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Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c: Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer.

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Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde das toll: Alle reden von Kinderarmut und darüber, wie sie bekämpft werden kann/sollte/ müsste und was man früher alles gemacht hat; aber wenn es um etwas Konkretes geht, dann kneifen alle. Anders kann ich mir nicht erklären, dass über den Gesetzentwurf der Linken, der auch auf der Tagesordnung steht, nämlich zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, bislang so gut wie kein Wort verloren worden ist; bei der FDP war das nur ansatzweise der Fall. (Widerspruch bei der FDP – Sibylle Laurischk [FDP]: Das war schon ziemlich zentral, Herr Wunderlich!) Unterhaltsvorschuss bekommt ein Kind, wenn es bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Ich will Ihnen einmal einen Fall aus dem Leben schildern, der die Linke zur Vorlage dieses Gesetzentwurfs bewegt hat: Ein Kind lebt bei seiner Mutter; der Vater zahlt keinen Unterhalt; das Jugendamt leistet Unterhaltsvorschuss. Die Mutter hat einen Verkehrsunfall und stirbt; denkbar wäre auch: Sie wird psychisch krank, hat eine Depression und wird in eine Einrichtung eingewiesen. Zum Vater kann das Kind nicht. Das Kind soll ins Heim kommen, wird aber von der Großmutter aufgenommen: Es ist ja schließlich ihr Enkelkind. Und wozu ist Familie da? – Was macht das Jugendamt daraufhin? Es stellt die Zahlung des Unterhaltsvorschusses ein. Ich weiß – wir haben es im Ausschuss erörtert –, so ein Fall ist für die CDU nicht vorstellbar. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Bei Ihnen ist alles vorstellbar!) Frau Möllring kennt aus Ihrer Erfahrung nicht einmal einen Fall, bei dem ein Kind nicht bei einem Elternteil lebt. Dieses Kind lebt nicht mehr bei einem Elternteil, sondern bei einem Großelternteil. Deshalb gibt es per Gesetz, so wie es gegenwärtig ist, kein Geld mehr. Gerade das soll mit unserem Gesetzentwurf geändert werden. (Beifall bei der LINKEN – Abg. Helga Lopez [SPD] und Abg. Marlene Rupprecht [ Tuchenbach] [SPD] melden sich zu einer Zwischenfrage) – Nein, Marlene, heute nicht. Was kann die Großmutter sonst machen? Für die Doppelbelastung anderer Personen als des Elternteils stehen die allgemeinen Jugendhilfeleistungen zur Verfügung. Diese Argumentation – das ist auch die Argumentation des Ministeriums – trägt aber nur teilweise.

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