Protokoll der 1050. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1050. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1050
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1050. Sitzung
Berlin, Freitag, den 20. Dezember 2024
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer
Gewalt gegen die Sinti, Roma und Jenischen . . 469
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten
des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow . . . 470
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471
1. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und des
Gesetzes über das Ausländerzentralregister –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 537/24) . . 485
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 485
2. Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen
Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 536/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Bestellung von
Staatsminister Joachim Herrmann (Bayern)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
3. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die grundbuchmäßige
Behandlung von Anteilen an ungetrennten
Hofräumen (Hofraumverordnung – HofV) –
Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 575/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Die Vorlage für den Erlass einer
Rechtsverordnung wird gemäß Artikel 80
Absatz 3 GG der Bundesregierung
zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508*
4. Entschließung des Bundesrates:
Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der
öffentlichen berufsbildenden Schulen im Rahmen
der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung (AZAV) – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 539/24) . . . . . . . . . 488
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 489
5. Entschließung des Bundesrates zur
Sicherung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland und zur Unterstützung der
Automobilindustrie durch Vorziehen der Revisionsklausel
– Antrag des Saarlandes – (Drucksache 567/24) 474
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 474
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 475
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 506*, 506*
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 507*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 476
6. Entschließung des Bundesrates „Den
europäischen Binnenmarkt stärken und die
Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating)
verhindern“ – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 603/24) 489
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 489
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
7. Entschließung des Bundesrates „Regionale
Dimension der EU Haushaltspolitik
erhalten“ – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 604/24) . . . . . . . . . . 490
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 490
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491
8. Entschließung des Bundesrates „Stärkerer
Schutz vor häuslicher Gewalt durch
elektronische Aufenthaltsüberwachung“ – Antrag
des Landes Hessen – (Drucksache 344/24) . . 491
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 491
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 492
9. Entschließung des Bundesrates
„Mogelpackungen kennzeichnen: Verbraucher und
Umwelt schützen“ – Antrag des Saarlandes –
(Drucksache 568/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 510*
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
10. Entschließung des Bundesrates für eine
verbraucherfreundliche Preisgestaltung von
Ladestrom – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 602/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493
11. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Tarifautonomie durch die Sicherung von
Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
des Bundes (Tariftreuegesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 588/24, zu Drucksache 588/24) . . . . . . . 494
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 511*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes und des
Apothekengesetzes (Drucksache 547/24) . . . . . . . . 494
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
13. Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches
Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 589/24) . . . 494
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 494
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 495
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 496
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
14. Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der
Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder-
und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 590/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 511*
Dr. Andreas Handschuh (Sachsen) . . . 512*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
15. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
(Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz –
ZuFinG II) (Drucksache 599/24) . . . . . . . . 499
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
16. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung
einer amtsangemessenen Bundesbesoldung
und -versorgung (Bundesbesoldungs- und
-versorgungsangemessenheitsgesetz –
BBVAngG) (Drucksache 549/24) . . . . . . . . 488
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 508*
17. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der
Förderung des Spitzensports und weiterer
Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im
Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-
Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG)
(Drucksache 551/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Verpflichtungsgesetzes und zur
Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-
Gesetzes (Drucksache 554/24) . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
19. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Gesetzes über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung
weiterer Gesetze
(Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz – StrERG)
(Drucksache 556/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
20. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
genossenschaftlichen Rechtsform
(Drucksache 557/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
21. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur
Einführung eines neuen Wehrdienstes
(Drucksache 559/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts im Bereich der
Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der
Netzregulierung – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 581/24) . . . . . . . . 500
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 512*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
23. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Erprobung von
Innovationen in Reallaboren und zur
Förderung des regulatorischen Lernens – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 582/24 (neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Transformation
des Vergaberechts
(Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 591/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 513*
Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . . 513*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
25. Entwurf eines Gesetzes zu den
Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und
LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die
Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom
7. November 1996 zum Übereinkommen
über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und
anderen Stoffen von 1972 (Londoner
Protokoll) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 561/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 510*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 13. September 2024 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Litauen über die
Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich
(Drucksache 562/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 508*
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische Bevölkerungs- und
Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
862/2007 und zur Aufhebung der
Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr.
1260/2013
COM(2023) 31 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 24/23, zu Drucksache 24/23) . . 501
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 501
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
RESTORE – Regionale Soforthilfe für den
Wiederaufbau – zur Änderung der
Verordnung (EU) 2021/1058 und der Verordnung
(EU) 2021/1057
COM(2024) 496 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 523/24, zu Drucksache 523/24) 501
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
29. Dritte Verordnung zur Änderung der
Steueroasen-Abwehrverordnung (Drucksache 526/24) 488
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
30. Verordnung zur Änderung von
Verordnungen im Bereich der steuerberatenden
Berufe (Drucksache 541/24) . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
31. Verordnung zur Anpassung des
Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025
(Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung
2025 – PBAV 2025) (Drucksache 605/24) . . . 488
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
32. Verordnung zur Bereinigung der
Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer
Änderungen (Drucksache 527/24) . . . . . . . . 501
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
33. Verordnung zur Änderung von
Sanktionsvorschriften zur Ahndung von
Zuwiderhandlungen gegen stoffrechtliche
Unionsverordnungen (Drucksache 542/24) . . . . . . . . . . . 502
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
34. Verordnung nach § 26 Absatz 2 des
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-
Gesetzes und zur Änderung der Besonderen
Gebührenverordnung Telekommunikation
(Drucksache 515/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
35. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Mindestanforderungen für das
Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten (1. TK-
Mindestversorgungsänderungsverordnung – 1. TKMVÄndV)
(Drucksache 543/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
36. Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr-
und Überprüfungsordnung
(Drucksache 510/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
37. Verordnung zur energiestatistischen
Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik-
Verordnung Wasserstoff – EnStatWassV)
(Drucksache 572/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
38. Verordnung zur Neuordnung des
Ladesäulenrechts (Drucksache 600/24) . . . . . . . . . 502
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
39. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(Drucksache 544/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für das Gremium der Kommission
„Generaldirektoren für Berufliche Bildung“
(DGVT) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 586/24) . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 586/1/24 . . . . . . . . . . . . . 509*
41. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für das Kuratorium
der Museumsstiftung Post und
Telekommunikation – gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 und
Absatz 2 PTStiftG – (Drucksache 535/24) . . 488
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 535/1/24 . . . . . . . . . . 509*
42. Bestimmung eines Mitglieds des
Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß
§ 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG –
(Drucksache 521/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 521/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
43. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 587/24) . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 510*
44. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung
der Mietpreisbremse – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Berlin, Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 606/24) . . . 485
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 485
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 487
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 487
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
45. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 607/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 607/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
46. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag
des Landes Hessen – (Drucksache 608/24) . . 488
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 608/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
47. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung
eines grundgesetzlich abgesicherten
Sondervermögens und zur Reform der
Schuldenbremse – Antrag der Freien Hansestadt
Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 624/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 493
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
48. a) Benennung eines stellvertretenden
Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG –
Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 622/24)
b) Benennung eines stellvertretenden
Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG –
Antrag des Landes Brandenburg –
(Drucksache 625/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss zu a): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 622/24 . . . . . . . . . . 509*
Beschluss zu b): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 625/24 . . . . . . . . . . 509*
49. a) Benennung eines Mitglieds für den Beirat
bei der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1
BEGTPG – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 623/24)
b) Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei
der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1
BEGTPG – Antrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 626/24) . . . . . . . . . . 488
Beschluss zu a): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 623/24 . . . . . . . . . 509*
Beschluss zu b): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 626/24 . . . . . . . . . 509*
50. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Finanzierungsinstrumente für die
Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der
deutschen Häfen – Antrag der Länder
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 628/24) 480
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 480
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481
51. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 627/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 627/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
52. a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 93 und 94) (Drucksache 633/24)
b) Gesetz zur Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des
Untersuchungsausschussgesetzes
(Drucksache 634/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 471
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 472
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 473
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 474
Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 474
53. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach
§ 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des
Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem
Antrag der Europäischen Investitionsbank
zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer
Satzung (Drucksache 635/24) . . . . . . . . . . . 503
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 503
54. Gesetz über die Digitalisierung des
Finanzmarktes
(Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) (Drucksache 636/24) . . 503
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 96 Absatz 5 GG 503
55. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts
und zur Anpassung des
Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)
(Drucksache 637/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 476
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 476
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 478
Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der
Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 507*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4, Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106
Absatz 5 Satz 2, Artikel 108 Absatz 4
Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . 479
56. Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes – Öffentlichkeitsarbeit der
Fraktionen und weitere Änderungen
(Drucksache 638/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
57. Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des
deutschen Films (Filmförderungsgesetz –
FFG) (Drucksache 639/24) . . . . . . . . . . . . . 503
Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 514*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
58. Zehntes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 640/24) . . . 481
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 481
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 482
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 483
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 484
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 507*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
59. Drittes Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksache 641/24) . . 503
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
60. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZ-
BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 450/24) . . . . . 488
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 450/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 504
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s -
k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau
und Verkehr
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und
Staatssekretär für Bundes- und
Europaangelegenheiten
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der Finanzen
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler und Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat und beim
Bundesminister der Justiz
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr und bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1050. Sitzung
Berlin, den 20. Dezember 2024
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1050. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des
Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, der Sinti Allianz
Deutschland, der Bundesvereinigung der Sinti und Roma
und des Zentralrates der Jenischen! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Wir gedenken heute gemeinsam als
Ländergemeinschaft der Sinti, Roma und Jenischen, die
während des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte von
den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet
wurden. Ihre Kultur, ihre Sprache, ihre Identität wurden von
1938 bis 1945 unterdrückt und zu vernichten versucht.
Die Nationalsozialisten betrachteten in ihrem
verbrecherischen Tun die Sinti, Roma und Jenischen als
„asozial“ und „rassisch minderwertig“. Familien wurden in
brutaler Grausamkeit auseinandergerissen, Kinder
wurden ihren Eltern entzogen und in Todeslager deportiert.
Sie wurden in Ghettos gesperrt, ihrer Menschenrechte
beraubt und zum schlimmsten aller Schicksale verurteilt.
Heute stehen wir hier, um diesen Menschen zu
gedenken und um damit dazu beizutragen, dass ihr Leid nie
vergessen wird. Unser aller Aufgabe ist, dafür Sorge zu
tragen, dass Rassismus und Diskriminierung niemals
wieder eine Chance haben. Daher ist es für den Bundesrat
seit 1994 Verpflichtung – und Mahnung zugleich –, in
der letzten Plenarsitzung des Jahres den von den
Nationalsozialisten ermordeten Sinti, Roma und Jenischen zu
gedenken, aber auch den Dialog und Austausch zu
suchen. Wir stehen hier heute in Solidarität mit den
Überlebenden, ihren Nachfahren und ihren Familien. Wir stehen
hier, um ihnen zu versichern, dass wir ihr Erbe ehren und
gemeinsam mit dazu beitragen wollen, die Erinnerung an
sie und ihre Kultur zu bewahren.
Bald feiern wir Weihnachten, das Fest der Liebe und
des Friedens. Ganz anders war die Vorweihnachtszeit vor
82 Jahren für die Sinti und Roma. Am 16. Dezember
1942 wurde durch den Auschwitz-Erlass des
Reichsführers SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich
Himmler die Deportation der letzten im Deutschen Reich noch
verbliebenen Sinti und Roma in das Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau angeordnet. Mit dem sogenannten
Auschwitz-Erlass wurde schließlich die systematische
industrielle Vernichtung der deutschen Sinti und Roma
im Holocaust vorangetrieben. Am Ende fielen europaweit
500 000 Sinti, Roma und Jenische dem verbrecherischen
NS-Regime zum Opfer und wurden in
Vernichtungslagern ermordet.
In Deutschland leben heute wieder etwa 70 000 Sinti
und Roma, wie das Dokumentations- und Kulturzentrum
Deutscher Sinti und Roma informiert. Genaue Zahlen
existieren jedoch nicht, was im Übrigen auch für die
Jenischen gilt. Das verdeutlicht aber, dass das Leben von
Sinti, Roma und Jenischen in Deutschland wieder
heimisch ist, heimisch geblieben ist. Dies auch trotz der
Sorge vor Stigmatisierung und gesellschaftlicher
Marginalisierung, die die Sinti, Roma und Jenischen leider
auch heute noch erfahren und befürchten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Angst
der Sinti, Roma und Jenischen vor Diskriminierung und
Ausgrenzung muss ein Ende haben. Der stark
anwachsende Nationalismus und Rechtsextremismus, aber auch
der wieder aufkommende gewaltbereite Antiziganismus,
der im Jahresbericht der Melde- und Informationsstelle
Antiziganismus dokumentiert wird, müssen uns alle mit
großer Sorge erfüllen. Wo menschenverachtende
Ideologien jedweder Art, insbesondere aber die Geißel des
Antisemitismus und des Antiziganismus, in unserer
Gesellschaft zutage treten, müssen wir uns daher klar
positionieren und unsere Stimme erheben. Dies bedeutet,
Verantwortung zu übernehmen, die Erinnerung wachzuhalten
und unsere Demokratie zu schützen.
Um dies zu vermitteln, sind Stätten der Erinnerung
und Mahnung unverzichtbar. In Berlin steht seit 2012 ein
Denkmal im Tiergarten, zwischen Reichstagsgebäude
und Brandenburger Tor gelegen, das an die zwischen
1933 und 1945 von den Nationalsozialisten ermordeten
Sinti, Roma und Jenischen erinnert. Das Denkmal besteht
aus einem kreisrunden Brunnen mit einem versenkbaren
Stein, auf dem täglich eine frische Blume niedergelegt
wird. Zusätzlich ergänzen ein Gedicht sowie Steine mit
den Namen von 69 Konzentrationslagern und
Sammelstätten das Ensemble, akustisch unterlegt durch eine
Geigenkomposition von Romeo Franz.
Musik war und ist ein zentraler Teil der Kultur der
Sinti und Roma. Daher habe ich mich sehr gefreut, dass
einige der hier versammelten Vertreterinnen und
Vertretern gestern Abend beim traditionellen
Weihnachtskonzert in der saarländischen Landesvertretung als Gäste
dabei waren. Dass das Kammerorchester der Großregion
auch Werke des Sinti-Musikers Django Reinhardt, der als
Begründer und Vorreiter des europäischen Jazz gilt,
aufführte, war ein gelungenes Beispiel für die verbindende
Kraft der Kultur der Sinti und Roma.
Es erfüllt mich mit Stolz, dass wir in der
saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken gemeinsam mit dem
Landesverband Deutscher Sinti und Roma im Saarland
vor wenigen Wochen einen Gedenkort für Sinti, Roma
und Jenische eingerichtet haben. Das Mahnmal mit dem
Titel „Nachhall“ befindet sich im Echelmeyerpark, direkt
neben der katholischen Kirche St. Michael. Der Standort
ist natürlich nicht zufällig gewählt. Denn in dieser Kirche
arbeitete von 1927 bis 1933 der katholische Pfarrer
Arnold Fortuin. Er war nicht nur im damaligen
Saargebiet, sondern auch darüber hinaus als Seelsorger für Sinti
und Roma bekannt. Gemeinsam mit seinem Freund Franz
Lehmann Kimling, einem Sinto, gründete er 1932 eine
Schule für Sinti- und Roma-Familien, und zwar im
Verborgenen. Fortuin half während der NS-Herrschaft vielen
Sinti und Roma, ins Ausland zu fliehen.
Bei der feierlichen Einweihung des Mahnmals in
Saarbrücken waren der Bundesvorsitzende Romani Rose
und Frau Diana Bastian, die Vorsitzende des
saarländischen Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma,
anwesend, die beide auch heute hier unter uns sind. Die
gemeinsame Gedenkkultur ist alles andere als
rückwärtsgewandt, sondern ein wichtiger Schritt in unsere
gemeinsame Zukunft.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.“ Das besagt Artikel 1 unseres Grundgesetzes.
Um den Wortlaut dieses wichtigen Artikels auch mit
Taten zu erfüllen, gibt es seit einigen Jahren nicht nur
eine Antirassismusbeauftragte und einen
Antisemitismusbeauftragten, sondern seit März 2022 auch den ersten
Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus
und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland.
Vorurteile lassen sich nur durch Aufklärung und
persönliche Begegnung überwinden. Es ist unsere gemeinsame
Aufgabe, die Sinti, Roma und Jenischen zu unterstützen
und einen wertschätzenden und respektvollen Umgang
mit ihrer vielfältigen Kultur zu fördern.
Lassen Sie uns heute gemeinsam gedenken, trauern
und hoffen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen,
dass die Verbrechen der Vergangenheit niemals
vergessen werden und dass die Menschenrechte für alle
Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe
und ihrer Kultur, für jetzt und in alle Zukunft geachtet
und geschützt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte
erheben Sie sich von Ihren Plätzen und lassen Sie uns
gemeinsam in einer Schweigeminute der Sinti, Roma und
Jenischen gedenken, die von den Nationalsozialisten
verfolgt und ermordet wurden!
(Die Anwesenden erheben sich)
Vielen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir
uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23
unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der
Mitgliedschaft bekannt zu geben.
Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, den
Ministerpräsidenten von Brandenburg, Thüringen und
Sachsen, Herrn Dr. W o i d k e , Herrn Professor V o i g t
und Herrn K r e t s c h m e r , herzlich zu ihrer Wahl zu
gratulieren. Alles Gute!
(Beifall)
Neuer Bevollmächtigter des Landes Brandenburg ist
Herr Staatssekretär David K o l e s n y k . Für den
Freistaat Thüringen wurde Herr Staatssekretär Stephan
K ö n i g zum Bevollmächtigten bestellt. – Auch Ihnen
beiden unsere herzlichen Glückwünsche!
Bei ihren Vorgängern, der ehemaligen
Bevollmächtigten des Landes Brandenburg, Frau Staatssekretärin
Dr. Friederike H a a s e , und dem ehemaligen
Bevollmächtigten des Freistaates Thüringen, Herrn
Staatssekretär Malte K r ü c k e l s , möchte ich mich im Namen des
Hauses für die sehr gute Zusammenarbeit und ihr
Engagement im Ständigen Beirat bedanken.
Mit Ihrem Einverständnis, meine sehr geehrten Damen
und Herren, verzichte ich auf die Verlesung der weiteren
Namen aller Mitgliedschaftswechsel und verweise auf
den Ihnen vorliegenden Umdruck1, der auch zu
Protokoll genommen wird.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen
Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen
Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit und
wünschen ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute.
Mein besonderer Dank gilt unserem ehemaligen
Kollegen und Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen,
1 Anlage 1
Herrn Bodo R a m e l o w , der unser Haus nach zehn
Jahren Mitgliedschaft verlassen hat.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 stand Bodo Ramelow
dem Bundesrat als Präsident vor. Dieses Amt übernahm
er in bewegten Zeiten. Hinter uns lagen schon damals
knapp zwei Jahre Corona-Pandemie, und nur vier Monate
nach seinem Amtsantritt in diesem Hause erschütterte der
bis heute andauernde völkerrechtswidrige russische
Angriffskrieg auf die Ukraine Europa.
Der Austausch mit unseren europäischen Freunden
und Partnern war in diesen herausfordernden Zeiten für
unser Land von besonderer Bedeutung. Seine Reisen als
Bundesratspräsident führten Bodo Ramelow unter
anderem nach Frankreich, in die Niederlande, nach Rumänien,
Belgien und Polen, um die Gemeinschaft in Europa in
Zeiten des Krieges zu stärken und die uns verbindenden
Werte zu betonen und zu bewahren.
Auch in Deutschland und hier bei uns im Bundesrat
setzte sich Bodo Ramelow mit seiner ruhigen und
gelassenen Art dafür ein, das uns Verbindende und nicht das
Trennende in den Mittelpunkt unseres Handelns und
Denkens zu rücken. Für die Thüringer
Bundesratspräsidentschaft wählte er das Motto „Zusammen wachsen“.
Hierbei ging es ihm um zweierlei: um das
Zusammenwachsen von Ost und West, genauso wie um unsere
Fähigkeit, gemeinsam als Bundesrepublik Deutschland in
allen Regionen und Landesteilen nachhaltig Wachstum
zu gestalten, indem wir noch mehr als bisher einander
zuhören, aufeinander zugehen und voneinander lernen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Bodo Ramelow an
dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die
aktive Zusammenarbeit sowie sein tatkräftiges
Engagement ganz herzlich danken und ihm für die Zukunft alles
erdenklich Gute wünschen.
(Beifall)
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 60 Punkten vor.
Die Gesetze, die der Deutsche Bundestag in den
vergangenen beiden Tagen beschlossen hat, unsere
Punkte 52 bis 57, finden Sie umgedruckt auf Ihren Plätzen hier
im Saal. Das Regionalisierungsgesetz und das
Energiewirtschaftsgesetz – das sind unsere Punkte 58 und 59 –
behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag.
Sobald der Bundestag die Gesetze verabschiedet und
zugestellt hat, werden sie umgedruckt und im Saal
verteilt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir die
Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern die
Beschlüsse uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer
Sitzung zur Beratung vorliegen.
Zur Reihenfolge der Tagesordnung im Übrigen: Zu
Beginn der Sitzung werden wir die Punkte 52, 5, 55, 50
sowie die Debatte zu Punkt 58 – in der genannten
Reihenfolge – behandeln. Nach TOP 2 wird der Punkt 44
erörtert. Nach TOP 10 wird der Punkt 47 beraten. Die
Punkte 53, 54, 56, 57, die Abstimmung zu TOP 58 sowie
TOP 59 werden gemäß ihrer TOP-Nummer am Schluss
der Sitzung aufgerufen. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es zu diesem Vorschlag Wortmeldungen? – Das
ist nicht der Fall.
Dann ist die Tagesordnung so festgestellt.
Ich darf sogleich die Tagesordnungspunkte 52 a)
und b) aufrufen:
TOP 52a)
a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 93 und 94) (Drucksache 633/24)
TOP 52b)
b) Gesetz zur Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des
Untersuchungsausschussgesetzes (Drucksache 634/24)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile als
Erstes Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen
das Wort.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem
heute zur Beratung und Entscheidung vorliegenden
Gesetzentwurf zur Stärkung der Resilienz des
Bundesverfassungsgerichts und mit der anstehenden
Verfassungsänderung reagieren Bund und Länder auf die Justizkrisen
in verschiedenen europäischen Staaten, namentlich in
Polen und Ungarn. Wir hier in Deutschland stellen unser
höchstes Gericht wetterfest auf und treffen so eine
Vorsorge, wie sie dem Gericht nach über 70 Jahren
Bewährung auch im Vergleich zu den anderen
Verfassungsorganen gebührt.
Der Verständigung auf diese Entwürfe
vorausgegangen sind monatelange intensive Verhandlungen der
Bundestagsfraktionen der FDP, der Grünen, der Union und
der SPD. Ich möchte aber – so viel Eigenlob muss sein –
ausdrücklich daran erinnern: Der Anstoß zu dieser
Debatte ging von uns Ländern aus. Es waren die
Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die im Herbst des
vergangenen Jahres eine Stärkung des
Verfassungsgerichts angemahnt hatten, und bereits im April dieses
Jahres legten sie einen umfassenden Bericht zur
Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
gegen deren Feinde vor und lieferten einen
entsprechenden Gesetzentwurf gleich mit. Wenn ich mir das heute
zur Abstimmung vorliegende Paket anschaue, dann kann
ich sagen: Die Vorarbeiten der Länder haben sich
gelohnt. Vieles findet sich in dem heute vorgelegten
Entwurf wieder.
Meine Damen und Herren, im Grundgesetz ist künftig
explizit festgeschrieben, dass das
Bundesverfassungsgericht unabhängig, selbstständig und gegenüber den
anderen Verfassungsorganen gleichrangig ist – eigentlich und
in der Staatspraxis natürlich eine Selbstverständlichkeit,
aber mit dieser expliziten Regelung wird die Rolle des
Bundesverfassungsgerichts als Hüter und Interpret der
Verfassung noch einmal stärker betont und die
Unabhängigkeit des Gerichts von äußeren Einflüssen noch einmal
gestärkt.
Konkret schreiben wir grundlegende Regelungen zur
Wahl, zur Amtszeit sowie zur Altersgrenze der
Richterinnen und Richter fest, künftig nicht nur in einem
einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz selbst. Wir sichern
damit die seit Jahrzehnten bewährte Grundstruktur des
Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine
Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter. Einer
politisch motivierten Erweiterung des Gerichts durch
einfaches Gesetz, dem sogenannten Court-Packing, schieben
wir einen Riegel vor. Wir sichern zudem den Vorrang der
Verfassung, indem wir in Artikel 94 GG die
Bindungswirkung der Entscheidungen festschreiben. Und wir
schaffen die Grundlage für den sogenannten
Ersatzwahlmechanismus, um destruktiven Sperrminoritäten bei der
Wahl der Verfassungsrichter sowohl im Bundestag als
auch im Bundesrat den Boden zu entziehen.
Eins aber fehlt, meine Damen und Herren, davon bin
ich fest überzeugt: dass nämlich das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz künftig nur mit Zustimmung der Länder
verändert werden kann. So hatten es ja die Länder in
großer Einmütigkeit vorgeschlagen. Ein solches
Zustimmungserfordernis hätte nicht nur entscheidend zur
Resilienz des Bundesverfassungsgerichts beigetragen. Es wäre
auch aus sich heraus sachgerecht gewesen, denn das
Gericht ist bekanntlich von grundlegender Bedeutung für
das Bund-Länder-Verhältnis. Es entscheidet ja
verbindlich auch über die Rechte und Pflichten der Länder, und
die Richter werden bekanntlich je zur Hälfte von
Bundestag und Bundesrat gewählt.
Zahlreiche ehemalige Richterinnen und Richter des
Bundesverfassungsgerichts hatten sich deshalb frühzeitig
für die Konstitutionalisierung des
Zweidrittelerfordernisses für die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht
ausgesprochen, und auch in der Staatsrechtslehre besteht
Einigkeit, dass das Erfordernis einer qualifizierten
Mehrheit in der Vergangenheit eine politisch einseitige
Besetzung des Gerichts verhindert und dessen breite
Akzeptanz in der Bevölkerung abgesichert hat. Belässt man das
Zweidrittelerfordernis für die Richterwahlen aber beim
einfachen Gesetzgeber, dann drängt es sich geradezu auf,
Änderungen dieser Regelungen nur mit Zustimmung des
Bundesrates zu erlauben. Nur so würde eine hinreichende
und demokratisch legitimierte Sicherung des
Wahlverfahrens vor einer einseitigen Senkung des Quorums durch
den Bundestag geschützt.
Dass sich insbesondere die Unionsfraktion im
Deutschen Bundestag nicht dazu durchringen konnte, diesen
Schritt mitzugehen, ist bedauerlich; denn es geht dabei ja
nicht um parteipolitisches Klein-Klein. Wir waren uns ja
hier als Länder an diesem Punkt sehr einig, wie auch der
Entschließungsantrag zu diesem Thema zum Ausdruck
gebracht hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang
insbesondere den Kollegen aus NRW und aus Hessen
danken, die sich sehr in diesem Sinne eingesetzt hatten,
allerdings am Ende mit ihren Überzeugungsversuchen
keinen Erfolg hatten. Bremen wird trotz dieses Mangels
der Grundgesetzänderung und den Änderungen des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zustimmen, denn diese
sind mehr als überfällig.
Das Gesetz ist – ich habe es schon erwähnt – ein
wichtiger Schritt, um das Bundesverfassungsgericht wetterfest
aufzustellen und vor politischen Einflüssen abzusichern,
damit es nicht zum Spielball demokratiefeindlicher
Kräfte wird und seine Rolle als Hüter der Verfassung und
Garant unserer Demokratie bewahren kann. Wir sollten
aber in der nächsten Legislaturperiode weiter dafür
streiten, dass auf dieser guten Basis künftig Änderungen des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes einer Zustimmung
des Bundesrates bedürfen. Denn eine gute Sache ist nie
so gut, dass sie nicht durch weitere Änderungen und
Maßnahmen noch besser gemacht werden könnte. –
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Dr. Bovenschulte. – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg.
Marion Gentges (Baden-Württemberg): Vielen
Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den größten Respekt
vor unserem Grundgesetz, auf das wir alle vereidigt
wurden. Wir haben geschworen, das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland zu achten und zu verteidigen.
Heute erhalten wir dazu in besonderer Weise
Gelegenheit.
Die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes
im Jahr 1949 getroffene Grundentscheidung zugunsten
einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auf
Bundesebene stellt eine der bedeutendsten Rechtsinnovationen dar,
die die deutsche Nachkriegsordnung mit sich brachte.
Durch die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts,
das in seiner Zuständigkeitsfülle und Kompetenz
geschichtlich ohne Vorbild ist, wurde die deutsche
Verfassungsordnung grundlegend geprägt. Seit seiner Gründung
im Jahr 1951 ist das Bundesverfassungsgericht zum
Hüter des Grundgesetzes geworden und hat sich als Garant
des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats und als
Verteidiger der Grundrechte etabliert.
Das alles schien in den vergangenen Jahren fast
selbstverständlich. Genau das – selbstverständlich – ist es
aber nicht. Dass das Bundesverfassungsgericht seine
Aufgabe so gut erfüllen und insbesondere so unabhängig
und unparteiisch ausüben kann, ist weder gottgegeben
noch in Stein gemeißelt. Wir sehen, dass
Verfassungsgerichte zu den wichtigsten Angriffszielen zählen, wenn
autoritär-illiberale Kräfte politische Mehrheiten erringen,
weil der Verlust einer unabhängigen
verfassungsgerichtlichen Kontrolle den Weg zum Abbau der Fundamente
der Verfassungsstaatlichkeit ebnet, weil er es leichter
macht, den Staat auf formal legalem Weg umzubauen,
ihn in seinem Wesenskern zu verändern. Solchen
Bestrebungen müssen präventiv die Erfolgsaussichten
genommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht genießt heute völlig zu
Recht eine breite Akzeptanz und großen Respekt. Es ist
umsichtig, vorausschauend und klug, seinen Schutz zu
einem Zeitpunkt zu stärken, zu dem dieser noch nicht
benötigt wird. Es ist richtig, den Status des
Bundesverfassungsgerichts und die zentralen Strukturvorgaben auf
der Ebene der Verfassung zu verankern. Gleiches gilt für
die Regelung zur Wirkung seiner Entscheidungen. Um
die Funktionsfähigkeit des Gerichts auch nach dem
Ausscheiden einer Richterin oder eines Richters zu erhalten,
ist die vorgesehene Öffnungsklausel sinnvoll. Sie
ermöglicht es dem Gesetzgeber, einen Ersatzwahlmechanismus
für den Fall einer im eigentlich zuständigen Wahlorgan
blockierten Richterwahl zu schaffen, um so
Wahlblockaden zu lösen, ohne das bewährte Zweidrittelquorum bei
der Richterwahl aufgeben zu müssen.
Bei dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes und dem Gesetz zur Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes handelt es sich um ein
wichtiges Vorhaben. Ein Vorhaben, bei dem Bund und
Länder nach und trotz des Auseinanderbrechens der
Bundesregierung jenseits aller politischen Konflikte
Handlungsfähigkeit beweisen. Das ist bei allen Unsicherheiten
in diesen Tagen und auch vor dem Hintergrund der
Diskussionen um mögliche andere, weitere
Sicherungsinstrumente ein starkes Signal: Wir sind selbst in
schwierigen Zeiten in der Lage und willens, gemeinsam wichtige
Entscheidungen zu treffen, wo es nötig ist, um möglichen
Gefährdungen zentraler Institutionen unseres
Verfassungsstaats frühzeitig und kraftvoll entgegenzutreten. Die
Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen,
dass wir unserer Pflicht zur Achtung und Verteidigung
des Grundgesetzes nachkommen. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerin Gentges! – Als Nächstes darf ich das Wort
geben an Frau Ministerin Dr. Wahlmann aus
Niedersachsen.
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein starkes und
unabhängiges Bundesverfassungsgericht ist die tragende
Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Deshalb
muss die Resilienz, muss die Stärkung der
Widerstandskraft unseres Bundesverfassungsgerichts allen
Demokratinnen und Demokraten in diesem Land ein zentrales
Anliegen sein. Dass das so ist, hat der Bundestag gestern
gezeigt, und das wird dieses Hohe Haus heute ebenfalls
zeigen.
Der gleich von uns zu fassende Beschluss ist eine
wichtige Präventionsmaßnahme. Vielleicht fast ebenso
wichtig ist das positive Signal, das heute für die
Bürgerinnen und Bürger von diesem Beschluss ausgehen wird.
Dieses Signal lautet: Wenn es hart auf hart kommt, dann
stehen die Demokratinnen und Demokraten – und das ist
die weit überwiegende Mehrheit in unserem Land – fest
zusammen. Bei allem Wahlkampfgetöse und bei allen
inhaltlichen Differenzen, die es in einer Demokratie gibt
und auch geben muss, besteht ein Grundkonsens. Wir alle
ziehen gemeinsam an einem Strang, um den Fortbestand
unseres Rechtsstaats, den Fortbestand unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sichern.
Viele von uns, die große Mehrheit der
Justizministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder, haben
lange dafür gestritten, über den gleich zu treffenden
Beschluss hinaus das Bundesverfassungsgerichtsgesetz als
Zustimmungsgesetz auszugestalten, um damit die Länder
als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte mit ins
Boot zu holen. Dadurch hätten wir eine zweite starke
Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer
Demokratie schaffen können. Dass dies den Schutz des
Bundesverfassungsgerichts verbessert hätte, hat übrigens
auch die weit überwiegende Mehrheit der im Bundestag
angehörten Experten bestätigt. Im Übrigen hätte eine
solche Regelung auch der Intention der Väter und Mütter
des Grundgesetzes entsprochen, den Föderalismus als
machtbeschränkenden Stabilitätsfaktor zu nutzen.
Gleichwohl ist uns allen das Ergebnis wichtig, und ein
schnelles Handeln ist insbesondere vor dem Hintergrund
des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode so dringend
geboten, dass wir diesen Kompromiss eingehen und dem
Beschlussvorschlag dennoch mit voller Überzeugung und
aus tiefstem Herzen zustimmen können. Denn was
Deutschland andernfalls drohen kann, sieht man sehr
deutlich an denjenigen Ländern, in denen
Demokratiefeinde die Mehrheit erlangt haben: Die Justiz ist einer der
ersten Angriffspunkte, um die Demokratie einen
schleichenden Tod sterben zu lassen. Erst schaltet man die freie
Presse aus, dann strukturiert man die Justiz um und
besetzt die entscheidenden Posten mit regimetreuen
Richterinnen und Richtern. Gleichzeitig sorgt man dafür, dass
das Verfassungsgericht entmachtet oder eben so besetzt
wird, dass von dort aus kein regulierender Einfluss auf
eine demokratiefeindliche Gesetzgebung zu erwarten ist.
Und selbst, wenn formal kein Umsturz stattfindet, kann
eine Demokratie auf diese Weise ausgehöhlt und entleert
werden.
Mit dem heutigen Beschluss ziehen wir im Jahr des
75. Geburtstages des Grundgesetzes eine wirksame
Schutzmauer um unser Bundesverfassungsgericht und
damit um die Hüterinnen und Hüter unserer Verfassung.
Wir werden die Strukturprinzipien des
Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz absichern und das
Bundesverfassungsgericht auf diese Weise dem Zugriff einer
einfachen Mehrheit entziehen. Das ist richtig und
wichtig. Zugleich muss uns aber allen klar sein, dass eine
Demokratie von echten und überzeugten Demokratinnen
und Demokraten getragen sein muss. Wenn wir es auf
Dauer nicht schaffen, die weit überwiegende Mehrheit
der Bevölkerung vom Wert der Demokratie, vom Wert
des Rechtsstaats zu überzeugen, dann hilft uns auch der
beste Schutzmechanismus für das
Bundesverfassungsgericht am Ende nicht weiter.
Bei allen Widrigkeiten und allen politischen
Differenzen sollten wir alle miteinander nicht aus den Augen
verlieren, dass es auf deutschem Boden in der gesamten
Geschichte noch nie einen so erfolgreichen,
wohlständigen, liberalen und sozialen Staat gegeben hat, der im
Übrigen gleichzeitig auf dem Willen des Volkes und auf
dem Prinzip der gleichen Rechte und Pflichten aller
Bürgerinnen und Bürger in diesem Land beruhte. Dafür, für
dieses große Ganze, für diese Bundesrepublik
Deutschland, lassen Sie uns gemeinsam streiten! – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Ministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ausschussberatungen haben zu beiden Gesetzen nicht
stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wir beginnen mit Punkt 52 a), dem Gesetz zur
Änderung von Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes.
Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen.
Über Grundgesetzänderungen pflegen wir durch
Aufruf der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte, die
Länder aufzurufen.
Eric Beißwenger (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Enthaltung
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Das sind
65 Ja-Stimmen.
Damit hat der Bundesrat mit der erforderlichen
Mehrheit beschlossen, der Änderung des Grundgesetzes
zuzustimmen.
Wir kommen nun zu Punkt 52 b), dem Gesetz zur
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und
des Untersuchungsausschussgesetzes.
Zu diesem Gesetz liegt kein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass
der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu TOP 5:
TOP 5
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung des
Wirtschaftsstandortes Deutschland und zur
Unterstützung der Automobilindustrie durch Vorziehen der
Revisionsklausel – Antrag des Saarlandes –
(Drucksache 567/24)
Um das Wort hat gebeten: Frau Ministerpräsidentin
Rehlinger aus dem Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! „Klimaschutz, aber
machbar!“, könnte die Überschrift über diesem Antrag
ebenfalls lauten, und darum geht es letztendlich. Die
Elektromobilität ist für uns ein zentraler Baustein auf dem Weg
zur Klimaneutralität im Verkehrsbereich. Gleichzeitig
müssen wir mit Blick auf die letzten Wochen und Monate
feststellen, dass der Hochlauf der Elektromobilität in
Deutschland, in Teilen Europas nicht so
vonstattengegangen ist, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt
hätten und wie das in den Aus- und Aufbaupfaden im
Grunde genommen vorgesehen war. Gleichwohl ist und
bleibt unser Ziel, exakt diese Transformation eben nicht
als schrumpfende, sondern als aktive und erfolgreiche
Industrienation zu meistern. Und genau an diesem Punkt
stehen wir heute zur Beantwortung der Frage, ob das
gelingt oder ob es eben nicht gelingt.
Die Nachrichten der letzten Wochen und Monate, die
Verhandlungen, die, wenn man so will, gerade in diesen
Minuten und Stunden parallel auch an wichtigen
Standorten der Automobilindustrie geführt werden, zeigen uns,
dass wir den Blick für die Realität behalten müssen, ohne
dabei das Ziel aus dem Auge zu verlieren. Exakt darum
geht es auch in diesem Antrag. Es geht nicht darum, dass
wir die Klimaschutzziele relativieren wollen. Wir wollen
sie nicht zurückschrauben, und wir wollen sie nicht
infrage stellen. Wir wollen auch nicht noch mehr Unsicherheit
in den Markt bringen, als dort ohnehin ist. Vielmehr
wollen wir, ganz im Gegenteil, an dieser Stelle sehr
deutlich machen: Wir wollen nicht von diesen Zielen
abweichen. Wir wollen aber dafür sorgen, dass die Ziele
erreicht werden können, ohne dass wir dabei Tausende von
Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das ist die
Hauptintention dieses Antrages.
Dafür braucht es unter anderem – darüber haben wir
an dieser Stelle, im Rahmen der
Ministerpräsidentenkonferenz und bei vielen anderen Gelegenheiten schon
miteinander diskutiert – Impulse für ebendiesen Hochlauf
der Elektromobilität. Zwei Stichpunkte will ich nur kurz
benennen: Das ist nach meiner Auffassung zum einen
noch mal ein klares Signal für Kaufanreize. Und es
braucht zum anderen natürlich auch größere
Anstrengungen, wenn es um den Aus- und Aufbau der Infrastruktur
geht.
Heute geht es nicht um diese beiden Punkte, sondern
um etwas anderes. Es geht darum, dass wir einen
Folgefehler – wie er sich nach meiner Einschätzung
abzeichnet – verhindern wollen. Es wäre ein schwerwiegender
Folgefehler, wenn wir es gemessen an dem, was wir uns
mal vorgenommen haben, und gemessen daran, dass wir
aktuell nicht die konkreten Zahlen erreichen können,
zuließen, dass jetzt milliardenschwere Strafzahlungen
von der Automobilindustrie zu zahlen wären – Milliarden
von Strafzahlungen, die als Geld, als Summe in den
Unternehmen fehlen würden, um die weitere Transformation
zu finanzieren, um die Investitionen zu stemmen, die wir
alle miteinander wollen und die nötig sind, damit das
Ganze am Ende erfolgreich sein kann. Und all das nur,
weil wir aktuell nicht ganz auf diesem Pfad liegen. Das
ist ein Punkt, um den es letztendlich auch geht.
Wenn wir kein klares Signal setzen, dass diese
Strafzahlungen ausgesetzt werden sollen, dann wird es 2025
zu der Feststellung kommen, dass die CO2-
Flottengrenzwerte wahrscheinlich nicht eingehalten sein werden. Und
diese Milliarden werden fließen, aber nicht dorthin, wo
wir sie haben wollen – nämlich in Innovationen und in
den Erhalt von Arbeitsplätzen –, sondern als Zahlungen
nach Brüssel. Das kann nicht klug sein, das kann nicht
sinnvoll sein. Deshalb bitten wir die Bundesregierung an
dieser Stelle, mit einer entsprechenden Position in
Brüssel aufzutreten.
Die Umbauziele sollen nicht gefährdet werden. Die
Wettbewerbsfähigkeit gleichfalls nicht. Deshalb geht es
nicht nur um die vorübergehende Aussetzung der
Strafzahlungen, um sich ein bisschen Zeit und finanzielle Luft
zu verschaffen. Vielmehr geht es auch darum, zu
überprüfen: Wann und wo stehen wir, bei welchem Schritt?
Deshalb ist ein zweiter wesentlicher Punkt des Antrages
das Vorziehen der Revisionsklausel, soweit es Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge angeht, auf das Jahr 2025 und,
soweit es schwere Nutzfahrzeuge angeht, auf das
Jahr 2026, damit auch hier klar ist: Wir wollen weiterhin
den Green Deal haben, aber wir wollen auf diesem Wege
eben nicht den „economic fail“ produzieren, meine sehr
verehrten Damen und Herren.
Es gibt über diesen Antrag hinaus weitere Initiativen,
auch von Kolleginnen und Kollegen aus unseren Reihen
mit wichtigen Standorten der Automobilproduktion in
Deutschland, die sich bereits in Schreiben an die EU-
Kommission, an die Präsidentin gewandt haben. Dafür
bedanke ich mich sehr herzlich und will das ganz
ausdrücklich von dieser Stelle aus unterstützen. Wir müssen
jetzt in Brüssel deutlich machen: Wir wollen diesen Weg
gehen, wir wollen das aber leisten können, ohne dass uns
auf der halben Wegstrecke die Luft ausgeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie
uns deshalb dieses Signal heute hier aus dem Bundesrat
senden! – In diesem Sinne: Herzlichen Dank und Glück
auf!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Das Wort hat der
Staatsminister Mansoori aus Hessen.
Kaweh Mansoori (Hessen): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal darf ich hier
zum Thema Automobil sprechen, denn Hessen ist ein
Autoland. Während wir hier debattieren, spitzt sich die
Lage zu in der Automobilindustrie, in der
Zuliefererindustrie, in den Regionen, die von dieser Branche
abhängig sind. Früher machten Kohle und Stahl das Herz der
deutschen Wirtschaft aus. Es brauchte Jahrzehnte, bis
sich die Standorte neu aufgestellt haben. Gestern noch
Weltspitze, heute Abstiegskampf. Das Gleiche geschieht
jetzt bei VW, Opel, Ford. Es passiert bei Schaeffler,
Conti und Bosch. Der Unterschied ist, dass sich der
gegenwärtige Wandel dort in mehrfacher Geschwindigkeit
vollzieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland,
ich bin Ihnen dankbar für diesen Antrag. Ihr Bundesland
hat Jahrzehnte der Montantransformation hinter sich.
Ihnen ist klar: Der Wandel kommt, aber er kann politisch
gestaltet werden. Er muss sogar politisch gestaltet
werden. Deswegen sollten wir uns immer wieder fragen: Tun
wir genug für die betroffenen Menschen? Wir haben
diese Initiative hier debattiert. Neu hinzugekommen ist
die Forderung, Hybridfahrzeuge nicht zu vergessen. Man
kann das unterstützen. Der Umweltausschuss hat
umfassende Anpassungen vorgeschlagen: viele, die man auf
den ersten Blick sympathisch finden kann. Die
Versöhnung von Umwelt und Wirtschaft – wer will das nicht?
Am Ende dieses rasanten Transformationsprozesses
werden emissionsfreie Fahrzeuge „made in Germany“
stehen. Ich sehe keinen Widerspruch zwischen beiden
Zielen. Im Gegenteil: Wer Technologieführer ist, wird auch
in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich sein.
Ich sehe etwas anderes: ein Zeitproblem. Letzte
Woche war ich in Rüsselsheim auf einer
Betriebsversammlung von Opel. Seit 2017 hat sich die Belegschaft an
diesem stolzen Standort von 15 000 auf unter 8 000
nahezu halbiert – innerhalb weniger Jahre. Dieser Prozess
nimmt aktuell noch einmal richtig Fahrt auf. Es stehen
Zehntausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Es geht
um Menschen, die morgens stolz zur Arbeit fahren, die
ihre Familien ernähren, die unseren Wohlstand mehren.
Fragen Sie sich bitte auch: Tun wir genug für diese
Menschen?
Wenn wir jetzt nicht handeln, um die Unternehmen zu
stabilisieren, dann steht nicht nur die wirtschaftliche
Basis unseres Landes auf dem Spiel. Am Ende stehen
auch die Klimaziele auf dem Spiel, wenn andere
Industrienationen aus Sorge vor wirtschaftlichem Abschwung
ihren Mut verlieren. Die Versöhnung von Wirtschaft und
Umwelt bedeutet daher für mich: ambitionierte Ziele,
aber mit einem machbaren Weg dorthin.
Planungssicherheit, wie sie in den bestehenden CO2-Flottengrenzwerten
angelegt ist, bleibt zentral, und am Ziel deuteln wir auch
nicht. Es muss aber erreichbar sein.
Der Vorschlag, Strafzahlungen flexibel zu gestalten
oder zweckgebunden für die Förderung der
Elektromobilität zu verwenden, ist eine Idee, die man sich näher
anschauen sollte. Aber auch hier sage ich: Die
Unternehmen brauchen keine weiteren Unsicherheiten. Sie
brauchen wirtschaftspolitische Unterstützung, insbesondere
bei den Energiekosten, und klare Signale, dass wir an
ihrer Seite stehen. Deshalb werbe ich ausdrücklich für die
ursprüngliche Fassung dieser Initiative.
Der Weg zur Klimaneutralität ist unumkehrbar, und er
gelingt, wenn wir ihn gemeinsam mit der Wirtschaft
gehen. Aufgabe von Politik ist es nicht, geradezustehen
für die durch die Hersteller verfehlte Gestaltung von
Produktpaletten der letzten Jahre. Die Unterstützung
durch Kaufprämien oder die Überprüfung der
Flottengrenzwerte will ich nicht für die Hersteller. Ich will das
für die Beschäftigten in der Branche. Schauen Sie sich
bitte die Transformationsregionen an! Viele dort haben
Angst. Angst ist kein guter Berater. Man kann das an den
Wahlergebnissen ablesen. Wenn wir keine Lösungen
anbieten, bieten sich andere an, die nur Scheinlösungen
präsentieren. Lassen Sie uns heute ein klares Signal
senden: Ja zum Wandel. Ja zu den Klimazielen auf einer
wirtschaftlich tragfähigen Basis. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Staatsminister!
Zwei Erklärungen zu Protokoll1 wurden abgegeben
von Frau Ministerin Dr. Wahlmann (Niedersachsen).
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung nach der soeben festgelegten Maßgabe
fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Minister Hermann (Baden-Württemberg) gibt eine
Erklärung zu Protokoll2.
Ich rufe TOP 55 auf:
TOP 55
Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur
Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) (Drucksache 637/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das
Wort: Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich
bin sehr froh, dass wir über diesen Punkt sprechen
können, dass er uns heute erreicht. Denn vor dem
Hintergrund der Tatsache, dass im nächsten Jahr im Februar die
Bundestagswahl in Deutschland stattfinden soll, hätte
man befürchten können, dass wir gar nicht so weit
kommen. Ich bin deshalb zunächst einmal ganz glücklich
darüber, dass wir das immerhin heute miteinander auf
den Weg bringen können. Es wäre fatal, wenn wir bei
diesen Punkten, zu denen ich gleich inhaltlich noch einen
Satz sagen möchte, den Eindruck erwecken würden, wir
wollten vor der Bundestagswahl und dem dahin
führenden Bundestagswahlkampf das Land einfrieren. Das
würden die Menschen vor dem Hintergrund mancher
Sorgen, die sie haben, nicht verstehen. Und manche
Sorge, die die Familien haben, ist mit dem Thema
verbunden, das gerade eben im Mittelpunkt der
Auseinandersetzung und der Debatte stand. Wir würden viele Menschen
vor den Kopf stoßen, wenn wir den Eindruck erwecken
würden, dass wir diese Sorgen in der politischen Klasse
nicht wahrnehmen und Dinge aufschieben, obwohl sie
entscheidungsreif sind und die Mehrheitsverhältnisse
sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat dafür
ausreichend sind.
1 Anlagen 2 und 3
2 Anlage 4
Ich bin sehr froh, dass wir zu einzelnen Punkten noch
vor dem Jahreswechsel Klarheit und Sicherheit herstellen
können. Das gilt zum einen für das Deutschlandticket, das
jetzt gerade parallel im Deutschen Bundestag beraten wird.
Ohne die Änderung des Regionalisierungsgesetzes würden
erste Verkehrsverbünde schon zu Beginn des nächsten
Jahres aus dem Ticket aussteigen, ja aussteigen müssen.
Der Preis würde noch einmal deutlich erhöht werden
müssen. Alltägliche Mobilität würde für die 13 Millionen
Pendlerinnen und Pendler, Nutzerinnen und Nutzer des
Tickets in ganz Deutschland schlagartig verteuert und der
ÖPNV deshalb auch unattraktiv werden. Ich bin froh, dass
dies aller Voraussicht nach heute abgewendet werden
kann, und will den Damen und Herren Kolleginnen und
Kollegen im Deutschen Bundestag, die die
Mehrheitsverhältnisse dafür herstellen, ganz herzlich danken.
Ich will ergänzen, dass ich auch froh bin, dass wir über
einzelne Maßnahmen des
Steuerfortentwicklungsgesetzes, das uns heute hier zur Beratung vorliegt, Einigung
erzielen konnten. Es ist natürlich gerade vor den
Weihnachtsfeiertagen ein wichtiges Zeichen, dass Beschäftigte
und insbesondere Familien wissen können, dass sie ab
Januar tatsächlich mehr Netto vom Brutto haben. Wir
sehen, dass in vielen Familien die Frage „Wie komme ich
denn über den Monat, und wie organisiere ich das Leben
für meine und mit meiner Familie?“ tatsächlich
drängender geworden ist. Und es macht einen Unterschied, ob
wir sie entlasten oder ob wir sie nicht entlasten. Viele
Menschen spüren das ganz unmittelbar. Es wäre
deswegen nicht vermittelbar, wenn dieser Beschluss heute
ausbleiben würde – das will ich ganz deutlich sagen –, zumal
einige Maßnahmen wie die Anpassung des
Grundfreibetrags oder des Kinderfreibetrags verfassungsrechtlich
sogar zwingend geboten sind.
Andere Maßnahmen wie zum Beispiel die
Abmilderung der Folgen der sogenannten kalten Progression
werden ja schon seit vielen Jahren immer wieder
ergriffen und haben sich zu so etwas wie einem
steuerpolitischen Konsens in Deutschland entwickelt. Eine der
Inflation entsprechende Verschiebung der Tarifeckwerte hat
die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode
ebenso vorgenommen wie die Ampelkoalition in dieser
Wahlperiode, trotz bisher deutlich höherer Inflation.
Darum ist es gut, dass wir dies auch jetzt auf den Weg
bringen.
Ich will aber auch deutlich sagen: Die hohe Inflation
der letzten Jahre hat die Grenzen einer rein
schematischen und starren Eckwertverschiebung aufgezeigt. Die
Studienlage ist hier nach meiner Wahrnehmung
eindeutig. Von Inflation sind vor allem Familien mit geringen
oder mittleren Einkommen besonders betroffen. Sie
haben zwangsläufig eine hohe Konsumquote und spüren
den Preisanstieg etwa bei Grundnahrungsmitteln tagein,
tagaus an der Ladenkasse. Bezieher von hohen
Einkommen trifft die Inflation aufgrund der in Relation
niedrigeren Konsumquote nicht in diesem Maße. Zudem – das
sehen wir an eindeutigen Statistiken – steigt der Wert
ihres Vermögens oftmals mit der Inflation an, ohne dass
dieser Wertzuwachs einer gerechten Besteuerung
unterliegt. Daher möchte ich für die nächsten Schritte, die wir
uns womöglich in den nächsten Jahren gemeinsam
vornehmen werden, anraten, einen genaueren Blick auf die
sozialen Auswirkungen der Inflation zu werfen und die
reine Anpassung des Steuertarifs nach Schema F nicht als
ausschließliche Option wahrzunehmen.
Ich will auch deutlich sagen: Mit der gleichzeitigen
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
wird für zusätzliche, ja dringend notwendige Entlastung
von Familien gesorgt. Um es anschaulich zu machen: Für
eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von
60 000 Euro – Jahreslohn, versteht sich – bringen die
Maßnahmen im kommenden Jahr im Ergebnis eine
Entlastung von immerhin 337 Euro. Insgesamt belaufen sich
die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte
und Familien in dieser Legislatur durch die Maßnahmen,
die Sie alle kennen, wie zum Beispiel das
Inflationsausgleichsgesetz und weitere Maßnahmen, auf ein Volumen
von rund 90 Milliarden Euro. Für die Familien wäre es
dennoch gut, wenn sie die vorgesehene nochmalige
Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags um
vier, fünf Euro noch im Januar erreichen könnte.
Weil wir hier im Bundesrat miteinander sprechen, will
ich darauf hinweisen, dass die Länder diese Maßnahmen
immer mitgetragen und mitbeschlossen, aber eben auch
erheblich mitfinanziert haben. Wir hatten gerade in
diesen Tagen bei uns im rheinland-pfälzischen Landtag die
Haushaltsdebatte zu unserem Doppelhaushalt. Hätte ich –
was nicht zulässig wäre – mir erlaubt, herauszurechnen,
was wir alles nicht hätten mit einbringen können in diese
Entlastungsmaßnahmen des Bundes, dann hätte ich einen
noch besseren Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz
vorlegen können. Aber so funktioniert Politik nicht, und
deshalb sage ich ganz deutlich: Es ist gut, dass der Bund
diese Schritte eingeleitet hat. Es ist auch die
Verantwortung der Länder, darauf hinzuweisen, dass wir bei diesen
Entlastungen an der Seite des Bundes stehen, aber auch
darauf, dass es eben nicht nur Entlastungen sind, die
zulasten des Bundeshaushalts gehen. Vielmehr sind wir
da alle miteinander im Spiel.
Es ist wichtig, dass wir mit diesen Maßnahmen ein
positives politisches Signal setzen, dass wir den
Binnenkonsum unterstützen und dass wir auch ein Signal der
Handlungsfähigkeit deutscher Politik aussenden. Ich glaube,
dieses Signal war in den letzten Tagen und Wochen
durchaus ein wenig gestört. Darum ist es gut, dass wir als
Bundesrat Handlungsfähigkeit zeigen, so wie es der
Bundestag schon getan hat – und bei ausstehenden
Entscheidungen hoffentlich noch tut, wenn ich an die
Unterstützung zentraler Branchen, Leitmärkte und Industrien
denke, wie es zum Beispiel eine Deckelung der Netzentgelte
sein könnte.
Wir zeigen in diesen Tagen, dass der Föderalismus
funktioniert. Denn vieles von dem, was wir jüngst auf der
Ministerpräsidentenkonferenz erneut miteinander
diskutiert haben – ich glaube, sogar im großen Konsens
miteinander diskutiert haben –, trägt den Geist dieser
Beschlüsse, und deshalb ist das heute ein guter Tag.
Natürlich würde ich mir vor Weihnachten noch das eine oder
andere mehr wünschen; das habe ich, glaube ich,
angemerkt. Aber vor Weihnachten, das lernt man im Laufe
eines Lebens, steht Bescheidenheit im Vordergrund.
Deshalb bin ich froh, dass wir dies hier miteinander
erreicht haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat
gebeten: Herr Senator Dr. Dressel aus Hamburg.
Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege
Schweitzer hat eben darauf hingewiesen: Es ist ein
Zeichen von Handlungsfähigkeit, dass der Beschluss des
Deutschen Bundestages zustande gekommen ist und uns
das Gesetz jetzt auf den letzten Drücker erreicht.
Dennoch will ich für den einen oder anderen Kollegen aus
der Länderfinanzministerkonferenz sagen: Das Ganze ist
bei uns nicht unumstritten.
Um einmal zu differenzieren: Natürlich ist die
Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
verfassungsrechtlich geboten. Sie ist richtig und notwendig. Sie
muss auch beim Kindergeld passieren. Aber es ist kein
Geheimnis, dass hinsichtlich der Frage, in welchem
Umfang und zu welchem Zeitpunkt wir die kalte Progression
ausgleichen müssen, sollten oder könnten, die Meinungen
durchaus auseinandergehen. Insofern muss man die Frage
stellen: Brauchen in dieser Zeit, in der wir viele
Herausforderungen haben – Kollege Schweitzer hat einige
benannt –, Spitzenverdiener, Minister, Senatoren einen
vollen steuerlichen Inflationsausgleich? Und vor dem
Hintergrund der konjunkturellen Lage stellt sich noch
mehr die Frage: Ist das ein wirklicher Beitrag zur
Konjunkturbelebung?
Ich will einmal darauf hinweisen, dass wir in einer
nicht einfachen Entscheidung auch für die Jahre 2023
und 2024 den Ausgleich der kalten Progressionen
vorgenommen haben. Und wenn wir auf die Konjunkturdaten
schauen, stellen wir fest: Wir haben eine Rezession,
faktisch ein Minuswachstum von 0,1 bis 0,2 Prozent, und
das, obwohl das schon passiert ist. Wenn wir an das
Thema „Abschreibung ist Verbesserung“ denken, muss
man sagen: Vielleicht wären andere Maßnahmen aus dem
Steuerfortentwicklungsgesetz konjunkturförderlicher
gewesen. Wir müssen auch einmal auf die Jahreswirkung
schauen: minus 7 bis 8 Milliarden Euro volle
Jahreswirkung für Länder und Gemeinden. Da muss man das
Kosten-Nutzen-Verhältnis schon mal hinterfragen dürfen.
Allein für Hamburg kostet das ungefähr 220 Millionen
Euro in der vollen Jahreswirkung. Das ist ungefähr das,
was bei dem Thema Deutschlandticket, Schülerticket,
Sozialticket anfällt, das wir nachher noch auf der
Tagesordnung haben. Und da ist ja die Finanzierung, glaube
ich, auch nicht langfristig gesichert; wenn ich schon mal
einen Blick auf die Beschlussvorlage zu diesem
Tagesordnungspunkt werfen darf.
Wenn wir mal ehrlich in die Länder und Gemeinden
schauen, ist die Lage doch so: Es wird an vielen Stellen
nur möglich sein, das zu schultern, wenn es an anderer
Stelle schmerzhafte Kürzungen gibt. Das gehört zur
Ehrlichkeit einer Kosten-Nutzen-Betrachtung dazu. Kollege
Schweitzer hat eben auf die Belastungssituation der
Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. Absolut richtiger
Punkt, gerade auch hinsichtlich dessen, was an Belastung
jetzt zum Jahresende und Jahresanfang bei den
Sozialversicherungssystemen noch dazukommt, wofür das
vielleicht auch ein Stück Kompensation ist. Trotzdem
müssen wir schauen: Wie wirkt sich das auf Länder und
Gemeinden aus? Deshalb würden wir neben unser Ja, das
wir hier heute aussprechen, durchaus auch ein Aber
stellen.
Denn im Normalbetrieb, wenn wir keine Neuwahl für
den Deutschen Bundestag hätten, wäre das vielleicht ein
Thema, zu dem wir heute gemeinsam den
Vermittlungsausschuss anrufen würden, um dann in ein Verfahren zu
kommen, in dem wir schauen: Wie können wir die
Belastungen zwischen Bund und Ländern fair verteilen? Das
klappt in dieser Lage nicht, aber es müssen einige To-dos
für die nächste Wahlperiode angesprochen werden, wenn
es um das Thema Bund-Länder-Finanzverteilung geht:
Wir brauchen – das verdichtet sich auch hier in dieser
Runde immer stärker – eine Reform der Schuldenbremse,
die Länder und Gemeinden anders berücksichtigt. Der
Restverschuldungsspielraum – diese berühmten
0,15 Prozent oder auch andere Anteile sind durchaus
vorstellbar – ist für die Länder etwas, was in dieser
Situation zwingend ist, damit wir miteinander vorankommen.
Und wenn es Finanzierungsinstrumente bei
Infrastrukturinvestitionen, Sondervermögen und dergleichen gibt,
müssen wir über eine angemessene Partizipation von
Ländern und Gemeinden reden, denn vor Ort in Ländern,
Städten und Gemeinden werden die Investitionen
ausgelöst. Auch das Thema „kommunale Altschulden“ ist für
ganz viele in dieser Runde ein Problem hinsichtlich der
Frage: Wie kann vor Ort Investition und
Haushaltsgestaltung tatsächlich noch passieren?
Letzter Punkt – das sei allen gesagt, die an den
Wahlkämpfen beteiligt sind –: Wir erleben im Moment einen
Überbietungs- oder – soll ich sagen –
Unterbietungswettbewerb. Wer hat den besten Steuertarif? Das ist das, was
in den Wahlprogrammen steht. Da wäre es schon ganz
gut, wenn man über die Frage nachdenkt: Wer zahlt dann
eigentlich die Rechnung? Zu einigen Steuervorschlägen
wurde ja nicht einmal eine Rechnung aufgemacht, um zu
klären, was es eigentlich genau kostet. Die Länder und
Gemeinden sind zum Teil der Wirt, der das nachher
bezahlt. Insofern wäre es wichtig, dass wir alle ein bisschen
mit dazu beitragen, dass ein solcher Beitrag fair und
ausgewogen ist. Wenn jetzt in Talkshows diskutiert wird,
wie eigentlich die Gegenfinanzierung von großen
Vorschlägen aussehen soll, und gesagt wird: „Länder und
Gemeinden zahlen ja auch irgendwie mit“, dann, finde
ich, müssen wir unsere Stimme frühzeitig erheben und
nicht erst dann, wenn es zu spät ist.
Ohne solide Finanzierung, ohne faire Verständigung
über eine angemessene Lastenverteilung werden solche
Entscheidungen nicht gelingen. Diesen dringenden
Weihnachtswunsch – Kollege Schweitzer hat eben schon
von Weihnachtswünschen gesprochen – möchte ich für
die Länderfinanzseite äußern. In den nächsten Tagen
kann vielleicht, bevor dann die Wahlkampfhektik wieder
richtig losgeht, ein bisschen geruhsames Nachdenken
einsetzen. Umso mehr möchte ich sehr dringend
anmahnen, dass dieser Punkt auch auf die Agenda gehört, damit
nachher wirklich Entlastungen, die solide finanziert sind,
die angemessen gegenfinanziert sind, gelingen können. –
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Senator! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Bundesminister Dr. Kukies aus dem Finanzministerium.
Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der Finanzen: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, heute
zu Ihnen über das Steuerfortentwicklungsgesetz sprechen
zu dürfen. Denn selbst wenn die Koalition nun beendet
ist: In der Finanzpolitik haben wir heute die Chance,
gemeinsam noch diese wichtige Weiche für die
Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Ich werbe bei Ihnen um
eine Mehrheit für das Steuerfortentwicklungsgesetz.
Erstens tun wir gut daran, wie die Vorredner ja
ausgeführt haben, auch für die Jahre 2025 und 2026 die kalte
Progression im Einkommensteuertarif auszugleichen. Wir
wollen die Tarifstufen der Einkommensteuer wie geplant
an die Inflation anpassen, um die Kaufkraft
inflationsbereinigt zu erhalten. Dafür ist der Grundfreibetrag für
2025 um 312 Euro auf nunmehr 12 096 Euro zu erhöhen.
Darüber hinaus werden die übrigen Tarifeckwerte des
Einkommensteuertarifs entsprechend nach rechts
verschoben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
hätten damit schon ab dem 1. Januar mehr Netto vom
Brutto.
Gleiches gilt – zweitens – für die Erhöhung des
Kindergelds zum 1. Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind und
Monat. Dies kommt den Familien in Deutschland direkt
zugute.
Beides wird die Zurückhaltung beim Konsum
mindern, die Konsumnachfrage stärken und damit die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung fördern. Beides würde
unserer Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern in
einer schwierigen Phase Stabilität und Entlastung bieten.
Dass wir uns einiges mehr bei den Themen
„Verlängerung der degressiven AfA“ und „steuerliche Förderung
der Elektromobilität“ hätten vorstellen können, ist
bekannt. Leider hat es dafür keine Mehrheit gegeben. Aber
es ist positiv, dass der Bundestag sich gestern
mehrheitlich für das Gesetz in seiner jetzigen Form ausgesprochen
hat. Ich bitte daher auch Sie um Zustimmung. Nur ein
heutiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
ermöglicht es, dass die Familien das höhere Kindergeld bereits
ab Januar 2025 auf dem Konto haben. Eine rückwirkende
Umsetzung sowohl des Steuertarifs als auch der
Kindergelderhöhung würde zu einer deutlich späteren
Entlastung der Menschen führen und wäre mit erheblichem
Bürokratieaufwand verbunden. Beides wollen wir
vermeiden.
Denjenigen, die jeden Tag mit ihrer Arbeit die
wirtschaftliche Stärke unseres Landes neu begründen, und
denjenigen, die mit ihren Kindern die Zukunft unseres
Landes heranziehen, sollten wir das Leben ein Stück
leichter machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für die
Länder wird es mit diesem Gesetz eine Erleichterung
geben. Denn die vom Deutschen Bundestag gestern
beschlossene Fassung enthält auch eine Einigung zur
Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Mit der
vorzeitigen Berücksichtigung der neuen Zensusergebnisse setzt
die Bundesregierung ihre am 18. Oktober 2024 im
Bundesrat abgegebene Zusage um, diesen Wunsch der
Finanzministerkonferenz der Länder zu erfüllen. Durch
weitere vorzeitige Abrechnungen des Finanzausgleichs
der Jahre 2022 und 2023 erhalten die Länder eine
verbesserte Planungssicherheit für ihre Haushalte, und zwar so,
dass die Interessen sowohl der Zuschlags- wie auch der
Abschlagsländer gewahrt bleiben.
Ich freue mich, dass wir im Sinne einer konstruktiven
Zusammenarbeit von Bund und Ländern hier schnell zu
einem guten Ergebnis gekommen sind und damit eine
zentrale Forderung der Länder erfüllen können. Ein
Grund mehr, diesem Gesetz heute zuzustimmen. –
Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Bundesminister!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr
Bürgermeister Fecker (Bremen) abgegeben.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
1 Anlage 5
Ich rufe Punkt 50 auf:
TOP 50
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und
nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen –
Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 628/24)
Das Wort hat Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte
aus Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die deutschen See- und Binnenhäfen sind ein
unverzichtbarer Grundpfeiler der gesamten deutschen Wirtschafts-
und Verkehrsinfrastruktur. Das ist nicht nur ein Thema
für die Küstenländer. Als zentrale Umschlagplätze für
internationale Warenströme in globalen Logistikketten
tragen sie maßgeblich zur wirtschaftlichen
Wertschöpfung und zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei.
Etwa 90 Prozent des internationalen Handels werden über
die Häfen abgewickelt. Ich finde, das ist eine ganze
Menge.
Damit sind die deutschen Häfen, insbesondere die
Seehäfen, Garanten für die Versorgungssicherheit der
Bevölkerung und der Wirtschaft, und sie sind die
Grundlage für Zehntausende von Arbeitsplätzen, nicht nur an
den Hafenstandorten, sondern in ganz Deutschland.
Zudem sind die Häfen eine unverzichtbare Basis für die
Erreichung der Klimaschutzziele. Ohne sie kein
zeitgerechter Ausbau von Offshore-Windkraft! Aber auch der
Ausbau von Wasserstoffkreisläufen in Deutschland ist
ohne die Häfen nicht möglich. Und ja, die Häfen sind
zunehmend auch wieder ein Rückgrat für die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Insbesondere gilt das zum
Beispiel für Bremerhaven, der ja erneut zum zentralen
Versorgungshafen der NATO in Nordeuropa wird.
Meine Damen und Herren, was die Bedeutung der
Hafeninfrastruktur angeht, sind wir uns als Küstenländer –
und ich denke, auch als Länder insgesamt – mit dem
Bund einig. Das ist nicht zuletzt durch die im letzten Jahr
vorgelegte Nationale Hafenstrategie zum Ausdruck
gekommen. Allerdings – auch das gehört zur Wahrheit dazu
– hat der Bund bisher vor allen Dingen Papier schwarz
gemacht und sein verbales Bekenntnis nicht mit
entsprechenden Investitionsmitteln hinterlegt. Trotz der
gesamtstaatlich herausragenden Bedeutung der Häfen werden
die Hafeninvestitionen bislang fast ausschließlich von
den jeweiligen Bundesländern und Kommunen
geschultert in einer Größenordnung von mehreren Hundert
Millionen Euro jährlich. An dieser Stelle kommt immer die
legendäre Zahl 38 Millionen Euro ins Spiel. Das ist
nämlich die Summe, die der Bund bisher pro Jahr zur
Förderung der Häfen aufwendet. Dafür kriegt man ja heute
nicht mal mehr eine kleinere Schule gebaut. Das ist der
gesamte Betrag der Häfenfinanzierung. Dass das nicht
ausreicht, liegt auf der Hand, meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ganz anders übrigens bei unseren europäischen
Nachbarn – Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam und andere,
die zugleich unsere größten Konkurrenten sind,
international und in Europa. Für Belgien und die Niederlande sind
die Häfen Anlagen von nationaler strategischer
Bedeutung, und entsprechend wird der Ausbau der
Hafeninfrastruktur regelmäßig vom Zentralstaat mit
Milliardenbeträgen unterstützt. Das beeinflusst natürlich die
Wettbewerbssituation massiv. Damit kein Missverständnis
aufkommt: Die Hafenstandorte wollen sich nicht
freizeichnen von ihrer Aufgabe, auch nicht von ihrer
Finanzierungsverantwortung. Wir wollen uns nicht aus der
Verantwortung stehlen. Wir glauben nur, dass angesichts der
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Häfen eine
Beteiligung des Bundes sicher richtig und angemessen ist, weil
die derzeitigen Kosten unsere Leistungsfähigkeit bei
Weitem übersteigen. Ohne eine stärkere Beteiligung des
Bundes gerät nicht nur die Substanz der Häfen
zunehmend in Gefahr. Es ist ziemlich absehbar, dass auch die
Zukunftsentwicklung in Deutschland ganz wesentlich
darunter leiden wird. Ohne leistungsfähige Häfen eben
auch keine leistungsfähigen Exporte in alle Welt und
keine leistungsfähigen Importe aus aller Welt.
Die Küstenländer legen deshalb diesen
Entschließungsantrag zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente
für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der
deutschen Häfen vor. Darin wird der Bundesregierung –
der aktuellen wie der zukünftigen – der Vorschlag
unterbreitet, eine neue, mit entsprechenden Mitteln hinterlegte
Gemeinschaftsaufgabe Häfen gemäß Artikel 91a des
Grundgesetzes einzuführen. Damit würde dann eine
grundgesetzliche Pflicht des Bundes zur Unterstützung
der See- und der Binnenhäfen begründet. Eine
Möglichkeit zur Erfüllung dieser somit begründeten Pflicht wäre
die Finanzhilfekompetenz, mit der der Bund den Ländern
gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes Finanzhilfen
gewähren kann, zum Beispiel für besonders bedeutsame
Investitionen wie Hafenprojekte, die zur Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur und damit zum
Wirtschaftswachstum in Deutschland insgesamt beitragen.
Die Länder – das sage ich ausdrücklich – sind natürlich
auch offen für alternative Finanzierungswege.
Hauptsache, es werden Wege aufgetan.
Welchen Weg auch immer wir einschlagen: Wir
sollten ihn möglichst schnell beschreiten, damit wir bei der
Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen nicht den Anschluss
verlieren. Daran haben nicht nur die Hafenstandorte ein
Interesse. Das ist auch von gesamtstaatlichem Interesse.
Denn es geht um nicht weniger als um die
Versorgungssicherheit, um die Gewährleistung der
Verteidigungsfähigkeit, den Erhalt von Arbeitsplätzen, die
Energiesicherheit und das Gelingen der Energiewende. Ich würde
mich daher freuen, wenn der Antrag in den Ausschüssen
konstruktiv und zielgerichtet beraten wird, damit im
neuen Jahr von der Länderkammer ein wichtiges Signal
an den Bund ausgeht, dass er seiner gesamtstaatlichen
Verpflichtung und Aufgabe im Hafenwesen gerecht
wird. – Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Bürgermeister!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Finanzausschuss und – mitberatend – dem Verkehrsausschuss
sowie dem Wirtschaftsausschuss zu.
Ich rufe Punkt 58 auf:
TOP 58
Zehntes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 640/24)
Mir liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst hat
das Wort: Herr Minister Hermann, Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Buchstäblich in letzter
Minute haben sich die Fraktionen im Bundestag
verständigen können. Genauer gesagt: Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und die CDU/CSU-
Fraktion haben sich verständigt, dass das
Deutschlandticket im nächsten Jahr auch noch finanziert sein soll. Ich
möchte den Fraktionen danken, dass sie hier
fraktionsübergreifend noch einen Konsens gefunden haben. Und
ich glaube, dass auch 13 Millionen Nutzerinnen und
Nutzer des Deutschlandtickets froh sind, dass es nächstes
Jahr weitergeht.
Ich möchte aber auch ganz herzlich meinen
Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern danken. Wir haben in
der Verkehrsministerkonferenz unter Führung von Oliver
Krischer, der in diesen beiden Jahren den Vorsitz hatte,
zahlreiche Debatten geführt und immer wieder deutlich
gemacht: Wir wollen das Deutschlandticket unterstützen,
aber wir wollen klare Bedingungen. Wir wollen vor allen
Dingen auch eine längerfristige Perspektive.
Ich will meinen Kollegen Herrn Bernreiter, Herrn
Krischer und Frau Berg dafür danken, dass wir uns
zuletzt noch mal als Länder darauf verständigt haben, was
unser Beitrag ist und dass wir das Ganze wollen. Dafür
herzlichen Dank! Denn es hat doch auch Mut gemacht,
dass es möglich ist, in schwierigen Zeiten noch einen
Konsens zu finden. Gerade in den Ländern gibt es ja die
unterschiedlichsten Koalitionen, und nahezu alle Parteien
waren beteiligt. – Also allen Dank, die mitgewirkt haben!
Ich meine aber: Diese Art von Verfahren sollten wir
uns nicht länger leisten. Dass wir wirklich auf fast jeder
Konferenz Stunden damit verbringen, uns mit der Frage
zu beschäftigen, ob und wie und wann und was der Bund
macht, dass wir zahllose Beschlüsse fassen, dass dann ein
Jahr Dauer zwischen dem Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz und dem Beschluss des Bundestages
liegt, das sind Zustände, bei denen wir uns nicht wundern
müssen, dass die Leute sagen: Die kriegen nix hin! – Das
muss also zukünftig wirklich schneller gehen, wenn wir
solche Entscheidungen fällen.
Diese Art der Entscheidungsnichtfindung hat die
Aufgabenträger und auch die Kundinnen und Kunden extrem
verunsichert. Viele haben gesagt: Man weiß ja nicht, ob
es überhaupt weitergeht und was es kosten wird. Nicht
wenige Unternehmen und Verbünde haben angekündigt:
Wenn es so weitergeht, steigen wir einfach aus. Es reicht!
Wir wissen nicht, ob wir wirklich Geld bekommen. – Es
ist manchmal, glaube ich, dem Bundestag und der
Bundesregierung nicht klar, dass es mit dem, was man auf
Bundesebene beschließt, noch lange nicht getan ist,
sondern dass das ein unglaublich komplizierter Aufwand ist
in einem föderalen System mit kommunaler Hoheit, mit
vielen Verbünden, mit vielen Unternehmen, die alle
beteiligt sind und alle wissen wollen, wie es geht, aber nicht
wissen, wie es geht. Da ist man manchmal etwas naiv auf
Bundesebene, als wäre dann schon alles geschehen, wenn
es beschlossen ist. Auch dieser Beschluss führt dazu, dass
in Unternehmen und Verbünden jetzt in diesen Tagen
schnell noch viel gemacht werden muss, damit das
umgesetzt werden kann.
Was werden wir beschließen? Dass endlich die Reste
der vergangenen Jahre mitgenommen werden können.
Wir finanzieren heute das Jahr 2024, das ja praktisch
schon zu Ende ist, durch die Restefreigabe, und dann
eben im nächsten Jahr das Jahr 2025. Wir haben
beschlossen, dass wir eine maßvolle Erhöhung um 9 Euro
vornehmen. Auch das war ein Kampf und ein Ringen,
aber auch da sind wir zusammengekommen. Und die
Länder haben sich schon sehr engagiert: Wir mussten
drei Mal 1,5 Milliarden Euro aufbringen. Das hatten wir
nicht in unseren Plänen; das muss man ganz klar sagen.
Wir sind gesprungen, weil der Bund ein Angebot
gemacht hat und weil wir gesehen haben: Es ist eine
Chance, Kunden und Kundinnen zu gewinnen, auch neue
Kunden zu gewinnen.
Das Deutschlandticket war wahrscheinlich das
meistdiskutierte Verkehrsthema in der Vergangenheit. Und es
zeigt: Die Menschen sind interessiert an guten Preisen, an
guten Angeboten im öffentlichen Verkehr. Wir sollten
dieses Interesse nicht verspielen. Wir sollten deutlich
machen, dass wir Antworten haben, Antworten, die
länger tragen. Damit bin ich sozusagen bei den Aufgaben,
die bleiben. Egal, wie die Wahlen im Februar ausgehen:
Jede neue Koalition soll bitte sehr schnell und sehr klar
entscheiden, ob sie dieses Projekt weiterverfolgen will. Ja
oder nein? Wenn man Ja sagt, sollte man aber nicht
sagen: „aber im nächsten Jahr und in diesem Jahr noch
nicht oder vielleicht doch“. Vielmehr sollte man dann
klar sagen: In den nächsten Jahren bauen wir eine
Finanzarchitektur auf und regeln das über das
Regionalisierungsgesetz. – Jedenfalls sollte es eine klare Ansage für
mehrere Jahre geben. Die Bundestagsfraktionen wollten
das ja jetzt noch schaffen. Das ist nicht gelungen. Aber
ich glaube, man braucht ungefähr eine Perspektive bis
2030, damit es einigermaßen verlässlich ist für alle
Beteiligten. Das ist der Auftrag.
Das ist aber nicht der einzige Auftrag. Wir haben ja als
Länder sehr darauf gesetzt, dass die Koalition ihren
eigenen Anspruch erfüllt, dass die Regionalisierungsmittel
erhöht werden. Denn alle wissen, dass sie nicht reichen.
Deswegen ist das eine Altlast, die die neuen
Verhandlungen sofort wieder belasten wird. Wir brauchen als Länder
dringend mehr Mittel für die Bestellung von Nahverkehr,
damit wir einem guten Ticket auch ein gutes Angebot an
die Seite stellen können. Wir können kaum den Bestand
halten, geschweige denn die ambitionierten Ziele eines
besseren öffentlichen Verkehrs einlösen. Hier ist also
wirklich ein Bekenntnis zu einer dauerhaft besseren
Finanzierung angezeigt.
Wir, Bund und Länder, haben in dieser Periode ein
ÖPNV-Zielbild vereinbart. Wir haben eine Ausbau- und
Modernisierungskommission, einen Pakt gehabt, und am
Schluss ist ein Zielbild dabei herausgekommen. Aber der
Mangel des Zielbildes ist, dass es eine qualitative
Beschreibung von etwas Gutem war, aber kein Weg und
keine Finanzierungskonzeption, wie man dahin kommt,
wie das finanziert wird. Auch das ist die Aufgabe einer
neuen Koalition. Ich hoffe sehr, dass auch da wieder ein
parteiübergreifendes Verständnis dafür besteht, dass es
um Menschen geht, die den ÖPNV nutzen wollen, also
um die Fahrgäste, aber auch um die Unternehmen, die
Busunternehmen, die Bahnunternehmen, die das anbieten
müssen. Und schließlich geht es auch um Klimaschutz.
All das muss eine neue Koalition wuppen. Ich wünsche
dazu wirklich viel Erfolg. Und Ihnen wünsche ich: Gute
Fahrt ins neue Jahr! – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Minister! – Das Wort hat Herr Staatsminister
Bernreiter aus Bayern.
Christian Bernreiter (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandticket
zeigt das ganze Trauerspiel auf der Bundesebene. Monate
der Unsicherheit liegen hinter den Ländern, der
Verkehrsbranche und allen, die den ÖPNV nutzen. Die
vorliegende Änderung des Regionalisierungsgesetzes
ermöglicht endlich die überjährige Verwendung der Mittel des
Tickets. Zum 1. Mai 2023 war ja der Start, und erst jetzt
herrscht endlich Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Wir
Länder sind uns hier schon lange einig. Die
Verantwortung für die massiven Verzögerungen trägt allein die
bisherige Ampelregierung. Ich möchte es noch einmal
betonen: Ein Jahr und 44 Tage hat es gedauert, bis die
Zusage des Herrn Bundeskanzlers vom 6. November
2023 umgesetzt wurde.
Die Ampelkoalition wollte uns Ländern neben der
zugesagten Überjährigkeit noch weitere, nachteilige
Änderungen aufzwingen. Dagegen haben wir uns gemeinsam
erfolgreich gewehrt. Ich möchte mich bei meinen
Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ganz herzlich für
die gute Zusammenarbeit bedanken. Mir wurde ja mal
vorgeworfen: Wir sind hier nicht beim Kommunalen
Spitzenverband. – Die waren aber meistens erfolgreich.
Wir sind auch so eine Gemeinschaftstruppe. Ich möchte
das einmal festhalten. Ich freue mich, ab 1. Januar den
Vorsitz übernehmen zu dürfen.
Unsere zentralen Forderungen wurden jetzt
durchgesetzt. Die Mittel für das Deutschlandticket sind endlich
überjährig verwendbar. 2025 gibt es keine Kürzungen bei
den allgemeinen Regionalisierungsmitteln. Auch das
geplante Verwendungsverbot der allgemeinen Mittel für
Varianten des Deutschlandtickets ist vom Tisch. Bayern
stimmt daher der vorliegenden Änderung des
Regionalisierungsgesetzes zu. Damit schaffen wir die dringend
notwendige Sicherheit für die Menschen, die das Ticket
nutzen, aber vor allem auch für die Verkehrsbranche und
die Kommunen.
Der Bund beteiligt sich auch 2025 fix mit
1,5 Milliarden Euro an der Finanzierung des
Deutschlandtickets. So steht es im Gesetz. Die Länder beteiligen
sich in gleicher Höhe. Diese Hälftigkeit – ich möchte es
ausdrücklich betonen – ist für die Länder zentral, auch
wenn sie jetzt formal im Gesetz für die Länder nicht
mehr festgehalten ist. Das heißt, wir werden sowohl in
Bayern als auch über die Verkehrsministerkonferenz
genau darauf achten, dass die Länder nicht mehr als diese
1,5 Milliarden Euro zahlen. Bayern wird 2025 über die
im Haushalt vorgesehenen Mittel hinaus keine
zusätzlichen Landesmittel für das Deutschlandticket
bereitstellen. Mit dem neuen Preis von 58 Euro und dem Zugriff
auf die Restmittel aus dem Jahr 2023 können wir das
Jahr 2025 ziemlich sicher stabil durchfinanzieren. Wenn
sich Engpässe abzeichnen, müssen wir gegensteuern.
Meine Damen und Herren, die Einigung im vorliegenden
Gesetz betrifft nur den Zeitraum bis Ende 2025; Kollege
Winne Hermann hat gerade drauf hingewiesen. Ich sage
schon heute: Der Bund hat uns Ländern das Ticket auf
den Tisch gelegt. Wenn der Bund das ab 2026
weiterführen will, dann muss er es aus unserer Sicht komplett
finanzieren.
Das Deutschlandticket ist eine Tarifrevolution und ein
Mehrwert für die Kundinnen und Kunden. Vielfahrer
sparen durchaus dreistellige Beträge im Monat. Aber wir
müssen ehrlich sein: Das Geld fehlt im System. Das
Deutschlandticket kostet uns insgesamt über die drei
Jahre 9 Milliarden Euro. Wichtiger als ein
subventioniertes Ticket – das war immer meine Position – sind
Investitionen in die Infrastruktur, in die Barrierefreiheit und in
die Ausweitung des Angebots; auch darin sind wir uns
einig. Dafür reicht das Geld hinten und vorne nicht. Die
zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel sind
viel zu knapp bemessen. Ich habe es hier schon einmal
gesagt: Es gibt ja ein aktuelles Gutachten des
Bundesverkehrsministeriums. Den Ländern fehlen bis zum
Jahr 2031 40 Milliarden Euro, nur um den Status quo
aufrechterhalten zu können. Das kann so nicht
weitergehen. Darum brauchen wir dringend Änderungen. Wir
haben uns das für die nächsten beiden Jahre fest
vorgenommen, und das werden unsere Hauptthemen in der
Verkehrsministerkonferenz sein: verlässliche
Investitionen in die Infrastruktur und auf der anderen Seite
ausreichend Regionalisierungsmittel, um das Angebot erhalten
und, wo es geht – das wäre natürlich unser Wunsch –, auch
ausbauen zu können.
Meine Damen und Herren, wir wollen, das sage ich
ganz klar, das Deutschlandticket nicht abschaffen. Aber
wir brauchen einen vollständigen Kassensturz, und dann
müssen wir die Großbaustellen Infrastruktur und
Regionalisierungsmittel anpacken. Ohne zusätzliche
Bundesmittel müssen wir – Kollege Winne Hermann hat darauf
hingewiesen – Verkehre abbestellen. Das wäre ein
Desaster für den ländlichen Raum.
Bayern stimmt dem Gesetz heute zu. Ich möchte mich
noch einmal ganz herzlich bedanken bei allen, die
mitgewirkt haben, auch daran, dass in die
Bundestagsfraktionen, insbesondere in eine, Realität einkehrt. Da wollte
man uns am Schluss noch einmal Dinge aufdrücken:
kostenfreie Kindermitnahme, alles Mögliche. Gott sei
Dank haben die Länder für Realität gesorgt! Noch einmal
ein herzliches Dankeschön! Wir werden heute
zustimmen. Und von der künftigen Bundesregierung erwarten
wir hier verlässliche Finanzierungen in allen Bereichen.
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Staatsminister! – Das Wort hat Frau
Ministerin Berg aus dem Saarland.
Petra Berg (Saarland): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gut ist, dass mit
dem Zehnten Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes die Finanzierung des Deutschlandtickets in
2025 endlich gesichert ist. Das ist ein wichtiges und ein
positives Signal, gerade noch rechtzeitig vor
Weihnachten. Dabei gilt mein Dank meinen Länderkollegen, Herrn
Minister Hermann, Herrn Minister Bernreiter, Herrn
Minister Krischer. Wir sind – wie Sie richtig gesagt
haben, Herr Bernreiter – doch eine gute Truppe, um die
Interessen der Menschen in Deutschland im
Verkehrsbereich zu vertreten und zu gestalten.
Ärgerlich ist in der Tat, dass diese Verständigung erst
so spät kam, obwohl sich Bund und Länder bereits vor
über einem Jahr in der Ministerpräsidentenkonferenz auf
die überjährige Verwendung der Bundes- und
Landesmittel verständigt hatten. Das hat ohne Not für
Verunsicherung bei Fahrgästen und Verkehrsunternehmen gesorgt.
Bedauerlich ist, dass es uns im Zuge der jetzigen
Verständigung nicht gelungen ist, das Deutschlandticket
dauerhaft abzusichern. Genau das, meine sehr verehrten
Damen und Herren, muss aber unser gemeinsames Ziel
sein. Das Deutschlandticket braucht schnellstmöglich
langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Nur
dann kann das große Potenzial des Deutschlandtickets
vollständig ausgeschöpft werden, im Interesse von
Millionen von Fahrgästen, im Interesse des Klimaschutzes und
im Interesse der Verkehrswende.
Der ÖPNV ist heute so einfach und so günstig wie nie.
Keine andere Maßnahme hat innerhalb so kurzer Zeit die
Fahrgastzahlen dermaßen steigen lassen. Mehr als zwei
Drittel der ÖPNV-Kunden sind heute mit einem
Deutschlandticket unterwegs. Zwei Drittel der ÖPNV-Kunden
sagen auch, sie nutzen Busse und Bahnen mit dem
Deutschlandticket häufiger als vorher. Jede vierte Fahrt
mit dem Deutschlandticket würde ohne das Ticket nicht
stattfinden. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte, auch bei
uns im Saarland. Heute verfügen dank des
Deutschlandtickets doppelt so viele Saarländerinnen und Saarländer
über ein ÖPNV-Abonnement wie noch vor der Corona-
Pandemie. Die saarländische Landesregierung
subventioniert das Deutschlandticket für junge Leute. Dadurch ist
selbst in der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler –
von denen man ja immer sagt, sie seien Zwangskunden
ohne Alternativen im ÖPNV – die Zahl der Abos noch
mal um 50 Prozent gestiegen. Und die Studierenden aller
saarländischen Hochschulen verfügen heute über das
Deutschlandsemesterticket. 98 Prozent der Dauerkunden
im saarländischen ÖPNV sind heute mit einem
Deutschlandticket unterwegs. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte
fortschreiben. Wir wollen, dass auch in Zukunft
möglichst viele Menschen bezahlbar und nachhaltig mobil
sind. Für uns im Saarland sind ein attraktiver Tarif und
ein gutes Verkehrsangebot zwei Seiten ein und derselben
Medaille, kein Entweder-oder. Deshalb müssen wir über
die Finanzierung reden.
Wir Länder brauchen den Bund als
Finanzierungspartner beim Deutschlandticket, und wir brauchen den
Bund als ernsthaften Verhandlungspartner für einen
ambitionierten Ausbau- und Modernisierungspakt für den
ÖPNV. Dann gelingt auch die Verkehrswende. Rund um
das Deutschlandticket gibt es noch sehr viele
Hausaufgaben zu erledigen. Deshalb mein Appell an den Bund: Das
Deutschlandticket war die Idee des Bundes – eine gute
Idee, eine revolutionäre Idee, die den ÖPNV auf den
Kopf gestellt hat. Wer A sagt, muss auch B sagen. Man
kann nicht so fundamental in den ÖPNV eingreifen und
sich dann aus der politischen Verantwortung stehlen. Das
gilt unabhängig von der Parteifarbe für alle, die nach der
Bundestagswahl in Verantwortung stehen.
An die Länder: Lassen Sie uns das Deutschlandticket
gemeinsam weiterentwickeln, Entscheidungsfähigkeit
beweisen und dabei im Interesse der Fahrgäste jeweilige
Landesinteressen auch mal hintanstellen!
Und an die Verkehrsunternehmen und die
Aufgabenträger: Lassen Sie uns gemeinsam weiter mutige Schritte
gehen, innovativ sein und den ÖPNV noch moderner und
kundenorientierter aufstellen! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Ministerin Berg. – Als Nächstes spricht
Minister Krischer, Nordrhein-Westfalen.
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann
mich dem Dank von Kollegin Berg, Kollege Bernreiter
und Kollege Hermann nur anschließen, dafür, dass es
doch noch gelungen ist, die Überjährigkeit der Mittel für
das Deutschlandticket durch eine Änderung des
Regionalisierungsgesetzes herzustellen. Das ist ein großer Erfolg.
Ärgerlich ist, dass diese politische Einigung, die schon
vor einem Jahr stattgefunden hat, nicht längst umgesetzt
ist. Das hat – Frau Kollegin Berg hat es ausgeführt – für
viel Verunsicherung gesorgt, die hätte vermieden werden
können. Dass es aber jetzt gelungen ist, im Deutschen
Bundestag die erforderliche Mehrheit herzustellen, zeigt,
dass, egal wie man zu einzelnen Fragen rund um das
Deutschlandticket steht, am Ende Demokratinnen und
Demokraten zusammenfinden und eine Lösung im Sinne
der Sache finden. Denn die Leidtragenden wären die
Fahrgäste, die Verkehrsunternehmen gewesen, die ohne
diese Einigung im kommenden Jahr in große
Schwierigkeiten geraten wären.
Meine Damen und Herren, die Länder sind beim
Deutschlandticket für Preisstabilität in 2024 in
Vorleistung gegangen. Das hat sich am Ende ausgezahlt –
dadurch, dass dieses Gesetz jetzt hier beschlossen werden
kann. Aber ich kann mich als Vorsitzender der
Verkehrsministerkonferenz den Worten von Minister
Hermann nur anschließen. Dieses Thema hat uns permanent,
immerwährend und – ich sage auch: manchmal sehr
schwer zu lösen – immer wieder beschäftigt.
Wir brauchen am Ende klare Regelungen, die das
Ticket administrieren. Wir brauchen aber auch ein klares
Commitment, wie es weitergehen soll. Die permanente
Unsicherheit, die es in der Vergangenheit gegeben hat,
war dem Erfolg des Tickets abträglich. Dennoch ist das
Ticket ja auch unter diesen unsicheren Bedingungen
schon ein großer Erfolg mit 13 Millionen Abonnentinnen
und Abonnenten. Das hätte vorher niemand in dieser
Dimension erwartet. Ich bin aber absolut der
Überzeugung, es könnte noch erfolgreicher sein. Und deshalb,
egal wie die nächste Bundesregierung aussieht: Es
braucht eine klare Entscheidung, wie es mit dem
Deutschlandticket weitergeht.
Es braucht aber auch einen klaren Organisations- und
Finanzierungsrahmen, damit die Potenziale ausgeschöpft
werden können, beispielsweise im Rahmen von
Jobtickets, wo noch eine Menge mehr möglich ist als heute.
Ich bin absolut der Überzeugung, dass das Ticket aus der
deutschen Tariflandschaft nicht mehr wegzudenken ist,
denn wir sehen schon heute, dass sich die
Verkehrsverbünde, die Verkehrsunternehmen in ihrer Tarifgestaltung
darauf einstellen. Beispielsweise hat der europaweit
größte Verkehrsverbund, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
die Hälfte seiner bisherigen Tarife schon abgeschafft und
sich auf das Deutschlandticket konzentriert, um damit
deutlich zu machen, dass das, was wir den Menschen
versprochen haben, nicht nur ein günstiges Ticket ist.
Vielmehr wird sich am Ende auch die Einfachheit bei der
Wahl der Tarife durchsetzen.
Meine Damen und Herren, im kommenden Jahr, in
den kommenden Jahren braucht es eine klare
Verständigung darauf, wie es mit dem Ticket weitergeht. Aber das
ist – die Kollegen haben es ausgeführt – nicht vorstellbar
ohne eine auskömmliche Finanzierung und einen
Ausbau- und Modernisierungspakt, der die Finanzierung des
öffentlichen Verkehrs und seine Ausgestaltung am Ende
über alle staatlichen Ebenen organisiert.
Insofern haben Sie, Kollege Bernreiter – Sie
übernehmen in wenigen Tagen den Vorsitz der
Verkehrsministerkonferenz –, wie auch ich es schon in der
Vergangenheit hatte, wichtige und schwierige Aufgaben zu lösen.
Ich glaube, wir werden das gemeinsam hinbekommen.
Die Entscheidung zum Regionalisierungsgesetz zeigt,
dass Konsense auch bei schwierigen Themen über
Parteigrenzen hinweg möglich sind. Das ist doch eine gute
Botschaft für Weihnachten und das neue Jahr. In diesem
Sinne wünsche ich uns allen ein bisschen Entspannung
und Erholung von den schwierigen Themen, die wir zu
bewältigen haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Minister Krischer! – Das Wort hat nun für
die Bundesregierung der neue Parlamentarische
Staatssekretär Bartol für das Bundesministerium Digitales und
Verkehr. – Welche Überraschung!
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Ja, fand ich auch. – Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zehnte Gesetz
zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist endlich
auf der Zielgeraden. Ich danke allen Beteiligten, die sich
in den letzten Tagen konstruktiv eingebracht haben.
Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell, dies
zeigen die Nutzerzahlen mit über 13 Millionen Kundinnen
und Kunden. Es hat zu einem wesentlichen Teil den
Tarifdschungel gelichtet und damit die Nahverkehrsnutzung
deutlich vereinfacht. Neben der Einfachheit des Tickets –
einsteigen, losfahren, aussteigen, ohne sich Gedanken um
Tarifzonen, Waben oder Sonstiges machen zu müssen –
ist zudem der Preis äußerst attraktiv. Der Preis bleibt
auch nach der bevorstehenden Anpassung auf 58 Euro im
Monat attraktiv, zumal es auch viele vergünstigte
Angebote gibt.
Es wurde höchste Zeit, dass nun eine Einigung zur
Fortführung des Angebots vorliegt. Länder,
Verkehrsverbünde und die ÖPNV-Branche haben darauf gewartet.
Vor allem die Kundinnen und Kunden haben nun die
Sicherheit, dass das Deutschlandticket auch im
kommenden Jahr angeboten wird. Es ist gut, dass wir nun für die
Jahre 2024 und 2025 Rechts- und
Finanzierungssicherheit haben, sofern der Bundesrat heute dem Gesetz
ebenfalls zustimmt. Alles Weitere wird in der nächsten
Legislaturperiode zu regeln sein. Klar ist: Wir brauchen für die
Zukunft andere Abläufe, um das Deutschlandticket
abzusichern. Die ständigen Debatten rund um
Preisanpassungen oder die Fortsetzung des Angebots schrecken die
Fahrgäste ab. Dies sollte am Ende keiner wollen. Ein
Rückschritt würde niemandem gut zu Gesicht stehen.
Für das vorliegende Verfahren ist die Bundesseite den
Ländern an entscheidenden Punkten entgegengekommen.
Auf den ursprünglich vorgesehenen Einbehalt von
350 Millionen Euro im Jahr 2025 hat der Deutsche
Bundestag komplett verzichtet. Dies ist ein deutliches
Zugeständnis. Außerdem ist auf Wunsch der Länder eine aus
Sicht der Bundesregierung klarstellende Regelung aus
dem Gesetz gestrichen worden. Diese besagte, dass
Regionalisierungsmittel nicht für weitere, aus dem
Deutschlandticket abgeleitete Tarifangebote eingesetzt werden
dürfen, sondern die Länder hierfür Landesmittel
einsetzen müssen. Im Sinne einer Kompromissfindung geht
auch hier der Bund auf die Länder zu. Dennoch gehört
die Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern zu den
Themen, die wir zu einem späteren Zeitpunkt
miteinander zu klären haben.
Die neue Legislaturperiode wird auch für das
Deutschlandticket neue Herausforderungen bringen, die wir
gemeinsam angehen müssen. Wir werden entschieden
darauf achten müssen, die notwendigen Regelungen zum
Fortbestand des Deutschlandtickets gemäß der
grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung auszugestalten. Dies
wird zwar nicht einfach werden, aber ich bin
zuversichtlich, dass dies gelingen wird, sodass das Erfolgsmodell
Deutschlandticket die Attraktivität des Nahverkehrs
dauerhaft erhöht. – Vielen Dank und Ihnen allen eine schöne
Weihnachtszeit!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Frau
Ministerin Dr. Wahlmann (Niedersachsen).
Wie vereinbart, können wir jetzt nicht abstimmen,
weil dem formell noch die Abstimmung des Bundestags
vorausgeht. Wir rufen den Punkt also zur
Beschlussfassung am Schluss der Sitzung erneut auf.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über
das Ausländerzentralregister – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 537/24)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
1 Anlage 6
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den
Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Gemäß unserer Geschäftsordnung habe ich die Frage
positiv zu stellen: Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim
Deutschen Bundestag einzubringen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration
von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 536/24)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Über Ziffer 1 stimmen wir auf Wunsch eines Landes
getrennt ab.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für Buchstabe a! –
Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen zu Ziffer 1 im Übrigen! –
Mehrheit.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in der soeben
geänderten Fassung beim Deutschen Bundestag
einzubringen? Bitte das Handzeichen! – Klare Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Herrmann (Bayern) zum Beauftragten zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 44:
TOP 44
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der
Mietpreisbremse – Antrag der Länder Hamburg,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 606/24)
Dem Antrag sind die Länder Berlin und
Brandenburg beigetreten.
Es gibt Wortmeldungen. – Zunächst Frau Senatorin
Pein, Hamburg!
Karen Pein (Hamburg): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir
verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029“,
dieses Versprechen wurde im Koalitionsvertrag der
Ampelregierung verankert. Nach langer taktischer
Verzögerung durch das FDP-geführte Bundesministerium der
Justiz wurde Ende Oktober 2024 endlich ein
Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse auf den
Weg gebracht. Kurz darauf kam es zum Bruch der
Koalition, und es war nicht absehbar, wie und ob es mit der
Mietpreisbremse weitergehen würde. Für Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg, Berlin
und Brandenburg ist aber klar: Der Druck auf den
Wohnungsmärkten und die steigenden Mietpreise drängen uns
bei diesem Thema zum schnellen Handeln. Wir können
und dürfen nicht untätig bleiben und auf eine
Verlängerung nach der anstehenden Bundestagswahl hoffen. Zu
wichtig ist es, die Verlängerung der Mietpreisbremse
zum Schutz der Mieterinnen und Mieter noch in dieser
Legislaturperiode zu beschließen. Denn ohne ein neues
Gesetz würden die Regeln zur Begrenzung von
Neuvertragsmieten spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine
Anwendung mehr finden. Das gilt es aus unserer Sicht,
unbedingt zu verhindern.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ebenso wie wir
Länder schnell reagiert und am Dienstag zusammen mit der
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen
Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen.
Bereits gestern hat zu später Stunde die erste Lesung
dazu stattgefunden. Der Gesetzentwurf sieht wie unsere
Bundesratsinitiative auch die Verlängerung der
Mietpreisbremse bis Ende 2029 vor. Darüber hinaus enthält
der Entwurf noch weitergehende Regelungen in Bezug
auf die Anpassung des Stichtags für die
Ausnahmeregelung bei Neubauten sowie die Streichung des erhöhten
Begründungserfordernisses. Ob ein Abschluss noch vor
den Wahlen am 23. Februar 2025 möglich ist, hängt
allein von der Unterstützung der Unionsfraktion und/oder
der FDP ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr als die
Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete.
Die Mietpreisbremse ist angesichts steigender Mieten
besonders in Ballungsgebieten ein wichtiges Instrument,
um Mieterinnen und Mieter vor ausufernden Mietpreisen
bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses zu schützen.
Die Verordnungen der Länder laufen im kommenden
Jahr sukzessive aus. Das betrifft beispielsweise Berlin
bereits zum 31. Mai 2025 und Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen und Hamburg zum 30. Juni 2025.
Die betroffenen Länder brauchen zügig Klarheit darüber,
ob sie eine neue Verordnung erarbeiten und erlassen
können. Deshalb muss jetzt eine Verlängerung geregelt
werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag kommen wir
Länder diesem dringenden Handlungsbedarf nach. Wie
der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen sieht auch unsere Bundesratsinitiative
die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis
Ende 2029 vor. Dies halten wir angesichts der
angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten und zum
Schutz der Mieterinnen und Mieter für notwendig. Die
Faustregel, dass Mieterinnen und Mieter nicht mehr als
30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete
ausgeben sollen, muss unbedingt eingehalten werden. Gerade
in angespannten Wohnungsmärkten wie Hamburg,
München oder Berlin zeigt sich, wie dringend notwendig die
Mietpreisbremse ist und wie wirksam sie in Zeiten ist, in
denen Angebot und Nachfrage so auseinanderlaufen. Für
mehr als 400 Städte und Gemeinden in Deutschland gilt
dieses wichtige Instrument. Ein Wegfall der
Mietpreisbremse könnte einen sprunghaften Anstieg der
Angebotsmieten in diesen Märkten zur Folge haben – mit
existenziellen Konsequenzen für viele
Wohnungssuchende in Deutschland, die wir dann auch wieder mit
Steuermitteln ausgleichen müssten. Bereits heute versuchen
manche Vermieterinnen und Vermieter systematisch, die
Mietpreisbremse zu umgehen, etwa durch die
Vermietung von möbliertem Wohnraum oder durch
Kurzzeitvermietungen.
Im Juni letzten Jahres habe ich an dieser Stelle für die
Gesetzesinitiative zur Stärkung des Mieterschutzes bei
der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der
Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit
einem angespannten Wohnungsmarkt geworben. Der
Bundesrat hat dieser Initiative dankenswerterweise
zugestimmt, aber zu meinem größten Bedauern hat das
Bundesjustizministerium auch diese Initiative behindert und
eine Befassung im Deutschen Bundestag verhindert. Bis
heute wurde der von Hamburg zusammen mit Bremen
initiierte Gesetzesantrag nicht beraten, mit der Folge,
dass immer mehr Wohnungen dem normalen Mietmarkt
entzogen und im profitableren Geschäft des möblierten
oder Zeitwohnens angeboten werden. Dieses Schicksal
darf unsere aktuelle Gesetzesinitiative nicht ereilen.
Insofern hoffe ich – auch mit Blick auf die größte
Oppositionsfraktion im Bundestag – darauf, dass von der heutigen
Entscheidung des Bundesrates ein starkes Signal ausgeht.
Ich freue mich, dass die Bundesregierung kurzfristig
am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
beschlossen hat. Damit greift der Bund Vereinbarungen aus
dem Koalitionsvertrag sowie Teile der Hamburger
Bundesratsinitiative auf, und das wird von Hamburg
ausdrücklich begrüßt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben
über den Bundesrat und auch die Bauministerkonferenz
gemeinsam mit der Bundesregierung bereits wichtige
Maßnahmen angeschoben, um den Wohnungsneubau zu
erleichtern und damit zur Entlastung der
Wohnungsmärkte beizutragen. Solange diese Entlastung aber nicht
eingetreten ist, braucht es auch weiterhin eine Regulierung der
Mieten. Eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse
muss angesichts der angespannten Märkte zwingend
folgen. Mit der Zustimmung zu unserem Gesetzesantrag
stellen wir die Weichen zur Verlängerung dieses aus
unserer Sicht so wichtigen wohnungspolitischen
Instruments. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Ministerin Dr. Hüskens,
Ich darf mit Blick auf Weihnachten darauf hinweisen,
dass man sich ungefähr an die Redezeit hält.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus dem
Blickwinkel von Sachsen-Anhalt könnte man
Diskussionen über Mietpreisbremsen eigentlich sehr entspannt
zuschauen. Wir haben keine, und es ist auch keine in
Sicht. Stattdessen liegen selbst in den drei großen Städten
des Landes die Kaltmieten im Schnitt bei 6 Euro bis
6,50 Euro pro Quadratmeter, und in unseren Mittelstädten
entstehen etwa durch den Umbau von ehemaligen DDR-
Platten energieautarke Wohnhäuser. Im Mietvertrag ist
die Energieflatrate dann gleich enthalten, etwa für
11,50 Euro pro Quadratmeter. Das geht ganz ohne
Mietpreisbremse.
Mich ärgert die Diskussion trotzdem. Warum? Bauen
ist derzeit teuer; das sollte jeder mitbekommen haben.
Selbst bei hoher Eigenkapitalquote und starker
Kostenkontrolle stehen beim Neubau – auch in Sachsen-
Anhalt – inzwischen schnell 10 Euro plus pro
Quadratmeter auf dem Zettel. Die Baukosten sind in den letzten
Jahren um mehr als 20 Prozent gestiegen. Die Zinsen für
Kredite haben sich fast verdreifacht. Entsprechend
niedrig ist jetzt schon die Bereitschaft, überhaupt zu bauen.
Wenn Mietpreisbremsen zudem die finanzielle Lage der
Unternehmen beschränken, sinkt diese Bereitschaft
weiter. Deshalb bin ich überzeugt: Eine Verlängerung der
Mietpreisbremse wäre Gift für den Wohnungsmarkt. Sie
schafft keine einzige neue Wohnung, sondern schreckt
Investoren ab.
Die Mietpreisbremse hilft auch nicht denjenigen, die
sie am dringendsten brauchen. Es sind nicht die jungen
Familien oder Menschen, die neu in eine Stadt ziehen, die
bevorzugt günstigen Wohnraum erhalten. Die Schlangen
bei den Besichtigungsterminen wachsen in den
Metropolen laut Medienberichten immer weiter an. Und im
Bewusstsein – das ist etwas, was auch mich in Sachsen-
Anhalt wirklich umtreibt – vieler Menschen wird die
Wohnung zu einem immer knapperen Gut, für das man
bereit ist, immer mehr zu bezahlen, selbst wenn der
regionale Wohnungsmarkt dies gar nicht erfordern würde wie
in unserem Bundesland. Man merkt das etwa bei
Studierenden, die erst nach einem Semester merken, dass sie
gar nicht das bezahlen müssen, was der aktuelle
Vermieter oder die aktuelle Vermieterin von ihnen verlangt.
Profiteure der Mietpreisbremse sind die Menschen, die
bereits eine Wohnung in gefragter Lage haben.
Meine Damen und Herren, Wohnraumknappheit löst
man nicht durch Preisbremsen, sondern durch Bauen,
durch Innovationen, durch Investitionen, durch eine
Politik, die das nicht bremst, sondern beschleunigt. Wir
brauchen steuerliche Anreize, damit private Investitionen
wieder fließen. Wir brauchen gezielte Hilfen wie ein
modernes Wohngeld, das die Schwächsten in unserer
Gesellschaft unterstützt, ohne den Wohnungsmarkt
weiter zu verzerren und die Landeshaushalte zu überfordern.
Und wir müssen den Weg des Bürokratieabbaus
konsequent weitergehen, damit Planen und Bauen schneller
vorangehen. Wir haben einiges auf den Weg gebracht,
aber es geht sicher noch mehr. Den Gamechanger haben
wir noch nicht gefunden.
Meine Damen und Herren, die Mietpreisbremse war
als Übergangslösung gedacht. Doch sie droht, durch die
erneute Verlängerung zu einem Dauerzustand zu werden,
obwohl sie den Nachweis schuldig geblieben ist, dass sie
wirklich funktioniert. Ich halte dies auch
verfassungsrechtlich für bedenklich, denn sie stellt einen Eingriff,
und zwar einen massiven Eingriff, in das Eigentum dar.
Deshalb ist für Sachsen-Anhalt die Vorlage nicht
zustimmungsfähig.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Frau Senatorin Ünsal
aus Bremen.
Özlem Ünsal (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Die Mehrheit der Bevölkerung wohnt zur Miete.
Deutschland bleibt weiterhin Mieterland Nummer eins.
Zeitgleich steigen die Mieten, insbesondere in den
Ballungsgebieten, deutlich stärker als die Inflation oder die
Löhne und Gehälter. Marktanspannung und
Versorgungsengpässe treffen inzwischen auch die mittleren
Einkommensgruppen in unserer Bevölkerung hart. Hinzu
kommt ein rasanter Wegfall an Sozialbindungen, der den
Spielraum für eine aktive Belegungspolitik unserer
Kommunen im Land drastisch einschränkt. Bis der
erhoffte Aufwärtstrend im Wohnungsbau greift, brauchen
wir deshalb wirksame Instrumente, um gegen steigende
Mieten und drohende Verdrängung effektiv vorzugehen.
Hierzu gehört auch die Mietpreisbremse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen
gemeinsam um unsere Verantwortung bei diesem drängenden
sozialen Thema unserer Zeit. Deshalb handeln wir auf
unterschiedlichsten Feldern, weil Wohnen elementarer
Teil unserer Daseinsvorsorge ist und für alle bezahlbar
bleiben muss. Die Bezahlbarkeit sichert soziale Teilhabe,
stärkt den Zusammenhalt in unseren Kommunen und
macht unsere Quartiere und Wirtschaftsstandorte
zukunftsfest. Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten ist
auch Wachstumsinvestition in Arbeit, in Ausbildung, in
Studium. Er ist elementar für den sozialen Frieden und
die gesellschaftliche Stabilität.
Trotz großer Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen, die Wohnkosten stabil zu halten, kann noch
nicht von einer ernsthaften Entspannung auf dem
Wohnungsmarkt die Rede sein. Ein zentrales Instrument zur
Stabilisierung der Mieten ist in den vergangenen Jahren
massiv eingebrochen: der Neubau von Wohnungen mit
bezahlbaren Mieten. Die Ursachen sind vielschichtig.
Insbesondere die hohen Baukosten spielen hierbei eine
entscheidende Rolle; das wissen wir. Kurzfristig ist daher
keine deutliche Entspannung in Sicht.
Zugleich wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen,
um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Dank dieser
Maßnahmen ist die Zahl der Baugenehmigungen auch in
Bremen zuletzt sichtbar gestiegen. Ein ausgewogener
Mix aus gezielter Förderung sowie Vereinfachung und
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren schafft
eine gute Grundlage für den dringend benötigten
Wohnungsneubau, gerade in Regionen mit angespanntem
Wohnungsmarkt.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen braucht es jedoch
auch die Flankierung durch das soziale Mietrecht und
konkret durch die Verlängerung der Mietpreisbremse.
Genau aus diesem Grund bringen wir, die Länder
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin,
Brandenburg und Bremen, diesen Gesetzesantrag zur
Verlängerung der Mietpreisbremse heute ein. Die
besondere Dringlichkeit und Relevanz der Verlängerung der
Mietpreisbremse zeigt sich auch in unserem Antrag zur
sofortigen Sachentscheidung. Das Gesetz muss
schnellstmöglich in Kraft treten, damit die Länder mit der
Novellierung ihrer Rechtsverordnungen sowie die
Kommunen mit ihren notwendigen Untersuchungen zum
angespannten Wohnungsmarkt endlich und zügig beginnen
können. Nur so ist gewährleistet, dass die neue
Rechtsverordnung nahtlos zum Ende des Jahres 2025 in Kraft
treten kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die
Mietpreisbremse nicht über das Jahr 2025 hinaus
verlängert wird, droht eine weitere Verschärfung der Lage auf
unseren Wohnungsmärkten. Gerade in Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt ist es dringend geboten,
dämpfend auf die Mietpreisentwicklung einzuwirken. Die
Verlängerung der Mietpreisbremse gibt uns dieses
justierende Instrument an die Hand, um die akute Lage auf
dem Wohnungsmarkt kurzfristig zu stabilisieren.
Jüngste Veröffentlichungen wie die des Paritätischen
Gesamtverbandes zur Wohnarmut in Deutschland zeigen
uns mehr als eindringlich, dass steigende Mieten vor
allem Menschen mit niedrigen Einkommen stark
belasten. Viele Haushalte geben inzwischen deutlich mehr als
ein Drittel, einige sogar mehr als die Hälfte ihres
Gesamteinkommens für Wohnkosten aus. Das erhöht massiv
die Gefahr der Wohnarmut, der Armut insgesamt. Über
17,5 Millionen Menschen in Deutschland sind bereits von
Wohnarmut betroffen.
Natürlich ersetzt die Regulierung von Mieten weder
den dringend benötigten Neubau von Wohnungen noch
den Erhalt und Ausbau von bereits bestehendem
Wohnraum. Jedoch leistet die Verlängerung der
Mietpreisbremse gerade in der gegenwärtigen Situation einen
bedeutenden Beitrag zur Stabilisierung der Wohnkosten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Mietpreisbremse wirkt und ist in der aktuellen Lage ein
unverzichtbares Korrektiv. Sie hat nachweislich in den
durch die Landesregierungen festgelegten Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt zu einer moderaten
Verlangsamung des Mietanstiegs geführt. Die beantragte
Verlängerung der Mietpreisbremse ist zeitlich befristet
und stellt somit einen angemessenen Eingriff in die
Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer dar. Es drohen
derzeit weder dauerhafte Verluste für Vermieterinnen
und Vermieter noch eine Gefährdung der Substanz der
Mietsache, auch in Anbetracht der akuten
wirtschaftlichen Entwicklung. Unser Gesetzesantrag ist zielgerichtet
und ausgewogen. Er berücksichtigt die berechtigten
Interessen der Mieterinnen und Mieter ebenso wie die der
Eigentümerinnen und Eigentümer. Lassen Sie uns
weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen und die
Grundlagen dafür schaffen, dass das Wohnen in unserem
Land auch künftig bezahlbar bleibt und unsere soziale
Stabilität in den Quartieren nicht gefährdet wird! –
Vielen Dank und eine besinnliche Weihnachtszeit für Sie!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Ausschussberatungen haben zu dieser Vorlage nicht
stattgefunden.
Hamburg hat beantragt, bereits heute in der Sache zu
entscheiden. Ich frage Sie daher: Wer ist dafür, bereits
heute in der Sache zu entscheiden? – Minderheit.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik und dem Ausschuss für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend –
zu.
Wir kommen nun zur berühmten Grünen Liste – das
ist kein Wahlaufruf, sondern eine Abstimmung –: Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 10/20241
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind
dies die Tagesordnungspunkte:
3, 16, 18, 21, 23, 25, 26, 29 bis 31, 35 bis 37,
40 bis 43, 45, 46, 48, 49, 51 und 60.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Klare
Mehrheit.
Es ist also so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu
Punkt 25 Herr Minister Goldschmidt (Schleswig-
Holstein).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entschließung des Bundesrates: Ausnahmetatbestand
für die Zertifizierung der öffentlichen berufsbil-
1 Anlage 7
2 Anlage 8
denden Schulen im Rahmen der Akkreditierungs-
und Zulassungsverordnung (AZAV) – Antrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 539/24)
Wortmeldungen gibt es keine.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich rufe Ziffer 1 auf, zu der um getrennte Abstimmung
gebeten wurde.
Zunächst bitte das Handzeichen zu Ziffer 1
Buchstaben a bis c bis zu dem Wort „einzufügen“! – Minderheit.
Damit entfällt der Rest der Ziffer 1.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ich frage nun, wer dafür ist, die Entschließung nach
Maßgabe dieser Änderung zu fassen. – Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 6:
TOP 6
Entschließung des Bundesrates „Den europäischen
Binnenmarkt stärken und die Übererfüllung von
EU-Recht (Gold-Plating) verhindern“ – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 603/24)
Eine Wortmeldung liegt vor: Herr Staatsminister
Pentz, Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Europa steht am Beginn
einer neuen Legislaturperiode. Im Arbeitsprogramm der
Europäischen Kommission nehmen Entbürokratisierung
und Deregulierung eine zentrale Rolle ein. Es wird
mittlerweile tatsächlich auch in Brüssel über „less
bureaucracy“ gesprochen, wobei mich dieser Tage ein
Spitzenbeamter angesprochen und gesagt hat: We don’t speak
about less bureaucracy, we speak about better regulation.
– So kann man es auch sehen. Wir sehen es anders, und
deswegen bringen wir diesen Antrag ein.
Die Hessische Landesregierung wird alles daransetzen,
dass den Worten aus Brüssel auch Taten folgen. Sie
wissen alle: 60 bis 70 Prozent der in Deutschland geltenden
Gesetze und Verordnungen gehen auf europäische
Vorgaben zurück. Gerade in der letzten Legislaturperiode hat
die Europäische Kommission die unglaubliche Zahl von
13 000 neuen Richtlinien und Verordnungen geschaffen.
Das sind zwischen den Jahren 2019 bis 2024
durchschnittlich sieben neue Regelungen pro Tag. Bei der
Umsetzung von europäischen Richtlinien in nationales
Recht wurden oftmals nationale Sonderwünsche
sozusagen hinzugepackt. Die Regelungen gelten dann als
veredelt. Das ist mit Gold-Plating gemeint. Übrigens ist das
auch eine kulturelle Sache, denn Gold-Plating gibt es
eigentlich nur in Deutschland und in Österreich. Auch
das spricht ein Stück weit für unsere Kultur.
Bei diesem Gold-Plating gab und gibt es bisher zwei
Trends. Die einen wollen die EU-Musterknaben sein. Ihr
Ziel ist es, die europäischen Vorgaben noch schärfer,
noch härter, noch strenger umzusetzen. Die anderen
kommen genau aus der anderen Richtung. Sie wollen die
Ziele der europäischen Regelungen ausbremsen. Haken
und Ösen werden gesetzt, zumeist um den eigenen Markt
vor europäischer Konkurrenz zu schützen. In beiden
Fällen gilt: Es entsteht Schaden für die
Wettbewerbsfähigkeit. Die Innovationskraft der Volkswirtschaft wird
gehemmt. Vom Gold-Plating profitieren andere Märkte
wie China und die USA.
Die Hessische Landesregierung wirbt mit dem
heutigen Entschließungsantrag für einen anderen Weg. Die
Europäische Union hat in den nächsten Jahren große
Herausforderungen zu meistern: in der Wirtschaft, im
Handel, in der Digitalisierung. Damit die Unternehmen
im globalen Wettbewerbsumfeld diese
Herausforderungen erfolgreich bestehen, braucht es aus Brüssel ein
neues Verständnis von Regulierung. Ein Anfang muss sein,
Gold-Plating künftig konsequent zu vermeiden. Damit ist
vor allen Dingen das passive Gold-Plating gemeint.
Passives Gold-Plating ist die Veredelung von EU-Recht
durch Unterlassen. Wir haben das hier im Bundesrat vor
einigen Monaten selbst erlebt. Erinnern wir uns an das
Vorhaben der Europäischen Kommission, kleine
motorgetriebene Arbeitsmaschinen einer Versicherungspflicht
zu unterziehen, Stichwort „Rasenmäherbürokratie“: Hier
sah die Europäische Union die Möglichkeit, Ausnahmen
zuzulassen. Ich bin sehr dankbar, dass der Bundesrat
darauf aufmerksam gemacht hat, diese Ausnahmen zu
nutzen – erfolgreich zu nutzen.
In Deutschland stehen wir demnächst am Beginn einer
neuen Legislaturperiode der Bundesregierung. Die
Themen Entbürokratisierung und Deregulierung sind zentral,
damit wir wieder Wachstum schaffen können, damit wir
die Wirtschaft entfesseln können. Dafür muss die
Handlungsfähigkeit unseres Staates gestärkt werden. Der
Verzicht auf Gold-Plating ist dazu ein ganz großer und
wichtiger Beitrag, für den ich hier werbe. Ganz nebenbei – das
habe ich zu Anfang meiner Rede angesprochen –: Es
braucht auch einen Kulturwandel. Das muss im Mindset,
im Staat, in der Verwaltung, in den Unternehmen und bei
den Bürgern in Deutschland stattfinden. Dafür werben
wir Hessen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, weil
„einfach“ einfach besser ist.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates „Regionale
Dimension der EU Haushaltspolitik erhalten“ – Antrag
der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 604/24)
Dem Antrag ist das Land Mecklenburg-
Vorpommern beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor: Noch einmal
Staatsminister Pentz, Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident, vielen Dank, dass Sie mir erneut das Wort erteilen!
Meine Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen
ist bekannt geworden, dass die Europäische Union mit
dem Gedanken spielt, den EU-Haushalt radikal
umzubauen. Eine Reform des EU-Haushalts ist dringend
notwendig; darüber sind wir uns einig. Deshalb klangen die
Schlagworte, mit denen der Umbau angepriesen wurde,
nämlich Bürokratieabbau, mehr Wettbewerbsfähigkeit
und Außenpolitik, erst mal ganz gut. Doch wie so oft ist
Vorsicht geboten. Aus Sicht Hessens gibt es mindestens
drei Kritikpunkte an diesem Vorschlag: die Anlehnung an
den Corona-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“,
die damit einhergehende Entregionalisierung des EU-
Haushaltes und – auch wenn das vielleicht etwas um die
Ecke gedacht ist – die Auswirkungen auf die EU-
vertragliche Architektur.
Meine Damen und Herren, können Sie sich noch an
die Debatte hier im Haus erinnern, als es um die
Aufstellung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans ging?
Das war doch der Präzedenzfall für den aktuellen
Vorschlag! Deshalb sehen wir die Anlehnung an den
„NextGenerationEU“-Fonds so kritisch. Abgesehen
davon, dass ich Ihnen die Bewertung des Europäischen
Gerichtshofs zum Wiederaufbaufonds dringend ans Herz
lege, möchte ich daran erinnern, wie das seinerzeit hier
ablief. Wir Länder wurden von der Bundesregierung über
ganz lange Zeit gar nicht und erst nach ganz viel Druck
ein bisschen beteiligt. Wir waren Zaungäste. Das haben
wir übrigens mehrfach hier im Bundesrat über
Parteigrenzen hinweg kritisiert. Am Ende hat der Bund
Bundesprogramme finanziert, die lange vor der Corona-Zeit
beschlossen wurden, und so den Bundeshaushalt
entlastet. Der Wiederaufbaufonds war deshalb ein
Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt. Machen wir uns doch
angesichts der Debatten, die wir derzeit in Deutschland
führen, keine Illusionen: Bei einem solchen
Systemwechsel, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat, wird das
nicht anders.
Zweitens. Es macht auch ohne diese Einschränkungen,
Erwägungen keinen Sinn, die Beteiligung der Regionen
abzuschaffen und die Entscheidung über die Verwendung
der Mittel von der regionalen auf die nationale Ebene
hochzusetzen. Diskutieren wir denn nicht schon seit
Jahren, dass Europa zu weit weg von den Menschen ist, zu
abstrakt? Wer bitte schön glaubt, dass dieses Problem
dadurch gelöst wird, wenn künftig der Bund und die EU-
Kommission alleine darüber entscheiden, ob in Waldeck-
Frankenberg oder in Darmstadt-Dieburg europäische
Mittel verwendet werden?
Drittens. Ja, Geld gegen Reformen hört sich erst mal
gut an, aber es birgt die Gefahr einer schleichenden
Kompetenzerweiterung der EU-Kommission. Wenn
kleinere und finanziell klamme Mitgliedstaaten mit
Brüssel über Reformverträge verhandeln, dann braucht es kein
Europäisches Parlament, dann braucht es keinen
Ausschuss der Regionen mehr, um politische Ziele
durchzusetzen. Das Geld wird zum politischen Hebel und zum
Instrument der Politik. Sie kennen alle den alten Spruch:
Hast du einen Hammer in der Hand, sehen alle Probleme
aus wie Nägel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten
Sie, uns im Sinne dessen, was ich eben vorgetragen habe,
zu unterstützen. Das Europa der Regionen ist für uns kein
bloßer Slogan. Wir leben es, und wir sollten es auch
genauso erhalten und genauso weiter gemeinsam
erfolgreich ausbauen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Minister Liminski,
Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen
Tagen und vor allen Dingen in der nächsten Woche zu
Weihnachten wird viel über Zusammenhalt gesprochen –
und das zu Recht. Der Mensch braucht Zusammenhalt,
der Mensch braucht Gemeinschaft. Genau das gilt auch
für Europa. Die Kohäsionspolitik hat, wie ihr Name
schon sagt, seit Jahrzehnten den Zweck, den
Zusammenhalt in der Europäischen Union zu schaffen. Jeder weiß:
Zusammenhalt schafft man nicht durch Befehle und
Steuerung von oben, Zusammenhalt kann nicht aufoktroyiert
werden, Zusammenhalt muss von unten wachsen. Vor
diesem Hintergrund ist die Frage, die wir heute hier
diskutieren, so wichtig. Kohäsionspolitik zu zentralisieren,
Kohäsionspolitik zentral von Berlin oder Brüssel zu
steuern, widerspricht schon dem Zweck von Kohäsionspolitik
an sich. Denn Kohäsion dient auch dem Zusammenhalt
der Regionen in Europa, und dieser Zusammenhalt muss
von unten wachsen. Deshalb wenden wir uns mit diesem
Antrag gegen die Bestrebungen der Europäischen
Kommission, die Kohäsionspolitik zu zentralisieren. Europa
muss die regionale Dimension der Kohäsionspolitik
erhalten.
Um es ganz deutlich und klar zu sagen: Es geht an
dieser Stelle nicht darum, Kompetenzen um ihrer selbst
willen unbedingt haben zu wollen. Vielmehr gibt es ganz
praktische Gründe, die für die regionale Bewirtschaftung
der Kohäsionsmittel sprechen: Die Akteure in den
Regionen kennen die Bedürfnisse der Menschen und
Unternehmen. Sie haben einen Plan für die Stärkung der
regionalen Wirtschaft. Sie kennen die Sorgen und Nöte der
Landwirte. Und sie haben selber enge Beziehungen zu
den europäischen Nachbarregionen. Deshalb ist eine
starke regionale Verantwortung richtig und wichtig aus
ganz konkreten, sachlichen Gründen. Deshalb brauchen
die Regionen auch künftig Eigenverantwortung und
Flexibilität bei der Gestaltung und Durchführung der damit
verbundenen Programme.
Die Akteure vor Ort müssen weiterhin über die
Verwendung von Mitteln entscheiden können und dürfen
nicht zum verlängerten Arm von Kommission und
Bundesregierung werden. Welche Folgen eine solche
Zentralisierung haben kann – darauf hat Kollege Pentz gerade
schon hingewiesen –, hat die Aufstellung des Deutschen
Aufbau- und Resilienzplans 2021 gezeigt. Das war nun
wahrlich kein Positivbeispiel für eine Beteiligung der
Länder.
Ich will aber gern ergänzen, dass eine regionale
Verwaltung der Kohäsionsmittel nicht nur im Interesse der
Regionen liegt. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sie
auch im Interesse Europas insgesamt liegt. Denn eine
regional verantwortete Kohäsionspolitik macht mit den
Programmen den europäischen Gedanken in den
Regionen auch tatsächlich sichtbar.
Abgesehen davon braucht es eine solche Umstellung
nicht, um, wie Kollege Pentz gerade schon gesagt hat,
künftig darüber steuern zu können. Wenn wir tatsächlich
grundsätzliche Probleme mit Mitgliedstaaten haben, wie
es mit Ungarn der Fall ist und wie es mit Polen der Fall
war, dann gibt und gab es ja ganz offenkundig auch
bisher schon Instrumente, um damit umzugehen. Dafür muss
man nicht die Kohäsionspolitik gewissermaßen als Geisel
nehmen.
Das alles bedeutet aber nicht, dass alles beim Alten
bleiben sollte. Die Kohäsionspolitik ist reformbedürftig,
in der Tat. Es braucht eine Vereinfachung und eine
Entbürokratisierung der teilweise wirklich überkomplexen
Verwaltungsverfahren. Und es hilft auch nicht, jahrelang
nur von Bürokratieabbau zu reden. Wir müssen an dieser
Stelle, wie man so schön sagt, vom Reden ins Handeln
kommen. Deshalb haben wir aus Nordrhein-Westfalen
heraus, auch über den Ausschuss der Regionen konkrete
Vorschläge gemacht, wie wir zu mehr Vereinheitlichung,
mehr Vereinfachung kommen. Dazu sind wir gerne
bereit, aber für Zentralisierung stehen wir nicht bereit.
Außerdem wäre es sinnvoll, die Kohäsionspolitik
stärker strategisch aufzustellen, damit wir mit der
Kohäsionspolitik nicht nur den Status quo im Blick haben, sondern
auch die nächsten zehn Jahre und die absehbaren
Entwicklungen sowie die Transformationsbedarfe in den
Regionen mit der Kohäsionspolitik in den Blick nehmen.
In Brüssel heißt es aktuell immer: Das alles ist bisher
nur ein Entwurf der Arbeitsebene. – Damit das so bleibt,
müssen wir uns als Regionen und Länder auf die
Hinterbeine stellen. Insofern ist es gut, dass die
Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig im Oktober einen deutlichen
Beschluss hierzu gefasst hat, ebenso die
Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin im Dezember gemeinsam mit
der Bundesregierung auf Grundlage einer Vorarbeit
durch die Europaministerkonferenz. Das alles zeigt: Wir
sind als Länder in dieser Frage geschlossen. Diese
Geschlossenheit der Länder ist wichtig für eine starke
Stimme in Brüssel. Deshalb werbe ich um eine möglichst
breite Unterstützung dieses Antrags, damit man in
Brüssel weiß, was ganz oben auf unserer Agenda,
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
- part_of_vorgang → Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere Änderungen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)