polradar

Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c: Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer Ich möchte in meiner Rede fortfahren. Herr Singhammer hatte schon Gelegenheit, seine Vorstellungen darzulegen. Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag am vergangenen Wochenende klare familienpolitische Beschlüsse getroffen. Wir wollen einen Freibetrag in Höhe von 8 000 Euro für jedes Familienmitglied und ein Kindergeld in Höhe von 200 Euro für jedes Kind. Wir haben uns darüber hinaus mit familienpolitischen Fragen befasst, über die in der Bundesregierung noch immer kontrovers diskutiert wird. Die FDP lehnt ein Betreuungsgeld ab. Wenn man sich die Überschriften der Anträge anschaut, dann stellt man fest, dass es noch um einen anderen Aspekt des Familienrechts und der Familienpolitik geht, nämlich um den Unterhaltsvorschuss. Wir schreiben das Jahr eins nach der Unterhaltsrechtsreform. Diese Reform hat die FDP gefordert, um Kindern den Vorrang bei der Unterhaltsberechtigung zu geben, und zwar vor dem Unterhalt des betreuenden Elternteils, meistens der Mütter. Damit haben wir alle im Deutschen Bundestag ein sehr klares Signal gesetzt, dass Kinder in der Fürsorge ihrer Eltern – auch in der finanziellen – unbedingten Vorrang haben.Wer im Familienrecht tätig ist, weiß, dass die unsägliche Berechnung sogenannter Mangelfälle damit endlich ein Ende haben soll; denn sie dokumentieren nur, was den Kindern letztlich nichts nutzt, nämlich die Verteilung des Mangels. Immer dort, wo die Einkommenssituation der Eltern nicht ausreicht, soll zumindest die Sicherung der Existenz der Kinder Vorrang haben. Wir haben uns zudem dafür ausgesprochen, dass die Unterhaltsberechtigung der Erwachsenen, also der Eltern, hier zurückstehen muss. Damit wollen wir die Bereitschaft der Unterhaltsverpflichteten, meistens der Väter, fördern, den Kindesunterhalt tatsächlich zu zahlen. Dies ist nach wie vor ein großes Problem. In vielen Fällen ist der Unterhalt zwar durch ein Urteil festgestellt, wird aber nicht gezahlt. Neben der Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Eine ist der breiten Öffentlichkeit so gut wie nicht bekannt, obwohl sie recht gravierend ist. Das Nichtzahlen des Kindesunterhalts und das Belassen der Kinder in Armut durch die Eltern sind ein Straftatbestand nach § 170 StGB. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage hat sich die FDP-Bundestagsfraktion mit der Auswirkung dieser Vorschrift auseinandergesetzt. Wir mussten feststellen, dass im Jahr circa 20 000 Fälle angezeigt und ermittelt werden, dass allerdings nur in 5 000 Fällen ein Urteil ergeht. Meistens wird dann gezahlt. Die Strafanzeige kann also ein wirkungsvolles Instrument sein. Das ist aber familienpolitisch sicherlich unbefriedigend. Deswegen gibt es noch eine andere Problemlösungsmöglichkeit, nämlich das Unterhaltsvorschussrecht. Jährlich haben rund 500 000 Kinder in der ganzen Bundesrepublik Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Diese Möglichkeit der staatlichen Hilfe im Fall des Nichtzahlens des Kindesunterhalts wird also breit in Anspruch genommen. Es handelt sich um eine Überbrückung, um gerade bei durch Trennung der Eltern eintretender Unterhaltsbedürftigkeit einen Puffer zu haben. So war das Gesetz mit einer Anspruchsberechtigung von maximal 36 Monaten ursprünglich konzipiert. Mittlerweile ist die Anspruchsdauer auf 72 Monate angehoben worden. Völlig unverständlich ist aber die Tatsache, dass dieser Anspruch nur für Kinder bis zwölf Jahren und nicht bis zum 18. Lebensjahr gilt. Das Familienkompetenzzentrum attestiert – wir sind auf die Lösungen gespannt – älteren Kindern und Jugendlichen alleinerziehender Eltern ein höheres Armutsrisiko als jüngeren Kindern. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren stellen fast 30 Prozent der von Armut betroffenen Kinder. Das Familienkompetenzzentrum liefert die Begründung gleich mit: Es liege unter anderem daran, dass der Unterhaltsvorschuss nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs geleistet wird, ohne dass im Anschluss eine vergleichbare Leistung verfügbar sei. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Wir verlangen, dass die Leistungsberechtigung auch auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt wird. Wer Sibylle LaurischkBedenken wegen der Finanzierung hat, kann unseren Vorschlag aufgreifen, die ursprüngliche Berechtigungsdauer von 36 Monaten wieder einzuführen, sodass ein haushaltstechnisches Problem gelöst wäre. Die Hilfestellung würde dann alle unterhaltsbedürftigen Kinder erreichen, zumindest für die Übergangszeit, also bis ihr Unterhaltsanspruch geklärt ist. Insgesamt brauchen wir ein Umdenken in dieser Gesellschaft dahin gehend, dass das Leisten von Kindesunterhalt so selbstverständlich ist wie das Versorgen von Kindern. Es geht nicht an, dass es von Fall zu Fall geradezu mit einem Achselzucken kommentiert wird, wenn Väter – diese sind es in der Mehrzahl der Fälle – ihr Nichtzahlen von Unterhalt damit kommentieren, dass die Mutter gar keinen Pfennig mehr bekommen soll. Es geht uns um die Kinder. Erst wenn wir dies in den anstehenden Reformen umsetzen, können wir eine Stimmung in Deutschland wecken, die es möglich macht, Kinder als den eigentlichen Reichtum unserer Gesellschaft zu begreifen, die vor Armut geschützt werden müssen.

Relationen