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Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF (Antwort zu Drs. 21/4703)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5128 · Antwort · Original ↗

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Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF (Antwort zu Drs. 21/4703) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5128 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Harald Ebner, Claudia Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4703 – Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die tropischen Regenwälder sind die grünen Lungen unserer Erde und ein unverzichtbarer Schatz der Artenvielfalt. Zudem sind sie Heimat zahlreicher indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften, deren Lebensgrundlage und kulturelles Erbe bedroht sind. Angesichts ihrer rasant voranschreitenden Entwaldung – künftig weiter befeuert durch den Austritt zahlreicher Unternehmen in Brasilien aus dem Soja-Moratorium (www.tagesschau.de/ausland/amerika/s oja-anbau-brasilien-waldschutz-100.html) – und drohender Kipppunkte im Klimasystem (www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/amazonas-regen wald-auf-der-kippe-waldverlust-verstaerkt-den-klimawandel) muss jedes verfügbare Instrument genutzt werden, um ihren Schutz sicherzustellen. Ein solches Instrument könnte der von Brasilien initiierte Regenwaldfonds „Tropical Forests Forever Facility“ (TFFF) werden. In Zeiten des fossilen Backlash ist er ein Hoffnungsschimmer für die Finanzierung des Regenwaldschutzes. Daher ist es aus Sicht der Fragesteller gerade in der Aufbauphase wichtig, dass die Bundesregierung zum Gelingen des TFFF beiträgt und mit politischer Führung, diplomatischem Geschick sowie internationaler Solidarität vorangeht. Der TFFF ist ein Finanzierungsinstrument, das Tropenwaldländer für den Schutz ihrer stehenden Wälder vergütet. Hierbei handelt es sich nicht um klassische Zuschüsse, sondern um ein Investment, dass risikoadäquat zurückgezahlt wird. Dafür ist ein 125 Mrd. US-Dollar schwerer Tropical Forest Investment Fund (TFIF) geplant, der durch höherverzinsliche Anlagen Renditen für den Regenwaldschutz erwirtschaftet. 25 Mrd. US-Dollar des Fondsvolumens sollen als Junior-Tranche von Staaten bereitgestellt werden, um damit 100 Mrd. US-Dollar an privaten Investitionen zu hebeln (www.bundesumwelt ministerium.de/pressemitteilung/deutschland-sagt-eine-milliarde-euro-fuer-inn ovativen-fonds-zum-schutz-der-regenwaelder-zu). Die Renditen des Fonds fließen teils an die Anleger zurück. Der Überschuss (angestrebt werden mindestens 3 Prozent, siehe: https://development-toda y.com/archive/2025/dt-10--2025/saving-the-tropical-forest-forever-foundatio n--reflections-on-a-meeting-in-oslo) soll an Regenwaldländer mit einer Entwaldungsrate unter 0,5 Prozent und im Jahr des Beitritts einer rückläufigen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Entwaldung ausgezahlt werden. Dabei erhalten sie einen Betrag von bis zu 4 US-Dollar pro stehendem Hektar Regenwald. Lukrativ wird die Summe dadurch, dass die gesamte Regenwaldfläche berechnet wird. Deutlich höhere Abzüge pro abgeholztem Hektar Regenwald (400 bis 800 US-Dollar) liefern einen Anreiz, die Entwaldung in den Griff zu bekommen, denn sonst verlieren die Länder schnell einen großen Teil beziehungsweise die gesamten möglichen Einnahmen. Schätzungen lauten, dass z. B. Brasilien jährlich über 1 Mrd. US-Dollar erhalten könnte (https://blog.plant-for-the-planet.org/de/202 5/tfff-im-ueberblick-wie-der-weltweit-groesste-regenwaldfonds-naturschutz-b elohnt/). Die Regenwaldstaaten können selbst entscheiden, wie sie das Geld zum Schutz der Wälder einsetzen. Allerdings müssen sie ihren Investitionsplan dem TFFF-Sekretariat vorlegen und nachweisen, dass die Mittel zusätzlich für Waldschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Dabei gelten hohe Transparenz- und Offenlegungsstandards. Indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften sind die besten Schützer des Regenwalds und sollen mindestens 20 Prozent der Auszahlungen erhalten. Auch dies muss nachgewiesen werden (https://tfff. earth/wp-content/uploads/2025/08/200825-TFFF-Executive-Summary.pdf). Damit der TFFF erfolgreich zum Regenwaldschutz beitragen kann, sind noch viele offene Fragen zu klären, allen voran zur Finanzierung. So wurden bislang nur 6,7 Mrd. US-Dollar der angestrebten 25 Mrd. US-Dollar von Staaten zugesagt. Die Bundesregierung hat bislang einen Beitrag zum TFFF in Höhe von 1 Mrd. Euro gestreckt über zehn Jahre zugesagt. Damit liegt Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft in etwa gleichauf mit Schwellenländern wie Indonesien und Brasilien, aber deutlich hinter Norwegen mit 3 Mrd. US-Dollar (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2026A11_TropicalForestF oreverFacility.pdf), das seine Zusage allerdings an Bedingungen knüpfte: Sollten bis Ende des Jahres nicht insgesamt 10 Mrd. US-Dollar zusammenkommen, könnte die norwegische Zusage verfallen (https://businessportal-nor wegen.com/2025/11/07/norwegen-gibt-milliarden-kredit-zum-erhalt-des-regen waldes/). Angesichts des nun verstrichenen Momentums der Klimakonferenz in Brasilien ist es aus Sicht der Fragesteller umso wichtiger, dass sich auch die Bundesregierung für einen größeren Geberkreis einsetzt. Eine Gelegenheit bietet sich hierfür aus Sicht der Fragesteller bei der Hannover Messe im April 2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird. Darüber hinaus kommt es darauf an, starke Naturschutz-, Menschenrechts- und Transparenzstandards zu etablieren. Berechtigte Kritik und Warnungen etwa zu Landrechten, möglicher Benachteiligung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, zur Ausschlussliste des TFIF sowie zur Wirksamkeit des Beschwerdemechanismus müssen berücksichtigt werden. Im weiteren Prozess und im Board des Regenwaldfonds sollte sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller dafür einsetzen, dass diese Punkte Beachtung finden und der TFFF zu einem vertrauenswürdigen Instrument entwickelt wird. Zuletzt ist zu betonen, dass der TFFF kein Allheilmittel ist. Er kann einen wichtigen Beitrag zum Regenwaldschutz leisten. Allerdings kann er weder Rückschritte bei anderen Waldschutzinstrumenten wie der EU- Entwaldungsrichtlinie noch Kürzungen in Entwicklungs- und Klimafinanzierungsbudgets kompensieren. Deshalb muss der Regenwaldfonds als zusätzliches Instrument betrachtet werden, das nicht zu Rückschritten an anderer Stelle führen darf (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/11/tropical-forests-forever-fac ility-ein-vielversprechender-ansatz-fuer-den-globalen-waldschutz/). Der zu erwartende Bruch deutscher Versprechen zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ist dahin gehend nach Ansicht der Fragesteller genauso fatal wie die Rückabwicklung und Abschwächung wichtiger Umweltgesetzgebung durch die aktuelle Bundesregierung. Im Anbetracht der fortschreitenden Entwaldung ist jede Anstrengung zum Erhalt der tropischen Regenwälder nötig. Hierbei gilt es insbesondere, Partnerländer bei der Anerkennung indigener Rechte zu unterstützen und für die Demarkierung indigener Schutzgebiete zu werben. Zudem müssen Umwelt- und Organisierte Kriminalität in tropischen Regenwäldern effektiv bekämpft und dafür ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls rückt auch die Erreichung jeglicher Ziele zum Artenerhalt und zum Klimaschutz in weite Ferne.  1. Welches Potenzial misst die Bundesregierung dem Regenwaldfonds TFFF bei, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Klima- und Biodiversitätsziele zu leisten? Aufgrund seiner thematischen Ausrichtung, der angestrebten Hebelwirkung zur Mobilisierung weiterer öffentlicher und privater Mittel sowie der geplanten Skalierung der geförderten Ansätze weist der Fonds ein hohes Potenzial auf, einen messbaren Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und des globalen Biodiversitätsrahmens zu leisten. Durch gezielte Finanzierungsanreize für Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung in tropischen Regionen sowie zur Wiederherstellung degradierter Waldökosysteme kann der Fonds sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur zusätzlichen Kohlenstoffbindung beitragen und mit seinem Fokus auf den Erhalt stehender Wälder eine bisherige Lücke in der internationalen Waldfinanzierung schließen. Zugleich soll sich die TFFF auf ökologisch besonders wertvolle Regenwaldgebiete mit hoher Artenvielfalt konzentrieren und auf die Stärkung des Schutzgebietsmanagements, nachhaltige Landnutzungsformen und die Einbindung indigener und lokaler Gemeinschaften setzen. Hierdurch sollen nicht nur zentrale Lebensräume für zahlreiche Arten gesichert, sondern auch die langfristige Tragfähigkeit der Schutzmaßnahmen erhöht werden.  2. Gibt es konkrete Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die deutsche Zusage zum Regenwaldfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro zu erhöhen? a) Wenn ja, in welcher Größenordnung? Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet. Es bestehen keine Überlegungen der Bundesregierung über die unter Haushalts- und Parlamentsvorbehalt in Aussicht gestellten Mittel hinausgehende Zusagen zu tätigen. b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung für einen wesentlich geringeren Beitrag als beispielsweise Norwegen entschieden? c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft und bisherige Führungsnation im Tropenwaldschutz die gleiche Summe aufbringt wie die Schwellenländer Brasilien und Indonesien? Die Fragen 2b und 2c werden zusammen beantwortet. Die Höhe der Zusage Deutschlands für die TFFF bei der Klima- Vertragsstaatenkonferenz COP30 ist im Kontext des Gesamtengagements der Bundesregierung im Klima- und Biodiversitätsschutz sowie im Tropenwaldschutz insgesamt zu sehen und nicht isoliert mit einzelnen Beiträgen anderer Staaten zu vergleichen. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Festlegung ihrer Zusagen eine Vielzahl von Faktoren und Bedingungen, darunter internationale Verhandlungen und Partnerschaften, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen, bereits bestehende bilaterale und multilaterale Programme im Wald- und Klimabereich, sowie das Ziel, Mittel effizient, wirksam und komplementär zu anderen Finanzierungsströmen einzusetzen. Entscheidend ist aus Sicht der Bundesregierung, dass die Gesamtarchitektur der internationalen Klimafinanzierung sowie die Kombination aus öffentlichen Mitteln, privater Mobilisierung und politischer Kooperation in der Summe ein ambitioniertes Schutzniveau für die Tropenwälder ermöglicht. Vor diesem Hintergrund schließt die Bundesregierung nicht aus, ihr Engagement im Tropenwaldschutz auch künftig weiterzuentwickeln und – abhängig von internationalen Verhandlungen, Fortschritten bei der Umsetzung und haushalterischen Spielräumen – gegebenenfalls anzupassen.  3. Aus welchen Haushaltstiteln und in welchen Jahresscheiben plant die Bundesregierung den von ihr zugesagten Beitrag zum TFFF in Höhe von 1 Mrd. Euro über die kommenden zehn Jahre zu finanzieren, und wie gedenkt die Bundesregierung, die geplanten Einzahlungen auf Verpflichtungsermächtigungen und Auszahlungen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu verteilen (bitte tabellarisch darstellen)? Diese Details werden aktuell zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt und anschließend in das übliche Verfahren der Haushaltsaufstellung 2027 eingespeist.  4. Inwiefern werden die deutschen Beiträge zum TFFF Auswirkungen auf den bisherigen deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung haben? Die Beiträge werden auf Basis ihrer Klimarelevanz Bestandteil des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung sein. Die Berichterstattung erfolgt jährlich ex post.  5. Inwieweit wird der Beitrag Deutschlands zum TFFF zusätzlich zur bereits bestehenden Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgen? Details zur Veranschlagung werden aktuell noch zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt.  6. Inwiefern ist schon absehbar, ob und wie Beiträge zum TFFF auf die internationale Klimafinanzierung angerechnet werden können? Hierzu kann aktuell noch keine gesicherte Aussage getroffen werden.  7. Würden im Falle der Anrechenbarkeit des deutschen Beitrags auf die internationale Klimafinanzierung nur die auf die deutsche Beteiligung anteilig entfallenden Erträge, die später für den Waldschutz ausgeschüttet werden, oder auf die gesamte zugesagte Milliarde auf die internationale Klimafinanzierung angerechnet werden? Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen (s. o.).  8. Inwieweit plant die Bundesregierung, die späteren, Deutschland zurechenbaren ausgeschütteten Erträge oder den deutschen Beitrag zum TFFF auf das Versprechen, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro zur internationalen Klimafinanzierung und 1,5 Mrd. Euro zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen, anzurechnen? Der deutsche Beitrag wird auf die deutsche internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung angerechnet. Die Prüfung der konkreten Umsetzung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.  9. Welche Auswirkungen wird der deutsche Beitrag zum TFFF auf bestehende Haushaltstitel im Bereich der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung im Vergleich zu den Vorjahren haben? 10. Inwiefern plant die Bundesregierung, Mittel zur Finanzierung der TFFF- Zusage aus bestehenden Titeln der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung umzuschichten? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 11. Weshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Zusage zum TFFF in Form von Eigenkapital und nicht in Form von Krediten zu leisten? Die Bundesregierung befindet sich gegenwärtig im Prüfprozess bezüglich des für eine Investition in den Investmentarm der TFFF, den Tropical Forest Investment Fund (TFIF), auszuwählenden Finanzinstruments. a) Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Alternativen zur Eigenkapitalzusage (z. B. Garantien, Zuschüsse, Kredite) hat die Bundesregierung geprüft und aus welchen Gründen verworfen? Die Bundesregierung prüft verschiedene Einzahlungsvarianten im Rahmen des Haushaltsrechts unter Abwägung von Faktoren wie Wirtschaftlichkeit, sparsamer Mittelverwendung sowie für den TFIF passende Modalitäten. b) Wurden Möglichkeiten der Hebelung der deutschen Mittel über die der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehenden Instrumente und Institutionen geprüft, um einen höheren deutschen Zusagebetrag zu ermöglichen, wenn ja, welche, und warum wurden diese nicht genutzt? Es wurde eine Hebelung von Mitteln über die KfW zwischen BMZ und BMF geprüft. Dieser Weg wird aufgrund von Risikoerwägungen derzeit nicht weiterverfolgt. c) Bestanden im Rahmen der Meinungsbildung unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, wenn ja, wie wurden diese berücksichtigt, und wie ist die interne Abstimmung hierzu erfolgt? Interne Vorgänge werden von der Bundesregierung nicht kommentiert. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen, dass die angepeilte Investitionssumme von staatlichen Gebern in Höhe von 25 Mrd. US- Dollar erreicht wird? 13. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass der bislang zugesagte Betrag in Höhe von 6,7 Mrd. US-Dollar zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreicht, um weitere Geberstaaten zu Beiträgen zur Junior-Tranche zu bewegen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr weiteres Vorgehen? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung bewertet die bislang zugesagten 6,7 Milliarden US-Dollar als wichtiges Signal für die Anschubfinanzierung der TFIF. Eine Einschätzung der Risiken für die Mobilisierung weiterer Geberstaaten ist derzeit aufgrund laufender internationaler Gespräche und Verhandlungen nicht möglich. Entscheidend für zusätzliche Beiträge zur Junior Tranche sind aus Sicht der Bundesregierung vor allem die weiteren Ausgestaltungen von TFIF und der TFFF. Die Bundesregierung arbeitet daher intensiv mit internationalen Partnern daran, weitere Geber für Beiträge zur Junior Tranche zu gewinnen. 14. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in Bezug auf eine über Jahre gestreckte Einzahlung der deutschen Zusage, und was bedeutet dies für die Wirkung, Funktionalität und zeitliche Entwicklung des TFFF? Grundsätzlich ist eine mehrjährige Aufbauphase bis zum Erreichen der Zielgröße von 125 Mrd. US-Dollar für den TFIF vorgesehen. Eine gestreckte Einzahlung der deutschen Mittel entspricht somit in Teilen dem Entwicklungsplan des TFIF. 15. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für den TFFF, sollte der angestrebte Betrag für die Junior-Tranche in Höhe von 25 Mrd. US-Dollar nicht zustande kommen, und inwiefern würde sich ein Verfehlen des Zielbetrags auf die Hebelung privaten Kapitals sowie auf die Auszahlungen an die Regenwaldländer auswirken? Hierzu sind aktuell keine belastbaren Aussagen möglich, da die Einzelheiten des Finanzierungsmodells des TFFF derzeit noch abgestimmt werden. Die Höhe der Auszahlungen an die Regenwaldländer wird entscheidend von den Investmenterträgen des Tropical Forest Investment Fund (TFIF) bestimmt. 16. Welche konkreten diplomatischen, finanziellen oder multilateralen Initiativen unternimmt Deutschland derzeit in welchem Rahmen, um den Kreis der Geberstaaten für den TFFF zu erweitern, und welche Zielstaaten oder Staatengruppen stehen dabei im Fokus? Die Bundesregierung nimmt hochrangig an internationalen Veranstaltungen zur Gewinnung weiterer Geber für die TFFF teil und wirbt aktiv in bilateralen Gesprächen für die TFFF (s. Antwort zu Frage 13). 17. Über welche konkreten Erkenntnisse oder belastbaren Anhaltspunkte verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Bereitschaft weiterer Staaten, Beiträge zum TFFF zu leisten, und auf welchen Informationsquellen oder Gesprächen beruhen diese Einschätzungen? Mit Blick auf die laufenden internationalen Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht zu den Finanzierungsabsichten anderer Staaten. 18. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen der Hannover Messe 2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird, weitere Regierungen anzusprechen, um sie von einem Beitrag zum TFFF zu überzeugen? Die Abstimmungen zu den in Verbindung mit der Hannover Messe geplanten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen laufen aktuell. 19. Welche Faktoren müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit der TFFF für private Investoren attraktiv wird und die angestrebten privaten Investitionen in Höhe von 100 Mrd. US-Dollar gehebelt werden können? Das Konzept sieht vor, dass für eine Hebelung von 100 Mrd. US-Dollar an privaten Mitteln 25 Mrd. US-Dollar an Junior Tranche eingeworben werden müssen, damit die Finanzinstrumente des TFIF mit einer für den Privatsektor attraktiven Ratingnote ausgestattet werden können. Weitere Faktoren sind u. a. eine robuste Governance, umfassende Risikominderungsstrategien, Vermeidung von entwaldungsfördernden Kapitalanlagen, ein professionelles Fondsmanagement bzw. auch der Schutz vor zu starker politischer Einflussnahme in Fondsentscheidungen. 20. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Tropical Forest Investment Fund angestrebten Renditen (bitte Zielrenditen und zugrunde gelegte Annahmen darstellen)? a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geplante Aufteilung der Renditen zwischen privaten beziehungsweise öffentlichen Anlegern und begünstigten Tropenwaldländern? Die Fragen 20 und 20a werden zusammen beantwortet. Diese Fragen werden aktuell mit den Partnerländern diskutiert. Grundsätzliche Ansätze wurden in der Concept Note 3.1. publiziert. b) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten darauf, dass die angestrebten Renditen in Höhe von mindestens 3 Prozent verlässlich und regelmäßig erreicht werden? Im Rahmen der Concept Note wurden Beispielrechnungen erstellt, die darstellen, dass die angestrebten Renditen, die nötig sind, um die Regenwaldländer im angestrebten Umfang zu bezahlen, grundsätzlich erwirtschaftbar sind. Zugleich gilt bei Kapitalmarktinvestments grundsätzlich, dass sich Renditeerwartungen in der Zukunft aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. konjunkturelle Entwicklung, Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen) ändern können. c) Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung in der vorgesehenen Anlagestrategie des TFIF, insbesondere im Hinblick auf mögliche Markt- und Ausfallrisiken? Risiken gehören untrennbar zum Kapitalmarktgeschäft und müssen angemessen gemanagt werden. Entscheidend ist, ein angemessenes Risikomanagement aufzubauen, um die Markt-, Liquiditäts-, operationelle sowie Ausfallrisiken zu steuern, damit das Kapital erhalten bleibt und im Laufe der Zeit die erforderlichen Renditen erzielt werden. Das TFIF-Portfolio wird durch Investitionsrichtlinien bestimmt, die vom Board des TFIF festgelegt und von einer sorgfältig ausgewählten Fondsmanagementgesellschaft umgesetzt werden. d) Inwiefern und aus welchen Gründen sieht der Fonds First-Loss- Tranchen für öffentliche Anleger vor? Die Junior Tranche der öffentlichen und philanthropischen Geber ist eine Möglichkeit, um privates Kapital für den TFIF zu gewinnen. Die Junior Tranche senkt das Ausfallrisiko und verbessert das Rating der vom TFIF begebenen Anleihen, die mit diesem Rating attraktiv für Privatsektor-Investoren werden. Zugleich erreichen sie damit ein Zinsniveau, das es in Kombination mit dem Verzicht der öffentlichen Investoren auf eine risikoadäquate Verzinsung dem TFIF ermöglicht, Überschüsse für die Auszahlung an die TFFF und somit die Tropenwaldländer zu ermöglichen. 21. Welche konkreten ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Investitionskriterien sind für den TFIF bislang vorgesehen (bitte Kriterienkatalog, verbindliche Ausschlusskriterien sowie Monitoring- Mechanismen darstellen), und an welchen Stellen sieht die Bundesregierung noch Nachbesserungsbedarf? Siehe dazu o. g. veröffentlichte Concept Note 3.1. Hierin ist der Ausschluss von Investitionen mit erheblichen Umweltauswirkungen (einschl. Investitionen in Kohle, Öl, Torf und Gas) vorgesehen. Die verbindliche Investitionskriterien sowie Monitoring-Mechanismen werden im Übergangsgremium des TFIF weiter vorsondiert und anschließend vom permanenten Board des TFIF festgelegt. 22. Welche Sozial- und Menschenrechts-Safeguards hält die Bundesregierung für unerlässlich, damit deutsche Mittel in den TFIF fließen können, und welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für angemessen, sollte sich herausstellen, dass diese Sozial- und Menschenrechts- Safeguards nicht eingehalten werden? Bei der Formulierung der notwendigen Ansprüche an Sozial- und Menschenrechts-Safeguards orientiert sich die Bundesregierung an internationalen Menschenrechtsstandards sowie entsprechenden Leitlinien der Ressorts wie beispielsweise dem Menschenrechtsleitfaden des BMZ. 23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den vom TFFF vorgesehenen Kriterien zur Bestimmung von Waldzustand, Degradierung und Umweltintegrität? Die in der Concept Note 3.1. dargelegten Kriterien bieten eine ausreichende Grundlage, die im Rahmen der Operationalisierung weiter ausgearbeitet und bei Bedarf auch anschließend angepasst werden können. Letzteres ist wichtig, um technologischen Fortschritt, beispielsweisezum verbesserten Monitoring von Degradierung, in Zukunft zu berücksichtigen. 24. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Kriterium der Baumkronenbedeckung als geeignet und als ausreichend, um die Umweltintegrität von Regenwäldern valide zu erfassen und als Grundlage für Auszahlungen heranzuziehen? Das Kriterium der Baumkronenbedeckung ist ein schlüssiges Kriterium, das internationale Vergleichbarkeit ermöglicht. Baumkronenbedeckung ist der Parameter, der zum heutigen Stand der Technik konsistent per Fernerkundung aufgenommen werden kann. Anpassungen basierend auf sich weiter entwickelnden Technologien sind vorgesehen. 25. Welche weiteren ökologischen Kriterien oder Indikatoren legt der TFFF zur Bestimmung von Walddegradierung zugrunde, und betrachtet die Bundesregierung diese in ihrer Gesamtheit als hinreichend? Siehe dazu veröffentlichte Concept Note 3.1. Eine weitergehende Methodik zur Quantifizierung von Degradierung kann in Zukunft hinzukommen. 26. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Überwachung des Waldzustands mithilfe von Satellitendaten und unabhängigen Vor-Ort- Kontrollen, klaren Referenzwerten und Messprotokollen, regelmäßigen externen Audits und öffentlichen Onlineplattformen zur Echtzeitüberwachung vor Ort umgesetzt werden? Siehe dazu veröffentlichte Concept Note 3.1. Die genaue Methodik wird im Operations Manual der Weltbank festgelegt, dessen Ausgestaltung die Bundesregierung in enger Abstimmung mit Experten und internationalen Partnern weiter begleitet. 27. Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, dass die durch den TFFF gesetzten finanziellen Anreize zum Walderhalt keine negativen Auswirkungen auf indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften haben und diese infolge von Schutzmaßnahmen weder staatlichen noch nichtstaatlichen Repressalien, Kriminalisierung oder Landrechtskonflikten ausgesetzt werden? Geplant ist, dass das TFFF Sekretariat einen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene verankert. Zudem müssen die Regierungen der Tropenwaldländer nationale Beschwerdesysteme nachweisen, um der TFFF beitreten zu können. Auf die Antworten zu den Fragen 28 bis 30 wird verwiesen. 28. Auf welche Weise sollen Vertreterinnen und Vertreter von indigenen Gruppen und lokalen Gemeinschaften nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen des TFFF vertreten sein? Es ist ein Beirat für Indigene Völker und lokale Gemeinschaften (IP&LC) vorgesehen. Der Beirat für IP&LCs soll sich aus zehn Vertreter*innen Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften aus den teilnehmenden berechtigten Partnerländern zusammensetzen. 29. Wie wird im Zuge des TFFF sichergestellt, dass insbesondere Staaten, die die ILO-Konvention (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) 169 nicht ratifiziert haben, indigene Vertreter und Vertreterinnen in die Entscheidungsstrukturen einbeziehen sowie vor negativen Auswirkungen von Schutzmaßnahmen schützen und im Sinne der freien, vorherigen und informierten Zustimmung einbeziehen? Die brasilianische Bundesregierung hat während der Ausarbeitung der TFFF große Anstrengung unternommen, Indigene Völker und lokale Gemeinschaften über ihre weltweiten Dachverbände bei Entwicklung der TFFF einzubinden. Der vorgesehene Beirat soll bei der Überprüfung und Klärung von Auswirkungen auf Indigene Vertreter*innen eingehen, die die ILO-Konvention 169 nicht ratifiziert haben, und dem TFFF-Board Empfehlungen der möglichen Sanktionierung aussprechen. 30. Wie soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung gewährleistet werden, dass indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften tatsächlich mindestens 20 Prozent der TFFF-Auszahlungen erhalten, und welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verausgabung dieser Mittel durch indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften? Zur Sicherstellung der geplanten Auszahlungen an Indigene Völker und lokale Gemeinschaften sind unter anderem jeweils ein nationales IP&LC Steuerungskomitee, welches über die Mittelverwendung entscheidet, sowie die Eröffnung eines Sonderkontos verpflichtend. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch das TFFF-Sekretariat bei der Weltbank geprüft und ist Voraussetzung für den Beitritt eines Tropenwaldlandes zur TFFF. 31. An welche konkreten Empfänger sollen diese Mittel ausgezahlt werden, und nach welchen Kriterien wird die Berechtigung sowie Repräsentativität der Empfänger festgestellt? Die Kriterien zur Identifizierung der konkreten Empfänger werden noch zwischen den IP&LC-Vertreter*innen und dem TFFF-Board als Ergänzung zum Operationsplan der Fazilität ausgehandelt werden. 32. Über welche Auszahlungsmechanismen sollen die Mittel an indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften fließen (z. B. direkte Transfers, über Behörden, Treuhandstrukturen), und wie soll sichergestellt werden, dass die Mittel ungekürzt, unbürokratisch, transparent und zeitnah bei den vorgesehenen Anspruchsgruppen ankommen? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 33. Strebt die Bundesregierung an, im Board des TFFF vertreten zu sein beziehungsweise den Co-Vorsitz des TFFF-Boards zu übernehmen, und wenn ja, welche konkreten Initiativen oder Positionierungen will die Bundesregierung zur inhaltlichen und strategischen Ausgestaltung des TFFF im Board voranbringen? Die Bundesregierung plant, permanent im TFFF-Board vertreten zu sein. Die etwaige Übernahme eines Co-Vorsitzes von deutscher Seite wird zu gegebener Zeit geprüft. 34. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum TFFF in Bezug auf Ausgestaltung und Finanzierung dar, und welche weiteren Schritte sind in den kommenden Monaten zu erwarten? Es wird ein TFFF Interim Board als Steuerungsgremium eingesetzt, das die weitere Ausgestaltung des TFFF inklusiveArbeitsprogramm sowie Steuerung des bei der Weltbank angesiedelten Sekretariats mitgestaltet. Das TFIF Transition Committee wiederum ist für die Ausgestaltung des Fonds verantwortlich. Es wird angestrebt, dass der Fonds bis Ende 2026 soweit aufgesetzt ist, dass er erste Zahlungen der Geber aufnehmen kann. 35. Welche regelmäßigen Evaluations- und Review-Mechanismen hält die Bundesregierung für notwendig, um ökologische, menschenrechtliche und finanzielle Wirkungen des TFFF zu überprüfen? Es ist eine jährliche Überprüfung aller Auszahlungskriterien durch eine unabhängige Prüfinstanz (Prüffirma, -verein oder -genossenschaft) geplant. Die jährliche Wirkungskontrolle, vor erneuter Auszahlung, wird in der TFFF Charter verankert. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für ambitionierte Kriterien zu ökologischer, menschenrechtlicher und finanzieller Integrität ein. 36. Sieht der TFFF einen unabhängigen Beschwerdemechanismus vor? a) Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet und wo aufgehängt sein? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 36 bis 36b werden zusammen beantwortet. Der geplante unabhängige Beschwerdemechanismus ist in Concept Note 3.1 der TFFF verankert; er ist als unabhängiges Gremium mit Vetorecht bezüglich der Auszahlungen angedacht und soll der Zivilgesellschaft aller Partnerländer des TFFF offenstehen. Die Ausgestaltung wird über das TFFF-Board im Rahmen des noch zu erarbeitenden Operationsplans der Fazilität erfolgen. 37. In welcher Form soll der Deutsche Bundestag über Evaluationsergebnisse und etwaige Anpassungsbedarfe informiert werden (z. B. durch regelmäßige Berichte oder Unterrichtungen der Ausschüsse)? Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 38. Mit welchen weiteren finanziellen, gesetzgeberischen oder politischen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Engagement zum Schutz der Tropenwälder sowie zum Schutz indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften künftig auszubauen, um ihre internationale Vorreiterrolle in diesem Bereich zu stärken oder auszubauen, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant? Das BMZ engagiert sich in einer Vielzahl an Initiativen für den Schutz der Tropenwälder sowie den Schutz Indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften. Hierzu zählt u. a. das Engagement in der Forest Carbon Partnership Facility der Weltbank, dem IP&LC Fenster im Legacy Landscapes Fund oder aber die wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung des neuen Pledges der Forest Tenure Funders Group, der auf der COP 30 verkündet wurde. 39. Inwiefern ist eine Unterstützung der Tropenwaldländer bei der Vorbereitung für die Erfüllung von durch den TFFF aufgestellten Anforderungen vorgesehen, und wie plant die Bundesregierung, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit staatliche Umweltinstitutionen, öffentliche Staatsanwaltschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen dabei zu unterstützen, geltendes Recht in Gebieten tropischen Regenwalds umzusetzen beziehungsweise zu verteidigen? Die Möglichkeiten einer technischen Unterstützungsfazilität werden im Kreis der Unterstützer der TFFF diskutiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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