Rede von wird. Detlef Parr (FDP) – Drucksache 16/10878
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/10878 –.
Text
Rede von wird. Detlef Parr (FDP) – Drucksache 16/10878
Glücksspiel und Glückspielsucht dürfen nicht
zusammen in einen Topf geworfen werden. Nicht jeder
Glücksspieler ist automatisch süchtig. Es gibt viele Menschen,
die Freude daran haben, hin und wieder zu spielen. Sie
sind weder abhängig noch süchtig.
Zu Recht wird in dem Antrag die Inkonsequenz des
aktuellen Glücksspielstaatsvertrages aufgegriffen. Auf
diesen möchte ich im Folgenden näher eingehen. Der
Vertrag stand von Anfang an auf wackligen Beinen und ist
nach wie vor umstritten. Wir alle kennen die wiederholten
eindeutigen Stellungnahmen der Europäischen
Kommission zu diesem Staatsvertrag. Er widerspricht in
wesentlichen Teilen Europarecht, er ist inkohärent und in der
jetzigen Form rechtlich nicht durchsetzbar. Ende Januar
hat Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland in Gang gesetzt, da weder die
Bundesregierung noch die Bundesländer die vielen Vorwürfe
ausräumen konnten.
Nach einem Jahr Erfahrungen mit und Streit um den
Glücksspielstaatsvertrag ist dringend eine Evaluierung
erforderlich, damit dessen Wirkung klar ersichtlich wird.
Untersucht werden müssen vor allem drei Bereiche:
Suchtverhalten, Präventionsmaßnahmen und finanzielle
Auswirkungen auf gesellschaftliche Gemeinwohlbelange.
Gerade die finanziellen Auswirkungen sind nicht
wegzureden. Die Umsatzverluste belaufen sich im ersten Jahr
des Inkrafttretens nach Aussagen des Präsidenten des
Verbandes Europäischer Wettunternehmer auf satte
2 Milliarden Euro – ich wiederhole: 2 Milliarden Euro –;
das ist kein Pappenstiel. So langsam sickern die
Informationen über Konsequenzen des Staatsvertrages auch bei
den Betroffenen durch. Eine aktuelle Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid hat ergeben, dass
85 Prozent aller Befragten mit negativen Auswirkungen
auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen
rechnen, wenn die staatlichen Förderbeträge im Sportbereich
wegbrechen. Parlamentarische Initiativen in den
Ländern haben bewiesen, dass es dramatische
Umsatzeinbrüche im Glücksspiel gibt.
Was aber noch schlimmer ist: Der Schwarzmarkt
floriert. Durch die maßlosen Verbote haben wir es dubiosen
Anbietern möglich gemacht, bei uns Fuß zu fassen. Und
in einem Schwarzmarkt spielen Jugendschutz und
Spielsuchtbekämpfung bekanntlich keine Rolle.
Glücksspiel ist ein häufig negativ belegter Begriff.
Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass sich
dahinter ein großer Wirtschaftsfaktor mit zahlreichen
Arbeitsplätzen verbirgt. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft
beispielsweise sichert circa 65 000 Arbeitsplätze; seit
September 2008 gibt es spezifische Ausbildungsberufe für
diesen Bereich.
Und nicht zuletzt verdient auch der Staat am
Glücksspiel über die Steuern jede Menge Geld, circa 1 Milliarde
Euro an Steuern und Sozialabgaben. Spielsucht ist nur
ein Feigenblatt. Heute hat dies Professor Dr. Bodo
Pieroth in einem Artikel in der „FAZ“ deutlich gemacht:
„Deshalb war auch der Begriff der Lottosucht
unbekannt, und über angeblich Lottosüchtige ist noch nichtsZu Protokoll gegebene Reden
berichtet worden“. Den Staat hat es bis zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nicht
interessiert, ob und wie Glücksspiel süchtig macht.
Es gilt, eine angemessene Lösung zu finden, einen
Mittelweg zwischen Suchtprävention und unternehmerischer
Freiheit. Das Schaffen neuer Regelungen oder Verbote ist
nicht wünschenswert. Sinnvoller ist das parallele
Beschreiten zweier Wege: das Einbeziehen der Betroffenen
in den Diskussionsprozess und das frühe, präventive
Aufklären über die Gefahren und das Suchtpotenzial von
Glücksspielen.
Die Aufklärung über die Konsequenzen der möglichen
Folgen pathologischen Glücksspiels ist wichtig: Neben
totalem Kontrollverlust drohen sozialer Absturz und die
Schuldenfalle. Durch entsprechende Erziehung kann man
den jungen Menschen mit auf den Lebensweg geben, wie
sie vernünftig mit Abhängigkeitsgefahren umgehen und
sich selbst schützen können.
Im Übrigen haben wir kein Gesetzes-, sondern ein
Vollzugsdefizit. Das Jugendschutzgesetz verbietet unter
16-Jährigen das Spielen an Geldautomaten. Das wird
leider nicht immer konsequent durchgesetzt und
eingehalten. Bevor als billige Lösung neue Regelungen oder
Verbote geschaffen werden, gilt es zunächst dieses Defizit zu
beseitigen.
Natürlich sind Suchtfälle und pathologisches
Glücksspiel eine Erscheinungsform in unserer Gesellschaft, die
sich leider nicht verhindern lässt. Wie in anderen
Bereichen gibt es eine Minderheit, die von Suchterscheinungen
betroffen ist. Die epidemiologische Datenlage ist jedoch
nach wie vor dünn. Die Jahresstatistik der
professionellen Suchtkrankenhilfe gibt für das Jahr 2007 die Zahl von
2,2 Prozent für pathologisches Glücksspiel an. Über die
letzten Jahre lag diese konstant bei circa 2 Prozent. Die
Dunkelziffer der Betroffenen ist jedoch weit höher, da hier
nur Fälle erfasst werden, die bereits eine Beratungsstelle
aufgesucht haben.
Wer nicht innerhalb des Suchthilfesystems behandelt
wird, wird auch nicht erfasst. Um gezielt Prävention zu
betreiben und auch Therapieformen anbieten zu können,
ist deshalb eine Verbesserung der Datenlage dringend
nötig. Sucht ist immer ein dringliches Thema, weil
Einzelschicksale damit verknüpft sind. Schnellschüsse und das
Schaffen neuer Regulierungen sind jetzt jedoch nicht
sinnvoll. Sonst entstehen inkohärente Vertragsgebilde
wie der Glücksspielstaatsvertrag, die nicht weiterhelfen.
Gefordert sind auch die Automatenhersteller und
Automatenaufsteller. Sie müssen Lösungen anbieten. Viele
sind bereits auf dem Weg. Im Zuge der
Selbstverpflichtung wurden zum Beispiel schon Maßnahmen ergriffen,
wie das automatische Abschalten der Geldspielgeräte für
drei Minuten nach einer Stunde ununterbrochenen
Spielens, der Aufdruck von Altersbeschränkungen, die
telefonische Spielerberatung über eine zentrale
Infotelefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, das Auslegen von Informationsflyern, die über
die Risiken des übermäßigen Spielens aufklären.
Eine Überprüfung der erst seit Anfang 2006 geltenden
verschärften Vorschriften der Spielverordnung belegt,dass die Absichten des Verordnungsgebers von den
Unternehmen umfassend und konsequent umgesetzt worden
sind.
Die Neuregelungen der Spielverordnung stellen einen
effektiven Spieler- und Jugendschutz sicher und dienen
auch der Kriminalitätsverhinderung. Unter diesem
Aspekt haben seinerzeit die Landeskriminalämter
ausdrücklich die Novelle zur Spielverordnung unterstützt, um
einem unkontrollierten illegalen Spiel Einhalt zu gebieten
und das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel in
einen legalen und öffentlich-rechtlich kontrollierbaren
Bereich zu überführen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch einmal
betonen: Die Forderung im vorliegenden Antrag, die
Spielverordnung neu zu überarbeiten, ist nicht sinnvoll.
Anfang 2006 wurde diese gerade reformiert unter
Beteiligung aller Betroffenen. Warten wir doch zunächst
einmal die Ergebnisse in Ruhe ab! Eine Neuregelung ist für
die betroffenen Unternehmen Schikane und bedeutet auch
gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise eine große
Planungsunsicherheit.
Mein abschließender Appell an Sie lautet deshalb:
Lassen Sie uns eine grundlegende Überprüfung des
Glücksspielstaatsvertrages anstreben. Dieser, der gegen
den Willen der Beteiligten entstanden und völlig
inkohärent ist, muss dringend reformiert werden. Lassen Sie uns
besonnen und gemeinsam mit allen Beteiligten eine
tragfähige Lösung zur Bekämpfung der Glücksspielsucht da
erarbeiten, wo sie notwendig ist!