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Schriftliche Frage 115 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine geplante Flutung des Tagebaus Turów in Polen mit Wasser aus der Lausitzer Neiße nicht zu ei…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 115 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine geplante Flutung des Tagebaus Turów in Polen mit Wasser aus der Lausitzer Neiße nicht zu ei… Frage 115 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine geplante Flutung des Tagebaus Turów in Polen mit Wasser aus der Lausitzer Neiße nicht zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands der Lausitzer Neiße und der Oder im Sinne des Verschlechterungsverbots nach Artikel 4 der EU- Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) führt – insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Niedrigwasserabflüsse und zunehmender klimatischer Extremereignisse, vor denen ein hydrogeologisches Gutachten warnt (www.zgorzelec.info/new s/31812)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. März 2026: Für eine künftige Stilllegung und Flutung des Tagebaus Turów sind die polnischen Behörden zuständig. Sie sind insoweit auch für die Einhaltung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Für die Flutung des Tagebaus kann nur so viel Wasser aus der Lausitzer Neiße entnommen werden, dass sich der Zustand dieses Gewässers nicht verschlechtert. Die Bundesregierung wird sich in der deutsch-polnischen Grenzgewässerkommission dafür einsetzen, dass von polnischer Seite so vorgegangen wird wie bei der Genehmigung von Entnahmen aus der Lausitzer Neiße für die Flutung deutscher Tagebaue durch die zuständigen Landesbehörden. Eine wichtige Rolle spielt bei solchen Vorhaben in der Grenzregion zudem auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden Deutschlands, etwa indem eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. In der Genehmigung würde ferner die genaue Überwachung der Entnahmen sowie deren Auswirkungen auf die Ökologie der Lausitzer Neiße festgelegt werden. Die bilaterale Grenzgewässerkommission verfolgt Entnahmen aus der Lausitzer Neiße für die Flutung von Tagebauen seit vielen Jahren.

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