Grundwasser in Deutschland - Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren (Antwort zu Drs. 21/7646)
Text
Grundwasser in Deutschland - Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren (Antwort zu Drs. 21/7646)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8449
21. Wahlperiode 07.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Christan Reck und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7646 –
Grundwasser in Deutschland – Messstellenabdeckung, Datenqualität,
regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Grundwasser ist die größte nicht gefrorene Süßwasserressource unserer
Erde und erfüllt zentrale Funktionen für Trinkwasser, Bewässerung und
Brauchwasser, für grundwasserabhängige Ökosysteme sowie für den
regionalen Wasserhaushalt und die Stützung von Mindestabflüssen in Flüssen (https://
hess.copernicus.org/articles/29/2925/2025). Grundwasser ist auch in
Deutschland die mit Abstand wichtigste Quelle der öffentlichen
Trinkwasserversorgung. Aus Grundwasser wurden im Jahr 2022 rund 3,33 Milliarden
Kubikmeter Wasser gewonnen; dies entsprach 62,5 Prozent der öffentlichen
Wassergewinnung (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_30
4_32311.html). Insgesamt liegt das über viele Jahre gemittelte potenzielle
Wasserdargebot in Deutschland bei 176 Milliarden Kubikmetern im Jahr.
Davon wurden im Jahr 2022 in Deutschland 17,9 Milliarden Kubikmeter, das
sind 10,1 Prozent des langjährigen potenziellen Wasserdargebots aus den
Gewässern (Oberflächengewässer und Grundwasser) entnommen (www.umweltb
undesamt.de/themen/wasser/extremereignisseklimawandel/trockenheit-in-deut
schland-fragen-antworten, www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-tr
ends/wasser/wasserressourcen-ihre-nutzung). Für das Jahr 2022 beträgt der
gemittelte Gesamtniederschlag in Deutschland 670 Liter pro Quadratmeter,
das entspricht übertragen auf die deutsche Staatsfläche 239,6 Milliarden
Kubikmetern Niederschlagswasser (www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/
DE/2022/20221230_deutschlandwetter_jahr2022.pdf). Umgerechnet wurden
2022 in Deutschland 7,47 Prozent des Niederschlagswassers durch den
Menschen verwendet.
Nach der Berichterstattung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL;
s. Quelle unten und am Absatzende) befindet sich der überwiegende Teil der
Grundwasserkörper in Deutschland mengenmäßig in einem guten Zustand.
Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) verfehlen aktuell 62 der 1 291
Grundwasserkörper den guten mengenmäßigen Zustand; dies entspricht
4,8 Prozent. Die Ursachen für einen schlechten mengenmäßigen Zustand
werden unter anderem in Salzwasserintrusionen sowie in jahrzehntelangen
bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen gesehen (www.umweltbundesamt.de/
themen/wasser/grundwasser/zustand-des-grundwassers/mengenmaessiger-zust
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 7. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
and-des-grundwassers). Zugleich werden Prognosesysteme wie GRUVO
genutzt, die an rund 120 bundesweiten Referenzmessstellen sowie über 4 200
Clustermessstellen Vorhersagen zur Entwicklung des mengenmäßigen
Grundwasserzustands erstellen und gemessene, modellierte und prognostizierte
Informationen miteinander verbinden (https://gruvo.bgr.de/website/stand).
Grundwasserkörper sind dabei keine geologischen Körper im engeren Sinne,
sondern Bewertungs- und Berichtseinheiten der Wasserrahmenrichtlinie. Sie
werden als abgegrenzte Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer
Grundwasserleiter beschrieben (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gr
undwasser/zustand-des-grundwassers).
Für eine sachgerechte Bewertung der Entwicklung von Grundwasserständen
kommt es daher nach Auffassung der Fragesteller nicht auf pauschale
Durchschnittswerte oder politische Alarmbegriffe an, sondern auf
Messstellenabdeckung, Messnetzzweck, Zeitreihenlänge, Messfrequenz, Datenqualität,
Metadaten, hydrogeologische Einordnung und die Trennung zwischen Messwerten,
interpolierten Werten, Modellwerten und Prognosen (Taylor, C. J. & Alley,
W. M. [2001]: Ground-Water-Level Monitoring and the Importance of Long-
Term Water-Level Data. U.S. Geological Survey Circular 1217. Denver: U.S.
Geological Survey. https://pubs.usgs.gov/circ/circ1217/pdf/circular1217.pdf;
Hannappel, S., Borrmann, S., Köpp, C. & Kappler, W. [2018]: Leitfaden zur
Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und -
gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen [LA-
NUV NRW]. www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/pdf/QS-Leitfaden_G
rundwassermessstellen_20181130_mit_Anhang_korr__01.pdf).
Nach Angaben des Umweltbundesamts werden für die Überwachung des
mengenmäßigen Zustands 7 715 Messstellen und für die Überwachung des
chemischen Zustands 7 869 Messstellen herangezogen (www.umweltbundesa
mt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/ueberwachung-bewertung).
Demgegenüber verzeichnet umwelt.info in seinem Datenkatalog zu
Grundwasserständen und teils chemischen Messungen einen deutlich größeren
öffentlichen Rohbestand an Messstellen; genannt werden unter anderem rund
97 000 Messstellen, 38 436 aktive Messstellen mit online verfügbaren Daten
im Jahr 2007 und 29 380 Einträge für das Jahr 2023, wobei
Datenbereitstellung und Online-Verfügbarkeit länderseitig unterschiedlich sind (https://umwe
lt.info/de/artikel/karte_grundwasser).
Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers wird lokal unterschiedlich
beeinflusst. So wird in Teilen Deutschlands im Grundwasser eine erhöhte
Nitratbelastung festgestellt. Die Ursachen hierfür sind komplex und regional
unterschiedlich. Neben aktuellen Einträgen spielen auch langfristige
Entwicklungen, natürliche Gegebenheiten sowie standortspezifische Einflussfaktoren eine
Rolle. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Betrachtung von
Einträgen erforderlich. Darüber hinaus werden Spurenstoffe wie
Arzneimittelrückstände, per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS), Sulfate, Chloride,
Schwermetalle oder auch Pflanzenschutzmittel in Umweltmedien
nachgewiesen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz [BMUV]/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie –
Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen. S. 67.
Bonn, Dessau; www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenric
htlinie-gewaesser-in-deutschland).
Die Fragesteller halten es vor diesem Hintergrund für erforderlich, regionale
Wasserprobleme nicht vorschnell unter klimapolitische Deutungsmuster zu
stellen. Entnahmen, Grundwasserneubildung, Verdunstung,
Niederschlagsverteilung, Oberflächenabfluss, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, lokale
wetterrelevante bzw. klimatische Beeinflussung durch Windenergie (Bodini
[2021], https://doi.org/10.1038/s41598-021-02089-2, insbesondere dortige
Quellen; auch Al Fahel et al. [2020], https://link.springer.com/article/10.1007/
s42865-020-00012-7; Roy & Traiteur [2010], https://doi.org/10.1073/pnas.100
0493107, l’Agence nationale de la recherche [ANR] und dort „Scientific
productions and patents“, https://anr.fr/en/funded-projects-and-impact/funded-pro
jects/project/funded/project/b2d9d3668f92a3b9fbbf7866072501ef-279c9a2f0
1/?tx_anrprojects_funded%5Bcontroller%5D=Funded&cHash=09b9ec942e55
32bd8809438c246c7a9c). Landwirtschaft, Bergbaufolgen, Bevölkerungs- und
Siedlungsentwicklung, Energieinfrastruktur, Stoffeinträge, Zustand der
Wasserversorgungsinfrastruktur sowie Datenlücken sind gemeinsam und fachlich
differenziert zu betrachten. Neue Daten des Umweltbundesamts zur
Grundwasserneubildung und zur Nutzungsintensität beruhen unter anderem auf den
im Forschungsvorhaben WADKlim erarbeiteten Datensätzen (www.umweltbu
ndesamt.de/themen/neue-uba-daten-zur-grundwasserneubildung-in).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Folgen der Klimakrise in Deutschland –
Besonders betroffene Regionen“ auf Bundestagsdrucksache 21/1727 hat zudem
gezeigt, dass der Bundesregierung zu mehreren regionalen Fragen keine
vollständigen Erkenntnisse vorliegen, dass Angaben auf Ebene von Landkreisen
bei Grundwasser teilweise fachlich nicht sinnvoll sind und dass geologische
Einheiten nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden sind. Die Fragesteller fragen
daher nach den fachlichen, datenbezogenen und politischen Grundlagen der
Grundwasserbewertung in Deutschland.
Frühere Antworten der Bundesregierung zu Trockenheit, Wasserknappheit,
Grundwasserständen, Nutzungskonkurrenzen und Wasserversorgung zeigen
zudem, dass der Bundesregierung in den Jahren von 2017 bis 2019 zu lokalen
Grundwasserständen, aktuellen Grundwasserzahlen, regionalen
Entnahmebeschränkungen und temporären Engpässen teilweise keine eigenen oder keine
aktuellen Erkenntnisse vorlagen (Bundestagsdrucksachen 18/13055, 19/3762
[Antworten der Bundesregierung zu Frage 141], 19/12849 [Antwort der
Bundesregierung zu Frage 113] und 19/12713). In einer früheren Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Sicherheit der
Wasserversorgung wurden Knappheiten der Sommer 2018 und 2019 überwiegend auf
infrastrukturelle oder technische Beschränkungen zurückgeführt
(Bundestagsdrucksache 19/14261). Fragen der Trinkwassernotversorgung und möglicher
PFAS-Einträge sind ebenfalls Gegenstand früherer Antworten der
Bundesregierung gewesen (Bundestagsdrucksache 19/20965 und
Bundestagsdrucksache 21/3236 [Antwort der Bundesregierung zu Frage 178]). Vor diesem
Hintergrund ist in den Augen der Fragesteller zu klären, welche Daten der
Bundesregierung heute tatsächlich vorliegen und welche früheren
Erkenntnislücken geschlossen wurden. Die Bundestagsdrucksachen 21/6476 und 20/11035
sind den Fragestellern bekannt, allerdings sind die darin enthaltenen
Antworten der Bundesregierung für die Beantwortung der Fragen in der vorliegenden
Bundestagsdrucksache nach Auffassung der Fragesteller nicht zweckdienlich
und somit für sie nicht ausreichend.
1. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Größenordnungen
zwischen den für die Wasserrahmenrichtlinie (s. Vorbemerkung der
Fragesteller) herangezogenen Messstellen zur Überwachung des
mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper einerseits und
dem deutlich größeren öffentlichen Rohbestand an
Grundwassermessstellen im Datenkatalog von umwelt.info andererseits?
a) Wie viele Grundwassermessstellen sind der Bundesregierung im
Bundesgebiet insgesamt bekannt (bitte nach Bundesländern,
Flussgebietseinheiten, Grundwasserkörpern, hydrogeologischen
Großräumen, Grundwasserleitertypen, Messzweck, Messparametern, aktiven
und inaktiven Messstellen sowie zuständiger Stelle aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Als Datensatz liegen der Bundesregierung jene Grundwassermessstellen vor,
die für die Berichterstattung, insbesondere nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL), erforderlich sind und dafür verwendet werden. Die Bundesländer und
andere Akteure (Wasserversorger, Forschungseinrichtungen etc.) betreiben
darüber hinaus weitere Messstellen für andere Zwecke.
Die dem Bund vorliegenden Messstellendaten zur WRRL sind in der Anlage 11
zusammengestellt.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung auch weitere öffentlich verfügbare
Informationen, wie sie beispielweise über das Portal umwelt.info bereitgestellt
werden, bekannt. Über das Portal umwelt.info wird ein Gesamtüberblick über
alle öffentlich online verfügbaren Messstellen angezeigt. Das können sowohl
amtliche Messstellen auf verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen)
als auch Messstellen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft oder aus dem
Unternehmensbereich sein. Die Daten werden so angezeigt, wie sie von Seiten der
Datenbereitsteller veröffentlicht sind und in keinen konkreten fachlichen
Kontext eingeordnet. Das Datenangebot bei umwelt.info wächst dabei
kontinuierlich und orientiert sich an umweltrelevante Themen, die auch über
Grundwasser hinaus gehen können.
b) Sind die Angaben des Umweltbundesamts zur Menge der
Grundwassermessstellen für die Überwachung des mengenmäßigen und
chemischen Grundwasserzustands aus dem Jahr 2022 weiterhin aktuell, und
wenn nein, welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
Die Daten sind weiterhin aktuell. Die Ergebnisse der vierten WRRL-
Bestandsaufnahme werden erst im Jahr 2027 veröffentlicht.
c) Nach welchen fachlichen Kriterien werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Messstellen für bundesweite, länderübergreifende oder
modellgestützte Aussagen zur Entwicklung des mengenmäßigen und
chemischen Grundwasserzustands ausgewählt oder ausgeschlossen?
Die Messstellenanforderungen für bundesweite, länderübergreifende oder
modellgestützte Aussagen zur Entwicklung des mengenmäßigen und chemischen
Grundwasserzustands ergeben sich aus den Vorgaben des Anhangs V Punkt 2.2
(Überwachung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers) und 2.4
(Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers) der WRRL.
Zusätzlich sind auf nationaler Ebene die Anforderungen in Anlage 4 Absatz 1 der
Grundwasserverordnung (GrwV) und in der Rahmenkonzeption zur Aufstellun
g von Monitoringprogrammen und zur Bewertung des Zustandes von Grundwa
sserkörpern beschrieben.
d) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Messstellen
nach bundesweitem Gesamtbestand, aktiven Messstellen, inaktiven
Messstellen, Messstellen mit online verfügbaren Messdaten,
Messstellen mit maschinenlesbar abrufbaren Zeitreihen, Messstellen zur
Überwachung des mengenmäßigen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie
und Messstellen zur Überwachung des chemischen Zustands nach
Wasserrahmenrichtlinie?
Die Information zur Art und Weise der technischen Datenübermittlung an den
Messstellen (manuell, maschinenlesbar, Datenlogger) liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die Umsetzung ist Ländersache. Der Bund arbeitet für Zwecke
der Berichterstattung nur mit Daten aktiver Messstellen (siehe auch Anlage 1*).
Das Portal umwelt.info versucht, für derartige Fragen einen Überblick der
Datenlage und Datenverfügbarkeit auf Landes- und Landkreisebene zu bieten. Ein
erster Schritt war die Analyse der Länderdaten in Bezug auf Maschinenlesbar-
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8449 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
keit und Nutzungsbedingungen (Lizenzen) für die Grundwassermessstellen
(siehe https://umwelt.info/de/artikel/karte_grundwasser).
e) Wie viele Messstellen für den mengenmäßigen und chemischen
Zustand dienen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich der
Überwachung des mengenmäßigen Zustands, wie viele ausschließlich
der Überwachung des chemischen Zustands, und wie viele werden für
beide Überwachungszwecke genutzt?
Die jeweiligen Anzahlen an Messstellen können Anlage 12 entnommen werden.
f) Welche fachlichen, technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen
Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür oder
dagegen, jede Grundwassermessstelle sowohl für mengenmäßige als auch
für chemische Aussagen zu nutzen?
Grundsätzlich müssen die verwendeten Messstellen dafür geeignet sein, die
Zustandsbewertung der Wasserkörper konform zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
durchzuführen. Für eine gemeinsame Nutzung von Grundwassermessstellen
zur chemischen und mengenmäßigen Bewertung sprechen vor allem geringere
Kosten und die Nachnutzung bestehender Infrastrukturen/
Messstellenstandorten sowie die bessere Verknüpfung von Mengen- und Qualitätsdaten. Dagegen
sprechen unterschiedliche fachliche Anforderungen an die Repräsentativität
sowie unterschiedliche hydrogeologische Voraussetzungen. Weiterhin können im
Einzelfall Eigentumsfragen (Nutzungsrechte der Messstelle, privat/öffentlich)
eine gemeinsame Nutzung ausschließen.
Rechtlich ist eine gemeinsame Nutzung grundsätzlich möglich, aber nicht
zwingend vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die jeweilige Messstelle für
den konkreten Überwachungszweck repräsentativ und geeignet ist. Daher ist
eine Nutzung für beide Zwecke sinnvoll, wenn diese Voraussetzungen erfüllt
sind.
g) Wie viele operative Messstellen zur Überwachung von
Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im
Einsatz, und wie hat sich deren Zahl seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahr,
Grundwasserkörper, Ort und Einrichtung aufschlüsseln)?
Die Ergebnisse der vierten WRRL-Bestandsaufnahme werden im Jahr 2027
veröffentlicht. Bis dahin gelten die Zahlen aus dem Jahr 2021 (siehe
Anlage 1*).
h) Wie viele Messstellen entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung
auf das EUA-Grundwassermessnetz (EUA = Europäische
Umweltagentur), das EU-Nitratmessnetz, das AVV-Ausweisungsmessnetz
(AVV = Allgemeine Verwaltungsvorschrift) und weitere bundes- oder
länderrelevante Messnetze, in welchem Umfang überschneiden sich
diese Messnetze, und welche Messstellen aus den genannten
Messnetzen werden für die Überwachung des mengenmäßigen und
chemischen Grundwasserzustands verwendet (bitte aufgeschlüsselt nach
Bundesländern, Flussgebietseinheiten, Grundwasserkörpern,
hydrogeologischen Großräumen, Grundwasserleitertypen und Messzweck
auflisten)?
Das Messnetz zur Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA)
umfasst derzeit 1 206 Messstellen, das EU-Nitratmessnetz 678 Messstellen
(Stand: 2026). Das EU-Nitratmessnetz ist eine Teilmenge des EUA-Messnet-
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8449 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
zes. Alle Messstellen dieser Messnetze werden auch für die chemische
Zustandsbewertung nach EU-WRRL verwendet.
Das AVV-Ausweisungsmessnetz (alle Messstellen gemäß § 4 Absatz 1
Nummer 1 bis 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung,
AVV GeA) umfasste 8 937 Messstellen, für die staatliche Messdaten vorlagen
(Stand: 2024, siehe 6. Monitoringbericht zur Wirkung der Düngeverordnung au
f das Grundwasser und die Oberflächengewässer). Die Länder bauen ihre
Messnetze zur Erfassung der Nitratbelastung des Grundwassers weiter aus.
i) Wie viele Grundwasserkörper werden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils durch eine, zwei, drei, vier, fünf oder mehr Messstellen
überwacht, getrennt nach mengenmäßigem und chemischem Zustand?
Die jeweiligen Anzahlen an Grundwasserkörpern können dem Arbeitsblatt
„Grundwasserkörper“ der Anlage 13 entnommen werden.
j) Welche Grundwasserkörper oder hydrogeologischen Räume weisen
nach Kenntnis der Bundesregierung eine besonders geringe
Messstellendichte auf (bitte begründen), und welche Bedeutung hat dies für die
Aussagekraft der Bewertung des mengenmäßigen und chemischen
Zustands?
Die Zuständigkeit für Auswahl und Verteilung der Messstellen obliegt den
Ländern. Die räumliche Verteilung und Dichte der WRRL-Messstellen im
gesamten Bundesgebiet ist der Abbildung auf S. 50 der unter folgendem Link
abrufbaren Publikation zu entnehmen: www.umweltbundesamt.de/system/files/medi
en/1410/publikationen/221010_uba_fb_wasserrichtlinie_bf.pdf. Eine
unterschiedliche Messstellendichte schränkt die Aussagekraft nicht ein. Wesentlich
sind nicht die Anzahl und Dichte der Messstellen, sondern inwiefern damit eine
repräsentative Erfassung erfolgt.
k) Liegt der Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Karte oder ein
GIS-Datensatz (GIS = Geografisches Informationssystem) vor, die
oder der Grundwasserkörper, Grundwassermessstellen,
hydrogeologische Großräume und Grundwasserleitertypen gemeinsam darstellt,
wenn ja, wo ist dieser abrufbar, und wenn nein, warum wird eine
solche gemeinsame Darstellung bislang nicht bereitgestellt?
Die entsprechenden Daten können unter folgenden Links von Bundesbehörden
bezogen werden: Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG):
https://geoportal.bafg.de/karten/wfdmaps2022/ und https://geoportal.bafg.de/C
SWView/inspire.xhtml.
Ein Datensatz mit den WRRL-Bewertungsergebnissen des
Umweltbundesamtes (UBA) ist unter folgendem Link zu finden: www.umweltbundesamt.de/syst
em/files/medien/2875/dokumente/wrrl_bewertung_grundwasser_2021.zip.
3 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8449 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung je nach Messnetz und
Messzweck zum Zustand der Grundwassermessstellen und deren
Eignung und Repräsentativität, vor dem Hintergrund, dass 2020
gravierende Mängel an Grundwassermessstellen festgestellt wurden (www.b
auernverband-mv.de/gutachten-weist-gravierende-maengel-im-messst
ellennetz-des-landes-nach/, www.agrarheute.com/pflanze/niedersachse
n-fast-zweite-messstelle-hat-gravierende-maengel-566896), und wie
stellt die Bundesregierung sicher, dass sie ihre Daten ausschließlich
von intakten, geeigneten und repräsentativen Messstellen bezieht?
m) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass
anhand mangelhafter Messstellen Rote Gebiete ausgewiesen wurden
(vgl. Frage 1l), was für Flächenbesitzer hohe finanzielle Verluste
verursacht hat, und welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung an die
Zuverlässigkeit der Messstellen und Messnetze im Bundesgebiet?
Die Fragen 1l und 1m werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für Auswahl, Verteilung und Eignungsprüfung der
Messstellen obliegt den Ländern. Die Messstellennetze müssen den Anforderungen der
GrwV genügen. Messstellen, die bisher zur Ausweisung von mit Nitrat
belasteten Gebieten genutzt wurden, mussten zudem die Anforderungen der AVV
GeA erfüllen.
n) Was hat die Bundesregierung bisher gegebenenfalls unternommen, um
Mängel an Messstellen und in Messnetzen zu beheben?
Die Zuständigkeit für Auswahl, Verteilung und Eignungsprüfung der
Messstellen obliegt den Ländern. Die Ausführungen zum Messnetzausbau sind dem
Nitratbericht 2024 (Kapitel 3.1.2, S. 12, letzter Absatz) zu entnehmen: www.bund
esumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewae
sser/nitratbericht_2024_bf.pdf.
2. Wie unterscheidet die Bundesregierung fachlich und rechtlich zwischen
Grundwasserkörpern im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und
Grundwasserleitern im hydrogeologischen Sinn?
a) Inwiefern berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung die im
Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundwasserkörper
die geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten der
Grundwasserleiter im Bundesgebiet?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Ein Grundwasserkörper ist nach Artikel 2 Ziffer 13 WRRL ein abgegrenztes
Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Er ist
die kleinste nicht teilbare Einheit der WRRL, auf die sich wesentliche Ziele der
Richtlinie beziehen, d. h. es ist die Bewertungseinheit und die Einheit für die
(spätere) Festlegung von Maßnahmen.
Die fachliche Abgrenzung der Grundwasserkörper bzw.
Grundwasserkörpergruppen zur Durchführung der Zustandsbewertung nach WRRL erfolgt
entsprechend den Anforderungen der Anlage 14 GrwV durch die Länder. Weitere
Details sind der LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der WRRL, Teil 3,
Kapitel II.1.2 – Grundwasser zu entnehmen (Unterkapitel 1.2.1.2 Beschreibung der
Grundwasserkörper).
4 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8449 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Diese Arbeitshilfe ist unter folgendem Link abrufbar: www.wasserblick.net/ser
vlet/is/218717/arbeitshilfe_umsetzung_wrrl_kap_grundwasser.pdf?command=
downloadContent&filename=arbeitshilfe_umsetzung_wrrl_kap_grundwasse
r.pdf.
b) Welche Grundwasserleitertypen, insbesondere Poren-, Kluft- und
Karstgrundwasserleiter sowie obere und tiefere
Grundwasserstockwerke, sind nach Auffassung der Bundesregierung in den einzelnen
Grundwasserkörpern jeweils maßgeblich?
Die Berücksichtigung der verschiedenen Grundwasserleitertypen bei der
Beschreibung der Grundwasserkörper ist ebenfalls der unter Antwort 2a
erwähnten LAWA-Arbeitshilfe (Unterkapitel 1.2.1.2, Teil 3) zu entnehmen.
c) Welche hydrogeologischen Einheiten oder Grundwasserleitertypen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das WRRL-Messnetz
nur eingeschränkt oder nicht repräsentativ abgedeckt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für Auswahl und Verteilung der Messstellen obliegt den Ländern.
d) Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen
Grundwasserkörper und Grundwasserleiter nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Interpretation von Messwerten, Trends, chemischen Belastungen und
regionalen Wasserbilanzen?
Grundwasserkörper sind die Bewirtschaftungseinheiten der WRRL. Die
Bewertung von Grundwasserkörpern bezieht sich entsprechend auf die Umsetzung
der WRRL. Grundwasserleiter hingegen sind hydrogeologische Einheiten und
können zusätzlich für einzelne Grundwasserkörper bei Wasserentnahmen im
Kontext regionaler Wasserbilanzen eine Rolle spielen. Zum fachlichen
Zusammenhang beider Begriffe wird auf die Antworten zu den Fragen 2a und 2b
verwiesen.
3. Welche Angaben liegen der Bundesregierung zu Zeitreihenlänge,
Messfrequenz, Datenlücken und Qualitätssicherung der
Grundwassermessstellen im Bundesgebiet vor?
a) Wie viele Grundwassermessstellen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über Zeitreihen von mindestens 10, 20, 30, 40, 50, 60
und 100 Jahren?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Bezogen auf die dem Bund vorliegenden Daten der EUA-Messstellen (vgl.
Antwort zu Frage 1h) ergeben sich folgende Angaben:
Zeitreihenlänge Messstellen
≥ 10 Jahre 1 161
≥ 20 Jahre 496
≥ 30 Jahre 320
≥ 40 Jahre 44
≥ 50 Jahre 22
≥ 60 Jahre 9
≥ 100 Jahre 0
b) Wie viele dieser Zeitreihen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
lückenlos oder nahezu lückenlos, und nach welchen Kriterien werden
Datenlücken in Trendanalysen behandelt?
Nach Anhang II.9 der Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im
Umweltbereich zwischen Bund und Ländern (https://blag-udig.de/media/anhan
g-ii-09-grundwasser-2-1526281614_1730812792.pdf) werden für EUA-
Messstellen Stoffe aus dem Grundprogramm jährlich berichtet. Etwaige Datenlücken
werden nach Rücksprache mit den zuständigen Bundesländern nachträglich
korrigiert. Fehlende Datenpunkte fließen üblicherweise nicht in bundesweite
Auswertungen ein.
c) Wie viele Grundwasserstandsmessstellen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1990, 2000, 2010 und 2020 über mindestens
monatliche Messwerte?
Exemplarisch für die dem Bund vorliegenden Messstellen des EUA-
Messnetzes und den Parameter „Abstich“ liegen seit dem Jahr 2020 für 758 Messstellen
monatliche Messwerte vor.
d) Wie viele Messstellen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über durchgängige Monatswerte, wie viele über Jahresmittelwerte und
wie viele lediglich über unregelmäßige Einzelmessungen?
Die Anzahl der Messwerte ist aufgrund zueinander verschiedener
Notwendigkeiten je nach Parameter und Messzeitpunkt unterschiedlich. Ergänzend zu den
monatlichen Messwerten in der Antwort zu Frage 3c und exemplarisch für die
am häufigsten gemessenen Parameter Wassertemperatur, Abstiche, und
Nitratkonzentration ergibt sich folgende Anzahl für jährliche Messungen:
Seit 1990 Seit 2000 Seit 2010 Seit 2020
1 064 1 063 1 060 1 002
e) Welche Zeitreihen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
bundesweite oder länderübergreifende Aussagen tatsächlich
verwendet, und welche vorhandenen Messstellen werden wegen Datenlücken,
kurzer Zeitreihen, anthropogener Beeinflussung oder fehlender
Vergleichbarkeit ausgeschlossen?
Alle dem Bund von den Ländern im Rahmen der unter Frage 3b genannten
Verwaltungsvereinbarung zum Datenaustausch im Umweltbereich (Anhang II 9,
Grundwasser) zur Verfügung gestellten Messstellendaten werden für
bundesweite Auswertungen verwendet.
f) In welchen zeitlichen Abständen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Messwerte für den mengenmäßigen und chemischen
Zustand erhoben, und wie einheitlich sind Messfrequenz, Messmethodik,
Metadaten, Plausibilitätsprüfung und Qualitätskontrolle zwischen den
Ländern?
Mengenmäßiger Zustand:
Gemäß § 9 Absatz 1 i. V. m. Anlage 3 Nummer 2.1-2.3 GrwV und Anhang V
Nummer 2.2.3 WRRL muss die Messhäufigkeit ausreichen, um kurz- und
langfristige Schwankungen der Grundwasserneubildung sowie ggf. Auswirkungen
von Entnahmen zuverlässig zu erfassen. Eine feste Messfrequenz ist nicht
vorgegeben.
Chemischer Zustand:
Gemäß § 9 Absatz 2 i. V. m. Anlage 4 Nummer 3.4 GrwV und Anhang V
Nummer 2.4.3 WRRL gilt für die chemische Zustandsbewertung: Messungen
müssen belastungsangemessen erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich. Für die
Gesamtbewertung des chemischen Zustands wird das jährliche arithmetische
Mittel der relevanten Schadstoffkonzentrationen herangezogen (siehe § 6
Absatz 3 Nummer 3 GrwV).
Die GrwV stellt neben Anforderungen an die Messfrequenz auch
Anforderungen an Mess- und Analytikqualität. Die entsprechenden Regelungen sind § 9
Absatz 3 i. V. m. Anlage 5 GrwV zu entnehmen.
Darüber hinaus legt die Richtlinie 2009/90/EG („QA/QC-Richtlinie“)
technische Anforderungen an die Qualität chemischer Messungen fest. Diese
Richtlinie stellt sicher, dass europaweit erhobene Labordaten zur Gewässergüte
valide, präzise und miteinander vergleichbar sind.
g) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Ausbautiefe,
Filterstrecke, Erfassung des oberen oder tieferen Grundwasserleiters
und möglichen anthropogenen Beeinflussung der Messstellen vor?
Dem Bund liegen zu jeder Messstelle Informationen zur Tiefe der Filterober-/-
unterkante, zur Messpunkthöhe, zur Messstellenart, zur Art des
Grundwasserleiters, zur Landnutzung und zur räumlichen Verortung (Landkreis, Gemeinde)
vor.
h) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Trendanalysen mit
Messstellen umgegangen, deren Messfrequenz, Ausbautiefe,
Filterstrecke, Betreiber, Messmethode oder Standortumfeld sich im
Beobachtungszeitraum geändert hat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Auswahl und Verteilung der Messstellen sowie für die Datenauswertung
zur Zustandsbewertung obliegt den Ländern.
i) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass anthropogene lokale
Einflüsse wie Wasserentnahmen, Entwässerung, Bergbau,
Gewässerausbau, Versiegelung, landwirtschaftliche Beregnung oder bauliche
Eingriffe nicht fälschlich als natürlich bedingte Grundwassertrends
interpretiert werden?
Bei der Bewertung von Entwicklungen der Grundwasserzustände in
Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die WRRL (Artikel 4
Absatz 1 b ii in Verbindung mit Anhang V Nummer 2.1.2 WRRL) und das
deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG; § 47 Absatz 1 Nummer 3 WHG) in
Verbindung mit § 4 GrwV vorgegeben. Diese legen auf anerkannter
wissenschaftlicher Grundlage die Parameter und Anforderungen fest, die von den
Vollzugsbehörden der Länder zu beachten sind. Zusätzlich hat die LAWA bereits im
Jahr 2005 eine „Rahmenkonzeption zur Aufstellung von Monitoringprogramme
n und zur Bewertung des Zustandes von Grundwasserkörpern“ und im Jahr
2019 eine „Aktualisierung und Anpassung der LAWA-Arbeitshilfe zur
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Teil 3, Kapitel II.1.2 -Grundwasser“
(www.wasserblick.net/servlet/is/218717/arbeitshilfe_umsetzung_wrrl_kap_gru
ndwasser.pdf?command=downloadContent&filename=arbeitshilfe_umsetzun
g_wrrl_kap_grundwasser.pdf) verabschiedet.
Zudem haben diverse Länder eigene Leitfäden zur Konkretisierung dieser
Vorgaben herausgebracht (vgl. z. B. Niedersachsen/Bremen).
Die in der Frage angeführten Faktoren werden davon im Wesentlichen erfasst,
sodass eine sachgerechte Bewertung durch die Länderbehörden, die den
mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper einstufen, erfolgen kann. Weitere
bundesrechtliche Vorgaben sind somit entbehrlich.
4. Welche Grundwasserstandsdaten und Grundwasserbeschaffenheitsdaten
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit offen,
maschinenlesbar, automatisiert abrufbar und regelmäßig aktualisiert verfügbar?
a) In welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Defizite beim offenen, maschinenlesbaren und automatisierten
Abruf von Grundwasserstandsdaten und
Grundwasserbeschaffenheitsdaten?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder bauen ihre Informationsdienste kontinuierlich aus und verbessern
den Interoperabilitätsgrad ihrer Datenangebote.
Eine aktuelle Übersicht der bei den Ländern online verfügbaren
Grundwassermessstellendaten ist der folgenden Seite zu entnehmen: https://umwelt.info/de/a
rtikel/karte_grundwasser.
b) Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen den Ländern hinsichtlich Datenlizenz, Datenformat,
Datenaktualität, API-Zugang (API = Application Programming Interface),
Downloadmöglichkeit, Metadaten und Nachnutzbarkeit?
Die technische Umsetzung zur Datenbereitstellung ist Ländersache. Es wird im
Übrigen auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
c) Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein
einheitliches, maschinenlesbares und regelmäßig aktualisiertes
Grundwasserdatenportal, und wenn nein, warum nicht?
Der Bund betreibt mit dem WasserBLicK-Portal (www.wasserblick.net/servlet/
is/1/) der BfG, dem Fachinformationssystem Wasser & Boden (www.umweltbu
ndesamt.de/publikationen/anpassung-der-berichtsprozesse-fur-wasser-boden)
des UBA und umwelt.info bereits umfangreiche Portale, in denen
Grundwasserdaten gehalten werden.
d) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung umwelt.info als
zentralem Such- und Datenzugangsportal für Grundwasserdaten und andere
umwelt- und naturschutzbezogene Themen bei, und welche
Datenlücken oder Beschränkungen bestehen dort nach Kenntnis der
Bundesregierung noch?
Das Portal umwelt.info ist ein wichtiges Vorhaben zur Erschließung von
bundesweit öffentlich verfügbaren, umweltbezogenen Daten und Informationen.
Darüber hinaus bringt das Vorhaben im Rahmen seiner Netzwerkarbeit
datensuchende und datennutzende Akteure zusammen, um gemeinsam und
bedarfsorientiert an aktuellen Fragen zu Datenverfügbarkeit, Schnittstellen und
Metadaten zu arbeiten. Die eigenständige Entwicklung und die konsequente
Ausrichtung auf OpenSource, OpenData und Green-IT stellt zudem einen Beitrag
zur digitalen Souveränität dar.
Die Herausforderungen, die sich seit dem Launch im Januar 2025 dabei stellen,
bestehen hinsichtlich der vollständigen und qualitativ hochwertigen
Erschließung des Datenangebots und der Ausrichtung auf verschiedene Zielgruppen,
die sowohl die Datensuche als auch das redaktionelle Angebot nutzen.
5. Welche wissenschaftliche Aussagekraft misst die Bundesregierung den
langfristigen Projektionen des Datenportals GRUVO zu den
Grundwasserständen bei, soweit diese auf Klimaszenarien beruhen, die inzwischen
nicht mehr als plausibler Zukunftspfad gelten oder aus dem Spektrum
plausibler Zukunftsszenarien herausgefallen sind, insbesondere dem
früheren Worst-Case-Szenario RCP8.5 bzw. SSP5‑8.5, und vor dem
Hintergrund, dass für langfristige Projektionen nur eine begrenzte Zahl von
Referenzmessstellen herangezogen wird (https://climate.ec.europa.eu/news-
other-reads/news/five-things-you-should-know-about-climate-scenarios-
2026-06-05_en) und lediglich 118 Referenzmessstellen dafür die
Datengrundlage bilden (https://gruvo.bgr.de/website/methodik)?
Die Grundwasserstandsprojektionen im Informationsdienst GRUVO werden
als wissenschaftlich belastbare, szenarienbasierte Abschätzungen möglicher
Entwicklungen der Grundwasserstände eingeschätzt, die sowohl die Bandbreite
möglicher Entwicklungen als auch die mit den Modellrechnungen verbundenen
Unsicherheiten abbildet.
Der Informationsdienst GRUVO stellt mögliche Entwicklungen der
Grundwasserstände bis zum Jahr 2100 auf der Basis von drei repräsentativen
Konzentrationspfaden (RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5) dar. Datengrundlage hierfür ist das
DWD-Kernensemble, wobei jedes der drei Szenarien aus einem
Modellensemble von fünf bis sechs Modellläufen besteht. Das Szenario RCP8.5 stellt damit
lediglich eine von mehreren möglichen Entwicklungen dar. Für alle drei
Szenarien werden neben dem Mittelwert des jeweiligen Modellensembles auch die
zugehörigen Spannen (2,5. bis 97,5. Perzentil) kommuniziert. Damit werden
die zugrundeliegenden Bandbreiten möglicher Entwicklungen sowie mit
Modellrechnungen verbundene Unsicherheiten transparent abgebildet. Die
Auswahl der drei zu Grunde liegenden Szenarien erfolgte unabhängig bzw. vor der
Entscheidung des IPCC, das Szenario RCP8.5 nicht weiter als Basis für globale
Klimamodelle zu verwenden. Für künftige Auswertungen wird derzeit vom
Deutschen Wetterdienst (DWD) ein neues Referenzensemble auf Grundlage der
Szenarien SSP1-2.6 und SSP3-7.0 erarbeitet.
Dass die Langfristprojektionen auf einer Auswahl von Referenzmessstellen
beruhen, ist im Rahmen der Modellentwicklung üblich und Ergebnis der
methodischen Konzeption. Die Auswahl der Referenzmessstellen erfolgte auf
Grundlage eines Cluster-Verfahrens. Dabei repräsentiert jede Referenzmessstelle eine
größere Gruppe von Messstellen mit vergleichbarer Grundwasserdynamik. Auf
diese Weise können mit den ausgewählten 118 Referenzmessstellen sowohl
räumliche Unterschiede innerhalb Deutschlands als auch unterschiedliche
hydrogeologische Verhältnisse und daraus resultierende Grundwasserdynamiken
valide abgebildet werden. Die BGR entwickelt die zugrunde liegende Methodik
und Datenbasis fortlaufend weiter. Mit der Weiterentwicklung – auch der
technischen Möglichkeiten – ist vorgesehen, wo nötig künftig eine größere Zahl
von Messstellen in Projektionen einzubeziehen.
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für
fachpolitisches Handeln hinsichtlich der Prognose von
Grundwasserständen und der Bereitstellung der dafür notwendigen
Datengrundlage?
Die Ergebnisse der Modellrechnungen sind belastbare Projektionen der
Grundwasserstandsentwicklung auf Basis des aktuellen Stands von Wissenschaft und
Technik. Kontinuierlich erfolgt die Weiterentwicklung der Datengrundlage und
der verwendeten Methoden sowie deren Anpassung an aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Tatsache, dass eine wichtige Gruppe von
Klimawissenschaftlern das „Weiter-so-Szenario“ nun für nicht mehr plausibel hält, deutet
darauf hin, dass die Klimapolitik das Wachstum der globalen
Treibhausgasemissionen effektiv verlangsamt hat. Dies ist keine Frage der
wissenschaftlichen Validität der früheren Prognosen bzw. Szenarien, sondern ein Zeichen
für das Wirken von politischen Entscheidungen und den Einsatz
kohlenstoffarmer Technologien seit der vorherigen Analyse. Auch in Zukunft können
entsprechende Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sein.
b) Sind der Bundesregierung andere sich in der Entwicklung befindende
Projekte und wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, die dem
Zweck der Prognose der Grundwasserstände dienen sollen, und
inwieweit plant die Bundesregierung, gegebenenfalls hier neue Projekte und
Untersuchungen durchzuführen (bitte nach Jahr der voraussichtlichen
Fertigstellung, Förderungshöhe und Einrichtung aufschlüsseln)?
Im Rahmen der BMFTR-Fördermaßnahme „Nachhaltige
Grundwasserbewirtschaftung“ (LURCH, Fördersumme: ca. 21 Mio. Euro) wurden bzw. werden im
Jahr 2026 u. a. die Projekte KIMoDIs, GW_4.0 und StressRes mit einem Fokus
auf Grundwasserquantität abgeschlossen (Link: https://bmbf-lurch.de/Verbund
projekte/Verbundprojekte.html).
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) werden bzw. wurden hierzu unter anderem die folgenden
Forschungsprojekte durchgeführt:
Projekt Zweck Einrichtung Förderung Laufzeit/Fertigstellung
MENTOR Machine-Learning-basierte,
bundesweite
Grundwasserstandsvorhersage; (Entwicklung der GRU-
VO zugrunde liegenden
Verfahrens)
BGR, KIT Kernhaushalt,
Sachmittel vsl.
~ 630 T Euro
01.10.2020–31.08.2027
GSEU Ein Geologischer Dienst für
Europa; u. a. Bewertung, Schutz
und nachhaltige Nutzung
der europäischen
Grundwasserressourcen (Arbeitspaket 4)
EU-
Verbundprojekt (48 Partner,
35 Länder)
Europäische
Kommission,
Förderhöhe
~ 269 T Euro
01.09.2022–31.08.2027
c) Welche Unsicherheiten weist die Bundesregierung für die GRUVO-
Vorhersagen und GRUVO-Projektionen aus, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Handeln?
Die Grundwasserstandsvorhersagen und -projektionen werden mit Angaben zu
den bestehenden Modell- und Vorhersageunsicherheiten ausgewiesen. Diese
Unsicherheiten bewegen sich um üblichen Rahmen entsprechender
Vorhersagen.
Darüber hinaus werden für die einzelnen Messstellen Angaben zur Modell- und
Vorhersagegüte auf der Website bereitgestellt. Zur Bewertung der Modellgüte
werden mehrere statistische Gütekriterien, unter anderem KGE, NSE, RMSE
und R², herangezogen. Die Modellgüte selbst wird anhand eines von der
Modellkalibrierung getrennten Testzeitraums bestimmt.
Damit sind die Unsicherheiten der Vorhersagen der Grundwasserstände nach
wissenschaftlich anerkannten Regeln ermittelt und die Daten in diesem
Rahmen valide.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 5a verwiesen.
d) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die GRUVO-
Prognosen validiert, und welche Abweichungen zwischen früheren Prognosen
und später tatsächlich gemessenen Grundwasserständen wurden
bislang festgestellt?
Die Validierung der saisonalen GRUVO-Vorhersagen erfolgt anhand von
Messdaten, die nicht für das Modelltraining verwendet wurden. Hierzu werden die
vorhergesagten Grundwasserstände mit den tatsächlich gemessenen Werten
verglichen und anhand statistischer Gütekriterien bewertet. Die festgestellten
Abweichungen unterscheiden sich je nach Messstelle und Vorhersagehorizont
und werden über entsprechende Gütemaße kommuniziert. Zusätzlich ist für
jede Referenzmessstelle in der GRUVO-Kartenanwendung ein visueller
Vergleich der gemessenen und modellierten Grundwasserstände dargestellt. Im
Zuge der bisherigen Auswertungen zeigt sich ein unauffälliges Muster in den
Abweichungen der Vorhersagen vom später gemessenen Wert für die einzelnen
Messstellen und den jeweils betrachteten Zeitraum.
Die langfristigen Grundwasserstandsprojektionen sind nicht als Vorhersagen
für einzelne Wochen, Monate oder Jahre zu interpretieren. Sie beschreiben
vielmehr langfristige Veränderungen der Grundwasserstände über Zeiträume von
mehreren Jahrzehnten bis zum Ende des Jahrhunderts, die anhand projizierter
Änderungen von Mittelwerten, Trends und Bandbreiten bewertet werden. Die
Modellmethodik selbst wird anhand historischer Messdaten sowie
unabhängiger Testzeiträume überprüft.
e) Wann rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit einer
Ausweitung der Messstellenbasis, einer Verbesserung der räumlichen
Auflösung und einer Übertragung von Messstelleninformationen in die
Fläche zum Zwecke der Prognose von Grundwasserständen?
In den kommenden 1 bis 2 Jahren ist vorgesehen, die Datengrundlage für die
Grundwasserstandsvorhersagen und -projektionen zu erweitern und eine
größere Zahl von Messstellen bundesweit einzubeziehen. Damit soll auch eine
größere räumliche Abdeckung erreicht werden.
Künftig ist zudem vorgesehen, Quellschüttungen in die Darstellung
einzubeziehen. Die Übertragung punktbezogener Messstelleninformationen in die Fläche
stellt ein weiteres Entwicklungsziel dar. Eine belastbare flächenhafte
Übertragung über ein hydrogeologisch sehr heterogenes Gebiet wie Deutschland ist
methodisch anspruchsvoll. Entsprechende Verfahren befinden sich daher
weiterhin in der methodischen Entwicklung.
Grundsätzlich verbessert aber nicht jede Erhöhung der Zahl der betrachteten
Messstellen oder Parameter die Aussagekraft der Vorhersagen. Es muss hierbei
auch der zu betreibende Aufwand in einem sinnvollen Rahmen gehalten
werden.
6. Welche Grundwasserstandsdaten, Grundwasserbeschaffenheitsdaten und
Zeitreihen lagen der Bundesregierung bei ihren früheren Antworten auf
den Bundestagsdrucksachen 18/13055, 19/3762 (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 141) und 19/12849 (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 113) nicht vor, liegen ihr aber heute vor?
a) Welche konkreten Datenbestände, Portale, Länderlieferungen, LA-
WA-Auswertungen (LAWA = Länderarbeitsgemeinschaft Wasser),
Umweltbundesamtdaten, BGR-Anwendungen (BRG = Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe), GRUVO-, WADKlim-
(Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit –
Anpassung an Trockenheit und Dürre in Deutschland), mGROWA-
(Wasserhaushaltsmodell) oder sonstigen Forschungsergebnisse haben
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 zu einer Verbesserung
der bundesweiten Auswertbarkeit von Grundwasserständen geführt?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Grundwasserstandsdaten werden in Deutschland von den zuständigen
Fachbehörden der Länder im Rahmen ihrer Vollzugszuständigkeit erhoben und
vorgehalten. Wesentliche Verbesserungen betreffen daher insbesondere den Zugang
zu den Datenportalen der Länder, die Bereitstellung geeigneter Schnittstellen
sowie die bundesweit einheitliche Zusammenführung, Harmonisierung und
Auswertbarkeit der Daten. Diese Möglichkeiten wurden seit dem Jahr 2017
durch neue Fachanwendungen und Portale des Bundes schrittweise erheblich
verbessert. Vor dem Start von GRUVO im April 2024 gab es kein bundesweites
amtliches Portal, das die Grundwasserstände nach einer einheitlichen Methodik
ausgewertet, dargestellt und vorhergesagt hat. Insofern stellt die
Inbetriebnahme von GRUVO eine wesentliche Verbesserung der Daten- und
Informationslage für die Öffentlichkeit dar. Im Rahmen des GRUVO-Projekts wurde zudem
im Jahr 2025 ein umfassender Datensatz mit Grundwasserständen von mehr als
3 000 Messstellen über den Zeitraum von 1991 bis 2022 für deutschlandweite
Analysen veröffentlicht (https://doi.org/10.5194/essd-18-77-2026). Im Juli
dieses Jahres hat das GRUVO-Team der BGR gemeinsam mit den Umweltämtern
und Staatlichen Geologischen Diensten der Länder sowie dem Karlsruher
Institut für Technologie (KIT) eine Studie veröffentlicht, bei der für eine
bundesweit einheitliche Analyse der Grundwasserstände in Deutschland die Daten von
rund 5 900 Grundwassermessstellen herangezogen wurden. Untersucht wurden
sowohl die langfristige Entwicklung im klimatologischen Referenzzeitraum der
Jahre 1991 bis 2020 als auch die Auswirkungen der Trockenphasen ab dem
Jahr 2018 (https://doi.org/10.1007/s00767-026-00616-4). Im Sommer des
Jahres 2026 ging mit dem Niedrigwasserinformationssystem NIWIS eine zweite
Anwendung online. NIWIS bietet einen bundesweiten, methodisch
einheitlichen Überblick über die aktuelle Niedrigwassersituation in Flüssen und
Grundwasser sowie umfassende Hintergrundanalysen. NIWIS stellt bundesweit
Grundwassermessstellen dar und klassifiziert deren Messwerte auf Basis des
Bezugszeitraums (aktuelle Klimareferenzperiode der Jahre 1991 bis 2020) in
Niedrigwasserklassen. In NIWIS verwendete Datenquellen und Lizenzen
werden hier gelistet: Niedrigwasserinformationssystem NIWIS der BfG.
Im Rahmen der UBA-Studie WADKlim (alle Ergebnisse unter: www.umweltbu
ndesamt.de/themen/wasser/extremereignisse/niedrigwassertrockenheit) wurden
folgende Daten erhoben:
– Grundwasserneubildung in Deutschland in den Dekaden der Jahren 1961
bis 2020 (https://datapub.fz-juelich.de/mgrowa/groundwaterRechargeGerm
any_v2023/)
– Projektionen der Grundwasserneubildung in Deutschland bis zum Jahr 2100
(https://datapub.fz-juelich.de/mgrowa/groundwaterRechargeGermany2100/)
– Grundwassergewinnungsindizes (GWGI) in Deutschland in Bezug auf die
Grundwassergewinnung im Jahr 2019 (https://datapub.fz-juelich.de/mgrow
a/GWGI_Germany_v2023/)
– Informationsblätter zur Grundwasserneubildung auf Ebene der Landkreise
und kreisfreien Städte (https://datapub.fz-juelich.de/mgrowa/groundwaterRe
chargeGermany/)
b) Welche der in früheren Antworten der Bundesregierung genannten
Erkenntnislücken zu lokalen Grundwasserständen, regionalen
Grundwasserentwicklungen, Grundwasserknappheit,
Entnahmebeschränkungen und temporären Engpässen kann oder konnte die Bundesregierung
gegebenenfalls inzwischen schließen, welche dieser Erkenntnislücken
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin, und aus
welchen fachlichen, rechtlichen, statistischen oder föderalen bzw.
subsidiären Gründen?
Zu Bundestagsdrucksachen 18/13055 bzw. 19/3762 (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 141): Der Bundesregierung liegt über die Anwendungen GRU-
VO und NIWIS inzwischen ein bundesweiter Überblick zur Situation bei den
Grundwasserständen vor.
Zu Bundestagsdrucksache 19/12849 (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 113): Im Projekt WADKlim wurde eine räumlich und zeitlich
hochaufgelöste Simulation des Wasserhaushalts (100 m Raster, Tagesschritte) in
Deutschland für die Zeit der Jahre 1961 bis 2020 durchgeführt. Aufbauend auf dieser
Simulation wurden in WADKlim Trendanalysen zur Veränderung des
Grundwasserflurabstandes (GWFA) und zu den Anomalien im Füllstand der
bilanzierten unterirdischen Wasserspeicher (FUWS) durchgeführt. Die Periode 1961
bis 1990 ist eher durch konstante oder leicht abnehmende GWFA (leicht
steigende Grundwasserstände) gekennzeichnet. Lediglich im mitteldeutschen
Trockengebiet resultieren zunehmende GWFA (sinkende Grundwasserstände).
Demgegenüber ist die Periode 1991 bis 2020 großräumig eher durch
zunehmende GWFA geprägt (sinkende Grundwasserstände). Nur einige Regionen im
Norden und Osten Deutschlands zeigen in dieser Periode keine Tendenzen und
nur wenige Gebiete abnehmende GWFA (steigende Grundwasserstände).5
Detaillierte Informationen zu Grundwasserständen und deren Entwicklung liegen
im Zuständigkeitsbereich der Länder, die jeweiligen Länderportale sind über
„Länderdienste“ in der Anwendung GRUVO zu erreichen6.
c) Wie unterscheidet die Bundesregierung bei Aktualisierungen früherer
Antworten zwischen neu erhobenen Messdaten, nachträglich
digitalisierten Zeitreihen, Ländermeldungen, Modellierungen, Interpolationen
und Prognosen?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Aktualisierung früherer Antworten
die jeweils zum Zeitpunkt der Aktualisierung vorliegenden und verfügbaren
Erkenntnisse und Daten. Eine einheitliche, für alle Sachverhalte gleichermaßen
geltende Abgrenzung der genannten Kategorien besteht dabei nicht. Je nach
Fragestellung können unterschiedliche Datenquellen und methodische Ansätze
herangezogen werden.
7. Wie haben sich die mengenmäßigen und chemischen Zustände der
Grundwasserkörper im Bundesgebiet nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2009, 2015, 2021 und bis zum neuesten verfügbaren Stand
entwickelt?
5 WADKlim Abschlussbericht Kapitel 2.3.11 Ergebnisse aus den Simulationen der Grundwasserdynamik mit TSMP/ParFlow (1961 bis 2020)
6 https://gruvo.bgr.de/website/sgd
a) Wie haben sich die mengenmäßigen Zustände der
Grundwasserkörper im Bundesgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung für den
genannten Zeitraum unter Berücksichtigung rein quantitativer Aspekte,
ausgenommen Salzwasserintrusionen, entwickelt im Vergleich zu
den Angaben des Umweltbundesamts, dessen Arbeitsdefinition für
den Zustand des mengenmäßigen Zustands auch qualitative,
ökologische Aspekte berücksichtigt, sofern der Bundesregierung Daten
vorliegen (BMUV/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer
in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen., S. 62,
Bonn, Dessau)?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Das Umweltbundesamt hat – anders als die Frage vermuten lässt – keine eigene
Arbeitsdefinition für den „guten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers“
(mit eigenen Kriterien) entwickelt. Vielmehr entsprechen die in der genannten
Broschüre auf S. 62 wiedergegebenen Kriterien 1:1 den in Anhang V
Nummer 2.1.2 WRRL genannten Kriterien. Eine rein quantitative Betrachtung ist
somit nach WRRL nicht zulässig und dafür liegen der Bundesregierung auch
keine separaten Erhebungen vor.
b) Welche fachlichen, hydrologischen Gründe sind der Bundesregierung
bekannt, aufgrund derer das Umweltbundesamt für die Bewertung des
quantitativen Zustands der Grundwasserkörper gegebenenfalls auch
qualitative Aspekte berücksichtigt?
Das Umweltbundesamt bewertet keine Grundwasserkörper. Dies ist
Länderaufgabe. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen.
c) Wie haben sich Zahl, Abgrenzung, Fläche und Zuordnung der
Grundwasserkörper nach Kenntnis der Bundesregierung seit den
Grundwasser-Bewirtschaftungsplänen 2009, 2015 und 2021 verändert?
Die Daten aus dem Jahr 2021 sind weiterhin aktuell. Die Ergebnisse der vierten
WRRL-Bestandsaufnahme werden erst im Jahr 2027 veröffentlicht.
d) Welche Veränderungen beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung
auf tatsächlichen Zustandsänderungen und welche auf geänderter
Abgrenzung, Methodik, Datenlage oder Berichterstattung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
und Bewertung ist Ländersache.
e) Welche Grundwasserkörper und hydrogeologischen Räume weisen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990, 2000, 2010 und 2020
fallende, stabile oder steigende Grundwasserstände auf (bitte
Wasserstände und Reservoire bzw. Durchsätze nennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
f) Welche Messwerte liegen der Bundesregierung zu räumlichen und
saisonalen Schwankungen der Grundwasserspiegel (diese bitte angeben)
im Bundesgebiet für die letzten 10, 20, 30 und 50 Jahre vor?
Alle der Bundesregierung vorliegenden Messwerte des EUA-Messnetzes zur
Grundwasserqualität und -quantität sind auf der Website des UBA
veröffentlicht:
g) Welche Regionen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als
besonders von sinkenden Grundwasserständen, ungünstiger
Grundwasserbilanz (bitte Wasserstände und Reservoire bzw. Durchsätze nennen)
oder chemischer Belastung betroffen?
Die Regionen mit Grundwasserkörpern im schlechten mengenmäßigen Zustand
sind auf folgender Karte dargestellt: www.umweltbundesamt.de/system/files/m
edien/2875/bilder/karte4.png.
Die Regionen mit Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand sind
auf folgender Karte dargestellt: www.umweltbundesamt.de/system/files/medie
n/2875/bilder/karte5.png.
Weitere Informationen zu den Regionen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Das Niedrigwasserinformationssystem NIWIS zeigt in Kartendarstellungen, die
jeweils aktuelle Niedrigwassersituation im Grundwasser. Die in NIWIS
dargestellten Grundwassermessstellen erfassen aus Gründen der Vergleichbarkeit in
der Regel das erste Grundwasserstockwerk, also den jeweils obersten
Grundwasserleiter.
h) Wie hat sich der Anteil der Stoffe und Stoffgruppen, die für die
Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper
herangezogen werden und zu einem schlechten chemischen Zustand führen,
nach Kenntnis der Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichts
„Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021.
Fortschritte und Herausforderungen“ entwickelt (bitte prozentual nach für
die Einstufung maßgeblichen Stoffen und Stoffgruppen
aufschlüsseln)?
Die Daten aus dem Jahr 2021 sind weiterhin aktuell. Die Ergebnisse der vierten
WRRL-Bestandsaufnahme werden im Jahr 2027 veröffentlicht.
i) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber hinaus
gegebenenfalls zu weiteren beobachteten Spurenstoffen, insbesondere
PFAS, Arzneimittelrückständen, Industriechemikalien, Mikroplastik
oder sonstigen persistenten Stoffen, im Grundwasser vor, soweit diese
nicht oder nicht vollständig für die formale Einstufung des chemischen
Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie herangezogen werden, und
welche regionalen Trends sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Bisher existierten keine EU-Qualitätsnormen für per- und polyflourierte
Alkylsubstanzen (PFAS), Arzneimittel und Mikroplastik im Grundwasser.
Mit der kürzlich abgeschlossenen Novelle der EU-WRRL und der EU-
Grundwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im
Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des
Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie
2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik)
wurden für diese Stoffe/Stoffgruppen Qualitätsziele festgelegt, die jedoch erst in
kommenden Zustandsbewertungen Anwendung finden werden.
j) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des Befunds, dass
der überwiegende Teil der Grundwasserkörper mengenmäßig in gutem
Zustand ist, im Verhältnis zu etwaigen lokalen, saisonalen oder
messstellenbezogenen Problemlagen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bewertung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers im Rahmen
der WRRL erfolgt im 6-Jahreszyklus. Die Trockenjahre 2018 bis 2020 sind in
der zuletzt durchgeführten Bewertung noch nicht signifikant abgebildet. Die
Bundesregierung erwartet, dass für die aktuelle Periode 2021 bis 2027 die
Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwasserverhältnisse auch in der
Bewertung des mengenmäßigen Zustands nach WRRL beim Grundwasser
sichtbar werden.
k) Welche Grundwasserkörper befinden sich aufgrund von
Bergbaufolgen, Sümpfungsmaßnahmen, Grubenwasseranstieg oder
Salzwasserintrusionen in einem schlechten mengenmäßigen oder chemischen
Zustand, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung dort
bis 2030?
Im Rahmen der letzten Zustandsbewertung wurden die folgenden fünf
Grundwasserkörper wegen Salzintrusionen in den schlechten mengenmäßigen
Zustand eingestuft: DEGB_DEMV_WP_KO_12_16,
DEGB_DEMV_WP_KO_3_16, DEGB_DEMV_WP_KO_4_16,
DEGB_DEMV_WP_KO_2_16, und DEGB_DEMV_ODR_OF_1_16. Zur
zukünftigen Entwicklung liegen der Bundesregung keine Informationen vor.
l) Bei welchen Grundwasserkörpern und Grundwasserleitern in welchen
Regionen des Bundesgebiets herrschen nach Kenntnis der
Bundesregierung Zustände vor, die einen natürlichen Nitratabbau im
Grundwasser bedingen, und inwiefern wird der mengenmäßige und
chemische Zustand dieser Grundwasserkörper als gut oder nicht gut
eingestuft, sofern der Bundesregierung Daten vorliegen (bitte inklusive der
N2-Argon-Methode erläutern)?
Der Bundesregierung liegen dazu im Kontext der WRRL keine Daten vor.
Nach Anlage 2 Fußnote 5 GrwV war an Messstellen mit denitrifizierenden
Verhältnissen der Denitrifikationswert mit der besten verfügbaren Methode bis
zum 22. Dezember 2025 erstmalig zu ermitteln.
In den folgenden Publikationen wird die N2/Argon-Methode beschrieben:
https://bg.copernicus.org/articles/5/1215/2008/
www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/das_hlnug/jahresberichte/2019/Seiten_au
s_Jahresbericht_2019_W4_Die_N2Argon-Methode.pdf
m) Welche Grundwasserkörper und Grundwasserleiter in welchen
Regionen des Bundesgebiets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen des Regionalisierungsverfahrens als Rote Gebiete eingestuft
und weisen eine Nitratbelastung höher als 50 mg/Liter bzw. höher als
35 mg/Liter mit steigender Tendenz auf, und wie viele dieser Roten
Gebiete sind gleichzeitig Trinkwasserschutzgebiete (bitte dazu die
entsprechenden Karten mitsenden)?
Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage existieren derzeit keine
rechtsverbindlichen Roten Gebiete.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur
Grundwasserneubildung für den Zeitraum von 1990 bis 2026 im Bundesgebiet (bitte nach
hydrogeologischen Räumen, Grundwasserkörpern, Bundesländern und,
soweit fachlich sinnvoll, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten
aufschlüsseln)?
a) Welche regionalen Trends zeigen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Grundwasserneubildung, Verdunstung,
Niederschlagsverteilung, Oberflächenabfluss, Bodeninfiltration und
Speicherfähigkeit der Böden?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Bericht „Auswirkung des
Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit − Anpassung an Trockenheit und Dürre in
Deutschland“ (WADKlim) zeigt für den Zeitraum der Jahre 1961 bis 2020 eine
deutliche Veränderung des Wasserhaushalts in Deutschland. Insbesondere in
der Dekade 2011 bis 2020 war die Grundwasserneubildung in vielen Regionen
unterdurchschnittlich. Die extrem trockenen Jahre 2018 bis 2020 führten
sowohl in Nord- als auch in Süddeutschland zu außergewöhnlich niedrigen
Grundwasserständen und Quellschüttungen. Das niederschlagsreiche
Winterhalbjahr 2023/2024 bewirkte zwar eine deutliche Erholung der
oberflächennahen Grundwasserleiter; diese war jedoch nicht nachhaltig. In den Jahren 2025
und 2026 waren erneut durch geringe Niederschläge und eine geringe
Grundwasserneubildung geprägt. Anfang September 2026 weisen die bundesweiten V
orhersagen, u. a. das GRUVO-Portal der BGR für nahezu alle Regionen
niedrige bis sehr niedrige Grundwasserstände aus.
Der Dürremonitor des UFZ (Helmholtz Zentrums für Umweltforschung) zeigt
seit dem Jahr 2017 eine zunehmende und großräumige Ausbreitung von Dürre
in Deutschland; besonders ausgeprägt war sie im Jahr 2019. Für August 2026
wird insbesondere in der Südhälfte Deutschlands eine hohe Dürre angezeigt.
Auch die vom DWD modellierte Bodenfeuchte landwirtschaftlich genutzter
Böden weist seit der Jahrtausendwende einen deutlichen, signifikanten
Rückgang auf.
Zusammenfassend haben sowohl die Grundwasserneubildung als auch die
Füllstände der Bodenwasserspeicher in vielen Regionen Deutschlands insbesondere
in den vergangenen zwei Jahrzehnten abgenommen. Im Zuge des
Klimawandels ist künftig mit weiteren Veränderungen von Niederschlagsmenge und -
verteilung sowie häufigeren Dürren zu rechnen. Dies kann zu einer weiteren
Abnahme von Bodeninfiltration, Bodensickerwasser, Speicherkapazität und
Grundwasserneubildung führen.
b) Welche Regionen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung ein
ungünstiges Verhältnis zwischen Grundwasserneubildung und
tatsächlichen oder genehmigten Grundwasserentnahmen auf?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Welche Ergebnisse aus WADKlim, mGROWA,
Grundwassergewinnungsindex oder vergleichbaren Forschungsvorhaben nutzt die
Bundesregierung für die Bewertung von Wasserbilanzrisikogebieten,
insbesondere mit Blick auf die auf Bundestagsdrucksache 21/1727
genannte deutliche räumliche Differenzierung des Wasserdargebots?
Der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Bericht „Auswirkung des
Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit − Anpassung an Trockenheit und Dürre in
Deutschland“ (WADKlim) identifiziert auf Grundlage der durchgeführten
Simulationen (für die Jahre 1961 bis 2020) und der Projektionen (bis zum Jahr
2100) sogenannte Grundwasser-Bilanz-Risiko-Gebiete auf NUTS-3 Ebene
(Landkreise und kreisfreie Städte). In diesen Regionen ist langfristig mit
strukturellen Engpässen zwischen Wasserangebot und Wassernachfrage zu rechnen.
Zu den besonders betroffenen Gebieten zählen unter anderem der
Oberrheingraben und das Rhein-Main-Gebiet, das mitteldeutsche und das Lausitzer
Revier, weite Teile Brandenburgs einschließlich der Uckermark sowie küstennahe
Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. In diesen Räumen ist die
Wasserverfügbarkeit bereits heute angespannt oder wird sich infolge klimatischer
Veränderungen und konkurrierender Nutzungen weiter verschärfen, was sie zu
besonders sensiblen Standorten für zusätzliche wasserintensive Nutzungen macht.
Die berechneten Daten der Grundwasserneubildung der Jahre 1961 bis 2020
(https://datapub.fz-juelich.de/mgrowa/groundwaterRechargeGermany_v2023/)
und der Projektionen bis zum Jahr 2020 (https://datapub.fz-juelich.de/mgrowa/
groundwaterRechargeGermany2100/) stehen beim Forschungszentrum Jülich
und beim Umweltbundesamt zur weiteren Nutzung zur Verfügung.
d) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Entwässerung, Neubaugebiete,
Gewerbegebiete, Verkehrsflächen, Windenergiegebiete und Siedlungsdruck
für die Grundwasserneubildung?
Die Frage enthält eine Aufzählung diverser Faktoren, die grundsätzlich die
Grundwasserneubildung beeinflussen können. Bei jedem dieser Faktoren ist
deshalb regional zu prüfen, in welchem Maße er sich auf die
Grundwasserneubildung auswirkt. Das betrifft zum einen das Ausmaß der Flächenversiegelung,
also die Frage, auf wieviel Quadratmetern der betroffene Boden luft- und
wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter
erschwerten Bedingungen versickern kann und ob um die versiegelte Fläche genug
Fläche vorhanden ist, auf dem Niederschlagswasser in das Grundwasser versickern
kann. Zum anderen ist in die Bewertung einzubeziehen, inwiefern trotz
Bebauung noch eine gewisse Durchlässigkeit für Niederschlagswasser gewährleistet
werden kann, z. B. bei der Wahl der Baumaterialien.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, in
welchem Umfang Starkregenereignisse aufgrund von Versiegelung,
Kanalisation, Bodenverdichtung oder fehlender Rückhaltung
oberflächlich abfließen, statt der Grundwasserneubildung zugutekommen
zu können?
Kennzeichnend für Starkregen ist eine erhebliche Regenmenge in kurzer Zeit.
Der Deutsche Wetterdienst DWD warnt vor Unwetter bei einer Regenmenge
>25 bis 40 l/m² in einer Stunde oder >35 l/m² bis 60 l/m² in sechs Stunden. Bei
Dauerregen hingegen fällt der Niederschlag über einen längeren Zeitraum. Für
die Grundwasserneubildung sind insbesondere langanhaltende Niederschläge
im Herbst/Winter entscheidend. In den anderen Monaten überwiegt die
Wasseraufnahme durch die Vegetation sowie die Verdunstung. Starkregenereignisse
haben im Vergleich zu Dauerregen vielmehr die Eigenschaft bei entsprechend
Standortfaktoren, z. B. Topografie, oder wenn sie auf stark ausgetrocknete oder
stark verdichtete Böden treffen, eher oberflächlich abzufließen. Daher bergen
sie auch ein hohes Risiko für Schäden.
Eine deutschlandweite Quantifizierung des Beitrags von Starkregenereignissen
an der Grundwasserneubildung ist nicht möglich. Eine Reduzierung der
Versieglung und Bodenverdichtung sowie die vielfältigen Maßnahmen im urbanen
Bereich zur Entwicklung von Schwammstädten und in der Fläche zur
Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts unterstützen aber die Versickerung von
Regenwasser und stärken so den lokalen Wasserhaushalt, einschließlich der
Grundwasserneubildung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur
Klimaanpassung und zum Umgang mit Trockenheit.
f) Welche grundwasserabhängigen Landökosysteme, Feuchtgebiete,
Moore oder Schutzgebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung
von sinkenden Grundwasserständen, veränderter
Grundwasserneubildung oder Wasserentnahmen betroffen?
Für alle grundwasserabhängigen Landökosysteme, Feuchtgebiete, Moore und
Schutzgebiete stellt die entsprechende Wasserversorgung ein entscheidendes
wertbestimmendes Merkmal dar. Damit sind sie bei Änderungen des
Grundwasserdargebots, wie z. B. bei sinkenden Grundwasserständen, veränderter
Grundwasserneubildung oder Wasserentnahmen maßgeblich betroffen.
9. Wie haben sich die wasserrechtlich zugelassenen und tatsächlich
entnommenen Grundwassermengen nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 entwickelt (bitte nach öffentlicher Wasserversorgung, privaten
Haushalten und Kleingewerbe, Landwirtschaft, Industrie,
Energieversorgung, Eigenversorgung und sonstigen Nutzungen aufschlüsseln)?
Das Statistische Bundesamt stellt Daten über die Wassergewinnung für
Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe, öffentliche
Wasserversorgung und Landwirtschaft zur Verfügung.
Im Jahr 2022 haben diese Nutzergruppen nach Angaben des Statistischen
Bundesamts zusammen rund 17,9 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³) Wasser aus den
Grund- und Oberflächengewässern entnommen. Im Jahr 2022 entfiel der größte
Anteil der Wassergewinnung auf die Energieversorgung (38,6 Prozent), vor
allem für die Kühlung von Gas-, Kohle- und Kernkraftwerken, jeweils knapp
30 Prozent wurden für die öffentliche Wasserversorgung sowie für „Bergbau
und verarbeitendes Gewerbe“ entnommen. 2,5 Prozent der o. g. Gesamtmenge
wurde für die landwirtschaftliche Bewässerung eingesetzt.
In den letzten Jahren sind die Gesamtentnahmen deutlich zurückgegangen.
Auch die sektoralen Entnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern waren
im Wesentlichen rückläufig. Die Wasserentnahme für die Energieversorgung
sank bedingt vor allem durch den Atomausstieg sowie den zunehmenden Anteil
erneuerbarer Energien deutlich, besonders zwischen den Jahren 2010 und 2013.
Dieser Trend hat sich in den Folgejahren fortgesetzt. Die Wasserentnahmen des
Bergbaus und verarbeitenden Gewerbes sind seit dem Jahr 1991 rückläufig. Die
Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung waren in den Jahren von
1991 bis 2013 rückläufig, erhöhten sich dann jedoch in den Jahren 2016 und
2019. Im Jahr 2022 lagen die Entnahmen der öffentlichen Wasserversorgung
geringfügig unter denen aus dem Jahr 2019. Die statistisch erfassten
Wasserentnahmen durch die Landwirtschaft befinden sich auf einem sehr niedrigen
(2,5 Prozent der Gesamtentnahmen), aber steigendem Niveau. Gegenüber dem
Jahr 2010 hat sich die von der Landwirtschaft entnommene Wassermenge mehr
als verdoppelt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Jahr 2022 von einer
agrarischen Dürre geprägt war.
Betrachtet man die Eigengewinnung aus dem Grundwasser, zeigt sich kein
einheitlicher Trend.
– Die Energieversorgung gewinnt Wasser fast ausschließlich aus Flüssen. In
den Jahren 2016 sowie 2019 stammten jeweils 0,7 Prozent und 2022
1,2 Prozent aus dem Grundwasser.
– Für den Bergbau entfielen im Jahr 2016 79 Prozent der Eigengewinnung auf
das Grundwasser, in den Jahren 2019 sowie 2022 jeweils 80 Prozent.
– Das verarbeitende Gewerbe gewann in den Jahren 2016 16 Prozent, 2019
und 2022 jeweils 17 Prozent aus dem Grundwasser.
– Bei der landwirtschaftlichen Bewässerung zeigt sich eine geringfügige
Abnahme der anteiligen Entnahme aus dem Grundwasser: Im Jahr 2016 waren
es 74 Prozent, 2019 71 Prozent, und 2022 69 Prozent.
a) Welche Erkenntnislücken entstehen dadurch, dass die amtliche
Erhebung der Wasserwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung nur in
größeren zeitlichen Abständen erfolgt, insbesondere für Trocken- und
Dürrejahre zwischen den Erhebungsterminen?
Die Erhebungen des Statistischen Bundesamts zur öffentlichen und
nichtöffentlichen Wasserversorgung erfolgen alle drei Jahre. Wasserbedarfe und
entsprechend die Wasserentnahmen können je nach Nutzergruppe in trockenen, heißen
Jahren höher ausfallen. Da die letzten Erhebungsjahre 2019 und 2022 durch
langanhaltende Trockenheit geprägt waren, liegen dafür entsprechende Daten
vor. Diese zeigen, dass die Wasserentnahmen für Energieversorgung, Bergbau
und verarbeitendes Gewerbe nicht gestiegen sind. Die geringfügig erhöhte
Wassergewinnung für die öffentliche Wasserversorgung in den Jahren 2016,
2019 weist auf einen Zusammenhang mit den Wetterbedingungen hin.
b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu tatsächlichen Entnahmen
in den Trockenjahren 2018, 2019, 2022 und 2023 vor, und welche
Daten fehlen ihr gegebenenfalls hierzu?
Wie in der Antwort zu Frage 9a beschrieben, liegen aktuell Daten des
Statistischen Bundesamts zu den Wasserentnahmen der Jahre 2019 und 2022 vor. Für
die Jahre 2018 und 2023 liegen keine vergleichbar umfangreichen Datensätze
vor.
Es gibt allerdings Angaben zur jährlichen Trinkwasserabgabe durch die
Wasserversorgungsunternehmen; siehe hierzu bspw. das BDEW Branchenbild der
Wasserwirtschaft 2025. Dessen Abbildung 19 stellt die Trinkwasserabgabe der
Anzahl der Sommertage 2001 bis 2023 gegenüber.
c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kurzfristige regionale
Entnahmespitzen durch landwirtschaftliche Beregnung, private Brunnen,
Industrie, Gewerbe, Energieversorgung oder kommunale
Verbrauchsspitzen überhaupt erkannt werden?
Monitoring und Bewirtschaftung von Grundwasserressourcen, auch in Zeiten
extremer Trockenheit mit Entnahmespitzen, sind grundsätzlich
Vollzugsaufgaben der Länder. Dennoch erkennt auch die Nationale Wasserstrategie in
Aktion 4 die Notwendigkeit, ein Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring zu
entwickeln. Um den Sachstand zu ermitteln und die Grundlagen zu schaffen, wird
das Umweltbundesamt demnächst dazu ein Forschungsvorhaben ausschreiben.
d) Wie hat sich der Wasserverbrauch seit 2015 pro Kopf und absolut
entwickelt, und welche regionalen Unterschiede zwischen urbanem und
ländlichem Raum als auch Ursachen für die Unterschiede sind der
Bundesregierung bekannt?
Nach Daten des Statistischen Bundesamts nutzte im Jahr 2022 jede Person
täglich 126 Liter. Das sind 18 Liter weniger als im Jahr 1991.
Dieser Durchschnittswert von 126 Litern verteilt sich jedoch recht breit
zwischen den einzelnen Bundesländern. Beispielsweise nutzte in Nordrhein-
Westfalen, Bayern und Niedersachsen eine Person im Schnitt ca. 135 Liter täglich,
in Thüringen und Sachsen hingegen nur 96 Liter.
Nach einem kontinuierlichen Rückgang bis zum Jahr 2013 (121 Liter), stieg
der Pro-Kopf-Bedarf in den Jahren 2016, 2019 leicht an. Der Anstieg der
Trinkwassernutzung von 2016 (123 Liter) auf 2019 (128 Liter) war dem
höheren Wasserbedarf während der heißen und trocknen Sommer geschuldet.
Demgegenüber wurde im Jahr 2022 ein Rückgang auf 126 Liter pro Person/Tag
verzeichnet.
Eine weitere regionale Aufschlüsselung ist nicht möglich. In den der
Bundesregierung vorliegenden Daten des Statischen Bundesamts werden die
Wasserentnahmen nach Bundesländern und Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Eine
Differenzierung der Bedarfe nach Stadt/Land erfolgt nicht.
e) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Grundwasser, Oberflächenwasser, Uferfiltrat, angereichertem
Grundwasser und Talsperrenwasser an der öffentlichen
Trinkwasserversorgung nach Bundesländern und Regionen?
Diese Daten liegen für die Bundesländer beim Statistischen Bundesamt mit
Bezugsjahr 2022 veröffentlicht am 8. August 2024 vor. Abzurufen unter: www.de
statis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/_inhalt.h
tml#_8z3fdv4ay.
Titel: Statistischer Bericht – Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung –
Tabellenblatt 32211-01: Wassergewinnung durch öffentliche
Wasserversorgungsunternehmen (WVU) nach Wasserarten und Bundesländern, 2022
f) Welche Kommunen, Landkreise, Wasserversorger oder
Wasserbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018
Nutzungseinschränkungen, Entnahmeverbote, Bewässerungsverbote oder sonstige
Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung angeordnet oder
angekündigt?
Da der Erlass der Allgemeinverfügungen eine Aufgabe der örtlichen
Vollzugsbehörden ist und sich diese auch nach zeitlicher Geltung, Inhalt und Ausmaß
unterscheiden, existieren keine bundesweiten Statistiken. Einige Länder haben
dazu Übersichten veröffentlicht:
Nordrhein-Westfalen:
www.umweltportal.nrw.de/verfuegungen_wasserentnahme
Brandenburg:
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/wasser/wassermengenbewirtsc
haftung/niedrigwasser/entnahmebeschraenkungen/#
g) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu privaten Brunnen,
gewerblicher Eigenversorgung und nichtöffentlichen
Grundwasserentnahmen vor?
Im Jahr 2022 entnahmen Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes
Gewerbe sowie die Landwirtschaft insgesamt eine Wassermenge von etwa
12,5 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³), im Wesentlichen über eigene
Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern oder Grundwasser. Weitere Details zur
Eigengewinnung finden sich im „Statistischen Bericht – Erhebung der
nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Berichtszeitraum 2022“
aufgeschlüsselt nach Bundesländern, aber auch nach Wirtschaftszweigen und
Wasserarten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus liegen
der Bundesregierung keine Daten vor.
h) Welche Nutzungskonkurrenzen zwischen Trinkwasserversorgung,
Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung, Naturschutz und
Siedlungsentwicklung sind der Bundesregierung bekannt?
Es gibt bislang keine amtlichen Statistiken zu Nutzungskonflikten um Wasser.
Das ist erstens der Tatsache geschuldet, dass in der Vergangenheit in der Regel
in den meisten deutschen Regionen auskömmliche Wasserressourcen zur
Verfügung standen, um alle Nutzungsbedarfe unter Berücksichtigung der rechtlichen
Vorgaben für die Ökologie zu befriedigen. Zweitens handelt es sich in der
Regel um regionale Konflikte, die keiner nationalen oder europäischen
Berichtspflicht unterliegen. Die Studie WADKlim im Auftrag des
Umweltbundesamtes hat bis zum Ende der Recherche zum Stichtag 31. Dezember 2022
insgesamt 358 Wassernutzungskonflikte (WNK) in Deutschland ermittelt. Berichte
zu WNK reichen vom Jahr 2022 bis in die 1950er-Jahre zurück, wobei zu
berücksichtigen ist, dass in den Jahren vor 2015 höchstens zwei WNK pro Jahr
berichtet wurden. Eine Ausnahme bilden die Jahre 2003 und 2006, die
insbesondere durch sommerliche Hitzewellen charakterisiert waren (jeweils 20 bzw.
15 berichtete WNK).
i) Welche gesetzlichen Regelungen, wasserbehördlichen Leitlinien,
Verwaltungsvorgaben oder fachlichen Empfehlungen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Priorisierung verschiedener
Wassernutzungen bei regionaler Wasserknappheit, insbesondere
zwischen öffentlicher Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie,
Energieversorgung, Naturschutz, Siedlungsentwicklung und privater
Nutzung, und wie unterscheiden sich diese Vorgaben zwischen den
Bundesländern?
Die Wasserbehörden sind rechtlich verpflichtet, im Rahmen ihrer gesetzlichen
Möglichkeiten Wasserentnahmen so zu regulieren, dass Wasserbedarf und
nutzbares Wasserdargebot im langjährigen Mittel in einer Bilanzeinheit mindestens
in Ausgleich gebracht werden (langfristige Betrachtung inklusive
Vorsorgebereich) und die Bewirtschaftungsgrundsätze und -ziele eingehalten werden. Auf
Bundesebene bildet § 12 WHG den rechtlichen Rahmen für die Zulassung von
Gewässerbenutzungen (wasserrechtliche Bewilligung/Erlaubnis). Zentraler
Regelungsgehalt ist, dass ein durch die Vollzugsbehörden auszuübendes
Bewirtschaftungsermessen (§ 12 Absatz 2 WHG) erst zum Tragen kommt, wenn
Versagungsgründe nach § 12 Absatz 1 WHG nicht bestehen. Risiken für eine
Wasserknappheit sind rechtzeitig zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen zu
vermeiden oder zumindest zu vermindern.
Die Erlaubnis und die Bewilligung sind zu versagen, wenn schädliche, auch
durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare
Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach
öffentlichrechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden (§ 12 Absatz 1 WHG). Die
schädliche Gewässerveränderung ist in § 3 Nummer 10 WHG legaldefiniert:
Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit,
insbesondere die öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen oder die nicht den
Anforderungen entsprechen, die sich aus diesem Gesetz, aus auf Grund dieses
Gesetzes erlassenen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften ergeben.
Im Rahmen des § 3 Nummer 10 WHG hervorgehobener Bestandteil des Wohls
der Allgemeinheit („insbesondere“) ist die öffentliche Wasserversorgung, bei
der es sich nach § 50 Absatz 1 WHG um die der Allgemeinheit dienende
Wasserversorgung als Aspekt der staatlichen Daseinsvorsorge handelt. Zu den im
Zusammenhang mit einer Zulassungsentscheidung nach § 12 Absatz 1
Nummer 1 WHG in Verbindung mit § 3 Nummer 10 WHG zu prüfenden
Veränderungen von Gewässereigenschaften, die die öffentliche Wasserversorgung
beeinträchtigen, zählt nach § 3 Nummer 7 WHG auch die Wassermenge. Ist eine
Beeinträchtigung zu erwarten, ist die Erteilung einer Erlaubnis oder
Bewilligung zu versagen. Diese besondere Stellung der öffentlichen Wasserversorgung
entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem
Nassauskiesungsbeschluss (BVerfGE 58, 341), in dem das Gericht auf die
Bedeutung des Wassers als eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen,
tierischen und pflanzlichen Lebens hingewiesen hat. Eine weitere gesetzliche
Nutzungsprivilegierung ist derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene
vorgesehen.
Derzeit erarbeitet die LAWA begleitet von einem Stakeholderprozess
„Leitlinien zum Umgang mit Wassernutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“.
Diese werden auch eine umfassende Zusammenstellung der landesrechtlichen
Vorgaben enthalten und sollen Hinweise für einen bundeseinheitlichen Vollzug
geben. Damit wird auch die Aktion 6 der Nationalen Wasserstrategie
umgesetzt.
j) Sind der Bundesregierung Bestrebungen seitens der
Landesregierungen dahin gehend bekannt, dass die Wasserentnahmerechte der
Landwirtschaft eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen
Bundesländern, in welcher Höhe und in welchen Entnahmezeiträumen?
Derartige Bestrebungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
10. Welche Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung, einschließlich
Zuwanderung, Binnenwanderung, demografischer Entwicklung und
kurzfristiger Unterbringungsbedarfe, werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Wasserbedarfsplanung des Bundes, der Länder und der
kommunalen Versorger zugrunde gelegt?
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben in
der Regel die Gemeinden ein Konzept über den Stand und die zukünftige
Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.
Dabei soll das Wasserversorgungskonzept die wesentlichen Angaben enthalten,
die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die
Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Daraus wird deutlich, dass der Bund selbst keine Wasserbedarfsplanung macht.
Die Kommunen werden bei ihrer Aufgabe von Konzepten der Bundesländer
unterstützt. Eine Übersicht über den Stand der „Wasserversorgungskonzepte
der Länder“ findet man (mit Stand 01/2025) in einer Veröffentlichung des
DVGW- Technologiezentrum Wasser und IWW Zentrum Wasser (www.dvg
w.de/medien/dvgw/forschung/berichte/ewp2501-mueller.pdf).
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu,
wie zusätzliche Wohngebiete, öffentliche
Unterbringungseinrichtungen, Gewerbegebiete und Infrastruktureinrichtungen seit 2015 in der
kommunalen Wasser- und Abwasserplanung berücksichtigt wurden?
Da es sich bei der kommunalen Wasser- und Abwasserplanung um eine
Vollzugsaufgabe der Kommunen handelt und diese nicht in amtlichen Statistiken
erfasst werden, liegen der Bundesregierung dazu keine Informationen vor.
b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des
Wasserbedarfs in Kommunen mit starkem Bevölkerungszuwachs seit 2015
vor?
Dazu liegen keine amtlichen Statistiken vor. Wie sich der Wasserbedarf einer
Kommune entwickelt, hängt neben dem Bevölkerungswachstum auch von der
Struktur der Haushalte, dem Modernisierungsgrad der sanitären Einrichtungen,
den Wasserverlusten im Leitungsnetz und letztlich auch der Art und dem
Umfang des angesiedelten Gewerbes und der Industrie ab.
c) Sind der Bundesregierung Kommunen bekannt, die aufgrund starken
Bevölkerungszuwachses, zusätzlicher Unterbringungskapazitäten oder
neuer Siedlungsflächen ihre Trinkwasserversorgung,
Abwasserinfrastruktur oder Fernwasserversorgung kurzfristig ausbauen mussten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10a verwiesen.
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, in
welchem Umfang seit 2015 durch neue Wohn-, Gewerbe-, Verkehrs-,
Energie- und Unterbringungsflächen zusätzliche Flächenversiegelung
entstanden ist und wie sich dies auf die Grundwasserneubildung und
den Oberflächenabfluss auswirkt?
Entsprechende Daten zur Flächenversiegelung liegen der Bundesregierung
nicht vor. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine übermäßige
Bodenversiegelung unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat. Zum einen kann
Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen,
was die Grundwasserneubildung behindert. Zum anderen steigt das Risiko zu
örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation
oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen
können.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zustand der
Wasserversorgungs- und Abwasserinfrastruktur im Bundesgebiet, insbesondere
zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Leitungsnetzen, Speichern,
Talsperren, Fernwasserversorgung, Notverbünden und Krisenplänen?
a) Welche Investitionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Wasserversorgern, Leitungsnetzen, Speicheranlagen, Talsperren,
Fernwasserversorgung und Abwasserinfrastruktur notwendig (bitte
nach Bundesland, Art bzw. Zweck der Maßnahme, Kosten und
Zeitbedarf aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Die Wasserversorgung liegt als Teil der Daseinsvorsorgen in der Zuständigkeit
der Kommunen. Der Betrieb und Instandhaltung der Leistungsnetze,
Speicheranlagen und Fernwasserversorgungsanlagen obliegt dem jeweiligen Betreiber.
Deshalb liegen der Bundesregierung zum Zustand der wasserwirtschaftlichen
Infrastruktur in Deutschland keine eigenen, flächendeckenden Erhebungen vor.
Es kann lediglich auf Informationen des Verbands kommunaler Unternehmen
(VKU) (www.vku.de/studie-investitionen-wasserwirtschaft/) und des BDEW
hingewiesen werden.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der
Leitungsverluste in der öffentlichen Wasserversorgung seit 2015?
Das statistische Bundesamt erhebt alle drei Jahre die Daten zur öffentlichen
Wasserversorgung entsprechend dem § 7 des Umweltstatistikgesetzes (UStatG)
in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz. Die Ergebnisse sind unter
folgendem Link für einzelne Jahre einzusehen: www.destatis.de/DE/Themen/Gese
llschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/_inhalt.html#_iicaei8p7
(Statistischer Bericht-Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung).
Gemäß Artikel 4 der EU-Trinkwasserrichtlinie waren die Mitgliedstaaten dazu
aufgefordert, die Höhe der Wasserverluste national zu bewerten und bis Januar
2026 an die EU-Kommission zu melden. Dies wurde mit der Durchführung des
Projektes „Bewertung und Reduzierung von Wasserverlusten bei der
Trinkwasserverteilung unter ökologischen, technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten“ realisiert. Zur Erhebung der für die Berichtserstattung notwendigen
Daten wurde im Rahmen des Projektes eine Routineumfrage des Statistischen
Bundesamtes aus dem Jahr 2023 (Bewertungsjahr 2022) ausgewertet sowie
eine freiwillige Zusatzumfrage einiger Wasserversorger im Jahr 2025
(Bewertungsjahre 2022 bis 2024) durchgeführt und ausgewertet. Die Bewertung der
Höhe der Wasserverluste auf nationaler Ebene ergab, dass die Wasserverluste in
Deutschland auf Grundlage der verfügbaren Daten als allgemein gering
einzustufen sind. Hierzu befindet sich der Abschlussbericht im
Veröffentlichungsprozess und wird voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2026 auf der
Internetseite des UBA veröffentlicht.
c) Welche Regionen oder Versorgungsgebiete gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung als besonders anfällig für Engpässe in
Trockenperioden oder bei Verbrauchsspitzen?
Informationen über die gegenwärtige Wasserverfügbarkeit in Deutschland,
sowie deren mögliche zukünftigen Entwicklung unter Klimawandelbedingungen
sind im Projektbericht des Forschungsprojekts „Auswirkung des Klimawandels
auf die Wasserverfügbarkeit − Anpassung an Trockenheit und Dürre in
Deutschland (WADKlim)“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirku
ng-des-klimawandels-auf-die) zu finden.
d) Welche der seit 2018 festgestellten oder gemeldeten Engpässe in der
Trinkwasserversorgung waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf
tatsächliche Rohwasserknappheit und welche auf technische oder
infrastrukturelle Beschränkungen zurückzuführen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über nach dem Jahr 2018
festgestellte oder gemeldete Engpässe in der Trinkwasserversorgung vor.
e) Inwieweit teilt die Bundesregierung weiterhin frühere Bewertungen,
wonach Knappheiten der Sommer 2018 und 2019 überwiegend auf
infrastrukturelle oder technische Beschränkungen wie fehlende
Druckerhöhungsanlagen, Hochbehälter oder Leitungsdimensionierungen
zurückzuführen waren (Bundestagsdrucksache 19/14261), und welche
aktualisierten Daten liegen ihr hierzu vor?
Gemäß DVGW-Klimaresilienzindex 2026 sind
Wasserversorgungsunternehmen in unterschiedlichen Bereichen und Regionen schon gegenwärtig von
klimawandelbedingten Kapazitätsengpässen betroffen, können diese nach eigenen
Aussagen bisher allerdings zuverlässig bewältigen. Zunehmende
Herausforderungen sind demnach unter anderem steigende Spitzenlasten beim
Wasserbedarf, eine Zunahme des Investitionsbedarfs zwecks Anpassung an den
Klimawandel sowie der Rückgang des Wasserdargebots.
f) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Druckerhöhungsanlagen,
Hochbehältern, Leitungsdimensionierung, Verbundleitungen,
Spitzenlastfähigkeit und Redundanzen kommunaler Wasserversorger vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Betrieb und
Instandhaltung der genannten Anlagen und Auslegungsspezifikationen liegen in
der Zuständigkeit des jeweiligen Wasserversorgers und erfolgen in
Abstimmung mit der zuständigen Behörde im Bundesland innerhalb der kommunalen
Daseinsvorsorge.
g) Welche Förderprogramme des Bundes dienen aktuell gegebenenfalls
der Sicherung der Trinkwasserinfrastruktur, der Sanierung von
Leitungsnetzen, dem Bau von Speichern, der Vernetzung von Versorgern
oder der Verbesserung der Wasserwiederverwendung, Kläranlagen
eingeschlossen?
Ein vollständiger Überblick zu den bestehenden Förderprogrammen des
Bundes steht über die Förderdatenbank des Bundes zur Verfügung. Das BMWE
betreibt das Portal, in dem alle aktuellen Programme gebündelt werden.
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zustand und zur
Funktionsfähigkeit der Trinkwassernotversorgung, insbesondere der
Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz, ohne Offenlegung
sicherheitsrelevanter Standorte?
Auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) werden durch das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Maßnahmen
zur Härtung der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung für den
Verteidigungsfall finanziert. Hierzu zählen u. a. der Bau von Verbundleitungen, der
Ausbau von Hochbehältern, der Ausbau der Notstromversorgung oder dem
(punktuellem) Bau, der Erhaltung und Sanierung der Trinkwassernotbrunnen.
Die Umsetzung der Wassersicherstellung erfolgt im Zuge der
Bundesauftragsverwaltung. Gemäß § 9 des WasSiG erfolgt eine regelmäßige Wartung und
Instandhaltung der Anlagen durch die leistungspflichtigen Betreiber und
Kommunen. Erkenntnisse zum Zustand und zur Funktionsfähigkeit der
Bundesnotbrunnen erhält der Bund durch die Leistungspflichtigen in dem hierfür
vorgesehenen Datenerfassungssystem des Bundes.
Diese Daten sind aufgrund ihres Anwendungskontextes der Zivilen
Verteidigung nicht öffentlich zugänglich.
i) Wie haben sich Wartung, Betriebsfähigkeit, Instandhaltungsbedarf und
Bundesmittel für Trinkwassernotbrunnen seit der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/20965 entwickelt?
Die auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes finanzierten Notbrunnen
sind ein Bestandteil der netzunabhängigen Versorgung im Rahmen der zivilen
Verteidigung. In dem Zeitraum 2020 bis 2026 wurden Bundesmittel in Höhe
von 17 743 190,58 Euro für Neubau- oder Erhaltungsmaßnahmen von
Notbrunnen verausgabt. Wie in Bundesdrucksache 19/20965 dargelegt wurde, würde
die Veröffentlichung von Daten zur Betriebsfähigkeit sowie
Instandhaltungsbedarf die Notbrunnen angreifbarer machen und damit die zivile
Verteidigungsfähigkeit unterminieren.
12. Wie haben sich potenziell bewässerbare und tatsächlich bewässerte
landwirtschaftliche Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009,
2015 und 2019 bis zum neuesten verfügbaren Stand entwickelt (bitte
nach Bundesländern, Regionen, Kulturen, Wasserherkunft und
Entnahmerechten aufschlüsseln)?
Laut agrarstatistischen Informationen ist eine Tendenz zur Zunahme der mit
Bewässerungsinfrastruktur ausgestatteten landwirtschaftlich genutzten Fläche
(LF) zwischen den Jahren 2009 und 2022 sowohl in Deutschland als auch auf
Ebene einzelner Bundesländer zu beobachten.
Tabelle 1 stellt die Entwicklung der potenziell bewässerbaren Fläche nach
Bundesländern dar. Hinzuweisen ist darauf, dass die Daten den Anbau im Freiland
umfassen. Informationen zur Möglichkeit der Bewässerung von Kulturen im
geschützten Anbau oder zur Möglichkeit der Frostschutzberegnung liegen nicht
vor.
Die LF mit Möglichkeit zur Bewässerung ist in Deutschland ungleichmäßig
verteilt. Mit rund 47 Prozent (369 900 von 791 800 ha) lagen im Jahr 2022 fast
die Hälfte aller bewässerbaren Flächen in Niedersachsen. In Nordrhein-
Westfalen waren es 12 Prozent, gefolgt von Bayern mit 7 Prozent und Brandenburg
mit 6 Prozent.
Schwerpunktgebiete der Bewässerung liegen in Landkreisen, wo der Anteil der
LF mit Möglichkeit zur Bewässerung über 2 Prozent der gesamten LF liegt.
Insgesamt wurden 49 Schwerpunktgebiete der Bewässerung identifiziert, die
148 Landkreise umfassen7. Die genaue LF mit Möglichkeit zur Bewässerung in
einzelnen Landkreisen liegt nicht vor.
Tabelle 1: Entwicklung der landwirtschaftlichen Fläche mit Möglichkeit zur
Bewässerung nach Bundesländern
Bundesland
Landwirtschaftliche Fläche mit Möglichkeit zur Bewässerung, ha Änderung
2022 zu 2009
Prozent
20091 20122 20153 20194 20225
DE 639 030 691 300 676 400 768 317 791 800 24
BW 26 668 31 300 33 400 32 891 35 900 35
BY 38 204 55 600 52 800 55 674 56 100 47
BE . 100 100 . 0 /
BB 38 960 38 100 39 300 49 619 51 400 32
HB . 0 0 . / /
HH 1 508 1 500 1 600 2 107 2 300 53
HE 32 244 33 400 30 900 32 205 32 000 -1
MV 30 408 32 400 34 400 40 590 42 300 39
NI 313 693 330 500 322 200 358 776 369 900 18
NW 61 384 67 500 59 500 84 568 91 700 49
RP 32 032 31 100 32 700 33 380 33 500 5
SL 179 300 200 260 300 68
SN 11 794 12 000 12 700 10 961 11 300 -4
ST 24 447 28 200 31 400 35 785 34 200 40
SH 21 904 32 200 20 000 24 612 24 000 10
TH 5 502 6 100 5 300 6 748 6 800 24
. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
/ Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug (relativer Standardfehler größer als 15 Prozent)
1 DESTATIS (ed) (2011) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewässerung, Landschaftselemente/Erhebung über
landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM). Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010. Fachserie 3 Heft 5.
2 DESTATIS (ed) (2014) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bewässerung in landwirtschaftlichen Betrieben/Agrarstrukturerhebung.
Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2013., Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt.
3 DESTATIS (ed) (2017) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: Bewässerung in landwirtschaftlichen Betrieben/Agrarstrukturerhebung.
Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2016., Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt.
4 DESTATIS (ed) (2021) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bewässerung in landwirtschaftlichen Betrieben/Landwirtschaftszählung.
Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020., Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt.
5 DESTATIS (ed) (2024) Statistischer Bericht – Landwirtschaftliche Betriebe – Bewässerung: 2023. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
Die tatsächliche Bewässerung der LF in Deutschland im Zeitraum 2009 bis
2022 aufgeschlüsselt nach Bundesländern ist in Tabelle 2 dargestellt. Die Dyna-
7 Bernhardt et al. (2025). Status quo der Bewässerung in Deutschland. Thünen Working Paper 258. Thünen-Institut, Braunschweig, zu finden in: www.thuenen.de/media
/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_258.pdf
mik der tatsächlichen Bewässerung ist überwiegend eine Reaktion auf die
klimatischen Bedingungen in den jeweiligen Kalenderjahren. Bei der
Interpretation der Entwicklung der tatsächlichen Bewässerung zwischen den Jahren 2009
und 2022 ist zu beachten, dass die Vegetationsperiode im Jahr 2009 eher feucht
war, die Jahre 2019 und 2022 durch agrarische Dürre geprägten waren.
Tabelle 2: Tatsächliche Bewässerung der landwirtschaftlichen Fläche nach
Bundesländern
Bundesland Tatsächlich bewässerte landwirtschaftliche Fläche, ha
20091 20122 20153 20194 20225
DE 372 749 365 600 451 800 506 482 554 000
BW 14 169 15 200 21 400 19 218 22 800
BY 14 378 16 800 28 100 26 742 27 600
BE . 0 0 . 0
BB 21 082 20 900 24 400 32 048 30 900
HB . 0 0 . 0
HH 354 700 800 1 375 1 600
HE 15 598 14 300 22 400 16 400 21 700
MV 14 599 19 000 21 800 21 680 24 900
NI 219 070 206 900 242 200 278 153 302 100
NW 28 252 26 600 33 000 52 578 59 000
RP 19 867 17 400 22 900 21 229 23 500
SL 136 100 100 164 200
SN 3 258 4 700 5 500 5 305 5 400
ST 12 423 15 200 19 400 20 938 22 300
SH 6 955 5 300 7 200 7 714 9 300
TH 2 116 2 400 2 500 2 884 2 500
. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
1 DESTATIS (ed) (2011) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewässerung, Landschaftselemente/Erhebung über
landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM). Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010. Fachserie 3 Heft 5.
2 DESTATIS (ed) (2014) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bewässerung in landwirtschaftlichen Betrieben/Agrarstrukturerhebung.
Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2013., Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt.
3 DESTATIS (ed) (2017) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: Bewässerung in landwirtschaftlichen Betrieben/Agrarstrukturerhebung.
Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2016., Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt.
4 DESTATIS (ed) (2021) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bewässerung in landwirtschaftlichen Betrieben/Landwirtschaftszählung.
Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020., Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt.
5 DESTATIS (ed) (2024) Statistischer Bericht – Landwirtschaftliche Betriebe – Bewässerung: 2023. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
Informationen zur LF mit Möglichkeit zu Bewässerung aufgeschlüsselt nach
Kulturen liegen nicht vor.
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 und der Agrarstrukturerhebung
2023 wurden Informationen zur tatsächlich bewässerten LF unter
verschiedenen Kulturen erhoben, ebenfalls ohne Kulturen im geschützten Anbau. Die
Ergebnisse für die Jahre 2009 und 2022 sind in Tabelle 3 dargestellt. Hinzuweisen
ist darauf, dass sie nicht direkt miteinander verglichen werden können, da sie
zum einen nach unterschiedlichen methodischen Verfahren erzielt wurden und
zum anderen im Zuge der Agrarstrukturerhebung 2023 die Zuordnung von
Kulturen zu den Aggregaten aus mehreren Kulturen verändert wurde.
Die tatsächliche Bewässerung von Kulturen oder Kulturgruppen wird stark von
Witterungsbedingungen beeinflusst. Tabelle 3 umfasst die Bewässerung von LF
in dem eher feuchteren Jahr 2009 und dem durch agrarische Dürre geprägten
Jahr 2022. Entsprechend können auf dieser Grundlage keine Rückschlüsse zur
Entwicklung des Bewässerungsbedarfs oder zu der Entwicklung der
bewässerbaren Fläche unter einzelnen Kulturen gezogen werden. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass die Angaben zur bewässerten Fläche keine Informationen
zur Intensität der Bewässerung einzelner Kulturen aufweisen. Es ist davon
auszugehen, dass mehr Wasser für die Bewässerung kleinerer Anbaufläche von
wasserintensiven Kulturen wie Obst und Gemüse genutzt wird als für die
Bewässerung von Getreide mit der größten tatsächlich bewässerten Fläche.
Tabelle 3: Bewässerung von im Freiland angebauten Kulturen in den Jahren
2009 und 2022
Tatsächliche Bewässerung
auf Freilandflächen in 2009
Tatsächliche Bewässerung
auf Freilandflächen in 2022
Kultur ha Kultur ha
Getreide zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung, darunter:
111 405 Getreide (ohne Mais) zur
Körnergewinnung, einschließlich Saatguterzeugung
141 900
Körnermais/Mais zum Ausreifen
(einschl. CCM), einschließlich
Saatguterzeugung
11 149 Körnermais/Mais zum Ausreifen
(einschließlich CCM), einschließlich
Saatguterzeugung
39 500
Silomais/Grünmais einschl.
Lieschkolbenschrot
38 084
Kartoffeln 81 900 Kartoffeln 117 400
Zuckerrüben (ohne Saatguterzeugung) 34 834 Zuckerrüben (auch zur Ethanol
Erzeugung) ohne Saatguterzeugung
40 800
Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung
1 323 Hülsenfrüchten zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung und
Mischkulturen
8 100
Raps und Rübsen zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung
8 760 Raps und Rübsen zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung
7 300
Sonnenblumen zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung
112 Sonnenblumen zur Körnergewinnung,
einschließlich Saatguterzeugung
/
anderen Ölfrüchten zur
Körnergewinnung, einschließlich Saatguterzeugung
138
Pflanzen zur Fasergewinnung (z. B.
Hanf, Flachs, Kenaf)
58 Pflanzen zur Fasergewinnung (z. B. Hanf,
Flachs, Kenaf)
/
Gemüse und Erdbeeren im Freiland 60 029 Gemüse und Erdbeeren (einschließlich
Spargel, ohne Pilze) im Freiland
76 000
Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland,
einschließlich Mischungen mit
überwiegendem Grasanteil
4 053 Pflanzen zur Grünernte auf dem
Ackerland, z. B. Silomais/Grünmais, Getreide
oder Leguminosen zur Ganzpflanzenernte,
Feldgras/Grasanbau
67 200
andere Kulturen auf dem Ackerland 10 645 andere Kulturen auf dem Ackerland
(Andere Hackfrüchte ohne
Saatguterzeugung, anderer Ölfrüchte zur
Körnergewinnung, weiterer Handelsgewächse,
Blumen und Zierpflanzen,
Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum
Verkauf, Saat- und Pflanzguterzeugung sowie
sonstiger Kulturen auf dem Ackerland
16 600
Baumobstanlagen und Nüssen 6 253 Baum- und Beerenobstanlagen und
Nüssen
16 800
Beerenobstanlagen 2 084
Rebflächen 848 Rebflächen 4 800
Tatsächliche Bewässerung
auf Freilandflächen in 2009
Tatsächliche Bewässerung
auf Freilandflächen in 2022
Kultur ha Kultur ha
Dauergrünland 6 164 Dauergrünland 5 800
anderen Kulturen außerhalb des
Ackerlandes
6 059 alle anderen Dauerkulturen
(Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen außerhalb
des Waldes, Korbweidenanlagen u. Ä.)
10 000
/ Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug (relativer Standardfehler größer als 15 Prozent)
Quelle: DESTATIS (ed) (2011) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewässerung, Landschaftselemente/Erhebung
über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM). Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010. Fachserie 3 Heft 5; DESTATIS (ed)
(2024) Statistischer Bericht – Landwirtschaftliche Betriebe – Bewässerung: 2023. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
Sowohl bei der Erhebung der LF mit Möglichkeit zur Bewässerung als auch bei
der tatsächlich bewässerten LF wird keine Differenzierung nach der Herkunft
des Bewässerungswassers erfasst. Informationen zur Wassernutzung aus
verschiedenen Quellen liegen ausschließlich in Bezug auf die Anzahl der Betriebe
vor.
Die Wasserherkunft wurde im Rahmen der Landwirtschaftszählung im Jahr
2010 und der Agrarstrukturerhebung im Jahr 2023 erfasst. Wegen methodischer
Änderungen bei der Erhebung bzw. bei den gestellten Fragen ist ein direkter
Vergleich der jeweils erhobenen Daten nicht möglich8. Zum Beispiel wurde für
die Agrarstrukturerhebung im Jahr 2023 die Bemessungsgrundlage verändert,
indem eine „Ja-Nein“-Antwort für jede Wasserquelle abgefragt wurde. Dadurch
konnten – anders als in der Landwirtschaftszählung im Jahr 2010, wo die
„überwiegende“ Nutzung einer Quelle abgefragt wurde – Mehrfachnennungen
von Wasserquellen angegeben werden.
Tabelle 4 stellt die Anzahl der Betriebe dar, die das Wasser für Bewässerung
nutzen aufgeschlüsselt nach Wasserquellen.
Bei der Interpretation der Angaben in Tabelle 4 ist zum einen zu
berücksichtigen, dass wiederum Betriebe mit Frostschutzberegnung sowie mit der
Bewässerung von Kulturen in geschütztem Anbau nicht erfasst werden, sodass die
tatsächliche Anzahl von Betrieben, die Wasser aus bestimmten Quellen nutzen,
abweichen kann. Weiterhin ist bei der Interpretation des Bezugs von Wasser
aus öffentlichen oder privaten Versorgungsnetzen der zweite Abschnitt der
Merkmalserläuterung genauer zu betrachten, nämlich „Die Wasserversorgung
kann öffentlich oder privat (z. B. über einen Wasserverband) erfolgen. Der
Ursprung des Wassers ist dabei unerheblich“9. Dies impliziert, dass in einem
Bewässerungsverband organisierte Betriebe dieses Merkmal für ihren Betrieb
angeben könnten, auch wenn das Bewässerungswasser – bereitgestellt durch
einen Verband – ursprünglich aus Grundwasser oder Oberflächengewässern
bezogen wird.
Tabelle 4: Genutzte Wasserquelle für die Bewässerung im Jahr 2022,
differenziert nach Anzahl der Betriebe je Bundesland
Bundesland
Wasserherkunft
Betriebseigenes
Grundwasser
betriebseigenes und
betriebsfremdes
Oberflächengewässer
Bezug von Wasser aus
öffentlichen oder privaten
Versorgungsnetzen
Brackwasser,
aufbereitetes
Wasser
andere
Herkunft
Anzahl der Betriebe
BW 1 320 620 1 810 / 730
BY 1 560 610 600 / 560
8 Bernhardt et al. (2025). Status quo der Bewässerung in Deutschland. Thünen Working Paper 258. Thünen-Institut, Braunschweig, zu finden in: www.thuenen.de/media
/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_258.pdf
9 DESTATIS (ed) (2024) Agrarstrukturerhebung 2023: Qualitätsbericht.
Bundesland
Wasserherkunft
Betriebseigenes
Grundwasser
betriebseigenes und
betriebsfremdes
Oberflächengewässer
Bezug von Wasser aus
öffentlichen oder privaten
Versorgungsnetzen
Brackwasser,
aufbereitetes
Wasser
andere
Herkunft
Anzahl der Betriebe
BE 10 0 0 - 0
BB 300 90 70 10 40
HB 0 - - - -
HH 70 140 40 20 40
HE 380 90 290 / 130
MV 140 60 / / /
NI 3 610 670 640 / 360
NW 2 070 230 450 / 350
RP 360 100 520 / 160
SL 10 10 20 0 10
SN 190 60 80 0 90
ST 220 30 50 / 30
SH 350 120 150 10 80
TH 60 30 30 0 40
DE 10 650 2 870 4 760 230 2 620
- kein Wert vorhanden
/ Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug (relativer Standardfehler größer als 15 Prozent)
Quelle: DESTATIS (ed) (2024) Statistischer Bericht – Landwirtschaftliche Betriebe – Bewässerung: 2023. Wiesbaden: Statistisches
Bundesamt
Nach Entnahmerechten aufgeschlüsselte Angaben zur LF mit Möglichkeit zur
Bewässerung sowie zur tatsächlich bewässerten LF liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht vor.
a) Welche landwirtschaftlichen und produktionsgartenbaulichen Kulturen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Regionen
besonders auf zusätzliche Bewässerung angewiesen?
Besonders beregnungsbedürftig sind grundsätzlich Kulturen im geschützten
Anbau sowie Kulturen mit hoher Wertschöpfung im Gartenbau und in
Sonderkulturen. Dazu gehören zum Beispiel Freilandgemüse und Sonderkulturen
(Obst, Baumschulkulturen, Zierpflanzen, Hopfen). Im Ackerbau sind außerdem
Kartoffeln, Zuckerrüben und Qualitätsgetreide grundsätzlich
bewässerungswürdig. Entscheidend für eine Bewässerung ist bei Freilandkulturen jedoch der
Standort sowie die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme. Der Bundesregierung
liegen keine Informationen zu einer Aufschlüsselung nach Regionen vor.
b) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung beim
Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft in den kommenden zehn Jahren, und
welche Datengrundlagen nutzt sie hierfür?
Infolge der durch den anthropogenen Klimawandel prognostizierten häufigeren
und stärkeren Trockenphasen in den Frühjahrs- und Sommermonaten ist mit
steigendem Bewässerungsbedarf insbesondere auf leichten, sandigen
Standorten zu rechnen. Diese Standorte sind bereits heute in besonderem Maße durch
Trockenheit gefährdet. Steigende Temperaturen führen zudem zu einem
erhöhten Wasserverbrauch (höhere Evapotranspiration). In der Summe ist sowohl mit
einem höheren Bewässerungsbedarf auf aktuell bewässerten Flächen zu
rechnen wie auch mit der Ausweitung von Bewässerungsstandorten. Aus Mangel an
wirtschaftlichen Bewässerungsmöglichkeiten ist mit einem Wegfall von
Kulturen zu rechnen.
Die Analyse des zukünftigen Bewässerungsbedarfs wurde in den letzten Jahren
in mindestens drei Forschungsprojekten adressiert: (i) LAWAMAD –
Landwirtschaftliches Wassermanagement in Deutschland10, (ii) WADKlim – Dürre und
Wasser-Nutzungskonflikte in Deutschland11 und (iii) WatDEMAND –
Multisektorale Wasserbedarfsszenarien für Deutschland und Abschätzung
zukünftiger Regionen mit steigender Wasserknappheit12,13. Die Veröffentlichung von
Ergebnissen aus dem LAWAMAD-Teilprojekt C steht an. Es liegen detaillierte
Analysen zur Entwicklung des Bewässerungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen14,
Bayern15 und Hessen16 vor. Die Ergebnisse aller genannten Studien zeigen die
Zunahme des Bewässerungsbedarfs in Deutschland bzw. in einzelnen
Bundesländern. Die genaue modellierte Zunahme des Bewässerungsbedarfs bzw. der
Bewässerungsbedürftigkeit17 hängt von dem gewählten Emissionsszenario, der
Referenzperiode, dem betrachteten Zeitraum in der Zukunft (nahe oder ferne
Zukunft) und anderen relevanten Annahmen ab.
Die tatsächliche Entwicklung des Bewässerungsbedarfs wird durch die
klimatischen Entwicklungen, die Fortschritte in der betrieblichen Anpassung an den
Klimawandel, sowie die Entwicklung der Anbaustruktur – d. h. welche
Kulturen und in welchem Umfang angebaut werden – bestimmt. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass die Entwicklung des Bewässerungsbedarfs nicht der
Entwicklung der tatsächlichen Bewässerung entspricht. Betriebliche
Entscheidungen werden sich auch an der Wirtschaftlichkeit orientieren.
c) Welche wasserrechtlichen Entnahmebeschränkungen,
Nutzungskonflikte oder Vorrangregelungen zwischen Landwirtschaft und
öffentlicher Trinkwasserversorgung sind der Bundesregierung bekannt?
Die Entnahme von Grundwasser zu landwirtschaftlichen
Bewässerungszwecken bedarf gemäß § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Nummer 5 WHG grundsätzlich
einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Landeswasserbehörde.
Keiner Erlaubnis bedarf gemäß § 46 Absatz 1 WHG das Entnehmen von
Grundwasser für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb und für das Tränken von
Vieh außerhalb des Hofbetriebs sowie für Zwecke der gewöhnlichen
Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter
Grundstücke. Voraussetzung einer solchen Erlaubnisfreiheit ist jeweils, dass
keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu
besorgen sind. Durch Landesrecht können bezüglich der Entnahme von
Grundwasser weitere Fälle von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden.
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung können die Länder in
Wasserschutzgebieten gemäß § 52 WHG besondere Anforderungen (Verbote,
Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten) stellen.
Die Bewirtschaftungsentscheidungen der Länder haben den allgemeinen
Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 WHG zu folgen.
Hiernach sind Gewässer unter anderem mit dem Ziel nachhaltig zu bewirtschaften,
bestehende und künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffent-
10 www.thuenen.de/de/thuenen-institut/infrastruktur/stabsstellen-klima-und-boden/projekte/lawamad-landwirtschaftliches-wassermanagement-in-deutschland-1
11 www.ecologic.eu/de/17597
12 www.dvgw.de/themen/forschung-und-innovation/forschungsprojekte/dvgw-forschungsprojekt-watdemand
13 www.dvgw.de/themen/forschung-und-innovation/forschungsprojekte/dvgw-forschungsprojekt-watdemand-plus
14 Kreins, P. et al. (2015). Quantification of Climate Change Impact on Regional Agricultural Irrigation and Groundwater Demand. Water Ressources Management 29:
3585–3600, DOI:10.1007/s11269-015-1017-8
15 Bernhardt J. J. et al. (2022). Ermittlung des regionalen Bewässerungsbedarfs für die Landwirtschaft in Bayern. Thünen Report 96. Verfügbar online unter https://literat
ur.thuenen.de/digbib_extern/dn065033.pdf
16 Potts, F. et al. (2025) Ermittlung des Bewässerungsbedarfs und dessen Sicherstellung für die Landwirtschaft (einschließlich Garten- und Weinbau) in Hessen
(BEW-HE). Endbericht des Projektes Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft in Hessen (BEW-HE). Online verfügbar unter: https://literatur.thuenen.de/digbib_extern
/dn070262.pdf
17 Der Begriff Bewässerungsbedürftigkeit bezieht sich auf die aus pflanzenphysiologischer Sicht optimale Versorgung landwirtschaftlicher Kulturen mit Wasser. Der
Begriff Bewässerungsbedarf berücksichtigt nicht nur pflanzenphysiologische, sondern auch Wirtschaftlichkeitsaspekte.
liche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen (siehe § 6 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 WHG).
Entnahmeerlaubnisse und -bewilligungen sind gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1
WHG außerdem zwingend zu versagen, wenn dadurch schädliche
Gewässerveränderungen zu erwarten sind, wozu nach § 3 Nummer 10 WHG
insbesondere auch Veränderungen von Gewässereigenschaften zählen, welche die
öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigen. Daraus ergibt sich mittelbar ein
Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber landwirtschaftlichen
Nutzungen.
Der Vollzug des Wasserhaushaltsrechts liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit
der Länder.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9h und 9i verwiesen.
d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Speicherbecken,
Wasserüberleitungen, betriebliches Wassermanagement,
Tröpfchenbewässerung, Regenwasserrückhalt und sonstige Maßnahmen zur
Entlastung regionaler Grundwasserkörper?
Die Bundesregierung verfolgt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Entlastung
regionaler Grundwasserkörper. Diese umfassen humus- und
bodenwasserschonende Anbaumaßnahmen, Niederschlagswasserrückhalt in der Fläche,
betriebliches Wassermanagement, wassersparende Verfahren wie
Tröpfchenbewässerung, Unterflurbewässerung sowie Speicherbecken (Winterwasserrückhalt).
Da die Effekte solcher Ansätze standortspezifisch sind, werden ihr Potenzial
und ihre Grenzen in zahlreichen Projekten untersucht. Zum Beispiel wird das
betriebliche Wassermanagement im Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Organisation der Wasserbereitstellung für die Bewässerung im Gartenbau“
adressiert. Im Projekt „LAWAMAD – Landwirtschaftliches
Wassermanagement in Deutschland“ lag der Schwerpunkt auf mit Oberflächenwasser
gefüllten kleinräumigen oberirdischen Wasserspeichern.
e) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Unterschieden im
Bewässerungsbedarf zwischen konventionellen und ökologischen
Anbaumethoden vor, und welche Ursachen sieht sie für etwaige
Unterschiede?
Der Bewässerungsbedarf ökologischer und konventioneller Anbausysteme
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vergleichend untersucht. Im
Freiland wird der Bewässerungsbedarf primär durch die Kultur sowie den Boden-
Klima-Raum bestimmt.
13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gereinigtes Abwasser
unter Beachtung wasserrechtlicher, bodenschutzrechtlicher und
hygienischer Anforderungen für landwirtschaftliche Bewässerung,
Brauchwassernutzung, Waldstabilisierung, urbane Bewässerung oder technische
Grundwasseranreicherung einzusetzen?
Die Nutzung von aufbereitetem Abwasser ist eine mögliche Maßnahme im
Umgang mit Wasserknappheit, die in Ergänzung zu Maßnahmen zum
Wasserrückhalt, zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts bzw. zur
effizienten Wassernutzung zum Einsatz kommen kann.
Prinzipiell sind alle in der Frage genannten Anwendungsbereiche denkbar,
unterscheiden sich jedoch durch die möglichen Risiken (siehe dazu die Antwort
zu Frage 13a).
Eine Verwendung von aufbereitetem Abwasser im Wald wird aufgrund darin
potenziell enthaltener Rückstände von Nährstoffen, Mikroorganismen,
Arzneimittelrückständen, Mikroplastik und weiteren im Waldboden unerwünschten
Verunreinigungen als kritisch bewertet.
Bei einer Verwendung des aufbereiteten Abwassers für die landwirtschaftliche
Bewässerung sind Mindestanforderungen gemäß EU-Verordnung 2020/741
einzuhalten. Diese werden voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode
durch Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und Verabschiedung einer
Bundesverordnung weiter konkretisiert und ergänzt.
Neben der landwirtschaftlichen Bewässerung mit aufbereitetem Abwasser kann
dieses auch für die städtische Grünpflege, die Bewässerung von Golf- und
Sportplätzen oder die Straßenreinigung eingesetzt werden. Ausschlaggebend ist
dabei, dass neben Einhaltung der rechtlichen Anforderungen weitere mögliche
Risiken für Gesundheit und Umwelt angemessen ermittelt und minimiert
werden. Eine Verwendung des Abwassers darf nicht dazu führen, dass die
Mindestwasserführung in Flüssen unterschritten wird.
Potenzial besteht zudem für die Nutzung des aufbereiteten Abwassers für Kühl-
und Produktionszwecke einschließlich der Wasserstoffproduktion.
Machbarkeit und Kosten sind abhängig vom jeweiligen Standort, der
Entfernung zwischen Kläranlage und Anwendungsort sowie den jeweiligen
Qualitätsanforderungen, weswegen keine pauschale Machbarkeit, sondern stets eine
Einzelfallbetrachtung notwendig ist.
a) Welche rechtlichen, technischen, hygienischen und stofflichen
Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für eine stärkere
Nutzung gereinigten Abwassers, insbesondere mit Blick auf
Spurenstoffe, Arzneimittelrückstände, Mikroplastik, PFAS und Nährstoffe?
Für die Nutzung aufbereiteten Abwassers für die Bewässerung liegen mit der
EU-Verordnung 2020/741 Mindestanforderung vor. Diese sind gemäß dieser
Verordnung durch ein standortspezifisches Risikomanagement zu ergänzen.
Dadurch werden aus Sicht der Bundesregierung jedoch nicht alle Risiken
ausreichend verbindlich adressiert. Gemäß Endbericht der LAWA-Arbeitsgruppe
Water Reuse (www.lawa.de/documents/endbericht-lawa-ag-water-reuse-barrier
efrei_1689856679.pdf) sind konkretere Anforderungen an Spurenstoffe und
PFAS sowie Ergänzungen zum Gesundheitsschutz und Schutz der
Trinkwasserressourcen erforderlich. Diese sollen in einer geplanten Bundesverordnung und
WHG-Änderung festgeschrieben werden.
Hindernisse bei der technischen Verwendung von aufbereitetem Abwasser
können sich durch zusätzliche Kosten ergeben – insbesondere für Anpassungen der
Infrastruktur (Leitungsnetz/Transport des aufbereiteten Abwassers) und
zusätzliche Überwachungsanforderungen können Mehrkosten anfallen.
b) Welche Pilotprojekte oder Regelungsvorhaben zur
Wasserwiederverwendung sind der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Regionen mit
saisonaler Wasserknappheit?
Mit der Förderinitiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) WavE zur Wasserwiederverwendung und Entsalzung
(https://bmbf-wave.de/) wurden insgesamt 29 Verbundprojekte zur
Wiederverwendung von kommunalem Abwasser, zur industriellen
Wasserkreislaufführung sowie zur Aufbereitung von salzhaltigem Grund- und Oberflächenwasser
durchgeführt (Gesamtfördervolumen: rund 61 Mio. Euro). In den Projekten
wurden Technologien, Betriebskonzepte und Managementstrategien zur
Erhöhung der Wasserverfügbarkeit entwickelt und in der Praxis erprobt. Diese
tragen dazu bei, Wasser in unterschiedlichen Sektoren wiederzuverwenden und so
auch die Wasserversorgung von Regionen mit saisonaler Wasserknappheit zu
unterstützen.
Mit der Nutzung von aufbereitetem kommunalem Abwasser zur
landwirtschaftlichen, industriellen und urbanen Wasserwiederverwendung haben sich
folgende Verbundprojekte beschäftigt (Teilfördersumme: rund 23 Mio. Euro):
Verbundprojekte EPoNa, FlexTreat, HypoWave und HypoWaveplus, MULTI-
Reuse, Nutzwasser, PU2R, TrinkWavE und TrinkWave Transfer, ValidReuse.
Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Verordnung 2020/741 in
Deutschland geleistet sowie zur Merkblattreihe DWA-M 1200 zur
Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland.
Weitere relevante Pilotprojekte bzw. Studien sind: Flexitility (https://flexitility.i
nter3.de/wasserwiederverwendung/) und DigiWave (https://kompetenz-wasse
r.de/de/forschung/projekte/digiwave).
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auswirkungen von
Freiflächen-Photovoltaik, Windenergieanlagen (inklusive deren lokalen
klimatischen Einflüssen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
Zuwegungen, Fundamenten, Kabeltrassen, Umspannwerken und sonstiger
Energieinfrastruktur auf Flächenversiegelung, Bodenverdichtung,
Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung (auch durch Niederschläge im
Zusammenhang mit der obigen Aufzählung)?
a) Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
bei Planung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und
Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten,
Trinkwassereinzugsgebieten und grundwassersensiblen Räumen, insbesondere mit
Blick auf Windenergie-Vorranggebiete?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
In einigen Bereichen in und an Gewässern sind bauliche Anlagen wie
Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen gesetzlich untersagt. Damit ist eine
Ausweisung dieser Gebiete als Windenergiegebiete oder
Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Gebiete
sind:
– Schutzstreifen an Gewässern und Gewässer gemäß § 61 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
– Wasserschutzgebiete Schutzzone I
– Heilquellenschutzgebiete Schutzzone I
– Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (nach § 78 WHG)
– Landesspezifische Gebiete, z. B. Landesschutz- und Regionaldeiche in
Schleswig-Holstein
Die Festsetzung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch die zuständigen
Behörden der Länder. In den Verordnungen werden schutzgebietsspezifische Verbots-
und Genehmigungstatbestände geregelt, soweit diese nicht durch eine
landesweite Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt sind. Für die Einhaltung der
Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind die unteren
Wasserbehörden zuständig. Es kommt somit auf die Ausgestaltung der jeweiligen
Schutzgebietsverordnung an, ob dort Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen
betrieben werden können oder nicht.
Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) enthält keine
unmittelbaren Verbote für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, sondern
verfolgt einen risikobasierten Ansatz.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
Auswirkungen von Waldrodungen, Bodenabtrag, Drainagen oder
Baustelleneingriffen im Zuge des Ausbaus sogenannter erneuerbarer Energien
auf den lokalen Wasserhaushalt, insbesondere mit Blick auf
Windenergie-Vorranggebiete?
Es sind keine auf Deutschland übertragbaren Studien bekannt, die sich mit den
direkten Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf den lokalen
Landschaftswasserhaushalt beziehen. Bestehende internationale Studien
können auf Grund der unterschiedlichen Standortverhältnisse nicht auf
Deutschland übertragen werden.
In Bezug auf Windenergieanlagen im Wald ist bekannt, dass die damit
verbundene Öffnung des Kronendaches im ansonsten geschlossenen Wald vor allem
bei heißen und trockenen Witterungslagen lokal zu messbaren Anstiegen der
Temperatur und einer entsprechend verstärkten Austrocknung der
angrenzenden Waldflächen führen kann.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Effekte lokal begrenzt sind, in ihrer
Ausprägung maßgeblich von den jeweiligen örtlichen Bedingungen abhängen
und im Übrigen im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren
angemessen berücksichtigt werden.
c) Welche zusätzlichen Wasserbedarfe (bitte nach den unten erfragten
Branchen und Projekten aufschlüsseln) erwartet die Bundesregierung
durch Wasserstoffwirtschaft, Rechenzentren, Industrieansiedlungen,
Batteriefertigung, Halbleiterindustrie oder sonstige energie- und
wasserintensive Projekte, und wie werden diese zusätzlichen
Wasserbedarfe nach Kenntnis der Bundesregierung in regionalen
Wasserversorgungskonzepten und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
berücksichtigt?
Die Wasserstoffelektrolyse erfordert aufgrund technischer Vorgaben und der
notwendigen Aufbereitung des Rohwassers zu Reinstwasser einen höheren
Wasserverbrauch. Bei dem in der Nationalen Wasserstoffstrategie bis 2030
geplanten Elektrolysevolumen von mindestens 10 GW entsteht ein jährlicher
Reinstwasserbedarf von etwa 10 bis 11 Millionen Kubikmetern. Im Vergleich
zu den gesamten Wasserentnahmen der öffentlichen Versorgung (5,3 Mrd. m³),
der nicht‑öffentlichen Versorgung für Bergbau und Gewerbe (5,2 Mrd. m³)
sowie der Energieversorgung (8,8 Mrd. m³) im Jahr 2022 ist dieser Aufwand
jedoch relativ gering. Die Nationale Wasserstrategie (Aktion 55) sieht vor, für
innovative Energieträger wie Wasserstoff spezifische Anforderungen,
Anwendungs‑ und Bewertungsverfahren zu entwickeln. Im Rahmen des
Umweltbundesamts‑Projekts „NachH2“ werden umfassende Nachhaltigkeitsstandards für
die Wasserstoff‑ und Wasserstoffderivat‑Produktion erarbeitet, wobei ein
besonderer Schwerpunkt auf der Wasserbereitstellung liegt. Bei Rechenzentren
bestimmt die gewählte Klimatisierungsmethode den Wasserverbrauch. Die in
Deutschland übliche Luftkühlung nutzt Kompressionskälte und Kältemittel, um
die Serverraumluft zu kühlen, wenn die Außenluft nicht ausreicht. Die
wassersparsamste Alternative ist die Flüssigkühlung, bei der Wasser direkt an die
Wärmequellen (z. B. Chips) geleitet wird und in einem geschlossenen Kreislauf
zirkuliert (liquid‑to‑chip‑Kühlung). Informationen zu weiteren Branchen liegen
nicht vor. Weiterführende Details zu Wasserversorgungskonzepten und
wasserrechtlichen Genehmigungen finden sich in den Antworten zu den Fragen 9i
und 10.
15. Welche Erkenntnisse aus bundesweitem systematischem Monitoring oder
aus fallbezogenen Studien hat die Bundesregierung zu möglichen
Einträgen von PFAS oder anderen persistenten Stoffen durch Bau, Betrieb,
Wartung oder Rückbau von Windenergieanlagen in
Wasserschutzgebieten, Trinkwassereinzugsgebieten oder im Umfeld von Talsperren bzw.,
soweit solche nicht vorhanden sein sollten, weshalb nicht?
a) Welche Untersuchungen, Messprogramme oder Forschungsvorhaben
hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 178 auf
Bundestagsdrucksache 21/3236 veranlasst oder ausgewertet, um mögliche
PFAS-Einträge durch Bau, Betrieb, Wartung, Abrieb oder Rückbau
von Windenergieanlagen in Grundwasser, Wasserschutzgebiete oder
Talsperren zu prüfen?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Spezifische Informationen zu Untersuchungen von Grundwasser,
Wasserschutzgebieten und Talsperren in Bezug auf PFAS-Einträge aus
Windkraftanlagen liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Inwieweit sind der Bundesregierung gegebenenfalls abgeschlossene
oder laufende Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen
im Einzugsbereich von Talsperren auf das lokale Grundwasser und
Talsperrenwasser bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu entsprechenden
Untersuchungen vor.
c) Welche Talsperren im Bundesgebiet sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit PFAS belastet, welche Messwerte liegen vor, und
welche Quellen oder Eintragspfade werden jeweils angenommen?
Der Bundesregierung liegen PFAS-Messwerte für die Bleilochtalsperre und die
Hohenwartetalsperre vor. Alle vorliegenden Messwerte liegen unterhalb der
Bestimmungsgrenze.
d) Welche Mindestabstände, Prüfpflichten, Monitoring-Vorgaben oder
Ausschlusskriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten (insbesondere mit Blick
auf Windenergie-Vorranggebiete), Trinkwassereinzugsgebieten und im
Umfeld von Talsperren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14a verwiesen.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu PFAS-haltigen
Betriebsstoffen, Beschichtungen, Feuerlöschmitteln, technischen
Bauteilen oder sonstigen Materialien im Zusammenhang mit
Windenergieanlagen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
16. Ist der Bundesregierung der im November 2022 veröffentlichte
Grundwasser-Atlas des Recherche-Netzwerks CORRECTIV (https://correctiv.o
rg/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-
indeutschland-sinkt/) bekannt, und welche Bedeutung misst sie ihm
gegebenenfalls für die fachliche Bewertung der Grundwasserentwicklung in
Deutschland bei?
Der Bundesregierung ist der im Jahr 2022 veröffentlichte Grundwasser-Atlas
des Recherche-Netzwerks CORRECTIV bekannt. Der Recherchen zeigen, dass
auch in Deutschland Wasser in ausreichender Menge und Qualität keine
Selbstverständlichkeit sind. Die im Jahr 2023 von der Bundesregierung beschlossene
Nationale Wasserstrategie zielt darauf ab, den nachhaltigen Umgang mit
Wasser auch langfristig zu gewährleisten – unter anderem durch Maßnahmen zum
Schutz der Gewässer, zur Begrenzung von Stoffeinträgen und zur Anpassung
der Wasserinfrastruktur an den Klimawandel.
a) Ist der Bundesregierung dessen Datengrundlage,
Messstellenabdeckung, Methodik und regionale Aussagekraft bekannt, und hält sie die
gegebenenfalls für ausreichend, um daraus bundesweite oder regionale
politische Schlussfolgerungen abzuleiten?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, deckt die Recherche von CORREC-
TIV den größeren Teil des Bundesgebietes ab. Die Daten einiger Länder
wurden jedoch nicht erfasst. Für die fachliche Bewertung der
Grundwasserentwicklung in Deutschland stehen inzwischen auf Bundesebene verschiedene
Anwendungen zur Verfügung (GRUVO, NIWIS).
b) Wie bewertet gegebenenfalls die Bundesregierung, soweit ihr bekannt
ist, die Tatsache, dass nichtamtliche oder journalistische
Auswertungen von europäischen Institutionen zitiert werden (https://eur-lex.euro
pa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0025, dort
Quelle 18), wenn gleichzeitig amtliche Daten je nach Bundesland nur
eingeschränkt, nicht einheitlich oder nicht maschinenlesbar verfügbar
sind (https://umwelt.info/de/artikel/karte_grundwasser)?
Daten zum Gewässerzustand liegen auf verschiedenen Ebenen (Bund, Länder,
Gemeinden, Wasserversorger) vor und werden dort zu verschieden Zwecken
(Berichtspflichten, Bewirtschaftung) erhoben. Die Open-Data Richtlinie
(Richtlinie (EU) 2019/1024) fordert, dass öffentliche Stellen Daten nach dem Prinzip
„open by design and by default“ bereitstellen, sofern sie nicht kritische
Infrastrukturen betreffen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn Medien,
Wissenschaft oder andere diese Daten auswerten und darstellen. Die Bundesregierung
ist allerdings bestrebt, die Datenportale der Bundesbehörden so gut
aufzustellen, dass damit Informationsbedürfnisse von anderen Stellen oder Medien
weitgehend bedient werden können.
Dies zeigt auch Aktion 1 der Nationalen Wasserstrategie („Prognosefähigkeit
der Wasserhaushaltsanalysen verbessern“), die anerkennt, dass
Datengewinnung, -verwertung, -harmonisierung und -dokumentation wesentliche Elemente
einer modernen Gewässerbewirtschaftung sind. Ziel muss es sein, dass alle
öffentlichen Daten zu Wassermenge und Wasserqualität leicht auffindbar und
verwertbar sind, um auch überregionale Analysen durchführen und daraus ggf.
Maßnahmen ableiten zu können. Dazu wurden bereits diverse Schritte
unternommen. Neben der Etablierung von umwelt.info wurde auch das
Niedrigwasserinformationssystem NIWIS (https://niwis-online.de/) bei der Bundesanstalt
für Gewässerkunde geschaffen sowie das Portal GRUVO (https://gruvo.bgr.de/
website/index.php) der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu
bundesweiten Grundwasserständen und Vorhersagen eingerichtet. Auch das
Umweltbundesamt weitet sein Datenangebot kontinuierlich aus, z. B. zum che
mischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers.
c) Welche amtlichen Datenquellen haben aus Sicht der Bundesregierung
Vorrang, wenn gegebenenfalls nichtamtliche Auswertungen von
amtlichen Bewertungen abweichen?
Die Bundesregierung stützt sich bei der Erarbeitung von (gesetzlichen)
Maßnahmen regelmäßig auf amtliche Datenquellen. Ihre Fachbehörden stellen diese
amtlichen Datenquellen regelmäßig und anlassbezogen auf den Prüfstand,
wenn abweichende nichtamtliche Auswertungen publiziert werden.
d) Plant die Bundesregierung Mindeststandards für Transparenz,
Messstellenangaben, Zeitreihenlänge, Datenlücken und Methodik bei
öffentlich verwendeten Grundwasserauswertungen?
Die Bundesregierung plant keine solchen Mindeststandards. Die bestehenden
und angewendeten wissenschaftlichen und technischen Standards sind nach
Ansicht der Bundesregierung ausreichend.
17. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen sieht
die Bundesregierung zur Stabilisierung des regionalen Wasserhaushalts,
insbesondere in Regionen mit saisonal niedrigen Grundwasserständen,
vor?
a) Welche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser,
Entsiegelung, Versickerung, technischen Grundwasseranreicherung,
Renaturierung, Speicherbildung, Verbesserung der Bodeninfiltration
und Verringerung von Oberflächenabfluss hält die Bundesregierung
für geeignet, und welche dieser Maßnahmen können nach Kenntnis
der Bundesregierung ohne zusätzliche Belastung kommunaler
Haushalte umgesetzt werden?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Im Vorhaben „Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit −
Anpassung an Trockenheit und Dürre in Deutschland (WADKlim)“ wurde ein
umfangreicher Maßnahmenkatalog (www.umweltbundesamt.de/system/files/m
edien/2875/dokumente/katalog_wasserrueckhalt_flaeche.xlsx) zum
Wasserrückhalt in der Fläche erstellt. Dieser umfasst und bewertet 69 Maßnahmen in
den Sektoren Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft auf ihre
Wirksamkeit.
b) Welche gesetzlichen, planerischen oder finanziellen Hemmnisse
erschweren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von
Wasserrückhalt, Speicherlösungen, Wasserwiederverwendung oder
technischer Grundwasseranreicherung (bitte etwaige Finanzbedarfe
und Projektdauern angeben)?
Mögliche Maßnahmen, die zu einem verbesserten Wasserrückhalt in der
Landschaft führen würden, sind bekannt. Wie bereits bei der Antwort zu Frage 17a
dargestellt, sind die Wirkungen (Synergien, Zielkonflikte) zwischen den
Sektoren Forst-, Land- und Wasserwirtschaft eine grundlegende Herausforderung.
Hemmnisse sind hier der gemeinsame Flächenanspruch, mögliche
Einschränkungen in der bisherigen Bewirtschaftung, Konflikte mit dem Naturschutz,
Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung, Auswirkungen auf den
Hochwasserschutz etc. Ein weiteres planerisches Problem stellt die noch fehlende
Quantifizierung der Maßnahmen dar. Verschiedene Forschungsvorhaben
erarbeiten derzeit dafür modellgestützte Lösungsansätze. Erst nach der
modellgestützten Quantifizierung und Priorisierung der wirksamsten Maßnahmen
können evtl. gesetzliche Hemmnisse identifiziert werden. Hinsichtlich der
Wasserwiederverwendung wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
c) Welche Bundesprogramme, Fördermittel oder Änderungen des
Wasser-, Bau-, Naturschutz- oder Planungsrechts wären aus Sicht der
Bundesregierung gegebenenfalls erforderlich, um Kommunen, Landkreise,
Wasserversorger und Landwirtschaft zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Instrumenten, die bereits heute zur
Stabilisierung des Wasserhaushalts beitragen und die entsprechenden
Stakeholder unterstützen. Hier zu nennen ist vor allem die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die GAK fördert
im Bereich des Landschaftswasserhaushalts Maßnahmen zur naturnahen
Gewässerentwicklung, darunter auch die Verbesserung des Wasserrückhalts in der
Landschaft und die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen. Im
Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) wird der
Landschaftswasserhaushalt durch die gezielte Verknüpfung von Klimaschutzmaßnahmen mit der
Wiederherstellung und Sicherung natürlicher Wasser- und Feuchtigkeitsströme in
den Landschaften berücksichtigt. Die BauGB-Novelle befindet sich noch im
Gesetzgebungsprozess.
d) Wie bewertet die Bundesregierung eigene und, soweit sie ihr bekannt
sind, gegebenenfalls in Zusammenschau mit anderen Maßnahmen, um
in wasserreichen Perioden durch landwirtschaftliche, wasserbauliche
oder landschaftsplanerische Maßnahmen den Wasserrückhalt in der
Fläche zu verbessern (bitte Annahmen zu Kosten und Nutzen
gegenüberstellen)?
Insbesondere in wasserreichen Perioden sollte Wasser gespeichert werden, um
Trockenzeiten abpuffern zu können. Das Grundwasser stellt die größte und
kostengünstigste Lösung zum Speichern von Wasser dar. Daher sollten
Maßnahmen, die das Versickern und Infiltrieren von Wasser in den Grundwasserkörper
fördern, also die Grundwasserneubildung und den Wasserrückhalt im Boden
unterstützen, Priorität haben. Technische Maßnahmen zum Zwischenspeichern
können im Einzelfall ebenfalls hilfreich sein, in der Regel sind sie aber deutlich
kostenintensiver und können auch einen höheren Wartungs- und
Instandhaltungsaufwand bedeuten.
18. Welche der in dieser Kleinen Anfrage erfragten Daten liegen der
Bundesregierung nicht oder nur unvollständig vor, und aus welchen Gründen?
a) Welche Daten liegen ausschließlich den Ländern, Kommunen,
Wasserbehörden oder Wasserversorgern vor, inwieweit plant die
Bundesregierung gegebenenfalls die Erlangung solcher Daten, und wie stellt
die Bundesregierung sicher, dass bundespolitische Entscheidungen
dennoch auf belastbaren Daten beruhen?
Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet.
Wasserwirtschaftliche Daten werden von verschiedenen Stakeholdern erhoben,
gespeichert und ausgewertet. Nicht alle vorhandenen wasserwirtschaftlichen
Datensätze sind für alle Anwendungsfälle nachnutzbar. Die Ursachen dafür
sind vielschichtig. Ein zentraler Bestandteil der Nationalen Wasserstrategie ist
die Verbesserung des Managements wasserwirtschaftlicher Daten als
wesentliche Entscheidungsgrundlage sowie die Schaffung verlässlicher
Rahmenbedingungen für die Bereitstellung, Harmonisierung und Nachnutzung relevanter
Datensätze zwischen Bund und Ländern. Vor diesem Hintergrund hat die LA-
WA die Einrichtung der Ad hoc AG „Daten Nationale Wasserstrategie“
beschlossen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die fachinhaltliche Beratung der
Ausgestaltung und Umsetzung der datenbezogenen Maßnahmen der Nationalen
Wasserstrategie sowie die Identifikation relevanter wasserwirtschaftlicher
Datensätze und Anwendungsfälle.
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
Daten zu Grundwasserständen, Grundwasserneubildung,
Bodenfeuchte, Wasserentnahmen, Nutzungseinschränkungen, Leitungsverlusten
und Wasserbedarfsplanung bundesweit vergleichbarer zu machen?
Grundwasserstand:
GRUVO (https://gruvo.bgr.de/website/index.php): Der
Grundwasserstandsdienst der BGR führt die Daten von rund 120 bundesweiten
Referenzmessstellen und über 4 200 Clustermessstellen der Länder auf Bundesebene zusammen.
Ein auf maschinellem Lernen basierendes Verfahren ermöglicht eine
deutschlandweit einheitliche Darstellung vergangener, aktueller und zukünftiger
Grundwasserstände, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird (jeweils
aktuell abrufbar unter folgendem Link: https://gruvo.bgr.de/website/index.php).
Die Informationsbasis umfasst neben den Grundwasserdaten aus den
Messnetzen der zuständigen Landesbehörden auch Wetter- und Klimavorhersagen
sowie Klimaprojektionen des DWD.
KIMoDIs (https://bmbf-lurch.de/Verbundprojekte/Verbundprojekte/KIMoDI
s.html) ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierendes Monitoring-,
Datenmanagement- und Informationssystem zur kurz- (saisonal), mittel- (1 bis
10 Jahre) und langfristigen (bis zum Jahr 2100) Vorhersage von
Grundwasserständen und Grundwasserversalzung. Der von der BGR entwickelte Prototyp fü
r Grundwasserstandsvorhersagen und -projektionen berechnet am Beispiel des
Bundeslands Brandenburg Grundwasserstände für die kommenden Wochen,
Jahre und Jahrzehnte. Eine integrierte Frühwarnfunktion hebt Messstellen
hervor, wenn die Vorhersage für die jeweilige Kalenderwoche ungewöhnlich
niedrig ist.
NIWIS (https://niwis-online.de/) (Niedrigwasserinformationssystem) ist eine
von der BfG entwickelte und im Juli 2026 vom Bundesumweltministerium
vorgestellte zentrale Plattform, die Messdaten der Bundesländer sowie der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und des DWD ab 1991 zusammenführt,
um eine flächendeckende, vergleichbare Einordnung der Niedrigwasserlage bei
Flüssen, Grundwasser und Boden zu ermöglichen – ausdrücklich als Reaktion
darauf, dass entsprechende Informationen bislang regional fragmentiert und
methodisch uneinheitlich vorlagen.
Grundwasserneubildung
Zur Harmonisierung von Methoden zur Erstellung von Wasserbilanzen zur
Quantifizierung der Grundwasserneubildung und zur Abschätzung des
nutzbaren Grundwasserdargebotes hat der LAWA-Ausschuss „Grundwasser und
Wasserversorgung“ ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen zur Abschätzung
der Grundwasserneubildung aus Niederschlag und des nutzbaren
Grundwasserdargebotes erarbeitet. Das Eckpunktepapier dient zur Festlegung
übereinstimmender Konventionen zur Abschätzung der Grundwasserneubildung aus
Niederschlag und des nutzbaren Grundwasserdargebotes auf Ebene des Bundes,
der Länder oder anderer administrativer Einheiten sowie auf Flussgebiets-,
Teileinzugsgebiets- und Grundwasserkörperebene und soll auf der LAWA-
Vollversammlung Ende September 2026 verabschiedet werden.
Bodenfeuchte
Einen bundesweiten Überblick liefert der Bodenfeuchteviewer des DWD. Der
Bodenfeuchteviewer beinhaltet neben einer interaktiven
Bodenfeuchteanwendung weitere unterschiedliche Produkte zur Bodenfeuchte sowie
Wasserhaushaltsgrößen. Sie ermöglichen einen Überblick über die aktuelle Situation, z. B.
bei Starkregenphasen, Trockenheit und Dürre. Zusätzlich werden
Klimavorhersagen für die kommenden Monate angeboten. Der „Dürremonitor Deutschland“
des UFZ setzt die aktuellen Werte der Bodenfeuchte ins Verhältnis mit
langjährigen statistischen Auswertungen.
Grundwasserentnahmen
Die Nationale Wasserstrategie fordert in Aktion 4 den Aufbau eines
„Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitorings“. Die Bundesregierung wird hierzu
gemeinsam mit den Ländern und relevanten Stakeholdern im Jahr 2027 ein
Projekt durchführen, in dem ein solches Monitoringkonzept erarbeitet wird.
Nutzungseinschränkungen
Das Wasserhaushaltsgesetz legt den gesetzlichen Rahmen für
Nutzungseinschränkungen fest (s. o. die Antwort zu Frage 9i). Aktion 5 der Nationalen
Wasserstrategie sieht die Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen zum
Wasserbuch zu einem transparenten Wasserregister zur Registrierung aller
genehmigten, beantragten und tatsächlichen Grundwasserentnahmen vor. Einige
Bundesländer sind bei der Digitalisierung ihrer Wasserbücher schon
vorangeschritten, wie z. B. Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen.
Leitungsverluste
In der Erhebung des statistischen Bundesamts der Daten zur öffentlichen
Wasserversorgung entsprechend dem § 7 des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in
Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (www.destatis.de/DE/Themen/Gese
llschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/_inhalt.html#_iicaei8p7) werden
die Daten für die Wasserverluste für die einzelnen Bundesländer und für die
gesamte Bundesrepublik ausgewertet.
c) Welche Rolle spielen Nationale Wasserstrategie,
Wasserrahmenrichtlinie, Klimaanpassungsgesetz und andere Bundesprogramme für die
Verbesserung der Datenlage und Versorgungssicherheit?
Die WRRL hat bereits im Jahr 2000 die Grundlagen für eine umfassende
Gewässerbewirtschaftung gelegt, die eine ebenso umfassende Datenerhebung
erfordert. Dies hat die Erkenntnislage zum Zustand der Gewässer und der darauf
basierenden Trinkwasserversorgung erheblich verbessert und ermöglicht
gezielte Maßnahmen zu deren Schutz.
Zur Rolle der Nationalen Wasserstrategie wird auf die Antwort zu Frage 16b
verwiesen.
Auch im Zuge der Klimarisikoanalyse nach § 4 und des Monitorings nach § 5
des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wird sich die Datenlage zum in § 3
Absatz 2 Nummer 5 KAnG genannten Cluster Wasser verbessern.
Weitere Informationen von wasserwirtschaftlicher Bedeutung werden durch die
Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie, der Moorschutzstrategie und
des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) generiert.
d) Welche Faktoren gewichtet die Bundesregierung bei etwaigen
regionalen Wasserproblemen jeweils, wie etwa Niederschlagsentwicklung,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Entnahmen,
Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Landnutzungsänderungen, Gewässerausbau,
Bergbaufolgen, Siedlungsentwicklung, Bevölkerungsentwicklung,
Landwirtschaft, Energieinfrastruktur und Zustand der
Wasserversorgungsinfrastruktur?
Alle der in der Frage genannten Faktoren sind grundsätzlich zu
berücksichtigen, um sich ein Bild vom Wasserhaushalt vor Ort zu machen. Nicht alle von
diesen betreffen aber alle Regionen. Auch kann hinsichtlich ihres Einflusses
auf den jeweiligen regionalen Wasserhaushalt keine grundsätzliche Rangfolge
der Relevanz der Faktoren erstellt werden. Insofern eignen sich die genannten
Faktoren zumindest als Checkliste. Sie müssen dann aber anhand der
jeweiligen konkreten Situation vor Ort gewichtet werden.
Drucksache 21/7646 – Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
1
Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
Arbeitsblatt: Deutschland
Flächenbezug Gesamtanzahl an
Messstellen
Anzahl Messstellen
für chemische
Überwachung
Anzahl Messstellen
für mengenmäßige
Überwachung
Anzahl
Überblicksmessstellen
Anzahl operative
Messstellen
Deutschland 13253 7915 8226 5457 5131
Drucksache 21/7646 – Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
2
Arbeitsblatt: Bundesländer
Flächenbezug Gesamtanzahl an
Messstellen
Anzahl Messstellen
für chemische
Überwachung
Anzahl Messstellen
für mengenmäßige
Überwachung
Anzahl
Überblicksmessstellen
Anzahl operative
Messstellen
Baden-Württemberg 509 286 254 181 167
Bayern 1080 643 440 558 218
Berlin 217 149 72 15 134
Brandenburg 2259 744 2161 744 334
Bremen 27 27 27 27 27
Hamburg 46 26 43 26 18
Hessen 401 401 109 235 166
Mecklenburg-Vorpommern 642 388 408 365 214
Niedersachsen 1572 1169 1131 1120 1008
Nordrhein-Westfalen 2465 1478 1272 738 1290
Rheinland-Pfalz 367 276 125 276 126
Saarland 49 49 37 42 15
Sachsen 1071 695 519 228 487
Sachsen-Anhalt 793 493 508 288 170
Schleswig-Holstein 859 309 754 309 181
Thüringen 896 782 366 305 576
Drucksache 21/7646 – Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
3
Arbeitsblatt: Flussgebiete
Flächenbezug Gesamtanzahl an
Messstellen
Anzahl Messstellen
für chemische
Überwachung
Anzahl Messstellen
für mengenmäßige
Überwachung
Anzahl
Überblicksmessstellen
Anzahl operative
Messstellen
Donau 797 465 340 402 145
Eider 209 84 177 84 61
Elbe 5162 2794 3574 1655 1753
Ems 673 453 425 338 411
Maas 385 207 200 107 193
Oder 806 290 750 288 113
Rhein 2843 1914 1331 1227 1246
Schlei/Trave 275 90 244 89 36
Warnow/Peene 376 234 237 222 123
Weser 1727 1384 948 1045 1050
Drucksache 21/7646 – Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
4
Arbeitsblatt: Grundwasserkörper
Flächenbezug1 Gesamtanzahl an
Messstellen
Anzahl Messstellen
für chemische
Überwachung
Anzahl Messstellen
für mengenmäßige
Überwachung
Anzahl
Überblicksmessstellen
Anzahl operative
Messstellen
DEGB_DEBB_HAV_BP_1 54 14 54 14 0
DEGB_DEBB_HAV_DA_2 13 9 13 9 7
DEGB_DEBB_HAV_DA_3 94 35 85 30 5
DEGB_DEBB_HAV_DJ_1 75 20 72 20 0
DEGB_DEBB_HAV_MS_1 46 15 46 15 12
DEGB_DEBB_HAV_MS_2 152 49 136 49 41
DEGB_DEBB_HAV_MS_3 23 16 23 16 15
DEGB_DEBB_HAV_NU_1 5 3 5 3 0
DEGB_DEBB_HAV_NU_2 134 26 134 26 19
DEGB_DEBB_HAV_NU_3 82 40 62 38 38
DEGB_DEBB_HAV_OH_1 24 13 23 13 0
DEGB_DEBB_HAV_OH_3 171 41 170 41 0
DEGB_DEBB_HAV_RH_1 115 33 114 33 30
DEGB_DEBB_HAV_UH_10 33 24 32 24 20
DEGB_DEBB_HAV_UH_2 8 4 8 4 0
DEGB_DEBB_HAV_UH_3 8 4 7 4 0
DEGB_DEBB_HAV_UH_4 117 32 114 32 25
DEGB_DEBB_HAV_UH_9 6 5 5 5 0
DEGB_DEBB_HAV_US_2 6 5 6 5 0
DEGB_DEBB_HAV_US_3-1 66 17 65 16 1
DEGB_DEBB_HAV_US_3-2 55 18 54 18 0
DEGB_DEBB_MEL_EN_4 4 3 4 3 0
DEGB_DEBB_MEL_SL_1 87 36 79 36 3
1 Bei den Codes dieser Spalte handelt es sich um die Wasserkörpercodes der Grundwasserkörper in Deutschland aus dem 3. Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von
2022-2027. Durch diese Codes lässt sich jeder Grundwasserkörper eindeutig identifizieren. Neben den Umweltportalen der Länder können die Wasserkörpersteckbriefe
ganz Deutschlands auch unter folgendem Link bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) aufgerufen werden:
https://geoportal.bafg.de/mapapps/resources/apps/WKSB_2021/index.html?tabs=on
Drucksache 21/7646 – Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
5
Flächenbezug1 Gesamtanzahl an
Messstellen
Anzahl Messstellen
für chemische
Überwachung
Anzahl Messstellen
für mengenmäßige
Überwachung
Anzahl
Überblicksmessstellen
Anzahl operative
Messstellen
DEGB_DEBB_NE-4-1 7 2 7 2 0
DEGB_DEBB_NE-4-2 25 8 25 8 0
DEGB_DEBB_NE-5 13 6 13 6 0
DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1 184 46 180 46 0
DEGB_DEBB_ODR_OD_1-2 32 10 32 10 10
DEGB_DEBB_ODR_OD_2 20 12 20 12 11
DEGB_DEBB_ODR_OD_3 8 5 8 5 0
DEGB_DEBB_ODR_OD_4 31 12 29 12 0
DEGB_DEBB_ODR_OD_5 147 59 146 59 56
DEGB_DEBB_ODR_OD_6 7 6 6 6 6
DEGB_DEBB_ODR_OD_7 25 7 24 7 0
DEGB_DEBB_ODR_OD_8 85 11 85 11 0
DEGB_DEBB_ODR_OD_9 9 4 6 4 0
DEGB_DEBB_ODR_OF_2 60 34 54 34 4
DEGB_DEBB_ODR_OF_5 3 2 3 2 0
DEGB_DEBB_ODR_OF_6 5 5 5 5 0
DEGB_DEBB_ODR_OF_7 6 5 4 5 0
DEGB_DEBB_SE-4-1 149 50 120 50 46
DEGB_DEBB_SE-4-2 38 14 35 14 0
DEGB_DEBE_HAV_OH_1 42 22 22 3 19
DEGB_DEBE_HAV_UH_1 72 39 38 8 31
DEGB_DEBE_HAV_US_1 119 84 37 8 76
DEGB_DEBW_01-01-63 1 1 0 0 1
DEGB_DEBW_01-02-64
DEGB_DEBW_01-03-64 3 1 2 0 1
DEGB_DEBW_01-05-64 5 3 3 3 0
DEGB_DEBW_02-01-62 8 5 3 3 5
DEGB_DEBW_02-02-62 13 11 3 5 10
DEGB_DEBW_02-03-62 5 2 3 2 0
DEGB_DEBW_02-04-64 14 11 3 4 10
Drucksache 21/7646 – Anlage 1: Anzahl Grundwassermessstellen zur WRRL
6
Flächenbezug1 Gesamtanzahl an
Messstellen
Anzahl Messstellen
für chemische
Überwachung
Anzahl Messstellen
für mengenmäßige
Überwachung
Anzahl
Überblicksmessstellen
Anzahl operative
Messstellen
DEGB_DEBW_02-05-64 6 3 3 3 0
DEGB_DEBW_03-01-20 3 0 3 0 0
DEGB_DEBW_03-02-20 1 0 1 0 0
DEGB_DEBW_03-03-12 5 2 3 2 0
DEGB_DEBW_03-04-12 1 0 1 0 0
DEGB_DEBW_03-05-12 4 2 2 2 0
DEGB_DEBW_03-06-12 2 1 2 1 0
DEGB_DEBW_03-07-12 2 1 1 1 0
DEGB_DEBW_03-08-11 2 1 1 1 0
DEGB_DEBW_03-09-11 1 1 0 1 0
DEGB_DEBW_03-10-11 1 1 1 1 0
DEGB_DEBW_03-11-11 3 1 2 1 0
DEGB_DEBW_03-12-10 2 0 2 0 0
DEGB_DEBW_03-13-10 3 1 2 1 0
DEGB_DEBW_06-01-65 3 2 2 2 0
DEGB_DEBW_06-02-65 3 0 3 0 0
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