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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung) 6002 Allgemeine Bewilligungen Überblick zum Kapitel 6002 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 64 000 145 000 -81 000 119 621 Verwaltungseinnahmen........................................... 6 808 872 2 599 136 +4 209 736 6 350 619 Übrige Einnahmen.................................................. 9 627 738 10 754 729 -1 126 991 1 915 845 Gesamteinnahmen.................................................. 16 500 610 13 498 865 +3 001 745 8 386 085 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 180 857 3 041 506 +139 351 31 936 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 430 155 408 685 +21 470 400 182 429 Militärische Beschaffungen..................................... 65 000 65 000 - 60 000 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 42 035 848 42 992 969 -957 121 39 576 809 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 413 394 5 243 114 -829 720 1 034 793 643 329 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -6 218 805 -7 309 388 +1 090 583 - Gesamtausgaben.................................................... 43 906 449 44 441 886 -535 437 1 035 193 40 494 503 davon nicht flexibilisiert........................................... 43 906 449 44 441 886 -535 437 1 035 193 40 494 503 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 12 112 000 11 546 799 +565 201 8 430 624 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 10 697 025 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 336 394 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 710 817 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 541 789 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 871 104 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 96 649 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 70 606 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 50 902 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 18 764 - 25 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben 092 01 -820 Münzeinnahmen 64 000 145 000 119 621 Haushaltsvermerk: Von den Münzeinnahmen wird der dem Bund von der Deutschen Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr gezogenen Münzen abgesetzt. Erläuterungen: Die Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem Münzumlauf entstehenden Kosten sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt. Weniger wegen Anpassung an den Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen. Verwaltungseinnahmen 112 02 -011 Einnahmen aus Zahlungsverpflichtungen nach dem Parteiengesetz 1 1 429 119 02 -860 Rückeinnahme nicht verbrauchter Selbstbewirtschaftungsmittel des Epl. 14 - 1 000 - 119 03 -290 Einnahmen aus Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen - - - 119 04 -813 Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie - - 2 413 584 119 06 -860 Nicht-strukturelle Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben - - 1 656 818 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind in entsprechender Berücksichtigung der durch Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 festgelegten Grundsätze für aus Notlagemitteln in Vorjahren finanzierte Rückflüsse zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3201 Tit. 595 01. 119 89 -860 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen 434 000 351 000 239 382 Haushaltsvermerk: 1. Mit Übernahme der Sammlermünzen durch die Münze Deutschland ist deren Nennwert von den Einnahmen abzusetzen. 2. Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung anfallenden Portokosten und Steuern geleistet werden. Erläuterungen: Die Ausgaben für die Münzprägung sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt. Mehr wegen Anpassung an die Marktentwicklung. - 26 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 119 99 -860 Vermischte Einnahmen 15 000 15 000 655 483 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 539 99. 2. Zu erstattende Beträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 121 01 -680 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen 2 520 000 1 470 000 866 547 Haushaltsvermerk: Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten und Steuern geleistet werden. Erläuterungen: Veranschlagt sind die Einnahmen aus Dividendenzahlungen aus Anteilsrechten an der Deutsche Telekom AG, der Airbus SE sowie Gewinnausschüttungen weiterer Bundesunternehmen. Mehr wegen Einmaleffekten und zu erwartenden Geschäftsentwicklungen. 121 04 -661 Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank - - - Erläuterungen: Nach § 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) in der Fassung vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) fließen die Einnahmen, soweit sie den veranschlagten Betrag übersteigen, dem Sondervermögen ITF zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu. 131 01 -692 Erlöse aus der Vergabe von Frequenzen 762 135 762 135 518 376 132 02 -332 Erlöse aus dem CO2-Grenzausgleich (CBAM) 377 736 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet. 132 03 -332 Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz 2 700 000 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet. 133 01 -634 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes - - - Haushaltsvermerk: Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung anfallenden Nebenkosten, Darlehen und Steuern geleistet werden. - 27 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 133 01 Erläuterungen: Veranschlagt sind die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung insbesondere der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG, der Bundesanteile an der Flughafen Köln/Bonn GmbH und der Flughafen München GmbH der Deutsche Bahn AG und der Uniper SE. Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen. Übrige Einnahmen 152 02 -692 Zinsen aus Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin - - 2 154 01 -813 Zinsen aus Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds - - - 166 01 -669 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 74 882 87 899 89 953 166 02 -669 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF 182 700 189 000 168 153 172 03 -692 Tilgung von Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin - - 159 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 02. 174 01 -813 Tilgung von Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds - - - 186 01 -669 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 268 803 66 225 4 600 214 01 -820 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Aufbauhilfe" - - - 214 03 -820 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" 17 738 266 01 -022 Erhebungskostenpauschale 1 356 000 1 225 000 1 435 478 Haushaltsvermerk: Erstattungen anderer Mitgliedstaaten und Leistungen an andere Mitgliedstaaten sind hier zu buchen. Erläuterungen: Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (EU, Euratom Nr. 2053/2020) behalten die Mitgliedstaaten 25 Prozent der Traditionellen Eigenmittel der Europäischen Union als Erhebungskosten ein (s. a. Anlage E zu Kap. 6001 Tit. 266 01 und 688 10). - 28 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 272 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union - 10 564 605 - 272 03 -032 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Friedensfazilität zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung - - 217 500 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 06. 355 01 -850 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 6 Abs. 2 StabG - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 971 01. Erläuterungen: Die Einrichtung des Leertitels ist nach § 8 Abs. 2 StabG vorgesehen. 355 02 -850 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 5 Abs. 3 StabG - - - Erläuterungen: Der Titel ermöglicht im Fall des § 5 Abs. 3 StabG die Entnahme von Mitteln aus der Konjunkturausgleichsrücklage als zusätzliche Deckungsmittel. 359 01 -850 Entnahmen aus Rücklage 6 755 865 - - 371 05 -880 Globale Mehreinnahme 2 613 750 372 03 -880 Globale Mindereinnahme -1 642 000 -1 378 000 - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Personalausgaben 422 04 -011 Leistungsbezahlung 31 000 31 000 30 731 Erläuterungen: Für die Vergabe von leistungsbezogenen Besoldungselementen nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung an Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten werden Mittel gemäß § 42a Abs. 4 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zentral veranschlagt. Die Zuweisung der Mittel an die Ressorts ist durch Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern geregelt und wird regel - 29 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 422 04 mäßig an die Voraussetzung geknüpft, dass diese aus ihren Einzelplänen ergänzende eigene Mittel für die Leistungsbezahlung bereitstellen und ausgeben. 459 01 -290 Zuschuss zu den Sozialwerken der Bundesverwaltung 1 450 1 450 1 205 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass - soweit mit dienstlichen Belangen vereinbar - zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke - den ehrenamtlichen Mitarbeitern gestattet werden kann, ihre Tätigkeit in den Diensträumen als Nebentätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmen, - den Arbeitnehmern die erforderliche Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Entgelte außertariflich gewährt werden kann, - in angemessenem Rahmen Schreibkräfte in Anspruch genommen werden dürfen und Büroeinrichtungen benutzt werden können und - auf die Erhebung von Verwaltungskosten verzichtet wird. Die Ausnahmeregelung setzt voraus, dass daneben keine weiteren Kosten aus dem Bundeshaushalt übernommen werden. Erläuterungen: Die von den Bediensteten der Bundesverwaltungen gegründeten Sozialwerke e. V. erhalten einen Bundeszuschuss. Die Zuwendungen werden gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke der Bundesverwaltungen [RdSchr. des BMI vom 17. September 1990 - DI4-213401/2 - (GMBl 1990, S. 575), zuletzt geändert RdSchr. des BMI vom 14. November 2003 - DI3-213401/2 - (GMBl 2004, S. 2)]. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 02 -011 Verstärkung der Verfügungsmittel für Leiterinnen und Leiter oberster Bundesbehörden für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 200 200 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 529 03. Erläuterungen: Bei Leiterinnen und Leitern einzelner oberster Bundesbehörden ist eine Verstärkung der ihnen bei Tit. 529 01 bewilligten Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen aus dienstlicher Veranlassung erforderlich. Die Ausgaben sind jeweils bei Tit. 529 01 zu buchen. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 529 03 -029 Außergewöhnlicher Aufwand von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im dienstlichen Verkehr mit dem Ausland 1 000 1 000 200 207 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 529 02. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Im dienstlichen Verkehr von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland entstehen Verpflichtungen insbesondere repräsentativer Art. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der - 30 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 529 03 Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Gesondert veranschlagt sind insbesondere Ausgaben für Fälle außergewöhnlicher Repräsentationsverpflichtungen für die Leiterinnen und Leiter sowie die Angehörigen der Vertretungen des Bundes im Ausland. 531 01 -011 Kosten von Erfassung und Druck des Bundeshaushaltsplans sowie der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes einschließlich des sonstigen Materials 125 125 64 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückzahlungen aufgrund nachträglich beanstandeter bzw. korrigierter Rechnungen sowie Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben zur Unterrichtung der Bevölkerung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes geleistet werden. 531 02 -332 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen des Deutschen Bundestages 460 440 200 216 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Maßnahmen dienen der klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen des Deutschen Bundestages per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten Treibhausgasemissionen. 531 03 -187 Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 8 150 13 700 1 416 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Ansatz werden die Ansprüche der Autoren nach dem Urheberrechtsgesetz für das Ausleihen urheberrechtlich geschützter Werke und für Vervielfältigungen aus solchen Werken abgegolten. 532 04 -290 Ausgleichsabgabe nach § 160 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zahlungen von Ausgleichsabgaben der Arbeitgeber fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Nach § 160 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Fassung vom 29. Dezember 2016 (BGBl. I Nr. 66/2016, S. 3234 ff, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 G vom 9. Oktober 2020 I 2075), haben Arbeitgeber, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Nach § 154 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 auf - 31 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 04 wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Nach § 160 Abs. 2 SGB IX beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 € und 360 €. Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gilt gem. § 160 Abs. 8 SGB IX der Bund als ein Arbeitgeber. 532 05 -011 Verstärkung von Ausgaben zur Fortführung der Datenlabore 22 000 15 000 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen. 533 01 -059 Kosten der Ombudsstelle zur Überwachung der Sozialchartas im Rahmen der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH 20 20 - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus den Vereinbarungen zu den Sozialchartas fließen den Ausgaben zu. 539 99 -860 Vermischte Verwaltungsausgaben 200 200 - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Aus dem Ansatz werden keine Ausgaben für Beraterverträge geleistet. 540 01 -860 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs 398 000 378 000 180 526 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 252 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 197 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 17 000 T€ Haushaltsvermerk: Verkaufserlöse für Münzschrott fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Münzeinnahmen (Umlaufmünzen) sind bei Tit. 092 01 veranschlagt. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind bei Tit. 119 89 veranschlagt. Mehr wegen höherer Materialbeschaffungs- und Produktionskosten. Militärische Beschaffungen 559 01 -860 Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 65 000 65 000 60 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 32 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 614 01 -820 Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds - - - Erläuterungen: Nach § 8 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvFErrG) ist der KInvF nach Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, spätestens mit Ablauf des Jahres 2027 aufzulösen. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu. 624 01 -813 Zuführungen an das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank, soweit sie den Betrag von 2,5 Mrd. € übersteigen, fließen den Ausgaben zu. 634 01 -813 Zuweisung an das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" 1 173 668 2 500 000 2 500 000 636 01 -229 Zuführung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Auszahlung der Frühstart-Rente durch die zentrale Stelle i. S. v. § 81 EStG 198 000 50 000 - 636 02 -229 Zuschuss an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG 1 600 1 700 1 513 Erläuterungen: Gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3426) sind die Versicherungsverhältnisse der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abteilungen D, E und F) mit Wirkung zum 1. Januar 2006 auf die Bahnversicherungsanstalt - jetzt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See - übertragen worden. Veranschlagt sind Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu den nach dem 30. Juni 1948 fällig gewordenen oder fällig werdenden Leistungen aus Versicherungsverhältnissen der Pensionskasse Deutsche Eisenbahnen und Straßenbahnen, die vor dem 1. Juli 1948 mit der Pensionskasse begründet worden sind sowie anteilige Bundesleistungen für die beamtenmäßige Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Versorgungsberechtigten einer saarländischen und dreier bayerischer Privatbahnen. In den Bundeszuschüssen sind auch die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für ihre Auftragstätigkeit enthalten. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Alterversorgungslasten für Bedienstete der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG, welche im Wege der Auftragstätigkeit für den Bund Abrechnungen vorgenommen haben. 636 03 -229 Erstattung der Zinsbeträge aus der Übertragung von Versorgungsanwartschaften der Bediensteten der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank 2 000 2 000 1 656 Erläuterungen: Aus diesem Titel werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die Zinsbeträge erstattet, die sie gemäß Art. 2 der Verordnung vom 16. November 2007 (BGBl. 2007 II S. 1690) zu dem Abkommen vom 24. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und zu dem Abkommen vom 23. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von - 33 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 636 03 Versorgungsanwartschaften auszahlt. Die Erstattungen aus diesem Titel beziehen sich ausschließlich auf die Fälle, denen keine Nachversicherung durch ein Bundesressort vorangegangen ist. 671 03 -411 Aufwendungen im Zusammenhang mit den veräußerten Teilbeträgen aus dem Bundestreuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau - - - 671 04 -680 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020 519 000 790 000 834 711 Haushaltsvermerk: Im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels ist das zuständige Bundesministerium ermächtigt, im KfW-Sonderprogramm 2020 in der Variante des KfW-Schnellkredits 2020 seine Befugnisse für Entscheidungen nach § 58 Absatz 1 und § 59 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung auch auf Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister zu übertragen, die in einer Rechtsform des privaten Rechts organisiert sind. Im Rahmen einer derartigen Übertragung sind geeignete Kontrollmechanismen vorzusehen. 671 05 -680 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups 244 000 240 000 63 863 671 06 -680 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland 5 400 14 000 3 035 671 11 -661 Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine 1 000 1 000 2 000 683 02 -290 Corona-Unternehmenshilfen 33 000 200 000 447 962 Haushaltsvermerk: 1. Nichtverbrauchte Bundesmittel sowie Beiträge, die aufgrund verwaltungsrechtlicher Regelungen zurückgezahlt werden (einschließlich Zinsen), fließen den Ausgaben zu. 2. Aus dem Ansatz können die erforderlichen Kosten für die Errichtung, Programmierung, Weiterentwicklung und den Betrieb der digitalen Antragsplattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" bestritten werden. 683 03 -649 Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen 50 000 50 000 13 473 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 100 T€ 683 07 -643 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 16 500 000 16 160 000 16 487 839 Haushaltsvermerk: Einnahmen aufgrund von Abschlagszahlungen sowie Ansprüchen des Bundes gegen die Übertragungsnetzbetreiber fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. - 34 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 07 Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2022 wurde die EEG- Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber haben gem. EnFG einen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Ausgleich der Ausgaben, die sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben. 684 03 -011 Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz 220 700 241 700 206 795 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückforderungen fließen den Ausgaben zu. 685 01 -018 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse 10 691 700 10 338 100 10 000 100 Haushaltsvermerk: Der Teil des Zuschusses, der zur Abdeckung der im Voraus zu zahlenden Versorgungsbezüge für den ersten Monat des neuen Haushaltsjahres bestimmt ist, wird in entsprechender Anwendung von § 72 Abs. 4 Nr. 3 BHO für das neue Haushaltsjahr gebucht. 687 01 -029 Zahlung des der Republik Österreich zustehenden Einnahmeanteils für das Zollanschlussgebiet Kleines Walsertal aufgrund Art. 12 des deutschösterreichischen Vertrages vom 2. Dezember 1890 4 200 4 200 3 480 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus den Biersteueranteilen der Länder fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Durch Vertrag vom 2. Dezember 1890 zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn wurde die österreichische Gemeinde Mittelberg (Kleines Walsertal) an das Zollgebiet des Deutschen Reiches angeschlossen. Nach Art. 12 des Vertrages stand Österreich bis zum Wirksamwerden seines Beitritts zur EU am 1. Januar 1995 vom Reinertrag der im deutschen Zollgebiet erhobenen Zölle und Verbrauchsteuern der nach dem Verhältnis der Bevölkerung auf das Kleine Walsertal entfallende Anteil abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages zu. Nach dem Beitritt Österreichs zur EU ist nur noch der entsprechende Anteil an den erhobenen Verbrauchsteuern abzuführen. Der an die Republik Österreich abzuführende Anteil an der Biersteuer wird von den Ländern aufgebracht. 687 03 -032 Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 470 000 478 201 252 832 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 273 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 207 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 46 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace Facility (EPF) geleistet werden. 4. Aus den Mitteln können auch Sachleistungen finanziert werden. 5. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien anrechenbar sein. - 35 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 03 Erläuterungen: 1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt. 2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das Auswärtige Amt. 3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands. Die Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und eingebettet. Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“ bilden dafür einen politischen Rahmen. Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B. militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte. Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt. Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B. Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten. Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten. Bezeichnung 1 000 € 1. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil BMVg .............................................................................................. 140 000 2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil AA 90 000 3. European Peace Facility (EPF) ...................................................... 240 000 Zusammen ........................................................................................... 470 000 687 05 -029 Deutscher Beitrag zum EU COVID-19 Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank 31 603 96 892 102 790 687 06 -032 B Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 11 612 000 11 546 799 8 430 624 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 8 696 560 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 577 460 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 3 264 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 2 214 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 640 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace Facility (EPF) geleistet werden. 5. Aus den Mittel können auch Sachleistungen finanziert werden. - 36 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 06 6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Kriegsverletzten in Deutschland finanziert werden. 7. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien anrechenbar sein. 8. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Erläuterungen: 1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen Kriegsverletzten. 2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das Auswärtige Amt. 3. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B. Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten. Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten. Bezeichnung 1 000 € 1. Unterstützung Ukraine (BMVg) ...................................................... 9 047 022 2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine - Anteil BMVg .................................................................................... 538 074 3. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine - Anteil AA ......................................................................................... 180 000 4. Wiederbeschaffung (BMVg) ........................................................... 1 148 278 5. European Peace Facility (EPF) Ukraine ......................................... 648 626 6. Behandlung ukrainischer Soldaten (BMG) ..................................... 25 000 7. Transport, Containermiete............................................................... 25 000 Zusammen ........................................................................................... 11 612 000 687 07 -669 Finanzielle Unterstützung der Ukraine - - - 697 01 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS- Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 60 000 60 000 45 920 698 01 -290 Erstattungsleistungen wegen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns und der Tour Vital Touristik GmbH sowie damit zusammenhängende Sach- und Personalausgaben 100 500 428 Haushaltsvermerk: Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Ausgaben für Investitionen 712 02 -880 Vorsorge Ausgabereste Investitionen 100 000 1 500 000 - 811 01 -011 Erwerb von Fahrzeugen 108 500 76 300 21 349 69 377 - 37 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 854 01 -813 Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds - - - 882 01 -820 Zuweisungen an Länder für Investitionen im Bereich der Seehäfen nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Art. 125c des Grundgesetzes 38 346 38 346 38 346 882 02 -820 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen der 1. Säule des Startchancen-Programms 400 000 400 000 16 963 Haushaltsvermerk: Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 893 01 -019 Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter Personen 5 600 5 000 6 486 3 014 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 5 200 T€ Erläuterungen: Die Gefährdungseinstufung von im Bundesdienst stehenden Personen und Mitgliedern der Verfassungsorgane erfordert häufig die sofortige Durchführung von baulichen Sicherungsmaßnahmen. Um eine beschleunigte Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, ist der voraussichtliche Ausgabenbedarf zentral veranschlagt. Besondere Finanzierungsausgaben 915 01 -850 Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage - - - Erläuterungen: Dieser Titel dient den Zuführungen des Bundes an die Konjunkturausgleichsrücklage nach § 7 StabG oder aufgrund von Verordnungen nach § 15 StabG. 971 01 -880 Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 3201 Tit. 325 12 und Kap. 6002 Tit. 355 01. Erläuterungen: Nach § 6 Abs. 2 StabG können bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit für die dort genannten Zwecke nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 StabG zusätzliche Ausgaben geleistet werden. Die Einrichtung des Leertitels ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 StabG vorgesehen. 971 02 -880 Ausgabemittel zur Restedeckung 600 000 600 000 - 971 03 -880 Aufwendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen - - - Haushaltsvermerk: 1. Die auf Grundlage eines neuen Kabinettbeschlusses entstehenden unterjährigen Mehrausgaben für zusätzliche einsatzbedingte Aufwendungen für kurzfristige und unvorhergesehene Verpflichtungen der - 38 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 971 03 Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit neuen oder erweiterten internationalen Einsätzen können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen gegen Einsparung geleistet werden. Die Mehrausgaben sind im Kabinettbeschluss zu beziffern. Vor Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Die Einsparung hat nach dem in den Erläuterungen festgelegten Verteilungsschlüssel zu erfolgen. 3. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen. Die Übertragbarkeit dieser Ausgaben ist ausgeschlossen. Erläuterungen: Einzelplan Anteil in Prozent Epl. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt.................................. 2,24 Epl. 05 Auswärtiges Amt..................................................................... 2,58 Epl. 06 Bundesministerium des Innern............................................... 7,24 Epl. 07 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz........... 0,52 Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen........................................... 4,80 Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie...................... 2,41 Epl. 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.......................................................................................... 1,22 Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales............................ 0,00 Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr.............................................. 11,46 Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung...................................... 47,57 Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit........................................ 0,78 Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.......................................................... 1,19 Epl. 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend............................................................................. 2,07 Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung............................................................................ 4,10 Epl. 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.. 0,63 Epl. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen..................................................................................... 2,47 Epl. 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt........................................................................................ 8,72 971 05 -880 B Globale Mehrausgabe - Vorsorge zur Umsetzung des NIS2UmsuCG 500 000 971 11 -880 Globale Mehrausgabe 181 195 972 01 -880 Globale Minderausgabe -8 000 000 -8 000 000 - Haushaltsvermerk: Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch Mehreinnahmen in allen Einzelplänen erfolgen, sofern die Mehreinnahmen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln verwendet werden. 972 10 -880 Globale Minderausgabe - Handlungsbedarf - - - - 39 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (3 148 407) (3 009 056) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71 und 971 71. 2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden. Von der Inanspruchnahme ausgenommen sind die Tit. 428 .2 sowie die Titel, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1 Art. 115- Gesetz, § 5 HG, unterfallen. 3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan geleistet werden. Mehrausgaben bei Titeln, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1 Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die ebenfalls der Bereichsausnahme unterfallen. Mehrausgaben bei Titeln, die nicht der Bereichsausnahme unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die nicht der Bereichsausnahme unterfallen. Von der Deckung generell ausgenommen sind die Tit. 428 .2. 4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen. 461 71 -880 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 3 148 037 3 008 656 - 461 73 -880 Verstärkung der Stellenpläne anderer Bundesbehörden im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung - - - 461 74 -880 B Verstärkung der Personalausgaben für Mehrbedarfe aufgrund des NIS2UmsuCG - 461 75 -880 Verstärkung von Personalausgaben für nach § 19a BBesG ernannte Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen 370 400 - 971 71 -880 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 5 bis 9 - - - - 40 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (286 597) (379 535) 676 21 -669 Absicherung des deutschen Anteils an einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe der EU in Form eines Darlehens für die Ukraine - - - 676 22 -669 Absicherung für neues IWF-Instrument zugunsten UKR und ausgewählter von Nahrungsmittelkrisen betroffener Staaten - - - 676 23 -669 Erstattung von Ausfällen aus Krediten der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung an ukrainische Unternehmen - - - 687 21 -022 Deutscher Anteil am Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ zugunsten der Ukraine 177 377 177 377 141 040 687 22 -022 Beitrag zur Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 30 000 30 000 26 248 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 10,30 30 000 - 30 000 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bei der Angabe des Beitragssatzes handelt es sich um ein gewichtetes Mittel. 687 24 -022 Zahlungen an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und ihre Sonderfonds 500 500 500 Erläuterungen: Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet verschiedene Sonderfonds zugunsten ihrer Förderländer. Unter diesen Fonds befindet sich auch der multilaterale Treuhandfonds „Sustainable Infrastructure Fonds“ (SIF) für nachhaltige Infrastruktur. Mit den Fondsmitteln wird technische Unterstützung für EBWE Projekte in ODA-fähigen Entwicklungsländern geleistet. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 2009 jährlich mit 500 T€ am SIF bzw. Vorgängerfonds. 687 28 -669 Zuschuss an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 10 000 10 000 10 000 - 41 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 836 21 -022 Beteiligung am Grundkapitel der Europäischen Investitionsbank - - - Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 27. Juli 1957 (BGBl. II S. 753) Mitglied der Europäischen Investitionsbank (EIB) geworden. Das Stammkapital der EIB beträgt derzeit 248,8 Mrd. €. Der Kapitalanteil Deutschlands an der EIB beträgt 46,7 Mrd. €. Davon sind 4,2 Mrd. € eingezahlt; der Rest wirkt als Garantiekapital. 836 22 -022 Beteiligung am Grundkapital der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) - 50 168 50 168 Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Entwicklungsbank des Europarates (CEB). Der Kapitalanteil Deutschlands an der CEB beträgt 16,72 %, Das Stammkapital der Bank soll lt. Beschluss des Gouverneursrates um bis zu 4,25 Mrd. € erhöht werden. Der deutsche Anteil beträgt insgesamt rd. 710,6 Mio. €. Hiervon sind 71,76 % Gewährleistungen; Eingezahlt sind bis 2026 28,24 %, d. h. für Deutschland vier Raten in Höhe von jeweils 50,168 Mio. €, insgesamt rd. 200,7 Mio. €. 836 23 -022 Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) 68 720 68 720 68 720 Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Der Kapitalanteil Deutschlands an der EBWE beträgt 8,52 %. Das Stammkapital der Bank soll laut Gouverneursbeschluss um bis zu 4 Mrd. € erhöht werden. Der einzuzahlende deutsche Anteil daran beträgt in fünf gleichen Raten ab 2025 (bis 2029) in Höhe von jeweils 68,720 Mio. €, insgesamt rd. 343,6 Mio. €. 836 24 -022 Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) - 42 770 - Erläuterungen: Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt der Republik Kroatien am 22. März 2023 beträgt das ESM-Stammkapital rd. 708,5 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 81,0 Mrd. € und abrufbarem Kapital in Höhe von rd. 627,5 Mrd. €. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 167,8 Mrd. €, vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESM-FinG) vom 13. September 2012 (BGBl. I S. 1918). Deutschland hat seinen Anteil am einzuzahlenden Kapital in den Jahren 2012 bis 2014 geleistet. 836 25 -022 Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) - - - Erläuterungen: Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2015 die Gründungserklärung der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) zusammen mit 56 anderen Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Das Gesamtkapital der AIIB wird 100 Mrd. USD betragen. Die deutsche Kapitalbeteiligung beträgt rd. 4,5 Mrd. USD, und setzt sich zusammen aus eingezahltem Kapital von rd. 0,9 Mrd. USD und abrufbarem Kapital von rd. 3,6 Mrd. USD. - 42 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 836 25 (Titelgruppe 02) Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution ist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden bi- und multilateralen Finanzinstitutionen zu stärken. 866 21 -669 Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) - - - Erläuterungen: Der Poverty Reduction Growth Trust (PRGT) ist ein vom IWF verwalteter, geberfinanzierter Treuhandfonds, welcher Kredite zu Vorzugsbedingungen an Entwicklungsländer vergibt, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenüberstehen. Deutschland beteiligt sich mit einem Beitrag von 3 Mrd. €, die als Darlehen in den Jahren 2021 bis 2023 bereitgestellt wurden. 866 22 -669 Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF - - - Titelgruppe 04 Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz (4 192 228) (3 152 422) (1 006 958) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 971 41. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Tit. 971 41. 882 41 -813 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 1 986 900 1 546 700 399 433 Haushaltsvermerk: Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 882 42 -813 Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 93 761 117 883 -2 692 Haushaltsvermerk: Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 893 41 -692 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz - - 1 006 958 - 893 42 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKM 58 575 39 858 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 758 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 398 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 474 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 886 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Kap. 0452 zu buchen. - 43 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 893 43 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMWE 508 993 520 311 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 694 968 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 192 170 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 214 377 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 147 639 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 120 359 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 17 859 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 564 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 09 zu buchen. Erläuterungen: Bei diesem Titel sind auch Mittel gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vom 9. August 2021 mitveranschlagt. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3009 Tit. 685 90. 893 44 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMLEH 2 501 4 863 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 10 zu buchen. 893 45 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMV 463 088 269 372 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 523 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 44 050 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 65 541 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 106 786 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 91 025 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 78 790 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 68 042 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 50 902 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 18 764 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 12 zu buchen. 893 46 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMG 4 266 4 266 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 15 zu buchen. - 44 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 893 47 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMUKN 75 221 77 258 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 76 455 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 26 426 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 24 501 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 23 728 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 16 zu buchen. 893 48 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMFTR 479 415 461 593 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 114 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 71 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 794 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 250 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 320 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 30 zu buchen. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004 Tit. 685 60 und Tit. 685 70 und Kap. 3009 Tit. 685 90. 893 49 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMI 5 671 5 929 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 06 zu buchen. 893 50 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMWSB 6 500 6 091 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 25 zu buchen. 893 51 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMVg - - - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 14 zu buchen. - 45 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 893 52 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKAmtes 2 817 2 621 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 220 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 090 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 130 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 04 zu buchen. 893 53 -813 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMBFSFJ 4 520 5 065 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 17 zu buchen. 971 41 -880 Ausgabemittel zur Restedeckung 500 000 90 612 - Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 884 01 -813 Zuweisung an das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" - - - 46 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577) hat der Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur im Umfang von 19,9 Mrd. Euro finanziert. Seit dem Jahr 2012 dürfen keine Fördermittel mehr ausgezahlt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25,2 Mrd. Euro aufzunehmen. Zur Tilgung der Schulden des ITF wird seit 2010 der Teil des Bundesbankgewinns verwendet, der den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigt und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds benötigt wird. Überblick zur Anlage Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 114 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 283 481 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 283 595 Ausgaben Schuldendienst........................................................ - - - 875 169 283 595 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... - - - 875 169 283 595 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 875 169 283 595 - 47 - Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -813 Vermischte Einnahmen - - 114 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. Übrige Einnahmen 162 01 -830 Sonstige Zinseinnahmen - - - Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. Erläuterungen: Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt. 221 01 -820 Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn - - - Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. 325 01 -830 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt - - 283 481 Erläuterungen: Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden. 2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. - 48 - 6002 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Schuldendienst 575 01 -830 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt - - 875 169 283 595 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (-) (-) Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu. 882 11 -813 Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG - - - 882 12 -813 Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG - - - - 49 - Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) 6002 Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität schafft eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands. Es stellt zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von bis zu 300 Mrd. Euro zur Verfügung. Für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erhält der Klima- und Transformationsfonds Zuführungen von insgesamt 100 Mrd. Euro. Darüber hinaus erhalten die Länder bis zu 100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur. Die Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 500 Mrd. Euro aufzunehmen. Die aus der Kreditaufnahme des Sondervermögens resultierenden Zinsverpflichtungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Überblick zur Anlage Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 106 Gesamteinnahmen.................................................. 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 106 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 416 351 924 068 +492 283 140 546 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 375 471 1 117 702 +257 769 548 349 Ausgaben für Investitionen...................................... 52 133 100 56 025 934 -3 892 834 23 303 210 Gesamtausgaben.................................................... 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 105 davon nicht flexibilisiert........................................... 54 924 922 58 067 704 -3 142 782 23 992 105 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 30 435 919 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 5 329 726 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 815 565 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 7 855 432 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 4 404 868 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 2 464 383 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 144 889 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 904 742 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 672 557 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 384 006 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 247 572 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 105 146 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 105 026 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 499 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 395 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 315 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 239 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 195 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 151 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 107 im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 63 ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 43 - 50 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - - - Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. Übrige Einnahmen 325 01 -830 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 54 924 922 58 067 704 23 992 106 Haushaltsvermerk: Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben des SVIK gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK im laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag um bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben des Wirtschaftsplans überschritten werden. Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben des SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt innerhalb des Rahmens der Ermächtigung des § 6 SVIKG um den gleichen Betrag erhöht werden. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. 3. Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben des SVIK gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK im laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag um bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben des Wirtschaftsplans überschritten werden. Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben des SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt innerhalb des Rahmens der Ermächtigung des § 6 SVIKG um den gleichen Betrag erhöht werden. - 51 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben für Investitionen 882 01 -813 Zuweisungen gemäß LuKIFG 8 333 333 8 333 333 - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen von Zuweisungen nach dem LuKIFG und von Zinsen aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu. 884 01 -813 Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds 10 000 000 10 000 000 10 000 000 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (17 724 189) (22 002 861) 780 11 -731 Erhaltung und Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen 1 200 000 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 920 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 450 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 300 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 250 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 20 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Erhaltungsmaßnahmen 1.1 Erhaltungsbaggerungen in den Revieren.................................... 156 908 1.2 Geschiebebewirtschaftung am Rhein.......................................... 9 700 1.3 sonstige Maßnahmen.................................................................. 200 900 2: Ersatzmaßnahmen der Infrastruktur 2.1 Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal........................................... 187 770 2.2 Maßnahmen an der Unter- und Außenelbe................................. - 2.3 Maßnahmen an der Ostsee......................................................... 11 100 2.4 Maßnahmen an der Nordsee....................................................... 44 250 2.5 Maßnahmen an der Außen- und Unterweser (einschl. Nebenflüsse).......................................................................................... 15 492 2.6 Maßnahmen am Mittellandkanal und am Elbe-Seitenkanal........ 49 381 2.7 Maßnahmen an der Mittel- und Oberweser (einschl. Quell- und Nebenflüsse)............................................................................... 7 718 2.8 Maßnahmen an der Dortmund-Ems-Kanal Nordstrecke............. 89 945 2.9 Maßnahmen an der Dortmund-Ems-Kanal Südstrecke einschl. Haltung Henrichenburg................................................................ 2 366 2.10 Maßnahmen am Wesel-Datteln-Kanal........................................ 26 503 2.11 Maßnahmen am Datteln-Hamm-Kanal........................................ - - 52 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 780 11 (Titelgruppe 01) Bezeichnung 1 000 € 2.12 Maßnahmen am Rhein-Herne-Kanal einschl. Ruhrwasserstraße................................................................................................ 8 331 2.13 Maßnahmen am Rhein................................................................ 4 010 2.14 Maßnahmen an Mosel, Saar, Lahn............................................. 8 500 2.15 Maßnahmen am Neckar.............................................................. 26 280 2.16 Maßnahmen am Main.................................................................. 21 320 2.17 Maßnahmen an der Donau und am Main-Donau-Kanal.............. 215 920 2.18 Projekt 17 Verkehrsprojekt Deutsche Einheit.............................. 12 400 2.19 Maßnahmen an der Mittel- und Oberelbe, an der Saale und an der Unteren Havel-Wasserstraße von Plaue bis zur Mündung... 28 375 2.20 Maßnahmen am Elbe-Lübeck-Kanal und an der Müritz-Elde- Wasserstraße.............................................................................. 13 255 2.21 Maßnahmen an der Havel-Oder-Wasserstraße, der Oberen Havel-Wasserstraße sowie am Havel-Kanal nördlich Wustermark............................................................................................. 30 022 2.22 Maßnahmen an der Spree-Oder-Wasserstraße einschl. Berliner Wasserstraße und Nebengewässer sowie an der Oder........ 29 554 Zusammen............................................................................................ 1 200 000 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 1203 Tit. 780 01 ............................................ 367 508 528 807 Kap. 1203 Tit. 780 02 ............................................ 600 000 582 936 Zusammen ............................................................ 967 508 1 111 743 891 11 -721 Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen 2 810 042 3 250 000 2 419 958 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 450 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 250 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 900 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 500 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 300 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 100 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 250 000 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ......................................................... 250 000 T€ 2. Einnahmen, zum Beispiel durch Kostenbeteiligungen Dritter, aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, aus Insolvenzverfahren, aus Ablösebeträgen und aufgrund von Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes, fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Die Mittel dienen der Erhaltung der Brücken und Tunnel. Dabei können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen, wenn sie im unmittelbaren baulichen Zusammenhang damit stehen sowie die mit den Fahrbahnsanierungen verbundenen weiteren Erhaltungsmaßnahmen, geleistet werden. - 53 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 891 11 (Titelgruppe 01) Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesautobahnen......................................................................... 2 060 042 2. Bundesstraßen................................................................................ 750 000 Zusammen............................................................................................ 2 810 042 Weniger wegen Veranschlagung verteidigungsrelevanter Ausgaben im Epl. 14. 891 12 -742 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) 2 220 121 2 450 256 320 853 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 220 440 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 600 440 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 605 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 223 647 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 15 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ......................................................... 208 647 T€ 2. Aus diesem Titel können in begründeten Einzelfällen auch Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie Maßnahmen zur Information zu ERTMS in Deutschland geleistet werden. 3. Aus dem Ansatz können auch Sachverhalte gemäß § 11a Abs. 4 BSWAG finanziert werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmmanagement geleistet werden. 891 13 -742 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes 11 494 026 16 302 605 7 622 784 Haushaltsvermerk: Aus dem Ansatz können auch die festgestellten Kosten für Schienenersatzverkehre gemäß § 11c Abs. 5 BSWAG bei erstmaliger vollständiger Durchführung der Generalsanierung eines Hochleistungskorridors geleistet werden, wenn sie zwangsläufig mit der Investitionsmaßnahme zusammenhängen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Verfahren gemäß § 11c Abs. 4 BSWAG nach Durchführung der Ersatzverkehrsleistung. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Unter diesem Titel sind die anfallenden Kosten in direktem Zusammenhang mit der LuFV III bzw. einer künftigen Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO) enthalten. Hierunter fallen insbesondere: - Prüfungshandlungen z. B. für den Infrastrukturwirtschaftsprüfer - Gutachter- und Beratungsleistungen insb. zur Ermittlung künftiger Mittelbedarfe - Leistungen zum fachlichen Monitoring von Infrastruktur und Investitionsplanung im Eisenbahnbereich (z. B. Kapazität, Pünktlichkeit, Netzverfügbarkeit und nutzerfreundliches Baustellenmanagement) - Leistungen zur Erstellung und Auswertung zu Messdatenmaterial - Klärung von Einzelfragestellungen insb. aus dem parlamentarischen Raum. - 54 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 891 13 (Titelgruppe 01) Hinsichtlich der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen soll aus den Mitteln: 1. unter anderem die bauliche Umsetzung des im Rahmen des ZIP angelegten sog. Planungsvorrates von 111 Verkehrsstationen finanziert werden (Säule 1). 2. die beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag finanziert werden (Säule 2). 3. Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden (Säule 3 des Tausend -Bahnhöfe- Programms). Weniger wegen Veranschlagung verteidigungsrelevanter Ausgaben im Epl. 14. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (3 500 000) (6 000 000) 884 21 -813 Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser - 2 500 000 1 500 000 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. Weniger wegen Maßnahmenende in 2026. 884 22 -813 Zuweisung an den Transformationsfonds im Krankenhausbereich 3 500 000 3 500 000 - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur (2 499 055) (2 091 400) 682 31 -649 Finanzierung der Deutsche Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte 515 649 575 000 370 868 Haushaltsvermerk: Einnahmen (auch aus dem Betrieb der FSRU) fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Vor dem Hintergrund des russischen Krieges in der Ukraine und dem damit verbundenen möglichen Ausfall der russischen Erdgaslieferungen werden zur Sicherung der Erdgasversorgung Deutschlands Flüssiggas-Anlandekapazitäten in Form von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Unit, FSRU) gemietet und betrieben. Mit den Mitteln werden u.a. die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) und die Charterraten der vom Bund gecharterten FSRUs finanziert. Es handelt sich um eine institutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. - 55 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 892 31 -649 Unterstützung Aufbau CCS/CCU-Infrastruktur in Deutschland - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. 893 31 -649 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland - insbesondere mit Kraftstoffen - im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt 118 400 118 400 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 281 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 195 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 81 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 85 900 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 81 400 T€ Haushaltsjahr 2029 .................................................................. 4 500 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für Maßnahmen zur Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung, um die Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten. 893 32 -332 Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze 1 865 006 1 398 000 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 499 998 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 393 462 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 608 077 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 974 397 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 450 120 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 363 702 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 83 558 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 104 447 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 104 447 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 104 447 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 104 447 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................. 104 447 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................. 104 447 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Gefördert werden Transformation, Ausbau und Neuerrichtung von Wärmenetzen, sowie der Betrieb von Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung in Wärmeinfrastrukturen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Fördergegenstände sind insbesondere Investitionen in Neubau- und Bestandsnetze sowie vorbereitende Planungen. Betriebskosten für Anlagen zur erneuerbaren Wärmebereitstellung werden finanziert, wenn und soweit deren Betrieb eine Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber fossiler Wärmeerzeugung aufweist. Neue Projekte der Geothermie Explorationskampagne werden aus Tit. 893 51 finanziert. - 56 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 893 32 (Titelgruppe 03) Bezeichnung 1 000 € 1. Förderrichtlinie (FRL) 1.1 Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)..................... 1 753 006 1.2 Geothermie-Explorationskampagne (Ausfinanzierung laufender Projekte)........................................................................................ 42 000 2. Ausfinanzierung ausgelaufener Förderprogramme 2.1 Wärmenetzsysteme 4.0................................................................ 40 000 2.2 Erneuerbare Energien Premium................................................... 20 000 3. Studien, Evaluation....................................................................... 5 000 4. Projektträgerkosten....................................................................... 5 000 Zusammen............................................................................................ 1 865 006 Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement, Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung und Mandatartätigkeit sowie wissenschaftliche Begleitung und sonstige Projekte zum Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze geleistet werden. Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (1 410 000) (1 215 000) 685 41 -129 Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen 50 000 50 000 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 60 000 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 30 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 20 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ................................................................ 10 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet. 882 41 -129 Digitalpakt 2.0: Digitale Bildungsinfrastruktur 360 000 225 000 - Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet. Geldleistungen des Bundes sind von den Ländern in gleicher Höhe nachzuweisen. Mehr wegen ansteigendem Finanzplan bei der Investitionsförderung. - 57 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 882 42 -270 Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 433 832 940 000 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 260 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 130 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 130 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet. Weniger wegen gemeldeter Bedarfe der Länder hier sowie bei 6093 882 43. 882 43 -165 Bund-Länder-Schnellbauinitiative Hochschulen/ Wissenschaftseinrichtungen 566 168 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 6093 Tit. 894 56 ............................................ 60 000 - Titelgruppe 05 Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung (1 706 722) (1 069 902) Erläuterungen: Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmmanagement geleistet werden. 685 51 -165 Investitionen in die Hightech-Agenda - Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme 414 085 380 102 177 481 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 179 079 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 304 790 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 375 651 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 364 538 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 75 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 59 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 51. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 894 51 und 894 52. 3. Erstattungen der Länder zu Nr. 9 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu. 4. Rückzahlungen zu Nr. 9 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu. 5. Die Erläuterungen sind verbindlich. - 58 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 685 51 (Titelgruppe 05) Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 58 993 2. Quantentechnologien...................................................................... 58 500 3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 89 962 4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. - 5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... - 6. Mikroelektronik................................................................................ 61 000 7. Strategische Forschungsfelder........................................................ 32 897 8. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 31 733 9. Nationale Forschungs-dateninfrastruktur (NFDI)............................ 81 000 Zusammen............................................................................................ 414 085 685 52 -165 Investitionen zu digitalen Technologien und KI-Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den Arbeitswissenschaften 27 537 21 000 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 36 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................ 11 700 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 1 012 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 1 012 T€ Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Forschung und Transfer KI-Observatorium..................................... 1 000 2. Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb.................. 9 000 3. Forschung und Transfer zu „KI und Mitbestimmung“...................... 2 000 4. Forschung zu KI, soziale Ungleichheit und Arbeitsmarkt................ 1 000 5. Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien auf Arbeitsprozesse und Qualifikationen......................................... 1 000 6. KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb..................................... 5 000 7. Forschung und Transfer Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen oder mit Behinderungen........................................... 2 500 8. KI im Arbeitsschutz.......................................................................... 6 037 Zusammen............................................................................................ 27 537 - 59 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 685 54 -165 Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem - Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme 75 000 50 000 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 155 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 15 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 685 55 -165 Investitionen in die regulatorische Fusionsforschung - Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme 5 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet. 686 51 -165 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung - Stärkung Forschungsinfrastruktur 8 200 5 600 - Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder Schadensersatzansprüchen aus Forschungsförderungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird aus den Mitteln ein Forschungszentrum finanziert, das schwerpunktmäßig einerseits die sozialen Auswirkungen der in der Hightech Agenda zu priorisierenden Technologien (Quantentechnologie, Biotechnologie, KI, etc.) sowie andererseits die Megatrends und deren Einfluss auf Arbeit und Gesellschaft begleitend erforscht und so einen wesentlichen Beitrag bei der Identifizierung notwendiger sozialstaatlicher Regelungsbedarfe leistet. 892 51 -165 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI 250 000 10 000 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 610 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 700 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 840 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 860 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 210 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. - 60 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 892 51 (Titelgruppe 05) Bezeichnung 1 000 € 1. Forschung und Entwicklung............................................................ 170 000 2. Verteilte Datenverarbeitung............................................................. 80 000 Zusammen............................................................................................ 250 000 Die Beherrschung sämtlicher für die Entwicklung und Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) relevanten Technologien ist für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung. Die Industrie muss Zugriff auf die jeweils fortschrittlichste Generation von KI-spezifischen Software- und Hardwarekomponenten, souveräne KI-Modelle und Rechenkapazitäten haben. Dazu beteiligt sich der Bund an Important Projects of Common European Interest (IPCEI), die aktuell auf europäischer Ebene vorbereitet werden. Zu 1.: Im IPCEI Artificial Intelligence (IPCEI-AI) sollen Grundlagentechnologien und - modelle für ein KI-Ökosystem der europäischen Industrie entwickelt werden. Ziel ist es ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable KI-Anwendungen in der Industrie ermöglicht. Das IPCEI-AI beruht auf einem umfassend vernetzten Ansatz und soll breit nutzbare Ergebnisse, auch als Open-Source Komponenten, liefern. Schwerpunkt ist die Entwicklung von sektorspezifischen KI-Modellen für industrielle Fertigung und insb. die KI- Prozesskette für die Entwicklung eines Software-Stack für autonomes Fahren. Das sind die Grundlagen, um komplexe KI-Anwendungen und Innovationen schneller in den Markt zu bringen. Zu 2.: Im IPCEI Compute Infrastructure Continuum (IPCEI-CIC) soll die für das Training und die Nutzung dieser industriespezifischen KI-Modelle notwendige Datenverarbeitungskapazität dezentral bereitgestellt werden. Anders als für große Large Language Models (LLM) bedarf es hierfür verteilter Rechenkapazitäten, die nahe an den großen Industriestandorten platziert sind. Geplant sind Investitionen in verteilte KI- und Cloud-Rechenkapazitäten an mehreren deutschen Standorten. Damit ist das IPCEI-ECI ein Schlüsselelement zur Förderung von Edge- Computing. Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 892 52 -165 Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen 20 000 20 000 - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Das Förderprogramm INNO-KOM des BMWE ist ein themenoffenes Innovationsförderprogramm, das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von unabhängigen, gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (IFE) unterstützt, die in strukturschwachen Regionen ansässig sind. Ziel des Programms ist es, anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung (FuE) in strukturschwachen Regionen zu stärken. Im Modul „Investive Vorhaben zur Verbesserung der technischen Infrastruktur“ (IZ) des Förderprogramms INNO-KOM werden Investitionen gefördert, die den antragsberechtigten Forschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen FuE auf einem international angemessenen Leistungsstandard ermöglichen. Mittelbar sollen die Investitionen insbesondere für KMU, Innovationen und den Technologietransfer beschleunigen, wichtige Wachstumspotenziale erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. - 61 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 893 51 -165 Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie 54 000 22 000 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 205 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 44 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 45 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 45 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 39 200 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 32 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Transferoffensive Energieinnovationen........................................... 40 000 2. Explorationsinitiative Geothermie.................................................... 14 000 Zusammen............................................................................................ 54 000 Zu 1.: Die Mittel dienen im Rahmen der Transferoffensive Energietechnologien, u. a. der Finanzierung von Investitionen in moderne Test-Infrastrukturen und in große Transfer- und Demonstrationsvorhaben in Schlüsseltechnologien sowie der Durchführung von Innovationswettbewerben (Pre-Commercial-Procurement). Zu 2.: Im Bereich der Explorationsinitiative Geothermie werden innovative Geothermieprojekte gefördert, um Standorte mit erwartetem gutem geothermischem Potenzial und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen. Gefördert werden zudem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z. B. Weiterentwicklung Seismik, Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten). Aus den Mitteln können auch Ausgaben für sonstige Projekte zur Umsetzung der Explorationsinitiative Geothermie und der Transferoffensive Energieinnovationen geleistet werden. Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 894 51 -165 Investitionen in die Hightech-Agenda - Aufbau von Infrastrukturen 623 100 368 000 23 600 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 058 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 536 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 665 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 619 200 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 146 600 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 90 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 557 480 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ......................................................... 340 100 T€ Haushaltsjahr 2029 ......................................................... 217 380 T€ 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und 894 52. - 62 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 894 51 (Titelgruppe 05): 4. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 260 000 2. Quantentechnologien...................................................................... 130 000 3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 50 000 4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. 120 000 5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... 15 000 6. Mikroelektronik................................................................................ - 7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 48 100 Zusammen............................................................................................ 623 100 Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 894 52 -165 Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen 60 000 50 000 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und 894 51. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 894 53 -165 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Gesundheitsdateninfrastruktur 65 000 65 000 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 46 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23, 44 BHO gewährt werden. - 63 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 894 54 -165 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland 6 000 2 000 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 350 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet. 894 55 -165 Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems - Strategischer Ausbau der Infrastrukturen 98 800 15 200 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 094 035 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 188 274 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 238 444 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 346 634 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 357 524 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 368 292 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 284 546 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 202 284 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 108 037 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 109 518 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 61 274 T€ Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 48 244 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. Titelgruppe 06 Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung (9 042 958) (5 987 406) Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter sowie Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln (auch aus Vorjahren) sowie deren Verzinsung fließen den Ausgaben zu. 532 60 -059 Digitalisierung der Justiz 70 000 - - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 140 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. - 64 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 60 (Titelgruppe 06) Erläuterungen: Der Titel wird durch BMJV bewirtschaftet. Mehr wegen vor 2027 kein Sollansatz. 532 61 -523 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 20 242 15 121 95 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 300 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet. 532 64 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Identitätsökosystem / EUDI Wallet 155 000 162 000 31 451 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 157 680 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 46 720 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 52 560 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 58 400 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 65, 532 66 und 532 67. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. 532 65 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft 495 049 256 000 54 704 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 568 940 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 199 080 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 189 660 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 180 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64, 532 66 und 532 67. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Mehr wegen Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse. - 65 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 532 66 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft 146 774 194 000 11 907 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 123 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 51 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 43 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 28 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64, 532 65 und 532 67. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Weniger wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse. 532 67 -523 Digitalisierung der Verwaltung: Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik 199 988 45 000 26 139 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 129 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 75 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 36 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 18 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64, 532 65 und 532 66. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Mehr wegen Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse. 532 68 -011 Verwaltungsdigitalisierung 134 000 58 362 16 250 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 196 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 111 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 38 582 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 21 166 T€ Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 17 416 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. Mit diesen Mitteln sollen Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des BMAS sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung inklusive der Sozialversicherungsträger in der fachlichen Zuständigkei des BMAS finanziert werden, die die Voraussetzungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität erfüllen. - 66 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 68 (Titelgruppe 06) Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektmanagement und Projektträgerleistungen, die zur erfolgreichen Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierungsmaßnahmen erforderlich sind, geleistet werden. Mehr wegen der Bewilligung weiterer Vorhaben. 532 69 -061 Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung 195 298 193 585 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 55 978 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 33 022 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 22 956 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 63. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 63. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. In dem Titel werden Ausgaben für externe Unterstützung insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung und Projektleitung veranschlagt. Die Haushaltsmittel sollen insbesondere für die Umsetzung der folgender Einzelmaßnahmen eingesetzt werden: - Erhöhung des Digitalisierungsgrades in der Bundesfinanzverwaltung (BFV), u. a. durch den Ausbau der KI-gestützten Ermittlungsarbeit sowie den Ausbau des automatisierten, sicheren Datenaustauschs zwischen Behörden, Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern - Überführung von IT-Verfahren der BFV auf eine moderne Cloudplattform - Modernisierung diverser IT-Fachverfahren der BFV zur Nutzung der Plattform/en im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Erhöhung des Modernisierungsgrades der IT-Fachverfahren der BFV durch Bereitstellung von KI-gestützten Anwendungen und App-Lösungen für die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern - Modernisierung bzw. Entwicklung sowie Implementierung ganzheitlich digitalisierter Prozesse in der BFV 685 61 -253 Work-and-Stay-Agentur 280 000 35 000 - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement, IT-Dienst- und Entwicklungsleistungen geleistet werden. Mehr wegen Umsetzung der wesentlichen Programmierungsleistungen zu der Work-and-Stay-Agentur (WSA) durch beauftragte IT-Dienstleister ab dem Jahr 2027. Im Jahr 2026 wurden die konzeptionelle Erarbeitung der WSA und die Beauftragungen der Programmierungsleistungen vorgenommen. - 67 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 812 63 -061 Investitionen in die Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung 40 479 93 097 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 69. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 69. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. Die Haushaltsmittel sollen insbesondere für die Umsetzung folgender Einzelmaßnahmen eingesetzt werden: - Aufbau einer modernen Cloudplattform für die BFV zur Überführung von IT- Verfahren der Bundesfinanzverwaltung (BFV) - Investitionen in die Standardisierung und Modernisierung der IT-Infrastruktur der BFV, insbesondere für die Anforderungen zur behördenübergreifenden Bearbeitung von Vorgängen und deren Absicherung, z. B. Onlinezugangsgesetzes (OZG) 2.0, National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) - Verbesserung des Modernisierungsgrades der IT-Infrastruktur für die Bereitstellung von KI-gestützten Anwendungen und App-Lösungen für die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern - Bereitstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die Modernisierung bzw. Entwicklung sowie Implementierung ganzheitlich digitalisierter Prozesse in der BFV, z.B. Implementierung und Anbindung der EUDI-Wallet Weniger wegen bedarfsgerechter Fortführung der Maßnahmen. 884 61 -235 Digitalisierung der Langzeitpflege - Investitionen in die Pflegeinfrastruktur 320 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gesperrt. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage eines Konzeptes, in dem auch die Verpflichtung der Länder zur Investitionsförderung ausreichend berücksichtigt ist. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. Auf der Basis von Vereinbarungen im Zukunftspaket Pflege wird im Pflegeneuordnungsgesetz mit § 11 Abs. 4-7 SGB XI-neu ein Förderprogramm für die Digitalisierung ambulanter und teilstationärer Pflegeeinrichtungen in öffentlicher, privater und freigemeinnütziger Trägerschaft aufgenommen. Die Mittel dienen der Verbesserung der Pflegequalität und der Entlastung des Pflegepersonals in Pflegeeinrichtungen - 68 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 892 61 -692 Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen 150 000 200 000 6 744 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 350 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 61. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. Weniger wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse. 892 62 -649 Mikroelektronik für die Digitalisierung 4 185 198 2 480 000 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 6 434 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 239 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 864 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 1 650 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 140 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 540 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 601 868 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ........................................................... 1 089 687 T€ Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 1 804 703 T€ Haushaltsjahr 2030 .............................................................. 707 478 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Förderung von Investitionen entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Pilotierung und Produktion, um die technologische Souveränität und Resilienz im Bereich der Mikroelektronik zu stärken. Mikroelektronik ist als Schlüsseltechnologie für die erfolgreiche Umsetzung von Digitalisierung (z.B. KI, Industrie 4.0, Autonomes Fahren, IoT) in allen Industriebereichen sowie der Gesellschaft von großer Relevanz. Ein erheblicher Teil der Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit in Kernbranchen wie Maschinen- und Anlagenbau, Elektroindustrie, Automobilbau oder erneuerbare Energien ist von weiteren Fortschritten in der Mikroelektronik abhängig. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf. - 69 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 894 61 -692 Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus 2 605 930 2 255 241 1 367 389 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 159 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 355 651 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.............................................. 422 611 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 339 531 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 263 371 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.............................................. 203 211 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 202 251 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 231 731 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 101 459 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 299 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................................... 699 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................................... 579 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................................... 499 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................................... 395 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 315 T€ im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 239 T€ im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 195 T€ im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 151 T€ im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................................... 107 T€ im Haushaltsjahr 2047 bis zu...................................................... 63 T€ ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.............................................. 43 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 61. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. Mehr wegen Bedarfsanpassung an prognostizierte Mittelabflüsse. 894 62 -314 Digitalisierung Rettungsdienst 45 000 - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. Ein wesentliches Ziel der Notfallreform ist die digitale sektorenübergreifende Vernetzung der Leistungserbringer im Bereich der Notfallversorgung (Notaufnahmen der Krankenhäuser, Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Rettungsdienst). Die Förderung der o. g. Maßnahmen trägt dazu bei, bundesweit einheitliche digitale Standards im Rettungsdienst zu erreichen, die Vernetzung von Rettungsleitstellen zu fördern, u.a. um resiliente Strukturen zu schaffen. Mehr wegen Beginn der Förderung im Jahr 2027. - 70 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 07 Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau (636 665) (531 802) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 893 70, 893 71, 893 72, 893 73, 893 74 und 893 75. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 893 70, 893 71, 893 72, 893 73, 893 74 und 893 75. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. 891 71 -411 Zuschüsse für Investitionen "Barrierefreies und altersgerechtes Umbauen (AU)" 32 500 7 500 - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Aus den Mitteln können auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. 893 70 -411 Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden 34 290 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 368 210 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 80 081 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 159 230 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 175 271 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 155 613 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 154 769 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 154 409 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 141 959 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 129 401 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu.............................................. 115 082 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 102 395 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Die Vorgängerprogramme des BMWSB aus den Titeln 893 71, 893 72, 893 73, 893 74 und 893 75 werden ab dem Haushaltsjahr 2027 in diesem Titel 893 70 „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ zusammengeführt und vereinfacht („Zwei-Programme-Welt“). Nur übergangsweise stehen auch in den Vorgängerprogrammen des BMWSB in der Tgr. 07 noch anteilig Haushaltsmittel für Neubewilligungen in 2027 zur Verfügung. Zusammen mit dem neuen Titel 893 70 werden damit insgesamt 2 Mrd. € an neuen Programmmitteln in 2027 im SVIK ausgebracht. „Zukunftsfeste Bauweise“, „bezahlbares Bauen“ oder auch die „Bildung von Wohneigentum“ bilden dabei wesentliche Förderbausteine des BMWSB. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. - 71 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 893 71 -411 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) 65 357 35 828 4 805 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 131 250 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 344 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 165 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 14 469 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 15 773 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 15 773 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 15 773 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 14 469 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 13 165 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 12 062 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................ 11 257 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. In der Neubausäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das bisherige Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ im Haushaltsjahr 2027 aufgehen. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 131 250 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 65 357 T€). Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. 893 72 -411 Klimafreundlicher Neubau (KFN) 365 131 383 009 17 517 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 229 687 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 385 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 23 120 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 25 409 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 27 699 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 27 699 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 27 699 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 25 410 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 23 120 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 20 831 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 19 315 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 37 703 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 9 385 T€ Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 23 120 T€ Haushaltsjahr 2030 .................................................................. 5 198 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. In der Neubausäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das bisherige Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ im Haushaltsjahr 2027 aufgehen. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 229 687 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 365 131 T€). - 72 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 893 72 (Titelgruppe 07) Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. 893 73 -411 Gewerbe zu Wohnen (GzW) 24 075 7 240 24 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 108 625 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 421 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 545 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................ 22 110 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 36 355 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 18 689 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 10 505 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Innerhalb der Bestandssäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das bisherige Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ im Haushaltsjahr 2027 angeboten. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 108 625 T€, Ausgaben: 1 375 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen aus der Förderung im Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 22 700 T€). Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. 893 74 -411 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 74 484 41 235 12 980 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 797 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 297 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 656 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 953 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 9 953 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 9 188 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 9 188 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 8 422 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 7 656 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 6 125 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 5 359 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. In der Neubausäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das bisherige Förderprogramm „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“ im Haushaltsjahr 2027 aufgehen. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 75 797 T€, Ausgaben 766 T€). Der Titel dient auch der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 73 718 T€). Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. - 73 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 893 75 -411 Jung kauft Alt (JkA) 28 028 26 990 1 556 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 3 500 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Innerhalb der Bestandssäule der „Zwei-Programme-Welt“ im Titel 893 70 wird das bisherige Förderprogramm „Jung kauft Alt (JkA)“ im Haushaltsjahr 2027 angeboten. Während des Übergangs dient der Titel der anteiligen Finanzierung von Neubewilligungen in 2027 aus der bisherigen Förderung (VE: 49 500 T€, Ausgaben 500 T€). Der Titel dient weiter der Ausfinanzierung bereits erfolgter Bewilligungen aus Förderungen bis zum Haushaltsjahr 2026 (Ausgaben: 27 528 T€). Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. 893 77 -411 Sanierung von Frauenhäusern 12 800 30 000 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 132 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 45 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 47 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 39 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 66 000 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 39 600 T€ Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 26 400 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Die Programmmittel i.H.v. insgesamt 150 000 T€ sind erstmals mit Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 im Wirtschaftsplan des SVIK veranschlagt worden. Die Programmmittel dienen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und sollen insbesondere dazu eingesetzt werden, die baulichen Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und kindgerechte Unterbringung in Schutzeinrichtungen gemäß Gewalthilfegesetz zu erfüllen und so einen wirksamen, würdevollen und sicheren Schutzraum für Betroffene zu gewährleisten. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Programmträgermanagement geleistet werden. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. - 74 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 08 Tgr. 08 Investitionen in die Sportinfrastruktur (72 000) (836 000) 893 81 -322 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 50 000 833 000 5 000 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Es stehen insgesamt Programmmittel in Höhe von 916 000 T€ zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung (davon wurden 5 000 T€ in 2025 sowie 833 000 T€ in 2026 veranschlagt). 250 000 T€ werden ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmstätten und -bädern eingesetzt. Im Soll 2027 ist die Ausfinanzierung der Verpflichtungsermächtigung 2025 mit Fälligkeit 2027 i.H.v. 50 000 T€ aus der Förderrunde 2025 (SKS I) abgebildet. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagementgeleistet werden. Weniger wegen Abfinanzierung. 893 82 -322 Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten 22 000 3 000 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 97 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 31 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 36 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 30 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 67 000 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2028 ........................................................... 31 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 36 000 T€ 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BKAmt bewirtschaftet. Gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Ersatz- und auch Neubauten an Bundesstützpunkten ab einem Bundesanteil von jeweils über 2 Mio. €, um insbesondere Investitionsrückstände bei großen Baumaßnahmen für den Spitzensport aufzuholen. Dazu gehören bspw. das Nationale Schwimmzentrum in Magdeburg, das Sportforum Berlin/Bogensporthalle und der Campus Sportdeutschland in Frankfurt/Main. Zuwendungsempfänger können Länder, Kommunen und Vereine sein. Mehr wegen bedarfsgerechter Veranschlagung aufgrund des Fortschritts der Baumaßnahmen. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 685 53 -165 Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften 1 000 - - 75 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 894 56 -165 Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen 60 000 - - 76 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Der Energie- und Klimafonds (EKF) wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) vom 8. Dezember 2010 als wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzepts der Bundesregierung errichtet. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1144) wurde der EKF zu einem Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt, um eine bessere und flexiblere Ausrichtung auf die Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu ermöglichen und auf Maßnahmen zu fokussieren, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben. Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, der Transformation der Industrie sind die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zum internationalen Klimaschutz weitere Förderbereiche des KTF. Darüber hinaus werden sowohl Unternehmen als auch die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiekosten entlastet. Der KTF finanziert sich aus den auf ihn entfallenden Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des europäischen Emissionshandels sowie aus der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen und europäischen Brennstoffeemissionshandels. Des Weiteren erhält der KTF eine Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewirtschaftet. Überblick zur Anlage Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 22 538 870 20 978 426 +1 560 444 21 458 799 Übrige Einnahmen.................................................. 16 399 142 13 825 197 +2 573 945 15 957 706 Gesamteinnahmen.................................................. 38 938 012 34 803 623 +4 134 389 37 416 505 Ausgaben Schuldendienst........................................................ - - - - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 17 436 720 15 123 481 +2 313 239 8 335 301 Ausgaben für Investitionen...................................... 22 829 922 22 262 522 +567 400 16 052 253 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -1 328 630 -2 582 380 +1 253 750 10 806 329 Gesamtausgaben.................................................... 38 938 012 34 803 623 +4 134 389 35 193 883 davon nicht flexibilisiert........................................... 38 938 012 34 803 623 +4 134 389 35 193 883 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 37 190 357 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 8 315 588 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 391 217 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 4 652 654 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 565 530 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 2 167 650 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 582 396 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 591 076 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 452 364 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 122 396 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 1 026 288 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 744 958 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 584 162 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 539 967 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 507 060 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 486 776 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 465 304 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 443 406 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 411 434 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 333 775 im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 313 996 ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 492 360 - 77 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 3 zu Kap. 6002. Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - - 67 558 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 132 02 -332 Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz 2 509 790 4 265 000 5 403 354 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet. Weniger wegen Umschichtung in Kap. 6002 Tit. 132 03. 132 03 -332 Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel 20 029 080 16 713 426 15 987 887 Haushaltsvermerk: Die Erlöse aus dem europäischen Brennstoffemissionshandel sind entsprechend den Vorgaben in Artikel 10 Abs. 3 und Artikel 30d Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie (RL 2003/87/EG) zu verwenden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMUKN bewirtschaftet. Mehr wegen frühzeitigen Versteigerungen im Rahmen des ETS 2. Übrige Einnahmen 211 01 -820 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt nach § 4 KTFG - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 311 01 -830 Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 334 01 -820 Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 10 000 000 10 000 000 10 000 000 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. - 78 - 6002 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transf

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