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Schriftliche Frage 130 von Manfred Schiller (AfD): In welcher konkreten Finanzierungsform (Zuschuss, Darlehen, Eigenkapital oder nachrangiges Kapital) beabsichtigt die Bundesregierung, den de…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 130 von Manfred Schiller (AfD): In welcher konkreten Finanzierungsform (Zuschuss, Darlehen, Eigenkapital oder nachrangiges Kapital) beabsichtigt die Bundesregierung, den de… Frage 130 (Manfred Schiller, AfD): In welcher konkreten Finanzierungsform (Zuschuss, Darlehen, Eigenkapital oder nachrangiges Kapital) beabsichtigt die Bundesregierung, den deutschen Beitrag von bis zu 1 Mrd. Euro zur Tropical Forest Forever Facility bereitzustellen, und welche vertraglichen Ansprüche (z. B. auf Verzinsung und Rückzahlung) sollen dem Bund daraus entstehen bzw. in welcher Höhe trägt der Bundeshaushalt im Falle von Kapitalmarktverlusten ein Ausfallrisiko (bezugnehmend auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 16. Oktober 2026: Die Bundesregierung beabsichtigt, den deutschen Beitrag aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in Form einer rückzahlbaren Finanzierung bereitzustellen und diese über die KfW Entwicklungsbank als Treuhänderin abzuwickeln. Die Mittel sollen im Zeitraum 2027 bis 2035 über die KfW in das Investitionsvehikel der TFFF eingezahlt werden. Die öffentlich angekündigte Finanzierungsabsicht, die derzeit noch unter Haushalts- und Parlamentsvorbehalt steht, hat als politische Absichtserklärung die Bundesregierung in die Lage versetzt, die Entwicklung des Fonds von Anfang an aktiv bereits in den Übergangsgremien gemeinsam mit den anderen internationalen Partnern mitzugestalten. Die konkrete vertragliche Ausgestaltung – einschließlich etwaiger Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten sowie Risikoallokation und -puffer – ist Gegenstand dieser laufenden Verhandlungen sowie der anschließenden Prüfung nach den Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts. Vor diesem Hintergrund können aktuell keine abschließenden Angaben zu Verzinsung, Rückzahlung oder zu etwaigen Kapitalmarkt- bzw. Ausfallrisiken für den Bundeshaushalt gemacht werden.

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