Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c: Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer.
Text
Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer
Ich möchte in meiner Rede fortfahren. Herr
Singhammer hatte schon Gelegenheit, seine Vorstellungen
darzulegen.
Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag am vergangenen
Wochenende klare familienpolitische Beschlüsse getroffen.
Wir wollen einen Freibetrag in Höhe von 8 000 Euro für
jedes Familienmitglied und ein Kindergeld in Höhe von
200 Euro für jedes Kind.
Wir haben uns darüber hinaus mit familienpolitischen
Fragen befasst, über die in der Bundesregierung noch
immer kontrovers diskutiert wird. Die FDP lehnt ein
Betreuungsgeld ab.
Wenn man sich die Überschriften der Anträge
anschaut, dann stellt man fest, dass es noch um einen
anderen Aspekt des Familienrechts und der Familienpolitik
geht, nämlich um den Unterhaltsvorschuss. Wir
schreiben das Jahr eins nach der Unterhaltsrechtsreform. Diese
Reform hat die FDP gefordert, um Kindern den Vorrang
bei der Unterhaltsberechtigung zu geben, und zwar vor
dem Unterhalt des betreuenden Elternteils, meistens der
Mütter. Damit haben wir alle im Deutschen Bundestag
ein sehr klares Signal gesetzt, dass Kinder in der
Fürsorge ihrer Eltern – auch in der finanziellen –
unbedingten Vorrang haben.Wer im Familienrecht tätig ist, weiß, dass die
unsägliche Berechnung sogenannter Mangelfälle damit endlich
ein Ende haben soll; denn sie dokumentieren nur, was
den Kindern letztlich nichts nutzt, nämlich die
Verteilung des Mangels. Immer dort, wo die
Einkommenssituation der Eltern nicht ausreicht, soll zumindest die
Sicherung der Existenz der Kinder Vorrang haben. Wir
haben uns zudem dafür ausgesprochen, dass die
Unterhaltsberechtigung der Erwachsenen, also der Eltern, hier
zurückstehen muss. Damit wollen wir die Bereitschaft
der Unterhaltsverpflichteten, meistens der Väter,
fördern, den Kindesunterhalt tatsächlich zu zahlen.
Dies ist nach wie vor ein großes Problem. In vielen
Fällen ist der Unterhalt zwar durch ein Urteil festgestellt,
wird aber nicht gezahlt.
Neben der Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene
Lösungsmöglichkeiten. Eine ist der breiten Öffentlichkeit
so gut wie nicht bekannt, obwohl sie recht gravierend ist.
Das Nichtzahlen des Kindesunterhalts und das Belassen
der Kinder in Armut durch die Eltern sind ein
Straftatbestand nach § 170 StGB. Im Rahmen einer Kleinen
Anfrage hat sich die FDP-Bundestagsfraktion mit der
Auswirkung dieser Vorschrift auseinandergesetzt. Wir mussten
feststellen, dass im Jahr circa 20 000 Fälle angezeigt und
ermittelt werden, dass allerdings nur in 5 000 Fällen ein
Urteil ergeht. Meistens wird dann gezahlt. Die
Strafanzeige kann also ein wirkungsvolles Instrument sein.
Das ist aber familienpolitisch sicherlich
unbefriedigend. Deswegen gibt es noch eine andere
Problemlösungsmöglichkeit, nämlich das
Unterhaltsvorschussrecht. Jährlich haben rund 500 000 Kinder in der ganzen
Bundesrepublik Anspruch auf
Unterhaltsvorschussleistungen. Diese Möglichkeit der staatlichen Hilfe im Fall
des Nichtzahlens des Kindesunterhalts wird also breit in
Anspruch genommen. Es handelt sich um eine
Überbrückung, um gerade bei durch Trennung der Eltern
eintretender Unterhaltsbedürftigkeit einen Puffer zu haben. So
war das Gesetz mit einer Anspruchsberechtigung von
maximal 36 Monaten ursprünglich konzipiert.
Mittlerweile ist die Anspruchsdauer auf 72 Monate angehoben
worden.
Völlig unverständlich ist aber die Tatsache, dass
dieser Anspruch nur für Kinder bis zwölf Jahren und nicht
bis zum 18. Lebensjahr gilt. Das
Familienkompetenzzentrum attestiert – wir sind auf die Lösungen gespannt –
älteren Kindern und Jugendlichen alleinerziehender
Eltern ein höheres Armutsrisiko als jüngeren Kindern.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren
stellen fast 30 Prozent der von Armut betroffenen
Kinder. Das Familienkompetenzzentrum liefert die
Begründung gleich mit: Es liege unter anderem daran, dass der
Unterhaltsvorschuss nur bis zur Vollendung des zwölften
Lebensjahrs geleistet wird, ohne dass im Anschluss eine
vergleichbare Leistung verfügbar sei. Hier ist dringend
Abhilfe zu schaffen.
Wir verlangen, dass die Leistungsberechtigung auch
auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt wird. Wer
Sibylle LaurischkBedenken wegen der Finanzierung hat, kann unseren
Vorschlag aufgreifen, die ursprüngliche
Berechtigungsdauer von 36 Monaten wieder einzuführen, sodass ein
haushaltstechnisches Problem gelöst wäre. Die
Hilfestellung würde dann alle unterhaltsbedürftigen Kinder
erreichen, zumindest für die Übergangszeit, also bis ihr
Unterhaltsanspruch geklärt ist.
Insgesamt brauchen wir ein Umdenken in dieser
Gesellschaft dahin gehend, dass das Leisten von
Kindesunterhalt so selbstverständlich ist wie das Versorgen von
Kindern.
Es geht nicht an, dass es von Fall zu Fall geradezu mit
einem Achselzucken kommentiert wird, wenn Väter – diese
sind es in der Mehrzahl der Fälle – ihr Nichtzahlen von
Unterhalt damit kommentieren, dass die Mutter gar
keinen Pfennig mehr bekommen soll. Es geht uns um die
Kinder. Erst wenn wir dies in den anstehenden Reformen
umsetzen, können wir eine Stimmung in Deutschland
wecken, die es möglich macht, Kinder als den
eigentlichen Reichtum unserer Gesellschaft zu begreifen, die
vor Armut geschützt werden müssen.