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Schriftliche Frage 75 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Nachgang zu der am 11. November 2025 in Weichering abgehaltenen Informationsveranstaltung über…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 75 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Nachgang zu der am 11. November 2025 in Weichering abgehaltenen Informationsveranstaltung über… Frage 75 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Nachgang zu der am 11. November 2025 in Weichering abgehaltenen Informationsveranstaltung über die Belastung mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS, den sog. Ewigkeitschemikalien) im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg, die durch die Nutzung von PFASbasierten Löschschäumen durch die Bundeswehr entstanden ist, um erstens zeitnah die Festlegung eines verbindlichen PFAS-Sanierungszeitplans sicherzustellen und zweitens gemeinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den örtlichen Behörden eine verlässliche und kooperative Lösung zur Eindämmung der PFAS- Belastungen im umliegenden Grundwasser zu entwickeln (vgl. www.augsburger-allgemeine.de/ neuburg/pfas-belastung-verantwortliche-berichte n-ueber-stand-der-sanierung-in-neuburg-11276 0326)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 11. Dezember 2025: Die Vorgehensweise bei der Untersuchung und Sanierung von Bodenund Grundwasserkontaminationen ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt, die beide uneingeschränkt auch für die Bundeswehr gelten. Die Bundeswehr setzt diese rechtlichen Vorgaben in ihrem Altlastenprogramm in Abstimmung mit den zuständigen Bodenschutzbehörden der Länder um. Auf Grundlage der Ergebnisse der Detailuntersuchungen der Phase II b des Altlastenprogramms der Bundeswehr wurde im Rahmen der abschließenden Gefährdungsabschätzung gemeinsam mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen und dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt festgelegt, die Sanierungsplanung für insgesamt acht mit PFAS kontaminierte Flächen auf der Liegenschaft zu beginnen. Zusätzlich hat die Bundeswehr zur Verdichtung des vorhandenen Messnetzes die Errichtung von vier weiteren Grundwassermessstellen am südöstlichen Rand der Liegenschaft beauftragt. Nur in diesem Bereich ist nachgewiesen, dass PFAS in geringer Konzentration (der entsprechende Prüfwert der BBodSchV wird geringfügig überschritten) die Liegenschaft mit dem Grundwasserabstrom verlassen. Im nächsten Schritt wird das Landratsamt ein vorläufiges Sanierungsziel für die kontaminierten Flächen festlegen und die Bundeswehr wird die bayerische Staatsbauverwaltung beauftragen, die Erstellung eines Gutachtens zur Sanierungsplanung an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen umgesetzt werden, trifft das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als zuständige Bodenschutzbehörde. Erst wenn feststeht, welche Sanierungsmethode zum Einsatz kommen soll, kann ein Zeitplan für die Durchführung der Sanierung aufgestellt werden. Mit den dann durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wird sichergestellt werden, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Die Bundeswehr stimmt fortlaufend alle Verfahrensschritte eng mit den bayerischen Landesbehörden ab und stellt so die zügige Umsetzung der rechtlich vorgegebenen Maßnahmen sicher.

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