polradar

Schriftliche Frage 124 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schnei…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 124 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schnei… Frage 124 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung von Rechenzentrumsbetreibern bei Wasserknappheit zu eigen, und wenn ja, bis wann will sie entsprechende Regelungsvorhaben vorlegen (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/casten-s chneider-betreiber-von-ki-rechenzentren-sollen-m ehr-fuer-wasser-zahlen-a-a87bbb29-1d6e-4253-9 d94-beb2b45fa238)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 14. Oktober 2026: Der Bundesumweltminister als zuständiges Mitglied der Bundesregierung hält weiterhin an der Erforderlichkeit von Leitlinien zum Umgang mit Wasserknappheit und der Prüfung eines bundesweiten harmonisierten Wasserentnahmeentgelts (Aktionen 6 und 11 des Aktionsprogramms Wasser der Nationalen Wasserstrategie) fest. Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern in der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ erarbeitet. Der finale Entwurf der Leitlinien lag der LAWA-Vollversammlung in ihrer Sitzung am 22./23. September 2026 vor und wurde dort einstimmig beschlossen. Die Leitlinien sind kein neues materielles Bundesgesetz, sondern Handlungsempfehlungen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die Länder werden die Leitlinien über entsprechende Erlasse für den wasserrechtlichen Vollzug verbindlich machen können. Ein begleitendes Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes wird Ende des Jahres 2026 zum Abschluss kommen und zukünftigen Handlungsbedarf identifizieren. Mit der Veröffentlichung und Einführung der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit wird eine zentrale und priorisierte Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Wasser der umgesetzt (Aktion 6). Zugleich prüft ein Forschungsvorhaben derzeit Möglichkeiten der bundesweiten Harmonisierung von Wasserentnahmeentgelten. Ein entsprechendes Gutachten wird Ende des Jahres 2026 vorliegen.

Relationen