Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung
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Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7589
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen
Klimafinanzierung
In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten des 2021 gemachten
Finanzierungsversprechens für die internationale Klimafinanzierung in Höhe von
6 Mrd. Euro im Jahr (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/06/g7-gip
fel-deutschland-sagt-steigerung-der-klimafinanzierung-zu/) ein durchaus
verlässlicher Akteur bei der Unterstützung von einkommensschwachen
Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der
sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den
Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen
Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/de
fault/files/2025-02/Germanwatch_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20m
ehr%20internationale%20Klimafinanzierung_2025.pdf). Die Eckwerte für den
Bundeshaushalt (HH) 2027 sehen allerdings erneute Kürzungen für den Etat
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) vor, sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Damit riskiert die
Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung für die
Zukunft fortzuschreiben (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2026/05/ec
kwerte-bundeshaushalt-2027-unkluge-kuerzungen-fuer-die-klimafinanzier
ung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mittel in welcher Höhe und aus welchen Einzeltiteln des Bundeshaushalts
wurden 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen
Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen
Haushaltstiteln auflisten)?
2. Steht die Bundesregierung weiterhin zu der Zusage, jährlich mindestens
6 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von Darlehen
für die Klimafinanzierung bereitzustellen?
3. Ist die Bundesregierung zuversichtlich, die Zusage in Frage 2 für 2026
und 2027 einzuhalten, bzw. wie plant die Bundesregierung, ihr
Sechs‑Milliarden-Versprechen angesichts der schon vorgenommenen und
noch geplanten Kürzungen etwa im BMZ-Etat 2026 und in den
Folgejahren ab 2027 einzuhalten?
4. Wie soll sich nach Vorstellungen der Bundesregierung der deutsche
Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung in künftigen Jahren jenseits
des Sechs‑Milliarden-Versprechens weiterentwickeln, um einen laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „fairen Anteil“
Deutschlands an der internationalen Klimafinanzierung und damit auch am auf der
29. Weltklimakonferenz (COP29) beschlossenen 300‑Milliarden-Ziel
bereitzustellen?
5. Wie und auf Grundlage welcher Überlegungen und Kriterien möchte die
Bundesregierung diesen „fairen Anteil“ konkretisieren bzw. beziffern, und
wie soll eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Sechs-Milliarden-
Versprechen Deutschlands ermöglicht werden?
6. Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie Projekte, deren Rio-
Marker für Anpassung oder für Minderung auf 1 gesetzt ist (Significant
Objective) zu 50 Prozent als Klimafinanzierung anzurechnen, während
andere Länder hier nur einen Koeffizienten von 30 Prozent oder 40
Prozent verwenden?
7. Inwiefern sind die aus Deutschland finanzierten Projekte aus Sicht der
Bundesregierung im Durchschnitt klimarelevanter als die der anderen
Geberländer, und nach welchen Kriterien wird dies bemessen?
8. Wie ist es im Sinne der Kohärenz zu rechtfertigen, dass die
Bundesregierung für die Berechnung der Mittel für den Schutz der weltweiten
Biodiversität bei Projekten, deren Rio-Marker für Biodiversität auf 1 gesetzt
ist (Significant Objective), zu 40 Prozent anrechnet und hier also
konservativer vorgeht als bei der Berechnung der Klimafinanzierung?
9. Für welche Projekte zum Aus- bzw. Aufbau von Wasserstoff-Infrastruktur
in Entwicklungsländern gab es in jedem der Jahre von 2022 bis 2024
Maßnahmenzusagen in welcher Höhe, und welche der geförderten
Maßnahmen verfolgen zumindest teilweise auch das Ziel, den Export von
Wasserstoff aus diesen Ländern zu fördern oder enthalten entsprechende
Komponenten, und werden bzw. wurden auch als Klimafinanzierung
berichtet (bitte tabellarisch inklusive Projekttitel, Empfängerland,
Finanzierungsvolumen und Finanzierungsinstrument auflisten)?
10. Warum ist die Bundesregierung kein aktives Mitglied in der Global
Solidarity Levies Taskforce?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in der Global Solidarity Levies
Taskforce in Zukunft stärker zu engagieren, und wenn ja, wie?
12. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in den bestehenden
Vorschlägen zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen (wie z. B. Abgaben
auf die Gewinne fossiler Konzerne, Abgaben auf Flugtickets im Premium-
Segment oder die Besteuerung extremen Reichtums) zur Erweiterung des
fiskalischen Spielraums für die Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben
inklusive der internationalen Klimafinanzierung?
13. Wie soll der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility
(TFFF) konkret aussehen, über welche Haushaltstitel und über welche
Instrumente soll mit welchem Auszahlungsrhythmus die derzeitige Zusage
der Bundesregierung umgesetzt werden?
14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die TFFF nur wirklich
nachhaltige (und z. B. mit dem Pariser Abkommen kompatible)
Investitionen tätigt, bevor realisierte Gewinne später teilweise für den
Waldschutz ausbezahlt werden?
15. Da es im Entwurf für den HH 2027 im Einzelplan 23 (BMZ) den Titel für
Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds gibt, aus dem die
Global Environment Facility (GEF), der Green Climate Fund und andere
finanziert werden, für welche Fonds und in jeweils welcher Höhe sollen
2027 Beiträge aus den Barmitteln des Titels 2303 896 09 (Einzelplan 23)
geleistet werden?
16. Für Zusagen in jeweils welcher Höhe und an jeweils welche Fonds soll
die im Titel 2303 896 09 (Einzelplan 23) vorgesehene
Verpflichtungsermächtigung genutzt werden?
Berlin, den 12. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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