polradar

Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk

lobbyregister / register_entry 11.01.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Zum Zweck der Interessenvertretung für das Zweirad-Handwerk werden Gespräche mit politischen Interessensvertretungen auf europäischer, Bundes- und lokaler Ebene geführt. Darunter befinden sich Mitglieder des Deutschen Bundestages und relevanten Bundesministerien. Es werden notwendige Änderungen hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern erläutert, die Einfluss für die unternehmerische Tätigkeit im Zweirad-Handwerk haben, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Gewerks, welche von großer Bedeutung sind. Insbesondere wird der Fachkräftemangel, der Wert und die Qualität der dualen Ausbildung sowie der Bürokratieabbau thematisiert. Das Ziel ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Hierzu werden parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen genutzt, um den direkten Dialog zwischen der Branche und politischen Entscheidungsträgern zu fördern. In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Durch direkte Ansprache, Positionspapiere oder sozialpolitische Kontakte wird unmittelbar der Austausch mit Politikerinnen und Politikern gesucht. Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Straßenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Automobilwirtschaft; Immissionsschutz; Berufliche Bildung Regelungsvorhaben: - Förderung der dualen Ausbildung im Zweirad-Handwerk: Der Verband fordert eine Anpassung der Förderprogramme zur dualen Ausbildung, um dem Fachkräftemangel im Zweirad-Handwerk entgegenzuwirken. Dies umfasst die Einführung von Zuschüssen für Ausbildungsbetriebe und die Entwicklung spezifischer Ausbildungsinhalte, die auf die Anforderungen des Zweirad-Handwerks zugeschnitten sind. Ziel ist es, durch rechtliche Anpassungen auf Bundesebene, insbesondere im Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Attraktivität und Qualität der Ausbildung zu steigern. - Anpassungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes: Der Verband setzt sich für eine Vereinfachung der bürokratischen Verfahren bei der Genehmigung und Zertifizierung von Werkstätten im Zweirad-Handwerk ein. Ziel ist es, den Aufwand für Betriebe zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Umwelt- und Sicherheitsauflagen. Es wird eine Anpassung der relevanten nationalen Vorschriften, wie der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung, angestrebt, um kleine und mittelständische Betriebe zu stabilisieren. - Recht auf Reparatur: Grundsätzlich setzt sich der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk für die Einführung eines verbindlichen Rechts auf Reparatur für motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder ein. Die Einführung einer europäischen Regelung, darf jedoch nicht zu einer Unterwanderung der handwerksrechtlichen Voraussetzungen und einer Wettbewerbsbenachteiligung z.B. durch Übertragung von Herstellerpflichten zu lasten von KMU führen. - Aufklärung über mögliche folgen der F-Gaseverordnung: Einfluss und folgen für die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen durch die EU Verordnung 2024/573 und den damit angestrebten Ausstieg von F-Gasen. - Regelung für Einzelgenehmigungen für EG-Fahrzeugklasse L und T: Mit der 56. Änderungsverordnung der StVZO wurden die Anforderungen für nationale Einzelgenehmigungen von Fahrzeugen der Klassen L drastisch verschärft. Diese neuen Regelungen bedrohen Unternehmen und hemmen den Fortschritt in der nachhaltigen Mobilität und Innovationskraft. - Novellierung und Neustrukturierung der StVZO: Reform und Neufassung der StVZO in zwei Bereiche zur Steigerung der Lesbarkeit und Entbürokratisierung. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar bei Herstellung, Reparatur und Änderung von Fahrzeugen, bei individuellen Umbauten und Einzelanfertigungen sowie bei Einzelgenehmigungen und der Verwendung von Fahrzeugteilen. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge der Klasse L, aber auch für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger.

Relationen

Keine Relationen.