Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/7589)
Text
Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/7589)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7881
21. Wahlperiode 04.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser,
Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7589 –
Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen
Klimafinanzierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten des 2021 gemachten
Finanzierungsversprechens für die internationale Klimafinanzierung in Höhe
von 6 Mrd. Euro im Jahr (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/06/g
7-gipfel-deutschland-sagt-steigerung-der-klimafinanzierung-zu/) ein durchaus
verlässlicher Akteur bei der Unterstützung von einkommensschwachen
Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der
sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den
Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen
Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/d
efault/files/2025-02/Germanwatch_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20
mehr%20internationale%20Klimafinanzierung_2025.pdf). Die Eckwerte für
den Bundeshaushalt (HH) 2027 sehen allerdings erneute Kürzungen für den
Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) vor, sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Damit
riskiert die Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der
Klimafinanzierung für die Zukunft fortzuschreiben (www.deutscheklimafinanzierung.de/blo
g/2026/05/eckwerte-bundeshaushalt-2027-unkluge-kuerzungen-fuer-die-klima
finanzierung/).
1. Mittel in welcher Höhe und aus welchen Einzeltiteln des
Bundeshaushalts wurden 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen
Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen
Haushaltstiteln auflisten)?
Die Bundesregierung erreicht 2024 eine internationale Klimafinanzierung aus
Haushaltsmitteln in Höhe von 6,11 Mrd. Euro. Der -Anteil des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) liegt bei
4,85 Mrd. Euro. Auf die internationale Klimaschutzinitiative (IKI) entfallen
1,03 Mrd. Euro.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Haushaltstitel/Kategorie Kapitel, Titel klimarelevante
Neuzusage/
Auszahlung
2024
(in Mio.
Euro)
BMZ
Finanzielle
Zusammenarbeit Gesamt
2301 Tgr.
01: 86611
(Darlehen)
+ 89611
(Zuschüsse)
+ 2301 89601
(FZR)
Neuzusagen 1557
davon FZ Darlehen 2301 86611 Neuzusagen 282
davon FZ Zuschüsse 2301 89611 Neuzusagen 1143
davon FZ mit Regionen
(FZR)
2301 89601 Neuzusagen 132
Technische
Zusammenarbeit
2301 89603 Neuzusagen 699
Summe Bilaterale EZ (ZG) Neuzusagen 2255
Entwicklungspartnerschaft
mit der Wirtschaft
2302 68701 Neuzusagen 24
Zivilgesellschaft –
Förderung der Sozialstruktur
2302 68703 Neuzusagen 14
Zivilgesellschaft –
Politische Stiftungen
2302 68704 Neuzusagen 49
Zivilgesellschaft – Kirchen 2302 89604 Neuzusagen 93
Zivilgesellschaft – Private
deutsche Träger
2302 68776 Neuzusagen 43
Summe nichtstaatliche
Träger
Neuzusagen 223
Sonderinitiative
„Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme“
2310 Tgr. 03-89631 Neuzusagen 99
Sonderinitiative
„Geflüchtete und Aufnahmeländer“
2310 Tgr. 03-89632 Neuzusagen 57
Sonderinitiative Gute
Beschäftigung für sozial-
gerechten Wandel
2310 Tgr. 03-89634 Neuzusagen 20
Summe Sonderinitiativen Neuzusagen 176
Medien 2301 68705 Neuzusagen 1
Berufliche Aus-/
Fortbildung
2301 68501 Neuzusagen 3
Krisenbewältigung,
Wiederaufbau, Infrastruktur
2301 68706 Neuzusagen 269
VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Neuzusagen 6
Förderung der
internationalen Agrarforschung
2303 68703 Neuzusagen 29
Summe andere
klimarelevante Titel
Neuzusagen 309
VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Auszahlungen 1
Multilaterale
Fondsleistungen
2303 89609 Auszahlungen 842
Haushaltstitel/Kategorie Kapitel, Titel klimarelevante
Neuzusage/
Auszahlung
2024
(in Mio.
Euro)
BMZ
Internationaler Fond
für landwirtschaftliche
Entwicklung
2303 68704 Auszahlungen 10
Weltbank 2304 68701 Auszahlungen 247
Asiatische
Entwicklungsbank
2304 68702 Auszahlungen 7
Afrikanische
Entwicklungsbank
2304 68703 Auszahlungen 52
Karibische
Entwicklungsbank
2304 68705 Auszahlungen 2
Summe Multilaterale
Beiträge
Auszahlungen 1161
Internationaler Klima- und
Umweltschutz (aus EKF in
Epl. 23 überführt)
2310 68701 Neuzusagen 71
Schenkungsäquivalent von
KfW-Entwicklungskrediten
2301 86611 Neuzusagen 651
Neuzusagen Gesamt 3691
Auszahlungen Gesamt 1161
Gesamtsummer BMZ Summe Neuzusagen
und
Auszahlungen
4852
Haushaltstitel, Kategorie Kapitel, Titel Klimarelevante
Neuzusage/
Auszahlung
2024
(in Mio.
Euro)
AA
AA 0501 02742488
0501 02811740
0501 03017057
0501 03384350
0501 03386876
0501 03712021
0501 03712039
0501 03810923
0501 03960872
0501 03970183
0502 03970255
0501 03970301
0501 03970335
0501 03971691
0501 03971705
0501 03971884
0501 03971892
0504 03972932
0501 03996329
Zusagen 49
AA 0501 03988779 Auszahlungen 0
AA 0501 03830854
0501 03988787
Zusagen und
Auszahlen
14
Haushaltstitel, Kategorie Kapitel, Titel Klimarelevante
Neuzusage/
Auszahlung
2024
(in Mio.
Euro)
AA
AA – Internationale
Klimaschutzinitiative (IKI)
Zusagen
0903 896 41 Zusagen und
Auszahlen
151
Gesamtsumme AA 214
BMEL
BMEL Agrar 1006 687 02 Zusagen 6
BMEL 1006 687 04 Zusagen 2
BMEL 1006 687 06 Zusagen 4
Gesamtsumme BMEL 12
BMBF
BMBF 3004 685 40 Zusagen 37
BMBF 3004 685 41 Zusagen 14
BMBF 3004 687 02 Zusagen 4
BMBF 3004 685 42 Zusagen 1
BMBF 3004 687 04 Zusagen 1
BMBF 3004 687 02
6092 685 02
3004 685 44
3004 685 30
3004 685 42
Zusagen 2
Gesamtsumme BMBF 59
BMUV
Internationale
Klimaschutzinitiative (IKI)
0903 896 41 Zusagen und
Auszahlungen
355
BMUV 1601 532 05 Zusagen 0
BMUV 1601 687 01 Zusagen und
Auszahlungen
8
BMUV 1601 687 87 Zusagen 1
BMUV 1604 532 02 Zusagen 4
BMUV 1604 532 05 Zusagen 0
BMUV 1604 687 01 Auszahlungen 2
Gesamtsumme BMUV 370
BMWK
BMWK – Maßnahmen zur
Klimaneutralisierung von
Dienstreisen und
Dienstfahrten der
Bundesregierung und der
Bundesverwaltung
0903 531 42 Zusagen 19
BMWK Internationale
Zusammenarbeit
0903 532 45 Zusagen 4
BMWK – Leistung an die
Internationale Organisation
für Erneuerbare Energien
(IRENA)
0903 687 33 Zusagen und
Auszahlungen
8
Klimaclub –
Multilaterale Initiativen zum
Klimaschutz
0903 687 41 Zusagen 1
Internationale
Klimaschutzinitiative (IKI)
0903 896 41 Zusagen 527
Haushaltstitel, Kategorie Kapitel, Titel Klimarelevante
Neuzusage/
Auszahlung
2024
(in Mio.
Euro)
AA
BMWK – Erschließung
von Auslandsmärkten
0904 687 05 Zusagen 5
BMWK Internationale
Energiezusammenarbeit,
Rohstoffpartnerschaft
sowie
Technologiezusammenarbeit
6092 687 02 Zusagen 4
BMWK 6092 896 01 Zusagen 40
Gesamtsumme BMWK 608
Gesamtsumme 6114
2. Steht die Bundesregierung weiterhin zu der Zusage, jährlich mindestens
6 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von
Darlehen für die Klimafinanzierung bereitzustellen?
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Deutschland seinen fairen Anteil
an der internationalen Klimafinanzierung leisten und ein verlässlicher Partner
bleiben wird. Dabei wird verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten
Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber gesetzt. Aktuell laufen
Beratungen innerhalb der Bundesregierung, wie der deutsche Beitrag zum
internationalen Klimafinanzierungsziel in Zukunft aussehen soll.
3. Ist die Bundesregierung zuversichtlich, die Zusage in Frage 2 für 2026
und 2027 einzuhalten, bzw. wie plant die Bundesregierung, ihr
Sechs‑Milliarden-Versprechen angesichts der schon vorgenommenen und
noch geplanten Kürzungen etwa im BMZ-Etat 2026 und in den
Folgejahren ab 2027 einzuhalten?
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird jeweils erst
im Folgejahr, d. h. ex‑post erhoben, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
verbindlichen Aussagen für die Jahre 2026 und 2027 getroffen werden können.
4. Wie soll sich nach Vorstellungen der Bundesregierung der deutsche
Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung in künftigen Jahren jenseits
des Sechs‑Milliarden-Versprechens weiterentwickeln, um einen laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „fairen Anteil“
Deutschlands an der internationalen Klimafinanzierung und damit auch
am auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) beschlossenen 300‑
Milliarden-Ziel bereitzustellen?
Das beschlossene kollektive Ziel besteht aus öffentlichen und mobilisierten
privaten Mitteln. Für den deutschen Anteil an dem kollektiven USD 300‑
Milliarden-Ziel spielt neben Haushaltsmitteln die Mobilisierung zusätzlicher Mittel
für den Klimaschutz, u. a. durch Entwicklungs- und Förderkredite der KfW und
eine stärkere Einbindung von privatem Kapital, eine entscheidende Rolle.
5. Wie und auf Grundlage welcher Überlegungen und Kriterien möchte die
Bundesregierung diesen „fairen Anteil“ konkretisieren bzw. beziffern,
und wie soll eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Sechs-
Milliarden-Versprechen Deutschlands ermöglicht werden?
Deutschland ist einer der größten und verlässlichsten Beitragszahler zur
internationalen Klimafinanzierung. Aktuell laufen Überlegungen, wie der deutsche
faire Anteil am internationalen Klimafinanzierungsziel in Zukunft aussehen
soll.
6. Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie Projekte, deren Rio-
Marker für Anpassung oder für Minderung auf 1 gesetzt ist (Significant
Objective) zu 50 Prozent als Klimafinanzierung anzurechnen, während
andere Länder hier nur einen Koeffizienten von 30 Prozent oder 40
Prozent verwenden?
7. Inwiefern sind die aus Deutschland finanzierten Projekte aus Sicht der
Bundesregierung im Durchschnitt klimarelevanter als die der anderen
Geberländer, und nach welchen Kriterien wird dies bemessen?
Die Fragen 6. und 7. werden gemeinsam beantwortet. Es gibt international
keine verbindliche Vorgabe, mit welchem Anteil Vorhaben mit Klimaschutz
oder Anpassung als Nebenziel angerechnet werden. Die OECD‑DAC gibt
keinen Koeffizienten vor, sondern nur Empfehlungen; festlegen müssen ihn die
Geber selbst. Laut OECD nutzen die Mehrzahl der DAC-Mitglieder für
Rio Marker 1 einen fixen Anteil zwischen 30 % und 50 %. Neben Deutschland
rechnen u. a. auch Österreich, Dänemark, Japan, Spanien und Schweiz 50
Prozent an. In der deutschen Anrechnungsmethodologie wird eine 1er-Kennung
(Koeffizient von 50 Prozent) nur vergeben, wenn Klimaschutz oder Anpassung
ausdrücklich in den Zielen des Vorhabens verankert, in der Wirkungslogik
abgebildet und in der Regel in den Vorhabenindikatoren hinterlegt ist. Die
deutsche Klimafinanzierungsberichterstattung wird von der EU und international
für ihre Transparenz gewürdigt. Alle Daten werden auf Vorhabenebene
einschließlich Kennung veröffentlicht.
8. Wie ist es im Sinne der Kohärenz zu rechtfertigen, dass die
Bundesregierung für die Berechnung der Mittel für den Schutz der weltweiten
Biodiversität bei Projekten, deren Rio-Marker für Biodiversität auf 1 gesetzt
ist (Significant Objective), zu 40 Prozent anrechnet und hier also
konservativer vorgeht als bei der Berechnung der Klimafinanzierung?
Die Anrechnung des Fördervolumen von Projekten, die Biodiversität als
Nebenziel haben (Biodiversitäts-Riomarker BTR‑1), mit 40 Prozent auf die
Biodiversitätsbilanz erfolgt entsprechend der überwiegenden internationalen Praxis,
wie von der OECD ermittelt.
9. Für welche Projekte zum Aus- bzw. Aufbau von Wasserstoff-
Infrastruktur in Entwicklungsländern gab es in jedem der Jahre von 2022 bis 2024
Maßnahmenzusagen in welcher Höhe, und welche der geförderten
Maßnahmen verfolgen zumindest teilweise auch das Ziel, den Export von
Wasserstoff aus diesen Ländern zu fördern oder enthalten entsprechende
Komponenten, und werden bzw. wurden auch als Klimafinanzierung
berichtet (bitte tabellarisch inklusive Projekttitel, Empfängerland,
Finanzierungsvolumen und Finanzierungsinstrument auflisten)?
Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD in Bundestagsdrucksache 21/4166 verwiesen.
10. Warum ist die Bundesregierung kein aktives Mitglied in der Global
Solidarity Levies Taskforce?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in der Global Solidarity Levies
Taskforce in Zukunft stärker zu engagieren, und wenn ja, wie?
Die Fragen 10. und 11. werden zusammen beantwortet.
Als Beobachter der Global Solidarity Levies Taskforce (GSLTF) verfolgt die
Bundesregierung die internationalen Diskussionen in diesem Bereich.
12. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in den bestehenden
Vorschlägen zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen (wie z. B.
Abgaben auf die Gewinne fossiler Konzerne, Abgaben auf Flugtickets im
Premium-Segment oder die Besteuerung extremen Reichtums) zur
Erweiterung des fiskalischen Spielraums für die Finanzierung von
Gemeinwohlaufgaben inklusive der internationalen Klimafinanzierung?
Innovative Finanzierungsquellen können grundsätzlich einen Beitrag zur
internationalen Klimafinanzierung leisten, müssen aber auch wie andere
Maßnahmenvorschläge einer genauen Prüfung innerhalb der Bundesregierung
unterzogen werden.
13. Wie soll der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility
(TFFF) konkret aussehen, über welche Haushaltstitel und über welche
Instrumente soll mit welchem Auszahlungsrhythmus die derzeitige
Zusage der Bundesregierung umgesetzt werden?
Der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) ist in
einer Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro über zehn Jahre im Regierungsentwurf des
Wirtschaftsplans 2027 des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF)
veranschlagt. Konkret ist der Beitrag ab dem Haushaltsjahr 2027 in dem
Kapitel 6092 Titel 836 01 „Tropical Forest Forever Facility (TFFF) und
Maßnahmen der internationalen Transformation“ veranschlagt (Kabinettsbeschluss am
15. Juli 2026, unter Parlamentsvorbehalt).
14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die TFFF nur wirklich
nachhaltige (und z. B. mit dem Pariser Abkommen kompatible)
Investitionen tätigt, bevor realisierte Gewinne später teilweise für den
Waldschutz ausbezahlt werden?
In der veröffentlichten Concept Note 3.1 ist der Ausschluss von Investitionen
mit erheblichen Umweltauswirkungen (einschl. Investitionen in Kohle, Öl, Torf
und Gas) vorgesehen. Die verbindlichen Investitionskriterien sowie
Monitoring-Mechanismen werden im Übergangsgremium der Tropical Forest
Investment Facility (TFIF), in dem die Bundesregierung vertreten ist, vorsondiert und
anschließend vom permanenten Board der TFIF festgelegt.
15. Da es im Entwurf für den HH 2027 im Einzelplan 23 (BMZ) den Titel
für Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds gibt, aus dem die
Global Environment Facility (GEF), der Green Climate Fund und andere
finanziert werden, für welche Fonds und in jeweils welcher Höhe sollen
2027 Beiträge aus den Barmitteln des Titels 2303 896 09 (Einzelplan 23)
geleistet werden?
16. Für Zusagen in jeweils welcher Höhe und an jeweils welche Fonds soll
die im Titel 2303 896 09 (Einzelplan 23) vorgesehene
Verpflichtungsermächtigung genutzt werden?
Die Fragen 15. und 16. werden zusammen beantwortet. Es wird auf die
entsprechenden Ausführungen im Einzelplan 23 für den Titel 2303 896 09 in
Bundestagsrucksache 21/7300 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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