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Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

lobbyregister / register_entry 14.07.2022 · Original ↗

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Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. Tätigkeit: Berufsverband Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) vertritt die Interessen von Fahrschulinhabern und angestellten Fahrlehrern gegenüber Gesetzes- und Verordnungsgebern in der EU und in der Bundesregierung. Außerdem unterstützt die BVF die Arbeit der Mitgliedsverbände auf Landesebene. Der Zusammenschluss der deutschen Fahrlehrerverbände zählt satzungsgemäß die Förderung der Verkehrssicherheit und den umweltbewussten Umgang mit Kraftfahrzeugen zu seinen Kernaufgaben. Außerdem will die BVF die Ausbildung des Fahrlehrer-Nachwuchses und die Fortbildung der Fahrlehrer koordinieren und fördern und einen Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene betreiben. Um die Interessen unserer Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene wirkungsvoll zu vertreten, pflegen wir einen aktiven Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern. Hierzu entwickeln und veröffentlichen wir Stellungnahmen sowie Positionspapiere zu wesentlichen Themen wie Fahrausbildung, Prüfungswesen und Verkehrssicherheit, die wir an Abgeordnete und politische Entscheidungsträger übermitteln. Zu unseren größeren Veranstaltungen treten u. a. Verantwortliche aus der Politik auf, um den direkten Austausch zwischen Praxis und Politik zu fördern. Interessenbereiche: Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Hochschulbildung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt; Berufliche Bildung; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Schulische Bildung; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Güterverkehr; Automobilwirtschaft; Straßenverkehr Regelungsvorhaben: - Referentenentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Wir streben eine Ergänzung des § 11 des BKrFQG an, die es den Aufsichtsbehörden der Länder ermöglicht, auch am Ort der Sendung oder Produktion digitaler Unterrichtseinheiten Überwachungen durchzuführen. Eine bloße Einwahl in digitale Unterrichte halten wir für nicht ausreichend. Ferner ist unser Bestreben die Aufnahme einer klarstellenden Regelung in § 12 des BKrFQG, wonach die Weiterbildung von Bus- und Lkw-Fahrern als einheitliche Berufskraftfahrerweiterbildung gilt und von den zuständigen Behörden anerkannt wird. - Novelle zur Fahrschülerausbildung: Wir, die BVF, streben ein didaktisch fundiertes und zielgruppengerechtes Blended-Learning-Konzept an, das die Vorteile von Präsenz- und Distanzunterricht sinnvoll kombiniert. Anstelle isolierter Unterrichtsformen möchten wir so einen flexibleren, praxisnahen Theorieunterricht ermöglich.

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