Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c: Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer.
Text
Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer
Nein. – Pflegeltern beispielsweise erhalten nach § 39
SGB VIII sogenanntes Pflegegeld, sodass kein Bedarf
hinsichtlich eines Unterhaltsvorschusses entstehen kann.
(Zuruf des Abg. Johannes Singhammer [CDU/
CSU])
– Zu Ihnen, Herr Singhammer, komme ich noch. – Zu
diesem Personenkreis gehört die Großmutter aber in aller
Regel nicht, weil sie ihr Enkelkind aus innerfamiliärer
Hilfsbereitschaft – es ist ja schließlich ihr Enkelkind –
aufnimmt.
Jörn WunderlichIch weiß, solche innerfamiliäre Hilfsbereitschaft geht
der SPD ab. Sie ist der Meinung, § 39 SGB VIII greife
immer. Aber selbst wenn dieser Paragraf greift, kann das
Pflegegeld aufgrund bestehender
Unterhaltsverpflichtungen seitens der Großmutter nach § 1601 BGB – da
steht: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet,
einander Unterhalt zu gewähren“ – angemessen gekürzt
werden. In jedem Fall bleibt die Tatsache, dass das Kind
seinen Anspruch auf Gewährung von
Unterhaltsvorschuss verliert, wenn ein Großelternteil an die Stelle der
Mutter tritt. Insoweit stellt sich schon die Frage, ob die
alleinstehende Großmutter der belastenden Situation
ausgesetzt werden soll, die das
Unterhaltsvorschussgesetz eben vermeiden will.
(Rolf Stöckel [SPD]: Das passiert doch gar
nicht! – Gegenruf des Abg. Frank Spieth [DIE
LINKE])
Nun kann bei Bedürftigkeit Sozialhilfe in Anspruch
genommen werden. Anspruchsinhaber auf den
Unterhaltsvorschuss ist aber das Kind. Insoweit ist eine
Bedürftigkeit der Großmutter nicht von Bedeutung.
(Zuruf von der SPD: Ist doch Blödsinn, was
der erzählt! – Gegenruf von der LINKEN:
Hört doch mal zu!)
Da sich weder der juristischen Literatur noch der
Rechtsprechung Argumente entnehmen lassen, die einer
Ausweitung des Berechtigtenkreises des § 1 Abs. 1
Unterhaltsvorschussgesetz entgegenstehen, sollte die Koalition
ihre Meinung zu den Voraussetzungen, um zum
Berechtigtenkreis nach § 1 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz zu
gehören, in diesem begrenzten Sinne, wie es der
Gesetzentwurf, vorsieht, einmal überdenken.
(Zuruf von der SPD: Das haben wir Ihnen im
Ausschuss schon erklärt!)
Die Linke will den in solchen Fällen betroffenen
Kindern helfen. Helfen Sie mit! Da spreche ich jetzt
insbesondere die SPD an.
(Beifall bei der LINKEN – Caren Marks
[SPD]: Sie sollten aufhören, den Leuten mit
falschen Tatsachen Sand in die Augen zu
streuen!)
Stimmen Sie dem Gesetz zu und lassen Sie diese Hilfe
nicht wieder an der Kinderfeindlichkeit der Großen
Koalition und Ihrer Hörigkeit in dieser Koalition
scheitern! Hören Sie doch endlich einmal auf, der CDU/CSU
immer hinterherzuhecheln!
(Caren Marks [SPD]: Hören Sie auf, Dinge zu
erzählen, die unwahr sind! Unglaublich!)
Nun noch ganz kurz zum Antrag der FDP, die
Altersgrenzen anzuheben. Das wird ja von der Linken schon
seit eh und je gefordert. Insoweit ist das gut.
– Tun Sie nicht so erstaunt. Wir haben das schon oft im
Ausschuss gefordert. Es gab dazu sogar einen Antrag
von uns, der abgelehnt worden ist. Frau Laurischk, wo
waren Sie bei diesen Ausschusssitzungen?(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Immer da! –
Weitere Zurufe von der FDP)
Die entsprechenden Anträge sind also bisher immer
abgelehnt worden. Die FDP versucht jetzt das Gleiche
noch einmal, aber gleichzeitig unter Kürzung der
Bezugsdauer. Dazu kann ich nur sagen: Nicht mit uns!
(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der
FDP)
Wenn bei Ihnen schon im Feststellungsteil der
Kinderzuschlag erwähnt und bemängelt wird, frage ich mich,
warum im Forderungskatalog keine entsprechenden
Forderungen auftauchen. Ich kann dazu nur wieder feststellen:
Auch hier hat die FDP wieder einmal kein eigenes
Konzept. Eigentlich schade; denn es geht ja um die Kinder.
Nun zu Ihren Ausführungen, Herr Singhammer, zum
Erziehungsgehalt: Kommen Sie einmal in der Realität
an!
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Nicht
Erziehungsgehalt! Betreuungsgeld meinen Sie!)
Es gibt einen Bundesparteitagsbeschluss der Linken vom
25. Mai, der ein solches Erziehungsgehalt eindeutig
ablehnt,
auch wenn das Ihren Wünschen und Vorstellungen – es
ist ja eine alte Zielvorstellung der CSU: Frauen an den
Herd und sie dafür ordentlich bezahlen – nicht
entspricht.
(Caren Marks [SPD]: Das ist das Konzept
Ihrer Christa Müller!)
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.