Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c: Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer.
Text
Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich finde das toll: Alle reden von Kinderarmut
und darüber, wie sie bekämpft werden kann/sollte/
müsste und was man früher alles gemacht hat; aber wenn
es um etwas Konkretes geht, dann kneifen alle. Anders
kann ich mir nicht erklären, dass über den Gesetzentwurf
der Linken, der auch auf der Tagesordnung steht,
nämlich zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes,
bislang so gut wie kein Wort verloren worden ist; bei der
FDP war das nur ansatzweise der Fall.
(Widerspruch bei der FDP – Sibylle Laurischk
[FDP]: Das war schon ziemlich zentral, Herr
Wunderlich!)
Unterhaltsvorschuss bekommt ein Kind, wenn es bei
einem Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen
Unterhalt zahlt. Ich will Ihnen einmal einen Fall aus dem
Leben schildern, der die Linke zur Vorlage dieses
Gesetzentwurfs bewegt hat: Ein Kind lebt bei seiner Mutter; der Vater zahlt keinen
Unterhalt; das Jugendamt leistet Unterhaltsvorschuss.
Die Mutter hat einen Verkehrsunfall und stirbt; denkbar
wäre auch: Sie wird psychisch krank, hat eine
Depression und wird in eine Einrichtung eingewiesen. Zum
Vater kann das Kind nicht. Das Kind soll ins Heim
kommen, wird aber von der Großmutter aufgenommen: Es
ist ja schließlich ihr Enkelkind. Und wozu ist Familie
da? – Was macht das Jugendamt daraufhin? Es stellt die
Zahlung des Unterhaltsvorschusses ein.
Ich weiß – wir haben es im Ausschuss erörtert –, so
ein Fall ist für die CDU nicht vorstellbar.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Bei
Ihnen ist alles vorstellbar!)
Frau Möllring kennt aus Ihrer Erfahrung nicht einmal
einen Fall, bei dem ein Kind nicht bei einem Elternteil
lebt.
Dieses Kind lebt nicht mehr bei einem Elternteil,
sondern bei einem Großelternteil. Deshalb gibt es per
Gesetz, so wie es gegenwärtig ist, kein Geld mehr. Gerade
das soll mit unserem Gesetzentwurf geändert werden.
(Beifall bei der LINKEN – Abg. Helga Lopez
[SPD] und Abg. Marlene Rupprecht [
Tuchenbach] [SPD] melden sich zu einer
Zwischenfrage)
– Nein, Marlene, heute nicht.
Was kann die Großmutter sonst machen? Für die
Doppelbelastung anderer Personen als des Elternteils
stehen die allgemeinen Jugendhilfeleistungen zur
Verfügung. Diese Argumentation – das ist auch die
Argumentation des Ministeriums – trägt aber nur teilweise.