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Schriftliche Frage 127 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der vom Aktionsbündnis Schwarze Elster vorgeschlagenen Renaturierungsmaßn…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 127 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der vom Aktionsbündnis Schwarze Elster vorgeschlagenen Renaturierungsmaßn… Frage 127 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der vom Aktionsbündnis Schwarze Elster vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen an der Schwarzen Elster und ihren Nebenflüssen in Brandenburg (www.lr-online.de/l ausitz/senftenberg/schwarze-elsterrenaturierungdes-flusses-stockt-bremst-eine-behoerde-7767328 2.html) insbesondere mit Blick auf eine Förderung aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (bitte alle bereits erfolgten Schritte und Entscheidungen nach einzelnen Maßnahmen auflisten; sofern noch keine Schritte erfolgt sind, bitte die jeweiligen Gründe auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 14. Juli 2026: Die Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK Maßnahme 2.3) trat am 1. Mai 2026 in Kraft. Zeitgleich mit der Veröffentlichung im Mai wurde das easy-Online-Portal für die Einreichung von Projektskizzen freigeschaltet. Die Programmbetreuung wurde der Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH übertragen. Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) hat am 8. Juni 2026 über easy-Online eine Projektskizze zu Renaturierungsmaßnahmen an der Schwarzen Elster eingereicht (Online Kennung: 100781381). Das Aktionsbündnis „Schwarze Elster“ ist als ein Projektpartner angegeben. Eine Eingangsbestätigung der Skizze erfolgte automatisiert per easy- Online am 8. Juni 2026. Am 24. Juni 2026 hat der NABU bei der ZUG per E-Mail angefragt, wann zu diesem Vorgang mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Die ZUG hat am 26. Juni 2026 per E-Mail geantwortet und eine Rückmeldung zwischen dem 3. Juli 2026 und dem 8. Juli 2026 in Aussicht gestellt. Am 8. Juli 2026 hat die ZUG dem NABU (Institut für Fluss- und Auenökologie) per E-Mail mitgeteilt, dass die Skizze mit der Online- Kennung „100781381“ positiv bewertet und zur Antragstellung ausgewählt wurde. Nach Einreichung des Förderantrags mit Frist zum 8. Oktober 2026 erfolgt dessen Prüfung durch die ZUG. Unter Berücksichtigung der Ziele der Förderrichtlinie, der Antragsqualität und der im Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel wird über die Förderung entschieden. Nach jetzigem Stand kann in Abhängigkeit der bereits erfolgten Vorarbeiten und der oben genannten Punkte eine Bewilligung noch im Jahr 2026 erfolgen. Aus der Antragseinreichung kann jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

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