Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)
6002 Allgemeine Bewilligungen
Überblick zum Kapitel 6002
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 64 000 145 000 -81 000 119 621
Verwaltungseinnahmen........................................... 6 808 872 2 599 136 +4 209 736 6 350 619
Übrige Einnahmen.................................................. 9 627 738 10 754 729 -1 126 991 1 915 845
Gesamteinnahmen.................................................. 16 500 610 13 498 865 +3 001 745 8 386 085
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 180 857 3 041 506 +139 351 31 936
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 430 155 408 685 +21 470 400 182 429
Militärische Beschaffungen..................................... 65 000 65 000 - 60 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 42 035 848 42 992 969 -957 121 39 576 809
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 413 394 5 243 114 -829 720 1 034 793 643 329
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -6 218 805 -7 309 388 +1 090 583 -
Gesamtausgaben.................................................... 43 906 449 44 441 886 -535 437 1 035 193 40 494 503
davon nicht flexibilisiert........................................... 43 906 449 44 441 886 -535 437 1 035 193 40 494 503
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 12 112 000 11 546 799 +565 201 8 430 624
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 10 697 025
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 336 394
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 710 817
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 541 789
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 871 104
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 96 649
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 70 606
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 50 902
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 18 764
- 25 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben
092 01
-820
Münzeinnahmen 64 000
145 000
119 621
Haushaltsvermerk:
Von den Münzeinnahmen wird der dem Bund von der Deutschen
Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr
gezogenen Münzen abgesetzt.
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem
Münzumlauf entstehenden Kosten sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt.
Weniger wegen Anpassung an den Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen.
Verwaltungseinnahmen
112 02
-011
Einnahmen aus Zahlungsverpflichtungen nach dem Parteiengesetz 1
1
429
119 02
-860
Rückeinnahme nicht verbrauchter Selbstbewirtschaftungsmittel des
Epl. 14
-
1 000
-
119 03
-290
Einnahmen aus Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen -
-
-
119 04
-813
Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Energie
-
-
2 413 584
119 06
-860
Nicht-strukturelle Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben -
-
1 656 818
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind in entsprechender Berücksichtigung der durch
Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 festgelegten Grundsätze für
aus Notlagemitteln in Vorjahren finanzierte Rückflüsse zweckgebunden.
Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 3201 Tit. 595 01.
119 89
-860
Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen 434 000
351 000
239 382
Haushaltsvermerk:
1. Mit Übernahme der Sammlermünzen durch die Münze Deutschland
ist deren Nennwert von den Einnahmen abzusetzen.
2. Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Portokosten und Steuern geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Münzprägung sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt.
Mehr wegen Anpassung an die Marktentwicklung.
- 26 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
119 99
-860
Vermischte Einnahmen 15 000
15 000
655 483
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 539 99.
2. Zu erstattende Beträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt
werden.
121 01
-680
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen 2 520 000
1 470 000
866 547
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten und
Steuern geleistet werden.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Dividendenzahlungen aus Anteilsrechten
an der Deutsche Telekom AG, der Airbus SE sowie Gewinnausschüttungen
weiterer Bundesunternehmen.
Mehr wegen Einmaleffekten und zu erwartenden Geschäftsentwicklungen.
121 04
-661
Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank -
-
-
Erläuterungen:
Nach § 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und
Tilgungsfonds" (ITFG) vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) in der Fassung
vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) fließen die Einnahmen, soweit sie den
veranschlagten Betrag übersteigen, dem Sondervermögen ITF zur Tilgung der
Verbindlichkeiten zu.
131 01
-692
Erlöse aus der Vergabe von Frequenzen 762 135
762 135
518 376
132 02
-332
Erlöse aus dem CO2-Grenzausgleich (CBAM) 377 736
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet.
132 03
-332
Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz
2 700 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet.
133 01
-634
Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der
Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Nebenkosten, Darlehen und Steuern geleistet werden.
- 27 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 133 01
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung insbesondere
der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG, der Bundesanteile an der
Flughafen Köln/Bonn GmbH und der Flughafen München GmbH der Deutsche
Bahn AG und der Uniper SE.
Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen.
Übrige Einnahmen
152 02
-692
Zinsen aus Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin -
-
2
154 01
-813
Zinsen aus Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
166 01
-669
Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust
(PRGT)
74 882
87 899
89 953
166 02
-669
Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST)
des IWF
182 700
189 000
168 153
172 03
-692
Tilgung von Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin -
-
159
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 02.
174 01
-813
Tilgung von Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
186 01
-669
Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust
(PRGT)
268 803
66 225
4 600
214 01
-820
Zuweisung aus dem Sondervermögen "Aufbauhilfe" -
-
-
214 03
-820
Zuweisung aus dem Sondervermögen
"Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
17 738
266 01
-022
Erhebungskostenpauschale 1 356 000
1 225 000
1 435 478
Haushaltsvermerk:
Erstattungen anderer Mitgliedstaaten und Leistungen an andere
Mitgliedstaaten sind hier zu buchen.
Erläuterungen:
Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union (EU, Euratom Nr. 2053/2020) behalten
die Mitgliedstaaten 25 Prozent der Traditionellen Eigenmittel der Europäischen
Union als Erhebungskosten ein (s. a. Anlage E zu Kap. 6001 Tit. 266 01 und
688 10).
- 28 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
272 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF)
der Europäischen Union
-
10 564 605
-
272 03
-032
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Friedensfazilität zu
besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
-
-
217 500
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
687 06.
355 01
-850
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 6 Abs. 2
StabG
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 971 01.
Erläuterungen:
Die Einrichtung des Leertitels ist nach § 8 Abs. 2 StabG vorgesehen.
355 02
-850
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 5 Abs. 3
StabG
-
-
-
Erläuterungen:
Der Titel ermöglicht im Fall des § 5 Abs. 3 StabG die Entnahme von Mitteln aus
der Konjunkturausgleichsrücklage als zusätzliche Deckungsmittel.
359 01
-850
Entnahmen aus Rücklage 6 755 865
-
-
371 05
-880
Globale Mehreinnahme 2 613 750
372 03
-880
Globale Mindereinnahme -1 642 000
-1 378 000
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Personalausgaben
422 04
-011
Leistungsbezahlung 31 000
31 000
30 731
Erläuterungen:
Für die Vergabe von leistungsbezogenen Besoldungselementen nach der
Bundesleistungsbesoldungsverordnung an Beamtinnen und Beamte sowie
Soldatinnen und Soldaten werden Mittel gemäß § 42a Abs. 4 Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG) zentral veranschlagt. Die Zuweisung der Mittel an die Ressorts ist durch
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern geregelt und wird regel
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Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 422 04
mäßig an die Voraussetzung geknüpft, dass diese aus ihren Einzelplänen
ergänzende eigene Mittel für die Leistungsbezahlung bereitstellen und ausgeben.
459 01
-290
Zuschuss zu den Sozialwerken der Bundesverwaltung 1 450
1 450
1 205
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass - soweit mit
dienstlichen Belangen vereinbar - zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke
- den ehrenamtlichen Mitarbeitern gestattet werden kann, ihre Tätigkeit in
den Diensträumen als Nebentätigkeit während der regelmäßigen
Arbeitszeit wahrzunehmen,
- den Arbeitnehmern die erforderliche Dienstbefreiung unter Fortzahlung
der Entgelte außertariflich gewährt werden kann,
- in angemessenem Rahmen Schreibkräfte in Anspruch genommen
werden dürfen und Büroeinrichtungen benutzt werden können und
- auf die Erhebung von Verwaltungskosten verzichtet wird.
Die Ausnahmeregelung setzt voraus, dass daneben keine weiteren
Kosten aus dem Bundeshaushalt übernommen werden.
Erläuterungen:
Die von den Bediensteten der Bundesverwaltungen gegründeten Sozialwerke
e. V. erhalten einen Bundeszuschuss. Die Zuwendungen werden gewährt nach
Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke der
Bundesverwaltungen [RdSchr. des BMI vom 17. September 1990 - DI4-213401/2 -
(GMBl 1990, S. 575), zuletzt geändert RdSchr. des BMI vom 14. November 2003
- DI3-213401/2 - (GMBl 2004, S. 2)].
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 02
-011
Verstärkung der Verfügungsmittel für Leiterinnen und Leiter oberster
Bundesbehörden für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher
Veranlassung in besonderen Fällen
200
200
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 529 03.
Erläuterungen:
Bei Leiterinnen und Leitern einzelner oberster Bundesbehörden ist eine
Verstärkung der ihnen bei Tit. 529 01 bewilligten Ausgaben für außergewöhnlichen
Aufwand in besonderen Fällen aus dienstlicher Veranlassung erforderlich.
Die Ausgaben sind jeweils bei Tit. 529 01 zu buchen.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche
Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht
zulässig.
529 03
-029
Außergewöhnlicher Aufwand von Beauftragten, Delegationen und
Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im dienstlichen Verkehr
mit dem Ausland
1 000
1 000
200
207
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 529 02.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Im dienstlichen Verkehr von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland entstehen Verpflichtungen
insbesondere repräsentativer Art. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den
Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der
- 30 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 529 03
Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine
Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Gesondert veranschlagt sind insbesondere Ausgaben für Fälle außergewöhnlicher
Repräsentationsverpflichtungen für die Leiterinnen und Leiter sowie die
Angehörigen der Vertretungen des Bundes im Ausland.
531 01
-011
Kosten von Erfassung und Druck des Bundeshaushaltsplans sowie der
Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes einschließlich
des sonstigen Materials
125
125
64
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückzahlungen aufgrund nachträglich beanstandeter
bzw. korrigierter Rechnungen sowie Erstattungen Dritter fließen den
Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben zur Unterrichtung der
Bevölkerung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes geleistet
werden.
531 02
-332
Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen des Deutschen
Bundestages
460
440
200
216
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Maßnahmen dienen der klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen
des Deutschen Bundestages per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten
Treibhausgasemissionen.
531 03
-187
Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 8 150
13 700
1 416
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden die Ansprüche der Autoren nach dem
Urheberrechtsgesetz für das Ausleihen urheberrechtlich geschützter Werke und für
Vervielfältigungen aus solchen Werken abgegolten.
532 04
-290
Ausgleichsabgabe nach § 160 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zahlungen von Ausgleichsabgaben der Arbeitgeber
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Nach § 160 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX),
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Fassung vom 29.
Dezember 2016 (BGBl. I Nr. 66/2016, S. 3234 ff, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6
G vom 9. Oktober 2020 I 2075), haben Arbeitgeber, solange sie die
vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten
Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Nach § 154 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 auf
- 31 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 04
wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu
beschäftigen.
Nach § 160 Abs. 2 SGB IX beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 € und 360 €.
Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gilt gem. § 160
Abs. 8 SGB IX der Bund als ein Arbeitgeber.
532 05
-011
Verstärkung von Ausgaben zur Fortführung der Datenlabore 22 000
15 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen.
533 01
-059
Kosten der Ombudsstelle zur Überwachung der Sozialchartas im
Rahmen der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG
WOHNEN GmbH
20
20
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus den Vereinbarungen zu den Sozialchartas fließen den
Ausgaben zu.
539 99
-860
Vermischte Verwaltungsausgaben 200
200
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 119 99.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden keine Ausgaben für Beraterverträge geleistet.
540 01
-860
Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von
Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs
398 000
378 000
180 526
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 252 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 197 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 17 000 T€
Haushaltsvermerk:
Verkaufserlöse für Münzschrott fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Münzeinnahmen (Umlaufmünzen) sind bei Tit. 092 01 veranschlagt. Die
Einnahmen aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind bei Tit. 119 89 veranschlagt.
Mehr wegen höherer Materialbeschaffungs- und Produktionskosten.
Militärische Beschaffungen
559 01
-860
Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 65 000
65 000
60 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 32 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
614 01
-820
Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds -
-
-
Erläuterungen:
Nach § 8 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvFErrG) ist der KInvF nach Erfüllung seiner
gesetzlichen Aufgaben, spätestens mit Ablauf des Jahres 2027 aufzulösen. Ein
verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.
624 01
-813
Zuführungen an das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen
Bundesbank, soweit sie den Betrag von 2,5 Mrd. € übersteigen, fließen
den Ausgaben zu.
634 01
-813
Zuweisung an das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" 1 173 668
2 500 000
2 500 000
636 01
-229
Zuführung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Auszahlung
der Frühstart-Rente durch die zentrale Stelle i. S. v. § 81 EStG
198 000
50 000
-
636 02
-229
Zuschuss an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
und an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
VVaG
1 600
1 700
1 513
Erläuterungen:
Gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3426) sind
die Versicherungsverhältnisse der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und
Straßenbahnen (Abteilungen D, E und F) mit Wirkung zum 1. Januar 2006 auf
die Bahnversicherungsanstalt - jetzt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See - übertragen worden.
Veranschlagt sind Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See zu den nach dem 30. Juni 1948 fällig gewordenen oder
fällig werdenden Leistungen aus Versicherungsverhältnissen der Pensionskasse
Deutsche Eisenbahnen und Straßenbahnen, die vor dem 1. Juli 1948 mit der
Pensionskasse begründet worden sind sowie anteilige Bundesleistungen für die
beamtenmäßige Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und
Versorgungsberechtigten einer saarländischen und dreier bayerischer
Privatbahnen. In den Bundeszuschüssen sind auch die Verwaltungskosten der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für ihre Auftragstätigkeit enthalten.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Alterversorgungslasten für
Bedienstete der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG,
welche im Wege der Auftragstätigkeit für den Bund Abrechnungen vorgenommen
haben.
636 03
-229
Erstattung der Zinsbeträge aus der Übertragung von
Versorgungsanwartschaften der Bediensteten der Europäischen Zentralbank und der
Europäischen Investitionsbank
2 000
2 000
1 656
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die
Zinsbeträge erstattet, die sie gemäß Art. 2 der Verordnung vom 16. November 2007
(BGBl. 2007 II S. 1690) zu dem Abkommen vom 24. August 2007 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der
Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und zu dem
Abkommen vom 23. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von
- 33 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 636 03
Versorgungsanwartschaften auszahlt. Die Erstattungen aus diesem Titel beziehen
sich ausschließlich auf die Fälle, denen keine Nachversicherung durch ein
Bundesressort vorangegangen ist.
671 03
-411
Aufwendungen im Zusammenhang mit den veräußerten Teilbeträgen aus
dem Bundestreuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau
-
-
-
671 04
-680
Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm
2020
519 000
790 000
834 711
Haushaltsvermerk:
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels ist das zuständige
Bundesministerium ermächtigt, im KfW-Sonderprogramm 2020 in der Variante
des KfW-Schnellkredits 2020 seine Befugnisse für Entscheidungen nach
§ 58 Absatz 1 und § 59 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung auch auf
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister zu übertragen, die in einer
Rechtsform des privaten Rechts organisiert sind. Im Rahmen einer
derartigen Übertragung sind geeignete Kontrollmechanismen vorzusehen.
671 05
-680
Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups 244 000
240 000
63 863
671 06
-680
Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm
Ukraine-Belarus-Russland
5 400
14 000
3 035
671 11
-661
Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der
Ukraine
1 000
1 000
2 000
683 02
-290
Corona-Unternehmenshilfen 33 000
200 000
447 962
Haushaltsvermerk:
1. Nichtverbrauchte Bundesmittel sowie Beiträge, die aufgrund
verwaltungsrechtlicher Regelungen zurückgezahlt werden (einschließlich
Zinsen), fließen den Ausgaben zu.
2. Aus dem Ansatz können die erforderlichen Kosten für die
Errichtung, Programmierung, Weiterentwicklung und den Betrieb der
digitalen Antragsplattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de"
bestritten werden.
683 03
-649
Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas-
und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen
50 000
50 000
13 473
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 100 T€
683 07
-643
Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 16 500 000
16 160 000
16 487 839
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aufgrund von Abschlagszahlungen sowie Ansprüchen des
Bundes gegen die Übertragungsnetzbetreiber fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
- 34 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 07
Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2022 wurde die EEG-
Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber haben
gem. EnFG einen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Ausgleich der
Ausgaben, die sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben.
684 03
-011
Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und
dem Parteiengesetz
220 700
241 700
206 795
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückforderungen fließen den Ausgaben zu.
685 01
-018
Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse 10 691 700
10 338 100
10 000 100
Haushaltsvermerk:
Der Teil des Zuschusses, der zur Abdeckung der im Voraus zu
zahlenden Versorgungsbezüge für den ersten Monat des neuen
Haushaltsjahres bestimmt ist, wird in entsprechender Anwendung von § 72 Abs. 4
Nr. 3 BHO für das neue Haushaltsjahr gebucht.
687 01
-029
Zahlung des der Republik Österreich zustehenden Einnahmeanteils für
das Zollanschlussgebiet Kleines Walsertal aufgrund Art. 12 des
deutschösterreichischen Vertrages vom 2. Dezember 1890
4 200
4 200
3 480
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus den Biersteueranteilen der Länder fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Durch Vertrag vom 2. Dezember 1890 zwischen dem Deutschen Reich und
Österreich-Ungarn wurde die österreichische Gemeinde Mittelberg (Kleines
Walsertal) an das Zollgebiet des Deutschen Reiches angeschlossen. Nach Art. 12 des
Vertrages stand Österreich bis zum Wirksamwerden seines Beitritts zur EU am
1. Januar 1995 vom Reinertrag der im deutschen Zollgebiet erhobenen Zölle
und Verbrauchsteuern der nach dem Verhältnis der Bevölkerung auf das Kleine
Walsertal entfallende Anteil abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages zu. Nach
dem Beitritt Österreichs zur EU ist nur noch der entsprechende Anteil an den
erhobenen Verbrauchsteuern abzuführen.
Der an die Republik Österreich abzuführende Anteil an der Biersteuer wird von
den Ländern aufgebracht.
687 03
-032
Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
470 000
478 201
252 832
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 273 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 207 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 46 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace
Facility (EPF) geleistet werden.
4. Aus den Mitteln können auch Sachleistungen finanziert werden.
5. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach
NATO-Kriterien anrechenbar sein.
- 35 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 03
Erläuterungen:
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt.
2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das
Auswärtige Amt.
3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten
sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die
eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt
werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner
wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient
mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands.
Die Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und
eingebettet. Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und
Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“
bilden dafür einen politischen Rahmen.
Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B.
militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte.
Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder
militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie
werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt.
Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und
rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung.
Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen
Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B.
Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard
des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle
Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten.
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter
Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten.
Bezeichnung 1 000 €
1. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil
BMVg .............................................................................................. 140 000
2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil AA 90 000
3. European Peace Facility (EPF) ...................................................... 240 000
Zusammen ........................................................................................... 470 000
687 05
-029
Deutscher Beitrag zum EU COVID-19 Garantiefonds der Europäischen
Investitionsbank
31 603
96 892
102 790
687 06
-032
B Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung
11 612 000
11 546 799
8 430 624
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 8 696 560 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 577 460 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 3 264 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 2 214 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 640 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace
Facility (EPF) geleistet werden.
5. Aus den Mittel können auch Sachleistungen finanziert werden.
- 36 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 06
6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche
Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen
Kriegsverletzten in Deutschland finanziert werden.
7. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach
NATO-Kriterien anrechenbar sein.
8. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben herangezogen werden.
Erläuterungen:
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit
bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen
Kriegsverletzten.
2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das
Auswärtige Amt.
3. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen
Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B.
Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard
des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle
Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten.
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter
Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten.
Bezeichnung 1 000 €
1. Unterstützung Ukraine (BMVg) ...................................................... 9 047 022
2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine -
Anteil BMVg .................................................................................... 538 074
3. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine -
Anteil AA ......................................................................................... 180 000
4. Wiederbeschaffung (BMVg) ........................................................... 1 148 278
5. European Peace Facility (EPF) Ukraine ......................................... 648 626
6. Behandlung ukrainischer Soldaten (BMG) ..................................... 25 000
7. Transport, Containermiete............................................................... 25 000
Zusammen ........................................................................................... 11 612 000
687 07
-669
Finanzielle Unterstützung der Ukraine -
-
-
697 01
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS-
Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
60 000
60 000
45 920
698 01
-290
Erstattungsleistungen wegen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns
und der Tour Vital Touristik GmbH sowie damit zusammenhängende
Sach- und Personalausgaben
100
500
428
Haushaltsvermerk:
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Ausgaben für Investitionen
712 02
-880
Vorsorge Ausgabereste Investitionen 100 000
1 500 000
-
811 01
-011
Erwerb von Fahrzeugen 108 500
76 300
21 349
69 377
- 37 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
854 01
-813
Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
882 01
-820
Zuweisungen an Länder für Investitionen im Bereich der Seehäfen nach
dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Art. 125c des
Grundgesetzes
38 346
38 346
38 346
882 02
-820
Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen
der 1. Säule des Startchancen-Programms
400 000
400 000
16 963
Haushaltsvermerk:
Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
893 01
-019
Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter
Personen
5 600
5 000
6 486
3 014
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 5 200 T€
Erläuterungen:
Die Gefährdungseinstufung von im Bundesdienst stehenden Personen und
Mitgliedern der Verfassungsorgane erfordert häufig die sofortige Durchführung von
baulichen Sicherungsmaßnahmen. Um eine beschleunigte Durchführung der
Maßnahmen zu gewährleisten, ist der voraussichtliche Ausgabenbedarf zentral
veranschlagt.
Besondere Finanzierungsausgaben
915 01
-850
Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage -
-
-
Erläuterungen:
Dieser Titel dient den Zuführungen des Bundes an die
Konjunkturausgleichsrücklage nach § 7 StabG oder aufgrund von Verordnungen nach § 15 StabG.
971 01
-880
Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 3201 Tit. 325 12 und Kap. 6002 Tit. 355 01.
Erläuterungen:
Nach § 6 Abs. 2 StabG können bei einer Abschwächung der allgemeinen
Wirtschaftstätigkeit für die dort genannten Zwecke nach Maßgabe des § 8 Abs. 1
StabG zusätzliche Ausgaben geleistet werden.
Die Einrichtung des Leertitels ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 StabG vorgesehen.
971 02
-880
Ausgabemittel zur Restedeckung 600 000
600 000
-
971 03
-880
Aufwendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit
internationalen Einsätzen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die auf Grundlage eines neuen Kabinettbeschlusses entstehenden
unterjährigen Mehrausgaben für zusätzliche einsatzbedingte
Aufwendungen für kurzfristige und unvorhergesehene Verpflichtungen der
- 38 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 971 03
Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit neuen oder erweiterten
internationalen Einsätzen können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen gegen Einsparung geleistet werden. Die
Mehrausgaben sind im Kabinettbeschluss zu beziffern.
Vor Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen ist der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Die Einsparung hat nach dem in den Erläuterungen festgelegten
Verteilungsschlüssel zu erfolgen.
3. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen. Die Übertragbarkeit dieser Ausgaben ist
ausgeschlossen.
Erläuterungen:
Einzelplan Anteil
in Prozent
Epl. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt.................................. 2,24
Epl. 05 Auswärtiges Amt..................................................................... 2,58
Epl. 06 Bundesministerium des Innern............................................... 7,24
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz........... 0,52
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen........................................... 4,80
Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie...................... 2,41
Epl. 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat.......................................................................................... 1,22
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales............................ 0,00
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr.............................................. 11,46
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung...................................... 47,57
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit........................................ 0,78
Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit.......................................................... 1,19
Epl. 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend............................................................................. 2,07
Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung............................................................................ 4,10
Epl. 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.. 0,63
Epl. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen..................................................................................... 2,47
Epl. 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt........................................................................................ 8,72
971 05
-880
B Globale Mehrausgabe - Vorsorge zur Umsetzung des NIS2UmsuCG 500 000
971 11
-880
Globale Mehrausgabe 181 195
972 01
-880
Globale Minderausgabe -8 000 000
-8 000 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch
Mehreinnahmen in allen Einzelplänen erfolgen, sofern die Mehreinnahmen
nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln
verwendet werden.
972 10
-880
Globale Minderausgabe - Handlungsbedarf -
-
-
- 39 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (3 148 407)
(3 009 056)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen
Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den
Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
Von der Inanspruchnahme ausgenommen sind die Tit. 428 .2 sowie
die Titel, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1 Art. 115-
Gesetz, § 5 HG, unterfallen.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden.
Mehrausgaben bei Titeln, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a
Absatz 1 Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen, können nur aus Titeln
gedeckt werden, die ebenfalls der Bereichsausnahme unterfallen.
Mehrausgaben bei Titeln, die nicht der Bereichsausnahme
unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die nicht der
Bereichsausnahme unterfallen. Von der Deckung generell ausgenommen sind
die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen.
461 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 3 148 037
3 008 656
-
461 73
-880
Verstärkung der Stellenpläne anderer Bundesbehörden im Rahmen der
Demografiestrategie der Bundesregierung
-
-
-
461 74
-880
B Verstärkung der Personalausgaben für Mehrbedarfe aufgrund des
NIS2UmsuCG
-
461 75
-880
Verstärkung von Personalausgaben für nach § 19a BBesG ernannte
Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen
370
400
-
971 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 5 bis 9 -
-
-
- 40 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (286 597)
(379 535)
676 21
-669
Absicherung des deutschen Anteils an einer außerordentlichen
Makrofinanzhilfe der EU in Form eines Darlehens für die Ukraine
-
-
-
676 22
-669
Absicherung für neues IWF-Instrument zugunsten UKR und
ausgewählter von Nahrungsmittelkrisen betroffener Staaten
-
-
-
676 23
-669
Erstattung von Ausfällen aus Krediten der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung an ukrainische Unternehmen
-
-
-
687 21
-022
Deutscher Anteil am Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+
zugunsten der Ukraine
177 377
177 377
141 040
687 22
-022
Beitrag zur Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD)
30 000
30 000
26 248
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 10,30 30 000 - 30 000
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bei der Angabe des Beitragssatzes handelt es sich um ein gewichtetes Mittel.
687 24
-022
Zahlungen an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
und ihre Sonderfonds
500
500
500
Erläuterungen:
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet
verschiedene Sonderfonds zugunsten ihrer Förderländer. Unter diesen Fonds
befindet sich auch der multilaterale Treuhandfonds „Sustainable Infrastructure
Fonds“ (SIF) für nachhaltige Infrastruktur. Mit den Fondsmitteln wird technische
Unterstützung für EBWE Projekte in ODA-fähigen Entwicklungsländern geleistet.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 2009 jährlich mit 500 T€ am
SIF bzw. Vorgängerfonds.
687 28
-669
Zuschuss an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 10 000
10 000
10 000
- 41 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
836 21
-022
Beteiligung am Grundkapitel der Europäischen Investitionsbank -
-
-
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des Gesetzes zu den Verträgen
vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 27. Juli 1957 (BGBl. II S. 753)
Mitglied der Europäischen Investitionsbank (EIB) geworden. Das Stammkapital
der EIB beträgt derzeit 248,8 Mrd. €. Der Kapitalanteil Deutschlands an der EIB
beträgt 46,7 Mrd. €. Davon sind 4,2 Mrd. € eingezahlt; der Rest wirkt als
Garantiekapital.
836 22
-022
Beteiligung am Grundkapital der Entwicklungsbank des Europarates
(CEB)
-
50 168
50 168
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Entwicklungsbank des
Europarates (CEB). Der Kapitalanteil Deutschlands an der CEB beträgt 16,72 %,
Das Stammkapital der Bank soll lt. Beschluss des Gouverneursrates um bis zu
4,25 Mrd. € erhöht werden. Der deutsche Anteil beträgt insgesamt rd. 710,6 Mio.
€. Hiervon sind 71,76 % Gewährleistungen; Eingezahlt sind bis 2026 28,24 %,
d. h. für Deutschland vier Raten in Höhe von jeweils 50,168 Mio. €, insgesamt rd.
200,7 Mio. €.
836 23
-022
Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBWE)
68 720
68 720
68 720
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Der Kapitalanteil Deutschlands an der
EBWE beträgt 8,52 %. Das Stammkapital der Bank soll laut Gouverneursbeschluss
um bis zu 4 Mrd. € erhöht werden. Der einzuzahlende deutsche Anteil daran
beträgt in fünf gleichen Raten ab 2025 (bis 2029) in Höhe von jeweils 68,720
Mio. €, insgesamt rd. 343,6 Mio. €.
836 24
-022
Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM)
-
42 770
-
Erläuterungen:
Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist
am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine
Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt der Republik Kroatien am 22. März 2023
beträgt das ESM-Stammkapital rd. 708,5 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus
einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 81,0 Mrd. € und abrufbarem Kapital in
Höhe von rd. 627,5 Mrd. €. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital
beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 167,8 Mrd. €,
vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESM-FinG) vom 13. September 2012
(BGBl. I S. 1918). Deutschland hat seinen Anteil am einzuzahlenden Kapital in
den Jahren 2012 bis 2014 geleistet.
836 25
-022
Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank
(AIIB)
-
-
-
Erläuterungen:
Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2015 die Gründungserklärung der Asian
Infrastructure Investment Bank (AIIB) zusammen mit 56 anderen
Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Das Gesamtkapital der AIIB wird 100 Mrd. USD betragen. Die
deutsche Kapitalbeteiligung beträgt rd. 4,5 Mrd. USD, und setzt sich zusammen
aus eingezahltem Kapital von rd. 0,9 Mrd. USD und abrufbarem Kapital von rd.
3,6 Mrd. USD.
- 42 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 836 25 (Titelgruppe 02)
Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution ist es, nachhaltige wirtschaftliche
Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver
Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation in enger
Zusammenarbeit mit den bestehenden bi- und multilateralen Finanzinstitutionen zu stärken.
866 21
-669
Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) -
-
-
Erläuterungen:
Der Poverty Reduction Growth Trust (PRGT) ist ein vom IWF verwalteter,
geberfinanzierter Treuhandfonds, welcher Kredite zu Vorzugsbedingungen an
Entwicklungsländer vergibt, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenüberstehen.
Deutschland beteiligt sich mit einem Beitrag von 3 Mrd. €, die als Darlehen in den
Jahren 2021 bis 2023 bereitgestellt wurden.
866 22
-669
Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF -
-
-
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
(4 192 228)
(3 152 422)
(1 006 958)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des
Titels 971 41.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig
mit Ausnahme des Tit. 971 41.
882 41
-813
Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
1 986 900
1 546 700
399 433
Haushaltsvermerk:
Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
882 42
-813
Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
93 761
117 883
-2 692
Haushaltsvermerk:
Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
893 41
-692
Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
-
-
1 006 958
-
893 42
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BKM
58 575
39 858
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 758 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 398 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 474 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 886 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Kap. 0452 zu buchen.
- 43 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 43
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMWE
508 993
520 311
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 694 968 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 192 170 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 214 377 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 147 639 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 120 359 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 17 859 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 564 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 09 zu buchen.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel sind auch Mittel gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) vom 9. August 2021 mitveranschlagt.
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3009
Tit. 685 90.
893 44
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMLEH
2 501
4 863
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 10 zu
buchen.
893 45
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMV
463 088
269 372
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 523 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 44 050 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 65 541 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 106 786 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 91 025 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 78 790 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 68 042 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 50 902 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 18 764 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 12 zu buchen.
893 46
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMG
4 266
4 266
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 15 zu
buchen.
- 44 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 47
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMUKN
75 221
77 258
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 76 455 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 26 426 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 24 501 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 23 728 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 16 zu buchen.
893 48
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMFTR
479 415
461 593
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 114 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 71 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 794 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 250 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 320 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 30 zu buchen.
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004
Tit. 685 60 und Tit. 685 70 und Kap. 3009 Tit. 685 90.
893 49
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMI
5 671
5 929
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 06 zu
buchen.
893 50
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMWSB
6 500
6 091
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 25 zu buchen.
893 51
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMVg
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 14 zu
buchen.
- 45 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 52
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BKAmtes
2 817
2 621
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 220 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 090 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 130 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 04 zu buchen.
893 53
-813
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMBFSFJ
4 520
5 065
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 17 zu
buchen.
971 41
-880
Ausgabemittel zur Restedeckung 500 000
90 612
-
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
884 01
-813
Zuweisung an das Sondervermögen
"Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
-
-
- 46 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) in der Fassung des
Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577) hat der Bund in
den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur
Stützung der Konjunktur im Umfang von 19,9 Mrd. Euro finanziert.
Seit dem Jahr 2012 dürfen keine Fördermittel mehr
ausgezahlt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu
einer Höhe von 25,2 Mrd. Euro aufzunehmen. Zur Tilgung der
Schulden des ITF wird seit 2010 der Teil des
Bundesbankgewinns verwendet, der den im Bundeshaushalt veranschlagten
Anteil übersteigt und nicht zur Tilgung der Schulden des
Erblastentilgungsfonds benötigt wird.
Überblick zur Anlage
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 114
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 283 481
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 283 595
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - 875 169 283 595
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... - - - 875 169 283 595
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 875 169 283 595
- 47 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-813
Vermischte Einnahmen -
-
114
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
162 01
-830
Sonstige Zinseinnahmen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
Erläuterungen:
Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden
hier vereinnahmt.
221 01
-820
Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn -
-
-
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt -
-
283 481
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem
ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines
Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.
- 48 -
6002 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Schuldendienst
575 01
-830
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt -
-
875 169
283 595
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der
durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im
jeweiligen Jahr.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der
Kommunen und Länder
(-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus
nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.
882 11
-813
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG -
-
-
882 12
-813
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG -
-
-
- 49 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
6002
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität schafft
eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des
Bundes zur Modernisierung Deutschlands. Es stellt
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von bis zu
300 Mrd. Euro zur Verfügung. Für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erhält der
Klima- und Transformationsfonds Zuführungen von insgesamt
100 Mrd. Euro. Darüber hinaus erhalten die Länder bis zu
100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb
einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von
500 Mrd. Euro aufzunehmen. Die aus der Kreditaufnahme des
Sondervermögens resultierenden Zinsverpflichtungen werden
aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Überblick zur Anlage
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 106
Gesamteinnahmen.................................................. 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 106
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 416 351 924 068 +492 283 140 546
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 375 471 1 117 702 +257 769 548 349
Ausgaben für Investitionen...................................... 52 133 100 56 025 934 -3 892 834 23 303 210
Gesamtausgaben.................................................... 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 105
davon nicht flexibilisiert........................................... 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 105
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 30 435 919
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 5 329 726
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 815 565
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 7 855 432
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 4 404 868
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 2 464 383
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 144 889
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 904 742
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 672 557
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 384 006
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 247 572
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 105 146
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 105 026
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 499
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 395
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 315
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 239
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 195
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 151
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 107
im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 63
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 43
- 50 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 54 924 922
58 067 704
23 992 106
Haushaltsvermerk:
Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben des SVIK gem.
§§ 37 i. V. m. 113 BHO das Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK
im laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1 Abs. 3
des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag um bis zu 10 Prozent
der Gesamtausgaben des Wirtschaftsplans überschritten werden.
Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben des SVIK aufgrund
von überplanmäßigen Ausgaben für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit.
882 01) sind im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig von
der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum Ausgleich dieser
Mehrausgaben dürfen die Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt innerhalb
des Rahmens der Ermächtigung des § 6 SVIKG um den gleichen Betrag
erhöht werden.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und
Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden.
3. Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben des SVIK
gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das Gesamtvolumen der Ausgaben
des SVIK im laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in
§ 1 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag um bis zu
10 Prozent der Gesamtausgaben des Wirtschaftsplans überschritten
werden. Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben des
SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben für Zuweisungen
gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind im Rahmen der Grenzen des § 3
SVIKG unabhängig von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig.
Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die Einnahmen aus
Krediten vom Kreditmarkt innerhalb des Rahmens der Ermächtigung des
§ 6 SVIKG um den gleichen Betrag erhöht werden.
- 51 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
882 01
-813
Zuweisungen gemäß LuKIFG 8 333 333
8 333 333
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Zuweisungen nach dem LuKIFG
und von Zinsen aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln
fließen den Ausgaben zu.
884 01
-813
Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds 10 000 000
10 000 000
10 000 000
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (17 724 189)
(22 002 861)
780 11
-731
Erhaltung und Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen 1 200 000
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 920 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 400 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 450 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 20 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Erhaltungsmaßnahmen
1.1 Erhaltungsbaggerungen in den Revieren.................................... 156 908
1.2 Geschiebebewirtschaftung am Rhein.......................................... 9 700
1.3 sonstige Maßnahmen.................................................................. 200 900
2: Ersatzmaßnahmen der Infrastruktur
2.1 Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal........................................... 187 770
2.2 Maßnahmen an der Unter- und Außenelbe................................. -
2.3 Maßnahmen an der Ostsee......................................................... 11 100
2.4 Maßnahmen an der Nordsee....................................................... 44 250
2.5 Maßnahmen an der Außen- und Unterweser (einschl.
Nebenflüsse).......................................................................................... 15 492
2.6 Maßnahmen am Mittellandkanal und am Elbe-Seitenkanal........ 49 381
2.7 Maßnahmen an der Mittel- und Oberweser (einschl. Quell- und
Nebenflüsse)............................................................................... 7 718
2.8 Maßnahmen an der Dortmund-Ems-Kanal Nordstrecke............. 89 945
2.9 Maßnahmen an der Dortmund-Ems-Kanal Südstrecke einschl.
Haltung Henrichenburg................................................................ 2 366
2.10 Maßnahmen am Wesel-Datteln-Kanal........................................ 26 503
2.11 Maßnahmen am Datteln-Hamm-Kanal........................................ -
- 52 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 780 11 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung 1 000 €
2.12 Maßnahmen am Rhein-Herne-Kanal einschl.
Ruhrwasserstraße................................................................................................ 8 331
2.13 Maßnahmen am Rhein................................................................ 4 010
2.14 Maßnahmen an Mosel, Saar, Lahn............................................. 8 500
2.15 Maßnahmen am Neckar.............................................................. 26 280
2.16 Maßnahmen am Main.................................................................. 21 320
2.17 Maßnahmen an der Donau und am Main-Donau-Kanal.............. 215 920
2.18 Projekt 17 Verkehrsprojekt Deutsche Einheit.............................. 12 400
2.19 Maßnahmen an der Mittel- und Oberelbe, an der Saale und an
der Unteren Havel-Wasserstraße von Plaue bis zur Mündung... 28 375
2.20 Maßnahmen am Elbe-Lübeck-Kanal und an der Müritz-Elde-
Wasserstraße.............................................................................. 13 255
2.21 Maßnahmen an der Havel-Oder-Wasserstraße, der Oberen
Havel-Wasserstraße sowie am Havel-Kanal nördlich
Wustermark............................................................................................. 30 022
2.22 Maßnahmen an der Spree-Oder-Wasserstraße einschl.
Berliner Wasserstraße und Nebengewässer sowie an der Oder........ 29 554
Zusammen............................................................................................ 1 200 000
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 1203 Tit. 780 01 ............................................ 367 508 528 807
Kap. 1203 Tit. 780 02 ............................................ 600 000 582 936
Zusammen ............................................................ 967 508 1 111 743
891 11
-721
Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der
Bundesfernstraßen
2 810 042
3 250 000
2 419 958
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 450 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 900 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 500 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 100 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 250 000 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ......................................................... 250 000 T€
2. Einnahmen, zum Beispiel durch Kostenbeteiligungen Dritter, aus der
Inanspruchnahme von Bürgschaften, aus Insolvenzverfahren, aus
Ablösebeträgen und aufgrund von Prüfungsmitteilungen des
Bundesrechnungshofes, fließen den Ausgaben zu.
3. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Mittel dienen der Erhaltung der Brücken und Tunnel. Dabei können auch
Kosten für Fahrbahnsanierungen, wenn sie im unmittelbaren baulichen
Zusammenhang damit stehen sowie die mit den Fahrbahnsanierungen verbundenen weiteren
Erhaltungsmaßnahmen, geleistet werden.
- 53 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 891 11 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesautobahnen......................................................................... 2 060 042
2. Bundesstraßen................................................................................ 750 000
Zusammen............................................................................................ 2 810 042
Weniger wegen Veranschlagung verteidigungsrelevanter Ausgaben im Epl. 14.
891 12
-742
Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit
dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic
Management System)
2 220 121
2 450 256
320 853
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 220 440 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 600 440 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 605 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 223 647 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 15 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ......................................................... 208 647 T€
2. Aus diesem Titel können in begründeten Einzelfällen auch Beratungs-
und Qualifizierungsleistungen sowie Maßnahmen zur Information zu
ERTMS in Deutschland geleistet werden.
3. Aus dem Ansatz können auch Sachverhalte gemäß § 11a Abs. 4
BSWAG finanziert werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmmanagement geleistet werden.
891 13
-742
Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
11 494 026
16 302 605
7 622 784
Haushaltsvermerk:
Aus dem Ansatz können auch die festgestellten Kosten für
Schienenersatzverkehre gemäß § 11c Abs. 5 BSWAG bei erstmaliger
vollständiger Durchführung der Generalsanierung eines Hochleistungskorridors
geleistet werden, wenn sie zwangsläufig mit der Investitionsmaßnahme
zusammenhängen.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Verfahren gemäß § 11c Abs. 4
BSWAG nach Durchführung der Ersatzverkehrsleistung.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Unter diesem Titel sind die anfallenden Kosten in direktem Zusammenhang mit
der LuFV III bzw. einer künftigen Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO)
enthalten. Hierunter fallen insbesondere:
- Prüfungshandlungen z. B. für den Infrastrukturwirtschaftsprüfer
- Gutachter- und Beratungsleistungen insb. zur Ermittlung künftiger
Mittelbedarfe
- Leistungen zum fachlichen Monitoring von Infrastruktur und
Investitionsplanung im Eisenbahnbereich (z. B. Kapazität, Pünktlichkeit, Netzverfügbarkeit
und nutzerfreundliches Baustellenmanagement)
- Leistungen zur Erstellung und Auswertung zu Messdatenmaterial
- Klärung von Einzelfragestellungen insb. aus dem parlamentarischen Raum.
- 54 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 891 13 (Titelgruppe 01)
Hinsichtlich der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von
Bahnhöfen soll aus den Mitteln:
1. unter anderem die bauliche Umsetzung des im Rahmen des ZIP angelegten
sog. Planungsvorrates von 111 Verkehrsstationen finanziert werden (Säule 1).
2. die beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen
mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag finanziert werden
(Säule 2).
3. Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden (Säule 3 des
Tausend -Bahnhöfe- Programms).
Weniger wegen Veranschlagung verteidigungsrelevanter Ausgaben im Epl. 14.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (3 500 000)
(6 000 000)
884 21
-813
Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser -
2 500 000
1 500 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
Weniger wegen Maßnahmenende in 2026.
884 22
-813
Zuweisung an den Transformationsfonds im Krankenhausbereich 3 500 000
3 500 000
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur (2 499 055)
(2 091 400)
682 31
-649
Finanzierung der Deutsche Energy Terminal GmbH, der FSRU und
FSRU-Standorte
515 649
575 000
370 868
Haushaltsvermerk:
Einnahmen (auch aus dem Betrieb der FSRU) fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Vor dem Hintergrund des russischen Krieges in der Ukraine und dem damit
verbundenen möglichen Ausfall der russischen Erdgaslieferungen werden zur
Sicherung der Erdgasversorgung Deutschlands Flüssiggas-Anlandekapazitäten in Form
von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage
and Regasification Unit, FSRU) gemietet und betrieben. Mit den Mitteln werden
u.a. die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) und die Charterraten der vom
Bund gecharterten FSRUs finanziert.
Es handelt sich um eine institutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
- 55 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
892 31
-649
Unterstützung Aufbau CCS/CCU-Infrastruktur in Deutschland -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
893 31
-649
Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von
Nordostdeutschland - insbesondere mit Kraftstoffen - im Zusammenhang mit
der Erdölraffinerie PCK Schwedt
118 400
118 400
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 281 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 195 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 81 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 85 900 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 81 400 T€
Haushaltsjahr 2029 .................................................................. 4 500 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den
ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die
Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur
Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für Maßnahmen
zur Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung, um die
Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten.
893 32
-332
Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze 1 865 006
1 398 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 499 998 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 393 462 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 608 077 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 974 397 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 450 120 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 363 702 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 83 558 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 104 447 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 104 447 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 104 447 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 104 447 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................. 104 447 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................. 104 447 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Gefördert werden Transformation, Ausbau und Neuerrichtung von
Wärmenetzen, sowie der Betrieb von Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung in
Wärmeinfrastrukturen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW). Fördergegenstände sind insbesondere Investitionen in Neubau- und
Bestandsnetze sowie vorbereitende Planungen. Betriebskosten für Anlagen zur
erneuerbaren Wärmebereitstellung werden finanziert, wenn und soweit deren
Betrieb eine Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber fossiler Wärmeerzeugung aufweist.
Neue Projekte der Geothermie Explorationskampagne werden aus Tit. 893 51
finanziert.
- 56 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 893 32 (Titelgruppe 03)
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinie (FRL)
1.1 Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)..................... 1 753 006
1.2 Geothermie-Explorationskampagne (Ausfinanzierung laufender
Projekte)........................................................................................ 42 000
2. Ausfinanzierung ausgelaufener Förderprogramme
2.1 Wärmenetzsysteme 4.0................................................................ 40 000
2.2 Erneuerbare Energien Premium................................................... 20 000
3. Studien, Evaluation....................................................................... 5 000
4. Projektträgerkosten....................................................................... 5 000
Zusammen............................................................................................ 1 865 006
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement, Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung und
Mandatartätigkeit sowie wissenschaftliche Begleitung und sonstige Projekte zum Um- und
Neubau klimaneutraler Wärmenetze geleistet werden.
Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (1 410 000)
(1 215 000)
685 41
-129
Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen 50 000
50 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 60 000 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 30 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 20 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ................................................................ 10 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
882 41
-129
Digitalpakt 2.0: Digitale Bildungsinfrastruktur 360 000
225 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
Geldleistungen des Bundes sind von den Ländern in gleicher Höhe
nachzuweisen.
Mehr wegen ansteigendem Finanzplan bei der Investitionsförderung.
- 57 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
882 42
-270
Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 433 832
940 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 260 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 130 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 130 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
Weniger wegen gemeldeter Bedarfe der Länder hier sowie bei 6093 882 43.
882 43
-165
Bund-Länder-Schnellbauinitiative Hochschulen/
Wissenschaftseinrichtungen
566 168
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 6093 Tit. 894 56 ............................................ 60 000 -
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung (1 706 722)
(1 069 902)
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmmanagement geleistet werden.
685 51
-165
Investitionen in die Hightech-Agenda - Strategischer Ausbau der
Forschungs-Ökosysteme
414 085
380 102
177 481
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 179 079 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 304 790 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 375 651 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 364 538 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 59 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
894 51.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 894 51 und
894 52.
3. Erstattungen der Länder zu Nr. 9 der Erläuterungen fließen den
Ausgaben zu.
4. Rückzahlungen zu Nr. 9 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu.
5. Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 58 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 685 51 (Titelgruppe 05)
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 58 993
2. Quantentechnologien...................................................................... 58 500
3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 89 962
4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. -
5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... -
6. Mikroelektronik................................................................................ 61 000
7. Strategische Forschungsfelder........................................................ 32 897
8. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 31 733
9. Nationale Forschungs-dateninfrastruktur (NFDI)............................ 81 000
Zusammen............................................................................................ 414 085
685 52
-165
Investitionen zu digitalen Technologien und KI-Forschung, -Umsetzung
und -Transfer in den Arbeitswissenschaften
27 537
21 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 36 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................ 11 700 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 1 012 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 1 012 T€
Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschung und Transfer KI-Observatorium..................................... 1 000
2. Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb.................. 9 000
3. Forschung und Transfer zu „KI und Mitbestimmung“...................... 2 000
4. Forschung zu KI, soziale Ungleichheit und Arbeitsmarkt................ 1 000
5. Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien
auf Arbeitsprozesse und Qualifikationen......................................... 1 000
6. KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb..................................... 5 000
7. Forschung und Transfer Menschen mit altersbedingten
Beeinträchtigungen oder mit Behinderungen........................................... 2 500
8. KI im Arbeitsschutz.......................................................................... 6 037
Zusammen............................................................................................ 27 537
- 59 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
685 54
-165
Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem -
Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme
75 000
50 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 155 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 15 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
685 55
-165
Investitionen in die regulatorische Fusionsforschung - Strategischer
Ausbau der Forschungs-Ökosysteme
5 000
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet.
686 51
-165
Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung - Stärkung
Forschungsinfrastruktur
8 200
5 600
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder
Schadensersatzansprüchen aus Forschungsförderungen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird aus den Mitteln ein Forschungszentrum
finanziert, das schwerpunktmäßig einerseits die sozialen Auswirkungen der in der
Hightech Agenda zu priorisierenden Technologien (Quantentechnologie,
Biotechnologie, KI, etc.) sowie andererseits die Megatrends und deren Einfluss auf Arbeit
und Gesellschaft begleitend erforscht und so einen wesentlichen Beitrag bei der
Identifizierung notwendiger sozialstaatlicher Regelungsbedarfe leistet.
892 51
-165
Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI 250 000
10 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 610 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 700 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 840 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 860 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 210 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
- 60 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 892 51 (Titelgruppe 05)
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschung und Entwicklung............................................................ 170 000
2. Verteilte Datenverarbeitung............................................................. 80 000
Zusammen............................................................................................ 250 000
Die Beherrschung sämtlicher für die Entwicklung und Implementierung von
Künstlicher Intelligenz (KI) relevanten Technologien ist für die künftige
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie von entscheidender
Bedeutung. Die Industrie muss Zugriff auf die jeweils fortschrittlichste Generation von
KI-spezifischen Software- und Hardwarekomponenten, souveräne KI-Modelle und
Rechenkapazitäten haben. Dazu beteiligt sich der Bund an Important Projects of
Common European Interest (IPCEI), die aktuell auf europäischer Ebene
vorbereitet werden.
Zu 1.:
Im IPCEI Artificial Intelligence (IPCEI-AI) sollen Grundlagentechnologien und -
modelle für ein KI-Ökosystem der europäischen Industrie entwickelt werden. Ziel ist
es ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable KI-Anwendungen
in der Industrie ermöglicht. Das IPCEI-AI beruht auf einem umfassend vernetzten
Ansatz und soll breit nutzbare Ergebnisse, auch als Open-Source Komponenten,
liefern. Schwerpunkt ist die Entwicklung von sektorspezifischen KI-Modellen für
industrielle Fertigung und insb. die KI- Prozesskette für die Entwicklung eines
Software-Stack für autonomes Fahren. Das sind die Grundlagen, um komplexe
KI-Anwendungen und Innovationen schneller in den Markt zu bringen.
Zu 2.:
Im IPCEI Compute Infrastructure Continuum (IPCEI-CIC) soll die für das Training
und die Nutzung dieser industriespezifischen KI-Modelle notwendige
Datenverarbeitungskapazität dezentral bereitgestellt werden. Anders als für große Large
Language Models (LLM) bedarf es hierfür verteilter Rechenkapazitäten, die nahe
an den großen Industriestandorten platziert sind. Geplant sind Investitionen in
verteilte KI- und Cloud-Rechenkapazitäten an mehreren deutschen Standorten.
Damit ist das IPCEI-ECI ein Schlüsselelement zur Förderung von Edge-
Computing.
Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
892 52
-165
Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen
20 000
20 000
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Das Förderprogramm INNO-KOM des BMWE ist ein themenoffenes
Innovationsförderprogramm, das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von unabhängigen,
gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (IFE) unterstützt, die in
strukturschwachen Regionen ansässig sind. Ziel des Programms ist es,
anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung (FuE) in
strukturschwachen Regionen zu stärken. Im Modul „Investive Vorhaben zur Verbesserung der
technischen Infrastruktur“ (IZ) des Förderprogramms INNO-KOM werden
Investitionen gefördert, die den antragsberechtigten Forschungseinrichtungen in
strukturschwachen Regionen FuE auf einem international angemessenen
Leistungsstandard ermöglichen. Mittelbar sollen die Investitionen insbesondere für KMU,
Innovationen und den Technologietransfer beschleunigen, wichtige
Wachstumspotenziale erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
- 61 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
893 51
-165
Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie 54 000
22 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 205 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 44 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 45 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 45 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 39 200 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 32 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Transferoffensive Energieinnovationen........................................... 40 000
2. Explorationsinitiative Geothermie.................................................... 14 000
Zusammen............................................................................................ 54 000
Zu 1.:
Die Mittel dienen im Rahmen der Transferoffensive Energietechnologien, u. a.
der Finanzierung von Investitionen in moderne Test-Infrastrukturen und in
große Transfer- und Demonstrationsvorhaben in Schlüsseltechnologien sowie der
Durchführung von Innovationswettbewerben (Pre-Commercial-Procurement).
Zu 2.:
Im Bereich der Explorationsinitiative Geothermie werden innovative
Geothermieprojekte gefördert, um Standorte mit erwartetem gutem geothermischem Potenzial
und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen. Gefördert
werden zudem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z. B. Weiterentwicklung
Seismik, Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten).
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für sonstige Projekte zur Umsetzung der
Explorationsinitiative Geothermie und der Transferoffensive Energieinnovationen
geleistet werden.
Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
894 51
-165
Investitionen in die Hightech-Agenda - Aufbau von Infrastrukturen 623 100
368 000
23 600
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 058 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 536 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 665 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 619 200 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 146 600 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 90 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 557 480 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ......................................................... 340 100 T€
Haushaltsjahr 2029 ......................................................... 217 380 T€
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 51.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und
894 52.
- 62 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 894 51 (Titelgruppe 05):
4. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 260 000
2. Quantentechnologien...................................................................... 130 000
3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 50 000
4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. 120 000
5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... 15 000
6. Mikroelektronik................................................................................ -
7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 48 100
Zusammen............................................................................................ 623 100
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
894 52
-165
Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen 60 000
50 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und
894 51.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
894 53
-165
Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner
Gesundheitsdateninfrastruktur
65 000
65 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 46 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23, 44 BHO gewährt werden.
- 63 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
894 54
-165
Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland 6 000
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 350 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
894 55
-165
Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems - Strategischer
Ausbau der Infrastrukturen
98 800
15 200
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 094 035 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 188 274 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 238 444 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 346 634 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 357 524 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 368 292 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 284 546 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 202 284 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 108 037 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 109 518 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 61 274 T€
Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 48 244 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung (9 042 958)
(5 987 406)
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter sowie Einnahmen aus Rückzahlungen von
Fördermitteln (auch aus Vorjahren) sowie deren Verzinsung fließen den
Ausgaben zu.
532 60
-059
Digitalisierung der Justiz 70 000
-
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 140 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
- 64 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 60 (Titelgruppe 06)
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMJV bewirtschaftet.
Mehr wegen vor 2027 kein Sollansatz.
532 61
-523
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 20 242
15 121
95
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 300 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
532 64
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Identitätsökosystem / EUDI
Wallet
155 000
162 000
31 451
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 157 680 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 46 720 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 52 560 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 58 400 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 65,
532 66 und 532 67.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
532 65
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in
Verwaltung und Wirtschaft
495 049
256 000
54 704
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 568 940 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 199 080 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 189 660 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 180 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64,
532 66 und 532 67.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Mehr wegen Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie
wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse.
- 65 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
532 66
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft 146 774
194 000
11 907
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 123 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 51 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 43 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 28 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64,
532 65 und 532 67.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Weniger wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse.
532 67
-523
Digitalisierung der Verwaltung: Transformation / Dienstleistungen im
Bereich der Informationstechnik
199 988
45 000
26 139
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 129 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 18 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64,
532 65 und 532 66.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Mehr wegen Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie
wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse.
532 68
-011
Verwaltungsdigitalisierung 134 000
58 362
16 250
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 196 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 111 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 38 582 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 21 166 T€
Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 17 416 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Mit diesen Mitteln sollen Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung insbesondere
des BMAS sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung inklusive der
Sozialversicherungsträger in der fachlichen Zuständigkei des BMAS finanziert werden, die
die Voraussetzungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität erfüllen.
- 66 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 68 (Titelgruppe 06)
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen, die zur erfolgreichen Umsetzung der
Verwaltungsdigitalisierungsmaßnahmen erforderlich sind, geleistet werden.
Mehr wegen der Bewilligung weiterer Vorhaben.
532 69
-061
Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung 195 298
193 585
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 55 978 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 33 022 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 22 956 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
812 63.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 63.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
In dem Titel werden Ausgaben für externe Unterstützung insbesondere im Bereich
der Softwareentwicklung und Projektleitung veranschlagt.
Die Haushaltsmittel sollen insbesondere für die Umsetzung der folgender
Einzelmaßnahmen eingesetzt werden:
- Erhöhung des Digitalisierungsgrades in der Bundesfinanzverwaltung (BFV),
u. a. durch den Ausbau der KI-gestützten Ermittlungsarbeit sowie den
Ausbau des automatisierten, sicheren Datenaustauschs zwischen Behörden,
Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern
- Überführung von IT-Verfahren der BFV auf eine moderne Cloudplattform
- Modernisierung diverser IT-Fachverfahren der BFV zur Nutzung der
Plattform/en im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
- Erhöhung des Modernisierungsgrades der IT-Fachverfahren der BFV durch
Bereitstellung von KI-gestützten Anwendungen und App-Lösungen für die
Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern
- Modernisierung bzw. Entwicklung sowie Implementierung ganzheitlich
digitalisierter Prozesse in der BFV
685 61
-253
Work-and-Stay-Agentur 280 000
35 000
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement, IT-Dienst- und Entwicklungsleistungen geleistet werden.
Mehr wegen Umsetzung der wesentlichen Programmierungsleistungen zu der
Work-and-Stay-Agentur (WSA) durch beauftragte IT-Dienstleister ab dem Jahr
2027. Im Jahr 2026 wurden die konzeptionelle Erarbeitung der WSA und die
Beauftragungen der Programmierungsleistungen vorgenommen.
- 67 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
812 63
-061
Investitionen in die Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung 40 479
93 097
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
532 69.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 69.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
Die Haushaltsmittel sollen insbesondere für die Umsetzung folgender
Einzelmaßnahmen eingesetzt werden:
- Aufbau einer modernen Cloudplattform für die BFV zur Überführung von IT-
Verfahren der Bundesfinanzverwaltung (BFV)
- Investitionen in die Standardisierung und Modernisierung der IT-Infrastruktur
der BFV, insbesondere für die Anforderungen zur behördenübergreifenden
Bearbeitung von Vorgängen und deren Absicherung, z. B.
Onlinezugangsgesetzes (OZG) 2.0, National-Once-Only-Technical-System (NOOTS)
- Verbesserung des Modernisierungsgrades der IT-Infrastruktur für die
Bereitstellung von KI-gestützten Anwendungen und App-Lösungen für die Wirtschaft
sowie Bürgerinnen und Bürgern
- Bereitstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die Modernisierung bzw.
Entwicklung sowie Implementierung ganzheitlich digitalisierter Prozesse in der
BFV, z.B. Implementierung und Anbindung der EUDI-Wallet
Weniger wegen bedarfsgerechter Fortführung der Maßnahmen.
884 61
-235
Digitalisierung der Langzeitpflege - Investitionen in die Pflegeinfrastruktur 320 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gesperrt.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage eines
Konzeptes, in dem auch die Verpflichtung der Länder zur
Investitionsförderung ausreichend berücksichtigt ist.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
Auf der Basis von Vereinbarungen im Zukunftspaket Pflege wird im
Pflegeneuordnungsgesetz mit § 11 Abs. 4-7 SGB XI-neu ein Förderprogramm für die
Digitalisierung ambulanter und teilstationärer Pflegeeinrichtungen in öffentlicher, privater
und freigemeinnütziger Trägerschaft aufgenommen. Die Mittel dienen der
Verbesserung der Pflegequalität und der Entlastung des Pflegepersonals in
Pflegeeinrichtungen
- 68 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
892 61
-692
Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der
wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen
150 000
200 000
6 744
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 350 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
894 61.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
Weniger wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse.
892 62
-649
Mikroelektronik für die Digitalisierung 4 185 198
2 480 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 6 434 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 239 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 864 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 1 650 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 140 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 540 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 601 868 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ........................................................... 1 089 687 T€
Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 1 804 703 T€
Haushaltsjahr 2030 .............................................................. 707 478 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Förderung von Investitionen entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette in den
Bereichen Forschung, Entwicklung, Pilotierung und Produktion, um die
technologische Souveränität und Resilienz im Bereich der Mikroelektronik zu stärken.
Mikroelektronik ist als Schlüsseltechnologie für die erfolgreiche Umsetzung von
Digitalisierung (z.B. KI, Industrie 4.0, Autonomes Fahren, IoT) in allen
Industriebereichen sowie der Gesellschaft von großer Relevanz. Ein erheblicher Teil der
Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit in Kernbranchen wie Maschinen- und
Anlagenbau, Elektroindustrie, Automobilbau oder erneuerbare Energien ist von
weiteren Fortschritten in der Mikroelektronik abhängig.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
- 69 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
894 61
-692
Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus 2 605 930
2 255 241
1 367 389
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 159 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 355 651 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.............................................. 422 611 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 339 531 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 263 371 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.............................................. 203 211 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 202 251 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 231 731 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 101 459 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 299 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................................... 699 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................................... 579 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................................... 499 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................................... 395 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 315 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 239 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 195 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 151 T€
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................................... 107 T€
im Haushaltsjahr 2047 bis zu...................................................... 63 T€
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.............................................. 43 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
892 61.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
Mehr wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse.
894 62
-314
Digitalisierung Rettungsdienst 45 000
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
Ein wesentliches Ziel der Notfallreform ist die digitale sektorenübergreifende
Vernetzung der Leistungserbringer im Bereich der Notfallversorgung (Notaufnahmen
der Krankenhäuser, Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und
Rettungsdienst). Die Förderung der o. g. Maßnahmen trägt dazu bei, bundesweit
einheitliche digitale Standards im Rettungsdienst zu erreichen, die Vernetzung von
Rettungsleitstellen zu fördern, u.a. um resiliente Strukturen zu schaffen.
Mehr wegen Beginn der Förderung im Jahr 2027.
- 70 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau (636 665)
(531 802)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
893 70, 893 71, 893 72, 893 73, 893 74 und 893 75.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 893 70, 893 71, 893 72, 893 73, 893 74 und
893 75.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
891 71
-411
Zuschüsse für Investitionen "Barrierefreies und altersgerechtes
Umbauen (AU)"
32 500
7 500
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet werden.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
893 70
-411
Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden 34 290
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 368 210 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 80 081 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 159 230 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 175 271 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 155 613 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 154 769 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 154 409 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 141 959 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 129 401 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.............................................. 115 082 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 102 395 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Die Vorgängerprogramme des BMWSB aus den Titeln 893 71, 893 72, 893
73, 893 74 und 893 75 werden ab dem Haushaltsjahr 2027 in diesem Titel
893 70 „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ zusammengeführt und
vereinfacht („Zwei-Programme-Welt“). Nur übergangsweise stehen auch in den
Vorgängerprogrammen des BMWSB in der Tgr. 07 noch anteilig Haushaltsmittel
für Neubewilligungen in 2027 zur Verfügung. Zusammen mit dem neuen Titel
893 70 werden damit insgesamt 2 Mrd. € an neuen Programmmitteln in 2027
im SVIK ausgebracht. „Zukunftsfeste Bauweise“, „bezahlbares Bauen“ oder auch
die „Bildung von Wohneigentum“ bilden dabei wesentliche Förderbausteine des
BMWSB.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
- 71 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 71
-411
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit
kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)
65 357
35 828
4 805
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 131 250 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 344 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 165 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 14 469 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 15 773 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 15 773 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 15 773 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 14 469 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 13 165 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 12 062 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................ 11 257 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
In der Neubausäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das
bisherige Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“
im Haushaltsjahr 2027 aufgehen. Während des Übergangs dient der Titel der
anteiligen Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen
Förderung (VE: 131 250 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter
Bewilligungen aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 65 357
T€).
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
893 72
-411
Klimafreundlicher Neubau (KFN) 365 131
383 009
17 517
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 229 687 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 385 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 23 120 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 25 409 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 27 699 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 27 699 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 27 699 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 25 410 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 23 120 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 20 831 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 19 315 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 37 703 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 9 385 T€
Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 23 120 T€
Haushaltsjahr 2030 .................................................................. 5 198 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
In der Neubausäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das
bisherige Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ im Haushaltsjahr 2027
aufgehen. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung
von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 229 687 T€).
Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen aus
Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 365 131 T€).
- 72 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 893 72 (Titelgruppe 07)
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
893 73
-411
Gewerbe zu Wohnen (GzW) 24 075
7 240
24
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 108 625 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 421 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 545 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................ 22 110 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 36 355 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 18 689 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 10 505 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Innerhalb der Bestandssäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das
bisherige Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ im Haushaltsjahr 2027
angeboten. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung
von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 108 625 T€,
Ausgaben: 1 375 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter
Bewilligungen aus der Förderung im Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 22 700 T€).
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
893 74
-411
Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 74 484
41 235
12 980
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 797 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 297 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 656 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 953 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 9 953 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 9 188 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 9 188 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 8 422 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 7 656 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 6 125 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 5 359 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
In der Neubausäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das
bisherige Förderprogramm „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“ im
Haushaltsjahr 2027 aufgehen. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen
Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 75 797
T€, Ausgaben 766 T€). Der Titel dient auch der Ausfinanzierung bereits erfolgter
Bewilligungen aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 73 718
T€).
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
- 73 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 75
-411
Jung kauft Alt (JkA) 28 028
26 990
1 556
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 5 500 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 3 500 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Innerhalb der Bestandssäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das
bisherige Förderprogramm „Jung kauft Alt (JkA)“ im Haushaltsjahr 2027
angeboten. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung von
Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 49 500 T€, Ausgaben
500 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen
aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 27 528 T€).
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
893 77
-411
Sanierung von Frauenhäusern 12 800
30 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 132 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 45 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 47 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 39 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 66 000 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 39 600 T€
Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 26 400 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Die Programmmittel i.H.v. insgesamt 150 000 T€ sind erstmals mit Aufstellung
des Bundeshaushalts 2026 im Wirtschaftsplan des SVIK veranschlagt worden.
Die Programmmittel dienen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und
sollen insbesondere dazu eingesetzt werden, die baulichen Anforderungen an
Sicherheit, Barrierefreiheit und kindgerechte Unterbringung in Schutzeinrichtungen
gemäß Gewalthilfegesetz zu erfüllen und so einen wirksamen, würdevollen und
sicheren Schutzraum für Betroffene zu gewährleisten.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
- 74 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Investitionen in die Sportinfrastruktur (72 000)
(836 000)
893 81
-322
Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 50 000
833 000
5 000
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Es stehen insgesamt Programmmittel in Höhe von 916 000 T€ zur
Selbstbewirtschaftung zur Verfügung (davon wurden 5 000 T€ in 2025 sowie 833 000 T€
in 2026 veranschlagt). 250 000 T€ werden ausschließlich für die Sanierung von
kommunalen Schwimmstätten und -bädern eingesetzt. Im Soll 2027 ist die
Ausfinanzierung der Verpflichtungsermächtigung 2025 mit Fälligkeit 2027 i.H.v. 50 000
T€ aus der Förderrunde 2025 (SKS I) abgebildet.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagementgeleistet werden.
Weniger wegen Abfinanzierung.
893 82
-322
Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von
Spitzensportstätten
22 000
3 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 97 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 31 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 30 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 67 000 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2028 ........................................................... 31 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 36 000 T€
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BKAmt bewirtschaftet.
Gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Ersatz- und
auch Neubauten an Bundesstützpunkten ab einem Bundesanteil von jeweils über
2 Mio. €, um insbesondere Investitionsrückstände bei großen Baumaßnahmen
für den Spitzensport aufzuholen. Dazu gehören bspw. das Nationale
Schwimmzentrum in Magdeburg, das Sportforum Berlin/Bogensporthalle und der Campus
Sportdeutschland in Frankfurt/Main.
Zuwendungsempfänger können Länder, Kommunen und Vereine sein.
Mehr wegen bedarfsgerechter Veranschlagung aufgrund des Fortschritts der
Baumaßnahmen.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
685 53
-165
Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im
Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften
1 000
-
- 75 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
894 56
-165
Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative
Hochschulen
60 000
-
- 76 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Der Energie- und Klimafonds (EKF) wurde durch das Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und
Klimafonds" (EKFG) vom 8. Dezember 2010 als wesentlicher
Beitrag zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzepts der
Bundesregierung errichtet.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1144) wurde der EKF zu einem
Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt, um
eine bessere und flexiblere Ausrichtung auf die
Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu ermöglichen und
auf Maßnahmen zu fokussieren, die geeignet sind, die
Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben.
Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der
energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der
Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, der
Transformation der Industrie sind die Förderung einer
klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie
Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zum
internationalen Klimaschutz weitere Förderbereiche des KTF. Darüber
hinaus werden sowohl Unternehmen als auch die privaten
Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiekosten
entlastet.
Der KTF finanziert sich aus den auf ihn entfallenden
Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen
zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des
europäischen Emissionshandels sowie aus der CO2-Bepreisung im
Rahmen des nationalen und europäischen
Brennstoffeemissionshandels. Des Weiteren erhält der KTF eine Zuweisung aus
dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für
Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) und das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewirtschaftet.
Überblick zur Anlage
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 22 538 870 20 978 426 +1 560 444 21 458 799
Übrige Einnahmen.................................................. 16 399 142 13 825 197 +2 573 945 15 957 706
Gesamteinnahmen.................................................. 38 938 012 34 803 623 +4 134 389 37 416 505
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 17 436 720 15 123 481 +2 313 239 8 335 301
Ausgaben für Investitionen...................................... 22 829 922 22 262 522 +567 400 16 052 253
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -1 328 630 -2 582 380 +1 253 750 10 806 329
Gesamtausgaben.................................................... 38 938 012 34 803 623 +4 134 389 35 193 883
davon nicht flexibilisiert........................................... 38 938 012 34 803 623 +4 134 389 35 193 883
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 37 190 357
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 8 315 588
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 391 217
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 4 652 654
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 565 530
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 2 167 650
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 582 396
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 591 076
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 452 364
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 122 396
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 1 026 288
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 744 958
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 584 162
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 539 967
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 507 060
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 486 776
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 465 304
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 443 406
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 411 434
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 333 775
im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 313 996
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 492 360
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Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Anlage 3 zu Kap. 6002.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
67 558
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
132 02
-332
Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz
2 509 790
4 265 000
5 403 354
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet.
Weniger wegen Umschichtung in Kap. 6002 Tit. 132 03.
132 03
-332
Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und
europäischen Brennstoffemissionshandel
20 029 080
16 713 426
15 987 887
Haushaltsvermerk:
Die Erlöse aus dem europäischen Brennstoffemissionshandel sind
entsprechend den Vorgaben in Artikel 10 Abs. 3 und Artikel 30d Abs.
6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie (RL 2003/87/EG) zu verwenden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet.
Mehr wegen frühzeitigen Versteigerungen im Rahmen des ETS 2.
Übrige Einnahmen
211 01
-820
Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt nach § 4 KTFG -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
311 01
-830
Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
334 01
-820
Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität
10 000 000
10 000 000
10 000 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
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6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transf
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