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Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7589 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7589 21. Wahlperiode 14.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten des 2021 gemachten Finanzierungsversprechens für die internationale Klimafinanzierung in Höhe von 6 Mrd. Euro im Jahr (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/06/g7-gip fel-deutschland-sagt-steigerung-der-klimafinanzierung-zu/) ein durchaus verlässlicher Akteur bei der Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/de fault/files/2025-02/Germanwatch_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20m ehr%20internationale%20Klimafinanzierung_2025.pdf). Die Eckwerte für den Bundeshaushalt (HH) 2027 sehen allerdings erneute Kürzungen für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor, sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Damit riskiert die Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung für die Zukunft fortzuschreiben (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2026/05/ec kwerte-bundeshaushalt-2027-unkluge-kuerzungen-fuer-die-klimafinanzier ung/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Mittel in welcher Höhe und aus welchen Einzeltiteln des Bundeshaushalts wurden 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln auflisten)?  2. Steht die Bundesregierung weiterhin zu der Zusage, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von Darlehen für die Klimafinanzierung bereitzustellen?  3. Ist die Bundesregierung zuversichtlich, die Zusage in Frage 2 für 2026 und 2027 einzuhalten, bzw. wie plant die Bundesregierung, ihr Sechs‑Milliarden-Versprechen angesichts der schon vorgenommenen und noch geplanten Kürzungen etwa im BMZ-Etat 2026 und in den Folgejahren ab 2027 einzuhalten?  4. Wie soll sich nach Vorstellungen der Bundesregierung der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung in künftigen Jahren jenseits des Sechs‑Milliarden-Versprechens weiterentwickeln, um einen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „fairen Anteil“ Deutschlands an der internationalen Klimafinanzierung und damit auch am auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) beschlossenen 300‑Milliarden-Ziel bereitzustellen?  5. Wie und auf Grundlage welcher Überlegungen und Kriterien möchte die Bundesregierung diesen „fairen Anteil“ konkretisieren bzw. beziffern, und wie soll eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Sechs-Milliarden- Versprechen Deutschlands ermöglicht werden?  6. Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie Projekte, deren Rio- Marker für Anpassung oder für Minderung auf 1 gesetzt ist (Significant Objective) zu 50 Prozent als Klimafinanzierung anzurechnen, während andere Länder hier nur einen Koeffizienten von 30 Prozent oder 40 Prozent verwenden?  7. Inwiefern sind die aus Deutschland finanzierten Projekte aus Sicht der Bundesregierung im Durchschnitt klimarelevanter als die der anderen Geberländer, und nach welchen Kriterien wird dies bemessen?  8. Wie ist es im Sinne der Kohärenz zu rechtfertigen, dass die Bundesregierung für die Berechnung der Mittel für den Schutz der weltweiten Biodiversität bei Projekten, deren Rio-Marker für Biodiversität auf 1 gesetzt ist (Significant Objective), zu 40 Prozent anrechnet und hier also konservativer vorgeht als bei der Berechnung der Klimafinanzierung?  9. Für welche Projekte zum Aus- bzw. Aufbau von Wasserstoff-Infrastruktur in Entwicklungsländern gab es in jedem der Jahre von 2022 bis 2024 Maßnahmenzusagen in welcher Höhe, und welche der geförderten Maßnahmen verfolgen zumindest teilweise auch das Ziel, den Export von Wasserstoff aus diesen Ländern zu fördern oder enthalten entsprechende Komponenten, und werden bzw. wurden auch als Klimafinanzierung berichtet (bitte tabellarisch inklusive Projekttitel, Empfängerland, Finanzierungsvolumen und Finanzierungsinstrument auflisten)? 10. Warum ist die Bundesregierung kein aktives Mitglied in der Global Solidarity Levies Taskforce? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in der Global Solidarity Levies Taskforce in Zukunft stärker zu engagieren, und wenn ja, wie? 12. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in den bestehenden Vorschlägen zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen (wie z. B. Abgaben auf die Gewinne fossiler Konzerne, Abgaben auf Flugtickets im Premium- Segment oder die Besteuerung extremen Reichtums) zur Erweiterung des fiskalischen Spielraums für die Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben inklusive der internationalen Klimafinanzierung? 13. Wie soll der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) konkret aussehen, über welche Haushaltstitel und über welche Instrumente soll mit welchem Auszahlungsrhythmus die derzeitige Zusage der Bundesregierung umgesetzt werden? 14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die TFFF nur wirklich nachhaltige (und z. B. mit dem Pariser Abkommen kompatible) Investitionen tätigt, bevor realisierte Gewinne später teilweise für den Waldschutz ausbezahlt werden? 15. Da es im Entwurf für den HH 2027 im Einzelplan 23 (BMZ) den Titel für Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds gibt, aus dem die Global Environment Facility (GEF), der Green Climate Fund und andere finanziert werden, für welche Fonds und in jeweils welcher Höhe sollen 2027 Beiträge aus den Barmitteln des Titels 2303 896 09 (Einzelplan 23) geleistet werden? 16. Für Zusagen in jeweils welcher Höhe und an jeweils welche Fonds soll die im Titel 2303 896 09 (Einzelplan 23) vorgesehene Verpflichtungsermächtigung genutzt werden? Berlin, den 12. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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