem
Schema F abarbeiten kann, sondern hier braucht es einen
besonderen Ansatz. Ich finde, dass sich ein Teil davon in
dem Gesetz, über das wir heute debattieren, wiederfindet.
Aber ich sage deutlich: An diesem Gesetz muss weiter
gearbeitet werden. So, wie es derzeit vorliegt, kann es
nicht bleiben, um diese Aufgabe wirklich erfolgreich zu
absolvieren.
Zu den Aufgaben, die vor uns liegen, gehört auf der
einen Seite der Ausbau der Infrastruktur. Gerade in der
Lausitz, aber auch im mitteldeutschen Revier sind die
Regionen zu schlecht angeschlossen an das
Eisenbahnnetz, an das Straßennetz. Kein Unternehmen wird sich für
diese Regionen entscheiden und dort investieren, wenn
nicht am Ende auch hier eine deutliche Verbesserung
realisiert werden kann, und das in einer kurzen Zeit,
meine Damen und Herren.
Das Zweite ist Forschung, Innovation und Bildung.
Auch dazu finden sich in diesem Gesetz konkrete
Vorschläge.
Dann geht es um das Versprechen einer sozialen
Absicherung, das den Beschäftigten gegeben worden ist. Ich
denke, auch hier sind alle politisch Verantwortlichen in
der Pflicht.
Ich wünsche mir eine intensive Debatte und ein
Aufeinander-Zugehen, damit am Ende mehrere Dinge
gelingen:
Der große Betrag, den Deutschland für diese Aufgabe
bereitstellt, muss vernünftig, zweckentsprechend und
wirkungsvoll eingesetzt werden.
Die Menschen, die bisher von der Energiewirtschaft
gelebt haben, die Regionen, die davon abhängig gewesen
sind, müssen eine neue Zukunft haben.
Das muss uns miteinander gelingen. – Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Ministerpräsident Dr. Woidke aus
Brandenburg.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Diskussion wird täglich geführt: Im politischen Raum,
auf der Straße, bei Demonstrationen scheint Klimaschutz
eines der Megathemen unserer Zeit zu sein. Und ich
glaube, es wird ein Megathema bleiben.
Deswegen sind die Fragen, über die wir uns hier
unterhalten, auch Fragen, die weit über die
Kohleregionen hinausgehen. Denn wir in Deutschland haben eine
riesengroße Chance: Wir haben die Chance zu zeigen,
dass Klimaschutz mit Wirtschaftswachstum einhergehen
kann. Wenn wir diese Chance nutzen, wenn wir alle
gemeinsam in diese Richtung arbeiten, dann gibt es nicht
nur gute Perspektiven für die Regionen, in denen heute
noch Braunkohle oder Steinkohle verstromt wird,
sondern es gibt auch gute Perspektiven für den weltweiten
Klimaschutz. In Modellregionen zu zeigen, wie
Wirtschaftswachstum der Zukunft Stück für Stück
klimaneutraler werden kann, wie Industrieproduktion,
Wirtschaftskraft, Verkehr und vieles andere mehr Stück für
Stück klimaneutraler werden können, das ist die Chance,
die es für diese Regionen gibt.
Es ist für den Klimaschutz weltweit eine Chance,
wenn dem Weg, den Deutschland gegangen ist, andere
Länder und Regionen folgen und sich daran vielleicht in
Teilen ein Beispiel nehmen. Wir haben allein in Europa
41 Kohleregionen. Deswegen ist das Gelingen dieses
Prozesses, an dessen Anfang wir hier stehen, von
immenser Bedeutung – nicht nur für die Regionen selber, nicht
nur für die Bundesländer, sondern für Deutschland, für
ganz Europa und sogar für den weltweiten Klimaschutz.
Ich möchte mich hier ganz herzlich bedanken. Michael
Kretschmer hat es gesagt: Wir sind natürlich noch nicht
mit allem zufrieden – was ja im Bundesrat sehr selten
vorkommt –, was die Bundesregierung bisher auf den
Weg gebracht hat. Die Bundesregierung wird an ihrer
Zusage, die Ergebnisse der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ 1:1 umzusetzen,
gemessen. Daran werden auch wir die Bundesregierung
weiter messen.
Ich bin aber dankbar dafür, dass es, wenn man sich
sonstige politische Prozesse in Deutschland anguckt, hier
mit relativ großer Geschwindigkeit – und, Herr Bareiß,
mit großer Qualität, wenn man die Geschwindigkeit
zugrunde legt – gelungen ist, schnell etwas auf den Weg zu
bringen. „Schnell“ heißt auch, dass wir schnell sein
müssen, weil die Menschen in den Regionen Sicherheit
brauchen.
Sie brauchen Sicherheit für die Arbeitsplätze der
Zukunft.
Sie brauchen Sicherheit für die regionale Entwicklung.
Und die Regionen verdienen möglichst schnell klare
Antworten auf die Dinge, die sie bewegen können und
bewegen wollen.
Ich glaube, es ist eine sehr große Sache, die uns da
gemeinsam gelungen ist: Die Bundesregierung steigt das
erste Mal seit vielen Jahren wieder direkt in die
Strukturentwicklung von Regionen ein. Ich kenne die
Diskussion aus Brandenburg. Ich glaube, die anderen
sogenannten Kohleländer kennen diese Diskussion auch. Es gibt
innerhalb der Länder, aber natürlich auch zwischen den
Ländern schon einige, die ein bisschen neidisch gucken
und sagen: In den Kohleregionen ziehen jetzt alle an
einem Strang, die Bundesregierung bringt sich direkt in
die Strukturentwicklung mit Milliardensummen ein!
Das ist richtig, nachvollziehbar und aufgrund des von
Michael Kretschmer genannten politischen Zieles auch
mehr als notwendig. Aber ich glaube, dass wir in Zukunft
darüber reden müssen, wie wir auch anderen Regionen,
die momentan mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu
kämpfen haben, diese gemeinsame Möglichkeit eröffnen.
Denn diese riesengroße Gemeinsamkeit, die schon der
Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“ zugrunde lag, brauchen wir auch in anderen
Regionen, um gemeinsame Lösungen für die Entwicklung und
für die Perspektiven von Regionen in Deutschland zu
finden – Bundesregierung gemeinsam mit den
Landesregierungen gemeinsam mit den Kommunen und den
Menschen, die dort zu Hause sind.
In dieser Hinsicht ist heute hier im Bundesrat ein sehr
schöner Tag. – Herzlichen Dank und alles Gute!
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt das
Wort.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich,
dass der Bund den Gesetzentwurf vorgelegt hat. Der
ambitionierte Zeitplan wurde damit eingehalten.
Inhaltlich wurden viele Empfehlungen der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“
umgesetzt. Das ist eine wichtige Botschaft.
Positiv sind unter anderem umfangreiche
Finanzzusagen sowie Fördermöglichkeiten in Verkehrsinfrastruktur
sowie Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur. Diese
Maßnahmen tragen zweifellos zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Revieren
bei. Die Zusagen reichen aber nicht aus, um den
absehbaren Wegfall von Wertschöpfung und gut bezahlten
Arbeitsplätzen auszugleichen.
Erstens. Die Höhe der finanziellen Unterstützung für
die Reviere bleibt unklar. Weder das von der
Strukturwandelkommission vorgesehene projektoffene Budget
von 0,7 Milliarden Euro pro Jahr noch die empfohlenen
1,3 Milliarden Euro jährlich für zusätzliche Maßnahmen
des Bundes finden sich im Gesetz wieder. Der
Gesetzentwurf sieht stattdessen eine bloße Obergrenze von „bis
zu“ 2 Milliarden Euro jährlich vor, von denen allein
500 Millionen Euro im Bundeshaushalt als zusätzliche
Verstärkungsmittel hinterlegt werden sollen. Im
Vergleich zu den Kommissionsempfehlungen wird also nur
jeder vierte Euro verbindlich zugesagt.
Die betroffenen Reviere brauchen jedoch finanzielle
Planungssicherheit, um die Last der
Strukturwandelmaßnahmen langfristig tragen zu können. Die jetzige
Regelung im Bundeshaushalt sorgt dafür, dass wir noch nicht
einmal die vorgesehenen Finanzhilfen von 700 Millionen
Euro pro Jahr vollständig abrufen können.
Ärger zwischen den Bundesressorts ist absehbar, wenn
1,5 Milliarden Euro umgeschichtet, das heißt in den
Ressorts eingespart werden müssen, und das jährlich. Es
kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass diese
Umschichtungen zulasten von Projekten in Nicht-
Kohleländern erfolgen. Das können wir alle nicht wollen.
Ich denke, es ist im Interesse aller Länder, dass die
Finanzzusagen nicht nur zu einem Viertel, sondern
vollständig durch zusätzliche Bundesmittel gedeckt werden.
Ich bitte daher nachdrücklich um Unterstützung des
Antrages mit Ziffer 58.
Neben der Verbindlichkeit der Finanzzusagen möchte
ich auf eine zweite Schwachstelle des Gesetzes
hinweisen:
Es besteht breiter Konsens, dass der Strukturwandel
nur dann erfolgreich ist, wenn der Ausstieg von einem
Einstieg begleitet wird: Wo alte Arbeitsplätze wegfallen,
müssen neue, zukunftsträchtige entstehen. Gefördert
werden muss damit die Innovationskraft der Reviere. Das
Gesetz bietet uns dabei jedoch nur wenig Unterstützung.
Hier reicht es nicht, die sogenannten öffentlichen
Rahmenbedingungen – Straßen, Schienen,
Breitbandförderung als Aufholprozess, Kinderbetreuung, Behörden – zu
stärken, wir müssen auch den Unternehmenssektor
ansprechen.
Wir bedauern es deshalb, dass das Gesetz keine
direkten Anreize für Unternehmen enthält. Die Möglichkeit
von Sonderabschreibungen bei Investitionen im Revier,
wie im früheren Entwurf des BMWi bereits enthalten,
wäre ein wichtiges Signal gewesen. Leider wurde es
herausgestrichen.
Enttäuschend sind auch die Fördermöglichkeiten von
außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zunächst
braucht es für Innovationen natürlich kluge Köpfe. Den
Bereich schulische Bildung spart das Gesetz jedoch
völlig aus. Hier wäre eine Ergänzung um
Fördermöglichkeiten nach Artikel 104c des Grundgesetzes essenziell.
Wir fordern keine grundlegende Korrektur des
Entwurfs und auch keine Ausweitung des vorgesehenen
Budgets. Wichtig sind uns allein die Verbindlichkeit der
Finanzzusagen und konkrete Möglichkeiten, um die
Innovationskraft der Reviere zu stärken.
Die Menschen vor Ort erwarten zu Recht, dass der
Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen durch
neue, zukunftsfähige Einrichtungen und Unternehmen
ausgeglichen wird. Ich sage dazu: Sie erwarten das
deswegen, weil es hier um eine politische, staatliche
Intervention in einen Markt geht, nicht um allgemeine
wirtschaftliche Entwicklung, wie das in anderen Branchen
der Fall ist. Hier geht es um die Erfüllung der Klimaziele.
Da gehen wir politisch hinein, um CO2 einzusparen.
Wenn sich der Staat auf einen Sektor konzentriert und in
einer ersten wesentlichen Tranche vor weiteren
Klimafestlegungen so stark in das Marktgeschehen, in die
Wirtschaftsstruktur hineinbewegt, dann muss auch der
Ausgleich geschaffen werden. Ansonsten verlieren wir die
politische Akzeptanz bei den Betroffenen, wie wir das bei
den Landtagswahlen in den letzten Jahren dort erlebt
haben.
Ohne verbindliche finanzielle Zusagen und besondere
Möglichkeiten der Innovationsförderung werden unsere
Ziele nur schwer erreichbar sein. Ich bitte Sie daher in
diesen Punkten um Unterstützung.
Wir sind froh, dass wir jetzt die Arbeit beginnen
können. Aber ich kann sagen: So, wie das Gesetz jetzt
aussieht, können wir ihm nicht zustimmen, weil es deutliche
Abweichungen von dem, was die Kommission empfohlen
hat, aufweist. Da wir jedoch ein Ergebnis brauchen – und
das wollen wir gemeinsam; es ist auch Bestandteil eines
gemeinsamen nationalen Klimakonzeptes –, müssen wir
uns aufeinander zubewegen. Das ist auch das, was ich
mitnehme, Herr Bareiß. Bei Ihnen persönlich laufe ich da
offene Türen ein, aber versuchen Sie das der gesamten
Bundesregierung klarzumachen! – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Dann hat Herr
Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen das Wort.
Bodo Ramelow (Thüringen): Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es war im Jahr 1986. Da hat Michael
B e l e i t e s ein Manuskript verfasst, das „Pechblende“
hieß, ein handgeschriebenes Dokument über den
Uranbergbau in der DDR und seine Folgen. Wenn wir heute
über den Klimawandel und über die Dekarbonisierung
reden, dann sollten wir uns eine Sekunde daran erinnern,
dass wir in Deutschland auch den Uranabbau hatten und
dass wir den Atomausstieg gemeinsam beschlossen
haben.
Ich erinnere an Michael Beleites, weil er gestern
Morgen beim Internationalen Wismut-Symposion in
Chemnitz darauf hingewiesen hat, dass er nie geglaubt
hätte, dass dieses Wunder – von dem man heute reden
muss – geschieht, dass der Uranbergbau in Sachsen und
in Thüringen in eine grüne Landschaft verwandelt wurde.
Deswegen beginne ich mit einem dicken Dankeschön
an die Bundesregierung. Denn es ist eben nicht ganz
selbstverständlich und nicht banal, dass man mit den
bösen Folgen des Wismut-Bergbaus einen Ausstieg
geschafft hat, der mit Hilfe der Bundesregierung und der
Bundesrepublik Deutschland erst ermöglicht worden ist.
Ich sage das ausdrücklich im 30. Jahr der
Grenzöffnung. Wir haben Prozesse in Gang bekommen, bei denen
ich manchmal das Gefühl habe, dass wir uns nie auch nur
eine Sekunde Zeit nehmen, um einmal mit Stolz darauf
zu gucken, was wir geschafft haben.
Der Wismut-Umbau ist gelungen. In der Region – in
Thüringen und in Sachsen – ist man stolz darauf, dass die
Wismut GmbH, die eine Bundesgesellschaft ist, so viel
gemacht hat, dass aus einer verstrahlten Landschaft heute
eine Landschaft geworden ist, die ausstrahlt – aber im
positiven Sinne. Heike Taubert, unsere Finanzministerin,
hat dort letzten Sonntag einen Weltrekord absolviert,
nämlich den längsten Kalten Hund, der jemals auf der
Welt hergestellt wurde, und zwar für ein soziales Projekt
für junge Leute – auf einem Gelände, auf dem noch vor
30 Jahren radioaktives, strahlendes Material gelegen hat
und wo Tausende von Bergleuten am Bergbau zugrunde
gegangen sind. Damit beginne ich, weil dort in einer
gemeinsamen Kraftanstrengung von Deutschland Ost und
Deutschland West gemeinsam mit der Bundesregierung
im positiven Sinne etwas auf den Weg gebracht worden
ist.
Heute gehen wir einen zweiten Prozess an:
Kohleausstieg und Dekarbonisierung. Dazu will ich sagen: Ich bin
sehr dafür. Die konsequente Erneuerung unserer
Energieträger in regionale, regenerative und dezentrale
Energieversorgung und Energieproduktion muss im Vordergrund
stehen, nicht nur die Betrachtung, was das eigentlich für
die Lausitz heißt. Diese Betrachtung ist wichtig und
notwendig. Kollege Kretschmer, Kollege Woidke und
Kollege Haseloff haben darauf hingewiesen, was das
bedeutet. Aber: Was bedeutet es, wenn wir dort eine neue Kraft
entwickeln wollen?
Deswegen will ich an ein zweites Thema erinnern
– ich werde gleich erläutern, warum diese Themen
zusammengehören –: Das ist die Stilllegung der
Kalibergbauindustrie, die wir in Ostdeutschland erlebt haben,
mit schlimmen Verwerfungen. Ich erinnere an die
Kaligrube Bischofferode. Dort hat es 1993 den
schlimmsten Arbeitskampf gegeben, wo Menschen für die Region
gehungert haben. Sie haben nicht nur für ihren
Arbeitsplatz, sie haben für das katholische Eichsfeld und die
strukturbedingenden Merkmale gehungert, dafür, was es
bedeutet, das weiße Salz abzubauen, für das es im Fall
Bischofferode einen Abnehmer in Norwegen gab, der die
Produktion der nächsten zehn Jahre schon gekauft hatte.
Insoweit gibt es immer diese Diskussion, das sei doch
alles nicht sinnstiftend gewesen. Das ist ein tiefer
Einschnitt gewesen, wenn wir in die Vergangenheit
zurückgehen und noch einmal einen Blick darauf werfen, was
wir alles auch an Folgen der Treuhand-Politik zu
stemmen hatten.
In der Frage Kali in Bischofferode ist es gelungen,
einen Schlusspunkt zu setzen. Das Bergwerk ist
stillgelegt. Die LMBV kümmert sich vorbildlich darum. Ein
zweites Lob an die Bundesregierung! Das ist eine
gemeinsam verabredete Vorgehensweise für die
Bergleute. Es ist trotzdem bis heute ein schwerer, schwerer
Eingriff in ihr Leben. Sie tragen immer noch mit Stolz ihre
Bergmannsuniform. Aber das Bergwerk wird nicht
zurückkommen.
Das Bergwerk wird zu einem Verwahrbergwerk, damit
4.500 Bergleute an der Werra in Zukunft noch Arbeit
haben. Deswegen will ich darauf hinweisen, dass Hessen
und Thüringen eine gemeinsame Verantwortung haben.
Ich danke dem Kollegen Bouffier und der Hessischen
Landesregierung, dass wir gemeinsam daran arbeiten,
dass uns dieses Bergbaurevier nicht verlorengeht.
Jetzt könnte ich als Thüringer Ministerpräsident sagen:
Leider hat die Treuhand damals die Entscheidung
getroffen, dass der Firmensitz nach Kassel kommt. – Die
Steuerkraft geht nach Kassel. Aber die Bergleute arbeiten alle
untertägig und kriegen denselben Lohn. Deswegen muss
es darauf ankommen, wie wir mit dem Bergbaurevier als
Ganzes umgehen.
An diesem Thema hängt noch die alte Grube Spring,
die die Bundesregierung über die Treuhand einmal
freigestellt hat. Die 2 Milliarden Drohschulden liegen im
Moment ausschließlich im Thüringer Landeshaushalt. Ich
finde, wir sollten aufpassen, dass wir diese Verteilung der
Lasten nicht einfach schweigend hinnehmen.
Deswegen sage ich zum Dritten: Wenn wir die
Verträge zum Kohleausstieg auf den Weg bringen und die
Dekarbonisierung vorantreiben, braucht es eine
gemeinsame Kraftanstrengung der Bundesrepublik Deutschland
– der Bundesregierung und aller Länder. Ich bin hier
nicht nach vorne gegangen, um zu sagen: Auch wir
hätten da gerne noch irgendetwas. Ich bin nach vorne
gegangen, weil ich darauf hinweisen will, dass es da
Reparaturbedarf gibt.
Das Altenburger Land ist Kohleabbaurevier. Es gehört
zum Leipziger Kohlerevier. Durch Zufall haben die
Bürger des Altenburger Landes für Thüringen gestimmt und
die Bürger von Altenburg für Leipzig. Altenburg hängt
an der S-Bahn von Leipzig und definiert sich als
Leipziger Wirtschaftsraum. Wenn wir das Revier Altenburg
nicht in diese Strukturstärkung hineinbekommen, werden
wir auf einmal an einer Landesgrenze, die politisch
entschieden worden ist, eine Strukturentwicklung haben, die
abreißt und abbricht. Das können wir den Bürgern nicht
erklären. Denn die Braunkohletagebaue sind alle da, also
ist die Tagebaunachsorge eine gemeinsame
Verantwortung.
Herr Bareiß, ich bin gerne bereit zu sagen: Der
Staatsvertrag, den wir zur Braunkohlenachsorge gemeinsam
abgeschlossen haben, muss inkludiert werden. Ich will
das nicht noch einmal extra für die Region haben,
sondern ich will, dass die Region gemeinsame Anträge
stellen kann. Wir müssen berechtigt sein, mit Sachsen
gemeinsam über die Landesgrenze hinweg für das
Altenburger Land Anträge zu stellen.
Deswegen haben wir hier einen Antrag gestellt und
bitten um Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen,
dieses gegenüber der Bundesregierung auszudrücken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf ein Zweites
möchte ich hinweisen, weil es so gut wie gar nicht
thematisiert wird: die Rauchgasentschwefelung.
Das Waldsterben in den 80er Jahren lag an den
schwefligen Abgasen, die aus den großen
Braunkohlekraftwerken herauskamen. Dann wurde mit einem
Riesenaufwand Rauchgasentschwefelung aufgebaut. Die
Rauchgasentschwefelung ist eine hervorragende
Technologie. Sie hat ein Abfallprodukt, auf das ich einmal
hinweisen möchte: 7 Millionen Tonnen REA-Gips entstehen
aus der Kohleverstromung. In den Papieren steht bislang
nur, REA-Gips soll durch Naturgips substituiert werden.
7 Millionen Tonnen REA-Gips entstehen jährlich.
Diesen 7 Millionen stehen 4 Millionen Tonnen Naturgips
gegenüber, die in Deutschland abgebaut werden. Meine
sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nicht, dass
am Ende beschlossen wird, dass der Harz abgebaggert
wird. Man hat dann von Nordhausen zwar eine bessere
Sicht auf die Nordsee. Aber ob es wirklich schön ist,
wenn wir in Bezug auf die Gipskarstlandschaft, eine der
wichtigsten und schönsten Naturlandschaften in der
Region, ohne Federlesens sagen: Der REA-Gips entfällt,
weil wir ja aus der Kohleverstromung aussteigen wollen?
Woher die Alternative für leichte Baustoffe kommt,
thematisieren wir nicht. Meine Damen und Herren,
diesen alternativen Gips zu ersetzen, indem man Naturgips
aus Ägypten oder aus Äthiopien oder was weiß ich woher
holt, wenn am Ende für den Transport aller dieser
Alternativgipse genauso viel CO2 emittiert wird wie das, was
im Moment dort eingespart werden soll, dann kann man
die Kraftwerke auch laufen lassen.
Deswegen werbe ich für ein
Baustoffforschungszentrum. Und da schließt sich der Kreis. Wir können leichte
Baustoffe auch zum Beispiel aus einem Kaliabprodukt,
Anhydrid, herstellen. Das sollten wir erforschen. Wir
sollten es einmal untersuchen. Denn wenn es im Vorharz
etwas gibt, dann sind das Kalihalden, und in den
Kalihalden liegen noch 12 Prozent Gips. Lassen Sie uns das
doch untersuchen!
Ich werbe dafür, dass man wenigstens einen Blick
darauf hat, dass das, was jetzt beschlossen wird, auch mit
Stellen zu tun hat, wo kein Steinkohlekraftwerk ist – wie
in Rostock oder an der Nordsee –, sondern ein
Gipsabbau, was einem gar nicht in den Sinn kommt, wenn man
über Kohle redet. Wenn wir aber über Kohle reden,
müssen wir auch über einen Maßnahmenplan reden, wie wir
alternative Baustoffe bekommen. Ich werbe dafür, dass
man das bedenkt.
Wie der Kollege Kretschmer gesagt hat, ist das noch
nicht der letzte Schluss. Aber es ist der richtige Weg.
Die Bürger sagen heute: Was mit der Wismut
geschehen ist, ist etwas, was Wunden heilt, die sehr tief gewirkt
haben. – Wenn wir so an den Kohleausstieg herangehen,
nämlich auch die Wunden im Blick haben, die Wunden
heilen lassen und dann darüber nachdenken, dass wir
keine neuen Wunden produzieren, dann bin ich der festen
Überzeugung, meine Damen und Herren, dass wir es
gemeinsam schaffen, die Länderkammer und die
Bundesregierung, den Kohleausstieg zum Erfolg zu machen.
Letztlich brauchen wir Wasserstofftechnologie,
Brennstoffzellen – darüber werden wir noch reden – und
einen Energiemix, bei dem wir dezentral, regional und
regenerativ Wertschöpfung in die Regionen bekommen.
In diesem Sinne werbe ich noch einmal dafür, dass Sie
an unser Altenburger Land denken, wenn gleich unser
Ergänzungsantrag zur Abstimmung kommt. – Vielen
Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen das
Wort.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Vielen
Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heute in diesen Stunden, in denen wir hier sitzen,
sind viele junge Leute bei Fridays for Future auf der
Straße, demonstrieren, sagen: Das geht alles viel zu
langsam mit dem Klimaschutz. – Aber das, was wir hier
beschließen, ist ein gewaltiger Beitrag, wo wir aus
Klimaschutzgründen, nicht aus Wettbewerbsfähigkeit,
Zehntausenden Menschen sagen: Ihr verliert euren
Arbeitsplatz, aber wir gehen einen Schritt Richtung
Klimaschutz, Reduktion von CO2 in Deutschland. – So
muss man, glaube ich, erklären, was wir heute hier
machen.
Andere Länder fragen: Wieso bekommen die vier
Länder, die Kohle haben – und vielleicht noch das
Altenburger Land, wie wir gerade gehört haben –, jetzt eine
Hilfe des Bundes, wir haben auch Strukturwandel gehabt!
Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist das sogar in einem
Land spürbar. Die Menschen in Gelsenkirchen sagen:
Wir haben 13 Prozent Arbeitslosigkeit, die Lausitz hat
die Hälfte. Der Lausitz wird aber jetzt geholfen. Dem
rheinischen Revier wird geholfen, was es vielleicht gar
nicht so nötig hätte wie das Ruhrgebiet. Wieso kriegen
die eigentlich Milliarden und wir nicht? – Das sind
berechtigte Fragen, die man in einem Bundesland, aber
auch in der gesamten Bundesrepublik ausgleichen und
erklären muss.
Das Argument hat Kollege Haseloff heute ja noch
einmal gesagt. „Kohleländer“ klingt für die, die Nicht-
Kohleländer sind, immer so: Da gibt es seit Jahren
Kohlesubventionen. Früher gab es den Kohlepfennig. Ganz
Deutschland zahlt Milliarden für die Kohleländer. – Das
war die Steinkohle. Dafür hat man das gezahlt. Sie wurde
subventioniert. Am Ende 1.200 Meter unter der Erde
Kohle herauszuholen war teuer. Diese Subvention haben
wir 2018 beendet.
Da ist es übrigens ähnlich wie mit dem Gips, Herr
Kollege Ramelow. Ökologisch und nachhaltig ist das nur
begrenzt. Wir haben Geld gespart. Aber die
Steinkohlekraftwerke gibt es ja immer noch. Und jetzt wird die
Kohle aus Südafrika oder Südamerika eingefahren,
10.000 Kilometer über die Weltmeere, so dass dem
Weltklima relativ wenig damit gedient ist, dass Prosper-
Haniel in Bottrop geschlossen wurde. Dem Steuerzahler
hat es geholfen, aber nicht dem Klima.
Deshalb hängen diese Dinge zusammen. Aber mit der
Form, über die wir jetzt reden, der Braunkohle, könnten
die Menschen noch jahrelang gut leben. Wie Kollege
Kretschmer eben beschrieben hat, bedeutet das für die
Lausitz 1 Milliarde Wertschöpfung in der Region. Das ist
übrigens das, was die Gewerkschaften immer „Gute
Arbeit“ nennen. So hohe Löhne für die Beschäftigten
wird man bei dem, was man jetzt ersetzt, wahrscheinlich
gar nicht mehr erzielen können. Trotzdem machen wir
das.
Ich schildere das so ausführlich, weil heute ja ein
doppelter Friday for Future ist. Hier ist Future für die neuen
Generationen, und wir sagen den jungen Leuten, die
demonstrieren: Wir machen Ernst mit einem Ausstieg. –
Man muss denen auch einmal erklären: Es ist nicht banal,
was wir hier machen.
Hier geht es um Hunderttausende, die mit ihren
Familien davon betroffen sind. Und um die Kraftwerke herum
sitzen die stromintensiven Unternehmen, die fragen: Aber
haben wir denn in ein paar Jahren noch bezahlbaren
Strom? Die Stahlindustrie – Sie kennen das, was um
Thyssenkrupp diskutiert wird –, die Aluminiumindustrie
und die chemische Industrie sagen: Ihr steigt aus der
Kernkraft aus und jetzt auch noch aus der Braunkohle,
und die Steinkohle ist schon weg!
Diese Sorgen zusammenzufassen und zu helfen mit
einem Paket, das dann auch die Energiewende zum
Erfolg bringt, das ist das, was uns heute hier vorliegt. Es
ist ein Ergebnis der Kohlekommission. Stephan Weil und
ich haben das in einem anderen Zusammenhang einmal
mit angeregt: Nicht die Politik legt fest, was der
Konsensweg ist, sondern wir bitten Wissenschaftler,
Greenpeace, BDI, IG BCE und 20 andere, sich
zusammenzusetzen und uns zu sagen, wie so etwas realistisch zu
welchem Datum und zu welchem Preis gelingen kann. Das
ist das Ergebnis der WSB-Kommission. Es ist ein in der
Politik eher ungewöhnlicher Weg, die Sachverständigen
nicht nachher anzuhören, sondern am Anfang, und dann
als Politik das umzusetzen, was sie auf den Tisch gelegt
haben.
Dieser Weg kann zu einer Versöhnung im Land
beitragen, wenn wir das jetzt konsequent umsetzen. Wir in
Nordrhein-Westfalen haben gesagt: Wir gehen bei diesen
Schritten voran. Die ersten Kraftwerke werden im
Westen abgeschaltet. Weil wir wissen, dass in der Lausitz
mehr Zeit benötigt wird, um neue Arbeit entstehen zu
lassen, wird 2021, 2022, 2023 ein Block nach dem
anderen vom Netz gehen.
Letzte Bemerkung von mir: Das, was dann da neu
entsteht, sollte etwas sein, was der Energiewende in ganz
Deutschland nützt. Wenn ein Braunkohlekraftwerk
schließt und es uns gelingt, dorthin beispielsweise ein
Store-to-Power-Kraftwerk zu bringen, wo in einer
Salzlösung 1 Gigawatt Strom gespeichert werden könnte, ist
das ein Beitrag zur Energiewende für ganz Deutschland
und nicht nur für die Region. Deshalb müssen wir darauf
achten: Das, was jetzt dort gemacht wird, muss ebenfalls
wieder industrieller Arbeit dienen. Es dürfen nicht
irgendwelche Pseudomaßnahmen sein.
Ein Zweites: Wenn wir das alles so machen, wie wir
es in Deutschland seit Jahren tun – mit Planverfahren,
Bezirksregierungen, Einsprüchen, Anhörungen und, und,
und –, steht in den Regionen in 20 Jahren noch nichts.
Für dieses Thema brauchen wir eine
Planungsbeschleunigung, damit sich da sehr schnell etwas verändert. Das
Braunkohlekraftwerk ist schnell geschlossen. Aber es
darf nicht 15 bis 20 Jahre dauern, ehe das neue
Gaskraftwerk genehmigt ist. Das gilt für jegliches Projekt, um das
es hier geht. Deshalb glaube ich, dass wir bei allem, was
uns jetzt vorliegt, auch mehr Tempo in der Umsetzung
brauchen.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau
Ministerin Rehlinger aus dem Saarland das Wort.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Der Umbau des Energiesystems,
Klimaschutz mit ganz konkreten Maßnahmen sowie
verbindlichen Zielvorgaben, und das alles ohne Strukturbruch und
ohne dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit oder den
Kern unserer Industrie in Deutschland gefährden und
– weil es noch nicht kompliziert genug ist, mit einer
weiteren Schleife versehen – in einer Zeit, in der wir
nicht nur aus der Kohleverstromung aussteigen, sondern
uns auch noch in der Umsetzung des Atomausstiegs
befinden, das und nicht weniger ist die Aufgabe, die es
auch als politische Gestaltungsaufgabe anzunehmen gilt
und für die es Festlegungen zu treffen gilt, mit denen alle
diese Ziele, die genannt worden sind, gleichermaßen
erreichbar sind.
Das ist eine immense Aufgabe. Ich glaube aber, dass
sie leistbar ist, wenn wir im Geist der Kohlekommission
– abgekürzt – arbeiten und diesen bei der Bewältigung
dieser Herausforderungen forttragen.
Die Kohlekommission hat eine energie- und
strukturpolitisch tragfähige Empfehlung erarbeitet. Sie hat dies,
wie schon beschrieben worden ist, unter Einbeziehung
aller Betroffenen und gesellschaftlich relevanten Akteure
getan. Sie hat sich natürlich in allererster Linie mit der
Frage des Braunkohleabbaus in den betroffenen Revieren
und der Braunkohleverstromung befasst. Am Ende hat sie
sich aber auch mit der Steinkohleverstromung befasst
– wie ich finde zutreffenderweise –, was nicht ganz
einfach war.
Insofern ist es ganz passend, dass das Saarland nach
Nordrhein-Westfalen hier am Redepult steht und dazu
Aussagen treffen kann. Denn den Ausstieg aus dem
Steinkohleabbau haben wir schon hinter uns, das
Saarland etwas länger als Nordrhein-Westfalen. Vielleicht
kann es auch Ermutigung sein, dass diese
strukturpolitische Aufgabe in den beiden Bundesländern zwar noch
nicht vollends gelungen ist, sich aber doch auf einem
ganz guten Wege befindet.
Insofern ist es folgerichtig, die beiden Bundesländer
nicht außen vor zu lassen, auch wenn es dort nicht mehr
um die Abbaugebiete geht. Hier geht es um innere
Zusammenhänge. Es geht auch darum, in welcher
Taktung Strukturwandelprozesse zu bewältigen sind. Wenn
man gerade erst aus einem Abbau ausgestiegen ist und als
Nächstes aus der Verstromung aussteigen muss, dann
sind das Doppelbetroffenheiten, die man nicht
ausblenden kann, wenn man die Bewältigung von
Strukturaufgaben vor sich hat, sondern die dringend mit einbezogen
werden müssen.
Es gibt wahrscheinlich kein anderes Bundesland, das
so eng mit den Themen Kohle und Stahl verbunden ist
wie das Saarland. Wir verdanken diesem Umstand quasi
unsere Existenz. Wir waren oft Spielball zwischen
Deutschland und Frankreich. Dass es bei uns Kohle gab
und dass man daraus weitere Produkte gemacht hat, war
der Grund, warum gestritten worden ist, warum wir
immer wieder hin und her geschoben worden sind und
warum es ein eigenständiges Saarland gibt. Deshalb ist
das für uns eine wirtschaftspolitische Frage, die aber
deutlich über die wirtschaftspolitische Bedeutung
hinausgeht.
Weil wir diesen Umbau als Herausforderung sehen,
die zwar punktuell trifft, sich aber im Grunde genommen
für die gesamte Gesellschaft in Deutschland stellt, sind
wir, wie andere auch, der Auffassung, dass dabei der
Bund in besonderer Verantwortung steht – natürlich die
Länder, aber eben auch der Bund.
Ich halte es für richtig, dass man erstens diesen
gesellschaftlichen Kompromiss ermöglicht hat, aber zweitens
eine Politik wählt, die einen proaktiven Ansatz beinhaltet.
Es geht eben nicht darum, erst den Strukturwandel auf
den Weg zu bringen und anschließend in den
Reparaturbetrieb einzusteigen. Vielmehr ist im vorsorgenden Sinne
dafür zu sorgen, dass dort, wo Wertschöpfung und
Beschäftigung in Zukunft wegfallen, jetzt schon neue
Impulse gesetzt werden können über staatliche
Investitionshilfen für regionale Infrastrukturen sowie Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben.
Insofern bildet das Strukturstärkungsgesetz einen ganz
wichtigen Schritt. Wie aber deutlich geworden ist, ist es
nur ein erster Schritt. Es muss realisiert werden, und es
muss gegebenenfalls angepasst werden, denn wir haben
Wegmarken formuliert. Insofern wird es sicherlich
Zwischenerfolge auf dem Weg geben. Aber das dürfen
nicht Teilerfolge sein. Das eine zu tun, nämlich
aussteigen, und den Strukturbruch trotzdem zu gefährden, das
wäre ein falscher Teilerfolg. Wir brauchen
Zwischenwegmarken, und wir brauchen Überprüfungen. In diesem
Sinne ist der Kompromiss völlig zutreffend angelegt
worden.
Entscheidend ist, dass es vorausschauend geschehen
kann. Und entscheidend ist, dass im Rahmen der
Gesetzgebung Ausdruck findet, dass die Gewährung der
Strukturhilfen auch unabhängig vom Datum der Beendigung
der Verstromung von Steinkohle an dem jeweiligen
Standort erfolgen kann. Wir wollen ja nicht erst
anfangen, wenn der Schalter ausgemacht wird, sondern schon
vorher die guten Ideen umsetzen, die in den Regionen
durchaus vorhanden sind.
Es gibt ein Zweites zu beachten: Man kann das eine
nicht ohne das andere denken – das
Strukturstärkungsgesetz auf der einen Seite und das
Kohlekraftwerkeausstiegsgesetz auf der anderen Seite. Auch hier können wir
zum einen am besten auf Verhandlungslösungen setzen,
zum anderen dafür sorgen, dass es bei den
Stilllegungsprozessen eine sozialverträgliche Herangehensweise gibt,
und dass drittens finanzielle Anreizmechanismen mit
angelegt sind, damit eine Umstellung der
Kohlekraftwerke auf andere Energieträger erfolgen kann. Denn
insbesondere dort, wo wir nach wie vor produzierendes
Gewerbe haben, wo wir energieintensive Betriebe und
die Stahlindustrie haben, brauchen wir natürlich
Versorgungssicherheit für die Zukunft. Das wird nur gehen,
wenn die Anreizmechanismen wirken, so dass auch
Kohlekraftwerke zum Beispiel auf den Energieträger Gas
umgestellt werden können, damit diese Standorte im
Zusammenspiel von Energie und Industrie für die
Zukunft gut aufgestellt sind.
In diesem Sinne machen wir heute einen wichtigen
Schritt, wenn es darum geht, Klimaschutz in diesem Land
konkret zu machen. Es ist ein mühsamer Weg. Aber es ist
ein lohnender Weg. Ich finde, wir haben heute einen
erfolgreichen ersten Schritt auf diesem Weg gemacht. –
Herzlichen Dank und Glück auf!
Präsident Daniel Günther: Jetzt hat Herr Minister
Dr. Althusmann aus Niedersachsen das Wort.
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung
eines Strukturstärkungsgesetzes ist ohne Zweifel ein
wichtiger Meilenstein zum vorzeitigen Ausstieg aus der
Kohleverstromung. Zusammen mit dem in wenigen
Wochen vorliegenden Ausstiegsgesetz wird schnell klar,
dass die immer wieder und gerade aktuell erhobene
Behauptung, es passiere nichts in Deutschland, mit
Sicherheit nicht den Tatsachen entspricht.
Im Übrigen: Seien wir uns ausreichend der Tatsache
bewusst, dass kein anderes vergleichbares Industrieland
der Welt gleichzeitig aus der Kernkraft und aus der Kohle
aussteigt – ein Weg nicht ohne Risiko, ein Weg aber
vermutlich mit großen Chancen für Deutschland und
großen Chancen für Europa.
Der Gesetzentwurf setzt ein klares Zeichen, dass wir
es mit der sogenannten Energiewende tatsächlich ernst
meinen. Wir wollen den Ausstoß von Treibhausgasen bis
2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990
verringern, den Ausstoß von CO2 im Bereich Verkehr,
Gebäude, Kleinindustrie, Landwirtschaft, Abfall um 38 Prozent
gegenüber 2005. Das heißt übersetzt: Wir wollen die
Ziele von Paris bis 2050 erreichen.
Manchem mag das Jahr 2038 ein nicht ganz so
mutiges Datum für den Ausstieg sein. Aber mit Blick auf die
Versorgungssicherheit, mit Blick auf die Bezahlbarkeit
von Strom in unserem Land und die arbeitsmarkt- und
sozialpolitischen Auswirkungen dieses Wandels ist das
ein vernünftiges Ziel. Wir werden in der Klimapolitik
damit konkreter und auch verbindlicher.
Ich sage aber auch offen: Sollten technologische
Lösungen in den nächsten 10, 15 Jahren frühere Daten
erreichbar erscheinen lassen, wären wir vermutlich nicht
klug beraten, diese Chancen nicht zu ergreifen.
Letztendlich sollte uns immer eines bewusst sein:
Grundlage unseres Wohlstandes als Industrieland
Deutschland sind ein starker Arbeitsmarkt, starke
Arbeitsplätze, eine starke mittelständische und
industrielle Wirtschaft und eine gute Infrastruktur. Und natürlich
die Frage der Planungsbeschleunigung: Es kann nicht
richtig sein, dass wir in Deutschland – ob nun beim
Netzausbau, bei der Digitalisierung oder beim Straßen-,
Schienen-, Wasserwegeausbau – zum Teil 10, 20, 30
Jahre für Planungs- und Genehmigungsverfahren
brauchen. Das ist für ein Industrieland nicht angemessen.
Wir lassen die vom Strukturwandel betroffenen
Regionen nicht im Stich. Wir setzen die Rahmenbedingungen
und die Handlungsoptionen richtig, damit der
Strukturwandel jetzt auch inhaltlich mit Leben erfüllt werden
kann und dann gelingt. Dabei muss man alle Menschen
mitnehmen, insbesondere die vom Ausstieg betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die in den
Regionen lebenden Menschen. Veränderung und
Strukturwandel brauchen Akzeptanz. Da ist noch
Klärungsbedarf. Da ist noch eine Menge Erklärungsbedarf. Und da
gibt es sicherlich auch auf Seiten der Politik in den
Ländern noch manchen Erklärungsbedarf – auch in
Niedersachsen, obwohl wir natürlich nicht so stark betroffen
sind wie die klassischen Braunkohleländer, aber mit
Helmstedt eben auch.
Es geht hier nicht um Planwirtschaft, wie manche
behaupten. Es geht um Verlässlichkeit politischen
Handelns. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz faire
Übergangsbedingungen in den Kohleregionen. Für die
Menschen vor Ort schaffen wir Klarheit. Wir schaffen
Zukunftsperspektiven. Vor allen Dingen sagen wir klar,
wohin es in der Zeit nach der Kohle geht.
Ein Festhalten an der Kohleverstromung würde nicht
nur die damit verbundenen Klimaziele unterlaufen, der
Einsatz der mit dem Gesetz vorgesehenen
Zukunftsinvestitionen in Milliardenhöhe – rund 41 Milliarden
bekanntlich – würde damit verhindert.
Die Regionen bekommen jetzt Planungssicherheit für
die Umsetzung strukturpolitisch ausgerichteter
Maßnahmen. Sie bekommen vor allen Dingen konkrete
Finanzierungszusagen. Und – was ich für ebenso entscheidend
halte – sie können selbst die Akzente ihrer beabsichtigten
Entwicklung festlegen. Das heißt: Strukturpolitik ist in
diesem Fall eben nicht Planwirtschaft, sondern die
Regionen sind aufgefordert, die klügsten und technologisch
innovativsten Ideen für die Nachfolgenutzung zu
entwickeln. Genau das sollte schnellstmöglich angepackt
werden.
Alle vom vorzeitigen Ausstieg aus der
Kohleverstromung betroffenen Regionen sind von den vorliegenden
Gesetzesänderungen betroffen, auch die Region
Helmstedt in Niedersachsen, die sich bereits vor einigen Jahren
verpflichtet hatte, einen nennenswerten Beitrag zur
Energiewende zu leisten, und die Verstromung beendet hat.
Mit den jetzt gefundenen Regelungen auf Basis des
Abschlussberichtes der Kohlekommission und der
Beschlussfassung der Eckwerte der Bundesregierung
liegt ein zustimmungsfähiger Gesetzentwurf vor. Wir
sollten ihn unterstützen.
Wir wollen, dass diese Hilfen für den Strukturwandel
zügig anlaufen können, zügig genehmigt werden, keine
überbürokratisierten Beantragungsverfahren letztendlich
wiederum dazu führen, dass wir uns selbst behindern.
Gerade mit Blick auf die strukturpolitische Lage und die
sozioökonomischen Daten von Helmstedt kann ich
bestätigen, dass ein frühzeitiges Einleiten von begleitenden
Strukturmaßnahmen dringend geboten ist. Und da dort
die Zeit nach der Kohle schon begonnen hat, bietet der
Einsatz der Strukturhilfen ohne Zweifel auch für die
übrigen Kohleregionen eine echte Chance. Die
Erfahrungen in Helmstedt werden von einigen möglicherweise als
Praxislabor betrachtet.
Gemeinsam können wir auch über unsere Regionen
hinaus demonstrieren, was es heißt, beherzt
Klimaschutzziele zu verfolgen und dabei die betroffenen Menschen
mitzunehmen. Also zeigen wir mit diesem
Gesetzentwurf, wie die Ziele Klimaschutz und Strukturwandel in
nicht einfachen Zeiten zusammengebracht werden
können! Auch wir in Niedersachsen werden mutig und
entschlossen diesen Weg gehen. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Dann hat Herr Minister
Meyer aus Mecklenburg-Vorpommern das Wort.
Reinhard Meyer (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das
Strukturstärkungsgesetz ist ein wichtiges Zeichen für das
Engagement des Bundes in den vom Kohleausstieg
betroffenen Regionen. Ohne Zweifel!
Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung ist auch ein
wichtiger Schritt, um die international vereinbarten CO2-
Ziele einzuhalten. Deswegen ist es gut, wenn sich der
Bund beim Thema Klimaschutz auf den Weg macht. Die
Förderung von erneuerbaren Energien ist dabei genauso
konsequent voranzutreiben wie die Entwicklung
alternativer Antriebe.
Für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen ist
damit ein tiefgreifender Strukturwandel verbunden.
Alternativen müssen entwickelt, wichtige
Technologieentscheidungen getroffen, Infrastrukturen geschaffen
werden. Aber wichtig ist, meine Damen und Herren, dass
all dies auch sozialverträglich geschieht. Denn – Thema
Akzeptanz – wir werden es nicht akzeptieren können,
wenn die Menschen irgendwann sagen, Klimaschutz
können sich nur die Besserverdienenden im Land leisten.
Auch das ist eine wichtige Aufgabe, auf die wir achten
sollten.
Es ist also folgerichtig, dass der Bund hier bis zu
40 Milliarden Euro bereitstellen will. Ich will
ausdrücklich sagen: Es ist zu begrüßen, dass dies auch für
strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken gilt.
Das ist viel Geld.
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das alles als
Nicht-Kohleland, wenn ich das so sagen darf. Das gehört
zur Solidarität im Föderalismus. Es gehört auch zu dem
gemeinsamen Verständnis, dass wir hier gemeinsame
Aufgaben haben.
Aber, meine Damen und Herren, zur Solidarität gehört
auch, dass wir darüber hinausdenken. Strukturwandel ist
ein Problem nicht nur der Kohleregionen, sondern wir
haben viele Problemregionen in Deutschland. Das
müssen wir hier deutlich sagen. Strukturschwäche ist ein
Problem, das keineswegs auf vom Kohleausstieg
betroffene Regionen beschränkt ist. Strukturschwäche ist
auch kein ostdeutsches Problem, es ist ein Problem in
vielen Regionen in Deutschland, in Ost, West, Nord und
Süd. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat gerade 19
Regionen identifiziert – elf im Osten, acht im Westen –,
die Probleme haben und wo wir uns gemeinsam
Gedanken machen müssen, wie geholfen werden kann.
Deswegen war es konsequent, dass der Bund die
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins
Leben gerufen hat. Ich habe im Zusammenhang mit
dieser Debatte eine große Bitte, Herr Bareiß:
Viele haben in dieser Kommission sehr engagiert
gearbeitet, vor allen Dingen auf Länderseite, weil wir
damit Hoffnungen verbunden haben, wie wir die
Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland
gemeinsam hinkriegen können. Wir haben ein wenig das
Gefühl, dass der Bund, nachdem das
Strukturstärkungsgesetz vorgelegt worden ist, das Thema der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in den Hintergrund
hat treten lassen. Ich hoffe, dass dies nicht der Fall ist.
Ich hoffe auch, dass der Bund noch ein bisschen Geld
übrig gelassen hat für die Regionen, die auch von
Strukturschwäche betroffen sind. Denn wir brauchen diese
Hilfe. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung
von Bund, Ländern und Kommunen. Ich sage sehr
deutlich: Ich hätte wenig Verständnis, wenn man nach der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
feststellt: Wir haben im Bundeshaushalt leider kein Geld
mehr dafür vorgesehen, das müsst ihr in Ländern und
Kommunen jetzt alleine machen. – Das kann nicht das
gemeinsame Verständnis sein, meine Damen und Herren.
Wenn Strukturförderung betrieben wird, dann muss
sich diese auf alle strukturschwachen Regionen richten.
Wir brauchen einen strukturpolitischen Ansatz für alle
benachteiligten Regionen in Deutschland. Sie darf sich
nicht an Himmelsrichtungen orientieren, aber auch nicht
allein an nicht mehr gewollten Energieträgern, sondern
vor allen Dingen am Aufholbedarf. Das ist unsere
gemeinsame Aufgabe.
Den Bürgern – ob in Gelsenkirchen, in Cottbus, in
Pasewalk oder Pirmasens – müssen wir Antworten für
ihre Regionen geben. Und dafür werben wir. – Danke für
Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herzlichen Dank,
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als
Mitglied der Bundesregierung möchte ich mich erst mal
für das Lob bedanken, das wir heute gehört haben.
Aber uns ist auch bewusst, dass die schärfste Form der
Bitte immer das Danke ist. Insofern ist mir klar, dass Sie
am heutigen Tag eine große Erwartungshaltung an den
Bund, an uns alle haben, dass wir diese
Erwartungshaltung erfüllen müssen, dass wir die Glaubwürdigkeit in
den nächsten Jahren aufrechterhalten müssen, dass wir
also enorme Leistungen erbringen müssen, die – auch
finanziell – gemeinsam erzielt werden müssen.
Als letzter Redner in dieser Debatte möchte ich zu
Beginn unterstreichen, dass der Klimaschutz nochmals
eine stärkere – auch öffentliche – Wahrnehmung erfahren
hat. Aber ich will auch betonen, dass wir in den letzten
Jahren klimapolitisch und energiepolitisch gemeinsam
viel erreicht haben; das haben sowohl die neuen als auch
die alten Länder vollbracht.
Wir haben die Treibhausgas-Emissionen um über
30 Prozent reduziert.
In diesem Jahr können wir 44 Prozent des Stroms aus
erneuerbaren Energien erzeugen.
Wir haben es gemeinsam geschafft, lieber Herr
Ramelow, beispielsweise die Altfolgen der Kernenergie zu
lösen. Wir haben die Finanzierung des Rückbaus und die
Finanzierung der Endlagerung hinbekommen, sie für die
nächsten Jahre gesichert und die Organisationen
aufgebaut, um diese große Aufgabe der nächsten Jahre zu
leisten. Auch das hat gezeigt, dass wir gemeinsam die
Energiewende, Klimaschutz, aber auch andere große
Themen anpacken und den Ausstieg aus den
verschiedenen Energien organisieren.
Wir haben das alles in einer Zeit geschafft, in der wir
seit zehn Jahren Wirtschaftswachstum erzielen. Und wir
haben einen Industrieanteil von 23 Prozent, mit dem wir
in Europa in der Spitzengruppe liegen. Das ist etwas, was
wir in den nächsten Jahren halten müssen. Wir haben also
schon viele Erfolge erzielt und Großes geleistet. Darauf
kann man gemeinsam stolz sein.
Aber es geht weiter. Wir haben uns für die nächsten
Jahre große Ziele gesetzt.
Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung wird ein
wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland die
Klimaziele 2030 und 2050 erreichen wird.
Es wird aber auch deutlich, dass der Kohleausstieg
erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Reviere
haben wird. Viele Menschen dort sehen dem
Kohleausstieg mit gemischten Gefühlen entgegen. Wir haben
diesen Menschen zugesagt, schnell zu handeln und nicht erst
abzuwarten. Wir wollen proaktiv mit der Unterstützung
für die Reviere beginnen, noch bevor die Folgen des
Kohleausstiegs spürbar werden. Und die
Bundesregierung hält Wort: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf
schaffen wir eine Grundlage dafür, dass sich diese
Regionen in den nächsten Jahren positiv entwickeln können.
Wir wollen damit aber nicht nur die Folgen des
Strukturwandels mildern, sondern den Ausstieg aus der
Kohleverstromung zu einer Chance für diese Regionen machen.
Wir wollen nicht weniger, als einen nachhaltigen
wirtschaftlichen Aufschwung, sichere Arbeitsplätze und
Perspektiven in diesen Regionen schaffen. Wir wollen
damit zügig beginnen. Wir treffen derzeit
Vorbereitungen, dass die ersten Projekte schon im kommenden Jahr
starten können.
Die betroffenen Länder erhalten mit diesem Gesetz
Mittel und den finanziellen Spielraum, um die
Wirtschaftsstruktur der Reviere zu modernisieren und
Zukunftsbranchen weiterzuentwickeln.
Das Strukturstärkungsgesetz fußt auf zwei großen
Säulen:
Die erste Säule bilden Finanzhilfen des Bundes an die
betroffenen Länder und ihre Gemeinden für bedeutsame
Investitionen von bis zu 14 Milliarden Euro bis zum
Jahre 2038. Hiermit können beispielsweise öffentliche
Gewerbeparks oder Forschungseinrichtungen der Länder
ausgebaut werden. Die Länder können damit den
Strukturwandel und die regionale Entwicklung aus eigener
Kraft vor Ort vorantreiben.
Die zweite Säule besteht aus zusätzlichen Maßnahmen
des Bundes für die Kohleregionen von bis zu 26
Milliarden Euro bis zum Jahr 2038. Hierbei geht es vor allem
um Infrastrukturausbau, beispielsweise von
Breitbandnetzen, Schienenwegen und Straßen, aber auch um
Kompetenzzentren, Netzwerke und Reallabore, wo Zukunft
konkret gestaltet wird. Auch die Ansiedlung von
Bundeseinrichtungen soll dazu beitragen.
Darüber hinaus haben wir verschiedene Maßnahmen
zur Planungsbeschleunigung zusammengefasst,
zusätzliche erstinstanzliche Zuständigkeiten des
Bundesverwaltungsgerichts reformiert. Das gilt vor allem für die
Straßen- und Schienenprojekte. Dies kürzt langwierige
Rechtsstreitigkeiten spürbar ab. So können wichtige und
notwendige Infrastrukturmaßnahmen schneller
vorangetrieben werden.
In einem neuen Bund-Länder-Koordinierungsgremium
werden wir alle Maßnahmen aufeinander abstimmen und
damit sicherstellen, dass wir wirklich Schritt für Schritt
vorankommen oder notfalls gegensteuern können.
Ich bin überzeugt: Insgesamt haben wir ein
ausgewogenes und wirksames Paket geschnürt, das nachhaltiges
Wachstum vorantreibt, aber auch Sicherheit für die
Regionen schafft.
Wir knüpfen mit dem Strukturstärkungsgesetz an
einen Leitgedanken unserer Wirtschaftspolitik an, dass
wir unsere Industrie- und Wirtschaftsstandorte sichern
wollen und weiterhin ein starker Industriestandort bleiben
wollen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
erarbeitet derzeit ein weiteres Gesetzgebungspaket zum
Kohleausstieg und macht damit einen nächsten Schritt,
der im November im Kabinett beschlossen werden soll.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, weiterhin eine sichere
und bezahlbare Energie- und Stromversorgung in
unserem Land aufrechtzuerhalten. Dies ist ein ganz wichtiger
Bestandteil des Gesamtpaketes.
Lassen Sie uns diese Gesetzgebungsverfahren
gemeinsam zügig vorantreiben und zum Abschluss bringen –
zum Wohl der Menschen in den Kohleregionen, aber
auch zum Wohl der Menschen in unserem ganzen Land!
– In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Erklärungen zu
Protokoll1 abgegeben haben: Herr Ministerpräsident
Dr. Woidke (Brandenburg), Herr Minister Ludwig
(Brandenburg), Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen), Herr Staatsminister Dr.
Wissing (Rheinland-Pfalz), Herr Ministerpräsident
Kretschmer (Sachsen) und Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen) für Herrn Ministerpräsidenten
Ramelow.
Wie vereinbart, wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt2. Der Punkt wird
nach der Abstimmung über die Grüne Liste erneut
aufgerufen. Dann werden wir die Abstimmung durchführen.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 25
und 49 auf:
TOP 25
25. Entschließung des Bundesrates für den
umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft
auf Basis erneuerbarer Energien – Antrag des
Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 450/19)
in Verbindung mit
TOP 49
49. Entschließung des Bundesrates für eine auf
einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren
Wasserstoffwirtschaft in Deutschland
ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien
Richtlinie (Renewable Energy Directive,
RED II) in nationales Recht – Antrag der Länder
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern –
Geschäftsordnungsantrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 346/19)
Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes Herr
Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das passt jetzt
eigentlich ganz gut: Nachdem wir uns doch länger
darüber unterhalten haben, wie wir aussteigen, müssen wir
auch darüber reden, wie wir einsteigen. Nachdem wir uns
in unserer Gesellschaft entschieden haben, rauszugehen
aus der Atomkraft und aus der Kohle, müssen wir klären:
Wo wollen wir denn reingehen?
Ich unterstelle einmal, dass wir alle der Auffassung
sind, dass wir auch künftig eine erfolgreiche
Industriegesellschaft sein wollen, allerdings auf einer deutlich
klimagerechteren Basis als zuvor. Wenn das stimmt, dann
liegt ein gewaltiger Umbauprozess vor uns, der alle
1 Anlagen 1 bis 9
2 Siehe Seite 447
gesellschaftlichen Bereiche erfassen wird, insbesondere
auch die Industrie.
Es ist völlig klar: Es gibt in der Situation, in der der
Klimawandel immer spürbarer wird, eine große
Sehnsucht nach einfachen Lösungen. Zum Beispiel wird
gefragt, ob das denn alles sein muss mit dieser Industrie.
Ich glaube, es ist keine Option, über De-
Industrialisierung nachzudenken. Wir müssen darüber diskutieren
und klären, wie wir als Industrieland umweltgerechter
sein können. Aber dass Industrie in unserem Land die
Basis des Wohlstands ist, das wird man nicht bestreiten
können.
Es gibt auch eine Sehnsucht nach einem Allheilmittel.
Das gibt es nur leider auch nicht. Wenn überhaupt, und
auch nur von ferne, dann wird allerdings ein Instrument
umso relevanter, das sich unter vielen anderen dadurch
auszeichnet, dass es gewissermaßen ein Vielzweckmittel
ist, womit also die CO2-Reduzierung in ganz
unterschiedlichen Bereichen massiv vorangetrieben werden kann und
wir gleichzeitig alle Nachteile vermeiden können.
Ich rede von Wasserstoff. Wasserstoff ermöglicht die
dramatische Reduzierung von CO2 da, wo bis jetzt fossile
Energieträger eingesetzt werden, und ist in vielen
Sektoren parallel und gleichzeitig nutzbar: im Bereich der
Mobilität durch synthetische Kraftstoffe, als Antrieb
beispielsweise für Züge, für Schiffe, insbesondere auch
für Lkw, im Bereich der Industrie, im gesamten Sektor
der Grundstoffindustrie, insbesondere bei Stahl.
Alle, die in ihren Ländern davon betroffen sind,
wissen, wie heikel die Situation der deutschen Stahlindustrie
ist, die sich mit einem harten internationalen Wettbewerb
auseinandersetzen muss, gleichzeitig aber ohne Ausweg
den Zwang auf sich zukommen sieht, die CO2-
Emissionen deutlich zu reduzieren. Das wird nur
gelingen, wenn man einen Technologiewechsel Richtung
Wasserstoff vornimmt. Wir werden es im Bereich der
Gebäudewirtschaft erleben, dass Wasserstoff eine
deutlich größere Bedeutung gewinnen wird, oder auch bei der
Entlastung der Stromnetze durch Nutzung von
Gasnetzen.
Die Technik ist in weiten Bereichen ausgereift. Das,
liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man heute sagen.
Aber die Bedingungen stimmen eben noch nicht, so dass
es viele gute Projekte auf dem Papier gibt, aber von der
Realisierung in der Praxis in den letzten Jahren noch
nicht viel zu sehen gewesen ist. Diese Bedingungen
müssen wir jetzt herstellen. Anders kann es nicht gehen.
Die doppelte Belastung durch die EEG-Umlage bei
der Verwendung von Wasserstoff muss weg. Das liegt
auf der Hand. Wir brauchen einen deutlichen Ausbau von
Experimentierfeldern, von Reallaboren, wie es heute
heißt, weit über das Maß hinaus, das bis jetzt vorgesehen
ist. Wir brauchen ein Marktanreizprogramm, mit dem die
ersten Unternehmen auch tatsächlich zeigen, dass es geht,
und vieles andere mehr.
Das ist das Gebot der Stunde. Wir haben dabei keine
Zeit zu verlieren. Wenn es darum geht die
Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, heißt das, dass jetzt die
entsprechenden Umstellungsprozesse eingeleitet werden müssen,
damit sie in zehn Jahren tatsächlich auch die volle
Wirksamkeit entfalten können.
Das alles ist, wenn ich das so sagen darf, eine
notwendige, aber keine hinreichende Bedingung; denn über
welchen Wasserstoff sprechen wir? Grün oder grau? Aus
fossilen Energieträgern oder aus erneuerbaren Energien?
Wenn der Ausgangspunkt der ganzen Debatte die Frage
der CO2-Reduzierung ist, dann kann es darauf nur eine
Antwort geben: Wir brauchen Wasserstoff auf der Basis
von erneuerbaren Energien.
Auch in dieser Hinsicht ist der Status quo, gelinde
gesagt, unbefriedigend. Die Bundesregierung hat sich
vorgenommen – und da hat sie meine volle
Unterstützung –, im Jahre 2030 65 Prozent des Bedarfs aus
erneuerbaren Energien zu decken. Nur, der Bedarf wird dann
auf der Grundlage, die ich geschildert habe, um etliches
höher sein, als er heute ist. Daraus ergibt sich: Wenn wir
das, was als Zielvorgabe gesetzt worden ist, nur halbwegs
ernst meinen, müssen wir jetzt mit dem konsequenten
Zubau von erneuerbaren Energien weitermachen,
nachdem wir in dieser Hinsicht leider eher eine Durststrecke
erleben. Auch in dieser Hinsicht haben wir keine Zeit zu
verlieren. Denn der Umbau unserer Wirtschaft in
Richtung auf CO2-Reduzierung wird sehr große Mengen
Strom erfordern. Diese auf erneuerbarer Basis, das ist die
Grundlage für den ganzen Rest.
Es gibt jede Menge Angst und Unsicherheit in der
Diskussion. Für die einen ist der Klimawandel Anlass zur
Angst, für die anderen ist der Klimaschutz Anlass zur
Sorge. Die einen sorgen sich mit Recht um die
natürlichen Arbeitsbedingungen, aber auch die anderen haben
Grund, sich zu fragen: Was macht das eigentlich mit
meinem Arbeitsplatz?
Ich empfinde es als eine zentrale Aufgabe der Politik,
in den nächsten zehn Jahren zu zeigen, dass wir beides
miteinander vereinbaren können. Wenn uns das gelingen
soll, dann müssen wir dafür die Voraussetzungen
schaffen. Dann kann dieser Umbauprozess, vor dem wir
stehen, nicht nur eine Riesenaufgabe, sondern vor allen
Dingen auch eine Riesenchance sein, die zeigen wird,
dass man auf diesem Globus gleichzeitig sehr erfolgreich
und sehr klimagerecht sein kann.
Dieses Ziel löst jede Menge positive Motivation aus,
jedenfalls bei mir. Ich wünsche mir sehr, dass sich der
Bundesrat diesem Antritt in Richtung Wasserstoff
anschließt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat lange
gedauert, bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass
eine Energiewende, die als reine Stromwende angefangen
hat, so nicht zum Erfolg kommen wird.
Es hat lange gedauert, bis man die Erkenntnis
gewonnen hat – immer noch nicht alle –, dass nur mit
Elektroden die Energieversorgung in Deutschland nicht
herstellbar sein wird, sondern dass Moleküle notwendig sind,
jedenfalls für bestimmte Arten der Energienutzung, etwa
im Bereich des Flugverkehrs, der Schifffahrt, aber auch
darüber hinaus, dass eine Energiewende auch weg vom
Strom hin zu einer molekülen Art und Weise notwendig
ist – das ist Wasserstoff.
Herr Ministerpräsident Weil hat das gerade als eine
der richtigen Chancen der Zukunft beschrieben. Ich
möchte aber auch darauf hinweisen, dass diese
Diskussion, die uns ja seit Jahren begleitet, immer davon geprägt
ist: Aber die Wirkungsgrade, die Effizienz, das Thema
Umwandlung! In der Tat muss man einräumen: Das
Umwandeln von grünem Strom in Wasserstoff sorgt für
Produktivitätsverluste. Da bin ich der Auffassung, dass
wir technologisch nicht schon am Ende der Veranstaltung
sind, sondern sehr wohl noch Schritte gehen können, die
Wirkungsgrade erhöhen müssen, damit wir wirtschaftlich
tatsächlich in der Lage sind, eine Wasserstoffwirtschaft
insgesamt aufzubauen.
Die ersten Schritte dazu – da unterstütze ich ganz
ausdrücklich das, was Herr Weil gerade gesagt hat – müssen
sein, dass wir die Hemmnisse beim Aufbau einer
Wasserstoffwirtschaft beseitigen. Die Hemmnisse heißen heute,
dass staatlich induzierte Strompreisbestandteile die
Umwandlung von grünem Strom in Wasserstoff künstlich so
verteuern, dass es per se unwirtschaftlich ist.
Im Klimapaket der Bundesregierung steht, dass man
sich dem nähern will. Ich finde das einen guten, aber,
sehr geehrter Herr Bareiß, immer noch nicht besonders
mutigen Ansatz; denn wir diskutieren über diese Frage
inzwischen seit sehr vielen Jahren. Die Tatsache, dass wir
für das Umwandeln eines Energieträgers in ein
Speichermedium dieses so behandeln, als sei es
Letztverbrauch, ist ein Anachronismus, der die technologische
Weiterentwicklung behindert. Er behindert auch, wie
Herr Weil gerade zu Recht gesagt hat, die
industriepolitische Chance – deshalb stehe ich hier als
Wirtschaftsminister –, nicht nur die umwelt- und klimatechnische Seite.
Die industriepolitische Chance besteht dann, wenn wir
tatsächlich in der Lage sind, industriell Wasserstoff aus
grünem Strom zu produzieren. Das haben wir bis heute
nicht. Unsere Anlagengrößenordnungen sind alle noch
viel zu klein, weil es sich eben über die staatlich
induzierten Strompreisbestandteile in Wahrheit nicht rechnet, das
wirtschaftlich herzustellen.
Dies ist der erste und wichtige Schritt, den die
Bundesregierung jetzt gehen kann, aber auch gehen muss.
Ein zweiter Punkt – ich bin dem Land Brandenburg
sehr dankbar dafür, den Antrag hier gestellt zu haben –
betrifft die Direktive der Europäischen Kommission für
die Erneuerbaren, RED II, mit der man auch die Chance
hat, Anreizsysteme zu schaffen, zum Beispiel im Bereich
der Mobilität, wenn nämlich das Beimischen von grünem
Wasserstoff, aber auch das Fahren mit grünem
Wasserstoff als anrechenbar für die Flottenemissionswerte von
Kfz-Herstellern, aber auch von Mineralölherstellern, also
Antriebsartenherstellern, ermöglicht wird. Wir müssen
wirtschaftliche Anreize schaffen und in diese Richtung
denken und dürfen nicht nur mit Fördertatbeständen und
Dauersubventionen agieren. Nur wenn das wirtschaftlich
umsetzbar wird, kann es ein technologischer
Exportschlager für Deutschland sein.
Mich verbindet seit dem Herbst des Jahres 2018 zu der
Frage RED II fast schon eine Brieffreundschaft mit der
Bundesumweltministerin. Es wird hin und her
ausgetauscht, warum man von Seiten des
Bundesumweltministeriums gerade diesen Mobilitätssektor nicht angehen will
und die Direktive so in deutsches Recht umsetzt, dass es
diese Anreizwirkungen gibt. Man hat Angst, dass
irgendetwas durch grauen Wasserstoff ersetzt werden soll.
Aber, meine Damen und Herren, das muss doch regelbar
sein. Deshalb ist der Appell des Antrags, den
Brandenburg erneut eingebracht hat, nur zu unterstützen, dass bei
der Umsetzung der RED II jetzt auch dieser
Mobilitätssektor zwingend ins Auge gefasst werden muss.
Die norddeutschen Küstenländer haben im Herbst des
letzten Jahres vereinbart, eine gemeinsame
Wasserstoffstrategie auf die Reise zu schicken. Sie soll am
7. November von den Ländern Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und
Schleswig-Holstein beschlossen werden. Wir haben das
im letzten Jahr deshalb gemeinsam auf die Reise
geschickt, weil wir die ungeheuren Chancen darin sehen.
Parallel hat der Bund nun angekündigt, lieber Herr
Bareiß, im Dezember seine Wasserstoffstrategie
vorzulegen. Ich biete unbedingt an, dass wir nicht nebeneinander
und schon gar nicht gegeneinander, sondern miteinander
darüber nachdenken, wie wir das Thema Wasserstoff
nach vorne bringen. Wir lassen Sie gerne an allen
unseren Überlegungen teilhaben. Lassen Sie uns bitte auch an
den Überlegungen des Bundes teilhaben! Beziehen Sie
die Länder ein, wenn es um die Wasserstoffstrategie des
Wirtschaftsministeriums geht, weil wir sonst zu richtigen
Zielen nicht kommen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Jetzt hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Wort.
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In der Tat
ging es in der letzten Debatte darum, wie wir aus
Technologien aussteigen werden. Ich glaube, die große, auch
spannende und wichtige Aufgabe ist eher, wie wir in den
nächsten Jahren in Technologien einsteigen, die für unser
Land wichtig sind. Deshalb ist diese Debatte für mich die
wichtigere des heutigen Morgens. Darin geht es um die
Frage, wie wir die Zukunft anpacken.
Die Debatte vorhin hat gezeigt, dass wir vor einem
großen Kraftakt stehen: Energiewende auf der einen
Seite, CO2-Reduktion auf der anderen Seite. Eine
ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft ist in
den nächsten Jahren eine Mammutaufgabe, die wir
gemeinsam anpacken müssen. Das geht nur, wenn wir
dieses Projekt technologieoffen angehen, aber auch eine
Technologieoffensive daraus machen und neue Ideen und
neue Produkte auch in Deutschland zur Anwendung
bringen. Damit können wir auch eine Offensive fahren,
die dazu führt, dass andere Länder von diesem Weg
überzeugt sind und Produkte entstehen, die wir
exportieren können, wodurch wir das Ganze zu einem
Erfolgsprojekt für die ganze Welt machen.
Das ist etwas, was mich persönlich umtreibt. Ich
glaube, dass wir hier eine ganz große Verantwortung haben,
Energiewende und Klimaschutz so zu machen, dass sie
bezahlbar und wirtschaftlich sind und dass die
Versorgungssicherheit umwelt- und klimafreundlich
gewährleistet ist.
Ich bin dankbar für die Wortmeldungen, weil sie
zeigen, dass wir an einem Strang ziehen, dass wir das
Thema Wasserstoff gemeinsam voranbringen wollen. In der
Tat haben wir etwas länger gebraucht, aber wir haben es
geschafft, dass wir jetzt gemeinsam mit der
Bundesregierung eine nationale Wasserstoffstrategie vorlegen werden
und damit von unserer Seite eine erste Grundlage für
Gespräche schaffen.
Wir führen schon laufend Gespräche, aber wir
brauchen noch einmal eine Standortbestimmung und müssen
auch die Potenziale von Wasserstoff klar definieren. Wir
müssen die Anwendungsbereiche, die wir im Blick
haben, beschreiben und die Frage beantworten, wo wir die
Rolle von Wasserstoff und Wasserstofftechnologien in
den nächsten Jahren sehen und wo wir vielleicht in der
Wirtschaft und in der Energiepolitik wettbewerbsfähiger
werden müssen.
Darüber hinaus wird es eine breite Diskussion
gemeinsam mit den Wirtschaftsexperten, mit der Forschung,
aber auch mit den Ländern darüber geben, wie wir die
politischen Rahmenbedingungen ausgestalten müssen.
Auch dazu liegen schon konkrete Vorschläge auf dem
Tisch. Die Auswirkungen müssen aber im Gesamtkontext
betrachtet werden. Ich glaube, dass wir dann eine
gemeinsame Strategie auf den Weg bringen. Dies ist ein
ganz wichtiger Punkt, den wir in den nächsten Monaten
angehen müssen.
Ich möchte betonen, dass wir nicht bei null anfangen.
Wir haben schon einige Dinge auf den Weg gebracht,
auch das Wasserstoffthema sehr stark vorangetrieben.
Beispielsweise nehmen in den erst vor wenigen Wochen
vorgestellten Reallaboren neun von 20 Projekten konkret
die Themen Wasserstoff, Elektrolyse und
Wasserstoffstrategie in den Blick. Gerade im Norden unseres
Landes wird hier sehr viel geleistet. Insgesamt fließen
300 Millionen Förderung des Bundes in diese Projekte.
Das allein zeigt schon, dass hier in den nächsten Jahren
viel entsteht, teilweise an Forschung und Entwicklung,
aber auch an konkreter Umsetzung für die
Wasserstoffproduktion und Wasserstoffanwendung, so dass auch die
Sektorkopplung in der Praxis funktionieren kann und wir
in großflächigen Anlagen den Erfolg erzielen, den wir
uns wünschen.
Aber nicht nur im Hinblick auf die Reallabore ist in
den letzten Wochen einiges passiert. Schon vor drei
Jahren haben wir mit dem Marktanreizprogramm eine
stationäre Brennstoffzelle als Technologie im Bereich der
Wasserstoffstrategie mit dem höchsten Fördervolumen
gefördert und vorangetrieben. Das sind zwar kleine
Stückzahlen, aber es zeigt, dass wir hier einen Impuls in
einen Markt hineingegeben haben, wo Deutschland heute
noch nicht Spitzenreiter ist. Spitzenreiter sind andere:
Japan hat schon sehr viel vorgelegt und ist auch bei den
Stückzahlen wesentlich besser als wir. Aber ich glaube,
dass wir hier in den nächsten Jahren noch viel erreichen
können und dass daraus in der Umsetzung eine
Industriestrategie für sichere und gute Arbeitsplätze in der
Zukunft wird.
Die Wasserstofftechnologie und -strategie in
Deutschland wird auch für die Industrie, für die Wirtschaft sehr
wichtig. Wir brauchen Perspektiven für die Zukunft. Wir
sind im Bereich der Elektrolyse und auch bei der
Brennstoffzelle heute schon gut, wir müssen aber führend
werden und die Technologieführerschaft behalten. Deshalb
brauchen wir eine Rahmensetzung, die zukunftsfähig ist
und die Interessen aller berücksichtigt.
Wir haben auch im Bereich der Industrieproduktion
und der Industrieprozesse große Themen, die wir
gemeinsam angehen müssen. Die Stahlproduktion muss
in den nächsten Jahren ebenfalls Stück für Stück CO2-
freundlicher werden. Auch die Chemieproduktion ist ein
ganz großes Thema. Um den großen Industrieanteil zu
halten und zwei große Branchen zu erhalten, müssen wir
Wasserstoff stärker in die Prozesse einfließen lassen.
Auch dies wird noch eine große Herausforderung sein.
Ich erlaube mir zu sagen, dass wir große Erwartungen an
das Thema Wasserstoff haben. Nur mit Wasserstoff wird
es funktionieren, dass die Industrie CO2-freundlicher und
klimafreundlicher wird.
Ich bin dankbar für die Initiative zu RED II. Auch da
haben Sie einen Mitstreiter des BMWi an Ihrer Seite. Ich
glaube, dass wir auch hier eine Umsetzung brauchen.
Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe werden ein ganz
wichtiger Bereich im Mobilitätssektor, im Verkehr sein.
Wir müssen hier auf bestehende Infrastruktur aufbauen
und versuchen, schneller voranzukommen, höhere
Beimischungsquoten zuzulassen, zu ermöglichen und
einzufordern.
Daher brauchen wir die schnelle Umsetzung der
RED II in nationales Recht. Wir sollten bis Ende des
Jahres fertig werden. Ich hoffe, dass wir in der
Bundesregierung schneller vorankommen, damit auch die konkrete
Anwendung vorankommt und ein Markt für
Zukunftstechnologien geschaffen wird. Wichtig sind
Ordnungspolitik und Rahmensetzungen für einen Markt, der in den
nächsten Jahren entstehen muss, um eine Nachfrage für
synthetische Kraftstoffe zu schaffen.
Das Thema Wasserstoff wird ein ganz wichtiger
Baustein für Energiewende und Klimaschutz sein. Wir
müssen hier schneller vorankommen. Wir brauchen mehr
Mut, auch mehr Geld, mehr Initiativen. Ich glaube, dass
die Wasserstoffstrategie von Bund und Ländern ein ganz
wichtiger Baustein wird. Wir haben damit ein großes
Thema vor Augen, das wir gemeinsam anpacken.
Deshalb nochmals danke für Ihre Wortbeiträge und für
Ihre Initiative! Sie haben in uns einen Mitstreiter an Ihrer
Seite.
Präsident Daniel Günther: Wir kommen zur
Abstimmung.
Ich beginne mit Punkt 25, dem Entschließungsantrag
Niedersachsens.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Verkehrsausschuss zu.
Wir fahren fort mit Punkt 49, dem
Entschließungsantrag von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Ausschussberatungen sind noch nicht
abgeschlossen. Brandenburg hat beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Ich frage daher, wer dafür ist, bereits
heute eine Sachentscheidung zu treffen. Ihr Handzeichen
bitte! – Das ist die Mehrheit.
Dann verfahren wir so.
Frau Bürgermeisterin Katharina Fegebank
(Hamburg), Frau Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-
Pfalz) sowie Frau Ministerin Monika Heinold
(Schleswig-Holstein) geben je eine Erklärung zu Protokoll1 ab.
1 Anlagen 10 bis 12
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen? – Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28:
TOP 28
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und
Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten
(Paketboten-Schutz-Gesetz) (Drucksache 453/19)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes von
Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Die Kurier-, Express- und Paketbranche in
Deutschland boomt, auch dank des boomenden
Onlinehandels. Allein im letzten Jahr sind schätzungsweise
mehr als dreieinhalb Milliarden Pakete in Deutschland
ausgeliefert worden. Die Branche selbst geht davon aus,
dass sich diese Entwicklung fortsetzt und dass wir in den
nächsten Jahren mit Steigerungsraten von jährlich 5
Prozent zu rechnen haben.
Nun sollte man davon ausgehen, dass diese expansive,
gute Lage dazu führt, dass sich auch die
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche und die Löhne positiv
entwickeln, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am
wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Leider wissen wir
zwischenzeitlich, dass das Gegenteil der Fall ist.
Von 2007 bis 2017 sank das mittlere
Bruttomonatseinkommen in der Kurier-, Express- und Paketbranche
um sage und schreibe 13 Prozent. In diese Berechnungen
sind die vielen selbstständigen und scheinselbstständigen
Paketausfahrerinnen und Paketausfahrer und die vielen
Subunternehmer noch überhaupt nicht einbezogen, so
dass anzunehmen ist, dass die Zahlen bei realistischer
Betrachtungsweise und nach Aufklärung der nicht
einbezogenen Arbeitsverhältnisse sogar noch schlechter
aussehen, als die offiziellen Erhebungen widerspiegeln.
Die Bedingungen in der Branche sind also, auf den
Punkt gebracht, mehr als prekär. Viele sprechen davon,
dass in etlichen Bereichen sogar mafiöse Zustände
herrschen. Stundenlöhne von viereinhalb bis 6 Euro, die
Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die
systematische Umgehung der Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen sind gängige Praxis.
Meine Damen und Herren, es ist mehr als überfällig,
dass der Gesetzgeber tätig wird. Genau deshalb hat unter
anderen Bremen im April dieses Jahres eine
entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Paketboten-
Schutz-Gesetzes wird ein geeignetes gesetzliches
Instrument geschaffen, um den Missständen in der Branche
entgegenzuwirken. Ziel des Gesetzentwurfs ist es zum
einen, fairen Wettbewerb herzustellen und dafür die
Grundlagen zu schaffen, zum anderen – ich denke, das ist
noch wichtiger – den sozialen Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche zu verbessern.
Das Paketboten-Schutz-Gesetz greift dabei die
bewährten Regelungen aus der Bau- und
Fleischwirtschaft auf und wird versuchen, auf dieser Grundlage
Verstöße gegen Mindestlohn und
Sozialversicherungspflichten effektiv zu bekämpfen und entsprechend zu
sanktionieren.
Wichtig ist dabei, dass wir mit dem Entwurf gar kein
gesetzgeberisches Neuland betreten, sondern eigentlich
nur bereits geltende gesetzliche Bestimmungen aus
anderen Branchen auf die Paketbranche übertragen.
Durch die im Gesetzentwurf geregelte
Nachunternehmerhaftung wird sichergestellt: Wer einen Auftrag
annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt,
haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.
So wird zugunsten der Beschäftigten sichergestellt, dass
im Falle einer Nichtleistung des Nachunternehmers – ob
bewusst, insolvenzbedingt oder durch sonstige Gründe
bedingt – der ursprüngliche Auftragnehmer die Beiträge
abzuführen hat.
Meine Damen und Herren, obwohl die Umsetzung mit
einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden sein
wird und zusätzliche Verwaltungstätigkeiten mit sich
bringt, bedeuten die vorgesehenen gesetzlichen
Regelungen für die Branche zugleich die Chance, ihr Image und
ihre Reputation deutlich zu verbessern. Vertreterinnen
und Vertreter aus der Bauindustrie und der
Fleischwirtschaft, die entsprechende Regelungen kennen, bestätigen
mittlerweile immer öfter die positiven Auswirkungen der
Nachunternehmerhaftung auf ihre Branche. Sie sagen
– vielleicht nicht immer laut, aber im direkten Gespräch
fast immer –, dass die positiven Auswirkungen auch aus
engerer betriebswirtschaftlicher Sicht die befürchteten
negativen Auswirkungen deutlich überwiegen.
Die Nachunternehmerhaftung ist nicht nur eine
Verpflichtung der betroffenen Unternehmen, sie bietet
zugleich die Gewähr dafür, dass in der Branche bestimmte
Standards gesetzt und eingehalten werden und dass
gerade die Unternehmen, die vernünftige Arbeitsbedingungen
bieten, die sich an die Regeln halten, die nach den Regeln
spielen, in der Lage sind, fairen Wettbewerb auszuüben
und in diesem Wettbewerb zu bestehen.
Damit dient der Gesetzentwurf letztlich beiden Seiten:
Er dient den Interessen der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, aber zugleich den Interessen der
Unternehmen und der langfristigen Entwicklung der
Paketbranche. Deshalb verdient der Gesetzentwurf aus Bremer
Sicht unbedingte Unterstützung. – Ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Minister Dr. Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Für Nordrhein-Westfalen gehören
faire Arbeit und fairer Wettbewerb zusammen. Wir haben
bei uns und bundesweit viele gute Unternehmen, in denen
unter Einhaltung der Mitbestimmung auf Augenhöhe
miteinander gesprochen wird und verlässliche
Vereinbarungen getroffen werden, von denen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer profitieren.
Wenn sich ein Unternehmen – am besten auch noch
tariflich – verpflichtet, faire, gute und auskömmliche
Arbeitsbedingungen sicherzustellen, dann muss aber auch
klar sein, dass das nicht zu einem Wettbewerbsnachteil
für die Unternehmen und die Arbeiter werden darf. Die
Formel ist im Grunde ganz einfach: fairer Wettbewerb
gleich faire Arbeit.
Nunmehr hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zum Thema Paketboten vorgelegt. Leider
beschränkt sich dieser – entgegen der Entschließung des
Bundesrates vom 12. April 2019 in Drucksache 92/19 –
auf die Nachunternehmerhaftung.
Die Nachunternehmerhaftung ist zwar ein Schritt in
die richtige Richtung, reicht aber aus unserer Sicht nicht
aus. Der Zoll als zuständige Behörde muss die
Möglichkeit bekommen, die gemachten Angaben auch zu
kontrollieren. Das geht nur, wenn die Arbeitszeiten lückenlos
dokumentiert werden. Nur so kann festgestellt werden, ob
die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich für die
gesamte geleistete Arbeitszeit abgeführt worden sind und
der Mindestlohn eingehalten wird.
Im Rahmen einer großangelegten
Überwachungsaktion in der Fleischindustrie haben wir in Nordrhein-
Westfalen festgestellt, dass zum Schutz der Beschäftigten
die Dokumentationspflicht der tatsächlich geleisteten
Arbeitszeiten, wie sie mit dem Gesetz zur Sicherung von
Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft eingeführt
worden ist, zwingend erforderlich ist. Nur über den
Abgleich der Arbeitszeiten mit den Lohnabrechnungen
war es bei den Prüfungen möglich, die Einhaltung des
Mindestlohns und die Einhaltung der Arbeitszeiten zu
prüfen. Bei der Überwachungsaktion in der
Fleischindustrie sind gravierende Verstöße im Bereich der
Arbeitszeiten und das Unterschreiten des Mindestlohns
festgestellt worden. Letzteres ist über die Prüfung der
Arbeitszeiten nachgewiesen worden.
( V o r s i t z : Vizepräsident
Dr. Dietmar Woidke)
In der Branche der Paketzustellung wie in der Branche
der Fleischindustrie wird der Wettbewerb nahezu
ausschließlich über den Arbeitslohn geführt. Insofern ist
auch in der Branche der Paketzusteller die tatsächlich
geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten für deren
ordnungsgemäße Vergütung und für die Abführung
ausreichender Sozialversicherungsbeiträge von zentraler
Bedeutung.
Mit der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten
wird das entscheidende rechtliche Instrument geschaffen,
das eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der
Paketboten schafft und ihren Schutz vor
Gesundheitsgefährdungen durch regelmäßig überlange Arbeitszeiten
sichert. Ansonsten bleibt die vorgesehene
Nachunternehmerhaftung ein stumpfes Schwert.
Daher bitte ich Sie um Zustimmung zum
Gesetzentwurf in Form unseres Änderungsantrages, den wir
gemeinsam mit Niedersachsen eingebracht haben, und
ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Dr. Holthoff-Pförtner!
Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Griese aus dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales. Bitte, Frau Griese.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des
Bundesrates! Meine Damen und Herren! Die bisherigen
Regelungen zur Nachunternehmerhaftung im
Sozialgesetzbuch sehen vor, dass ein Unternehmer, der einen
anderen Unternehmer mit der Erbringung eines Dienstes
beauftragt, für dessen Zahlungspflicht gegenüber den
Trägern der Sozialversicherung haftet, und zwar immer
dann, wenn dieser der Zahlungspflicht nicht nachkommt.
Diese besondere Form des Haftungsübergangs – die
beiden Vorredner haben es schon erwähnt – haben wir
seit 2012 in der Baubranche und seit 2017 in der
Fleischwirtschaft, und das aus gutem Grund: Es kam in
diesen Branchen vermehrt zur Nichtzahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb waren diese
Kontrollmechanismen nötig.
Wir haben jetzt ähnliche Erkenntnisse zur
Paketdienstbranche; der Zoll hat das festgestellt. Die
Paketdienste sind ein wesentlicher Teil der KEP-Branche, der
Kurier-, Express- und Paketdienste. Es ist eine Branche,
die aufgrund des zunehmenden Onlinehandels durch
Wachstum geprägt ist. Allein im letzten Jahr wurden
3,6 Milliarden Pakete von 8.000 Unternehmen in
Deutschland ausgeliefert.
Diese Zahlen zeigen nicht nur das enorme Wachstum,
sie zeigen vor allem auch die Dimension und die
Dringlichkeit dafür, jetzt zu handeln und für gute
Arbeitsbedingungen in dieser Branche zu sorgen. Wir sind uns im
Ziel sehr einig. Ich kann Herrn Dr. Holthoff-Pförtner nur
bitten, auf die Koalitionspartner im Bundestag
einzuwirken, jetzt tatsächlich zu einer Regelung zu kommen.
Wir erleben, dass der Arbeitsmarkt in der
Paketbranche zweigeteilt ist. Auf der einen Seite gibt es
Paketdienste mit meist fest angestellten Zustellern, zum
Beispiel die Deutsche Post AG. Da geht man überwiegend
von geordneten Verhältnissen aus. Auf der anderen Seite
gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit
Subunternehmern arbeiten. Diese Unternehmen geben oft
einen Teil ihrer Aufträge wieder an nachgeordnete
Subunternehmer weiter. In diesem Geflecht kommt es zu
Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und
Sozialversicherungsbetrug. Das hat zuletzt eine bundesweite
Schwerpunktkontrolle des Zolls im Februar 2019 sehr
eindrücklich gezeigt.
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, der Boom in
der Paketbranche darf nicht zu Lasten der Beschäftigten
gehen – auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich
gesetzeskonform verhalten. Dass der soziale Schutz in
dieser Branche ausgehebelt wird, ist nicht hinnehmbar.
Das muss beendet werden. Es geht um nicht weniger als
um Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt.
Lassen Sie mich noch auf eines hinweisen: Für die
Zahlung des Mindestlohns gilt die Haftung durch den
Hauptunternehmer ohnehin schon jetzt, und das
branchenübergreifend.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf führen wir die
Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
nun auch für die Paketdienstbranche ein und stellen damit
sicher, dass diese Beiträge tatsächlich gezahlt werden.
Wir sorgen für mehr Beitragsehrlichkeit, damit auch für
mehr Transparenz der Arbeitszeiten. Das stärkt die
Sozialversicherungssysteme, sichert die soziale Absicherung
aller Paketzusteller und fördert den fairen Wettbewerb in
der Branche.
Herr Dr. Bovenschulte hat es erwähnt: Diese
gesetzliche Regelung knüpft an die guten Erfahrungen in der
Baubranche und in der Fleischwirtschaft an, in denen sich
das Instrument der Nachunternehmerhaftung bewährt hat.
Der Entwurf sieht vor, dass die Hauptunternehmer in
der Paketdienstbranche für säumige
Sozialversicherungsbeiträge ihrer beauftragten Subunternehmer in Haftung
genommen werden. Sie können sich von dieser
besonderen Form der Haftung befreien, wenn sie sich
vergewissern, dass es sich um einen beitragsehrlichen
Auftragnehmer handelt. Das ist möglich durch eine
Präqualifikation, mit der nachgewiesen werden kann, dass der
Subunternehmer seiner Zahlungspflicht nachkommt, oder durch
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen
und der Berufsgenossenschaften, die ihre Erfahrungen
mit diesem Arbeitgeber haben.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor – das sage ich
ausdrücklich an die Adresse der Antragsteller Nordrhein-
Westfalen und Niedersachsen –, dass der
Subunternehmer differenzierte Entgeltunterlagen zu führen hat. Das
bedeutet im Wesentlichen, dass er dokumentieren muss,
welcher Arbeitnehmer oder welche Arbeitnehmerin für
welchen Auftrag, also für welchen Hauptunternehmer,
tätig wurde. Erst diese Dokumentation versetzt die
zuständigen Stellen in die Lage, zu einem späteren
Zeitpunkt Forderungen tatsächlich zu realisieren.
Was wir nicht vorhaben, ist, eine ganze Branche
dauerhaft unter Generalverdacht zu stellen. Wir wollen
lediglich zu dem Zeitpunkt, zu dem es dringend nötig ist,
ordnungspolitisch eingreifen und zu nachhaltigen
Verbesserungen in der Branche beitragen. Die Regelungen
zur Nachunternehmerhaftung sind deshalb zunächst bis
zum 31. Dezember 2025 begrenzt.
Gewinner werden in erster Linie die Beschäftigten der
Branche sein, deren soziale Absicherung damit gesichert
wird. Gewinner sind aber auch wir alle, die wir von
einem fairen und geordneten Wettbewerb mit
zuverlässigen Paketdiensten profitieren werden.
Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung dieses
Gesetzesvorhabens, damit es noch vor dem Weihnachtsgeschäft,
wenn die Paketzusteller besonders gefordert sind, in
Kraft treten kann. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Staatssekretärin Griese!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur
Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen
vor.
Wer stimmt für Ziffer 1? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und des
Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität –
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und
Niedersachsen – (Drucksache 347/19)
Dem Antrag ist auch Hamburg beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer – wie in Ziffer 1 empfohlen – dafür ist, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Minister Wolf (Baden-
Württemberg) zum Beauftragten bestellt.
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 20
und 23 auf:
TOP 20
20. Entschließung des Bundesrates „Klimaschutz
im Grundgesetz verankern“ – Antrag der
Länder Thüringen und Berlin – Antrag des Freistaats
Thüringen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 581/18)
in Verbindung mit
TOP 23
23. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in
der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und
effizientes System der Abgaben und Umlagen
im Energiebereich – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 47/19)
Zu diesen Tagesordnungspunkten liegen uns
Wortmeldungen vor. Das Wort hat zunächst Herr
Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. Bitte sehr.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Februar dieses
Jahres hat Schleswig-Holstein den Antrag „Klimaschutz
in der Marktwirtschaft“ in den Bundesrat eingebracht.
Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, zeitnah
darüber zu beschließen.
In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung ein
Klimapaket geschnürt, in dem viele Punkte dieser
Initiative enthalten sind: Einen CO2-Preis für jede Tonne gibt
es zukünftig in den Bereichen Wärme und Verkehr.
Sektorenkopplung in den Bereichen Strom, Wärme und
Verkehr wird gefördert. Und es gibt zukünftig eine
Entlastung bei der EEG-Umlage.
Unser Antrag in diesem Bereich geht aber ein Stück
weiter. Wir wollen nämlich, dass für regenerativ
erzeugten Strom, für den keine EEG-Umlage beansprucht
wurde, nicht die volle EEG-Umlage anfällt.
Dieser Punkt ist wichtig für die weiteren Beratungen.
Wir haben das vorhin beim Thema Wasserstoff
diskutiert. Sie alle kennen das Problem, das einige
Bundesländer mit sogenanntem Wegwerfstrom haben; gerade in
Schleswig-Holstein ist das ein erheblicher Anteil.
Mancher von Ihnen glaubt ja, dass es uns freut, dass wir die
EEG-Umlage nach Schleswig-Holstein bekommen. Wir
würden sie aber lieber für ehrliche Arbeit bekommen,
wenn nämlich Windkraftanlagen wirklich laufen würden.
Es ist schon eine bittere Situation, dass wir im
Moment darüber diskutieren, aus bestimmten
Energieformen auszusteigen, aber nicht in der Lage sind, die
Energieformen, die wir haben, entsprechend zu nutzen.
Wir finden uns ja damit ab, dass der Netzausbau in
unserem Land relativ lange dauert. Aber wir wollen
zumindest in die Lage versetzt werden, die Windkraftanlagen
nicht abschalten zu müssen, sondern Energie bei uns zu
speichern beziehungsweise umzuwandeln, um
technologisch weiter voranzukommen. Dafür wäre dieser Punkt
sehr, sehr wichtig.
Von daher wäre es gut, wenn es heute Zustimmung zu
diesem Antrag geben würde. Das wäre ein Zeichen, dass
es uns gemeinsam Ernst ist mit dem Klimaschutz – über
die politischen Ebenen bei uns in Deutschland hinweg.
Wir müssen die Menschen mitnehmen; auch das
berücksichtigt der Antrag.
Wir wollen, dass die Unternehmen in unserem Land
mit dieser Umstellung wachsen, dass damit keine Sorgen
verbunden sind.
Und wir wollen Anreize setzen, dass Energieeffizienz
belohnt wird.
Natürlich brauchen wir Sozialverträglichkeit. Wir
wollen, dass die Menschen nicht die Sorge haben, dass sich
nur die Reichen den Klimawandel leisten können,
sondern deutlich machen, dass er eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die viele Menschen gerne anpacken.
Wir aus Schleswig-Holstein haben mit diesem Antrag
einen Anstoß gegeben. Ich glaube, dass wir jetzt die
Chance haben, auch als gesamte Bundesrepublik einen
großen Anstoß zu geben; denn die Welt wird schon ein
Stück weit darauf gucken, wie wir in Deutschland es
hinbekommen, diese ambitionierten Ziele umzusetzen.
Ich weiß, manchmal hat man das Gefühl: Mit unseren
82 Millionen Menschen sind wir ein kleines Land, was
können wir bei dem gesamten Klimawandel eigentlich in
die Waagschale werfen! Aber wenn wir, ein relativ
reiches Land, unter Beweis stellen, dass man es
hinbekommen kann, Wertschöpfung im Land zu halten, durch
Innovationen zu erreichen, dass die Menschen in Arbeit
bleiben, und trotzdem die Klimaziele zu erreichen, dann,
glaube ich, werden andere Länder diesem Beispiel
folgen. Was wiederum für uns eine große Chance bedeutet,
weil wir dann die Technologien, die wir haben, in andere
Länder liefern können.
Von daher würde ich mir sehr wünschen, dass es heute
Zustimmung zu unserem Vorschlag gibt. Dann können
wir als Bundesrat uns zumindest nachgelagert in die
Debatte einbringen. Ich bitte Sie herzlich um
Unterstützung. Damit würden die Länder ein Zeichen setzen, dass
wir für vernünftigen Klimaschutz, für das Erreichen der
Klimaziele auch eigene Ideen einbringen. – Herzlichen
Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Günther!
Das Wort hat Frau Ministerin Siegesmund aus
Thüringen. Bitte sehr.
Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Artikel 20a
des Grundgesetzes sind die natürlichen
Lebensgrundlagen verankert. Ich zitiere: „Der Staat schützt in
Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen“.
Angesichts der Tragweite und der Bedeutung des
globalen Klimawandels sind wir der Auffassung, dass wir
neben dem Begriff der „natürlichen Lebensgrundlagen“
konkretisierend auch den „Klimaschutz“ in das
Grundgesetz aufnehmen müssen – ein weiterer Punkt, den wir,
anknüpfend an das, was Herr Ministerpräsident Günther
gerade gesagt hat, in die Waagschale werfen können.
Wir wollen, dass dadurch jeder und jedem vor Augen
geführt wird, dass auch in Mitteleuropa die Klimakrise
angekommen ist. Wir wollen, dass künftig der
Klimaschutz den höchsten Rang einnimmt, den wir in der
Bundesrepublik kennen: Verfassungsrang.
So einfach der Vorschlag formuliert ist, meine sehr
geehrten Damen und Herren, so bedeutend ist die
Botschaft. Staatszielbestimmungen sind
„Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung, die der
Staatstätigkeit die fortdauernde Beachtung oder Erfüllung
bestimmter Aufgaben vorschreiben“. Mit der Regelung
als Staatsziel würde der Klimaschutz daher Vorrang vor
einfachgesetzlichen Normen und Rechtsgütern erlangen
und stünde gleichrangig neben anderen
Verfassungsgütern wie den Grundrechten und anderen
Staatszielbestimmungen.
Ich möchte daran erinnern, dass 2015 die
Bundesrepublik sich im Rahmen des Pariser
Klimaschutzabkommens völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel bekannt
hat, die globale Erhitzung deutlich unter 2 Grad
beziehungsweise möglichst unter 1,5 Grad zu halten, um der
heutigen wie den folgenden Generationen eine
lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Paris muss unser Maßstab
sein. Der Vorsorge vor den Risiken und Folgen der
globalen Erderwärmung ist deshalb maßgebliche Priorität im
politischen Handeln auch in der Bundesrepublik
einzuräumen.
Heute, an diesem Freitag, sind wieder viele Tausend
Menschen auf der Straße, die genau dafür kämpfen. Ich
denke, es ist deutlich zu machen, dass es nicht nur um
Einzelmaßnahmen geht, sondern um Größeres. Ich höre
gegenwärtig von vielen politischen Seiten, welche
zentrale Zukunftsaufgabe der Klimaschutz für Mensch und
Natur darstellt. Wenn es aber konkret wird, dann ist man
zurückhaltend. Im Bundestag hat man über die Frage
auch schon diskutiert: Klimaschutz im Grundgesetz – ja
oder nein?
Unsere Thüringer Initiative haben wir im November
2018 eingebracht. Es gab wirklich viel Zeit zu wägen,
was das jetzt heißt, ob die Länderkammer der Ansicht ist:
Klimaschutz im Grundgesetz, das wollen wir als föderale
Struktur fördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was die
Menschen von Fridays for Future, Parents for Future und
vielen anderen zu Recht sagen, ist: Uns läuft die Zeit
davon.
Wir haben 2018 in die Begründung unseres Antrages
geschrieben: Die Dürre des Sommers 2018 führt uns in
vielen Regionen der Bundesrepublik vor Augen, welche
Folgen der Klimawandel haben kann und warum es jetzt
darum geht, zielgerichtete Klimaschutzpolitik zu
betreiben. Sie können das Jahr 2018 nun um das Jahr 2019
ergänzen. Wir haben eine zum Teil dramatische Situation
in unseren Wäldern. Übrigens nicht nur in denen, wo es
um die Frage geht, wie wir den Wald aus der Fichte
heraus umbauen, auch Buchen- und andere Wälder sind
davon betroffen.
Deswegen brauchen wir neben Sofortprogrammen, die
dann immer schnell geschnürt werden, vor allen Dingen
eines: ein klares Bekenntnis. Denn mit der Natur und
dem Klima lässt sich nicht verhandeln.
Das, was jetzt vorliegt, das sogenannte Klimapaket der
großen Koalition, reicht bei Weitem nicht aus, um den
notwendigen engagierten Klimaschutz auch umzusetzen
und die Klimaziele zu erreichen. Der vorgesehene
Ausbau der Erneuerbaren reicht nicht aus. Der CO2-Preis
entfaltet vor Mitte des nächsten Jahrzehnts keine
Lenkungswirkung. Zum Klimaschutzgesetz können wir im
Bundesrat nicht einmal Stellung nehmen oder es
beeinflussen. Wesentliche Bestandteile des Gesetzespaketes
sind im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Das, was
vorliegt, reicht also zum einen nicht aus und ist zum
anderen über uns im Bundesrat kaum heilbar.
Deswegen: Der Bundesrat hat heute die Chance, ein
deutliches politisches Zeichen zugunsten des
Klimaschutzes zu setzen. Wir bitten Sie, heute Farbe zu
bekennen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Ministerin Siegesmund!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen
zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 20.
Die Ausschussberatungen zu dieser Vorlage sind noch
nicht abgeschlossen. Thüringen hat jedoch beantragt,
bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich darf Sie
fragen: Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Das
ist eine Minderheit.
Dann werden die Ausschussberatungen fortgesetzt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 23.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und
ein Antrag des Landes Niedersachsen vor. Der bayerische
Antrag wurde zurückgezogen.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 1! – Ziffer 1 ist angenommen.
Ziffer 2! – Auch das ist die Mehrheit und damit
angenommen.
Ziffer 3! – Auch das ist die Mehrheit.
Dann darf ich den Antrag Niedersachsens aufrufen.
Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 4 der
Ausschussempfehlungen! – Auch das ist die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den
bitte ich um sein Handzeichen. – Auch das ist die
Mehrheit.
So beschlossen.
Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen.
Wir kommen zu Punkt 52:
TOP 52
Entschließung des Bundesrates – „Verbot des
Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw.
Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller,
E-Bikes und Pedelecs“ – Antrag des Freistaats
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
484/19)
Es gibt eine Wortmeldung. Herr Ramelow, der
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, hat das Wort.
Bodo Ramelow (Thüringen): Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Dieser Vormittag im Hohen Haus ist für mich
eine große Freude: Wir haben selten so intensiv über
Energiethemen und über soziale Folgen von
Energiewechsel, Energieumbau beraten. Ich bin ganz begeistert,
mit welchem Schwung wir heute Beschlüsse mit großer
Mehrheit fassen. Das macht deutlich, dass wir uns nicht
nach Parteifarben sortieren, sondern inhaltlich tatsächlich
in der Lage sind, Dinge anzuschieben, die man so, von
außen betrachtet, eigentlich nie erwarten würde.
Deswegen bin ich immer stolz, Teil des Bundesrates zu sein und
zu sagen: Ein buntes Haus ist doch in der Lage, gute
Sachpolitik zu machen.
Ich wollte Sie jetzt teilhaben lassen an einem Ärger,
der mich persönlich seit einigen Wochen umtreibt. Ich
habe gedacht: Diesen Ärger nehme ich mal mit in den
Bundesrat und lasse Sie teilhaben.
Ein großer Discounter bietet seit neuestem
Elektroroller an. Sie können sie online ordern und kriegen sie nach
Hause gebracht. Wir alle sind ja für Elektromobilität –
oder fast alle, viele; ein bisschen Skepsis haben wir
vorhin ja auch formuliert, ob Wasserstofftechnik und
Brennstoffzellentechnik nicht vielleicht doch besser seien.
Aber in einem Punkt, meine sehr verehrten Damen
und Herren, werden wir, glaube ich, relativ schnell einig
sein: Eine Elektromobilität, die mit Fahrzeugen
hergestellt wird, in die Batterien verbaut werden, die man nicht
mehr ausbauen kann, das ist Umweltfrevel. Ich habe
durch Zufall diese Anzeige gesehen und mich dann
darum gekümmert. Ich wollte wissen, wie man es schafft,
für einen Preis, der unter 1.000 Euro liegt, ein solches
Fahrzeug in den Markt zu bringen. Und dann steht schon
im Kleingedruckten und in den Erläuterungen: Es hat nur
400 Ladezyklen.
Diese Elektrofahrzeuge sind große Roller. Schwester
Agnes mit ihrer Schwalbe aus Suhl – nur mit
Elektroantrieb – lässt grüßen! Nur, die Schwalbe mit
Elektroantrieb, die man heute kauft, kostet deutlich mehr, vier Mal
so viel wie das, was der Discounter anbietet. Und dann
landet das Fahrzeug nach 400 Ladezyklen im Schrott.
Wenn wir Glück haben, landet es im Schrott!
Die Frage ist: Wer zerlegt es dann? Wenn es in der
Recyclinganlage landet und die Mechanik so ein Ding
zusammenpresst, die Batterien aber nicht ausgebaut sind,
dann ist die Gefahr, dass ein Umweltschaden der
besonderen Art eintritt. Wenn es gut geht, ist es nur ein
Umweltschaden. Wenn es schlecht geht, explodiert das Ding,
oder es fängt zu brennen an.
Die Entsorger weisen uns darauf hin, dass diese netten
Tretroller jetzt überall herumstehen. Ich möchte keine
Polemik machen gegen diejenigen, die der Meinung sind,
sie würden für die letzte Meile genutzt. Diese netten
Tretroller stehen auch vor dem Bundesrat herum. Wenn
man abends zur Bundesratsvorberatung hierherkommt
und sieht, wie die überall in der Gegend herumliegen, hat
man das Gefühl, das ist der neue
Elektroschrottsammelplatz der Bundesrepublik. Aber in allen anderen Städten
sieht es mittlerweile genauso aus.
Wenn Sie sehen, dass die Hälfte dieser Elektroroller
mit nicht ausbaubaren Batterien versehen sind, und dann
noch wissen – diese Information habe ich mir besorgt –,
dass die durchschnittliche Lebensdauer eines solchen
Teils 28 Tage beträgt und es anschließend auf der
Müllhalde landet, dann sage ich: Das ist nicht die
Elektromobilität, von der wir alle gesprochen haben. Das ist nicht
die Form der Mobilität, die wir wollen. Das ist nicht die
Herangehensweise, den Schülerinnen und Schülern zu
erklären, wie wir Mobilität ressourcensparend und
umweltschonend entwickeln wollen.
Deswegen ist Elektromobilität alleine noch keine
Antwort. Die Entsorger sagen uns: Sorgt doch dafür, dass
alles, was in Fahrzeuge eingebaut wird, immer
wechselbar ist! Schreibt das doch vor!
Dann habe ich versucht herauszufinden, was alles an
Gesetzen und Verordnungen geändert werden muss. Ich
bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es immer die
Ausnahmetatbestände sind, die dazu führen, dass so ein
Fahrzeug dann in die Welt kommt. Mit den Tretrollern hat
man das Ganze noch beschleunigt, ja explosionsartig
vorangebracht. Kaum jemand hat sich Gedanken darüber
gemacht, wie die Entsorgung geht.
Ich bin sehr klar dafür, dass wir vorschreiben:
Elektrospeichermedien müssen ausbaubar, wechselbar sein.
Und ehrlicherweise mache ich mir auch die Forderung
unserer Entsorgungswirtschaft zu eigen: Sie müssen
bepfandet werden. Es muss ein Pfand darauf erhoben
werden. Meine Damen und Herren, wir alle kennen das:
Jede Propangasflasche hat einen hohen Pfandwert. Und
es muss regelmäßig geprüft werden, ob sie technisch in
Ordnung ist. Warum machen wir das, was bei Propangas
selbstverständlich ist, angesichts dieser explosionsartigen
Ausbreitung von Treteinrichtungen, die gar keine
Tretroller sind, nicht?
Sonstige Bemerkungen über Alkoholfahrten und die
Ordnungsämter, die jetzt sehen müssen, wie sie
Knöllchen verteilen, mache ich jetzt gar nicht.
Ich meine: Batterien zum Antrieb von
Elektrofahrzeugen müssen ausbaubar sein. Nicht nur das: Sie müssen
einen geordneten Entsorgungsweg gehen. Und sie
müssen regelmäßig überprüft werden.
Sie müssen am Ende so behandelt werden, dass sie
nicht zu rollenden Bomben auf unseren Autobahnen
werden. Wir hatten vor kurzem in Thüringen einen
brennenden 40-Tonner, der komplett voll war mit Lithium-
Ionen-Batterien. Die Feuerwehr kann Ihnen erzählen, was
das bedeutet! Wenn wir uns nicht darauf einstellen, was
der technologische Teil dieser Veränderung bedeutet,
dann werden wir mit Problemen konfrontiert, die uns
später alle einholen.
Deswegen wollte ich Sie heute mal teilhaben lassen an
meinem Frust über solche Fahrzeuge, die von einem
Discounter für 990 Euro in die Welt gebracht werden, um
sie dann beschleunigt dem Müll zuzuführen. Ich nenne
das Umweltfrevel.
Ich wäre froh, wenn wir innerhalb unserer
Möglichkeiten gemeinsam einen Impuls setzen und die
Bundesregierung bitten, gegenüber der EU tätig zu werden. Diese
Verstopfung von Müllbergen sollten wir nicht zulassen,
schon gar nicht unter der Tarnung, dass damit die
Umwelt geschont werde oder dass dies eine saubere
Technologie sei. Das ist sie nicht, wenn sie falsch
gemacht wird. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Ministerpräsident Ramelow!
I
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Relationen
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- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))