Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
Danke. – Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht
darauf verwiesen, dass das Problem der Armut
mehrdimensional ist. Es hat aber auf alle Fälle – das ist ganz
wichtig – einen finanziellen Aspekt. Deshalb möchte ich
darauf zurückkommen.
Ihnen ist wie mir bekannt, dass das Kindergeld auf
der Grundlage des steuerfrei zu stellenden
Existenzminimums von Kindern berechnet wird. Bei all den Eltern,
die über kein Einkommen oder ein nur sehr geringes
Einkommen verfügen, kann nichts steuerfrei gestellt
werden. Das ist die einzige Gruppe, die eine tatsächliche
Sozialleistung bekommt. Allerdings liegt die
Sozialleistung, also das Kindergeld, unter dem, was man zur
Abdeckung des Existenzminimums von Kindern braucht.
Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen,
warum Sie in der bisherigen Diskussion das Kindergeld
oftmals als eine familienpolitische Maßnahme, zudem als
die teuerste, bezeichnen. Auf einen Großteil des
Kindergeldes haben die Eltern einen Rechtsanspruch. Das steht
ihnen zu, ob das nun jedem von uns passt oder nicht; das
steht nicht zur Disposition. In dem Sinne, denke ich, darf
man das nicht als familienpolitische Maßnahme
bezeichnen und nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass
irgendjemand das Recht hätte, das Kindergeld in seiner
Höhe zu begrenzen. Wir wissen seit dem letzten Bericht
zum Existenzminimum, dass wir mit einer sehr knappen
Berechnung dessen, was das Existenzminimum
ausmacht, schon an der Grenze des Zulässigen sind.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ich teile diese Auffassung nicht. Das steuerliche
Existenzminimum ist das eine. Der Staat hat keinen
Parl. Staatssekretär Dr. Hermann KuesAnspruch darauf, auf diese Summe Steuern zu erheben.
Der Gedanke steckt dahinter. Das andere ist, dass im
Zusammenhang mit Sozialhilfe – ich sage es einmal
allgemein – aufgrund der Einkommens- und
Verbrauchsstatistik eine Kinderkomponente festgelegt wird. Dann gibt es
die Gruppe derer, für die das Kindergeld in besonderer
Weise relevant ist. Das sind diejenigen, die vom
Steuerfreibetrag nicht profitieren, aber auch nicht zur Gruppe
der Hartz-IV-Empfänger zählen. Das sind in der Regel
Geringverdiener, die sich, wenn Sie so wollen, oberhalb
der von uns so definierten Armut befinden. Das sind
diejenigen, die vom Kindergeld tatsächlich profitieren. Von
daher ist vielleicht erklärbar, dass die Ministerin gesagt
hat: Darum müssen wir uns in besonderer Weise
kümmern, wenn der Bericht zum Existenzminimum vorliegt. –
Es gibt also drei Gruppen, die man auseinanderhalten
muss.
Wenn Sie von bedürftigen Kindern sprechen und das
automatisch mit der Situation von Hartz-IV-Empfängern
verbinden, haben Sie die Gruppe der Geringverdiener
nicht im Blick. Von daher glaube ich schon, dass man
darüber reden muss. Das ist auch eine der Überlegungen,
die die Ministerin angestellt hat.
Relationen
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