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Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/7589)

dip / drucksache 04.09.2026 · WP 21 · 21/7881 · Antwort · Original ↗

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Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/7589) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7881 21. Wahlperiode 04.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7589 – Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten des 2021 gemachten Finanzierungsversprechens für die internationale Klimafinanzierung in Höhe von 6 Mrd. Euro im Jahr (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/06/g 7-gipfel-deutschland-sagt-steigerung-der-klimafinanzierung-zu/) ein durchaus verlässlicher Akteur bei der Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/d efault/files/2025-02/Germanwatch_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20 mehr%20internationale%20Klimafinanzierung_2025.pdf). Die Eckwerte für den Bundeshaushalt (HH) 2027 sehen allerdings erneute Kürzungen für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor, sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Damit riskiert die Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung für die Zukunft fortzuschreiben (www.deutscheklimafinanzierung.de/blo g/2026/05/eckwerte-bundeshaushalt-2027-unkluge-kuerzungen-fuer-die-klima finanzierung/).  1. Mittel in welcher Höhe und aus welchen Einzeltiteln des Bundeshaushalts wurden 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln auflisten)? Die Bundesregierung erreicht 2024 eine internationale Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln in Höhe von 6,11 Mrd. Euro. Der -Anteil des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) liegt bei 4,85 Mrd. Euro. Auf die internationale Klimaschutzinitiative (IKI) entfallen 1,03 Mrd. Euro. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Haushaltstitel/Kategorie Kapitel, Titel klimarelevante Neuzusage/ Auszahlung 2024 (in Mio. Euro) BMZ Finanzielle Zusammenarbeit Gesamt 2301 Tgr. 01: 86611 (Darlehen) + 89611 (Zuschüsse) + 2301 89601 (FZR) Neuzusagen 1557 davon FZ Darlehen 2301 86611 Neuzusagen 282 davon FZ Zuschüsse 2301 89611 Neuzusagen 1143 davon FZ mit Regionen (FZR) 2301 89601 Neuzusagen 132 Technische Zusammenarbeit 2301 89603 Neuzusagen 699 Summe Bilaterale EZ (ZG) Neuzusagen 2255 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft 2302 68701 Neuzusagen 24 Zivilgesellschaft – Förderung der Sozialstruktur 2302 68703 Neuzusagen 14 Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen 2302 68704 Neuzusagen 49 Zivilgesellschaft – Kirchen 2302 89604 Neuzusagen 93 Zivilgesellschaft – Private deutsche Träger 2302 68776 Neuzusagen 43 Summe nichtstaatliche Träger Neuzusagen 223 Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ 2310 Tgr. 03-89631 Neuzusagen 99 Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ 2310 Tgr. 03-89632 Neuzusagen 57 Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial- gerechten Wandel 2310 Tgr. 03-89634 Neuzusagen 20 Summe Sonderinitiativen Neuzusagen 176 Medien 2301 68705 Neuzusagen 1 Berufliche Aus-/ Fortbildung 2301 68501 Neuzusagen 3 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur 2301 68706 Neuzusagen 269 VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Neuzusagen 6 Förderung der internationalen Agrarforschung 2303 68703 Neuzusagen 29 Summe andere klimarelevante Titel Neuzusagen 309 VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Auszahlungen 1 Multilaterale Fondsleistungen 2303 89609 Auszahlungen 842 Haushaltstitel/Kategorie Kapitel, Titel klimarelevante Neuzusage/ Auszahlung 2024 (in Mio. Euro) BMZ Internationaler Fond für landwirtschaftliche Entwicklung 2303 68704 Auszahlungen 10 Weltbank 2304 68701 Auszahlungen 247 Asiatische Entwicklungsbank 2304 68702 Auszahlungen 7 Afrikanische Entwicklungsbank 2304 68703 Auszahlungen 52 Karibische Entwicklungsbank 2304 68705 Auszahlungen 2 Summe Multilaterale Beiträge Auszahlungen 1161 Internationaler Klima- und Umweltschutz (aus EKF in Epl. 23 überführt) 2310 68701 Neuzusagen 71 Schenkungsäquivalent von KfW-Entwicklungskrediten 2301 86611 Neuzusagen 651 Neuzusagen Gesamt 3691 Auszahlungen Gesamt 1161 Gesamtsummer BMZ Summe Neuzusagen und Auszahlungen 4852 Haushaltstitel, Kategorie Kapitel, Titel Klimarelevante Neuzusage/ Auszahlung 2024 (in Mio. Euro) AA AA 0501 02742488 0501 02811740 0501 03017057 0501 03384350 0501 03386876 0501 03712021 0501 03712039 0501 03810923 0501 03960872 0501 03970183 0502 03970255 0501 03970301 0501 03970335 0501 03971691 0501 03971705 0501 03971884 0501 03971892 0504 03972932 0501 03996329 Zusagen 49 AA 0501 03988779 Auszahlungen 0 AA 0501 03830854 0501 03988787 Zusagen und Auszahlen 14 Haushaltstitel, Kategorie Kapitel, Titel Klimarelevante Neuzusage/ Auszahlung 2024 (in Mio. Euro) AA AA – Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) Zusagen 0903 896 41 Zusagen und Auszahlen 151 Gesamtsumme AA 214 BMEL BMEL Agrar 1006 687 02 Zusagen 6 BMEL 1006 687 04 Zusagen 2 BMEL 1006 687 06 Zusagen 4 Gesamtsumme BMEL 12 BMBF BMBF 3004 685 40 Zusagen 37 BMBF 3004 685 41 Zusagen 14 BMBF 3004 687 02 Zusagen 4 BMBF 3004 685 42 Zusagen 1 BMBF 3004 687 04 Zusagen 1 BMBF 3004 687 02 6092 685 02 3004 685 44 3004 685 30 3004 685 42 Zusagen 2 Gesamtsumme BMBF 59 BMUV Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 41 Zusagen und Auszahlungen 355 BMUV 1601 532 05 Zusagen 0 BMUV 1601 687 01 Zusagen und Auszahlungen 8 BMUV 1601 687 87 Zusagen 1 BMUV 1604 532 02 Zusagen 4 BMUV 1604 532 05 Zusagen 0 BMUV 1604 687 01 Auszahlungen 2 Gesamtsumme BMUV 370 BMWK BMWK – Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung 0903 531 42 Zusagen 19 BMWK Internationale Zusammenarbeit 0903 532 45 Zusagen 4 BMWK – Leistung an die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) 0903 687 33 Zusagen und Auszahlungen 8 Klimaclub – Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz 0903 687 41 Zusagen 1 Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 41 Zusagen 527 Haushaltstitel, Kategorie Kapitel, Titel Klimarelevante Neuzusage/ Auszahlung 2024 (in Mio. Euro) AA BMWK – Erschließung von Auslandsmärkten 0904 687 05 Zusagen 5 BMWK Internationale Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaft sowie Technologiezusammenarbeit 6092 687 02 Zusagen 4 BMWK 6092 896 01 Zusagen 40 Gesamtsumme BMWK 608 Gesamtsumme 6114  2. Steht die Bundesregierung weiterhin zu der Zusage, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von Darlehen für die Klimafinanzierung bereitzustellen? Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Deutschland seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung leisten und ein verlässlicher Partner bleiben wird. Dabei wird verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber gesetzt. Aktuell laufen Beratungen innerhalb der Bundesregierung, wie der deutsche Beitrag zum internationalen Klimafinanzierungsziel in Zukunft aussehen soll.  3. Ist die Bundesregierung zuversichtlich, die Zusage in Frage 2 für 2026 und 2027 einzuhalten, bzw. wie plant die Bundesregierung, ihr Sechs‑Milliarden-Versprechen angesichts der schon vorgenommenen und noch geplanten Kürzungen etwa im BMZ-Etat 2026 und in den Folgejahren ab 2027 einzuhalten? Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird jeweils erst im Folgejahr, d. h. ex‑post erhoben, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen für die Jahre 2026 und 2027 getroffen werden können.  4. Wie soll sich nach Vorstellungen der Bundesregierung der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung in künftigen Jahren jenseits des Sechs‑Milliarden-Versprechens weiterentwickeln, um einen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „fairen Anteil“ Deutschlands an der internationalen Klimafinanzierung und damit auch am auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) beschlossenen 300‑ Milliarden-Ziel bereitzustellen? Das beschlossene kollektive Ziel besteht aus öffentlichen und mobilisierten privaten Mitteln. Für den deutschen Anteil an dem kollektiven USD 300‑ Milliarden-Ziel spielt neben Haushaltsmitteln die Mobilisierung zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz, u. a. durch Entwicklungs- und Förderkredite der KfW und eine stärkere Einbindung von privatem Kapital, eine entscheidende Rolle.  5. Wie und auf Grundlage welcher Überlegungen und Kriterien möchte die Bundesregierung diesen „fairen Anteil“ konkretisieren bzw. beziffern, und wie soll eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Sechs- Milliarden-Versprechen Deutschlands ermöglicht werden? Deutschland ist einer der größten und verlässlichsten Beitragszahler zur internationalen Klimafinanzierung. Aktuell laufen Überlegungen, wie der deutsche faire Anteil am internationalen Klimafinanzierungsziel in Zukunft aussehen soll.  6. Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie Projekte, deren Rio- Marker für Anpassung oder für Minderung auf 1 gesetzt ist (Significant Objective) zu 50 Prozent als Klimafinanzierung anzurechnen, während andere Länder hier nur einen Koeffizienten von 30 Prozent oder 40 Prozent verwenden?  7. Inwiefern sind die aus Deutschland finanzierten Projekte aus Sicht der Bundesregierung im Durchschnitt klimarelevanter als die der anderen Geberländer, und nach welchen Kriterien wird dies bemessen? Die Fragen 6. und 7. werden gemeinsam beantwortet. Es gibt international keine verbindliche Vorgabe, mit welchem Anteil Vorhaben mit Klimaschutz oder Anpassung als Nebenziel angerechnet werden. Die OECD‑DAC gibt keinen Koeffizienten vor, sondern nur Empfehlungen; festlegen müssen ihn die Geber selbst. Laut OECD nutzen die Mehrzahl der DAC-Mitglieder für Rio Marker 1 einen fixen Anteil zwischen 30 % und 50 %. Neben Deutschland rechnen u. a. auch Österreich, Dänemark, Japan, Spanien und Schweiz 50 Prozent an. In der deutschen Anrechnungsmethodologie wird eine 1er-Kennung (Koeffizient von 50 Prozent) nur vergeben, wenn Klimaschutz oder Anpassung ausdrücklich in den Zielen des Vorhabens verankert, in der Wirkungslogik abgebildet und in der Regel in den Vorhabenindikatoren hinterlegt ist. Die deutsche Klimafinanzierungsberichterstattung wird von der EU und international für ihre Transparenz gewürdigt. Alle Daten werden auf Vorhabenebene einschließlich Kennung veröffentlicht.  8. Wie ist es im Sinne der Kohärenz zu rechtfertigen, dass die Bundesregierung für die Berechnung der Mittel für den Schutz der weltweiten Biodiversität bei Projekten, deren Rio-Marker für Biodiversität auf 1 gesetzt ist (Significant Objective), zu 40 Prozent anrechnet und hier also konservativer vorgeht als bei der Berechnung der Klimafinanzierung? Die Anrechnung des Fördervolumen von Projekten, die Biodiversität als Nebenziel haben (Biodiversitäts-Riomarker BTR‑1), mit 40 Prozent auf die Biodiversitätsbilanz erfolgt entsprechend der überwiegenden internationalen Praxis, wie von der OECD ermittelt.  9. Für welche Projekte zum Aus- bzw. Aufbau von Wasserstoff- Infrastruktur in Entwicklungsländern gab es in jedem der Jahre von 2022 bis 2024 Maßnahmenzusagen in welcher Höhe, und welche der geförderten Maßnahmen verfolgen zumindest teilweise auch das Ziel, den Export von Wasserstoff aus diesen Ländern zu fördern oder enthalten entsprechende Komponenten, und werden bzw. wurden auch als Klimafinanzierung berichtet (bitte tabellarisch inklusive Projekttitel, Empfängerland, Finanzierungsvolumen und Finanzierungsinstrument auflisten)? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD in Bundestagsdrucksache 21/4166 verwiesen. 10. Warum ist die Bundesregierung kein aktives Mitglied in der Global Solidarity Levies Taskforce? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in der Global Solidarity Levies Taskforce in Zukunft stärker zu engagieren, und wenn ja, wie? Die Fragen 10. und 11. werden zusammen beantwortet. Als Beobachter der Global Solidarity Levies Taskforce (GSLTF) verfolgt die Bundesregierung die internationalen Diskussionen in diesem Bereich. 12. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in den bestehenden Vorschlägen zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen (wie z. B. Abgaben auf die Gewinne fossiler Konzerne, Abgaben auf Flugtickets im Premium-Segment oder die Besteuerung extremen Reichtums) zur Erweiterung des fiskalischen Spielraums für die Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben inklusive der internationalen Klimafinanzierung? Innovative Finanzierungsquellen können grundsätzlich einen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung leisten, müssen aber auch wie andere Maßnahmenvorschläge einer genauen Prüfung innerhalb der Bundesregierung unterzogen werden. 13. Wie soll der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) konkret aussehen, über welche Haushaltstitel und über welche Instrumente soll mit welchem Auszahlungsrhythmus die derzeitige Zusage der Bundesregierung umgesetzt werden? Der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) ist in einer Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro über zehn Jahre im Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) veranschlagt. Konkret ist der Beitrag ab dem Haushaltsjahr 2027 in dem Kapitel 6092 Titel 836 01 „Tropical Forest Forever Facility (TFFF) und Maßnahmen der internationalen Transformation“ veranschlagt (Kabinettsbeschluss am 15. Juli 2026, unter Parlamentsvorbehalt). 14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die TFFF nur wirklich nachhaltige (und z. B. mit dem Pariser Abkommen kompatible) Investitionen tätigt, bevor realisierte Gewinne später teilweise für den Waldschutz ausbezahlt werden? In der veröffentlichten Concept Note 3.1 ist der Ausschluss von Investitionen mit erheblichen Umweltauswirkungen (einschl. Investitionen in Kohle, Öl, Torf und Gas) vorgesehen. Die verbindlichen Investitionskriterien sowie Monitoring-Mechanismen werden im Übergangsgremium der Tropical Forest Investment Facility (TFIF), in dem die Bundesregierung vertreten ist, vorsondiert und anschließend vom permanenten Board der TFIF festgelegt. 15. Da es im Entwurf für den HH 2027 im Einzelplan 23 (BMZ) den Titel für Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds gibt, aus dem die Global Environment Facility (GEF), der Green Climate Fund und andere finanziert werden, für welche Fonds und in jeweils welcher Höhe sollen 2027 Beiträge aus den Barmitteln des Titels 2303 896 09 (Einzelplan 23) geleistet werden? 16. Für Zusagen in jeweils welcher Höhe und an jeweils welche Fonds soll die im Titel 2303 896 09 (Einzelplan 23) vorgesehene Verpflichtungsermächtigung genutzt werden? Die Fragen 15. und 16. werden zusammen beantwortet. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen im Einzelplan 23 für den Titel 2303 896 09 in Bundestagsrucksache 21/7300 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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