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Rede von Garrelt Duin (SPD) – Drucksache 16/10878

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/10878 –.

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Rede von Garrelt Duin (SPD) – Drucksache 16/10878 Der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten richtet sich nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung, die in Verbindung mit der Spielverordnung bereits das Ziel einer Eindämmung der vom Automatenspiel ausgehenden Gefahren verfolgt. Danach dürfen allein solche Spielgeräte aufgestellt werden, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen wurden. Die Zulassungskriterien sind streng auf den Spielerschutz ausgerichtet. Mit der Novelle zur Spielverordnung im Jahr 2006 wurden die für den Spielerschutz entscheidenden Höchstgrenzen für den Verlust und Gewinn je laufender Stunde eingeführt. Eine weitere neue wesentliche Restriktion ist die fünfminütige Abschaltung des Spielgerätes nach einem Spielbetrieb von einer Stunde. Damit ist die in dem Antrag enthaltene Forderung nach Spielpausen (Ziffer II. 1. a) bereits erfüllt. Mit der Novelle wurde auf die Umstellung von mechanischen Spielgeräten auf elektronische Geräte reagiert. Die Novelle war auf die nicht ganz einfache Balance hin ausgerichtet, einerseits das unkontrollierte illegale Spiel mit den Fun Games – unter Einsatz von Weiterspielmarken, sogenannten Token – zu unterbinden und andererseits das von diesen Fun Games angebotene schnellere Spiel in einen legalen und öffentlich-rechtlich kontrollierbaren Bereich zu überführen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen. Eine neuerliche Angebotsreduzierung im legalen Bereich würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Ausweichen in illegales Spielen mit all seinen negativen Konsequenzen führen. Unter dem Aspekt der Kriminalitätsverhinderung wurde seinerzeit die Novelle zur Spielverordnung ausdrücklich von den Landeskriminalämtern unterstützt. Nicht erwähnt wird in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das von den Kasinos betriebene Automatenspiel, bei dem unbeschränkt gespielt werden darf. Offensichtlich wird in diesem Bereich allein die Monopolstellung als ausreichendes Mittel zur Eingrenzung der Spielsuchtgefahren angesehen. Derzeit laufen in den Kasinos die gefährlichsten Spielautomaten mit Verlustmöglichkeiten von 200 Euro je Zwei-/Drei-Sekunden- Spiel, während zugleich die Gewinnaussichten nach oben hin unbegrenzt sind und zusätzlich durch Jackpots angeheizt werden. Diesbezüglich liegen keine Untersuchungen vor, inwieweit hier angesichts der besonders hohen Gewinnanreize eine besondere Suchtgefährdung anzunehmen ist; ebenso gibt es keine Untersuchungen zu den tatsächlichen Verlusten und Auswirkungen für die betroffenen Spieler in diesem Bereich. Mit der Novellierung der Spielverordnung in 2006 war auch festgelegt worden, dass die Auswirkungen der Novellierung evaluiert werden und hierüber vier Jahre nach Inkrafttreten der Novelle ein Bericht vorgelegt werden soll. Dies wäre 2010 der Fall. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollten abgewartet werden, bevor erneut über eine Novellierung der Spielverordnung nachgedacht

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