Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.
Text
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Als Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft vertreten wir die Interessen der gesamten Branche gegenüber Politik, Verwaltung und Medien. Als Dachverband ist es unsere Aufgabe, die ideellen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Branche zu vertreten. Um diesen Zweck zu erreichen, formulieren, koordinieren und artikulieren wir die gemeinsamen Interessen der Mitglieder, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder insbesondere gegenüber politischen Mandatsträgern, Behörden, Verwaltungsstellen, Verbänden und Organisationen der Wissenschaft, betreiben wir Öffentlichkeitsarbeit, um über die Branche zu informieren, wirken wir an gesetzgeberischen und gerichtlichen Maßnahmen mit, veranstalten Fachkongresse, parlamentarische Abende, und ähnliche, dem Austausch dienenden Formate. Wir verfassen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Automatenwirtschaft und stehen in stetigem Austausch mit Unternehmern, Politik, Verwaltung, Ministerien, Medien und Wirtschaft.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kleine und mittlere Unternehmen; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Strafrecht; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Zivilrecht; Handel und Dienstleistungen; Öffentliches Recht; Kriminalitätsbekämpfung
Regelungsvorhaben:
- Evaluierung und Änderung der Spielverordnung: Im vom BMWE erstellten Evaluierungsbericht zur SpielV wird unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise belegt, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes konkreter Handlungsbedarf in der Fortentwicklung des Spielerechts besteht. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels sowie Wirtschaftsdaten zeigen großes Potenzial für gezielte Handlungsschritte. Das Angebot muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Beibehaltung und Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spie- lerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. verfolgt die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) aufmerksam. Sollte sie zu einer Novellierung führen, sind die Interessen des gewerblichen Automatenspiels mit Blick auf eine qualitative statt der bislang quantitativen Regulierung von Spielhallen (§§ 24–26 GlüStV) zu berücksichtigen. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen führen bereits heute zu einem Rückgang legaler Spielhallenstandorte, ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen für den Spielerschutz zu schaffen. Stattdessen stärkt ein eingeschränktes legales Angebot das illegale Glücksspiel und steht damit den Zielen des GlüStV, insbesondere dem Kanalisierungsauftrag gemäß § 1 GlüStV, entgegen.
- Sicherstellung des Spieler- und Jugendschutzes: Der Spieler- und Jugendschutz hat in der Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. seit Jahren höchste Priorität. Das Anwesenheits- und Teilnahmeverbot für Minderjährige gemäß § 6 JuSchG wird durch technische Altersverifikationssysteme wirksam sichergestellt. Die bewährten Strukturen des Spieler- und Jugendschutzes sollten auch künftig erhalten und weiter gestärkt werden.
Relationen
Keine Relationen.