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Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V.

lobbyregister / register_entry 05.05.2022 · Original ↗

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Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. Tätigkeit: Arbeitgeberverband - Wahrnehmung der fachlichen und gewerbepolitischen Gesamtinteressen der privaten deutschen Busunternehmen, insbesondere gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung sowie anderen Verbänden/Organisationen (Institutionen) auf nationaler und europäischer Ebene. - Tätigkeit als Spitzenverband von Arbeitgebervereinigungen (Landesverbände) des Busgewerbes und die Vertretung von arbeits- und sozialrechtlichen sowie sozialpolitischen Belangen auf bundesweiter und internationaler Ebene; - den Verhandlungen von Tarifverträgen, die über den Rahmen der von seinen Mitgliedern oder für diese abgeschlossenen Kollektivvereinbarungen hinausgehen, im Interesse des Gesamtgewerbes liegen und einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen, Interessenbereiche: Straßenverkehr; Handel und Dienstleistungen; Verkehrspolitik; Wettbewerbsrecht; Personenverkehr; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien; Verkehrsinfrastruktur; EU-Gesetzgebung; Tourismus Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der bdo setzt sich dafür ein, den Omnibusverkehr ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des „Personenbeförderungsgewerbes“ in § 2a Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG herauszunehmen. - Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Regionalisierungsgesetzes im Rahmen des Elften Gesetzes zur Änderung des RegG. Der bdo setzt sich für eine rechtssichere und auskömmliche Fortführung des Deutschlandtickets ein, insbesondere durch einen befristeten bundesgesetzlichen Anwendungsbefehl, die Sicherstellung der Finanzierung ab 2026 einschließlich Überjährigkeit nicht verausgabter Mittel, eine klare Zweckbindung der D-Ticket-Mittel, die Stärkung einer zentralen Tarifverantwortung sowie die Schaffung der Grundlagen für eine digitale Nutzungserfassung und leistungsbezogene Einnahmeaufteilung. - Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Stromsteuergesetzes und des Energiesteuergesetzes im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. BGL und bdo setzen sich dafür ein, die Steuerentlastung für Elektromobilität auch auf den gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu erstrecken, Wasserstoff für Brennstoffzellen- und Verbrennungsmotoren steuerlich gleich zu behandeln, mobile Stromspeicher einzubeziehen sowie § 9c StromStG und § 56 EnergieStG an neue Verkehrsformen und emissionsfreie Antriebe im Busverkehr anzupassen. - Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. VDV und bdo setzen sich dafür ein, den Berufszugang für Busfahrerinnen und Busfahrer durch eine umfassende Reform der Busführerschein- und Berufskraftfahrerqualifikation zu erleichtern. Dazu gehören die Reduzierung nationaler Zusatzanforderungen, die Vermeidung von Doppelungen in Ausbildung und Prüfung, die Integration der Grundqualifikation in die Fahrausbildung, moderne Prüfungsformate, die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen sowie eine klare Wahlfreiheit bei synchronen und asynchronen digitalen Lernformaten. - Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung bzw. Begrenzung der vorgesehenen Anpassungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes und der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung. bdo, BGL und BWVL setzen sich dafür ein, keine zusätzliche Ermächtigung zur Erhebung von Unternehmensdaten bei Verkehrsunternehmen zu schaffen und zusätzliche Meldepflichten, insbesondere zu Beschäftigtenzahlen und Fahrzeugkennzeichen, zu verhindern. Der Entwurf der VUDat-DV soll insoweit zurückgezogen oder grundlegend überarbeitet werden. - Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Der bdo setzt sich dafür ein, die Ladebedarfe von Fern-, Reise- und ÖPNV-Bussen ausdrücklich zu berücksichtigen, Förderprogramme für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf alle schweren Nutzfahrzeuge zu öffnen, Ladeinfrastruktur an ZOB, touristischen Zielen, Betriebshöfen und Rastanlagen einzubeziehen, Netzanschlüsse bei gesetzlich erforderlicher Flottenelektrifizierung zu priorisieren sowie Reservierungs- und Buchungssysteme für Ladepunkte nutzerfreundlich und diskriminierungsfrei auszugestalten. - Intelligente Verkehrssysteme im Str-verkehr / Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern / Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme und zur Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt. Der bdo setzt sich dafür ein, bei der Neufassung des IVSG auf zusätzliche Eigenerklärungen von Verkehrsunternehmen zu verzichten, klarzustellen, dass keine neuen Datenerhebungs- oder Digitalisierungspflichten entstehen, Aktualisierungspflichten auf tatsächlich vorhandene und digital vorliegende Daten zu begrenzen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wettbewerbsrelevante Daten und Lizenzmodelle wirksam zu schützen. - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der bdo setzt sich dafür ein, den Berufszugang für Busfahrerinnen und Busfahrer zu erleichtern, insbesondere durch eine kombinierte praktische Prüfung von Fahrerlaubnis und Grundqualifikation, praxistauglichere Theorieprüfungen, Fremdsprachenoptionen auch bei der regulären Grundqualifikation, weniger Bürokratie bei Ausbildungsstätten, digitale Weiterbildung, eine Lockerung des Wohnortprinzips sowie eine rechtssichere Anerkennung ausländischer Qualifikationen. - Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Energieeffizienzgesetzes und des Energiedienstleistungsgesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Der bdo setzt sich dafür ein, die Ausnahme des öffentlichen Verkehrs von Energieeinsparpflichten beizubehalten, den Schwellenwert für Energie- oder Umweltmanagementsysteme auf das unionsrechtliche Mindestmaß zurückzuführen, zusätzliche Belastungen mittelständischer Bustouristikunternehmen durch neue Energieauditpflichten zu begrenzen und flankierende Förder-, Beratungs- und Unterstützungsinstrumente für betroffene KMU vorzusehen. - Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Fahrlehrergesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie die Ausgestaltung der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Der bdo setzt sich für eine digitale, kompetenzorientierte und entbürokratisierte Fahrschulausbildung ein. Ergänzend soll für die Klassen C/C1 und D/D1 eine freiwillige kombinierte praktische Prüfung von Fahrerlaubnisprüfung und praktischem Prüfungsteil der Grundqualifikation ermöglicht werden, ohne fachliche Anforderungen abzusenken. - Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer verkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der bdo setzt sich dafür ein, die geplante Änderung des § 39 PBefG zur Ausweitung der Anzeigepflicht bei allgemeinen Vorschriften zu verhindern, Entlastungen im Fernbus-Genehmigungsverfahren und bei der Betriebspflicht umzusetzen sowie bei § 48 FeV klarzustellen, dass Fahrerinnen und Fahrer mit den Klassen D/D1 nicht durch landesrechtliche Fachkundeanforderungen zusätzlich belastet werden. - Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer verkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der bdo setzt sich dafür ein, die geplante Änderung des § 39 PBefG zur Ausweitung der Anzeigepflicht bei allgemeinen Vorschriften zu verhindern, Entlastungen im Fernbus-Genehmigungsverfahren und bei der Betriebspflicht umzusetzen sowie bei § 48 FeV klarzustellen, dass Fahrerinnen und Fahrer mit den Klassen D/D1 nicht durch landesrechtliche Fachkundeanforderungen zusätzlich belastet werden.

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