Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF (Antwort zu Drs. 21/4703)
Text
Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF (Antwort zu Drs. 21/4703)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5128
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Harald Ebner, Claudia Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4703 –
Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die tropischen Regenwälder sind die grünen Lungen unserer Erde und ein
unverzichtbarer Schatz der Artenvielfalt. Zudem sind sie Heimat zahlreicher
indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften, deren Lebensgrundlage und
kulturelles Erbe bedroht sind. Angesichts ihrer rasant voranschreitenden
Entwaldung – künftig weiter befeuert durch den Austritt zahlreicher Unternehmen
in Brasilien aus dem Soja-Moratorium (www.tagesschau.de/ausland/amerika/s
oja-anbau-brasilien-waldschutz-100.html) – und drohender Kipppunkte im
Klimasystem (www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/amazonas-regen
wald-auf-der-kippe-waldverlust-verstaerkt-den-klimawandel) muss jedes
verfügbare Instrument genutzt werden, um ihren Schutz sicherzustellen. Ein
solches Instrument könnte der von Brasilien initiierte Regenwaldfonds
„Tropical Forests Forever Facility“ (TFFF) werden. In Zeiten des fossilen Backlash
ist er ein Hoffnungsschimmer für die Finanzierung des Regenwaldschutzes.
Daher ist es aus Sicht der Fragesteller gerade in der Aufbauphase wichtig,
dass die Bundesregierung zum Gelingen des TFFF beiträgt und mit politischer
Führung, diplomatischem Geschick sowie internationaler Solidarität
vorangeht.
Der TFFF ist ein Finanzierungsinstrument, das Tropenwaldländer für den
Schutz ihrer stehenden Wälder vergütet. Hierbei handelt es sich nicht um
klassische Zuschüsse, sondern um ein Investment, dass risikoadäquat
zurückgezahlt wird. Dafür ist ein 125 Mrd. US-Dollar schwerer Tropical Forest
Investment Fund (TFIF) geplant, der durch höherverzinsliche Anlagen Renditen für
den Regenwaldschutz erwirtschaftet. 25 Mrd. US-Dollar des Fondsvolumens
sollen als Junior-Tranche von Staaten bereitgestellt werden, um damit
100 Mrd. US-Dollar an privaten Investitionen zu hebeln (www.bundesumwelt
ministerium.de/pressemitteilung/deutschland-sagt-eine-milliarde-euro-fuer-inn
ovativen-fonds-zum-schutz-der-regenwaelder-zu).
Die Renditen des Fonds fließen teils an die Anleger zurück. Der Überschuss
(angestrebt werden mindestens 3 Prozent, siehe: https://development-toda
y.com/archive/2025/dt-10--2025/saving-the-tropical-forest-forever-foundatio
n--reflections-on-a-meeting-in-oslo) soll an Regenwaldländer mit einer
Entwaldungsrate unter 0,5 Prozent und im Jahr des Beitritts einer rückläufigen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Entwaldung ausgezahlt werden. Dabei erhalten sie einen Betrag von bis zu
4 US-Dollar pro stehendem Hektar Regenwald. Lukrativ wird die Summe
dadurch, dass die gesamte Regenwaldfläche berechnet wird. Deutlich höhere
Abzüge pro abgeholztem Hektar Regenwald (400 bis 800 US-Dollar) liefern
einen Anreiz, die Entwaldung in den Griff zu bekommen, denn sonst verlieren
die Länder schnell einen großen Teil beziehungsweise die gesamten
möglichen Einnahmen. Schätzungen lauten, dass z. B. Brasilien jährlich über
1 Mrd. US-Dollar erhalten könnte (https://blog.plant-for-the-planet.org/de/202
5/tfff-im-ueberblick-wie-der-weltweit-groesste-regenwaldfonds-naturschutz-b
elohnt/).
Die Regenwaldstaaten können selbst entscheiden, wie sie das Geld zum
Schutz der Wälder einsetzen. Allerdings müssen sie ihren Investitionsplan
dem TFFF-Sekretariat vorlegen und nachweisen, dass die Mittel zusätzlich für
Waldschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Dabei gelten hohe Transparenz-
und Offenlegungsstandards. Indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften
sind die besten Schützer des Regenwalds und sollen mindestens 20 Prozent
der Auszahlungen erhalten. Auch dies muss nachgewiesen werden (https://tfff.
earth/wp-content/uploads/2025/08/200825-TFFF-Executive-Summary.pdf).
Damit der TFFF erfolgreich zum Regenwaldschutz beitragen kann, sind noch
viele offene Fragen zu klären, allen voran zur Finanzierung. So wurden
bislang nur 6,7 Mrd. US-Dollar der angestrebten 25 Mrd. US-Dollar von Staaten
zugesagt. Die Bundesregierung hat bislang einen Beitrag zum TFFF in Höhe
von 1 Mrd. Euro gestreckt über zehn Jahre zugesagt. Damit liegt Deutschland
als drittgrößte Volkswirtschaft in etwa gleichauf mit Schwellenländern wie
Indonesien und Brasilien, aber deutlich hinter Norwegen mit 3 Mrd. US-Dollar
(www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2026A11_TropicalForestF
oreverFacility.pdf), das seine Zusage allerdings an Bedingungen knüpfte:
Sollten bis Ende des Jahres nicht insgesamt 10 Mrd. US-Dollar
zusammenkommen, könnte die norwegische Zusage verfallen (https://businessportal-nor
wegen.com/2025/11/07/norwegen-gibt-milliarden-kredit-zum-erhalt-des-regen
waldes/). Angesichts des nun verstrichenen Momentums der Klimakonferenz
in Brasilien ist es aus Sicht der Fragesteller umso wichtiger, dass sich auch die
Bundesregierung für einen größeren Geberkreis einsetzt. Eine Gelegenheit
bietet sich hierfür aus Sicht der Fragesteller bei der Hannover Messe im April
2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird.
Darüber hinaus kommt es darauf an, starke Naturschutz-, Menschenrechts-
und Transparenzstandards zu etablieren. Berechtigte Kritik und Warnungen
etwa zu Landrechten, möglicher Benachteiligung von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern, zur Ausschlussliste des TFIF sowie zur Wirksamkeit des
Beschwerdemechanismus müssen berücksichtigt werden. Im weiteren Prozess
und im Board des Regenwaldfonds sollte sich die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller dafür einsetzen, dass diese Punkte Beachtung finden und
der TFFF zu einem vertrauenswürdigen Instrument entwickelt wird.
Zuletzt ist zu betonen, dass der TFFF kein Allheilmittel ist. Er kann einen
wichtigen Beitrag zum Regenwaldschutz leisten. Allerdings kann er weder
Rückschritte bei anderen Waldschutzinstrumenten wie der EU-
Entwaldungsrichtlinie noch Kürzungen in Entwicklungs- und Klimafinanzierungsbudgets
kompensieren. Deshalb muss der Regenwaldfonds als zusätzliches Instrument
betrachtet werden, das nicht zu Rückschritten an anderer Stelle führen darf
(www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/11/tropical-forests-forever-fac
ility-ein-vielversprechender-ansatz-fuer-den-globalen-waldschutz/). Der zu
erwartende Bruch deutscher Versprechen zur internationalen Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung ist dahin gehend nach Ansicht der Fragesteller genauso
fatal wie die Rückabwicklung und Abschwächung wichtiger
Umweltgesetzgebung durch die aktuelle Bundesregierung. Im Anbetracht der fortschreitenden
Entwaldung ist jede Anstrengung zum Erhalt der tropischen Regenwälder
nötig. Hierbei gilt es insbesondere, Partnerländer bei der Anerkennung indigener
Rechte zu unterstützen und für die Demarkierung indigener Schutzgebiete zu
werben. Zudem müssen Umwelt- und Organisierte Kriminalität in tropischen
Regenwäldern effektiv bekämpft und dafür ausreichende Mittel zur Verfügung
gestellt werden. Andernfalls rückt auch die Erreichung jeglicher Ziele zum
Artenerhalt und zum Klimaschutz in weite Ferne.
1. Welches Potenzial misst die Bundesregierung dem Regenwaldfonds
TFFF bei, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Klima- und
Biodiversitätsziele zu leisten?
Aufgrund seiner thematischen Ausrichtung, der angestrebten Hebelwirkung zur
Mobilisierung weiterer öffentlicher und privater Mittel sowie der geplanten
Skalierung der geförderten Ansätze weist der Fonds ein hohes Potenzial auf,
einen messbaren Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Pariser
Klimaabkommens und des globalen Biodiversitätsrahmens zu leisten.
Durch gezielte Finanzierungsanreize für Maßnahmen zur Vermeidung von
Entwaldung und Walddegradierung in tropischen Regionen sowie zur
Wiederherstellung degradierter Waldökosysteme kann der Fonds sowohl zur Minderung
von Treibhausgasemissionen als auch zur zusätzlichen Kohlenstoffbindung
beitragen und mit seinem Fokus auf den Erhalt stehender Wälder eine bisherige
Lücke in der internationalen Waldfinanzierung schließen.
Zugleich soll sich die TFFF auf ökologisch besonders wertvolle
Regenwaldgebiete mit hoher Artenvielfalt konzentrieren und auf die Stärkung des
Schutzgebietsmanagements, nachhaltige Landnutzungsformen und die Einbindung
indigener und lokaler Gemeinschaften setzen. Hierdurch sollen nicht nur zentrale
Lebensräume für zahlreiche Arten gesichert, sondern auch die langfristige
Tragfähigkeit der Schutzmaßnahmen erhöht werden.
2. Gibt es konkrete Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die
deutsche Zusage zum Regenwaldfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro zu erhöhen?
a) Wenn ja, in welcher Größenordnung?
Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet.
Es bestehen keine Überlegungen der Bundesregierung über die unter
Haushalts- und Parlamentsvorbehalt in Aussicht gestellten Mittel hinausgehende
Zusagen zu tätigen.
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung für einen wesentlich
geringeren Beitrag als beispielsweise Norwegen entschieden?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Deutschland als drittgrößte
Volkswirtschaft und bisherige Führungsnation im Tropenwaldschutz
die gleiche Summe aufbringt wie die Schwellenländer Brasilien und
Indonesien?
Die Fragen 2b und 2c werden zusammen beantwortet.
Die Höhe der Zusage Deutschlands für die TFFF bei der Klima-
Vertragsstaatenkonferenz COP30 ist im Kontext des Gesamtengagements der
Bundesregierung im Klima- und Biodiversitätsschutz sowie im Tropenwaldschutz
insgesamt zu sehen und nicht isoliert mit einzelnen Beiträgen anderer Staaten zu
vergleichen. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Festlegung ihrer Zusagen
eine Vielzahl von Faktoren und Bedingungen, darunter internationale
Verhandlungen und Partnerschaften, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen,
bereits bestehende bilaterale und multilaterale Programme im Wald- und
Klimabereich, sowie das Ziel, Mittel effizient, wirksam und komplementär zu
anderen Finanzierungsströmen einzusetzen. Entscheidend ist aus Sicht der
Bundesregierung, dass die Gesamtarchitektur der internationalen Klimafinanzierung
sowie die Kombination aus öffentlichen Mitteln, privater Mobilisierung und
politischer Kooperation in der Summe ein ambitioniertes Schutzniveau für die
Tropenwälder ermöglicht. Vor diesem Hintergrund schließt die
Bundesregierung nicht aus, ihr Engagement im Tropenwaldschutz auch künftig
weiterzuentwickeln und – abhängig von internationalen Verhandlungen, Fortschritten bei
der Umsetzung und haushalterischen Spielräumen – gegebenenfalls
anzupassen.
3. Aus welchen Haushaltstiteln und in welchen Jahresscheiben plant die
Bundesregierung den von ihr zugesagten Beitrag zum TFFF in Höhe von
1 Mrd. Euro über die kommenden zehn Jahre zu finanzieren, und wie
gedenkt die Bundesregierung, die geplanten Einzahlungen auf
Verpflichtungsermächtigungen und Auszahlungen in den jeweiligen
Haushaltsjahren zu verteilen (bitte tabellarisch darstellen)?
Diese Details werden aktuell zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt
und anschließend in das übliche Verfahren der Haushaltsaufstellung 2027
eingespeist.
4. Inwiefern werden die deutschen Beiträge zum TFFF Auswirkungen auf
den bisherigen deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung
haben?
Die Beiträge werden auf Basis ihrer Klimarelevanz Bestandteil des deutschen
Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung sein. Die Berichterstattung
erfolgt jährlich ex post.
5. Inwieweit wird der Beitrag Deutschlands zum TFFF zusätzlich zur
bereits bestehenden Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgen?
Details zur Veranschlagung werden aktuell noch zwischen den betroffenen
Ressorts abgestimmt.
6. Inwiefern ist schon absehbar, ob und wie Beiträge zum TFFF auf die
internationale Klimafinanzierung angerechnet werden können?
Hierzu kann aktuell noch keine gesicherte Aussage getroffen werden.
7. Würden im Falle der Anrechenbarkeit des deutschen Beitrags auf die
internationale Klimafinanzierung nur die auf die deutsche Beteiligung
anteilig entfallenden Erträge, die später für den Waldschutz ausgeschüttet
werden, oder auf die gesamte zugesagte Milliarde auf die internationale
Klimafinanzierung angerechnet werden?
Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen (s. o.).
8. Inwieweit plant die Bundesregierung, die späteren, Deutschland
zurechenbaren ausgeschütteten Erträge oder den deutschen Beitrag zum
TFFF auf das Versprechen, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro zur
internationalen Klimafinanzierung und 1,5 Mrd. Euro zur internationalen
Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen, anzurechnen?
Der deutsche Beitrag wird auf die deutsche internationale Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung angerechnet. Die Prüfung der konkreten Umsetzung ist
derzeit noch nicht abgeschlossen.
9. Welche Auswirkungen wird der deutsche Beitrag zum TFFF auf
bestehende Haushaltstitel im Bereich der internationalen Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung im Vergleich zu den Vorjahren haben?
10. Inwiefern plant die Bundesregierung, Mittel zur Finanzierung der TFFF-
Zusage aus bestehenden Titeln der internationalen Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung umzuschichten?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
11. Weshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Zusage zum
TFFF in Form von Eigenkapital und nicht in Form von Krediten zu
leisten?
Die Bundesregierung befindet sich gegenwärtig im Prüfprozess bezüglich des
für eine Investition in den Investmentarm der TFFF, den Tropical Forest
Investment Fund (TFIF), auszuwählenden Finanzinstruments.
a) Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Alternativen zur
Eigenkapitalzusage (z. B. Garantien, Zuschüsse, Kredite) hat die
Bundesregierung geprüft und aus welchen Gründen verworfen?
Die Bundesregierung prüft verschiedene Einzahlungsvarianten im Rahmen des
Haushaltsrechts unter Abwägung von Faktoren wie Wirtschaftlichkeit,
sparsamer Mittelverwendung sowie für den TFIF passende Modalitäten.
b) Wurden Möglichkeiten der Hebelung der deutschen Mittel über die der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehenden
Instrumente und Institutionen geprüft, um einen höheren deutschen
Zusagebetrag zu ermöglichen, wenn ja, welche, und warum wurden diese
nicht genutzt?
Es wurde eine Hebelung von Mitteln über die KfW zwischen BMZ und BMF
geprüft. Dieser Weg wird aufgrund von Risikoerwägungen derzeit nicht
weiterverfolgt.
c) Bestanden im Rahmen der Meinungsbildung unterschiedliche
Auffassungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit, wenn ja, wie wurden diese berücksichtigt, und
wie ist die interne Abstimmung hierzu erfolgt?
Interne Vorgänge werden von der Bundesregierung nicht kommentiert.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen, dass die angepeilte
Investitionssumme von staatlichen Gebern in Höhe von 25 Mrd. US-
Dollar erreicht wird?
13. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass der bislang zugesagte
Betrag in Höhe von 6,7 Mrd. US-Dollar zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreicht, um weitere Geberstaaten zu Beiträgen zur Junior-Tranche zu
bewegen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr
weiteres Vorgehen?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die bislang zugesagten 6,7 Milliarden US-Dollar
als wichtiges Signal für die Anschubfinanzierung der TFIF. Eine Einschätzung
der Risiken für die Mobilisierung weiterer Geberstaaten ist derzeit aufgrund
laufender internationaler Gespräche und Verhandlungen nicht möglich.
Entscheidend für zusätzliche Beiträge zur Junior Tranche sind aus Sicht der
Bundesregierung vor allem die weiteren Ausgestaltungen von TFIF und der TFFF.
Die Bundesregierung arbeitet daher intensiv mit internationalen Partnern daran,
weitere Geber für Beiträge zur Junior Tranche zu gewinnen.
14. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in Bezug auf eine über Jahre
gestreckte Einzahlung der deutschen Zusage, und was bedeutet dies für
die Wirkung, Funktionalität und zeitliche Entwicklung des TFFF?
Grundsätzlich ist eine mehrjährige Aufbauphase bis zum Erreichen der
Zielgröße von 125 Mrd. US-Dollar für den TFIF vorgesehen. Eine gestreckte
Einzahlung der deutschen Mittel entspricht somit in Teilen dem Entwicklungsplan des
TFIF.
15. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
für den TFFF, sollte der angestrebte Betrag für die Junior-Tranche in
Höhe von 25 Mrd. US-Dollar nicht zustande kommen, und inwiefern
würde sich ein Verfehlen des Zielbetrags auf die Hebelung privaten
Kapitals sowie auf die Auszahlungen an die Regenwaldländer auswirken?
Hierzu sind aktuell keine belastbaren Aussagen möglich, da die Einzelheiten
des Finanzierungsmodells des TFFF derzeit noch abgestimmt werden. Die
Höhe der Auszahlungen an die Regenwaldländer wird entscheidend von den
Investmenterträgen des Tropical Forest Investment Fund (TFIF) bestimmt.
16. Welche konkreten diplomatischen, finanziellen oder multilateralen
Initiativen unternimmt Deutschland derzeit in welchem Rahmen, um den
Kreis der Geberstaaten für den TFFF zu erweitern, und welche
Zielstaaten oder Staatengruppen stehen dabei im Fokus?
Die Bundesregierung nimmt hochrangig an internationalen Veranstaltungen zur
Gewinnung weiterer Geber für die TFFF teil und wirbt aktiv in bilateralen
Gesprächen für die TFFF (s. Antwort zu Frage 13).
17. Über welche konkreten Erkenntnisse oder belastbaren Anhaltspunkte
verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Bereitschaft weiterer
Staaten, Beiträge zum TFFF zu leisten, und auf welchen Informationsquellen
oder Gesprächen beruhen diese Einschätzungen?
Mit Blick auf die laufenden internationalen Gespräche äußert sich die
Bundesregierung nicht zu den Finanzierungsabsichten anderer Staaten.
18. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen der Hannover Messe
2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird, weitere
Regierungen anzusprechen, um sie von einem Beitrag zum TFFF zu
überzeugen?
Die Abstimmungen zu den in Verbindung mit der Hannover Messe geplanten
deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen laufen aktuell.
19. Welche Faktoren müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein,
damit der TFFF für private Investoren attraktiv wird und die angestrebten
privaten Investitionen in Höhe von 100 Mrd. US-Dollar gehebelt werden
können?
Das Konzept sieht vor, dass für eine Hebelung von 100 Mrd. US-Dollar an
privaten Mitteln 25 Mrd. US-Dollar an Junior Tranche eingeworben werden
müssen, damit die Finanzinstrumente des TFIF mit einer für den Privatsektor
attraktiven Ratingnote ausgestattet werden können. Weitere Faktoren sind u. a.
eine robuste Governance, umfassende Risikominderungsstrategien,
Vermeidung von entwaldungsfördernden Kapitalanlagen, ein professionelles
Fondsmanagement bzw. auch der Schutz vor zu starker politischer Einflussnahme in
Fondsentscheidungen.
20. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom
Tropical Forest Investment Fund angestrebten Renditen (bitte
Zielrenditen und zugrunde gelegte Annahmen darstellen)?
a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geplante
Aufteilung der Renditen zwischen privaten beziehungsweise
öffentlichen Anlegern und begünstigten Tropenwaldländern?
Die Fragen 20 und 20a werden zusammen beantwortet.
Diese Fragen werden aktuell mit den Partnerländern diskutiert. Grundsätzliche
Ansätze wurden in der Concept Note 3.1. publiziert.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten darauf, dass die
angestrebten Renditen in Höhe von mindestens 3 Prozent verlässlich und
regelmäßig erreicht werden?
Im Rahmen der Concept Note wurden Beispielrechnungen erstellt, die
darstellen, dass die angestrebten Renditen, die nötig sind, um die Regenwaldländer im
angestrebten Umfang zu bezahlen, grundsätzlich erwirtschaftbar sind. Zugleich
gilt bei Kapitalmarktinvestments grundsätzlich, dass sich Renditeerwartungen
in der Zukunft aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. konjunkturelle
Entwicklung, Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen
Bedingungen) ändern können.
c) Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung in der
vorgesehenen Anlagestrategie des TFIF, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Markt- und Ausfallrisiken?
Risiken gehören untrennbar zum Kapitalmarktgeschäft und müssen
angemessen gemanagt werden. Entscheidend ist, ein angemessenes Risikomanagement
aufzubauen, um die Markt-, Liquiditäts-, operationelle sowie Ausfallrisiken zu
steuern, damit das Kapital erhalten bleibt und im Laufe der Zeit die
erforderlichen Renditen erzielt werden. Das TFIF-Portfolio wird durch
Investitionsrichtlinien bestimmt, die vom Board des TFIF festgelegt und von einer
sorgfältig ausgewählten Fondsmanagementgesellschaft umgesetzt werden.
d) Inwiefern und aus welchen Gründen sieht der Fonds First-Loss-
Tranchen für öffentliche Anleger vor?
Die Junior Tranche der öffentlichen und philanthropischen Geber ist eine
Möglichkeit, um privates Kapital für den TFIF zu gewinnen. Die Junior Tranche
senkt das Ausfallrisiko und verbessert das Rating der vom TFIF begebenen
Anleihen, die mit diesem Rating attraktiv für Privatsektor-Investoren werden.
Zugleich erreichen sie damit ein Zinsniveau, das es in Kombination mit dem
Verzicht der öffentlichen Investoren auf eine risikoadäquate Verzinsung dem TFIF
ermöglicht, Überschüsse für die Auszahlung an die TFFF und somit die
Tropenwaldländer zu ermöglichen.
21. Welche konkreten ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen
Investitionskriterien sind für den TFIF bislang vorgesehen (bitte
Kriterienkatalog, verbindliche Ausschlusskriterien sowie Monitoring-
Mechanismen darstellen), und an welchen Stellen sieht die Bundesregierung noch
Nachbesserungsbedarf?
Siehe dazu o. g. veröffentlichte Concept Note 3.1. Hierin ist der Ausschluss
von Investitionen mit erheblichen Umweltauswirkungen (einschl. Investitionen
in Kohle, Öl, Torf und Gas) vorgesehen. Die verbindliche Investitionskriterien
sowie Monitoring-Mechanismen werden im Übergangsgremium des TFIF
weiter vorsondiert und anschließend vom permanenten Board des TFIF festgelegt.
22. Welche Sozial- und Menschenrechts-Safeguards hält die
Bundesregierung für unerlässlich, damit deutsche Mittel in den TFIF fließen können,
und welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für angemessen,
sollte sich herausstellen, dass diese Sozial- und Menschenrechts-
Safeguards nicht eingehalten werden?
Bei der Formulierung der notwendigen Ansprüche an Sozial- und
Menschenrechts-Safeguards orientiert sich die Bundesregierung an internationalen
Menschenrechtsstandards sowie entsprechenden Leitlinien der Ressorts wie
beispielsweise dem Menschenrechtsleitfaden des BMZ.
23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den vom TFFF
vorgesehenen Kriterien zur Bestimmung von Waldzustand, Degradierung und
Umweltintegrität?
Die in der Concept Note 3.1. dargelegten Kriterien bieten eine ausreichende
Grundlage, die im Rahmen der Operationalisierung weiter ausgearbeitet und
bei Bedarf auch anschließend angepasst werden können. Letzteres ist wichtig,
um technologischen Fortschritt, beispielsweisezum verbesserten Monitoring
von Degradierung, in Zukunft zu berücksichtigen.
24. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Kriterium der
Baumkronenbedeckung als geeignet und als ausreichend, um die Umweltintegrität
von Regenwäldern valide zu erfassen und als Grundlage für
Auszahlungen heranzuziehen?
Das Kriterium der Baumkronenbedeckung ist ein schlüssiges Kriterium, das
internationale Vergleichbarkeit ermöglicht. Baumkronenbedeckung ist der
Parameter, der zum heutigen Stand der Technik konsistent per Fernerkundung
aufgenommen werden kann. Anpassungen basierend auf sich weiter
entwickelnden Technologien sind vorgesehen.
25. Welche weiteren ökologischen Kriterien oder Indikatoren legt der TFFF
zur Bestimmung von Walddegradierung zugrunde, und betrachtet die
Bundesregierung diese in ihrer Gesamtheit als hinreichend?
Siehe dazu veröffentlichte Concept Note 3.1. Eine weitergehende Methodik zur
Quantifizierung von Degradierung kann in Zukunft hinzukommen.
26. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Überwachung des
Waldzustands mithilfe von Satellitendaten und unabhängigen Vor-Ort-
Kontrollen, klaren Referenzwerten und Messprotokollen, regelmäßigen
externen Audits und öffentlichen Onlineplattformen zur
Echtzeitüberwachung vor Ort umgesetzt werden?
Siehe dazu veröffentlichte Concept Note 3.1. Die genaue Methodik wird im
Operations Manual der Weltbank festgelegt, dessen Ausgestaltung die
Bundesregierung in enger Abstimmung mit Experten und internationalen Partnern
weiter begleitet.
27. Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um
sicherzustellen, dass die durch den TFFF gesetzten finanziellen Anreize
zum Walderhalt keine negativen Auswirkungen auf indigene Gruppen
und lokale Gemeinschaften haben und diese infolge von
Schutzmaßnahmen weder staatlichen noch nichtstaatlichen Repressalien,
Kriminalisierung oder Landrechtskonflikten ausgesetzt werden?
Geplant ist, dass das TFFF Sekretariat einen Beschwerdemechanismus auf
internationaler Ebene verankert. Zudem müssen die Regierungen der
Tropenwaldländer nationale Beschwerdesysteme nachweisen, um der TFFF beitreten
zu können.
Auf die Antworten zu den Fragen 28 bis 30 wird verwiesen.
28. Auf welche Weise sollen Vertreterinnen und Vertreter von indigenen
Gruppen und lokalen Gemeinschaften nach Kenntnisstand der
Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen des TFFF vertreten sein?
Es ist ein Beirat für Indigene Völker und lokale Gemeinschaften (IP&LC)
vorgesehen. Der Beirat für IP&LCs soll sich aus zehn Vertreter*innen Indigener
Völker und lokaler Gemeinschaften aus den teilnehmenden berechtigten
Partnerländern zusammensetzen.
29. Wie wird im Zuge des TFFF sichergestellt, dass insbesondere Staaten,
die die ILO-Konvention (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) 169
nicht ratifiziert haben, indigene Vertreter und Vertreterinnen in die
Entscheidungsstrukturen einbeziehen sowie vor negativen Auswirkungen
von Schutzmaßnahmen schützen und im Sinne der freien, vorherigen und
informierten Zustimmung einbeziehen?
Die brasilianische Bundesregierung hat während der Ausarbeitung der TFFF
große Anstrengung unternommen, Indigene Völker und lokale Gemeinschaften
über ihre weltweiten Dachverbände bei Entwicklung der TFFF einzubinden.
Der vorgesehene Beirat soll bei der Überprüfung und Klärung von
Auswirkungen auf Indigene Vertreter*innen eingehen, die die ILO-Konvention 169 nicht
ratifiziert haben, und dem TFFF-Board Empfehlungen der möglichen
Sanktionierung aussprechen.
30. Wie soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung gewährleistet werden,
dass indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften tatsächlich
mindestens 20 Prozent der TFFF-Auszahlungen erhalten, und welche Vorgaben
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verausgabung dieser
Mittel durch indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften?
Zur Sicherstellung der geplanten Auszahlungen an Indigene Völker und lokale
Gemeinschaften sind unter anderem jeweils ein nationales IP&LC
Steuerungskomitee, welches über die Mittelverwendung entscheidet, sowie die Eröffnung
eines Sonderkontos verpflichtend. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch
das TFFF-Sekretariat bei der Weltbank geprüft und ist Voraussetzung für den
Beitritt eines Tropenwaldlandes zur TFFF.
31. An welche konkreten Empfänger sollen diese Mittel ausgezahlt werden,
und nach welchen Kriterien wird die Berechtigung sowie
Repräsentativität der Empfänger festgestellt?
Die Kriterien zur Identifizierung der konkreten Empfänger werden noch
zwischen den IP&LC-Vertreter*innen und dem TFFF-Board als Ergänzung zum
Operationsplan der Fazilität ausgehandelt werden.
32. Über welche Auszahlungsmechanismen sollen die Mittel an indigene
Gruppen und lokale Gemeinschaften fließen (z. B. direkte Transfers,
über Behörden, Treuhandstrukturen), und wie soll sichergestellt werden,
dass die Mittel ungekürzt, unbürokratisch, transparent und zeitnah bei
den vorgesehenen Anspruchsgruppen ankommen?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
33. Strebt die Bundesregierung an, im Board des TFFF vertreten zu sein
beziehungsweise den Co-Vorsitz des TFFF-Boards zu übernehmen, und
wenn ja, welche konkreten Initiativen oder Positionierungen will die
Bundesregierung zur inhaltlichen und strategischen Ausgestaltung des
TFFF im Board voranbringen?
Die Bundesregierung plant, permanent im TFFF-Board vertreten zu sein. Die
etwaige Übernahme eines Co-Vorsitzes von deutscher Seite wird zu gegebener
Zeit geprüft.
34. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Sachstand zum TFFF in Bezug auf Ausgestaltung und Finanzierung dar, und
welche weiteren Schritte sind in den kommenden Monaten zu erwarten?
Es wird ein TFFF Interim Board als Steuerungsgremium eingesetzt, das die
weitere Ausgestaltung des TFFF inklusiveArbeitsprogramm sowie Steuerung
des bei der Weltbank angesiedelten Sekretariats mitgestaltet.
Das TFIF Transition Committee wiederum ist für die Ausgestaltung des Fonds
verantwortlich. Es wird angestrebt, dass der Fonds bis Ende 2026 soweit
aufgesetzt ist, dass er erste Zahlungen der Geber aufnehmen kann.
35. Welche regelmäßigen Evaluations- und Review-Mechanismen hält die
Bundesregierung für notwendig, um ökologische, menschenrechtliche
und finanzielle Wirkungen des TFFF zu überprüfen?
Es ist eine jährliche Überprüfung aller Auszahlungskriterien durch eine
unabhängige Prüfinstanz (Prüffirma, -verein oder -genossenschaft) geplant. Die
jährliche Wirkungskontrolle, vor erneuter Auszahlung, wird in der TFFF
Charter verankert. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für ambitionierte Kriterien
zu ökologischer, menschenrechtlicher und finanzieller Integrität ein.
36. Sieht der TFFF einen unabhängigen Beschwerdemechanismus vor?
a) Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet und wo aufgehängt sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 36 bis 36b werden zusammen beantwortet.
Der geplante unabhängige Beschwerdemechanismus ist in Concept Note 3.1
der TFFF verankert; er ist als unabhängiges Gremium mit Vetorecht bezüglich
der Auszahlungen angedacht und soll der Zivilgesellschaft aller Partnerländer
des TFFF offenstehen. Die Ausgestaltung wird über das TFFF-Board im
Rahmen des noch zu erarbeitenden Operationsplans der Fazilität erfolgen.
37. In welcher Form soll der Deutsche Bundestag über
Evaluationsergebnisse und etwaige Anpassungsbedarfe informiert werden (z. B. durch
regelmäßige Berichte oder Unterrichtungen der Ausschüsse)?
Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
38. Mit welchen weiteren finanziellen, gesetzgeberischen oder politischen
Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Engagement zum
Schutz der Tropenwälder sowie zum Schutz indigener Gruppen und
lokaler Gemeinschaften künftig auszubauen, um ihre internationale
Vorreiterrolle in diesem Bereich zu stärken oder auszubauen, und welche
konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant?
Das BMZ engagiert sich in einer Vielzahl an Initiativen für den Schutz der
Tropenwälder sowie den Schutz Indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften.
Hierzu zählt u. a. das Engagement in der Forest Carbon Partnership Facility der
Weltbank, dem IP&LC Fenster im Legacy Landscapes Fund oder aber die
wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung des neuen Pledges der
Forest Tenure Funders Group, der auf der COP 30 verkündet wurde.
39. Inwiefern ist eine Unterstützung der Tropenwaldländer bei der
Vorbereitung für die Erfüllung von durch den TFFF aufgestellten Anforderungen
vorgesehen, und wie plant die Bundesregierung, in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit staatliche Umweltinstitutionen, öffentliche
Staatsanwaltschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen dabei zu
unterstützen, geltendes Recht in Gebieten tropischen Regenwalds umzusetzen
beziehungsweise zu verteidigen?
Die Möglichkeiten einer technischen Unterstützungsfazilität werden im Kreis
der Unterstützer der TFFF diskutiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF (Antwort)