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Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass seit Januar 2026 neue Grenzwerte für Ewigkeitschemikalien im Trinkwasser gelten, die laut einer bundesweiten Untersuchung in mehreren deutschen Regionen überschritten werden (www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/pfas-im-trinkwasser-bund-findet-ewigkeits-chemikalien-in-leitungs-und-mineralwasser), um den Eintrag dieser Stoffe aus der Landwirtschaft in das Trinkwasser zu stoppen, und wie stellt sie sicher, dass Industrieinteressen dabei nicht den Vorrang vor dem Gesundheitsschutz haben, nachdem die Lobbyausgaben der PFAS-Industrie (PFAS: per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zuletzt um 34 Prozent gestiegen sind (www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/bund-politik-muss-einfluss-der-industrie-auf-prozess-zur-beschraenkung-der-ewigkeitschemikalien-pfas-unterbinden)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn: Der Schutz unserer Trinkwasserressourcen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb setzen wir insbesondere auf Maßnahmen an der Quelle. Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) gelangen über viele Quellen in unsere Trinkwasserressourcen. Sie können bei der Herstellung von PFAS-haltigen Produkten in die Umwelt freigesetzt werden. Auch beim Gebrauch oder bei der Entsorgung dieser Produkte werden PFAS freigesetzt. Wie hoch der Anteil der Landwirtschaft am gesamten Eintrag von PFAS in die Umwelt ist, ist derzeit nicht geklärt. Dieses Jahr hat die Europäische Kommission die EU-Wassergesetze überarbeitet. Auf dieser Grundlage überwachen die Länder künftig flächendeckend 25 PFAS-Verbindungen in Oberflächengewässern. Im Grundwasser überwachen sie flächendeckend separat jene Gruppe von 20 PFAS-Verbindungen, deren Grenzwert entsprechend der EU-Trinkwasserrichtlinie seit Januar 2026 auch im Trinkwasser einzuhalten ist. Zudem wird im Grundwasser eine Gruppe von vier besonders problematischen PFAS überwacht. Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe dürfen keine unzulässigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Der Genehmigungsprozess für Wirkstoffe auf EU-Ebene bewertet diese Auswirkungen umfassend. In der nationalen Pflanzenschutzmittelzulassung wird für jede konkrete Anwendung eines Pflanzenschutzmittels separat betrachtet, ob die erwarteten Stoffeinträge in das Grundwasser zulässig sind oder nicht. Dabei spielen unter anderem Aufwandmenge und -häufigkeit sowie der Zeitpunkt der Anwendung und die behandelte Kultur eine Rolle. Gegebenenfalls können Anwendungsbeschränkungen, etwa geringere Mengen oder bestimmte Anwendungszeitpunkte, ausreichen, um die Einträge zu begrenzen. Erst wenn dies nicht möglich ist, kann eine Anwendung nicht zugelassen werden. Nach der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung können die Behörden vor Ort gezielte Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers festlegen. Diese Maßnahmen begrenzen lokal Emissionen von Stoffen und verhindern eine Verschlechterung der Wasserqualität dort, wo Trinkwasser entnommen wird. Der Gesundheitsschutz wird grundsätzlich durch die Beteiligung von Fachbehörden und der Trinkwasserkommission sichergestellt. Die Trinkwasserkommission berät über aktuelle Fragen und Probleme der Trinkwasserhygiene und gibt hierzu Empfehlungen heraus, die insbesondere dem vorbeugenden Gesundheitsschutz verpflichtet sind.

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