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Financial Experts Association e.V.

lobbyregister / register_entry 28.03.2023 · Original ↗

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Financial Experts Association e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Berufsverband Financial Experts Association e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen und internationalen Finanzexperten. Der Verband wurde im Jahr 2008 mit der Zielsetzung gegründet, Finanzexperten, insbesondere in Aufsichts- und Beiräten, bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Gebieten der Corporate Governance, der Rechnungslegung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung, des Risikomanagements und der Compliance, der internen Kontrolle sowie der Internen Revision und der Abschlussprüfung zu unterstützen. Der Berufsverband ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für Finanzexperten in Aufsichtsgremien. Die Aufgaben der FEA liegen in der Vertretung, Pflege und Förderung beruflicher und wirtschaftlicher Interessen des sich entwickelnden "Berufsstandes" der Finanzexperten, insbesondere in Aufsichtsräten- und Beiräten. Der Berufsverband verfolgt die Umsetzung seines Vereinszwecks durch folgende Tätigkeitsschwerpunkte: a) Förderung der nationalen und internationalen Diskussion über das Berufsbilds des "Financial Experts" b) Abgabe von Stellungnahmen zu relevanten Gesetzgebungsverfahren und im Austausch, etwa mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sowie Mitwirkung an Anhörungen von Ministerien und Kommissionen und anderen auch parlamentarischen Gremien zu Kontroll- und Beratungsfunktionen von Finanzexperten c) Schaffung von Standards zur Wahrung von Qualität und Unabhängigkeit, sowie von praktischen ethischen Normen für die Arbeit von Finanzexperten d) Etablierung von Qualitätsstandards für die Kontroll- und Beratungsfunktionen in Überwachungsorganen von Kapital-, Personenhandels-, Personengesellschaften und anderen Unternehmungen und Institutionen. e) Angebote für spezifische Fortbildungsbelange von Finanzexperten in Form von Fachvorträgen und Seminaren Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" Regelungsvorhaben: - RE des Gesetzes zur Umsetzung der EU-RL 2022/2464: Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 u.a. hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

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