Rede von Garrelt Duin (SPD) – Drucksache 16/10878
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/10878 –.
Text
Rede von Garrelt Duin (SPD) – Drucksache 16/10878
Der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
in Spielhallen und Gaststätten richtet sich nach den
Bestimmungen der Gewerbeordnung, die in Verbindung mit
der Spielverordnung bereits das Ziel einer Eindämmung
der vom Automatenspiel ausgehenden Gefahren verfolgt.
Danach dürfen allein solche Spielgeräte aufgestellt
werden, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB) zugelassen wurden. Die Zulassungskriterien sind
streng auf den Spielerschutz ausgerichtet.
Mit der Novelle zur Spielverordnung im Jahr 2006
wurden die für den Spielerschutz entscheidenden
Höchstgrenzen für den Verlust und Gewinn je laufender Stunde
eingeführt. Eine weitere neue wesentliche Restriktion ist
die fünfminütige Abschaltung des Spielgerätes nach
einem Spielbetrieb von einer Stunde. Damit ist die in dem
Antrag enthaltene Forderung nach Spielpausen (Ziffer II.
1. a) bereits erfüllt. Mit der Novelle wurde auf die
Umstellung von mechanischen Spielgeräten auf elektronische
Geräte reagiert.
Die Novelle war auf die nicht ganz einfache Balance
hin ausgerichtet, einerseits das unkontrollierte illegale
Spiel mit den Fun Games – unter Einsatz von
Weiterspielmarken, sogenannten Token – zu unterbinden und
andererseits das von diesen Fun Games angebotene schnellere
Spiel in einen legalen und öffentlich-rechtlich
kontrollierbaren Bereich zu überführen. Dies ist im Großen und
Ganzen auch gelungen.
Eine neuerliche Angebotsreduzierung im legalen
Bereich würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem
Ausweichen in illegales Spielen mit all seinen negativen
Konsequenzen führen. Unter dem Aspekt der
Kriminalitätsverhinderung wurde seinerzeit die Novelle zur
Spielverordnung ausdrücklich von den
Landeskriminalämtern unterstützt.
Nicht erwähnt wird in dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen das von den Kasinos betriebene
Automatenspiel, bei dem unbeschränkt gespielt werden
darf. Offensichtlich wird in diesem Bereich allein die
Monopolstellung als ausreichendes Mittel zur Eingrenzung
der Spielsuchtgefahren angesehen. Derzeit laufen in den
Kasinos die gefährlichsten Spielautomaten mit
Verlustmöglichkeiten von 200 Euro je Zwei-/Drei-Sekunden-
Spiel, während zugleich die Gewinnaussichten nach oben
hin unbegrenzt sind und zusätzlich durch Jackpots
angeheizt werden. Diesbezüglich liegen keine
Untersuchungen vor, inwieweit hier angesichts der besonders hohen
Gewinnanreize eine besondere Suchtgefährdung
anzunehmen ist; ebenso gibt es keine Untersuchungen zu den
tatsächlichen Verlusten und Auswirkungen für die
betroffenen Spieler in diesem Bereich.
Mit der Novellierung der Spielverordnung in 2006 war
auch festgelegt worden, dass die Auswirkungen der
Novellierung evaluiert werden und hierüber vier Jahre nach
Inkrafttreten der Novelle ein Bericht vorgelegt werden
soll. Dies wäre 2010 der Fall. Die Ergebnisse dieser
Evaluation sollten abgewartet werden, bevor erneut über
eine Novellierung der Spielverordnung nachgedacht