Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
Sehr geehrter Kollege, die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich und sehr heterogen. Ein Fahrverbot wird nie aufgrund einer einzigen Probenahmestelle verhängt; das wissen Sie. Und wenn natürlich nebendran ein Gebäude steht, dann wird man da nicht messen können. Das sind eben die örtlichen Gegebenheiten.
Ich will aber noch einmal auf die Probenahmestellen eingehen. Sie sollen, soweit möglich, so gewählt werden, dass sie für die Luftqualität eines Straßenabschnittes von nicht weniger als 100 Metern Länge repräsentativ sind. Die folgenden Kriterien zur kleinräumigen Ortsbestimmung der Probenahmestellen nach Anlage 3 Abschnitt C der 39. BImSchV, die Sie gerade genannt haben, sind, soweit möglich, zu berücksichtigen: Probenahmestellen dürfen unter anderem höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein. Vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen müssen sie mindestens 25 Meter entfernt sein. Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe von 1,5 Metern und 4 Metern über dem Boden befinden. Und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein. – Sie gehen sicher mit mir überein, dass wir eine gewisse Vergleichbarkeit brauchen.
Deshalb sind die Kriterien so ausgewählt.
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