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Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c: Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer.

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Text

Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer Nein. – Pflegeltern beispielsweise erhalten nach § 39 SGB VIII sogenanntes Pflegegeld, sodass kein Bedarf hinsichtlich eines Unterhaltsvorschusses entstehen kann. (Zuruf des Abg. Johannes Singhammer [CDU/ CSU]) – Zu Ihnen, Herr Singhammer, komme ich noch. – Zu diesem Personenkreis gehört die Großmutter aber in aller Regel nicht, weil sie ihr Enkelkind aus innerfamiliärer Hilfsbereitschaft – es ist ja schließlich ihr Enkelkind – aufnimmt. Jörn WunderlichIch weiß, solche innerfamiliäre Hilfsbereitschaft geht der SPD ab. Sie ist der Meinung, § 39 SGB VIII greife immer. Aber selbst wenn dieser Paragraf greift, kann das Pflegegeld aufgrund bestehender Unterhaltsverpflichtungen seitens der Großmutter nach § 1601 BGB – da steht: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“ – angemessen gekürzt werden. In jedem Fall bleibt die Tatsache, dass das Kind seinen Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss verliert, wenn ein Großelternteil an die Stelle der Mutter tritt. Insoweit stellt sich schon die Frage, ob die alleinstehende Großmutter der belastenden Situation ausgesetzt werden soll, die das Unterhaltsvorschussgesetz eben vermeiden will. (Rolf Stöckel [SPD]: Das passiert doch gar nicht! – Gegenruf des Abg. Frank Spieth [DIE LINKE]) Nun kann bei Bedürftigkeit Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Anspruchsinhaber auf den Unterhaltsvorschuss ist aber das Kind. Insoweit ist eine Bedürftigkeit der Großmutter nicht von Bedeutung. (Zuruf von der SPD: Ist doch Blödsinn, was der erzählt! – Gegenruf von der LINKEN: Hört doch mal zu!) Da sich weder der juristischen Literatur noch der Rechtsprechung Argumente entnehmen lassen, die einer Ausweitung des Berechtigtenkreises des § 1 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz entgegenstehen, sollte die Koalition ihre Meinung zu den Voraussetzungen, um zum Berechtigtenkreis nach § 1 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz zu gehören, in diesem begrenzten Sinne, wie es der Gesetzentwurf, vorsieht, einmal überdenken. (Zuruf von der SPD: Das haben wir Ihnen im Ausschuss schon erklärt!) Die Linke will den in solchen Fällen betroffenen Kindern helfen. Helfen Sie mit! Da spreche ich jetzt insbesondere die SPD an. (Beifall bei der LINKEN – Caren Marks [SPD]: Sie sollten aufhören, den Leuten mit falschen Tatsachen Sand in die Augen zu streuen!) Stimmen Sie dem Gesetz zu und lassen Sie diese Hilfe nicht wieder an der Kinderfeindlichkeit der Großen Koalition und Ihrer Hörigkeit in dieser Koalition scheitern! Hören Sie doch endlich einmal auf, der CDU/CSU immer hinterherzuhecheln! (Caren Marks [SPD]: Hören Sie auf, Dinge zu erzählen, die unwahr sind! Unglaublich!) Nun noch ganz kurz zum Antrag der FDP, die Altersgrenzen anzuheben. Das wird ja von der Linken schon seit eh und je gefordert. Insoweit ist das gut. – Tun Sie nicht so erstaunt. Wir haben das schon oft im Ausschuss gefordert. Es gab dazu sogar einen Antrag von uns, der abgelehnt worden ist. Frau Laurischk, wo waren Sie bei diesen Ausschusssitzungen?(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Immer da! – Weitere Zurufe von der FDP) Die entsprechenden Anträge sind also bisher immer abgelehnt worden. Die FDP versucht jetzt das Gleiche noch einmal, aber gleichzeitig unter Kürzung der Bezugsdauer. Dazu kann ich nur sagen: Nicht mit uns! (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der FDP) Wenn bei Ihnen schon im Feststellungsteil der Kinderzuschlag erwähnt und bemängelt wird, frage ich mich, warum im Forderungskatalog keine entsprechenden Forderungen auftauchen. Ich kann dazu nur wieder feststellen: Auch hier hat die FDP wieder einmal kein eigenes Konzept. Eigentlich schade; denn es geht ja um die Kinder. Nun zu Ihren Ausführungen, Herr Singhammer, zum Erziehungsgehalt: Kommen Sie einmal in der Realität an! (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Nicht Erziehungsgehalt! Betreuungsgeld meinen Sie!) Es gibt einen Bundesparteitagsbeschluss der Linken vom 25. Mai, der ein solches Erziehungsgehalt eindeutig ablehnt, auch wenn das Ihren Wünschen und Vorstellungen – es ist ja eine alte Zielvorstellung der CSU: Frauen an den Herd und sie dafür ordentlich bezahlen – nicht entspricht. (Caren Marks [SPD]: Das ist das Konzept Ihrer Christa Müller!) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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