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Protokoll der 1050. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 20.12.2024 · WP 20 · 1050 · Original ↗

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Protokoll der 1050. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1050 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1050. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. Dezember 2024 I n h a l t : Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Gewalt gegen die Sinti, Roma und Jenischen . . 469 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow . . . 470 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471 1. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 537/24) . . 485 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 485 2. Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 536/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Bestellung von Staatsminister Joachim Herrmann (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 3. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen (Hofraumverordnung – HofV) – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 575/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung wird gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508* 4. Entschließung des Bundesrates: Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der öffentlichen berufsbildenden Schulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 539/24) . . . . . . . . . 488 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 489 5. Entschließung des Bundesrates zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und zur Unterstützung der Automobilindustrie durch Vorziehen der Revisionsklausel – Antrag des Saarlandes – (Drucksache 567/24) 474 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 474 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 475 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 506*, 506* Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 507* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 476 6. Entschließung des Bundesrates „Den europäischen Binnenmarkt stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating) verhindern“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 603/24) 489 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 489 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 7. Entschließung des Bundesrates „Regionale Dimension der EU Haushaltspolitik erhalten“ – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 604/24) . . . . . . . . . . 490 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 490 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 8. Entschließung des Bundesrates „Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 344/24) . . 491 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 491 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 492 9. Entschließung des Bundesrates „Mogelpackungen kennzeichnen: Verbraucher und Umwelt schützen“ – Antrag des Saarlandes – (Drucksache 568/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 510* Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 10. Entschließung des Bundesrates für eine verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 602/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 11. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 588/24, zu Drucksache 588/24) . . . . . . . 494 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 511* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494 12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (Drucksache 547/24) . . . . . . . . 494 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494 13. Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 589/24) . . . 494 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 494 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 495 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 496 Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 14. Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 590/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 511* Dr. Andreas Handschuh (Sachsen) . . . 512* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 15. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) (Drucksache 599/24) . . . . . . . . 499 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 16. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) (Drucksache 549/24) . . . . . . . . 488 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 508* 17. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport- Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Drucksache 551/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft- Gesetzes (Drucksache 554/24) . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 19. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz – StrERG) (Drucksache 556/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 20. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Drucksache 557/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 21. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes (Drucksache 559/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 581/24) . . . . . . . . 500 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 512* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 23. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 582/24 (neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 591/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 513* Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . . 513* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 25. Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 561/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 510* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (Drucksache 562/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 508* 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013 COM(2023) 31 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 24/23, zu Drucksache 24/23) . . 501 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 501 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE – Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau – zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1058 und der Verordnung (EU) 2021/1057 COM(2024) 496 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 523/24, zu Drucksache 523/24) 501 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 29. Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (Drucksache 526/24) 488 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 30. Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe (Drucksache 541/24) . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 31. Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – PBAV 2025) (Drucksache 605/24) . . . 488 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 32. Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen (Drucksache 527/24) . . . . . . . . 501 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 33. Verordnung zur Änderung von Sanktionsvorschriften zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen stoffrechtliche Unionsverordnungen (Drucksache 542/24) . . . . . . . . . . . 502 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 34. Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation (Drucksache 515/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 35. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (1. TK- Mindestversorgungsänderungsverordnung – 1. TKMVÄndV) (Drucksache 543/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 36. Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 510/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 37. Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik- Verordnung Wasserstoff – EnStatWassV) (Drucksache 572/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 38. Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Drucksache 600/24) . . . . . . . . . 502 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 39. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 544/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Gremium der Kommission „Generaldirektoren für Berufliche Bildung“ (DGVT) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 586/24) . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 586/1/24 . . . . . . . . . . . . . 509* 41. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für das Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation – gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 PTStiftG – (Drucksache 535/24) . . 488 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 535/1/24 . . . . . . . . . . 509* 42. Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG – (Drucksache 521/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 521/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 43. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 587/24) . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 510* 44. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin, Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 606/24) . . . 485 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 485 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 487 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 487 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 45. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 607/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 607/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 46. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 608/24) . . 488 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 608/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 47. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines grundgesetzlich abgesicherten Sondervermögens und zur Reform der Schuldenbremse – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 624/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 493 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494 48. a) Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 622/24) b) Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 625/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss zu a): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 622/24 . . . . . . . . . . 509* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 625/24 . . . . . . . . . . 509* 49. a) Benennung eines Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 623/24) b) Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 626/24) . . . . . . . . . . 488 Beschluss zu a): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 623/24 . . . . . . . . . 509* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 626/24 . . . . . . . . . 509* 50. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 628/24) 480 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 480 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481 51. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 627/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 627/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 509* 52. a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) (Drucksache 633/24) b) Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes (Drucksache 634/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 471 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 472 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 473 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 474 Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 474 53. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung (Drucksache 635/24) . . . . . . . . . . . 503 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 503 54. Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) (Drucksache 636/24) . . 503 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 96 Absatz 5 GG 503 55. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) (Drucksache 637/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 476 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 476 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 478 Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 507* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4, Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5 Satz 2, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . 479 56. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere Änderungen (Drucksache 638/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 57. Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) (Drucksache 639/24) . . . . . . . . . . . . . 503 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 514* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 58. Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 640/24) . . . 481 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 481 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 482 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 483 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 484 Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 507* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 59. Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksache 641/24) . . 503 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 60. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZ- BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 450/24) . . . . . 488 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 450/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 504 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s - k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der Finanzen Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat und beim Bundesminister der Justiz Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1050. Sitzung Berlin, den 20. Dezember 2024 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1050. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, der Sinti Allianz Deutschland, der Bundesvereinigung der Sinti und Roma und des Zentralrates der Jenischen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gedenken heute gemeinsam als Ländergemeinschaft der Sinti, Roma und Jenischen, die während des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden. Ihre Kultur, ihre Sprache, ihre Identität wurden von 1938 bis 1945 unterdrückt und zu vernichten versucht. Die Nationalsozialisten betrachteten in ihrem verbrecherischen Tun die Sinti, Roma und Jenischen als „asozial“ und „rassisch minderwertig“. Familien wurden in brutaler Grausamkeit auseinandergerissen, Kinder wurden ihren Eltern entzogen und in Todeslager deportiert. Sie wurden in Ghettos gesperrt, ihrer Menschenrechte beraubt und zum schlimmsten aller Schicksale verurteilt. Heute stehen wir hier, um diesen Menschen zu gedenken und um damit dazu beizutragen, dass ihr Leid nie vergessen wird. Unser aller Aufgabe ist, dafür Sorge zu tragen, dass Rassismus und Diskriminierung niemals wieder eine Chance haben. Daher ist es für den Bundesrat seit 1994 Verpflichtung – und Mahnung zugleich –, in der letzten Plenarsitzung des Jahres den von den Nationalsozialisten ermordeten Sinti, Roma und Jenischen zu gedenken, aber auch den Dialog und Austausch zu suchen. Wir stehen hier heute in Solidarität mit den Überlebenden, ihren Nachfahren und ihren Familien. Wir stehen hier, um ihnen zu versichern, dass wir ihr Erbe ehren und gemeinsam mit dazu beitragen wollen, die Erinnerung an sie und ihre Kultur zu bewahren. Bald feiern wir Weihnachten, das Fest der Liebe und des Friedens. Ganz anders war die Vorweihnachtszeit vor 82 Jahren für die Sinti und Roma. Am 16. Dezember 1942 wurde durch den Auschwitz-Erlass des Reichsführers SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die Deportation der letzten im Deutschen Reich noch verbliebenen Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau angeordnet. Mit dem sogenannten Auschwitz-Erlass wurde schließlich die systematische industrielle Vernichtung der deutschen Sinti und Roma im Holocaust vorangetrieben. Am Ende fielen europaweit 500 000 Sinti, Roma und Jenische dem verbrecherischen NS-Regime zum Opfer und wurden in Vernichtungslagern ermordet. In Deutschland leben heute wieder etwa 70 000 Sinti und Roma, wie das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma informiert. Genaue Zahlen existieren jedoch nicht, was im Übrigen auch für die Jenischen gilt. Das verdeutlicht aber, dass das Leben von Sinti, Roma und Jenischen in Deutschland wieder heimisch ist, heimisch geblieben ist. Dies auch trotz der Sorge vor Stigmatisierung und gesellschaftlicher Marginalisierung, die die Sinti, Roma und Jenischen leider auch heute noch erfahren und befürchten müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Angst der Sinti, Roma und Jenischen vor Diskriminierung und Ausgrenzung muss ein Ende haben. Der stark anwachsende Nationalismus und Rechtsextremismus, aber auch der wieder aufkommende gewaltbereite Antiziganismus, der im Jahresbericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus dokumentiert wird, müssen uns alle mit großer Sorge erfüllen. Wo menschenverachtende Ideologien jedweder Art, insbesondere aber die Geißel des Antisemitismus und des Antiziganismus, in unserer Gesellschaft zutage treten, müssen wir uns daher klar positionieren und unsere Stimme erheben. Dies bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, die Erinnerung wachzuhalten und unsere Demokratie zu schützen. Um dies zu vermitteln, sind Stätten der Erinnerung und Mahnung unverzichtbar. In Berlin steht seit 2012 ein Denkmal im Tiergarten, zwischen Reichstagsgebäude und Brandenburger Tor gelegen, das an die zwischen 1933 und 1945 von den Nationalsozialisten ermordeten Sinti, Roma und Jenischen erinnert. Das Denkmal besteht aus einem kreisrunden Brunnen mit einem versenkbaren Stein, auf dem täglich eine frische Blume niedergelegt wird. Zusätzlich ergänzen ein Gedicht sowie Steine mit den Namen von 69 Konzentrationslagern und Sammelstätten das Ensemble, akustisch unterlegt durch eine Geigenkomposition von Romeo Franz. Musik war und ist ein zentraler Teil der Kultur der Sinti und Roma. Daher habe ich mich sehr gefreut, dass einige der hier versammelten Vertreterinnen und Vertretern gestern Abend beim traditionellen Weihnachtskonzert in der saarländischen Landesvertretung als Gäste dabei waren. Dass das Kammerorchester der Großregion auch Werke des Sinti-Musikers Django Reinhardt, der als Begründer und Vorreiter des europäischen Jazz gilt, aufführte, war ein gelungenes Beispiel für die verbindende Kraft der Kultur der Sinti und Roma. Es erfüllt mich mit Stolz, dass wir in der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken gemeinsam mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma im Saarland vor wenigen Wochen einen Gedenkort für Sinti, Roma und Jenische eingerichtet haben. Das Mahnmal mit dem Titel „Nachhall“ befindet sich im Echelmeyerpark, direkt neben der katholischen Kirche St. Michael. Der Standort ist natürlich nicht zufällig gewählt. Denn in dieser Kirche arbeitete von 1927 bis 1933 der katholische Pfarrer Arnold Fortuin. Er war nicht nur im damaligen Saargebiet, sondern auch darüber hinaus als Seelsorger für Sinti und Roma bekannt. Gemeinsam mit seinem Freund Franz Lehmann Kimling, einem Sinto, gründete er 1932 eine Schule für Sinti- und Roma-Familien, und zwar im Verborgenen. Fortuin half während der NS-Herrschaft vielen Sinti und Roma, ins Ausland zu fliehen. Bei der feierlichen Einweihung des Mahnmals in Saarbrücken waren der Bundesvorsitzende Romani Rose und Frau Diana Bastian, die Vorsitzende des saarländischen Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma, anwesend, die beide auch heute hier unter uns sind. Die gemeinsame Gedenkkultur ist alles andere als rückwärtsgewandt, sondern ein wichtiger Schritt in unsere gemeinsame Zukunft. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das besagt Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Um den Wortlaut dieses wichtigen Artikels auch mit Taten zu erfüllen, gibt es seit einigen Jahren nicht nur eine Antirassismusbeauftragte und einen Antisemitismusbeauftragten, sondern seit März 2022 auch den ersten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Vorurteile lassen sich nur durch Aufklärung und persönliche Begegnung überwinden. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Sinti, Roma und Jenischen zu unterstützen und einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit ihrer vielfältigen Kultur zu fördern. Lassen Sie uns heute gemeinsam gedenken, trauern und hoffen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die Verbrechen der Vergangenheit niemals vergessen werden und dass die Menschenrechte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe und ihrer Kultur, für jetzt und in alle Zukunft geachtet und geschützt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte erheben Sie sich von Ihren Plätzen und lassen Sie uns gemeinsam in einer Schweigeminute der Sinti, Roma und Jenischen gedenken, die von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden! (Die Anwesenden erheben sich) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekannt zu geben. Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Thüringen und Sachsen, Herrn Dr. W o i d k e , Herrn Professor V o i g t und Herrn K r e t s c h m e r , herzlich zu ihrer Wahl zu gratulieren. Alles Gute! (Beifall) Neuer Bevollmächtigter des Landes Brandenburg ist Herr Staatssekretär David K o l e s n y k . Für den Freistaat Thüringen wurde Herr Staatssekretär Stephan K ö n i g zum Bevollmächtigten bestellt. – Auch Ihnen beiden unsere herzlichen Glückwünsche! Bei ihren Vorgängern, der ehemaligen Bevollmächtigten des Landes Brandenburg, Frau Staatssekretärin Dr. Friederike H a a s e , und dem ehemaligen Bevollmächtigten des Freistaates Thüringen, Herrn Staatssekretär Malte K r ü c k e l s , möchte ich mich im Namen des Hauses für die sehr gute Zusammenarbeit und ihr Engagement im Ständigen Beirat bedanken. Mit Ihrem Einverständnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, verzichte ich auf die Verlesung der weiteren Namen aller Mitgliedschaftswechsel und verweise auf den Ihnen vorliegenden Umdruck1, der auch zu Protokoll genommen wird. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute. Mein besonderer Dank gilt unserem ehemaligen Kollegen und Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, 1 Anlage 1 Herrn Bodo R a m e l o w , der unser Haus nach zehn Jahren Mitgliedschaft verlassen hat. Im Geschäftsjahr 2021/2022 stand Bodo Ramelow dem Bundesrat als Präsident vor. Dieses Amt übernahm er in bewegten Zeiten. Hinter uns lagen schon damals knapp zwei Jahre Corona-Pandemie, und nur vier Monate nach seinem Amtsantritt in diesem Hause erschütterte der bis heute andauernde völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine Europa. Der Austausch mit unseren europäischen Freunden und Partnern war in diesen herausfordernden Zeiten für unser Land von besonderer Bedeutung. Seine Reisen als Bundesratspräsident führten Bodo Ramelow unter anderem nach Frankreich, in die Niederlande, nach Rumänien, Belgien und Polen, um die Gemeinschaft in Europa in Zeiten des Krieges zu stärken und die uns verbindenden Werte zu betonen und zu bewahren. Auch in Deutschland und hier bei uns im Bundesrat setzte sich Bodo Ramelow mit seiner ruhigen und gelassenen Art dafür ein, das uns Verbindende und nicht das Trennende in den Mittelpunkt unseres Handelns und Denkens zu rücken. Für die Thüringer Bundesratspräsidentschaft wählte er das Motto „Zusammen wachsen“. Hierbei ging es ihm um zweierlei: um das Zusammenwachsen von Ost und West, genauso wie um unsere Fähigkeit, gemeinsam als Bundesrepublik Deutschland in allen Regionen und Landesteilen nachhaltig Wachstum zu gestalten, indem wir noch mehr als bisher einander zuhören, aufeinander zugehen und voneinander lernen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Bodo Ramelow an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die aktive Zusammenarbeit sowie sein tatkräftiges Engagement ganz herzlich danken und ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen. (Beifall) Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 60 Punkten vor. Die Gesetze, die der Deutsche Bundestag in den vergangenen beiden Tagen beschlossen hat, unsere Punkte 52 bis 57, finden Sie umgedruckt auf Ihren Plätzen hier im Saal. Das Regionalisierungsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz – das sind unsere Punkte 58 und 59 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Sobald der Bundestag die Gesetze verabschiedet und zugestellt hat, werden sie umgedruckt und im Saal verteilt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir die Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern die Beschlüsse uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer Sitzung zur Beratung vorliegen. Zur Reihenfolge der Tagesordnung im Übrigen: Zu Beginn der Sitzung werden wir die Punkte 52, 5, 55, 50 sowie die Debatte zu Punkt 58 – in der genannten Reihenfolge – behandeln. Nach TOP 2 wird der Punkt 44 erörtert. Nach TOP 10 wird der Punkt 47 beraten. Die Punkte 53, 54, 56, 57, die Abstimmung zu TOP 58 sowie TOP 59 werden gemäß ihrer TOP-Nummer am Schluss der Sitzung aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es zu diesem Vorschlag Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung so festgestellt. Ich darf sogleich die Tagesordnungspunkte 52 a) und b) aufrufen: TOP 52a) a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) (Drucksache 633/24) TOP 52b) b) Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes (Drucksache 634/24) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile als Erstes Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen das Wort. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zur Beratung und Entscheidung vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und mit der anstehenden Verfassungsänderung reagieren Bund und Länder auf die Justizkrisen in verschiedenen europäischen Staaten, namentlich in Polen und Ungarn. Wir hier in Deutschland stellen unser höchstes Gericht wetterfest auf und treffen so eine Vorsorge, wie sie dem Gericht nach über 70 Jahren Bewährung auch im Vergleich zu den anderen Verfassungsorganen gebührt. Der Verständigung auf diese Entwürfe vorausgegangen sind monatelange intensive Verhandlungen der Bundestagsfraktionen der FDP, der Grünen, der Union und der SPD. Ich möchte aber – so viel Eigenlob muss sein – ausdrücklich daran erinnern: Der Anstoß zu dieser Debatte ging von uns Ländern aus. Es waren die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die im Herbst des vergangenen Jahres eine Stärkung des Verfassungsgerichts angemahnt hatten, und bereits im April dieses Jahres legten sie einen umfassenden Bericht zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen deren Feinde vor und lieferten einen entsprechenden Gesetzentwurf gleich mit. Wenn ich mir das heute zur Abstimmung vorliegende Paket anschaue, dann kann ich sagen: Die Vorarbeiten der Länder haben sich gelohnt. Vieles findet sich in dem heute vorgelegten Entwurf wieder. Meine Damen und Herren, im Grundgesetz ist künftig explizit festgeschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht unabhängig, selbstständig und gegenüber den anderen Verfassungsorganen gleichrangig ist – eigentlich und in der Staatspraxis natürlich eine Selbstverständlichkeit, aber mit dieser expliziten Regelung wird die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter und Interpret der Verfassung noch einmal stärker betont und die Unabhängigkeit des Gerichts von äußeren Einflüssen noch einmal gestärkt. Konkret schreiben wir grundlegende Regelungen zur Wahl, zur Amtszeit sowie zur Altersgrenze der Richterinnen und Richter fest, künftig nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz selbst. Wir sichern damit die seit Jahrzehnten bewährte Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter. Einer politisch motivierten Erweiterung des Gerichts durch einfaches Gesetz, dem sogenannten Court-Packing, schieben wir einen Riegel vor. Wir sichern zudem den Vorrang der Verfassung, indem wir in Artikel 94 GG die Bindungswirkung der Entscheidungen festschreiben. Und wir schaffen die Grundlage für den sogenannten Ersatzwahlmechanismus, um destruktiven Sperrminoritäten bei der Wahl der Verfassungsrichter sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat den Boden zu entziehen. Eins aber fehlt, meine Damen und Herren, davon bin ich fest überzeugt: dass nämlich das Bundesverfassungsgerichtsgesetz künftig nur mit Zustimmung der Länder verändert werden kann. So hatten es ja die Länder in großer Einmütigkeit vorgeschlagen. Ein solches Zustimmungserfordernis hätte nicht nur entscheidend zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts beigetragen. Es wäre auch aus sich heraus sachgerecht gewesen, denn das Gericht ist bekanntlich von grundlegender Bedeutung für das Bund-Länder-Verhältnis. Es entscheidet ja verbindlich auch über die Rechte und Pflichten der Länder, und die Richter werden bekanntlich je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Zahlreiche ehemalige Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten sich deshalb frühzeitig für die Konstitutionalisierung des Zweidrittelerfordernisses für die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, und auch in der Staatsrechtslehre besteht Einigkeit, dass das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit in der Vergangenheit eine politisch einseitige Besetzung des Gerichts verhindert und dessen breite Akzeptanz in der Bevölkerung abgesichert hat. Belässt man das Zweidrittelerfordernis für die Richterwahlen aber beim einfachen Gesetzgeber, dann drängt es sich geradezu auf, Änderungen dieser Regelungen nur mit Zustimmung des Bundesrates zu erlauben. Nur so würde eine hinreichende und demokratisch legitimierte Sicherung des Wahlverfahrens vor einer einseitigen Senkung des Quorums durch den Bundestag geschützt. Dass sich insbesondere die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag nicht dazu durchringen konnte, diesen Schritt mitzugehen, ist bedauerlich; denn es geht dabei ja nicht um parteipolitisches Klein-Klein. Wir waren uns ja hier als Länder an diesem Punkt sehr einig, wie auch der Entschließungsantrag zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere den Kollegen aus NRW und aus Hessen danken, die sich sehr in diesem Sinne eingesetzt hatten, allerdings am Ende mit ihren Überzeugungsversuchen keinen Erfolg hatten. Bremen wird trotz dieses Mangels der Grundgesetzänderung und den Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zustimmen, denn diese sind mehr als überfällig. Das Gesetz ist – ich habe es schon erwähnt – ein wichtiger Schritt, um das Bundesverfassungsgericht wetterfest aufzustellen und vor politischen Einflüssen abzusichern, damit es nicht zum Spielball demokratiefeindlicher Kräfte wird und seine Rolle als Hüter der Verfassung und Garant unserer Demokratie bewahren kann. Wir sollten aber in der nächsten Legislaturperiode weiter dafür streiten, dass auf dieser guten Basis künftig Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Denn eine gute Sache ist nie so gut, dass sie nicht durch weitere Änderungen und Maßnahmen noch besser gemacht werden könnte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Dr. Bovenschulte. – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg. Marion Gentges (Baden-Württemberg): Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den größten Respekt vor unserem Grundgesetz, auf das wir alle vereidigt wurden. Wir haben geschworen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten und zu verteidigen. Heute erhalten wir dazu in besonderer Weise Gelegenheit. Die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes im Jahr 1949 getroffene Grundentscheidung zugunsten einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene stellt eine der bedeutendsten Rechtsinnovationen dar, die die deutsche Nachkriegsordnung mit sich brachte. Durch die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Zuständigkeitsfülle und Kompetenz geschichtlich ohne Vorbild ist, wurde die deutsche Verfassungsordnung grundlegend geprägt. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 ist das Bundesverfassungsgericht zum Hüter des Grundgesetzes geworden und hat sich als Garant des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats und als Verteidiger der Grundrechte etabliert. Das alles schien in den vergangenen Jahren fast selbstverständlich. Genau das – selbstverständlich – ist es aber nicht. Dass das Bundesverfassungsgericht seine Aufgabe so gut erfüllen und insbesondere so unabhängig und unparteiisch ausüben kann, ist weder gottgegeben noch in Stein gemeißelt. Wir sehen, dass Verfassungsgerichte zu den wichtigsten Angriffszielen zählen, wenn autoritär-illiberale Kräfte politische Mehrheiten erringen, weil der Verlust einer unabhängigen verfassungsgerichtlichen Kontrolle den Weg zum Abbau der Fundamente der Verfassungsstaatlichkeit ebnet, weil er es leichter macht, den Staat auf formal legalem Weg umzubauen, ihn in seinem Wesenskern zu verändern. Solchen Bestrebungen müssen präventiv die Erfolgsaussichten genommen werden. Das Bundesverfassungsgericht genießt heute völlig zu Recht eine breite Akzeptanz und großen Respekt. Es ist umsichtig, vorausschauend und klug, seinen Schutz zu einem Zeitpunkt zu stärken, zu dem dieser noch nicht benötigt wird. Es ist richtig, den Status des Bundesverfassungsgerichts und die zentralen Strukturvorgaben auf der Ebene der Verfassung zu verankern. Gleiches gilt für die Regelung zur Wirkung seiner Entscheidungen. Um die Funktionsfähigkeit des Gerichts auch nach dem Ausscheiden einer Richterin oder eines Richters zu erhalten, ist die vorgesehene Öffnungsklausel sinnvoll. Sie ermöglicht es dem Gesetzgeber, einen Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer im eigentlich zuständigen Wahlorgan blockierten Richterwahl zu schaffen, um so Wahlblockaden zu lösen, ohne das bewährte Zweidrittelquorum bei der Richterwahl aufgeben zu müssen. Bei dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes handelt es sich um ein wichtiges Vorhaben. Ein Vorhaben, bei dem Bund und Länder nach und trotz des Auseinanderbrechens der Bundesregierung jenseits aller politischen Konflikte Handlungsfähigkeit beweisen. Das ist bei allen Unsicherheiten in diesen Tagen und auch vor dem Hintergrund der Diskussionen um mögliche andere, weitere Sicherungsinstrumente ein starkes Signal: Wir sind selbst in schwierigen Zeiten in der Lage und willens, gemeinsam wichtige Entscheidungen zu treffen, wo es nötig ist, um möglichen Gefährdungen zentraler Institutionen unseres Verfassungsstaats frühzeitig und kraftvoll entgegenzutreten. Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass wir unserer Pflicht zur Achtung und Verteidigung des Grundgesetzes nachkommen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Gentges! – Als Nächstes darf ich das Wort geben an Frau Ministerin Dr. Wahlmann aus Niedersachsen. Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein starkes und unabhängiges Bundesverfassungsgericht ist die tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Deshalb muss die Resilienz, muss die Stärkung der Widerstandskraft unseres Bundesverfassungsgerichts allen Demokratinnen und Demokraten in diesem Land ein zentrales Anliegen sein. Dass das so ist, hat der Bundestag gestern gezeigt, und das wird dieses Hohe Haus heute ebenfalls zeigen. Der gleich von uns zu fassende Beschluss ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Vielleicht fast ebenso wichtig ist das positive Signal, das heute für die Bürgerinnen und Bürger von diesem Beschluss ausgehen wird. Dieses Signal lautet: Wenn es hart auf hart kommt, dann stehen die Demokratinnen und Demokraten – und das ist die weit überwiegende Mehrheit in unserem Land – fest zusammen. Bei allem Wahlkampfgetöse und bei allen inhaltlichen Differenzen, die es in einer Demokratie gibt und auch geben muss, besteht ein Grundkonsens. Wir alle ziehen gemeinsam an einem Strang, um den Fortbestand unseres Rechtsstaats, den Fortbestand unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sichern. Viele von uns, die große Mehrheit der Justizministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder, haben lange dafür gestritten, über den gleich zu treffenden Beschluss hinaus das Bundesverfassungsgerichtsgesetz als Zustimmungsgesetz auszugestalten, um damit die Länder als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte mit ins Boot zu holen. Dadurch hätten wir eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie schaffen können. Dass dies den Schutz des Bundesverfassungsgerichts verbessert hätte, hat übrigens auch die weit überwiegende Mehrheit der im Bundestag angehörten Experten bestätigt. Im Übrigen hätte eine solche Regelung auch der Intention der Väter und Mütter des Grundgesetzes entsprochen, den Föderalismus als machtbeschränkenden Stabilitätsfaktor zu nutzen. Gleichwohl ist uns allen das Ergebnis wichtig, und ein schnelles Handeln ist insbesondere vor dem Hintergrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode so dringend geboten, dass wir diesen Kompromiss eingehen und dem Beschlussvorschlag dennoch mit voller Überzeugung und aus tiefstem Herzen zustimmen können. Denn was Deutschland andernfalls drohen kann, sieht man sehr deutlich an denjenigen Ländern, in denen Demokratiefeinde die Mehrheit erlangt haben: Die Justiz ist einer der ersten Angriffspunkte, um die Demokratie einen schleichenden Tod sterben zu lassen. Erst schaltet man die freie Presse aus, dann strukturiert man die Justiz um und besetzt die entscheidenden Posten mit regimetreuen Richterinnen und Richtern. Gleichzeitig sorgt man dafür, dass das Verfassungsgericht entmachtet oder eben so besetzt wird, dass von dort aus kein regulierender Einfluss auf eine demokratiefeindliche Gesetzgebung zu erwarten ist. Und selbst, wenn formal kein Umsturz stattfindet, kann eine Demokratie auf diese Weise ausgehöhlt und entleert werden. Mit dem heutigen Beschluss ziehen wir im Jahr des 75. Geburtstages des Grundgesetzes eine wirksame Schutzmauer um unser Bundesverfassungsgericht und damit um die Hüterinnen und Hüter unserer Verfassung. Wir werden die Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz absichern und das Bundesverfassungsgericht auf diese Weise dem Zugriff einer einfachen Mehrheit entziehen. Das ist richtig und wichtig. Zugleich muss uns aber allen klar sein, dass eine Demokratie von echten und überzeugten Demokratinnen und Demokraten getragen sein muss. Wenn wir es auf Dauer nicht schaffen, die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung vom Wert der Demokratie, vom Wert des Rechtsstaats zu überzeugen, dann hilft uns auch der beste Schutzmechanismus für das Bundesverfassungsgericht am Ende nicht weiter. Bei allen Widrigkeiten und allen politischen Differenzen sollten wir alle miteinander nicht aus den Augen verlieren, dass es auf deutschem Boden in der gesamten Geschichte noch nie einen so erfolgreichen, wohlständigen, liberalen und sozialen Staat gegeben hat, der im Übrigen gleichzeitig auf dem Willen des Volkes und auf dem Prinzip der gleichen Rechte und Pflichten aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land beruhte. Dafür, für dieses große Ganze, für diese Bundesrepublik Deutschland, lassen Sie uns gemeinsam streiten! – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussberatungen haben zu beiden Gesetzen nicht stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Wir beginnen mit Punkt 52 a), dem Gesetz zur Änderung von Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes. Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen. Über Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte, die Länder aufzurufen. Eric Beißwenger (Bayern), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Enthaltung Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Das sind 65 Ja-Stimmen. Damit hat der Bundesrat mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, der Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen. Wir kommen nun zu Punkt 52 b), dem Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Zu diesem Gesetz liegt kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu TOP 5: TOP 5 Entschließung des Bundesrates zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und zur Unterstützung der Automobilindustrie durch Vorziehen der Revisionsklausel – Antrag des Saarlandes – (Drucksache 567/24) Um das Wort hat gebeten: Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Klimaschutz, aber machbar!“, könnte die Überschrift über diesem Antrag ebenfalls lauten, und darum geht es letztendlich. Die Elektromobilität ist für uns ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität im Verkehrsbereich. Gleichzeitig müssen wir mit Blick auf die letzten Wochen und Monate feststellen, dass der Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland, in Teilen Europas nicht so vonstattengegangen ist, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt hätten und wie das in den Aus- und Aufbaupfaden im Grunde genommen vorgesehen war. Gleichwohl ist und bleibt unser Ziel, exakt diese Transformation eben nicht als schrumpfende, sondern als aktive und erfolgreiche Industrienation zu meistern. Und genau an diesem Punkt stehen wir heute zur Beantwortung der Frage, ob das gelingt oder ob es eben nicht gelingt. Die Nachrichten der letzten Wochen und Monate, die Verhandlungen, die, wenn man so will, gerade in diesen Minuten und Stunden parallel auch an wichtigen Standorten der Automobilindustrie geführt werden, zeigen uns, dass wir den Blick für die Realität behalten müssen, ohne dabei das Ziel aus dem Auge zu verlieren. Exakt darum geht es auch in diesem Antrag. Es geht nicht darum, dass wir die Klimaschutzziele relativieren wollen. Wir wollen sie nicht zurückschrauben, und wir wollen sie nicht infrage stellen. Wir wollen auch nicht noch mehr Unsicherheit in den Markt bringen, als dort ohnehin ist. Vielmehr wollen wir, ganz im Gegenteil, an dieser Stelle sehr deutlich machen: Wir wollen nicht von diesen Zielen abweichen. Wir wollen aber dafür sorgen, dass die Ziele erreicht werden können, ohne dass wir dabei Tausende von Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das ist die Hauptintention dieses Antrages. Dafür braucht es unter anderem – darüber haben wir an dieser Stelle, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz und bei vielen anderen Gelegenheiten schon miteinander diskutiert – Impulse für ebendiesen Hochlauf der Elektromobilität. Zwei Stichpunkte will ich nur kurz benennen: Das ist nach meiner Auffassung zum einen noch mal ein klares Signal für Kaufanreize. Und es braucht zum anderen natürlich auch größere Anstrengungen, wenn es um den Aus- und Aufbau der Infrastruktur geht. Heute geht es nicht um diese beiden Punkte, sondern um etwas anderes. Es geht darum, dass wir einen Folgefehler – wie er sich nach meiner Einschätzung abzeichnet – verhindern wollen. Es wäre ein schwerwiegender Folgefehler, wenn wir es gemessen an dem, was wir uns mal vorgenommen haben, und gemessen daran, dass wir aktuell nicht die konkreten Zahlen erreichen können, zuließen, dass jetzt milliardenschwere Strafzahlungen von der Automobilindustrie zu zahlen wären – Milliarden von Strafzahlungen, die als Geld, als Summe in den Unternehmen fehlen würden, um die weitere Transformation zu finanzieren, um die Investitionen zu stemmen, die wir alle miteinander wollen und die nötig sind, damit das Ganze am Ende erfolgreich sein kann. Und all das nur, weil wir aktuell nicht ganz auf diesem Pfad liegen. Das ist ein Punkt, um den es letztendlich auch geht. Wenn wir kein klares Signal setzen, dass diese Strafzahlungen ausgesetzt werden sollen, dann wird es 2025 zu der Feststellung kommen, dass die CO2- Flottengrenzwerte wahrscheinlich nicht eingehalten sein werden. Und diese Milliarden werden fließen, aber nicht dorthin, wo wir sie haben wollen – nämlich in Innovationen und in den Erhalt von Arbeitsplätzen –, sondern als Zahlungen nach Brüssel. Das kann nicht klug sein, das kann nicht sinnvoll sein. Deshalb bitten wir die Bundesregierung an dieser Stelle, mit einer entsprechenden Position in Brüssel aufzutreten. Die Umbauziele sollen nicht gefährdet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit gleichfalls nicht. Deshalb geht es nicht nur um die vorübergehende Aussetzung der Strafzahlungen, um sich ein bisschen Zeit und finanzielle Luft zu verschaffen. Vielmehr geht es auch darum, zu überprüfen: Wann und wo stehen wir, bei welchem Schritt? Deshalb ist ein zweiter wesentlicher Punkt des Antrages das Vorziehen der Revisionsklausel, soweit es Pkw und leichte Nutzfahrzeuge angeht, auf das Jahr 2025 und, soweit es schwere Nutzfahrzeuge angeht, auf das Jahr 2026, damit auch hier klar ist: Wir wollen weiterhin den Green Deal haben, aber wir wollen auf diesem Wege eben nicht den „economic fail“ produzieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es gibt über diesen Antrag hinaus weitere Initiativen, auch von Kolleginnen und Kollegen aus unseren Reihen mit wichtigen Standorten der Automobilproduktion in Deutschland, die sich bereits in Schreiben an die EU- Kommission, an die Präsidentin gewandt haben. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich und will das ganz ausdrücklich von dieser Stelle aus unterstützen. Wir müssen jetzt in Brüssel deutlich machen: Wir wollen diesen Weg gehen, wir wollen das aber leisten können, ohne dass uns auf der halben Wegstrecke die Luft ausgeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb dieses Signal heute hier aus dem Bundesrat senden! – In diesem Sinne: Herzlichen Dank und Glück auf! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Das Wort hat der Staatsminister Mansoori aus Hessen. Kaweh Mansoori (Hessen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal darf ich hier zum Thema Automobil sprechen, denn Hessen ist ein Autoland. Während wir hier debattieren, spitzt sich die Lage zu in der Automobilindustrie, in der Zuliefererindustrie, in den Regionen, die von dieser Branche abhängig sind. Früher machten Kohle und Stahl das Herz der deutschen Wirtschaft aus. Es brauchte Jahrzehnte, bis sich die Standorte neu aufgestellt haben. Gestern noch Weltspitze, heute Abstiegskampf. Das Gleiche geschieht jetzt bei VW, Opel, Ford. Es passiert bei Schaeffler, Conti und Bosch. Der Unterschied ist, dass sich der gegenwärtige Wandel dort in mehrfacher Geschwindigkeit vollzieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland, ich bin Ihnen dankbar für diesen Antrag. Ihr Bundesland hat Jahrzehnte der Montantransformation hinter sich. Ihnen ist klar: Der Wandel kommt, aber er kann politisch gestaltet werden. Er muss sogar politisch gestaltet werden. Deswegen sollten wir uns immer wieder fragen: Tun wir genug für die betroffenen Menschen? Wir haben diese Initiative hier debattiert. Neu hinzugekommen ist die Forderung, Hybridfahrzeuge nicht zu vergessen. Man kann das unterstützen. Der Umweltausschuss hat umfassende Anpassungen vorgeschlagen: viele, die man auf den ersten Blick sympathisch finden kann. Die Versöhnung von Umwelt und Wirtschaft – wer will das nicht? Am Ende dieses rasanten Transformationsprozesses werden emissionsfreie Fahrzeuge „made in Germany“ stehen. Ich sehe keinen Widerspruch zwischen beiden Zielen. Im Gegenteil: Wer Technologieführer ist, wird auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich sein. Ich sehe etwas anderes: ein Zeitproblem. Letzte Woche war ich in Rüsselsheim auf einer Betriebsversammlung von Opel. Seit 2017 hat sich die Belegschaft an diesem stolzen Standort von 15 000 auf unter 8 000 nahezu halbiert – innerhalb weniger Jahre. Dieser Prozess nimmt aktuell noch einmal richtig Fahrt auf. Es stehen Zehntausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Es geht um Menschen, die morgens stolz zur Arbeit fahren, die ihre Familien ernähren, die unseren Wohlstand mehren. Fragen Sie sich bitte auch: Tun wir genug für diese Menschen? Wenn wir jetzt nicht handeln, um die Unternehmen zu stabilisieren, dann steht nicht nur die wirtschaftliche Basis unseres Landes auf dem Spiel. Am Ende stehen auch die Klimaziele auf dem Spiel, wenn andere Industrienationen aus Sorge vor wirtschaftlichem Abschwung ihren Mut verlieren. Die Versöhnung von Wirtschaft und Umwelt bedeutet daher für mich: ambitionierte Ziele, aber mit einem machbaren Weg dorthin. Planungssicherheit, wie sie in den bestehenden CO2-Flottengrenzwerten angelegt ist, bleibt zentral, und am Ziel deuteln wir auch nicht. Es muss aber erreichbar sein. Der Vorschlag, Strafzahlungen flexibel zu gestalten oder zweckgebunden für die Förderung der Elektromobilität zu verwenden, ist eine Idee, die man sich näher anschauen sollte. Aber auch hier sage ich: Die Unternehmen brauchen keine weiteren Unsicherheiten. Sie brauchen wirtschaftspolitische Unterstützung, insbesondere bei den Energiekosten, und klare Signale, dass wir an ihrer Seite stehen. Deshalb werbe ich ausdrücklich für die ursprüngliche Fassung dieser Initiative. Der Weg zur Klimaneutralität ist unumkehrbar, und er gelingt, wenn wir ihn gemeinsam mit der Wirtschaft gehen. Aufgabe von Politik ist es nicht, geradezustehen für die durch die Hersteller verfehlte Gestaltung von Produktpaletten der letzten Jahre. Die Unterstützung durch Kaufprämien oder die Überprüfung der Flottengrenzwerte will ich nicht für die Hersteller. Ich will das für die Beschäftigten in der Branche. Schauen Sie sich bitte die Transformationsregionen an! Viele dort haben Angst. Angst ist kein guter Berater. Man kann das an den Wahlergebnissen ablesen. Wenn wir keine Lösungen anbieten, bieten sich andere an, die nur Scheinlösungen präsentieren. Lassen Sie uns heute ein klares Signal senden: Ja zum Wandel. Ja zu den Klimazielen auf einer wirtschaftlich tragfähigen Basis. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Zwei Erklärungen zu Protokoll1 wurden abgegeben von Frau Ministerin Dr. Wahlmann (Niedersachsen). Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung nach der soeben festgelegten Maßgabe fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Minister Hermann (Baden-Württemberg) gibt eine Erklärung zu Protokoll2. Ich rufe TOP 55 auf: TOP 55 Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) (Drucksache 637/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir über diesen Punkt sprechen können, dass er uns heute erreicht. Denn vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im nächsten Jahr im Februar die Bundestagswahl in Deutschland stattfinden soll, hätte man befürchten können, dass wir gar nicht so weit kommen. Ich bin deshalb zunächst einmal ganz glücklich darüber, dass wir das immerhin heute miteinander auf den Weg bringen können. Es wäre fatal, wenn wir bei diesen Punkten, zu denen ich gleich inhaltlich noch einen Satz sagen möchte, den Eindruck erwecken würden, wir wollten vor der Bundestagswahl und dem dahin führenden Bundestagswahlkampf das Land einfrieren. Das würden die Menschen vor dem Hintergrund mancher Sorgen, die sie haben, nicht verstehen. Und manche Sorge, die die Familien haben, ist mit dem Thema verbunden, das gerade eben im Mittelpunkt der Auseinandersetzung und der Debatte stand. Wir würden viele Menschen vor den Kopf stoßen, wenn wir den Eindruck erwecken würden, dass wir diese Sorgen in der politischen Klasse nicht wahrnehmen und Dinge aufschieben, obwohl sie entscheidungsreif sind und die Mehrheitsverhältnisse sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat dafür ausreichend sind. 1 Anlagen 2 und 3 2 Anlage 4 Ich bin sehr froh, dass wir zu einzelnen Punkten noch vor dem Jahreswechsel Klarheit und Sicherheit herstellen können. Das gilt zum einen für das Deutschlandticket, das jetzt gerade parallel im Deutschen Bundestag beraten wird. Ohne die Änderung des Regionalisierungsgesetzes würden erste Verkehrsverbünde schon zu Beginn des nächsten Jahres aus dem Ticket aussteigen, ja aussteigen müssen. Der Preis würde noch einmal deutlich erhöht werden müssen. Alltägliche Mobilität würde für die 13 Millionen Pendlerinnen und Pendler, Nutzerinnen und Nutzer des Tickets in ganz Deutschland schlagartig verteuert und der ÖPNV deshalb auch unattraktiv werden. Ich bin froh, dass dies aller Voraussicht nach heute abgewendet werden kann, und will den Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, die die Mehrheitsverhältnisse dafür herstellen, ganz herzlich danken. Ich will ergänzen, dass ich auch froh bin, dass wir über einzelne Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes, das uns heute hier zur Beratung vorliegt, Einigung erzielen konnten. Es ist natürlich gerade vor den Weihnachtsfeiertagen ein wichtiges Zeichen, dass Beschäftigte und insbesondere Familien wissen können, dass sie ab Januar tatsächlich mehr Netto vom Brutto haben. Wir sehen, dass in vielen Familien die Frage „Wie komme ich denn über den Monat, und wie organisiere ich das Leben für meine und mit meiner Familie?“ tatsächlich drängender geworden ist. Und es macht einen Unterschied, ob wir sie entlasten oder ob wir sie nicht entlasten. Viele Menschen spüren das ganz unmittelbar. Es wäre deswegen nicht vermittelbar, wenn dieser Beschluss heute ausbleiben würde – das will ich ganz deutlich sagen –, zumal einige Maßnahmen wie die Anpassung des Grundfreibetrags oder des Kinderfreibetrags verfassungsrechtlich sogar zwingend geboten sind. Andere Maßnahmen wie zum Beispiel die Abmilderung der Folgen der sogenannten kalten Progression werden ja schon seit vielen Jahren immer wieder ergriffen und haben sich zu so etwas wie einem steuerpolitischen Konsens in Deutschland entwickelt. Eine der Inflation entsprechende Verschiebung der Tarifeckwerte hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode ebenso vorgenommen wie die Ampelkoalition in dieser Wahlperiode, trotz bisher deutlich höherer Inflation. Darum ist es gut, dass wir dies auch jetzt auf den Weg bringen. Ich will aber auch deutlich sagen: Die hohe Inflation der letzten Jahre hat die Grenzen einer rein schematischen und starren Eckwertverschiebung aufgezeigt. Die Studienlage ist hier nach meiner Wahrnehmung eindeutig. Von Inflation sind vor allem Familien mit geringen oder mittleren Einkommen besonders betroffen. Sie haben zwangsläufig eine hohe Konsumquote und spüren den Preisanstieg etwa bei Grundnahrungsmitteln tagein, tagaus an der Ladenkasse. Bezieher von hohen Einkommen trifft die Inflation aufgrund der in Relation niedrigeren Konsumquote nicht in diesem Maße. Zudem – das sehen wir an eindeutigen Statistiken – steigt der Wert ihres Vermögens oftmals mit der Inflation an, ohne dass dieser Wertzuwachs einer gerechten Besteuerung unterliegt. Daher möchte ich für die nächsten Schritte, die wir uns womöglich in den nächsten Jahren gemeinsam vornehmen werden, anraten, einen genaueren Blick auf die sozialen Auswirkungen der Inflation zu werfen und die reine Anpassung des Steuertarifs nach Schema F nicht als ausschließliche Option wahrzunehmen. Ich will auch deutlich sagen: Mit der gleichzeitigen Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wird für zusätzliche, ja dringend notwendige Entlastung von Familien gesorgt. Um es anschaulich zu machen: Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 60 000 Euro – Jahreslohn, versteht sich – bringen die Maßnahmen im kommenden Jahr im Ergebnis eine Entlastung von immerhin 337 Euro. Insgesamt belaufen sich die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte und Familien in dieser Legislatur durch die Maßnahmen, die Sie alle kennen, wie zum Beispiel das Inflationsausgleichsgesetz und weitere Maßnahmen, auf ein Volumen von rund 90 Milliarden Euro. Für die Familien wäre es dennoch gut, wenn sie die vorgesehene nochmalige Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags um vier, fünf Euro noch im Januar erreichen könnte. Weil wir hier im Bundesrat miteinander sprechen, will ich darauf hinweisen, dass die Länder diese Maßnahmen immer mitgetragen und mitbeschlossen, aber eben auch erheblich mitfinanziert haben. Wir hatten gerade in diesen Tagen bei uns im rheinland-pfälzischen Landtag die Haushaltsdebatte zu unserem Doppelhaushalt. Hätte ich – was nicht zulässig wäre – mir erlaubt, herauszurechnen, was wir alles nicht hätten mit einbringen können in diese Entlastungsmaßnahmen des Bundes, dann hätte ich einen noch besseren Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz vorlegen können. Aber so funktioniert Politik nicht, und deshalb sage ich ganz deutlich: Es ist gut, dass der Bund diese Schritte eingeleitet hat. Es ist auch die Verantwortung der Länder, darauf hinzuweisen, dass wir bei diesen Entlastungen an der Seite des Bundes stehen, aber auch darauf, dass es eben nicht nur Entlastungen sind, die zulasten des Bundeshaushalts gehen. Vielmehr sind wir da alle miteinander im Spiel. Es ist wichtig, dass wir mit diesen Maßnahmen ein positives politisches Signal setzen, dass wir den Binnenkonsum unterstützen und dass wir auch ein Signal der Handlungsfähigkeit deutscher Politik aussenden. Ich glaube, dieses Signal war in den letzten Tagen und Wochen durchaus ein wenig gestört. Darum ist es gut, dass wir als Bundesrat Handlungsfähigkeit zeigen, so wie es der Bundestag schon getan hat – und bei ausstehenden Entscheidungen hoffentlich noch tut, wenn ich an die Unterstützung zentraler Branchen, Leitmärkte und Industrien denke, wie es zum Beispiel eine Deckelung der Netzentgelte sein könnte. Wir zeigen in diesen Tagen, dass der Föderalismus funktioniert. Denn vieles von dem, was wir jüngst auf der Ministerpräsidentenkonferenz erneut miteinander diskutiert haben – ich glaube, sogar im großen Konsens miteinander diskutiert haben –, trägt den Geist dieser Beschlüsse, und deshalb ist das heute ein guter Tag. Natürlich würde ich mir vor Weihnachten noch das eine oder andere mehr wünschen; das habe ich, glaube ich, angemerkt. Aber vor Weihnachten, das lernt man im Laufe eines Lebens, steht Bescheidenheit im Vordergrund. Deshalb bin ich froh, dass wir dies hier miteinander erreicht haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr Senator Dr. Dressel aus Hamburg. Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schweitzer hat eben darauf hingewiesen: Es ist ein Zeichen von Handlungsfähigkeit, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages zustande gekommen ist und uns das Gesetz jetzt auf den letzten Drücker erreicht. Dennoch will ich für den einen oder anderen Kollegen aus der Länderfinanzministerkonferenz sagen: Das Ganze ist bei uns nicht unumstritten. Um einmal zu differenzieren: Natürlich ist die Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag verfassungsrechtlich geboten. Sie ist richtig und notwendig. Sie muss auch beim Kindergeld passieren. Aber es ist kein Geheimnis, dass hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wir die kalte Progression ausgleichen müssen, sollten oder könnten, die Meinungen durchaus auseinandergehen. Insofern muss man die Frage stellen: Brauchen in dieser Zeit, in der wir viele Herausforderungen haben – Kollege Schweitzer hat einige benannt –, Spitzenverdiener, Minister, Senatoren einen vollen steuerlichen Inflationsausgleich? Und vor dem Hintergrund der konjunkturellen Lage stellt sich noch mehr die Frage: Ist das ein wirklicher Beitrag zur Konjunkturbelebung? Ich will einmal darauf hinweisen, dass wir in einer nicht einfachen Entscheidung auch für die Jahre 2023 und 2024 den Ausgleich der kalten Progressionen vorgenommen haben. Und wenn wir auf die Konjunkturdaten schauen, stellen wir fest: Wir haben eine Rezession, faktisch ein Minuswachstum von 0,1 bis 0,2 Prozent, und das, obwohl das schon passiert ist. Wenn wir an das Thema „Abschreibung ist Verbesserung“ denken, muss man sagen: Vielleicht wären andere Maßnahmen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz konjunkturförderlicher gewesen. Wir müssen auch einmal auf die Jahreswirkung schauen: minus 7 bis 8 Milliarden Euro volle Jahreswirkung für Länder und Gemeinden. Da muss man das Kosten-Nutzen-Verhältnis schon mal hinterfragen dürfen. Allein für Hamburg kostet das ungefähr 220 Millionen Euro in der vollen Jahreswirkung. Das ist ungefähr das, was bei dem Thema Deutschlandticket, Schülerticket, Sozialticket anfällt, das wir nachher noch auf der Tagesordnung haben. Und da ist ja die Finanzierung, glaube ich, auch nicht langfristig gesichert; wenn ich schon mal einen Blick auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt werfen darf. Wenn wir mal ehrlich in die Länder und Gemeinden schauen, ist die Lage doch so: Es wird an vielen Stellen nur möglich sein, das zu schultern, wenn es an anderer Stelle schmerzhafte Kürzungen gibt. Das gehört zur Ehrlichkeit einer Kosten-Nutzen-Betrachtung dazu. Kollege Schweitzer hat eben auf die Belastungssituation der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. Absolut richtiger Punkt, gerade auch hinsichtlich dessen, was an Belastung jetzt zum Jahresende und Jahresanfang bei den Sozialversicherungssystemen noch dazukommt, wofür das vielleicht auch ein Stück Kompensation ist. Trotzdem müssen wir schauen: Wie wirkt sich das auf Länder und Gemeinden aus? Deshalb würden wir neben unser Ja, das wir hier heute aussprechen, durchaus auch ein Aber stellen. Denn im Normalbetrieb, wenn wir keine Neuwahl für den Deutschen Bundestag hätten, wäre das vielleicht ein Thema, zu dem wir heute gemeinsam den Vermittlungsausschuss anrufen würden, um dann in ein Verfahren zu kommen, in dem wir schauen: Wie können wir die Belastungen zwischen Bund und Ländern fair verteilen? Das klappt in dieser Lage nicht, aber es müssen einige To-dos für die nächste Wahlperiode angesprochen werden, wenn es um das Thema Bund-Länder-Finanzverteilung geht: Wir brauchen – das verdichtet sich auch hier in dieser Runde immer stärker – eine Reform der Schuldenbremse, die Länder und Gemeinden anders berücksichtigt. Der Restverschuldungsspielraum – diese berühmten 0,15 Prozent oder auch andere Anteile sind durchaus vorstellbar – ist für die Länder etwas, was in dieser Situation zwingend ist, damit wir miteinander vorankommen. Und wenn es Finanzierungsinstrumente bei Infrastrukturinvestitionen, Sondervermögen und dergleichen gibt, müssen wir über eine angemessene Partizipation von Ländern und Gemeinden reden, denn vor Ort in Ländern, Städten und Gemeinden werden die Investitionen ausgelöst. Auch das Thema „kommunale Altschulden“ ist für ganz viele in dieser Runde ein Problem hinsichtlich der Frage: Wie kann vor Ort Investition und Haushaltsgestaltung tatsächlich noch passieren? Letzter Punkt – das sei allen gesagt, die an den Wahlkämpfen beteiligt sind –: Wir erleben im Moment einen Überbietungs- oder – soll ich sagen – Unterbietungswettbewerb. Wer hat den besten Steuertarif? Das ist das, was in den Wahlprogrammen steht. Da wäre es schon ganz gut, wenn man über die Frage nachdenkt: Wer zahlt dann eigentlich die Rechnung? Zu einigen Steuervorschlägen wurde ja nicht einmal eine Rechnung aufgemacht, um zu klären, was es eigentlich genau kostet. Die Länder und Gemeinden sind zum Teil der Wirt, der das nachher bezahlt. Insofern wäre es wichtig, dass wir alle ein bisschen mit dazu beitragen, dass ein solcher Beitrag fair und ausgewogen ist. Wenn jetzt in Talkshows diskutiert wird, wie eigentlich die Gegenfinanzierung von großen Vorschlägen aussehen soll, und gesagt wird: „Länder und Gemeinden zahlen ja auch irgendwie mit“, dann, finde ich, müssen wir unsere Stimme frühzeitig erheben und nicht erst dann, wenn es zu spät ist. Ohne solide Finanzierung, ohne faire Verständigung über eine angemessene Lastenverteilung werden solche Entscheidungen nicht gelingen. Diesen dringenden Weihnachtswunsch – Kollege Schweitzer hat eben schon von Weihnachtswünschen gesprochen – möchte ich für die Länderfinanzseite äußern. In den nächsten Tagen kann vielleicht, bevor dann die Wahlkampfhektik wieder richtig losgeht, ein bisschen geruhsames Nachdenken einsetzen. Umso mehr möchte ich sehr dringend anmahnen, dass dieser Punkt auch auf die Agenda gehört, damit nachher wirklich Entlastungen, die solide finanziert sind, die angemessen gegenfinanziert sind, gelingen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Senator! – Um das Wort hat gebeten: Herr Bundesminister Dr. Kukies aus dem Finanzministerium. Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, heute zu Ihnen über das Steuerfortentwicklungsgesetz sprechen zu dürfen. Denn selbst wenn die Koalition nun beendet ist: In der Finanzpolitik haben wir heute die Chance, gemeinsam noch diese wichtige Weiche für die Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Ich werbe bei Ihnen um eine Mehrheit für das Steuerfortentwicklungsgesetz. Erstens tun wir gut daran, wie die Vorredner ja ausgeführt haben, auch für die Jahre 2025 und 2026 die kalte Progression im Einkommensteuertarif auszugleichen. Wir wollen die Tarifstufen der Einkommensteuer wie geplant an die Inflation anpassen, um die Kaufkraft inflationsbereinigt zu erhalten. Dafür ist der Grundfreibetrag für 2025 um 312 Euro auf nunmehr 12 096 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus werden die übrigen Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs entsprechend nach rechts verschoben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten damit schon ab dem 1. Januar mehr Netto vom Brutto. Gleiches gilt – zweitens – für die Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind und Monat. Dies kommt den Familien in Deutschland direkt zugute. Beides wird die Zurückhaltung beim Konsum mindern, die Konsumnachfrage stärken und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung fördern. Beides würde unserer Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern in einer schwierigen Phase Stabilität und Entlastung bieten. Dass wir uns einiges mehr bei den Themen „Verlängerung der degressiven AfA“ und „steuerliche Förderung der Elektromobilität“ hätten vorstellen können, ist bekannt. Leider hat es dafür keine Mehrheit gegeben. Aber es ist positiv, dass der Bundestag sich gestern mehrheitlich für das Gesetz in seiner jetzigen Form ausgesprochen hat. Ich bitte daher auch Sie um Zustimmung. Nur ein heutiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht es, dass die Familien das höhere Kindergeld bereits ab Januar 2025 auf dem Konto haben. Eine rückwirkende Umsetzung sowohl des Steuertarifs als auch der Kindergelderhöhung würde zu einer deutlich späteren Entlastung der Menschen führen und wäre mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden. Beides wollen wir vermeiden. Denjenigen, die jeden Tag mit ihrer Arbeit die wirtschaftliche Stärke unseres Landes neu begründen, und denjenigen, die mit ihren Kindern die Zukunft unseres Landes heranziehen, sollten wir das Leben ein Stück leichter machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für die Länder wird es mit diesem Gesetz eine Erleichterung geben. Denn die vom Deutschen Bundestag gestern beschlossene Fassung enthält auch eine Einigung zur Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Mit der vorzeitigen Berücksichtigung der neuen Zensusergebnisse setzt die Bundesregierung ihre am 18. Oktober 2024 im Bundesrat abgegebene Zusage um, diesen Wunsch der Finanzministerkonferenz der Länder zu erfüllen. Durch weitere vorzeitige Abrechnungen des Finanzausgleichs der Jahre 2022 und 2023 erhalten die Länder eine verbesserte Planungssicherheit für ihre Haushalte, und zwar so, dass die Interessen sowohl der Zuschlags- wie auch der Abschlagsländer gewahrt bleiben. Ich freue mich, dass wir im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit von Bund und Ländern hier schnell zu einem guten Ergebnis gekommen sind und damit eine zentrale Forderung der Länder erfüllen können. Ein Grund mehr, diesem Gesetz heute zuzustimmen. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Bundesminister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Bürgermeister Fecker (Bremen) abgegeben. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. 1 Anlage 5 Ich rufe Punkt 50 auf: TOP 50 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 628/24) Das Wort hat Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutschen See- und Binnenhäfen sind ein unverzichtbarer Grundpfeiler der gesamten deutschen Wirtschafts- und Verkehrsinfrastruktur. Das ist nicht nur ein Thema für die Küstenländer. Als zentrale Umschlagplätze für internationale Warenströme in globalen Logistikketten tragen sie maßgeblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung und zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei. Etwa 90 Prozent des internationalen Handels werden über die Häfen abgewickelt. Ich finde, das ist eine ganze Menge. Damit sind die deutschen Häfen, insbesondere die Seehäfen, Garanten für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Wirtschaft, und sie sind die Grundlage für Zehntausende von Arbeitsplätzen, nicht nur an den Hafenstandorten, sondern in ganz Deutschland. Zudem sind die Häfen eine unverzichtbare Basis für die Erreichung der Klimaschutzziele. Ohne sie kein zeitgerechter Ausbau von Offshore-Windkraft! Aber auch der Ausbau von Wasserstoffkreisläufen in Deutschland ist ohne die Häfen nicht möglich. Und ja, die Häfen sind zunehmend auch wieder ein Rückgrat für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Insbesondere gilt das zum Beispiel für Bremerhaven, der ja erneut zum zentralen Versorgungshafen der NATO in Nordeuropa wird. Meine Damen und Herren, was die Bedeutung der Hafeninfrastruktur angeht, sind wir uns als Küstenländer – und ich denke, auch als Länder insgesamt – mit dem Bund einig. Das ist nicht zuletzt durch die im letzten Jahr vorgelegte Nationale Hafenstrategie zum Ausdruck gekommen. Allerdings – auch das gehört zur Wahrheit dazu – hat der Bund bisher vor allen Dingen Papier schwarz gemacht und sein verbales Bekenntnis nicht mit entsprechenden Investitionsmitteln hinterlegt. Trotz der gesamtstaatlich herausragenden Bedeutung der Häfen werden die Hafeninvestitionen bislang fast ausschließlich von den jeweiligen Bundesländern und Kommunen geschultert in einer Größenordnung von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich. An dieser Stelle kommt immer die legendäre Zahl 38 Millionen Euro ins Spiel. Das ist nämlich die Summe, die der Bund bisher pro Jahr zur Förderung der Häfen aufwendet. Dafür kriegt man ja heute nicht mal mehr eine kleinere Schule gebaut. Das ist der gesamte Betrag der Häfenfinanzierung. Dass das nicht ausreicht, liegt auf der Hand, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ganz anders übrigens bei unseren europäischen Nachbarn – Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam und andere, die zugleich unsere größten Konkurrenten sind, international und in Europa. Für Belgien und die Niederlande sind die Häfen Anlagen von nationaler strategischer Bedeutung, und entsprechend wird der Ausbau der Hafeninfrastruktur regelmäßig vom Zentralstaat mit Milliardenbeträgen unterstützt. Das beeinflusst natürlich die Wettbewerbssituation massiv. Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Hafenstandorte wollen sich nicht freizeichnen von ihrer Aufgabe, auch nicht von ihrer Finanzierungsverantwortung. Wir wollen uns nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir glauben nur, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Häfen eine Beteiligung des Bundes sicher richtig und angemessen ist, weil die derzeitigen Kosten unsere Leistungsfähigkeit bei Weitem übersteigen. Ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes gerät nicht nur die Substanz der Häfen zunehmend in Gefahr. Es ist ziemlich absehbar, dass auch die Zukunftsentwicklung in Deutschland ganz wesentlich darunter leiden wird. Ohne leistungsfähige Häfen eben auch keine leistungsfähigen Exporte in alle Welt und keine leistungsfähigen Importe aus aller Welt. Die Küstenländer legen deshalb diesen Entschließungsantrag zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen vor. Darin wird der Bundesregierung – der aktuellen wie der zukünftigen – der Vorschlag unterbreitet, eine neue, mit entsprechenden Mitteln hinterlegte Gemeinschaftsaufgabe Häfen gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes einzuführen. Damit würde dann eine grundgesetzliche Pflicht des Bundes zur Unterstützung der See- und der Binnenhäfen begründet. Eine Möglichkeit zur Erfüllung dieser somit begründeten Pflicht wäre die Finanzhilfekompetenz, mit der der Bund den Ländern gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes Finanzhilfen gewähren kann, zum Beispiel für besonders bedeutsame Investitionen wie Hafenprojekte, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und damit zum Wirtschaftswachstum in Deutschland insgesamt beitragen. Die Länder – das sage ich ausdrücklich – sind natürlich auch offen für alternative Finanzierungswege. Hauptsache, es werden Wege aufgetan. Welchen Weg auch immer wir einschlagen: Wir sollten ihn möglichst schnell beschreiten, damit wir bei der Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen nicht den Anschluss verlieren. Daran haben nicht nur die Hafenstandorte ein Interesse. Das ist auch von gesamtstaatlichem Interesse. Denn es geht um nicht weniger als um die Versorgungssicherheit, um die Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit, den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Energiesicherheit und das Gelingen der Energiewende. Ich würde mich daher freuen, wenn der Antrag in den Ausschüssen konstruktiv und zielgerichtet beraten wird, damit im neuen Jahr von der Länderkammer ein wichtiges Signal an den Bund ausgeht, dass er seiner gesamtstaatlichen Verpflichtung und Aufgabe im Hafenwesen gerecht wird. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Bürgermeister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Verkehrsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich rufe Punkt 58 auf: TOP 58 Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 640/24) Mir liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Herr Minister Hermann, Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Buchstäblich in letzter Minute haben sich die Fraktionen im Bundestag verständigen können. Genauer gesagt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und die CDU/CSU- Fraktion haben sich verständigt, dass das Deutschlandticket im nächsten Jahr auch noch finanziert sein soll. Ich möchte den Fraktionen danken, dass sie hier fraktionsübergreifend noch einen Konsens gefunden haben. Und ich glaube, dass auch 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets froh sind, dass es nächstes Jahr weitergeht. Ich möchte aber auch ganz herzlich meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern danken. Wir haben in der Verkehrsministerkonferenz unter Führung von Oliver Krischer, der in diesen beiden Jahren den Vorsitz hatte, zahlreiche Debatten geführt und immer wieder deutlich gemacht: Wir wollen das Deutschlandticket unterstützen, aber wir wollen klare Bedingungen. Wir wollen vor allen Dingen auch eine längerfristige Perspektive. Ich will meinen Kollegen Herrn Bernreiter, Herrn Krischer und Frau Berg dafür danken, dass wir uns zuletzt noch mal als Länder darauf verständigt haben, was unser Beitrag ist und dass wir das Ganze wollen. Dafür herzlichen Dank! Denn es hat doch auch Mut gemacht, dass es möglich ist, in schwierigen Zeiten noch einen Konsens zu finden. Gerade in den Ländern gibt es ja die unterschiedlichsten Koalitionen, und nahezu alle Parteien waren beteiligt. – Also allen Dank, die mitgewirkt haben! Ich meine aber: Diese Art von Verfahren sollten wir uns nicht länger leisten. Dass wir wirklich auf fast jeder Konferenz Stunden damit verbringen, uns mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie und wann und was der Bund macht, dass wir zahllose Beschlüsse fassen, dass dann ein Jahr Dauer zwischen dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Beschluss des Bundestages liegt, das sind Zustände, bei denen wir uns nicht wundern müssen, dass die Leute sagen: Die kriegen nix hin! – Das muss also zukünftig wirklich schneller gehen, wenn wir solche Entscheidungen fällen. Diese Art der Entscheidungsnichtfindung hat die Aufgabenträger und auch die Kundinnen und Kunden extrem verunsichert. Viele haben gesagt: Man weiß ja nicht, ob es überhaupt weitergeht und was es kosten wird. Nicht wenige Unternehmen und Verbünde haben angekündigt: Wenn es so weitergeht, steigen wir einfach aus. Es reicht! Wir wissen nicht, ob wir wirklich Geld bekommen. – Es ist manchmal, glaube ich, dem Bundestag und der Bundesregierung nicht klar, dass es mit dem, was man auf Bundesebene beschließt, noch lange nicht getan ist, sondern dass das ein unglaublich komplizierter Aufwand ist in einem föderalen System mit kommunaler Hoheit, mit vielen Verbünden, mit vielen Unternehmen, die alle beteiligt sind und alle wissen wollen, wie es geht, aber nicht wissen, wie es geht. Da ist man manchmal etwas naiv auf Bundesebene, als wäre dann schon alles geschehen, wenn es beschlossen ist. Auch dieser Beschluss führt dazu, dass in Unternehmen und Verbünden jetzt in diesen Tagen schnell noch viel gemacht werden muss, damit das umgesetzt werden kann. Was werden wir beschließen? Dass endlich die Reste der vergangenen Jahre mitgenommen werden können. Wir finanzieren heute das Jahr 2024, das ja praktisch schon zu Ende ist, durch die Restefreigabe, und dann eben im nächsten Jahr das Jahr 2025. Wir haben beschlossen, dass wir eine maßvolle Erhöhung um 9 Euro vornehmen. Auch das war ein Kampf und ein Ringen, aber auch da sind wir zusammengekommen. Und die Länder haben sich schon sehr engagiert: Wir mussten drei Mal 1,5 Milliarden Euro aufbringen. Das hatten wir nicht in unseren Plänen; das muss man ganz klar sagen. Wir sind gesprungen, weil der Bund ein Angebot gemacht hat und weil wir gesehen haben: Es ist eine Chance, Kunden und Kundinnen zu gewinnen, auch neue Kunden zu gewinnen. Das Deutschlandticket war wahrscheinlich das meistdiskutierte Verkehrsthema in der Vergangenheit. Und es zeigt: Die Menschen sind interessiert an guten Preisen, an guten Angeboten im öffentlichen Verkehr. Wir sollten dieses Interesse nicht verspielen. Wir sollten deutlich machen, dass wir Antworten haben, Antworten, die länger tragen. Damit bin ich sozusagen bei den Aufgaben, die bleiben. Egal, wie die Wahlen im Februar ausgehen: Jede neue Koalition soll bitte sehr schnell und sehr klar entscheiden, ob sie dieses Projekt weiterverfolgen will. Ja oder nein? Wenn man Ja sagt, sollte man aber nicht sagen: „aber im nächsten Jahr und in diesem Jahr noch nicht oder vielleicht doch“. Vielmehr sollte man dann klar sagen: In den nächsten Jahren bauen wir eine Finanzarchitektur auf und regeln das über das Regionalisierungsgesetz. – Jedenfalls sollte es eine klare Ansage für mehrere Jahre geben. Die Bundestagsfraktionen wollten das ja jetzt noch schaffen. Das ist nicht gelungen. Aber ich glaube, man braucht ungefähr eine Perspektive bis 2030, damit es einigermaßen verlässlich ist für alle Beteiligten. Das ist der Auftrag. Das ist aber nicht der einzige Auftrag. Wir haben ja als Länder sehr darauf gesetzt, dass die Koalition ihren eigenen Anspruch erfüllt, dass die Regionalisierungsmittel erhöht werden. Denn alle wissen, dass sie nicht reichen. Deswegen ist das eine Altlast, die die neuen Verhandlungen sofort wieder belasten wird. Wir brauchen als Länder dringend mehr Mittel für die Bestellung von Nahverkehr, damit wir einem guten Ticket auch ein gutes Angebot an die Seite stellen können. Wir können kaum den Bestand halten, geschweige denn die ambitionierten Ziele eines besseren öffentlichen Verkehrs einlösen. Hier ist also wirklich ein Bekenntnis zu einer dauerhaft besseren Finanzierung angezeigt. Wir, Bund und Länder, haben in dieser Periode ein ÖPNV-Zielbild vereinbart. Wir haben eine Ausbau- und Modernisierungskommission, einen Pakt gehabt, und am Schluss ist ein Zielbild dabei herausgekommen. Aber der Mangel des Zielbildes ist, dass es eine qualitative Beschreibung von etwas Gutem war, aber kein Weg und keine Finanzierungskonzeption, wie man dahin kommt, wie das finanziert wird. Auch das ist die Aufgabe einer neuen Koalition. Ich hoffe sehr, dass auch da wieder ein parteiübergreifendes Verständnis dafür besteht, dass es um Menschen geht, die den ÖPNV nutzen wollen, also um die Fahrgäste, aber auch um die Unternehmen, die Busunternehmen, die Bahnunternehmen, die das anbieten müssen. Und schließlich geht es auch um Klimaschutz. All das muss eine neue Koalition wuppen. Ich wünsche dazu wirklich viel Erfolg. Und Ihnen wünsche ich: Gute Fahrt ins neue Jahr! – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister! – Das Wort hat Herr Staatsminister Bernreiter aus Bayern. Christian Bernreiter (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandticket zeigt das ganze Trauerspiel auf der Bundesebene. Monate der Unsicherheit liegen hinter den Ländern, der Verkehrsbranche und allen, die den ÖPNV nutzen. Die vorliegende Änderung des Regionalisierungsgesetzes ermöglicht endlich die überjährige Verwendung der Mittel des Tickets. Zum 1. Mai 2023 war ja der Start, und erst jetzt herrscht endlich Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Wir Länder sind uns hier schon lange einig. Die Verantwortung für die massiven Verzögerungen trägt allein die bisherige Ampelregierung. Ich möchte es noch einmal betonen: Ein Jahr und 44 Tage hat es gedauert, bis die Zusage des Herrn Bundeskanzlers vom 6. November 2023 umgesetzt wurde. Die Ampelkoalition wollte uns Ländern neben der zugesagten Überjährigkeit noch weitere, nachteilige Änderungen aufzwingen. Dagegen haben wir uns gemeinsam erfolgreich gewehrt. Ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Mir wurde ja mal vorgeworfen: Wir sind hier nicht beim Kommunalen Spitzenverband. – Die waren aber meistens erfolgreich. Wir sind auch so eine Gemeinschaftstruppe. Ich möchte das einmal festhalten. Ich freue mich, ab 1. Januar den Vorsitz übernehmen zu dürfen. Unsere zentralen Forderungen wurden jetzt durchgesetzt. Die Mittel für das Deutschlandticket sind endlich überjährig verwendbar. 2025 gibt es keine Kürzungen bei den allgemeinen Regionalisierungsmitteln. Auch das geplante Verwendungsverbot der allgemeinen Mittel für Varianten des Deutschlandtickets ist vom Tisch. Bayern stimmt daher der vorliegenden Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu. Damit schaffen wir die dringend notwendige Sicherheit für die Menschen, die das Ticket nutzen, aber vor allem auch für die Verkehrsbranche und die Kommunen. Der Bund beteiligt sich auch 2025 fix mit 1,5 Milliarden Euro an der Finanzierung des Deutschlandtickets. So steht es im Gesetz. Die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Diese Hälftigkeit – ich möchte es ausdrücklich betonen – ist für die Länder zentral, auch wenn sie jetzt formal im Gesetz für die Länder nicht mehr festgehalten ist. Das heißt, wir werden sowohl in Bayern als auch über die Verkehrsministerkonferenz genau darauf achten, dass die Länder nicht mehr als diese 1,5 Milliarden Euro zahlen. Bayern wird 2025 über die im Haushalt vorgesehenen Mittel hinaus keine zusätzlichen Landesmittel für das Deutschlandticket bereitstellen. Mit dem neuen Preis von 58 Euro und dem Zugriff auf die Restmittel aus dem Jahr 2023 können wir das Jahr 2025 ziemlich sicher stabil durchfinanzieren. Wenn sich Engpässe abzeichnen, müssen wir gegensteuern. Meine Damen und Herren, die Einigung im vorliegenden Gesetz betrifft nur den Zeitraum bis Ende 2025; Kollege Winne Hermann hat gerade drauf hingewiesen. Ich sage schon heute: Der Bund hat uns Ländern das Ticket auf den Tisch gelegt. Wenn der Bund das ab 2026 weiterführen will, dann muss er es aus unserer Sicht komplett finanzieren. Das Deutschlandticket ist eine Tarifrevolution und ein Mehrwert für die Kundinnen und Kunden. Vielfahrer sparen durchaus dreistellige Beträge im Monat. Aber wir müssen ehrlich sein: Das Geld fehlt im System. Das Deutschlandticket kostet uns insgesamt über die drei Jahre 9 Milliarden Euro. Wichtiger als ein subventioniertes Ticket – das war immer meine Position – sind Investitionen in die Infrastruktur, in die Barrierefreiheit und in die Ausweitung des Angebots; auch darin sind wir uns einig. Dafür reicht das Geld hinten und vorne nicht. Die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel sind viel zu knapp bemessen. Ich habe es hier schon einmal gesagt: Es gibt ja ein aktuelles Gutachten des Bundesverkehrsministeriums. Den Ländern fehlen bis zum Jahr 2031 40 Milliarden Euro, nur um den Status quo aufrechterhalten zu können. Das kann so nicht weitergehen. Darum brauchen wir dringend Änderungen. Wir haben uns das für die nächsten beiden Jahre fest vorgenommen, und das werden unsere Hauptthemen in der Verkehrsministerkonferenz sein: verlässliche Investitionen in die Infrastruktur und auf der anderen Seite ausreichend Regionalisierungsmittel, um das Angebot erhalten und, wo es geht – das wäre natürlich unser Wunsch –, auch ausbauen zu können. Meine Damen und Herren, wir wollen, das sage ich ganz klar, das Deutschlandticket nicht abschaffen. Aber wir brauchen einen vollständigen Kassensturz, und dann müssen wir die Großbaustellen Infrastruktur und Regionalisierungsmittel anpacken. Ohne zusätzliche Bundesmittel müssen wir – Kollege Winne Hermann hat darauf hingewiesen – Verkehre abbestellen. Das wäre ein Desaster für den ländlichen Raum. Bayern stimmt dem Gesetz heute zu. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bedanken bei allen, die mitgewirkt haben, auch daran, dass in die Bundestagsfraktionen, insbesondere in eine, Realität einkehrt. Da wollte man uns am Schluss noch einmal Dinge aufdrücken: kostenfreie Kindermitnahme, alles Mögliche. Gott sei Dank haben die Länder für Realität gesorgt! Noch einmal ein herzliches Dankeschön! Wir werden heute zustimmen. Und von der künftigen Bundesregierung erwarten wir hier verlässliche Finanzierungen in allen Bereichen. Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Das Wort hat Frau Ministerin Berg aus dem Saarland. Petra Berg (Saarland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gut ist, dass mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Finanzierung des Deutschlandtickets in 2025 endlich gesichert ist. Das ist ein wichtiges und ein positives Signal, gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten. Dabei gilt mein Dank meinen Länderkollegen, Herrn Minister Hermann, Herrn Minister Bernreiter, Herrn Minister Krischer. Wir sind – wie Sie richtig gesagt haben, Herr Bernreiter – doch eine gute Truppe, um die Interessen der Menschen in Deutschland im Verkehrsbereich zu vertreten und zu gestalten. Ärgerlich ist in der Tat, dass diese Verständigung erst so spät kam, obwohl sich Bund und Länder bereits vor über einem Jahr in der Ministerpräsidentenkonferenz auf die überjährige Verwendung der Bundes- und Landesmittel verständigt hatten. Das hat ohne Not für Verunsicherung bei Fahrgästen und Verkehrsunternehmen gesorgt. Bedauerlich ist, dass es uns im Zuge der jetzigen Verständigung nicht gelungen ist, das Deutschlandticket dauerhaft abzusichern. Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss aber unser gemeinsames Ziel sein. Das Deutschlandticket braucht schnellstmöglich langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Nur dann kann das große Potenzial des Deutschlandtickets vollständig ausgeschöpft werden, im Interesse von Millionen von Fahrgästen, im Interesse des Klimaschutzes und im Interesse der Verkehrswende. Der ÖPNV ist heute so einfach und so günstig wie nie. Keine andere Maßnahme hat innerhalb so kurzer Zeit die Fahrgastzahlen dermaßen steigen lassen. Mehr als zwei Drittel der ÖPNV-Kunden sind heute mit einem Deutschlandticket unterwegs. Zwei Drittel der ÖPNV-Kunden sagen auch, sie nutzen Busse und Bahnen mit dem Deutschlandticket häufiger als vorher. Jede vierte Fahrt mit dem Deutschlandticket würde ohne das Ticket nicht stattfinden. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte, auch bei uns im Saarland. Heute verfügen dank des Deutschlandtickets doppelt so viele Saarländerinnen und Saarländer über ein ÖPNV-Abonnement wie noch vor der Corona- Pandemie. Die saarländische Landesregierung subventioniert das Deutschlandticket für junge Leute. Dadurch ist selbst in der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler – von denen man ja immer sagt, sie seien Zwangskunden ohne Alternativen im ÖPNV – die Zahl der Abos noch mal um 50 Prozent gestiegen. Und die Studierenden aller saarländischen Hochschulen verfügen heute über das Deutschlandsemesterticket. 98 Prozent der Dauerkunden im saarländischen ÖPNV sind heute mit einem Deutschlandticket unterwegs. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte fortschreiben. Wir wollen, dass auch in Zukunft möglichst viele Menschen bezahlbar und nachhaltig mobil sind. Für uns im Saarland sind ein attraktiver Tarif und ein gutes Verkehrsangebot zwei Seiten ein und derselben Medaille, kein Entweder-oder. Deshalb müssen wir über die Finanzierung reden. Wir Länder brauchen den Bund als Finanzierungspartner beim Deutschlandticket, und wir brauchen den Bund als ernsthaften Verhandlungspartner für einen ambitionierten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV. Dann gelingt auch die Verkehrswende. Rund um das Deutschlandticket gibt es noch sehr viele Hausaufgaben zu erledigen. Deshalb mein Appell an den Bund: Das Deutschlandticket war die Idee des Bundes – eine gute Idee, eine revolutionäre Idee, die den ÖPNV auf den Kopf gestellt hat. Wer A sagt, muss auch B sagen. Man kann nicht so fundamental in den ÖPNV eingreifen und sich dann aus der politischen Verantwortung stehlen. Das gilt unabhängig von der Parteifarbe für alle, die nach der Bundestagswahl in Verantwortung stehen. An die Länder: Lassen Sie uns das Deutschlandticket gemeinsam weiterentwickeln, Entscheidungsfähigkeit beweisen und dabei im Interesse der Fahrgäste jeweilige Landesinteressen auch mal hintanstellen! Und an die Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger: Lassen Sie uns gemeinsam weiter mutige Schritte gehen, innovativ sein und den ÖPNV noch moderner und kundenorientierter aufstellen! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Ministerin Berg. – Als Nächstes spricht Minister Krischer, Nordrhein-Westfalen. Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Dank von Kollegin Berg, Kollege Bernreiter und Kollege Hermann nur anschließen, dafür, dass es doch noch gelungen ist, die Überjährigkeit der Mittel für das Deutschlandticket durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes herzustellen. Das ist ein großer Erfolg. Ärgerlich ist, dass diese politische Einigung, die schon vor einem Jahr stattgefunden hat, nicht längst umgesetzt ist. Das hat – Frau Kollegin Berg hat es ausgeführt – für viel Verunsicherung gesorgt, die hätte vermieden werden können. Dass es aber jetzt gelungen ist, im Deutschen Bundestag die erforderliche Mehrheit herzustellen, zeigt, dass, egal wie man zu einzelnen Fragen rund um das Deutschlandticket steht, am Ende Demokratinnen und Demokraten zusammenfinden und eine Lösung im Sinne der Sache finden. Denn die Leidtragenden wären die Fahrgäste, die Verkehrsunternehmen gewesen, die ohne diese Einigung im kommenden Jahr in große Schwierigkeiten geraten wären. Meine Damen und Herren, die Länder sind beim Deutschlandticket für Preisstabilität in 2024 in Vorleistung gegangen. Das hat sich am Ende ausgezahlt – dadurch, dass dieses Gesetz jetzt hier beschlossen werden kann. Aber ich kann mich als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz den Worten von Minister Hermann nur anschließen. Dieses Thema hat uns permanent, immerwährend und – ich sage auch: manchmal sehr schwer zu lösen – immer wieder beschäftigt. Wir brauchen am Ende klare Regelungen, die das Ticket administrieren. Wir brauchen aber auch ein klares Commitment, wie es weitergehen soll. Die permanente Unsicherheit, die es in der Vergangenheit gegeben hat, war dem Erfolg des Tickets abträglich. Dennoch ist das Ticket ja auch unter diesen unsicheren Bedingungen schon ein großer Erfolg mit 13 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten. Das hätte vorher niemand in dieser Dimension erwartet. Ich bin aber absolut der Überzeugung, es könnte noch erfolgreicher sein. Und deshalb, egal wie die nächste Bundesregierung aussieht: Es braucht eine klare Entscheidung, wie es mit dem Deutschlandticket weitergeht. Es braucht aber auch einen klaren Organisations- und Finanzierungsrahmen, damit die Potenziale ausgeschöpft werden können, beispielsweise im Rahmen von Jobtickets, wo noch eine Menge mehr möglich ist als heute. Ich bin absolut der Überzeugung, dass das Ticket aus der deutschen Tariflandschaft nicht mehr wegzudenken ist, denn wir sehen schon heute, dass sich die Verkehrsverbünde, die Verkehrsunternehmen in ihrer Tarifgestaltung darauf einstellen. Beispielsweise hat der europaweit größte Verkehrsverbund, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, die Hälfte seiner bisherigen Tarife schon abgeschafft und sich auf das Deutschlandticket konzentriert, um damit deutlich zu machen, dass das, was wir den Menschen versprochen haben, nicht nur ein günstiges Ticket ist. Vielmehr wird sich am Ende auch die Einfachheit bei der Wahl der Tarife durchsetzen. Meine Damen und Herren, im kommenden Jahr, in den kommenden Jahren braucht es eine klare Verständigung darauf, wie es mit dem Ticket weitergeht. Aber das ist – die Kollegen haben es ausgeführt – nicht vorstellbar ohne eine auskömmliche Finanzierung und einen Ausbau- und Modernisierungspakt, der die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und seine Ausgestaltung am Ende über alle staatlichen Ebenen organisiert. Insofern haben Sie, Kollege Bernreiter – Sie übernehmen in wenigen Tagen den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz –, wie auch ich es schon in der Vergangenheit hatte, wichtige und schwierige Aufgaben zu lösen. Ich glaube, wir werden das gemeinsam hinbekommen. Die Entscheidung zum Regionalisierungsgesetz zeigt, dass Konsense auch bei schwierigen Themen über Parteigrenzen hinweg möglich sind. Das ist doch eine gute Botschaft für Weihnachten und das neue Jahr. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein bisschen Entspannung und Erholung von den schwierigen Themen, die wir zu bewältigen haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Minister Krischer! – Das Wort hat nun für die Bundesregierung der neue Parlamentarische Staatssekretär Bartol für das Bundesministerium Digitales und Verkehr. – Welche Überraschung! Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Ja, fand ich auch. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist endlich auf der Zielgeraden. Ich danke allen Beteiligten, die sich in den letzten Tagen konstruktiv eingebracht haben. Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell, dies zeigen die Nutzerzahlen mit über 13 Millionen Kundinnen und Kunden. Es hat zu einem wesentlichen Teil den Tarifdschungel gelichtet und damit die Nahverkehrsnutzung deutlich vereinfacht. Neben der Einfachheit des Tickets – einsteigen, losfahren, aussteigen, ohne sich Gedanken um Tarifzonen, Waben oder Sonstiges machen zu müssen – ist zudem der Preis äußerst attraktiv. Der Preis bleibt auch nach der bevorstehenden Anpassung auf 58 Euro im Monat attraktiv, zumal es auch viele vergünstigte Angebote gibt. Es wurde höchste Zeit, dass nun eine Einigung zur Fortführung des Angebots vorliegt. Länder, Verkehrsverbünde und die ÖPNV-Branche haben darauf gewartet. Vor allem die Kundinnen und Kunden haben nun die Sicherheit, dass das Deutschlandticket auch im kommenden Jahr angeboten wird. Es ist gut, dass wir nun für die Jahre 2024 und 2025 Rechts- und Finanzierungssicherheit haben, sofern der Bundesrat heute dem Gesetz ebenfalls zustimmt. Alles Weitere wird in der nächsten Legislaturperiode zu regeln sein. Klar ist: Wir brauchen für die Zukunft andere Abläufe, um das Deutschlandticket abzusichern. Die ständigen Debatten rund um Preisanpassungen oder die Fortsetzung des Angebots schrecken die Fahrgäste ab. Dies sollte am Ende keiner wollen. Ein Rückschritt würde niemandem gut zu Gesicht stehen. Für das vorliegende Verfahren ist die Bundesseite den Ländern an entscheidenden Punkten entgegengekommen. Auf den ursprünglich vorgesehenen Einbehalt von 350 Millionen Euro im Jahr 2025 hat der Deutsche Bundestag komplett verzichtet. Dies ist ein deutliches Zugeständnis. Außerdem ist auf Wunsch der Länder eine aus Sicht der Bundesregierung klarstellende Regelung aus dem Gesetz gestrichen worden. Diese besagte, dass Regionalisierungsmittel nicht für weitere, aus dem Deutschlandticket abgeleitete Tarifangebote eingesetzt werden dürfen, sondern die Länder hierfür Landesmittel einsetzen müssen. Im Sinne einer Kompromissfindung geht auch hier der Bund auf die Länder zu. Dennoch gehört die Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern zu den Themen, die wir zu einem späteren Zeitpunkt miteinander zu klären haben. Die neue Legislaturperiode wird auch für das Deutschlandticket neue Herausforderungen bringen, die wir gemeinsam angehen müssen. Wir werden entschieden darauf achten müssen, die notwendigen Regelungen zum Fortbestand des Deutschlandtickets gemäß der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung auszugestalten. Dies wird zwar nicht einfach werden, aber ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen wird, sodass das Erfolgsmodell Deutschlandticket die Attraktivität des Nahverkehrs dauerhaft erhöht. – Vielen Dank und Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Frau Ministerin Dr. Wahlmann (Niedersachsen). Wie vereinbart, können wir jetzt nicht abstimmen, weil dem formell noch die Abstimmung des Bundestags vorausgeht. Wir rufen den Punkt also zur Beschlussfassung am Schluss der Sitzung erneut auf. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 537/24) Es liegen keine Wortmeldungen vor. 1 Anlage 6 Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Gemäß unserer Geschäftsordnung habe ich die Frage positiv zu stellen: Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 536/24) Es gibt keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Über Ziffer 1 stimmen wir auf Wunsch eines Landes getrennt ab. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für Buchstabe a! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen zu Ziffer 1 im Übrigen! – Mehrheit. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? Bitte das Handzeichen! – Klare Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Herrmann (Bayern) zum Beauftragten zu bestellen. Tagesordnungspunkt 44: TOP 44 Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 606/24) Dem Antrag sind die Länder Berlin und Brandenburg beigetreten. Es gibt Wortmeldungen. – Zunächst Frau Senatorin Pein, Hamburg! Karen Pein (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029“, dieses Versprechen wurde im Koalitionsvertrag der Ampelregierung verankert. Nach langer taktischer Verzögerung durch das FDP-geführte Bundesministerium der Justiz wurde Ende Oktober 2024 endlich ein Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Kurz darauf kam es zum Bruch der Koalition, und es war nicht absehbar, wie und ob es mit der Mietpreisbremse weitergehen würde. Für Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Brandenburg ist aber klar: Der Druck auf den Wohnungsmärkten und die steigenden Mietpreise drängen uns bei diesem Thema zum schnellen Handeln. Wir können und dürfen nicht untätig bleiben und auf eine Verlängerung nach der anstehenden Bundestagswahl hoffen. Zu wichtig ist es, die Verlängerung der Mietpreisbremse zum Schutz der Mieterinnen und Mieter noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Denn ohne ein neues Gesetz würden die Regeln zur Begrenzung von Neuvertragsmieten spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden. Das gilt es aus unserer Sicht, unbedingt zu verhindern. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ebenso wie wir Länder schnell reagiert und am Dienstag zusammen mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Bereits gestern hat zu später Stunde die erste Lesung dazu stattgefunden. Der Gesetzentwurf sieht wie unsere Bundesratsinitiative auch die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 vor. Darüber hinaus enthält der Entwurf noch weitergehende Regelungen in Bezug auf die Anpassung des Stichtags für die Ausnahmeregelung bei Neubauten sowie die Streichung des erhöhten Begründungserfordernisses. Ob ein Abschluss noch vor den Wahlen am 23. Februar 2025 möglich ist, hängt allein von der Unterstützung der Unionsfraktion und/oder der FDP ab. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Die Mietpreisbremse ist angesichts steigender Mieten besonders in Ballungsgebieten ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor ausufernden Mietpreisen bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses zu schützen. Die Verordnungen der Länder laufen im kommenden Jahr sukzessive aus. Das betrifft beispielsweise Berlin bereits zum 31. Mai 2025 und Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zum 30. Juni 2025. Die betroffenen Länder brauchen zügig Klarheit darüber, ob sie eine neue Verordnung erarbeiten und erlassen können. Deshalb muss jetzt eine Verlängerung geregelt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag kommen wir Länder diesem dringenden Handlungsbedarf nach. Wie der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht auch unsere Bundesratsinitiative die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 vor. Dies halten wir angesichts der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten und zum Schutz der Mieterinnen und Mieter für notwendig. Die Faustregel, dass Mieterinnen und Mieter nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben sollen, muss unbedingt eingehalten werden. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie Hamburg, München oder Berlin zeigt sich, wie dringend notwendig die Mietpreisbremse ist und wie wirksam sie in Zeiten ist, in denen Angebot und Nachfrage so auseinanderlaufen. Für mehr als 400 Städte und Gemeinden in Deutschland gilt dieses wichtige Instrument. Ein Wegfall der Mietpreisbremse könnte einen sprunghaften Anstieg der Angebotsmieten in diesen Märkten zur Folge haben – mit existenziellen Konsequenzen für viele Wohnungssuchende in Deutschland, die wir dann auch wieder mit Steuermitteln ausgleichen müssten. Bereits heute versuchen manche Vermieterinnen und Vermieter systematisch, die Mietpreisbremse zu umgehen, etwa durch die Vermietung von möbliertem Wohnraum oder durch Kurzzeitvermietungen. Im Juni letzten Jahres habe ich an dieser Stelle für die Gesetzesinitiative zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geworben. Der Bundesrat hat dieser Initiative dankenswerterweise zugestimmt, aber zu meinem größten Bedauern hat das Bundesjustizministerium auch diese Initiative behindert und eine Befassung im Deutschen Bundestag verhindert. Bis heute wurde der von Hamburg zusammen mit Bremen initiierte Gesetzesantrag nicht beraten, mit der Folge, dass immer mehr Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen und im profitableren Geschäft des möblierten oder Zeitwohnens angeboten werden. Dieses Schicksal darf unsere aktuelle Gesetzesinitiative nicht ereilen. Insofern hoffe ich – auch mit Blick auf die größte Oppositionsfraktion im Bundestag – darauf, dass von der heutigen Entscheidung des Bundesrates ein starkes Signal ausgeht. Ich freue mich, dass die Bundesregierung kurzfristig am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete beschlossen hat. Damit greift der Bund Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie Teile der Hamburger Bundesratsinitiative auf, und das wird von Hamburg ausdrücklich begrüßt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben über den Bundesrat und auch die Bauministerkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung bereits wichtige Maßnahmen angeschoben, um den Wohnungsneubau zu erleichtern und damit zur Entlastung der Wohnungsmärkte beizutragen. Solange diese Entlastung aber nicht eingetreten ist, braucht es auch weiterhin eine Regulierung der Mieten. Eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse muss angesichts der angespannten Märkte zwingend folgen. Mit der Zustimmung zu unserem Gesetzesantrag stellen wir die Weichen zur Verlängerung dieses aus unserer Sicht so wichtigen wohnungspolitischen Instruments. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Ministerin Dr. Hüskens, Ich darf mit Blick auf Weihnachten darauf hinweisen, dass man sich ungefähr an die Redezeit hält. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus dem Blickwinkel von Sachsen-Anhalt könnte man Diskussionen über Mietpreisbremsen eigentlich sehr entspannt zuschauen. Wir haben keine, und es ist auch keine in Sicht. Stattdessen liegen selbst in den drei großen Städten des Landes die Kaltmieten im Schnitt bei 6 Euro bis 6,50 Euro pro Quadratmeter, und in unseren Mittelstädten entstehen etwa durch den Umbau von ehemaligen DDR- Platten energieautarke Wohnhäuser. Im Mietvertrag ist die Energieflatrate dann gleich enthalten, etwa für 11,50 Euro pro Quadratmeter. Das geht ganz ohne Mietpreisbremse. Mich ärgert die Diskussion trotzdem. Warum? Bauen ist derzeit teuer; das sollte jeder mitbekommen haben. Selbst bei hoher Eigenkapitalquote und starker Kostenkontrolle stehen beim Neubau – auch in Sachsen- Anhalt – inzwischen schnell 10 Euro plus pro Quadratmeter auf dem Zettel. Die Baukosten sind in den letzten Jahren um mehr als 20 Prozent gestiegen. Die Zinsen für Kredite haben sich fast verdreifacht. Entsprechend niedrig ist jetzt schon die Bereitschaft, überhaupt zu bauen. Wenn Mietpreisbremsen zudem die finanzielle Lage der Unternehmen beschränken, sinkt diese Bereitschaft weiter. Deshalb bin ich überzeugt: Eine Verlängerung der Mietpreisbremse wäre Gift für den Wohnungsmarkt. Sie schafft keine einzige neue Wohnung, sondern schreckt Investoren ab. Die Mietpreisbremse hilft auch nicht denjenigen, die sie am dringendsten brauchen. Es sind nicht die jungen Familien oder Menschen, die neu in eine Stadt ziehen, die bevorzugt günstigen Wohnraum erhalten. Die Schlangen bei den Besichtigungsterminen wachsen in den Metropolen laut Medienberichten immer weiter an. Und im Bewusstsein – das ist etwas, was auch mich in Sachsen- Anhalt wirklich umtreibt – vieler Menschen wird die Wohnung zu einem immer knapperen Gut, für das man bereit ist, immer mehr zu bezahlen, selbst wenn der regionale Wohnungsmarkt dies gar nicht erfordern würde wie in unserem Bundesland. Man merkt das etwa bei Studierenden, die erst nach einem Semester merken, dass sie gar nicht das bezahlen müssen, was der aktuelle Vermieter oder die aktuelle Vermieterin von ihnen verlangt. Profiteure der Mietpreisbremse sind die Menschen, die bereits eine Wohnung in gefragter Lage haben. Meine Damen und Herren, Wohnraumknappheit löst man nicht durch Preisbremsen, sondern durch Bauen, durch Innovationen, durch Investitionen, durch eine Politik, die das nicht bremst, sondern beschleunigt. Wir brauchen steuerliche Anreize, damit private Investitionen wieder fließen. Wir brauchen gezielte Hilfen wie ein modernes Wohngeld, das die Schwächsten in unserer Gesellschaft unterstützt, ohne den Wohnungsmarkt weiter zu verzerren und die Landeshaushalte zu überfordern. Und wir müssen den Weg des Bürokratieabbaus konsequent weitergehen, damit Planen und Bauen schneller vorangehen. Wir haben einiges auf den Weg gebracht, aber es geht sicher noch mehr. Den Gamechanger haben wir noch nicht gefunden. Meine Damen und Herren, die Mietpreisbremse war als Übergangslösung gedacht. Doch sie droht, durch die erneute Verlängerung zu einem Dauerzustand zu werden, obwohl sie den Nachweis schuldig geblieben ist, dass sie wirklich funktioniert. Ich halte dies auch verfassungsrechtlich für bedenklich, denn sie stellt einen Eingriff, und zwar einen massiven Eingriff, in das Eigentum dar. Deshalb ist für Sachsen-Anhalt die Vorlage nicht zustimmungsfähig. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Frau Senatorin Ünsal aus Bremen. Özlem Ünsal (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Mehrheit der Bevölkerung wohnt zur Miete. Deutschland bleibt weiterhin Mieterland Nummer eins. Zeitgleich steigen die Mieten, insbesondere in den Ballungsgebieten, deutlich stärker als die Inflation oder die Löhne und Gehälter. Marktanspannung und Versorgungsengpässe treffen inzwischen auch die mittleren Einkommensgruppen in unserer Bevölkerung hart. Hinzu kommt ein rasanter Wegfall an Sozialbindungen, der den Spielraum für eine aktive Belegungspolitik unserer Kommunen im Land drastisch einschränkt. Bis der erhoffte Aufwärtstrend im Wohnungsbau greift, brauchen wir deshalb wirksame Instrumente, um gegen steigende Mieten und drohende Verdrängung effektiv vorzugehen. Hierzu gehört auch die Mietpreisbremse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen gemeinsam um unsere Verantwortung bei diesem drängenden sozialen Thema unserer Zeit. Deshalb handeln wir auf unterschiedlichsten Feldern, weil Wohnen elementarer Teil unserer Daseinsvorsorge ist und für alle bezahlbar bleiben muss. Die Bezahlbarkeit sichert soziale Teilhabe, stärkt den Zusammenhalt in unseren Kommunen und macht unsere Quartiere und Wirtschaftsstandorte zukunftsfest. Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten ist auch Wachstumsinvestition in Arbeit, in Ausbildung, in Studium. Er ist elementar für den sozialen Frieden und die gesellschaftliche Stabilität. Trotz großer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, die Wohnkosten stabil zu halten, kann noch nicht von einer ernsthaften Entspannung auf dem Wohnungsmarkt die Rede sein. Ein zentrales Instrument zur Stabilisierung der Mieten ist in den vergangenen Jahren massiv eingebrochen: der Neubau von Wohnungen mit bezahlbaren Mieten. Die Ursachen sind vielschichtig. Insbesondere die hohen Baukosten spielen hierbei eine entscheidende Rolle; das wissen wir. Kurzfristig ist daher keine deutliche Entspannung in Sicht. Zugleich wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Dank dieser Maßnahmen ist die Zahl der Baugenehmigungen auch in Bremen zuletzt sichtbar gestiegen. Ein ausgewogener Mix aus gezielter Förderung sowie Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren schafft eine gute Grundlage für den dringend benötigten Wohnungsneubau, gerade in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen braucht es jedoch auch die Flankierung durch das soziale Mietrecht und konkret durch die Verlängerung der Mietpreisbremse. Genau aus diesem Grund bringen wir, die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Bremen, diesen Gesetzesantrag zur Verlängerung der Mietpreisbremse heute ein. Die besondere Dringlichkeit und Relevanz der Verlängerung der Mietpreisbremse zeigt sich auch in unserem Antrag zur sofortigen Sachentscheidung. Das Gesetz muss schnellstmöglich in Kraft treten, damit die Länder mit der Novellierung ihrer Rechtsverordnungen sowie die Kommunen mit ihren notwendigen Untersuchungen zum angespannten Wohnungsmarkt endlich und zügig beginnen können. Nur so ist gewährleistet, dass die neue Rechtsverordnung nahtlos zum Ende des Jahres 2025 in Kraft treten kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die Mietpreisbremse nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird, droht eine weitere Verschärfung der Lage auf unseren Wohnungsmärkten. Gerade in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist es dringend geboten, dämpfend auf die Mietpreisentwicklung einzuwirken. Die Verlängerung der Mietpreisbremse gibt uns dieses justierende Instrument an die Hand, um die akute Lage auf dem Wohnungsmarkt kurzfristig zu stabilisieren. Jüngste Veröffentlichungen wie die des Paritätischen Gesamtverbandes zur Wohnarmut in Deutschland zeigen uns mehr als eindringlich, dass steigende Mieten vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stark belasten. Viele Haushalte geben inzwischen deutlich mehr als ein Drittel, einige sogar mehr als die Hälfte ihres Gesamteinkommens für Wohnkosten aus. Das erhöht massiv die Gefahr der Wohnarmut, der Armut insgesamt. Über 17,5 Millionen Menschen in Deutschland sind bereits von Wohnarmut betroffen. Natürlich ersetzt die Regulierung von Mieten weder den dringend benötigten Neubau von Wohnungen noch den Erhalt und Ausbau von bereits bestehendem Wohnraum. Jedoch leistet die Verlängerung der Mietpreisbremse gerade in der gegenwärtigen Situation einen bedeutenden Beitrag zur Stabilisierung der Wohnkosten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mietpreisbremse wirkt und ist in der aktuellen Lage ein unverzichtbares Korrektiv. Sie hat nachweislich in den durch die Landesregierungen festgelegten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu einer moderaten Verlangsamung des Mietanstiegs geführt. Die beantragte Verlängerung der Mietpreisbremse ist zeitlich befristet und stellt somit einen angemessenen Eingriff in die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer dar. Es drohen derzeit weder dauerhafte Verluste für Vermieterinnen und Vermieter noch eine Gefährdung der Substanz der Mietsache, auch in Anbetracht der akuten wirtschaftlichen Entwicklung. Unser Gesetzesantrag ist zielgerichtet und ausgewogen. Er berücksichtigt die berechtigten Interessen der Mieterinnen und Mieter ebenso wie die der Eigentümerinnen und Eigentümer. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Grundlagen dafür schaffen, dass das Wohnen in unserem Land auch künftig bezahlbar bleibt und unsere soziale Stabilität in den Quartieren nicht gefährdet wird! – Vielen Dank und eine besinnliche Weihnachtszeit für Sie! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Ausschussberatungen haben zu dieser Vorlage nicht stattgefunden. Hamburg hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage Sie daher: Wer ist dafür, bereits heute in der Sache zu entscheiden? – Minderheit. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Wir kommen nun zur berühmten Grünen Liste – das ist kein Wahlaufruf, sondern eine Abstimmung –: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 10/20241 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 16, 18, 21, 23, 25, 26, 29 bis 31, 35 bis 37, 40 bis 43, 45, 46, 48, 49, 51 und 60. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Klare Mehrheit. Es ist also so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu Punkt 25 Herr Minister Goldschmidt (Schleswig- Holstein). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entschließung des Bundesrates: Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der öffentlichen berufsbil- 1 Anlage 7 2 Anlage 8 denden Schulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 539/24) Wortmeldungen gibt es keine. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe Ziffer 1 auf, zu der um getrennte Abstimmung gebeten wurde. Zunächst bitte das Handzeichen zu Ziffer 1 Buchstaben a bis c bis zu dem Wort „einzufügen“! – Minderheit. Damit entfällt der Rest der Ziffer 1. Ziffer 2! – Mehrheit. Ich frage nun, wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe dieser Änderung zu fassen. – Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 6: TOP 6 Entschließung des Bundesrates „Den europäischen Binnenmarkt stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating) verhindern“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 603/24) Eine Wortmeldung liegt vor: Herr Staatsminister Pentz, Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Europa steht am Beginn einer neuen Legislaturperiode. Im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission nehmen Entbürokratisierung und Deregulierung eine zentrale Rolle ein. Es wird mittlerweile tatsächlich auch in Brüssel über „less bureaucracy“ gesprochen, wobei mich dieser Tage ein Spitzenbeamter angesprochen und gesagt hat: We don’t speak about less bureaucracy, we speak about better regulation. – So kann man es auch sehen. Wir sehen es anders, und deswegen bringen wir diesen Antrag ein. Die Hessische Landesregierung wird alles daransetzen, dass den Worten aus Brüssel auch Taten folgen. Sie wissen alle: 60 bis 70 Prozent der in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen gehen auf europäische Vorgaben zurück. Gerade in der letzten Legislaturperiode hat die Europäische Kommission die unglaubliche Zahl von 13 000 neuen Richtlinien und Verordnungen geschaffen. Das sind zwischen den Jahren 2019 bis 2024 durchschnittlich sieben neue Regelungen pro Tag. Bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien in nationales Recht wurden oftmals nationale Sonderwünsche sozusagen hinzugepackt. Die Regelungen gelten dann als veredelt. Das ist mit Gold-Plating gemeint. Übrigens ist das auch eine kulturelle Sache, denn Gold-Plating gibt es eigentlich nur in Deutschland und in Österreich. Auch das spricht ein Stück weit für unsere Kultur. Bei diesem Gold-Plating gab und gibt es bisher zwei Trends. Die einen wollen die EU-Musterknaben sein. Ihr Ziel ist es, die europäischen Vorgaben noch schärfer, noch härter, noch strenger umzusetzen. Die anderen kommen genau aus der anderen Richtung. Sie wollen die Ziele der europäischen Regelungen ausbremsen. Haken und Ösen werden gesetzt, zumeist um den eigenen Markt vor europäischer Konkurrenz zu schützen. In beiden Fällen gilt: Es entsteht Schaden für die Wettbewerbsfähigkeit. Die Innovationskraft der Volkswirtschaft wird gehemmt. Vom Gold-Plating profitieren andere Märkte wie China und die USA. Die Hessische Landesregierung wirbt mit dem heutigen Entschließungsantrag für einen anderen Weg. Die Europäische Union hat in den nächsten Jahren große Herausforderungen zu meistern: in der Wirtschaft, im Handel, in der Digitalisierung. Damit die Unternehmen im globalen Wettbewerbsumfeld diese Herausforderungen erfolgreich bestehen, braucht es aus Brüssel ein neues Verständnis von Regulierung. Ein Anfang muss sein, Gold-Plating künftig konsequent zu vermeiden. Damit ist vor allen Dingen das passive Gold-Plating gemeint. Passives Gold-Plating ist die Veredelung von EU-Recht durch Unterlassen. Wir haben das hier im Bundesrat vor einigen Monaten selbst erlebt. Erinnern wir uns an das Vorhaben der Europäischen Kommission, kleine motorgetriebene Arbeitsmaschinen einer Versicherungspflicht zu unterziehen, Stichwort „Rasenmäherbürokratie“: Hier sah die Europäische Union die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen. Ich bin sehr dankbar, dass der Bundesrat darauf aufmerksam gemacht hat, diese Ausnahmen zu nutzen – erfolgreich zu nutzen. In Deutschland stehen wir demnächst am Beginn einer neuen Legislaturperiode der Bundesregierung. Die Themen Entbürokratisierung und Deregulierung sind zentral, damit wir wieder Wachstum schaffen können, damit wir die Wirtschaft entfesseln können. Dafür muss die Handlungsfähigkeit unseres Staates gestärkt werden. Der Verzicht auf Gold-Plating ist dazu ein ganz großer und wichtiger Beitrag, für den ich hier werbe. Ganz nebenbei – das habe ich zu Anfang meiner Rede angesprochen –: Es braucht auch einen Kulturwandel. Das muss im Mindset, im Staat, in der Verwaltung, in den Unternehmen und bei den Bürgern in Deutschland stattfinden. Dafür werben wir Hessen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, weil „einfach“ einfach besser ist. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates „Regionale Dimension der EU Haushaltspolitik erhalten“ – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 604/24) Dem Antrag ist das Land Mecklenburg- Vorpommern beigetreten. Wortmeldungen liegen vor: Noch einmal Staatsminister Pentz, Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir erneut das Wort erteilen! Meine Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen ist bekannt geworden, dass die Europäische Union mit dem Gedanken spielt, den EU-Haushalt radikal umzubauen. Eine Reform des EU-Haushalts ist dringend notwendig; darüber sind wir uns einig. Deshalb klangen die Schlagworte, mit denen der Umbau angepriesen wurde, nämlich Bürokratieabbau, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Außenpolitik, erst mal ganz gut. Doch wie so oft ist Vorsicht geboten. Aus Sicht Hessens gibt es mindestens drei Kritikpunkte an diesem Vorschlag: die Anlehnung an den Corona-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“, die damit einhergehende Entregionalisierung des EU- Haushaltes und – auch wenn das vielleicht etwas um die Ecke gedacht ist – die Auswirkungen auf die EU- vertragliche Architektur. Meine Damen und Herren, können Sie sich noch an die Debatte hier im Haus erinnern, als es um die Aufstellung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans ging? Das war doch der Präzedenzfall für den aktuellen Vorschlag! Deshalb sehen wir die Anlehnung an den „NextGenerationEU“-Fonds so kritisch. Abgesehen davon, dass ich Ihnen die Bewertung des Europäischen Gerichtshofs zum Wiederaufbaufonds dringend ans Herz lege, möchte ich daran erinnern, wie das seinerzeit hier ablief. Wir Länder wurden von der Bundesregierung über ganz lange Zeit gar nicht und erst nach ganz viel Druck ein bisschen beteiligt. Wir waren Zaungäste. Das haben wir übrigens mehrfach hier im Bundesrat über Parteigrenzen hinweg kritisiert. Am Ende hat der Bund Bundesprogramme finanziert, die lange vor der Corona-Zeit beschlossen wurden, und so den Bundeshaushalt entlastet. Der Wiederaufbaufonds war deshalb ein Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt. Machen wir uns doch angesichts der Debatten, die wir derzeit in Deutschland führen, keine Illusionen: Bei einem solchen Systemwechsel, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat, wird das nicht anders. Zweitens. Es macht auch ohne diese Einschränkungen, Erwägungen keinen Sinn, die Beteiligung der Regionen abzuschaffen und die Entscheidung über die Verwendung der Mittel von der regionalen auf die nationale Ebene hochzusetzen. Diskutieren wir denn nicht schon seit Jahren, dass Europa zu weit weg von den Menschen ist, zu abstrakt? Wer bitte schön glaubt, dass dieses Problem dadurch gelöst wird, wenn künftig der Bund und die EU- Kommission alleine darüber entscheiden, ob in Waldeck- Frankenberg oder in Darmstadt-Dieburg europäische Mittel verwendet werden? Drittens. Ja, Geld gegen Reformen hört sich erst mal gut an, aber es birgt die Gefahr einer schleichenden Kompetenzerweiterung der EU-Kommission. Wenn kleinere und finanziell klamme Mitgliedstaaten mit Brüssel über Reformverträge verhandeln, dann braucht es kein Europäisches Parlament, dann braucht es keinen Ausschuss der Regionen mehr, um politische Ziele durchzusetzen. Das Geld wird zum politischen Hebel und zum Instrument der Politik. Sie kennen alle den alten Spruch: Hast du einen Hammer in der Hand, sehen alle Probleme aus wie Nägel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten Sie, uns im Sinne dessen, was ich eben vorgetragen habe, zu unterstützen. Das Europa der Regionen ist für uns kein bloßer Slogan. Wir leben es, und wir sollten es auch genauso erhalten und genauso weiter gemeinsam erfolgreich ausbauen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen und vor allen Dingen in der nächsten Woche zu Weihnachten wird viel über Zusammenhalt gesprochen – und das zu Recht. Der Mensch braucht Zusammenhalt, der Mensch braucht Gemeinschaft. Genau das gilt auch für Europa. Die Kohäsionspolitik hat, wie ihr Name schon sagt, seit Jahrzehnten den Zweck, den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu schaffen. Jeder weiß: Zusammenhalt schafft man nicht durch Befehle und Steuerung von oben, Zusammenhalt kann nicht aufoktroyiert werden, Zusammenhalt muss von unten wachsen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage, die wir heute hier diskutieren, so wichtig. Kohäsionspolitik zu zentralisieren, Kohäsionspolitik zentral von Berlin oder Brüssel zu steuern, widerspricht schon dem Zweck von Kohäsionspolitik an sich. Denn Kohäsion dient auch dem Zusammenhalt der Regionen in Europa, und dieser Zusammenhalt muss von unten wachsen. Deshalb wenden wir uns mit diesem Antrag gegen die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Kohäsionspolitik zu zentralisieren. Europa muss die regionale Dimension der Kohäsionspolitik erhalten. Um es ganz deutlich und klar zu sagen: Es geht an dieser Stelle nicht darum, Kompetenzen um ihrer selbst willen unbedingt haben zu wollen. Vielmehr gibt es ganz praktische Gründe, die für die regionale Bewirtschaftung der Kohäsionsmittel sprechen: Die Akteure in den Regionen kennen die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen. Sie haben einen Plan für die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Sie kennen die Sorgen und Nöte der Landwirte. Und sie haben selber enge Beziehungen zu den europäischen Nachbarregionen. Deshalb ist eine starke regionale Verantwortung richtig und wichtig aus ganz konkreten, sachlichen Gründen. Deshalb brauchen die Regionen auch künftig Eigenverantwortung und Flexibilität bei der Gestaltung und Durchführung der damit verbundenen Programme. Die Akteure vor Ort müssen weiterhin über die Verwendung von Mitteln entscheiden können und dürfen nicht zum verlängerten Arm von Kommission und Bundesregierung werden. Welche Folgen eine solche Zentralisierung haben kann – darauf hat Kollege Pentz gerade schon hingewiesen –, hat die Aufstellung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans 2021 gezeigt. Das war nun wahrlich kein Positivbeispiel für eine Beteiligung der Länder. Ich will aber gern ergänzen, dass eine regionale Verwaltung der Kohäsionsmittel nicht nur im Interesse der Regionen liegt. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sie auch im Interesse Europas insgesamt liegt. Denn eine regional verantwortete Kohäsionspolitik macht mit den Programmen den europäischen Gedanken in den Regionen auch tatsächlich sichtbar. Abgesehen davon braucht es eine solche Umstellung nicht, um, wie Kollege Pentz gerade schon gesagt hat, künftig darüber steuern zu können. Wenn wir tatsächlich grundsätzliche Probleme mit Mitgliedstaaten haben, wie es mit Ungarn der Fall ist und wie es mit Polen der Fall war, dann gibt und gab es ja ganz offenkundig auch bisher schon Instrumente, um damit umzugehen. Dafür muss man nicht die Kohäsionspolitik gewissermaßen als Geisel nehmen. Das alles bedeutet aber nicht, dass alles beim Alten bleiben sollte. Die Kohäsionspolitik ist reformbedürftig, in der Tat. Es braucht eine Vereinfachung und eine Entbürokratisierung der teilweise wirklich überkomplexen Verwaltungsverfahren. Und es hilft auch nicht, jahrelang nur von Bürokratieabbau zu reden. Wir müssen an dieser Stelle, wie man so schön sagt, vom Reden ins Handeln kommen. Deshalb haben wir aus Nordrhein-Westfalen heraus, auch über den Ausschuss der Regionen konkrete Vorschläge gemacht, wie wir zu mehr Vereinheitlichung, mehr Vereinfachung kommen. Dazu sind wir gerne bereit, aber für Zentralisierung stehen wir nicht bereit. Außerdem wäre es sinnvoll, die Kohäsionspolitik stärker strategisch aufzustellen, damit wir mit der Kohäsionspolitik nicht nur den Status quo im Blick haben, sondern auch die nächsten zehn Jahre und die absehbaren Entwicklungen sowie die Transformationsbedarfe in den Regionen mit der Kohäsionspolitik in den Blick nehmen. In Brüssel heißt es aktuell immer: Das alles ist bisher nur ein Entwurf der Arbeitsebene. – Damit das so bleibt, müssen wir uns als Regionen und Länder auf die Hinterbeine stellen. Insofern ist es gut, dass die Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig im Oktober einen deutlichen Beschluss hierzu gefasst hat, ebenso die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin im Dezember gemeinsam mit der Bundesregierung auf Grundlage einer Vorarbeit durch die Europaministerkonferenz. Das alles zeigt: Wir sind als Länder in dieser Frage geschlossen. Diese Geschlossenheit der Länder ist wichtig für eine starke Stimme in Brüssel. Deshalb werbe ich um eine möglichst breite Unterstützung dieses Antrags, damit man in Brüssel weiß, was ganz oben auf unserer Agenda,

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