Schriftliche Frage 58 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober 2026 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/198…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 58 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober 2026 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/198…
Frage 58 (Andreas Bleck, AfD):
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober 2026 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/1988 an die Verringerung von PFAS- Freisetzungen sowie die getrennte Sammlung und angemessene Behandlung PFAS-haltiger Löschmittelreste und Abwässer getroffen (https://eur-le x.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_20 2501988)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Oktober 2026:
Die Bundeswehr hat die Verwendung von PFAS-haltigen Löschmitteln auf die Bereiche beschränkt, in denen bislang technisch und aus Gründen der Sicherheit keine Substitution möglich war. Für diese Bereiche werden marktverfügbare Produkte getestet, um auch insoweit möglichst auf PFAS-freie Ersatzprodukte umzurüsten. In Bereichen, in denen noch PFAS-haltige Stoffe als Abfälle anfallen, werden diese gemäß geltenden Vorgaben gesammelt und fachgerecht entsorgt.
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