Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.)
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zwecke der Interessensvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesverkehrsministeriums geführt. ( Insbesondere das Referat StV11) Vorwiegend geht es um die Änderung von Vorschriften über die Zulassung, die Ausbildung und die Prüfung von Fahrlehrern. Zweck der Interessenvertretung ist es die Sicht aus der Praxis u vermitteln und insbesondere Impulse zur Verbesserung des Fahrlehrermangels zu geben. Insbesondere wird auch unterstützt wenn es um die Wirkung von reformierten Inhalten (Evaluation) geht.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Berufliche Bildung; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Reform Fahrausbildung (OFSA II), Reform Fahrlehrerausbildung: Novellierung der Fahrausbildung OFSA II
Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
Relationen
Keine Relationen.