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Rede von wird. Detlef Parr (FDP) – Drucksache 16/10878

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/10878 –.

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Rede von wird. Detlef Parr (FDP) – Drucksache 16/10878 Glücksspiel und Glückspielsucht dürfen nicht zusammen in einen Topf geworfen werden. Nicht jeder Glücksspieler ist automatisch süchtig. Es gibt viele Menschen, die Freude daran haben, hin und wieder zu spielen. Sie sind weder abhängig noch süchtig. Zu Recht wird in dem Antrag die Inkonsequenz des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages aufgegriffen. Auf diesen möchte ich im Folgenden näher eingehen. Der Vertrag stand von Anfang an auf wackligen Beinen und ist nach wie vor umstritten. Wir alle kennen die wiederholten eindeutigen Stellungnahmen der Europäischen Kommission zu diesem Staatsvertrag. Er widerspricht in wesentlichen Teilen Europarecht, er ist inkohärent und in der jetzigen Form rechtlich nicht durchsetzbar. Ende Januar hat Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Gang gesetzt, da weder die Bundesregierung noch die Bundesländer die vielen Vorwürfe ausräumen konnten. Nach einem Jahr Erfahrungen mit und Streit um den Glücksspielstaatsvertrag ist dringend eine Evaluierung erforderlich, damit dessen Wirkung klar ersichtlich wird. Untersucht werden müssen vor allem drei Bereiche: Suchtverhalten, Präventionsmaßnahmen und finanzielle Auswirkungen auf gesellschaftliche Gemeinwohlbelange. Gerade die finanziellen Auswirkungen sind nicht wegzureden. Die Umsatzverluste belaufen sich im ersten Jahr des Inkrafttretens nach Aussagen des Präsidenten des Verbandes Europäischer Wettunternehmer auf satte 2 Milliarden Euro – ich wiederhole: 2 Milliarden Euro –; das ist kein Pappenstiel. So langsam sickern die Informationen über Konsequenzen des Staatsvertrages auch bei den Betroffenen durch. Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid hat ergeben, dass 85 Prozent aller Befragten mit negativen Auswirkungen auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen rechnen, wenn die staatlichen Förderbeträge im Sportbereich wegbrechen. Parlamentarische Initiativen in den Ländern haben bewiesen, dass es dramatische Umsatzeinbrüche im Glücksspiel gibt. Was aber noch schlimmer ist: Der Schwarzmarkt floriert. Durch die maßlosen Verbote haben wir es dubiosen Anbietern möglich gemacht, bei uns Fuß zu fassen. Und in einem Schwarzmarkt spielen Jugendschutz und Spielsuchtbekämpfung bekanntlich keine Rolle. Glücksspiel ist ein häufig negativ belegter Begriff. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass sich dahinter ein großer Wirtschaftsfaktor mit zahlreichen Arbeitsplätzen verbirgt. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft beispielsweise sichert circa 65 000 Arbeitsplätze; seit September 2008 gibt es spezifische Ausbildungsberufe für diesen Bereich. Und nicht zuletzt verdient auch der Staat am Glücksspiel über die Steuern jede Menge Geld, circa 1 Milliarde Euro an Steuern und Sozialabgaben. Spielsucht ist nur ein Feigenblatt. Heute hat dies Professor Dr. Bodo Pieroth in einem Artikel in der „FAZ“ deutlich gemacht: „Deshalb war auch der Begriff der Lottosucht unbekannt, und über angeblich Lottosüchtige ist noch nichtsZu Protokoll gegebene Reden berichtet worden“. Den Staat hat es bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nicht interessiert, ob und wie Glücksspiel süchtig macht. Es gilt, eine angemessene Lösung zu finden, einen Mittelweg zwischen Suchtprävention und unternehmerischer Freiheit. Das Schaffen neuer Regelungen oder Verbote ist nicht wünschenswert. Sinnvoller ist das parallele Beschreiten zweier Wege: das Einbeziehen der Betroffenen in den Diskussionsprozess und das frühe, präventive Aufklären über die Gefahren und das Suchtpotenzial von Glücksspielen. Die Aufklärung über die Konsequenzen der möglichen Folgen pathologischen Glücksspiels ist wichtig: Neben totalem Kontrollverlust drohen sozialer Absturz und die Schuldenfalle. Durch entsprechende Erziehung kann man den jungen Menschen mit auf den Lebensweg geben, wie sie vernünftig mit Abhängigkeitsgefahren umgehen und sich selbst schützen können. Im Übrigen haben wir kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit. Das Jugendschutzgesetz verbietet unter 16-Jährigen das Spielen an Geldautomaten. Das wird leider nicht immer konsequent durchgesetzt und eingehalten. Bevor als billige Lösung neue Regelungen oder Verbote geschaffen werden, gilt es zunächst dieses Defizit zu beseitigen. Natürlich sind Suchtfälle und pathologisches Glücksspiel eine Erscheinungsform in unserer Gesellschaft, die sich leider nicht verhindern lässt. Wie in anderen Bereichen gibt es eine Minderheit, die von Suchterscheinungen betroffen ist. Die epidemiologische Datenlage ist jedoch nach wie vor dünn. Die Jahresstatistik der professionellen Suchtkrankenhilfe gibt für das Jahr 2007 die Zahl von 2,2 Prozent für pathologisches Glücksspiel an. Über die letzten Jahre lag diese konstant bei circa 2 Prozent. Die Dunkelziffer der Betroffenen ist jedoch weit höher, da hier nur Fälle erfasst werden, die bereits eine Beratungsstelle aufgesucht haben. Wer nicht innerhalb des Suchthilfesystems behandelt wird, wird auch nicht erfasst. Um gezielt Prävention zu betreiben und auch Therapieformen anbieten zu können, ist deshalb eine Verbesserung der Datenlage dringend nötig. Sucht ist immer ein dringliches Thema, weil Einzelschicksale damit verknüpft sind. Schnellschüsse und das Schaffen neuer Regulierungen sind jetzt jedoch nicht sinnvoll. Sonst entstehen inkohärente Vertragsgebilde wie der Glücksspielstaatsvertrag, die nicht weiterhelfen. Gefordert sind auch die Automatenhersteller und Automatenaufsteller. Sie müssen Lösungen anbieten. Viele sind bereits auf dem Weg. Im Zuge der Selbstverpflichtung wurden zum Beispiel schon Maßnahmen ergriffen, wie das automatische Abschalten der Geldspielgeräte für drei Minuten nach einer Stunde ununterbrochenen Spielens, der Aufdruck von Altersbeschränkungen, die telefonische Spielerberatung über eine zentrale Infotelefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Auslegen von Informationsflyern, die über die Risiken des übermäßigen Spielens aufklären. Eine Überprüfung der erst seit Anfang 2006 geltenden verschärften Vorschriften der Spielverordnung belegt,dass die Absichten des Verordnungsgebers von den Unternehmen umfassend und konsequent umgesetzt worden sind. Die Neuregelungen der Spielverordnung stellen einen effektiven Spieler- und Jugendschutz sicher und dienen auch der Kriminalitätsverhinderung. Unter diesem Aspekt haben seinerzeit die Landeskriminalämter ausdrücklich die Novelle zur Spielverordnung unterstützt, um einem unkontrollierten illegalen Spiel Einhalt zu gebieten und das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel in einen legalen und öffentlich-rechtlich kontrollierbaren Bereich zu überführen. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch einmal betonen: Die Forderung im vorliegenden Antrag, die Spielverordnung neu zu überarbeiten, ist nicht sinnvoll. Anfang 2006 wurde diese gerade reformiert unter Beteiligung aller Betroffenen. Warten wir doch zunächst einmal die Ergebnisse in Ruhe ab! Eine Neuregelung ist für die betroffenen Unternehmen Schikane und bedeutet auch gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise eine große Planungsunsicherheit. Mein abschließender Appell an Sie lautet deshalb: Lassen Sie uns eine grundlegende Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrages anstreben. Dieser, der gegen den Willen der Beteiligten entstanden und völlig inkohärent ist, muss dringend reformiert werden. Lassen Sie uns besonnen und gemeinsam mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung zur Bekämpfung der Glücksspielsucht da erarbeiten, wo sie notwendig ist!

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