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Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162 Danke. – Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass das Problem der Armut mehrdimensional ist. Es hat aber auf alle Fälle – das ist ganz wichtig – einen finanziellen Aspekt. Deshalb möchte ich darauf zurückkommen. Ihnen ist wie mir bekannt, dass das Kindergeld auf der Grundlage des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Kindern berechnet wird. Bei all den Eltern, die über kein Einkommen oder ein nur sehr geringes Einkommen verfügen, kann nichts steuerfrei gestellt werden. Das ist die einzige Gruppe, die eine tatsächliche Sozialleistung bekommt. Allerdings liegt die Sozialleistung, also das Kindergeld, unter dem, was man zur Abdeckung des Existenzminimums von Kindern braucht. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen, warum Sie in der bisherigen Diskussion das Kindergeld oftmals als eine familienpolitische Maßnahme, zudem als die teuerste, bezeichnen. Auf einen Großteil des Kindergeldes haben die Eltern einen Rechtsanspruch. Das steht ihnen zu, ob das nun jedem von uns passt oder nicht; das steht nicht zur Disposition. In dem Sinne, denke ich, darf man das nicht als familienpolitische Maßnahme bezeichnen und nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass irgendjemand das Recht hätte, das Kindergeld in seiner Höhe zu begrenzen. Wir wissen seit dem letzten Bericht zum Existenzminimum, dass wir mit einer sehr knappen Berechnung dessen, was das Existenzminimum ausmacht, schon an der Grenze des Zulässigen sind. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich teile diese Auffassung nicht. Das steuerliche Existenzminimum ist das eine. Der Staat hat keinen Parl. Staatssekretär Dr. Hermann KuesAnspruch darauf, auf diese Summe Steuern zu erheben. Der Gedanke steckt dahinter. Das andere ist, dass im Zusammenhang mit Sozialhilfe – ich sage es einmal allgemein – aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstatistik eine Kinderkomponente festgelegt wird. Dann gibt es die Gruppe derer, für die das Kindergeld in besonderer Weise relevant ist. Das sind diejenigen, die vom Steuerfreibetrag nicht profitieren, aber auch nicht zur Gruppe der Hartz-IV-Empfänger zählen. Das sind in der Regel Geringverdiener, die sich, wenn Sie so wollen, oberhalb der von uns so definierten Armut befinden. Das sind diejenigen, die vom Kindergeld tatsächlich profitieren. Von daher ist vielleicht erklärbar, dass die Ministerin gesagt hat: Darum müssen wir uns in besonderer Weise kümmern, wenn der Bericht zum Existenzminimum vorliegt. – Es gibt also drei Gruppen, die man auseinanderhalten muss. Wenn Sie von bedürftigen Kindern sprechen und das automatisch mit der Situation von Hartz-IV-Empfängern verbinden, haben Sie die Gruppe der Geringverdiener nicht im Blick. Von daher glaube ich schon, dass man darüber reden muss. Das ist auch eine der Überlegungen, die die Ministerin angestellt hat.

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